Bahnhöfe: Keine Station wurde so oft umbenannt, wie das Frankfurter Tor, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/verkehr/keine-station-wurde-so-oft-umbenannt-wie-das-frankfurter-tor-d138821.html

An den Wänden im #U-Bahnhof #Frankfurter Tor befinden sich historische Fotos. Sie zeigen die Station zu verschiedenen Zeiten ihrer inzwischen 87-jährigen Geschichte.
Auf einigen der Aufnahmen ist zu erkennen, dass der Bahnhof nicht immer Frankfurter Tor hieß. Darauf verweist, wenn auch unvollständig, eine Tafel. Was zur Besonderheit dieses Verkehrsknotenpunkts führt. Er hatte im Laufe seines Bestehens schon vier verschiedene Namen und wurde sechs Mal um-, beziehungsweise rückbenannt.

Eröffnet wurde der Bahnhof am 21. Dezember 1930 unter dem Namen #Petersburger Straße. Er war Teil der neuen U-Bahnlinie #E, der heutigen #U5, die zunächst vom Alexanderplatz nach Friedrichsfelde führte. Die Verlängerung bis Hönow erfolgte erst zu DDR-Zeiten.

Noch immer ist zu erkennen, dass die Station schon damals sehr großzügig angelegt wurde. Denn geplant war eigentlich, dass sich dort eines Tages zwei U-Bahnlinien kreuzen sollten. Die heutige U1 sollte von der Warschauer Brücke über die Warschauer Straße fortgesetzt werden. Eventuell auch noch weiter in Richtung Landsberger Allee. Dazu ist es schon wegen der Teilung Berlins nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gekommen. Aber erst vor einigen Jahren wurde dieses Projekt endgültig begraben.

Das Kriegsende war auch ausschlaggebend für die erste Namensveränderung. Nach dem Einmarsch der Roten Armee war Nikolai Erastowitsch #Bersarin der erste sowjetische Stadtkommandant …

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Potentiale des Containerbahnhofs in Friedrichshain und Lichtenberg für die wachsende Stadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
:
Wann wurde durch die DB AG der Betrieb des Containerbahnhofs an der
Frankfurter
Allee aus
welchen
Gründen aufgegeben?
Antwort zu 1:
Der #Containerbahnhof #Frankfurter Allee wurde 2006 aufgegeben. Die Gründe dafür sind
dem Senat nicht bekannt.
Aktuell ist
die
Erneuerung der #Energieversorgung im Bereich S

Bahnhof Frankfurter
Allee
geplant. D
ie Errichtung einer neuen Übergabestation
erfolgt
auf Grundstücken der DB
Netz AG (ehemaliger Containerbahnhof).
Frage
2:
Wer ist aktuell Eigentümer des Containerbahnhofs und der dazu gehörenden Flächen?
Antwort zu 2
:
Eigentümer des
ehemaligen
Contain
erbahnhofs ist die Deutsche Bahn Netz
AG.
Frage 3:
Wie groß ist die Fläche des Containerbahnhofs und der dazugehörigen Flächen?
2
Antwort zu 3
:
Der
ehemalige
Containerbahnhof umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha
.
Frage
4:
Welchen
Erschließungsgrad weisen die Flächen des Containerbahnhofs aktuell auf?
Antwort zu 4
:
Der ehemalige C
ontainerbahnhof liegt unweit des S

und U

Bahnhofs Frankfurter Allee
.
Die großräumige MIV

Anbindung erfolgt über die #B1/ #B5. Kleinräumig ist die Fläche nur
über die #Möllendorffstraße und die Straße am Containerbahnhof erreichbar.
Frage
5:
Inwieweit sind die in Rede stehenden Flächen m
it ggf. welchen für die Umwelt
gefährlichen Stoffen belastet
und wenn ja, welche Kosten würden für die Schadstoffentsorgun
g anfallen?
Antwort zu 5
:
Die Potentialfläche am Containerbahnhof ist Teil der im Bodenbelastungskataster des
Landes Berlin erfassten Altlastverdachtsfläche mit der Nummer 10807. Die Einstufung als
Verdachtsfläche erfolgte auf Grund der früheren Flächennutzung als Güterbahnhof und
Gleisanlagen. Bisher liegen keine Untersuchungsergebnisse für den Boden oder das
Grundwasser vor. Angaben zum Schadstoffpotential oder zu etwaigen Kosten der
Schadstoffentsorgung sind deshalb nicht möglich.
Frage
6:
Gibt es für den Containerbahnhof und/oder für dazugehörige (Teil

)Flächen aktuell einen
gültigen Bebauungsplan? Wenn ja, seit wann und mit welchen inhaltlichen Festlegungen?
Antwort zu 6:
Bebauungspläne für den ehemaligen Containerbahnhof
liegen nicht vo
r
.
Frage
7:
Welche Festlegungen trifft der #Bebauungsplan Nr. XVII

25 für jeweils welche Teilflächen des
Containerbahnhofs?
Antwort zu 7
:
Der B

Plan XVII

25
berücksichtigt die Straße am Containerbahnhof und setzt diese als
Straßenverkehrsfläche fest.
Frage
8:
Welche ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen gem. § 23 Absatz 1 AEG?
Antwort zu 8
Z
uständ
ige Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (#EBA).
3
Frage
9:
Wurde seit der
Aufgabe des Containerbahnhofs bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf
Einstellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Absatz 1 AEG gestellt? Wenn ja, von welchem
Antragsteller und mit welchem Verfahrensgang?
Frage
10:
Beabsichtigt die
DB AG oder das Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg oder das Bezirksamt Lichtenberg
oder hilfsweise der Senat eine solche Antragstellung? Wenn ja, zu welchem Datum? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu
9 und
10
:
Ende 2015 hatte die Deutsche Bahn weder Kenntnis über einen entsprechenden Antrag
noch befand sich ein derartiger Antrag in
Vorbereitung.
Die Fläche ist gem. §23 AEG noch
nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
(
Beantwortung der
Schriftliche Anfrage
17
/17350 von 2015)
.
Aktuellere Kenntnisse seitens der Deutschen Bahn liegen nicht vor.
Aus dem zuständigen Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg ist eine derartige Absicht
ebenfalls
nicht bekannt. Gleiches gilt auch für die Senatsverwaltungen für
Stadtentwickl
ung
und Wohnen und
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der
Planungsbefange
nheit durch die Straßen
planung für die
Verlängerung
der #A100
.
Frage
11:
Laut aktueller Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin sind zumindest groß
e Teilflächen
des
Containerbahn
hofs als Bahnflächen ausgewiesen. Welche rechtlichen Schritte und Entscheidungen durch
jeweils welche Stellen wären in welcher Reihenfolge erforderlich, um die Einstufung im FNP zu ändern?
Antwort zu 11
:
Im #Flächennutzungsplan
wird
der eh
emalige Containerbahnhof als Bahnfläche und a
ls
übergeord

net
e Hauptverkehrsstraße
dargestellt
, die dem
17.
Bauabschnitt
der
Verlänger
ung der Stadtauto
bahn A
100
von der Frankfurter Allee zur Storkower Straße als
„Stadtstraße“
Rechnung trägt.
Eine
Änderung der FNP

Darstellung
bedarf
grundsätzlich
eines gesonderten
Verfahren
s
,
das sich im Regelfall aus folgenden Verfahrensschritten zusammensetzt
:
Die
für die vorbereitenden Bauleitplanung zuständige
Senatsverwaltung
(derzeit
Senatsverwaltung
für Stad
tentwicklung und Wohnen
)
fasst gemäß § 1 Abs. 8 und § 2
Abs.1 BauGB in Verb
indung mit § 2 Abs. 1 und § 11 A
bs. 1 AGBauGB den Beschluss zur
Einleitung der Änderung des FNP. Nach einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden
/ TÖB
und der
anschließenden Abwägung aller vorgebrachten Belange
beschließt der Senat die Änderung des FNP und legt diese danach dem
Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Zustimmung vor.
Frage
12:
Welche Potentiale birgt der Containerbahnhof einschlie
ßlich seiner dazugehörigen Flächen nach Sicht des
Senates für die Bedarfe der wachsenden Stadt in sich, insbesondere im Hinblick auf
a)
Wohnungsbau,
b)
Gemeinbedarfsflächen (z.B. Hochschule und Forschung,
Schulen, Kitas, Krankenhäuser,
Breitensport,
Kultur, Ver
waltung, Sicherheit und Ordnung),
c)
Frei

und Wasserflächen (z.B. Grünflächen, Parkanlagen, Kleingärten) sowie
d)
zukunftsfähigen, stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr für den
lokalen Güterumschlag?
4
Antwort zu 12
:
Mit dem Bau der neuen Stadtstraße werden am Standort die Lärm

und Luftimmissionen
zunehmen.
Das in diesem Jahr beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Bezirks
Friedrichshain

Kreuzberg empfiehlt daher den Standort für nicht

störende
kleinproduz
ierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie unternehmensbezogene
Dienstleistungen.
Daneben sind auch Potentiale für den lokalen Güterumschlag erkennbar.
Eine Prüfung der Standortpotentiale wird im Rahmen der derzeit laufenden Aktualisierung
des Stadten
twicklungsplans Industrie und Gewerbe (StEP Industrie und Gewerbe) sowie
der Erarbeitung des Wirtschaftsverkehrskonzepts (IWVK), die bis Ende 2018 vorliegen
sollen, erfolgen.
Die Entwicklung von Wohnungsbau oder Gemeinbedarfsflächen am Standort hat aufgru
nd
der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Nutzungen ebenso wie die Entwicklung von Frei

und
Wasserflächen derzeit keine Priorität.
Frage 13:
Inwieweit beabsichtigt der Senat, den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen von der DB AG zu
erwer
ben u
nd welche Schritte hat er dazu bereits unternommen bzw. wird sie ab wann unternehmen?
Antwort zu 13
:
Derzeit sind k
onkrete Absichten des Senats, den ehemaligen Containerbahnhof von der
DB AG zu erwerben, nicht bekannt.
Berlin, den
15.11.17
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Regionalverkehr + Flughäfen: Ringbahn-Brücke Schnellzug zum BER kann nun doch ohne Umweg fahren – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ringbahn-bruecke-schnellzug-zum-ber-kann-nun-doch-ohne-umweg-fahren-28750616

Es gibt größere #Bauprojekte bei der Bahn. Eine neue Brücke, Signale und Oberleitungsanlagen, Stützwände – viel mehr ist gar nicht geplant für die #Ringbahn in Friedrichshain. Das Wenige allerdings ist elementar wichtig. Es geht um die Überführung #Wiesenweg, ohne die der Zug zum #BER einen Umweg machen müsste und deutlich länger bräuchte. Nun ist die Genehmigung für das Projekt da.
Wie jetzt bekannt wurde, hat das #Eisenbahn-Bundesamt den #Planfeststellungsbeschluss am 16. Oktober vorgelegt. Eine gute Nachricht für Fahrgäste. Doch bei Anwohnern regt sich Protest.
In 33 bis 34 Minuten zum BER
99 Jahre hat sie schon auf dem Buckel, die Brücke über den Wiesenweg. Sie ist schon lange baufällig. Damit zumindest die #S-Bahn weiter fahren kann, wurden #Hilfsbrücken gebaut. Doch in den Fernbahngleisen klafft seitdem eine Lücke – kein Verkehr mehr möglich. Weil zwischen #Frankfurter Allee und #Ostkreuz derzeit keine Fern- und #Regionalzüge fahren können, mussten die Bahnplaner ihren Grips enorm anstrengen.
Sie hatten die Aufgabe, für den #Flughafenexpress #FEX eine andere Strecke zu finden – das war nicht einfach. Am Ende kamen sie darauf, ihn im Einbahnverkehr im Kreis rollen zu lassen. Unterschiedliche Zeiten für die Hin- und Rückfahrt wären die Folge. Vom #Hauptbahnhof via #Potsdamer Platz und #Südkreuz zum BER wären 30 bis 31 Minuten einzuplanen, für die Rückfahrt via #Lichtenberg und #Gesundbrunnen 37 bis 38 Minuten – schnell ist das nicht. Und für die Fahrgäste wäre es unübersichtlich.
Der FEX kann zweimal stündlich verkehren
Doch die Probleme am BER spielen den Planern in die Hände. Weil sich die #Eröffnung des Flughafens immer weiter verschiebt, ist absehbar, dass die Übergangslösung mit dem Kreisverkehr nicht mehr gebraucht wird. Optimisten gehen von einer Inbetriebnahme des BER 2019 aus. Andere sagen, dass man lieber auf Nummer sicher gehen und ihn frühestens zum Beginn des Sommerflugplans 2020 eröffnen sollte. BER-Chef Engelbert Lütke #Daldrup will den Termin in den kommenden …

Bahnhöfe: Ein Jubiläum im Vorbeigehen: Der Ostbahnhof wird 175, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/friedrichshain/verkehr/ein-jubilaeum-im-vorbeigehen-der-ostbahnhof-wird-175-d134955.html

#Friedrichshain. Doch, es sei etwas geplant, sagt Burkhard #Ahlert. Eine Ausstellung, wahrscheinlich in der Halle. Zu sehen voraussichtlich ab 24. Oktober. Eine definitive Rückmeldung habe er aber bisher nicht.
Der Bahnsprecher gibt seinen Kenntnisstand knapp 14 Tage vor dem #Jubiläumsdatum des Ostbahnhofs wieder. Der feiert am 23. Oktober 175. Geburtstag. Aber eine große Feier wird es nicht geben. Dabei handelt es sich beim #Ostbahnhof nicht um irgendeine Station im Netz der DB. Denn er steht für wichtige Kapitel in der #Eisenbahngeschichte. Und darüber hinaus der Deutschen Geschichte.

Am 23. Oktober 1842 fuhr der erste Zug ab. Also nur knapp sieben Jahre, nachdem im Dezember 1835 zwischen Nürnberg und Fürth zum ersten Mal ein Dampfross im späteren Deutschland unterwegs war. Nur zwei Bahnhöfe in Berlin waren älter. Und der Ostbahnhof ist der einzige, der seither nahezu durchgehend in Betrieb ist.

Als Kopfbahnhof war hier zunächst der Ausgangs- und Endpunkt der Strecke nach Frankfurt an der Oder. Deshalb hieß er auch #Frankfurter Bahnhof. Aber der Name wechselte oft. Von 1881 bis 1950 hieß er #Schlesischer Bahnhof, danach bis 1987 zum ersten Mal Ostbahnhof. Anlässlich der 750-Jahr-Feier Berlins erfolgte dann die Umbenennung in Hauptbahnhof. Sie wurde elf Jahre später erneut durch Ostbahnhof ersetzt.

Einen anderen Ostbahnhof hat es ab 1867 unweit des damaligen Frankfurter Bahnhofs ebenfalls gegeben. Er befand sich am ehemaligen #Küstriner Platz, heute Franz-Mehring-Platz. Mit dem Bau der Stadtbahn 1882 verlor er seine Bedeutung. Die Züge in Richtung Osten gingen danach vom Schlesischen Bahnhof ab. Er wurde damit zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt und zum ersten Halt für viele Zuwanderer.

Und nicht nur das. In seiner Umgebung entstand ein berüchtigtes Zentrum der …

Bahnverkehr + Bahnhöfe: 175 Jahre Ostbahnhof Der große Absteiger unter den Berliner Bahnstationen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/175-jahre-ostbahnhof-der-grosse-absteiger-unter-den-berliner-bahnstationen-28078642?dmcid=nl_20170728_28078642

Die Vögel wissen, dass sie jetzt erst einmal nicht gestört werden. Der nächste Zug nach Frankfurt (Oder) soll erst in einer halben Stunde fahren, der Bahnsteig am Gleis 1 des #Ostbahnhofs ist wieder menschenleer. Ein Trupp Tauben macht sich gelassen trippelnd auf den Weg, um alle Bereiche nach Essbarem abzusuchen. In aller Ruhe picken sie die fettigen Krümel auf, die von einem Croissant übrigblieben. Danach inspizieren sie die anderen Sitzbänke. Wenn der nächste Zug einfährt und erneut Menschen auftauchen, sitzen die Vögel bereits im Hallendach und verdauen. Weißbraune Kotkleckse sprenkeln das Geländer an der Treppe nach unten.
Im Ostbahnhof, der in wenigen Wochen 175 Jahre alt wird, ist es ruhig geworden. Er ist der große #Absteiger unter den Berliner Bahnstationen. Selbst im Bahnhof #Lichtenberg, der ebenfalls einige Verluste verkraften musste, ist mehr los als hier. In Lichtenberg wurden im vergangenen Jahr pro Tag im Schnitt rund 74.000 Fahrgäste und Besucher gezählt, im Ostbahnhof 72.000 „Dies ist ein wichtiger Bahnhof“, sagt Matthias Scholz von Station & Service. „Aber er hat an Bedeutung verloren.“ Vom dazugehörigen Minerva-Hochhaus, in dem der Bahnhofsmanager arbeitet, hat er eine gute Aussicht: auf die Halle, die wie ein stählernes Gürteltier aussieht, auf das Empfangsgebäude mit der zwölf Meter hohen Glasfassade.
Es riecht nach Bier 
In der Grünanlage davor sind schlafende Wohnungslose zu erkennen, auf dem mehrspurigen Stralauer Platz rollen Massen von Autos vorbei. Selten biegt eines zum Bahnhof ab. ICE- und Regionalzüge fahren ein und aus, S-Bahnen schlängeln sich daneben durch. 322.000 Zughalte wurden 2016 gezählt. Trotzdem, es ist so: Früher war dieser Bahnhof wichtiger – ein Aufsteiger. 
Zu Beginn war die Gegend ein Idyll. Berliner kamen hierher, um inmitten von Feldern mit duftenden Hyazinthen und Tulpen Kaffee zu trinken. Aber dann erfuhren die Moewes, die Bouchés und die anderen Gärtner vor dem Frankfurter Tor von dem Plan, eine Schienenstrecke zu bauen – mit einem #Kopfbahnhof an der Koppenstraße, die damals noch innerhalb der Stadtmauer lag.
Ihr Argwohn bestand zu Recht, wie sich zeigte, nachdem der #Frankfurter Bahnhof am 23. Oktober 1842 eröffnet worden war. Die Anlage, die später auch als #Niederschlesisch-Märkischer Bahnhof bezeichnet wurde, wuchs rasch. 1881 bekam sie eine zweite Halle und einen neuen Namen: #Schlesischer Bahnhof. Dabei fuhren dort nicht nur Züge nach Breslau ab, sondern auch nach Königsberg, Sankt Petersburg. Ab 1882 ging es auch nach Westen: Seitdem ist dies ein #Durchgangsbahnhof.
Felder und Gärten machten übervölkerten Mietshäusern Platz. Hunderttausende aus dem Osten kamen hier an: arme Landarbeiter, Frauen, die eine „Stellung“ in einem Haushalt suchten, Handwerker, denen die Industrialisierung …

S-Bahn: Wegen Bauarbeiten – Östliche Ringbahn in Berlin für zehn Tage unterbrochen aus rbb-online.de

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/06/ringbahn-zehn-tage-unterbrochen-ostkreuz.html

Weil Kabelkanäle für die Stromversorgung der #S-Bahnen saniert werden müssen, ist der S-Bahn-Verkehr zwischen Berlin-#Ostkreuz und #Frankfurter Allee für zehn Tage #unterbrochen. Die Sperrung gilt seit Freitagabend.

Im Osten Berlins müssen S-Bahn-Kunden zehn Tage lang enorme Einschränkungen in Kauf nehmen. Seit Freitagabend (22 Uhr) bis in die frühen Morgenstunden des 12. Juni ist die Bahntrasse zwischen den Stationen Ostkreuz und Frankfurter Allee komplett gesperrt. Grund dafür sind Bauarbeiten. Der zuständige Projektleiter der DB Netz AG wird auf den Internetseiten der Berliner S-Bahn mit den Worten zitiert, der Zahn der Zeit habe am Betonkabelkanal für die Stromversorgung der Bahnen gesorgt.

Ersatzbusse zwischen Ostkreuz und Storkower Straße

Von der Sperrung sind die Ringbahnlinien #S41 und #S42 betroffen, sowie die Linien #S8, #S85 und #S9. Bei den drei letztgenannten Linien verkehren während des gesamten Zeitraums …

Straßenverkehr: Weiterbau der A 100, 17. Bauabschnitt: Abriss von Gebäuden absehbar?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen Querschnitt wird die Straße von der
#Frankfurter Allee zur #Storkower Straße als Zubringer zur
#BAB100 aufweisen, wird sie als #Bundesautobahn oder
als #Stadtstraße gewidmet und wer trägt die Kosten?
Antwort zu 1: Für die Straßenverbindung von der Anschlussstelle
Frankfurter Allee bis zur Anbindung an die
Storkower Straße ist die Ausbildung eines Regelquerschnitts
gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen
(RAA) vorgesehen. Der Regelquerschnitt hat eine
Breite von 25 m, mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn
sowie Mittelstreifen und beidseitig Bankette.
Im Zuge der Projektanmeldung für den Bundesverkehrswegeplan
2015 wurde der 17. Bauabschnitt (BA) der
#A100 von der Anschlussstelle #Am Treptower Park bis
zur Anschlussstelle Frankfurter Allee einschließlich erforderlicher
Einbindung in das städtische Straßennetz
(Storkower Straße) über das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur als vom Bund zu finanzierende
Maßnahme angemeldet.
Über Fragen der späteren Widmung wird im nachfolgenden
Planungsverfahren zu entscheiden sein.
Frage 2: Sind bereits Grundstücke für den 17. Bauabschnitt
der BAB 100 und für den Bau der Straße von der
Frankfurter Allee bis zum Anschluss an die Storkower
Straße erworben worden und wenn ja, welche, von wem
und zu welchem Kaufpreis (bitte nach Adresse und Flurstücks-
Nr. auflisten)?
Antwort zu 2: Es wurden keine Grundstücke erworben.
Frage 3: Welche weiteren Grundstücke müssen für
den 17. Bauabschnitt der BAB 100 und für den Bau der
Straße von der Frankfurter Allee bis zum Anschluss an
die Storkower Straße erworben werden, in wessen Eigentum
befinden sich diese und wieviel Geld ist dafür eingeplant
(bitte nach Adresse und Flurstücks-Nr. auflisten)?
Frage 6: Wird auch soziale Infrastruktur der angrenzenden
Wohngebiete von Abriss betroffen sein; wenn ja,
in welcher Größenordnung (bitte nach Objekten je Bezirk
aufschlüsseln)?
Frage 7: Werden auch Objekte, für die öffentliche
Fördermittel eingesetzt worden sind, von Abriss betroffen
sein; wenn ja, welche?
Frage 8: Welche sonstigen Bauwerke müssen für den
17. Bauabschnitt und die Verlängerung bis zur Storkower
Straße abgerissen werden?
Antwort zu 3, 6, 7 und 8: Grunderwerbspläne und
Grunderwerbsverzeichnisse liegen noch nicht vor.
Frage 4: Welche Beeinträchtigungen (Lärm und Emissionen
durch die Autobahn selbst sowie durch die Zunahme
des Verkehrs auf Zu- und Abfahrten) werden für
Anwohnerinnen und Anwohner der Trasse erwartet und
wo werden diese Beeinträchtigungen besonders groß
sein?
Antwort zu 4: Die Projektwirkungen wurden auf Basis
der Vorplanungen und ergänzenden Untersuchungen
abgeschätzt und können zusammengefasst folgendermaßen
beschrieben werden:
Durch den Ausbau der A 100 in den vorgesehenen
Planungsabschnitten ergeben sich gegenüber dem Nullfall
deutliche verkehrliche Entlastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz.
Die bisherigen Untersuchungen
machen deutlich, dass mit Verlängerung der A 100 ein
bedeutender Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität
sowie der Luftschadstoff- und Lärmsituation durch die
überwiegenden Verkehrsabnahmen geleistet werden kann.
Für den Innenstadtbereich, welcher durch eine hohe Einwohnerdichte
(11.200 EW/km2) geprägt ist, kann eine
deutliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner
erwartet werden. Im Planfall 17. BA beträgt das Verhältnis
der von Belastungszunahmen betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner zu den von Belastungsabnahmen
betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ca. 1:10. Die
Reduzierung der Verkehrsbelastung bedeutet für die Anwohnerinnen
und Anwohner eine Verbesserung der
Wohnqualität, eine Minderung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
und einen Beitrag zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit.
Die gewählte Trasse entlastet das untergeordnete Straßennetz
vom Durchgangsverkehr mit einhergehender
Reduzierung der Umweltbelastungen. Die Emissionen der
Autobahn können durch geeignete Schutzmaßnahmen
bewältigt werden.
Frage 5: Ist heute bereits ersichtlich, dass für den Weiterbau
der BAB 100 bis nach Lichtenberg wie schon für
den 16. Bauabschnitt Wohngebäude abgerissen werden
müssen, und wenn ja, welche und wie wird der Senat
dafür Sorge tragen, dass dies vermieden wird?
Antwort zu 5: Diese Entscheidung wird nach sorgfältiger
Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit
und den Betroffenheiten im Einzelfall im weiteren
Planungsprozess getroffen und in einem gesetzlich geregelten
Verfahren (Planfeststellung) mehrfach überprüft
und entschieden.
Frage 9: Wie will der Senat verhindern, dass es – wie
im Falle des Abrisses der Häuser in der Beermannstraße
für den 16. Bauabschnitt – zu einer gerichtlich gerügten
fehlerhaften Abwägung bei der Frage kommt, ob der
Abriss zahlreicher Wohnungen überhaupt erforderlich sei
und schonendere Lösungen in jedem Fall von den Planern
untersucht werden müssen?
Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Die Möglichkeit
der gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
steht jedem Betroffenen offen. Es ist
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass ein Gericht die
Aspekte der Abwägungsentscheidungen im Planungsprozess
abweichend bewertet.
Frage 10: Wird der Senat im Falle des Abrisses von
Wohngebäuden und einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung
der angrenzenden Wohngebiete den Bau des
17. Bauabschnitts aufgeben?
Frage 11: In welchem Stadium der Voruntersuchungen
und Planungen ist ein solches Exit-Szenario vom
Senat vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11: Entsprechend dem unter 5. geschilderten
Abwägungsgebot wird der 17. Bauabschnitt
planerisch vorbereitet und in Variantenbetrachtungen,
einschließlich des Nullfalls, bewertet. Daraus ergibt sich
dann die rechtliche Umsetzbarkeit.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)

S-Bahnhof Frankfurter Allee wird saniert, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-friedrichshain-s-bahnhof-frankfurter-allee-wird-saniert,10809148,32901344.html

Schon lange war der #S-Bahnhof #Frankfurter Allee marode und heruntergekommen. Deshalb hat die Bahn mit #Sanierungsarbeiten begonnen. Am Ende soll er aussehen wie zur #Kaiserzeit.

Heruntergekommene Fassaden, Graffiti, Ratten. Der S-Bahnhof Frankfurter Allee war schon lange kein schöner Anblick mehr – trotz seines historischen Gebäudes. Seit Ende November wird das alte Empfangsgebäude sowie die im Norden und Süden anschließenden, langgezogenen Ladenzeilen deshalb umfassend saniert. Etwa 2,5 Millionen Euro lässt sich die Bahn das kosten, allein 1,3 Millionen für die bauliche Hülle. Denn am Ende sollen die Ladenzeilen stilistisch genauso aussehen wie das aus der Kaiserzeit stammende und denkmalgeschützte Hauptgebäude.

Für die umfassende Sanierung wird die nördliche Ladenzeile komplett abgerissen und neu gebaut. Der südliche Anbau wird dagegen im Kern stehen gelassen, bekommt aber eine neue Fassade. Dazu werden extra neue Keramik-Ziegel gebrannt, die sich farblich an denen der Eingangshalle anpassen, sagt Projektleiter Horst-Dieter Möbus.

Maßnahme gegen Rattenplage

Im neuen Gebäudekomplex sollen auf einer Fläche von 345 Quadratmetern insgesamt …

Güterverkehr + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Verlängerung der BAB 100 (II), aus Senat

www.berlin.de

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wann wurde durch wen der #Güterbahnhof #Frankfurter Allee aufgegeben?
Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde der #Containerbahnhof Frankfurter Allee im Mai 2006 durch die DB AG aufgegeben.
Frage 2: Ist das Gelände inzwischen entwidmet, also kein Bahngelände mehr?
Frage 3: Welche Stellungnahme hat der Senat inner-halb des #Entwidmungsverfahrens abgegeben (bitte im Wortlaut)?
Antwort zu 2 und 3: Die DB AG teilt mit:
„Die Fläche ist gem. §23 AEG noch nicht von #Bahnbetriebszwecken freigestellt. Nach unserem Kenntnis-stand ist derzeit ein entsprechender Antrag weder anhän-gig noch in Vorbereitung.“
Frage 4: Warum hat der Senat eine rechtliche Siche-rung des Geländes für schienengebundenen Wirtschafts-verkehr ausgeschlossen?
Antwort zu 4: Der Senat hat eine rechtliche Sicherung des Geländes für den schienengebundenen Wirtschafts-verkehr nicht ausgeschlossen.
Vielmehr ist der Senat bestrebt, möglichst alle für den schienengebundenen #Wirtschaftsverkehr geeigneten Bahnanlagen zu sichern. Im konkreten Fall ist die Fläche noch als Eisenbahnfläche gewidmet. Daher wäre derzeit eine Nutzung grundsätzlich zumindest planungsrechtlich noch möglich.
Frage 5: Wem gehört jetzt das Gelände und wie ver-läuft die Bezirksgrenze grundstücksgenau in diesem Be-reich, einschließlich der Straße Am Containerbahnhof?
Antwort zu 5: Die DB AG führt hierzu aus:
„Die gesamte Fläche einschließlich der Straße Am Containerbahnhof befindet sich Eigentum der DB Netz AG. Das Verfahren zur Zuordnung der o. g. Straßen an das Land Berlin ist noch offen.
Nach unserem Kenntnisstand gehören die o. g. Zu-fahrtstraße sowie eine an die Straße angrenzende Teilflä-che zum Bezirk Lichtenberg, die übrigen Flächen des Güterbahnhofs gehören zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.“
Berlin, den 20. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)

Bahnhöfe + Straßenbahn + U-Bahn: Verkehrsknoten Warschauer Straße, aus Senat

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-17206.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnah-me gebeten, die von dort in eigener Verantwortung er-stellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfol-gend in Antwort zu Frage 6 wiedergegeben.
Frage 1: Ist ein #Lückenschluss vom derzeitigen End-bahnhof der #U1 an der #Warschauer Straße zur #U5 am #Frankfurter Tor noch Teil langfristiger Planungen zum U-Bahnausbau?
a. Falls ja, welche Realisierungsvarianten kommen dafür in Frage mit welchem zeitlichen Horizont?
b. Falls nein, wann und warum wurden diese Planun-gen eingestellt?
Antwort zu 1: Die derzeit priorisierten Maßnahmen finden sich im Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025. Im U-Bahn-Streckenausbau ist hier der U5-Lückenschluss aufgeführt. Hintergrund für die dortigen Priorisierungen bis 2025 sind die Finanzierungsspielräume, die das Land für Infrastrukturvorhaben seinerzeit hatte und auch aktuell noch hat.
Frage 2: Ist die Antwort 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/15285 nach den Planungen der BVG zur Verlängerung der U1 zum #Ostkreuz („Nach Vorlage der Konzeptstudie der BVG werden jetzt die nächsten Schritte zu den The-men Verkehrsprognose, Machbarkeitsstudie und Flächen-verfügbarkeit eingeleitet – dazu werden zeitnah Gesprä-che mit der BVG und der DB AG geführt werden.“) so zu verstehen, dass der Senat diese Planungen unterstützt? Wie ist der Stand der Gespräche?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt steht mit den Berliner Verkehrsbetrie-ben (BVG) und der DB in einer konstruktiven Diskussion zu diesem Vorschlag. Des Weiteren wurden zwischen DB und BVG Gespräche zu ggf. erforderlichen Flächenfrei-haltungen geführt. Eine kurzfristige Entscheidung zu diesem Projekt steht aufgrund klarer Prioritätensetzung des Senats und der Koalition nicht an. Das Projekt steht nach Auffassung aller Beteiligten ausdrücklich nicht in Konkurrenz zu anderen ÖPNV1-Infrastrukturmaßnahmen.
Frage 3: Gibt es Überlegungen seitens der BVG oder des Senats, die U1 noch über das Ostkreuz hinaus zu verlängern und wenn ja, was ist der Inhalt dieser Überle-gungen?
Antwort zu 3: Der Vorschlag der BVG zielte auf eine Vernetzung der U1 mit dem S-Bahn- und Regionalver-kehr am Ostkreuz; weiterführende Überlegungen gibt es nicht.
Frage 4: Wann wird die #M13, wie im Nahverkehrs-plan angekündigt, zum U-Bahnhof Warschauer Straße verlängert?
Antwort zu 4: Für die Verlängerung der M13 zum U-Bahnhof Warschauer Straße ist ein Umbau der Haltestel-len- und Kehranlage in diesem Bereich erforderlich. Die dafür benötigten Planungen werden gerade durch die BVG erarbeitet. Eine terminliche Festsetzung für die Umsetzung der Maßnahme gibt es im derzeitigen Pla-nungsstadium noch nicht.
1 Öffentlicher Personennahverkehr

Frage 5: Welche Planungen bestehen in Bezug auf ei-nen Weiterbau der #M10 zum #Hermannplatz?
Antwort zu 5: Die Verlängerung der Straßenbahn vom S- und U-Bahnhof Warschauer Straße zum Hermannplatz ist Bestandteil der langfristigen Maßnahmen, die mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) beschlossen wurden. Die Maßnahme hat einen Realisie-rungshorizont nach 2025. Aufgrund der Prioritätensetzung im Mobilitätsprogramm 2016 wurde bisher noch kein Prüfauftrag erteilt.
Frage 6: Wann werden die Bauarbeiten am #S-Bahnhof #Warschauer Straße voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Mit der Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks für den Abschnitt Ostbahnhof – Ostkreuz und der S-Bahngleise im Bahnhof Ostkreuz im August 2017 wird der S-Bahnverkehr im Bahnhof Warschauer Straße komplett an den neuen südlichen Bahnsteig (ehemals Bahnsteig A) verlegt.
Damit besteht Baufreiheit für die endgültige Fertig-stellung des zweiten Bahnsteigs im Bahnhof Warschauer Straße (der nördliche Bahnsteig, ehemals Bahnsteig B).
Nach Vorliegen des vollziehbaren Planrechts für die Herstellung des regelkonformen Gleisabstands zwischen den Bahnhöfen Warschauer Straße und Ostbahnhof kann dieser Bahnsteig sodann wieder in Betrieb genommen werden.
Ca. zwei Jahre nach Vorlage des rechtskräftigen Plan-feststellungsbeschlusses werden die Bauarbeiten im Bahnhof Warschauer Straße abgeschlossen sein.“
Berlin, den 29. Oktober 2015
In Vertretung
R. L ü s c h e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)