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	Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
	Frage 1:
	Wie verläuft der von den Spreequellen bis nach Berlin führende #Spree-Radweg streckenmäßig im Berliner
	Stadtgebiet und welche Bezirke werden jeweils in welcher Länge durchquert?
	Antwort zu 1:
	In Berlin verläuft der Abschnitt des Spree-Radwegs zwischen der Grenze zur Gemeinde
	Erkner und der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße
	streckengleich mit dem Europaradweg R1 und der Deutschland-Route D3 über
	Fürstenwalder Allee – Lutherstraße – Lindenstraße – Kanalstraße – Hasenwinkel –
	Triglawstraße – Brücke über den alten Spreearm – Schönhorster Straße – asphaltierter
	Waldweg – Straße zum Müggelhort – asphaltierter Waldweg am Süd- und Westufer des
	Großen Müggelsees – Müggelschlösschenweg – Erwin-Bock-Straße – Strandschlossweg
	– Salvador-Allende-Straße – Müggelheimer Damm – Müggelheimer Straße – Lange
	Brücke – Gutenbergstraße – Uferweg durch den Mentzelpark – Eiselenweg –
	Angersteinweg – Spindlersfelder Straße – An der Wuhlheide (alternativ durch das Freizeitund
	Erholungszentrum FEZ bei zeitweilig hohem Fußverkehrsaufkommen) – verlängerte
	Rathenaustraße – Eichgestell – Straße zum Wasserwerk – Kastanienallee – Hegemeister
	Weg – Waldweg – Am Walde – Fritz-König-Weg – Nalepastraße – Spreeschlossstraße –
	Fährverbindung Wilhelmstrand-Baumschulenstraße – Kiehnwerderallee (alternativ
	Uferpromenade bis Bulgarische Straße/Alt-Treptow-Neue Krugallee bei zeitweilig hohem
	Fußverkehrsaufkommen) – Dammweg – Neue Krugallee – Alt-Treptow – Puschkinallee –
	Schlesische Straße und Köpenicker Straße.
	Ab der Kreuzung Stralauer Platz-Mühlenstraße / Schillingbrücke-Andreasstraße führt der
	Spree-Radweg weiter über Holzmarktstraße – Brückenstraße – Märkisches Ufer –
	Wallstraße – Inselstraße – Inselbrücke – nördlicher Uferweg – Friedrichsgracht –
	Werderscher Markt – Schinkelpatz – Am Zeughaus – Kupfergraben – Weidendamm –
	Weidendamm-Brücke – Schiffbauerdamm – Wilhelmstraße – Reichstagufer – LudwigErhard-Ufer
	– Bettina-von-Arnim-Ufer – John-Foster-Dulles-Allee – Bellevueufer –
	Holsteiner Ufer – Schleswiger Ufer – Englische Straße – Salzufer – Charlottenburger
	Brücke – Einsteinufer – Ilburger Ufer – Charlottenburger Ufer – Unterführung
	Schlossbrücke – Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg – Unterführung Bahnbrücke –
	südlicher Spreeuferweg durch Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung
	Rohrdammbrücke bis Wiesendammbrücke – Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
	Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
	nördlicher Spreeuferweg – bis Am Juliusturm.
	Die nach Bezirken gegliederten Durchquerungslängen betragen ca.:
	 Treptow-Köpenick: 33 km
	 Friedrichshain-Kreuzberg: 3 km
	 Mitte: 6 km
	 Charlottenburg-Wilmersdorf: 5 km
	 Spandau: 6 km
	Frage 2:
	Welche Streckenabschnitte sind jeweils seit wann #fertiggestellt?
	Antwort zu 2:
	Folgende Streckenabschnitte sind fertiggestellt im Jahr:
	 Grenze zur Gemeinde Erkner bis Schlossplatz in Mitte; Beschilderung auf
	Bestandswegen: 2008
	 Uferweg im Schlossgarten Charlottenburg, Schlossbrücke bis Brücke über die
	Bahnanlagen; fahrradtauglicher Ausbau: 2012
	 1. Teilabschnitt des Uferweges in Charlottenburg, Charlottenburger Brücke bis
	Dovebrücke; fahrradtauglicher Ausbau: 2015
	Frage 3:
	Welche Gründe gibt es für die noch #fehlenden Abschnitte (bitte detailliert ausführen) und wann sollen sie
	voraussichtlich für die Benutzung zur Verfügung stehen?
	Antwort zu 3:
	Mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist vereinbart, dass der
	Spree-Radweg aus touristischen GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
	regionalen Wirtschaftsstruktur“) finanziert und in funktionsfähigen Teilabschnitten
	umgesetzt werden soll. Der abschnittsweisen Beantragung von Fördermitteln sind
	geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) beizufügen. Die Aufstellung der BPU obliegt den
	jeweiligen Baulastträgern, die nach Bewilligung von GRW-Fördermitteln dann auch für die
	Umsetzung und Abrechnung der Baumaßnahmen zuständig sind. In Abhängigkeit der
	Baulastträgerschaften stellen sich die Problemlagen wie folgt dar:
	 Öffentliches Straßenland:
	Bisher fehlende personelle Kapazitäten in bezirklichen Straßen- und
	Grünflächenämtern (SGA) zur Aufstellung bzw. Vergabe von Planungsleistungen
	sowie Engpässe bei der BPU-Prüfbehörde und der Verkehrslenkung Berlin.
	 Grünflächen und Kleingartenanlagen:
	Neben personellen Engpässen bei den SGA ist hier eine detaillierte Planung nur in
	Abstimmung mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 (VDE 17) möglich. Das
	Planfeststellungsverfahren zum Spree-Umbau ist jedoch noch nicht so weit
	fortgeschritten, als das, wie für BPU erforderlich, detaillierte Planungen erfolgen
	könnten.
	 Stege unterhalb von Brücken:
	Die Machbarkeit und Konstruktion von Stegen unterhalb von Bestandsbrücken
	(Bahnbrücke nördlich des Schlossgartens Charlottenburg, Rohrdammbrücke,
	Schlossbrücke) erfordert u. a. die Berücksichtigung der jeweils erforderlichen
	schiffbaren Breite und die Planung von Anprallschutzmaßnahmen, die wiederum
	von der Umsetzung des VDE 17 bestimmt werden. Zum Teil fehlte die Bereitschaft
	von Baulastträgern, z. B. wegen fehlender personeller Ressourcen oder mangels
	Interesse, solche Baumaßnahmen durchzuführen.
	 Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Spree:
	Abgesehen davon, dass die Dimension und Konstruktion einer neuen Spreebrücke
	wesentlich von der Ausprägung des VDE 17 abhängt, lag mit Blick auf die hohe
	Anzahl der sanierungsbedürftigen Brücken in Berlin einerseits und auf die knappen
	Personalkapazitäten in der zuständigen Brückenbauabteilung andererseits der
	Schwerpunkt auf Brückeninstandsetzungen.
	Auf Grund der geschilderten Problemlagen können derzeit keine gesicherten Aussagen
	zur Inbetriebnahme für alle noch fehlenden Abschnitte des Spree-Radwegs getroffen
	werden. Derzeit befinden sich folgende Abschnitte des Spree-Radwegs in der
	Ausführungsplanung und / oder baulichen Umsetzung:
	 2. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Dovebrücke bis
	Caprivibrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2018
	 3. Teilabschnitt des Uferwegs in Charlottenburg-Wilmersdorf, Caprivibrücke bis
	Schlossbrücke; Fertigstellung voraussichtlich Ende 2017
	 Spree-Radweg in Mitte zwischen Unter den Linden und Friedrichstraße bzw.
	Weidendammbrücke: Fahrradtaugliche Gestaltung von Am Kupfergraben und Am
	Weidendamm im Rahmen des GRW-Projektes „Tourismusnahe Umgestaltung des
	Umfeldes der Museumsinsel“; Fertigstellung zurzeit nicht absehbar
	 Ufer begleitender Spree-Radweg in Mitte zwischen Paulstraße und Grenze zum
	Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Fertigstellung 2020
	Frage 4:
	Teilt der Senat meine Ansicht, dass die bereits Anfang der 1980er Jahre vom Bezirk Spandau geplante
	Verbindung am Ufer der Spree von Charlottenburg nach Spandau mehr als überfällig ist und als Rad- und
	Wanderweg eine ideale Ergänzung zu anderen Routen wäre, die größtenteils an Hauptverkehrsstraßen
	entlang führen?
	Antwort zu 4:
	Die Notwendigkeit einer solchen Verbindung ist unstrittig. Ergänzend ist hier anzumerken,
	dass der Spree-Radweg im Spandauer Bereich vorwiegend durch Grünanlagen bzw.
	Kleingartenanlagen verläuft, in denen zu Fuß Gehende gegenüber Radfahrenden Vorrang
	haben. Insofern stellt der Spree-Radweg überwiegend eine Ergänzung für den
	langsameren und touristischen Radverkehr dar und kann straßenbegleitende Radrouten
	nicht ersetzen.
	Frage 5:
	Was waren die Ergebnisse einer „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008 für diesen
	Streckenabschnitt?
	Antwort zu 5:
	Die wesentlichen Ergebnisse der „Vorbereitenden Untersuchung“ aus dem Jahr 2008, die
	sich nicht nur auf den Spandauer, sondern auf den gesamten westlichen Abschnitt des
	Spree-Radwegs (Schlossplatz bis zur Mündung der Spree in die Havel) beziehen, waren
	die gefundene Vorzugstrasse, die Feststellung der Eigentumsverhältnisse bzw. der
	Baulastträgerschaften, die Ermittlung erforderlicher Baumaßnahmen sowie eine
	Grobkostenschätzung.
	Frage 6:
	Welche Streckenführung ist für diesen Abschnitt derzeit im Detail geplant?
	Antwort zu 6:
	Der Spandauer Streckenabschnitt verläuft, wie u. a. unter 1. beschrieben, ab der
	Bezirksgrenze zu Charlottenburg-Wilmersdorf entlang des südlichen Spreeuferwegs durch
	Kleingartenanlagen einschließlich Unterführung Rohrdammbrücke bis
	Wiesendammbrücke und weiter über Wiesendamm – Freiheit – Werkring –
	Sophienwerderweg – neue Spreebrücke westlich Grützmachergraben – neu anzulegender
	nördlicher Spreeuferweg
	bis Am Juliusturm.
	Frage 7:
	Wie und mit welchen Inhalten hat sich Berlin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
	„Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17“ (Projekt 17) zur Fahrrinnenanpassung von
	Havel und Spree eingebracht, um eine frühzeitige Planung für einen Rad- und
	Wanderweg entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau sicherzustellen?
	Antwort zu 7:
	Berlin hat im Rahmen der Planauslegung zum VDE 17 die Berücksichtigung des SpreeRadwegs
	entsprechend der unter 1. dargestellten Streckenführung eingefordert. Weiterhin
	 wurde die geplante Führung des Spree-Radwegs in die Planfeststellungspläne zum
	Spree-Umbau nachrichtlich aufgenommen.
	 werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Spree-Radwegs in Mitte und
	Charlottenburg-Wilmersdorf Abstimmungen mit dem Wasserstraßenneubauamt
	(WNA) geführt, die auch den Anschluss des Spandauer Abschnitts beinhalten.
	 besteht eine Vereinbarung mit dem WNA, zu gegebener Zeit eine das VDE-Projekt
	begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und
	Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
	Klimaschutz sowie der Bezirke zu bilden, um die Detailplanungen zum SpreeUmbau
	und Spree-Radweg aufeinander abzustimmen.
	Frage 8:
	Welche sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse hat der Senat im Rahmen des bisherigen
	Planfeststellungsverfahrens gewonnen?
	Antwort zu 8:
	Dem Senat liegen derzeit keine sonstigen Erkenntnisse oder Ergebnisse aus dem
	bisherigen Planfeststellungsverfahren vor.
	Frage 9:
	Muss der Bund bei der Fahrrinnenanpassung entlang der Spree einen begleitenden Betriebsweg bauen und
	wer muss diesen bezahlen, wer unterhalten?
	Antwort zu 9:
	Nach Kenntnis des Senats erfolgt die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen in Berlin
	vom Wasser aus, so dass Betriebswege entbehrlich sind. Daher ist die Wasser- und
	Schifffahrtsverwaltung des Bundes daran interessiert, (noch) vorhandene, aber nicht mehr
	benötigte Betriebswege im Rahmen von zu schließenden Nutzungsverträgen z. B. den
	Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) zur Nutzung zu überlassen. Die Unterhaltungsund
	Verkehrssicherungspflichten gehen in solchen Fällen dann auch an die SGA über.
	Frage 10:
	Sieht der Senat hier die mögliche Nutzung von Synergien durch die integrierte Planung inklusive eines Radund
	Wanderwegs „von Anfang an“, um spätere kostenintensive Umbauten zu verhindern?
	Antwort zu 10:
	Ja, aus diesem Grund soll, wie unter 7. bereits ausgeführt, eine das VDE-Projekt
	begleitende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
	Bundes, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Bezirke
	gebildet werden.
	Frage 11:
	Teilt der Senat die Ansicht des Bezirks Spandau in der Drucksache vom 14.6.2016 (Nr. 1867/XIX), dass die
	fehlende Brücke über die Spree (in südlicher Verlängerung des Grützmachergrabens) eines der
	Haupthindernisse für eine Realisierung wäre?
	Antwort zu 11:
	Ein Fehlen der Spree-Brücke würde zwar die Führung des Spree-Radwegs entlang des
	nördlichen Ufers zwischen Grützmachergraben und Mündung der Spree in die Havel
	unmöglich machen, jedoch nicht das gesamte Radfernwegprojekt in Frage stellen. Sollte
	sich die Errichtung einer neuen Spree-Brücke für zu Fuß Gehende und Radfahrende als
	nicht umsetzbar erweisen, wofür es derzeit keinerlei Anzeichen gibt, könnte der SpreeRadweg
	ab der Wiesendammbrücke südwärts über den Wiesendamm und weiter in
	Richtung Westen über den Straßenzug Charlottenburger Chaussee – Ruhlebener Straße
	geführt werden. Die Mündung der Spree in die Havel würde dann über den Havel-Radweg
	(Klosterstraße – Stabholzgarten – Lindenufer) erreicht werden.
	Frage 12:
	Unter welchen finanziellen und sonstigen Voraussetzungen wäre aus Sicht des Senats der Bau des Rad- und
	Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich und begleitend zum
	Uferausbau im Rahmen des Projekts 17 machbar?
	Antwort zu 12:
	Der Spree-Radweg liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Planfeststellungsgebiets für
	den Spree-Umbau. Insofern stellt der Spree-Radweg planungsrechtlich ein eigenständiges
	Projekt dar, so dass dessen zeitgleiche und begleitende Umsetzung mit dem VDE 17 eher
	unrealistisch erscheint. Inwieweit sich abschnittsweise Synergien ergeben könnten, wird
	im Rahmen der unter 7. und 10. genannten Arbeitsgruppe zu prüfen sein.
	Frage 13:
	Kann für einen begleitenden Ausbau als Rad- und Wanderweg ggf. eine hälftige Finanzierung durch den
	Bund eingefordert werden?
	Frage 14:
	Welche finanziellen Mittel müssten konkret im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen im Berliner
	Abgeordnetenhaus in welchem Titel vorgesehen werden, um einen vollständigen Bau des Rad- und
	Wanderwegs entlang der Spree von Charlottenburg nach Spandau zeitgleich zum Projekt 17 sicherzustellen?
	Antwort zu 13 und 14:
	Wie unter 12. dargestellt, kann aus planungsrechtlichen Gründen nicht von einem den
	Spree-Umbau begleitenden Ausbau des Rad- und Wanderweges ausgegangen werden.
	Da, wie unter 3. bereits geschildert, mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
	Betriebe vereinbart worden ist, dass die bauliche Umsetzung des Spree-Radwegs in
	funktionsfähigen Abschnitten aus touristischen GRW-Fördermitteln erfolgen soll, ist damit
	neben dem Land Berlin auch der Bund an der Finanzierung beteiligt. Die Fördermittel
	betragen 90% der Gesamtkosten, die Kofinanzierung in Höhe von 10% wird von der
	Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt.
	Berlin, den 23.06.2017
	In Vertretung
	J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
	…………………………..
	Senatsverwaltung für
	Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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