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Frage 1:
Wann soll auf europäischer Ebene über die Revision der #transeuropäischen Netze entschieden werden?
Antwort zu 1:
Über die Revision der Transeuropäischen Netze wird etwa alle fünf Jahre, d.h.
voraussichtlich im Jahr 2023 entschieden. Der Revision ist ein Dialog- und
Konsultationsprozess der EU Kommission mit den Regionen und den nationalen
Regierungen vorgeschaltet, der sich 2021 intensivieren wird.
Frage 2:
Welche Strecken will das Land Berlin dafür anmelden?
Antwort zu 2:
Die Anmeldung erfolgt nicht durch einzelne Bundesländer. Die Europäische Union
erwartet, dass Regionen entlang von Transeuropäischen Netzerweiterungen zusammen
grenzüberschreitend anmelden und dabei auch eine Unterstützung ihrer nationalen
Regierungen nachweisen. So war für die erfolgreiche Anmeldung der Bahnstrecke Berlin –
#Stettin in den #Kernnetzkorridor der Transeuropäischen Verkehrsnetze (#TEN V) bei der
letzten Revision im Jahr 2018 eine gemeinsame Initiative der Länder Berlin und
Brandenburg mit der Wojewodschaft Westpommern und unterstützende Schreiben der für
Raumordnung zuständigen nationalen Ministerien in Polen und in Deutschland
ausschlaggebend.
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Zur nächsten Revision beabsichtigen die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam mit
der polnischen Seite für die #Elektrifizierung und den vollständigen #zweigleisigen Ausbau
die #Ostbahn Berlin – #Kostrzyn (Küstrin) – #Gorzów (Landsberg/Warthe) – #Krzyż (Kreuz) in
das TEN #Ergänzungsnetz anzumelden. Ein wichtiges Dokument für die Antragstellung
zum Nachweis der grenzüberschreitenden Abstimmungen wird das gemeinsame
Memorandum von Senatorin Günther, Ministerin Schneider und dem Marschall Jabłonski
der Wojewodschaft Lubuskie vom 5. August 2018 zur Ostbahn sein. Die Strecke ist
außerdem Bestandteil einer mit den Bundesländern und Wojewodschaften der OderPartnerschaft der Deutsch-Polnischen Raumordnungskommission, dem
Bundesverkehrsministerium und dem polnischen Infrastrukturministerium abgestimmten
Karte „Entwicklung der Überregionalen Verkehrsinfrastruktur der Oder-Partnerschaft“.
Der Berliner Senat hat bereits EU #INTERREG Projekte zur „#Rail Baltica“ genutzt, um durch
Studien und Workshops die EU Kommission, die zuständige EU Korridorbeauftragte
Cathérine Trautmann und den Verkehrsausschuss des Europaparlamentes frühzeitig auf
die Engpasssituation der „Rail Baltica“ Berlin – #Frankfurt/Oder – #Poznań (Posen) und die
Notwendigkeit der Entlastung durch Aufnahme der Ostbahn in das TEN – Ergänzungsnetz
aufmerksam zu machen. Hier befinden wir uns bereits in einem intensiven
Konsultationsprozess mit der EU.
Berlin und Brandenburg schlagen weiterhin Initiativen zur Aufnahme der Strecke Berlin –
Flughafen #BER – #Cottbus – #Wrocław (Breslau) in das Transeuropäische Netz vor. Hier
sind die grenzüberschreitenden Abstimmungen noch nicht abgeschlossen.
Frage 3:
Welche Projekte will das Land Berlin für das EU-Förderprogramm #CEF („Connecting Europe Facilities“)
2021-2027 anmelden?
Antwort zu 3:
Im Gegensatz zu den Anmeldungen bei der Revision der TEN-Schienennetze werden
Fördermöglichkeiten zum CEF – Programm durch die #Eisenbahninfrastrukturunternehmen
(insbesondere DB Netz AG) beantragt. Die wichtigste Anmeldung zum Beginn der neuen
Förderperiode der EU wird die Infrastrukturmaßnahme „Durchgehender zweigleisiger
Ausbau der Strecke #Angermünde – Staatsgrenze“ sein. Hier ist vereinbart worden, dass
die DB Netz AG bei der Antragstellung von den Ländern Berlin und Brandenburg
unterstützt wird, die Länder in finanzieller Vorleistung gehen und später die gesamten EU
Fördergelder erhalten. Die EU Kommission hat den Ländern Berlin und Brandenburg
bereits in Aussicht gestellt, dass wegen der Aufnahme der Strecke in das TEN Netz des
Nordsee-Baltikum-Korridors das Projekt eine hohe Priorität bei der finanziellen
Unterstützung in der nächsten Förderperiode genießen wird.
Sofern es gelingt auch die Ostbahn bis 2013 in das TEN Schienennetz aufzunehmen,
würden die Länder mit DB Netz eine Vereinbarung anstreben, dass auch der Ausbau der
Ostbahn im CEF – Programm durch DB Netz angemeldet wird. Die polnische Seite hat
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bereits mit den Vorplanungen und einer #Machbarkeitsstudie unter Nutzung des nationalen
Förderprogramms („#Kolej+“) begonnen.
Da die Hauptstadtregion den Status eines „Urban Node“ (Transeuropäischer Knoten) hat,
wird es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, dass einzelne Maßnahmen
durch private Eisenbahninfrastrukturunternehmen (z.B. der #Niederbarnimer Eisenbahn)
und einzelne Infrastrukturmaßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit
Zubringer-und Entlastungsfunktionen durch das Land Berlin beantragt wird. Hier muss das
Land Berlin erst die Bekanntgabe der neuen Förderrichtlinien des CEF abwarten. Vor dem
Hintergrund des BREXIT, der längeren Neubildung der EU Kommission und der
verspäteten Haushaltsberatungen durch das EU Parlament sind Verzögerungen zu
erwarten.
Berlin, den 27.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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