Bahnhöfe: Ausbau der Dresdner Bahn: Auch den S-Bahn-Haltepunkt Kamenzer Damm realisieren, aus DBV

Laut Tagesspiegel-Artikel vom 29. September 2019 soll zwischen den bestehenden S-Bahnhöfen #Attilastraße und #Marienfelde der neue #S-Bahn-Haltepunkt #Kamenzer Damm entstehen. Den Bau hat auch der #DBV im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum #Wiederaufbau bzw. zum Ausbau der #Dresdner Bahn gefordert. Da zur Zeit unter anderem in diesem Teilabschnitt bereits Bauarbeiten stattfinden, ist es naheliegend, ebenfalls den geforderten Haltepunkt zu realisieren. Die notwendige Baulogistik ist schließlich vor Ort!

Bei der Dimensionierung der Brücke des Kamenzer Damms über die Bahnanlagen wurde erfreulicherweise der Bau eines S-Bahn-Haltepunkts planerisch berücksichtigt. So ist ausreichend Platz für einen Mittelbahnsteig incl. der notwendigen Zugangsbauwerke vorhanden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im Zuge der Ausbau-Planungen der S-Bahnhof Kamenzer Damm nicht von vornherein berücksichtigt worden ist. Es sind derzeit nicht einmal bauliche Vorleistungen, z. B. durch eine entsprechende Festlegung der Gleisachsen für die S-Bahn, berücksichtigt. Falls dieser S-Bahn-Haltepunkt tatsächlich nun erst nach Fertigstellung des laufenden Projekts gebaut wird, sind zusätzliche Kosten die Folge. Auch bedeuten neue Sperrpausen bzw. Schienenersatzverkehre vermeidbare Erschwernisse für die Fahrgäste.

Der DBV fordert deshalb, umgehend die Planungen für den Bau des S-Bahn-Haltepunkts Kamenzer Damm aufzunehmen, um den Bahnhof so schnell wie möglich zu bauen. Damit erhielte u. a. das angrenzende Gewerbegebiet „#Marienpark“ eine #S-Bahn-Anbindung.

In diesem Zusammenhang fehlt auch noch immer die Entscheidung zur Erweiterung des S-Bahn-Haltepunkts „#Buckower Chaussee“ um einen #Regionalbahn-Halt. Unverständlich ist auch die Nicht-Berücksichtigung eines zeitnahen #barrierefreien Ausbaus des S-Bahnsteigs Marienfelde im Zuge der laufenden Baumaßnahmen.

Michael Wedel, Landesvorsitzender des DBV-Nordost, 01 62 / 1 64 33 42

Bahnhöfe: Frisch geliftet Auch der U-Bahnhof Halemweg reiht sich in die barrierefreien Stationen der Berliner Verkehrsbetriebe ein. , aus BVG

Auch der #U-Bahnhof #Halemweg reiht sich in die #barrierefreien Stationen der Berliner Verkehrsbetriebe ein. Durch den heute, 14. August 2019, in Betrieb genommenen #Aufzug wird der Gehweg vor dem Eingangsgebäude mit dem Bahnsteig der #U7 stufenlos verbunden. Damit ist der 1980 eröffnete U-Bahnhof einer von insgesamt 129 Bahnhöfen, die #barrierefrei zu erreichen sind, davon sind 121 mit einem Aufzug ausgestattet.

Seit Februar 2018 wurde am Einbau des Aufzugs gearbeitet. Nach der knapp eineinhalbjährigen Bauzeit wurde er nun planmäßig fertiggestellt. Die Baukosten belaufen sich auf rund 850.000 Euro.

Der Einbau des Aufzugs am U-Bahnhof Halemweg war aber erst der Anfang. Der Bahnhof unterzieht sich einer #Schönheitsbehandlung und erhält zusätzlich einen neuen Bahnsteinbelag mit #Blindenleitsystem sowie einen neuen Aus-gang. Des Weiteren werden die Schalterhalle und die Betriebsräume umgebaut.

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Bahnhöfe: Entwicklungen am S-Bahnhof Marzahn, aus Senat

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Frage 1:
Im August 2019 wird die #Verlängerung der #nördlichen #Fußgängerbrücke zum #Wiesenburger Weg endlich
abgeschlossen sein. Gleichzeitig sind die Planungen für die Errichtung eines Mischgebiets aus Wohnen und
Gewerbe im ehemaligen Teil des #Georg-Knorr-Gewerbegebietes in Vorbereitung: Welche Planungen gibt es
nun für die Erneuerung und den #barrierefreien Ausbau der #südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof
Marzahn?
Antwort zu 1:
Im Jahre 2012 wurde zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und der
DB Netz AG sowie der DB #Station&Service AG ein Realisierungsvertrag für die
Verlängerung der #EASTGATE-Brücke Marzahn und den Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke abgeschlossen. Dazu wurden im Vorfeld folgende Maßnahmen und
Vorhaben zwischen den Beteiligten vom Bezirksamt und der Deutschen Bahn AG (DB AG)
abgestimmt:
Vorhaben Verlängerung der EASTGATE-Brücke Marzahn und Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke
Die EASTGATE-Brücke wird bis zum Wiesenburger Weg verlängert und barrierefrei
ausgebaut. Nach der Inbetriebnahme der Verlängerung der EASTGATE-Brücke erfolgt der
Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die
DB AG vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt durch das Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf im Rahmen des o.g. Realisierungsvertrages. Die Inbetriebnahme der
EASTGATE-Brücke sowie der barrierefreie Ausbau erfolgt voraussichtlich Ende 2019. Der
Abriss bzw. der Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke wird voraussichtlich im Jahr
2021 vorgenommen.
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Vorhaben Neubau der südlichen Fußgängerbrücke
Nach dem Abriss der südlichen Fußgängerbrücke erfolgt der Neubau vom
„Bahnhofsvorplatz“ an der Märkischen Allee bis zum S-Bahnsteig. Ein barrierefreier
Ausbau ist hier nicht geplant. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme werden
durch die DB Netz AG in einem separaten Vorhaben vorgenommen. Die Realisierung des
Neubaus erfolgt zeitnah nach dem Rückbau im Jahre 2022.
Frage 2:
In welchem Zustand befindet sich die bestehende südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn?
Antwort zu 2:
Die südliche Fußgängerbrücke befindet sich technisch (gesehen noch) in einem sicheren
Zustand, die #Standsicherheit ist nicht gefährdet, es bestehen umfangreiche
#Korrosionsschäden. Die Brücke ist ständigem Vandalismus ausgesetzt. Zum Erhalt der
Verfügbarkeit und zur #Verkehrssicherungspflicht erfolgen jährlich
#Instandsetzungsmaßnahmen.
Frage 3:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um gegenüber der DB den Bedarf einer barrierefreien
Erneuerung der Brücke deutlich zu machen und schließlich auch durchzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat befindet sich hinsichtlich der Erneuerung der Brücke und den dabei zu
beachtenden Anforderungen in Abstimmung mit der DB AG. Ob ein Bedarf für eine
barrierefreie Erneuerung der Brücke gegenüber der DB AG durchgesetzt werden muss, ist
derzeit noch nicht absehbar.
Frage 4:
Welche Förderprogramme existieren, um diese Maßnahme ggf. zu finanzieren?
Antwort zu 4:
Der Neubau der Brücke wird durch die DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert.
Frage 5:
Welche Planungen werden für einen Regionalbahnhalt am S-Bahnhof Marzahn verfolgt?
Antwort zu 5:
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung vom
Bahnhof Marzahn ins Berliner Zentrum und über die nahe gelegenen Regionalbahnhöfe in
Lichtenberg und Ahrensfelde auch ins Berliner Umland. Der Regionalbahnhalt in Marzahn
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ist aktuell keine Planungsmaßnahme des Landes Berlin und ist nicht im
Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Für eventuelle spätere Entwicklungen wird
jedoch eine Flächenfreihaltung gemäß dem Flächennutzungsplan Berlin berücksichtigt.
Frage 6:
Gibt es Gespräche zwischen dem Senat und der Unternehmensleitung der Knorr-Bremse für eine gemeinsame
Erschließung des Areals?
Antwort zu 6:
Nein. Für die städtebauliche Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbeareals mit
dem Schwerpunkt Wohnen wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Diese wird sich neben der Erschließung
der geplanten Nutzungen auch mit der Einbindung der bestehenden Gewerbeareale
beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen sowie sich mit der Verträglichkeit im
bestehenden und neu entstehenden Straßennetz auseinandersetzen.
Frage 7:
Zu welchen Ergebnissen kommen die verkehrstechnischen Untersuchungen für das neue Wohn- und
Arbeitsquartier „Knorr-Bremse“? Welche Schlüsse zieht der Senat daraus für die weiteren Planungen zur
Bewältigung des Verkehrs in dem genannten Raum?
Antwort zu 7:
Die Bearbeitung hat begonnen, es liegen noch keine belastbaren Ergebnisse vor.
Frage 8:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat im neuen Quartier für die Förderung des Umweltverbunds (ÖPNV,
Fußverkehr, Radverkehr), um steigenden motorisierten Individualverkehr zu vermeiden?
Frage 9:
Welche Auswirkungen hat das Bauvorhaben auf den Neubau der Marzahner Brücken?
Antwort zu 8 und zu 9:
Hierzu werden Antworten bzw. Handlungsbedarf aus der beauftragten
Verkehrsuntersuchung erwartet.
Berlin, den 01.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Seitenwechsel Weiter geht’s beim barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Eisenacher Straße. aus BVG

Weiter geht’s beim #barrierefreien #Ausbau des #U-Bahnhofs #Eisenacher Straße. Ab Montag, den 27. Mai, und bis einschließlich Sonntag, den 22. September 2019, durchfahren die Züge der Linie #U7 in Richtung S+U Rathaus Spandau den Bahnhof ohne Halt. Grund hierfür sind die komplizierten Arbeiten zum #Aufzugseinbau, für die jeweils eine #Bahnsteigseite gesperrt werden muss.

Fahrgäste in Richtung S+U Rathaus Spandau, die zum U-Bahnhof Eisenacher Straße möchten, können eine Station weiter zum U-Bahnhof Bayerischer Platz fahren und dann mit dem Zug in Gegenrichtung ihr Ziel erreichen. Fahrgäste, die vom U-Bahnhof Eisenacher Straße in Richtung S+U Rathaus Spandau wollen, fahren zunächst eine Station bis Kleistpark steigen dort um.

Die #Inbetriebnahme des Aufzugs in der 1971 eröffneten Station ist für das Frühjahr 2020 geplant.

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barrierefrei + Bahnhöfe: Neue Aufzüge für die U9, aus BVG

In den kommenden Monaten arbeitet die BVG auf gleich zwei Bahnhöfen der Linie U9 am #barrierefreien Zugang.

Auf dem #U-Bahnhof #Birkenstraße fahren die Züge wegen Arbeiten zum Aufzugseinbau ab dem heutigen Montag, den 25. März, bis einschließlich Sonntag, den 5. Mai 2019, in Fahrtrichtung Rathaus Steglitz ohne Halt durch. Fahrgäste aus Richtung Osloer Straße fahren bis Turmstraße und von dort eine Station zurück. Fahrgäste in Richtung Rathaus Steglitz fahren zunächst eine Station Richtung Osloer Straße bis Westhafen und von dort Richtung Rathaus Steglitz. Ab Montag, den 6. Mai, bis Donnerstag, den 23. Mai 2019, durchfahren dann die Züge der U9 Richtung Osloer Straße den Bahnhof Birkenstraße ohne Halt.

Auf dem U-Bahnhof Rathaus Steglitz wird im Zeitraum Montag, den 1. April, bis Freitag, den 5. Juli 2019, der stark frequentierte Aufzug zwischen Bahnsteig und Vorhalle ausgetauscht. Für die barrierefreie Anbindung des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz an die U9 kann bis 15. April die Buslinie 186 bis zum U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz genutzt werden. Anschließend und bis zum 5. Juli erfolgt der barrierefreie Anschluss über die Buslinien M48, M85 und 186 bis U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz.

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barrierefrei + Bahnhöfe: Nachts in der Spichernstraße Der komplexe Einbau der Aufzüge für den barrierefreien Zugang am U-Bahnhof Spichernstraße geht in die nächste Phase., aus BVG

Der komplexe Einbau der Aufzüge für den #barrierefreien Zugang am #U-Bahnhof #Spichernstraße geht in die nächste Phase. Im Zeitraum von Montag, dem 4. März bis Donnerstag, dem 21. März 2019 finden dazu Baumaßnahmen statt, für die vorübergehend der Zugverkehr auf der Linie U9 unterbrochen werden muss.

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Sperrungen jeweils nur sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss gegen 0:30 Uhr. Zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Güntzelstraße fahren statt der U-Bahnen #Ersatzbusse. Um ein barrierefreies Umsteigen zu gewährleisten, wird der #Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Berliner Straße verlängert.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.

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Weitere Informationen zum Einbau der Aufzüge am U-Bahnhof Spichernstraße entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 14. Juni 2018 unter folgendem Link:

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2594

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Mit freundlichen Grüßen

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barrierefrei + Bahnhöfe: „Auf und Ab“ in der Spichernstraße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2594

Für den #barrierefreien Zugang zum #U-Bahnhof #Spichernstraße baut die BVG dort #Aufzüge ein. Im Zeitraum von Montag, dem 18. Juni bis Donnerstag, dem 5. Juli 2018 finden vorbereitende Baumaßnahmen statt, für die vorübergehend der Zugverkehr auf der Linie #U9 unterbrochen werden muss.

Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Sperrungen jeweils nur sonntags bis donnerstags von ca. 23 Uhr bis Betriebsschluss. Zwischen den U-Bahnhöfen Zoologischer Garten und Güntzelstraße fahren statt der U-Bahnen Ersatzbusse. Um ein barrierefreies Umsteigen zu gewährleisten, wird der Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Berliner Straße verlängert. Weitere Sperrzeiten sind für Sonntag, 26. August bis Donnerstag, 13. September sowie Montag, 3. bis Donnerstag, 20. Dezember 2018 vorgesehen.

Für den Aufzug, der künftig die drei Ebenen Bahnsteig U9, U3-Bahnsteig Richtung Krumme Lanke und die Straßenebene miteinander verbindet, muss zunächst eine Hilfskonstruktion geschaffen werden, da tragende Wände von den Baumaßnahmen betroffen sind. Zudem werden an dieser Stelle für den Einbau des Aufzugs die Bahnsteigtreppe und die Fahrtreppe entfernt. Aufgrund der Arbeiten ist der direkte Übergang zwischen U9 und #U3 bis Mitte 2020 gesperrt. Der Weg für Umsteiger ist vor Ort ausgeschildert. Die Inbetriebnahme des Aufzugs ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Ein weiterer Aufzug, der den U3-Bahnsteig Richtung Warschauer Straße mit der Straßenebene verbindet, wird parallel gebaut. Hier ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2019 geplant.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG-App FahrInfo Plus, auf BVG.de, im BVG Navi sowie an den Aushängen vor Ort.

barrierefrei + Bus: Riesige Hürde Der Bus ist barrierefrei – die Haltestelle aber nicht, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/riesige-huerde-der-bus-ist-barrierefrei—die-haltestelle-aber-nicht-30604934

Der Ausbau eines #barrierefreien #Haltestellen-Netzes in Berlin verläuft nur schleppend. Besonders hart trifft es den #Busverkehr. Hier müssten Tausende #Haltestellen umgebaut werden, wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Kristian Ronneburg hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einen zentralen Überblick über den #Ausbauzustand des Netzes der #Bushaltestellen gibt es der Antwort der Innenverwaltung zufolge gar nicht. Das liege vor allem daran, dass die Bezirke für den Ausbau zuständig seien.

Drei Viertel der Bushaltestellen müssen noch umgebaut werden

Rund drei Viertel der Haltestellen müssen noch umgebaut werden, damit das Netz als barrierefrei gilt. Von den insgesamt 6481 Bushaltestellen in Berlin müssten bis 2022 jährlich rund 1500 Haltestellen umgebaut werden.

Die Bezirke seien allerdings oft nicht in der Lage, das Ziel schnell umzusetzen, so die Innenverwaltung. Geld sei zwar vorhanden, aber die Personalsituation in den Bezirken erschwerten Planung und Umsetzung.

Fördermittel-Verfahren oft zu kompliziert

Finanziert werden die Umbauten unter anderem durch Fördermittel. Zudem steht Geld aus dem milliardenschwere Investitionsfonds Siwana …

Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass der Bau einer #barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum #S-Bahnhof #Kaulsdorf dringend notwendig ist, um damit den Bahnhof in Richtung Süden barrierefrei zu erschließen?
Antwort zu 1:
Der Senat teilt die Auffassung, dass zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Kaulsdorf nach Süden der Bau einer barrierefreien Brücke auf die Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg geeignet wäre.
Frage 2:
Welche Planungen werden für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Kohleplatzes am S-Bahnhof Kaulsdorf verfolgt?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Das Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 befindet sich im Geltungsbereich des durch Verordnung vom 28.05.2008 festgesetzten und durch Rechtsverordnung am 31.05.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin auf Seite 135 verkündeten Bebauungsplanes (B-Plan) 10-20.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-20 beurteilt sich gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-20 nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan 10-20 setzt für das Quartier, indem sich das Grundstück befindet, ein Kerngebiet fest. Das planerische Ziel besteht hierbei insbesondere darin, den historisch gewachsenen Bereich um den S-Bahnhof Kaulsdorf zu einem tragfähigen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Hier sollen sich vorrangig Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen etablieren, um das Wohngebiet im Sinne einer guten Nahversorgung zu qualifizieren.
Durch den Eigentümer wurde aktuell ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz gestellt.
Eine Befreiung zugunsten von anteiligem Wohnungsbau wird dabei in Aussicht gestellt, sofern die Belange des Lärmschutzes hinreichend Beachtung finden.“
Frage 3:
Inwiefern wurden mit potentiellen Investoren für dieses Gelände Gespräche über die Realisierung und anteilige Finanzierung einer Fußgängerbrücke geführt? Welches Ergebnis liegt hier vor?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Für eine Beteiligung an den Kosten für einen Brückenbau besteht keine Rechtsgrundlage, da dies auch nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Plans 10-20 und auch nicht relevant für die Erschließung des Grundstückes ist.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, unabhängig von der finanziellen Bereitschaft eines Investors eine Fußgängerbrücke, die den S-Bahnhof Kaulsdorf von Süden her erschließt, bei DB Station&Service zu bestellen?
Antwort zu 4:
Nach einer Entscheidung seitens des Landes Berlin, eine Fußgängerbrücke zur besseren Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf errichten zu wollen, besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit, mit einem Bestellschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, diesen zusätzlichen barrierefreien Zugang bei der Deutschen Bahn Station und Service AG zu bestellen. Im Rahmen des dann erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Auswirkungen auf den privaten Grundstückseigentümer zu berücksichtigen und abzuwägen.
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Frage 5:
Inwiefern liegen für die Realisierung einer solchen Fußgängerbrücke bereits Kostenschätzungen vor? Welcher Planungs- und Realisierungshorizont wird für den Bau angenommen?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Gibt es aus Sicht des Senats geeignete Förderprogramme, die für den Bau der Fußgängerbrücke infrage kommen?
Antwort zu 6:
Der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf könnte grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden.
Geeignete Förderprogramme des Bundes sowie der EU sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Bei einer Realisierungsentscheidung würde aber geprüft werden, ob zu diesem Zeitpunkt geeignete Förderprogramme nutzbar wären.
Berlin, den 28.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi: Einführung des Inklusionstaxis wird vorbereitet, aus Senat

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Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen #Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“

Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.

Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.

Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.

Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135