Straßenverkehr: Wer blockiert den Weiterbau der A100?, aus Senat

24.01.2023

Frage 1:
Wie weit ist die Umsetzung des Inbetriebnahmekonzeptes für den 16. #Bauabschnitt der #A100 (Vgl. Drucksache 19/13685)?
a. Was genau soll mit dem #Inbetriebnahmekonzept geregelt werden?
b. Wie verteilen sich die #Zuständigkeiten von Bund und Land Berlin für den Anschluss des 16. Bauabschnitts an den städtischen Verkehr und die #Verteilung der Verkehrsmengen in die nachgeordneten Straßen, bspw.
Anschluss #B96, #Elsenbrücke, #Markgrafendamm?
c. Welche baulichen und nicht-baulichen #Verkehrsmaßnahmen sind nach Einschätzung des Senats im Umfeld der Anschlussstelle des 16. Bauabschnitts erforderlich?
d. Welche baulichen und nicht-baulichen Verkehrsmaßnahmen sind nach Kenntnis des Senats im Umfeld der Anschlussstelle des 16. Bauabschnitts für wann geplant?
e. Welche baulichen und nicht-baulichen Verkehrsmaßnahmen sind seitens des Senats im Umfeld der Anschlussstelle des 16. Bauabschnitts für wann geplant?
f. Haben bereits Gespräche zwischen der #Autobahn GmbH, der Verkehrsbehörde und der #Polizei des Bundeslandes Berlin stattgefunden?
g. Falls nein, warum nicht?
h. Falls ja, wann ist mit der Fertigstellung des Inbetriebnahmekonzeptes zu rechnen?

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Straßenverkehr: Baustelle wegen Reparaturarbeiten Autofahrer stehen nach Tunnelsperrung in Tegel stundenlang im Stau, aus rbb24.de

26.09.2022

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/09/berlin-tunnel-a111-autobahn-tegel-sperrung.html

Der #Tegel-Tunnel auf der #A111 ist eine wichtige Verkehrsader – vor allem für Pendler. Seit Sonntagabend ist er für mehrere Wochen teilweise #gesperrt. Stadteinwärts standen Autofahrerinnen und Autofahrer teils bis zu vier Stunden im #Stau.

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Straßenverkehr: Pendler verlieren 65 Stunden im Auto Berlin ist nach München die staureichste Stadt in Deutschland Im ersten Corona-Jahr nahm der Autoverkehr ab. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/pendler-verlieren-65-stunden-im-auto-berlin-ist-nach-muenchen-die-staureichste-stadt-in-deutschland/27870444.html

#Pendler in Berlin haben in diesem Jahr wieder fast genauso viel Zeit im #Stau verloren wie vor der Corona-Pandemie. Ein durchschnittlicher Fahrer brauchte im Vergleich zu einer freien Fahrt 65 Stunden mehr, um mit dem #Auto zur #Arbeit und wieder nach #Hause zu kommen, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Studie des Verkehrsdatenanbieters #Inrix hervorgeht. Das seien 19 Stunden mehr als 2020, aber immer noch eine Stunde weniger im Vergleich zum Nicht-Corona-Jahr 2019.

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Flughäfen: Flughafen BER: Verkehrsanbindung, Fahrradwege und E-Mobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hatten Berlin und das Berliner Umland zum Zeitpunkt des
ursprünglichen Eröffnungstermins 2012 und welche Zahlen stehen dem mit Stand 31.12.2019 gegenüber?
Antwort zu 1:
Der Bevölkerungsstand für Berlin und Brandenburg stellt sich für die Stichtage 31.12.2012
und 31.12.2019 wie folgt dar:
2
Bevölkerung 31.12.2012 31.12.2019
Land Berlin 3.375.222 Einwohner 3.669.491 Einwohner
Land Brandenburg 2.449.511 Einwohner 2.521.893 Einwohner
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Angaben für 2012: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml
Angaben für 2019: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/
Frage 2:
Wie hoch war jeweils das #Fluggastaufkommen in den Jahren 2012 und 2019 auf allen Berliner Flughäfen?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die #FBB:
„2012: 25.261.477 Passagiere (gemäß ICAO-Code „PAX“) insgesamt (#Flughafen #Tegel:
18.164.203 PAX, Flughafen #Schönefeld: 7.097.274 PAX),
2019: 35.645.005 PAX insgesamt (Flughafen Tegel: 24.227.570 PAX, Flughafen
Schönefeld: 11.417.435 PAX).“
Frage 3:
Von welcher Entwicklung der Einwohnerzahlen und Fluggastzahlen wird in den kommenden zehn Jahren
ausgegangen und inwieweit wird diese Prognose hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit des BER
berücksichtigt?
Antwort zu 3:
In der am 25.02.2020 vom Senat verabschiedeten Bevölkerungsprognose 2018-2030
Berlin wird geschätzt, dass die Gesamtstadt in der mittleren Variante bis zum Jahr 2030
auf 3.925.000 Einwohnende wachsen könnte.
Laut der am 17.06.2020 veröffentlichten 2. korrigierten Ausgabe des statistischen Berichts
„Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2019“
waren 996.684 Einwohnende im Berliner Umland erfasst. Gemäß der aktuellen
Ämterschätzung 2017-2030 wächst die Einwohnerzahl im Berliner Umland bis zum Jahr
2030 auf etwa 1.042.800 Personen. Die Angaben zum Berliner Umland beziehen sich in
der Ämterschätzung aus methodischen Gründen ohne Berücksichtigung der
amtsangehörigen Gemeinde Gosen-Neu Zittau.
Hierzu antwortet die FBB:
„Vor der Covid-19-Pandemie wurde eine Fluggastprognose erstellt. Diese ging von einem
Passagieraufkommen von ca. 47 Mio. Passagieren im Jahr 2030 aus.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Entwicklung des Fluggastaufkommens in den
nächsten zwei Jahren schwer einschätzbar. Sofern die Pandemie überstanden ist und der
Luftverkehr sich absehbar stabilisiert, können erste validere Fluggastprognosen
vorgenommen werden. Der Bedarf der verkehrlichen Erreichbarkeit des Flughafens BER
wird regelmäßig durch Befragungen ermittelt und validiert.
Die Ergebnisse vorgenommener Untersuchungen thematisiert die FBB in regelmäßig
stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
3
(VBB) und den einzelnen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV)/Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie den zuständigen Ministerien der
Länder Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – MIL) und Berlin
(Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK).“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die verkehrliche #Erreichbarkeit des Flughafenstandorts BER im Jahr 2012?
Antwort zu 4:
Die Anbindung des Flughafenstandortes erfüllte die Anforderungen an den Bedarf.
Für die Bundesfernstraßenanbindung des BER vorgesehene Neu- und
Ausbaumaßnahmen im Zuge der #A113 (nördlich Autobahnkreuz [AK] Schönefeld–
Autobahndreieck [AD] Neukölln), B 96 (A 10 – Landesgrenze Brandenburg [BB]/Berlin
[BE]) und B 96a (Schönefeld-Mahlow) sind in den Jahren 2006-2008 in Betrieb genommen
worden. Außerdem wurde auf dem Berliner Stadtgebiet der vierstreifige Lückenschluss im
Zuge des Kirchhainer Damms (#B96) und die Ertüchtigung der #B96a (Landesgrenze
Brandenburg/Berlin-Adlergestell) fertiggestellt.
Die seit 2011 bestehende #Schienenverbindung Berlin-Schönefeld Flughafen – Flughafen
Berlin-Brandenburg ermöglichte bereits 2012 eine hochwertige Anbindung für den
öffentlichen Verkehr durch Verlängerung bzw. Veränderung im Laufweg der bestehenden
Linien zum Bahnhof Flughafen Schönefeld. Der Bahnhof Flughafen Schönefeld war im
Jahr 2012 durch folgende Linien des Schnellbahnnetzes zu erreichen:
#S45 Richtung Neukölln/ Südkreuz (drei Zugpaare je Stunde),
#S9 Richtung Ostkreuz/ Pankow; baubedingt war der vorgesehene Abzweig zur
Stadtbahn nicht befahrbar (drei Zugpaare je Stunde),
#RE7 von Wünsdorf-Waldstadt zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Wannsee und weiter
nach Bad Belzig/ Dessau (ein Zugpaar je Stunde),
#RB14 zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst, Alexanderplatz,
Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Spandau und weiter nach Nauen. (ein
Zugpaar je Stunde).
Der S-Bahnhof Flughafen Schönefeld war darüber hinaus mit verschiedenen Buslinien an
die Bezirke Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf angebunden. Für eine
verbesserte Busanbindung z.B. durch Verdichtung der #Buslinien vom U-Bahnhof #Rudow
an die Erfordernisse des Standortes BER waren die Voraussetzungen vorbereitet.
Frage 5:
Welche wesentlichen Untersuchungen, mit welchen konkreten Ergebnissen und Maßnahmen zur
bestmöglichen verkehrlichen Anbindung des BER gab es seit 2012?
4
Antwort zu 5:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB führt in regelmäßigen Abständen prognostische Untersuchungen und
Befragungen zur Anreise und zur Verkehrsmittelwahl von Passagieren und Beschäftigten
durch (Modal Split). Hierbei werden statistisch belastbare Daten aus ca. 30.000 jährlich
befragten Fluggästen einbezogen. Der ÖV-Anteil (Bus+Bahn) lag in 2018 in Schönefeld
bei 65 Prozent und TXL (nur Bus) bei ca. 47 Prozent. Mit der Inbetriebnahme des BER
wird sich das Angebot im ÖV spürbar verbessern, sodass die FBB von einem wachsenden
Anteil (ausgehend von 60 Prozent zur Inbetriebnahme) auf ca. 65 Prozent ÖV-Nutzende
im Jahre 2025 ausgeht und damit Steigerungen in den kommenden Jahren erwartet.
Zu den Untersuchungen Dritter kann die FBB keine Auskunft geben.“
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg teilt hierzu mit:
„Die verkehrliche Grundlagensuchung „Grundlagenermittlung Verkehr Flughafenregion
BER“ (Abschlussbericht, August 2019) des Büros SPV – Spreeplan Verkehr GmbH wurde
von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG
Dialogforum) beauftragt, um vorrangig die verkehrliche Gesamtsituation im südlichen
Berlin und den Kommunen im Berliner Umland zu erfassen und diese als Grundlage für
die gemeinsame Arbeit und zur Ableitung von Handlungserfordernissen zu nutzen.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat 2019 eine Untersuchung im Sinne
eines Maximal-Szenarios durchgeführt, welche Effekte sich aus dem
Bevölkerungszuwachs auch im Umfeld des BER, der steigenden Anzahl an Arbeitsplätzen
in der Region sowie der Eröffnung des BER auf den Verkehr in der Region ergeben
würden.
Frage 6:
Aus welchen Bezirken ist der BER direkt und ohne Umsteigenotwendigkeit mit welchen öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar? (Bitte hierbei um Angaben der Linien.)
Antwort zu 6:
Nach der Eröffnung des Flughafens BER sind die Terminals 1 und 2 des Flughafens aus
diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71)
• Treptow-Köpenick (S45, S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Friedrichshain-Kreuzberg (FEX, RE7, RB14, S9)
• Mitte (FEX, RE7, RB22, RB14, S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (RE7, RB22, RB14, S9)
• Steglitz-Zehlendorf (RE7, RB22)
• Spandau (RB14, S9)
Das künftige Terminal 5 des Flughafens BER (derzeitiger Flughafen Schönefeld) ist ab
dem Eröffnungstermin des BER aus diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71, 171, 744)
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• Treptow-Köpenick (S45, S9, 163, 164)
• Friedrichshain-Kreuzberg (S9)
• Mitte (S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Spandau (S9)
Frage 7:
Welche #ÖPNV-Erweiterungen – insbesondere #Verlängerung der #U7, neue Buslinien, zweigleisige SBahnstrecken und #Trambau – sind in welchem Umfang und mit welchen Zeit- und Kostenplänen im Kontext
des BER vorgesehen?
Antwort zu 7:
Die Verkehrsanbindung des Flughafens BER mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der
Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dargestellt:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/planungen/de/anbindung_flug
hafen.shtml.
Mit Eröffnung des Flughafens BER geht die bereits seit längerem baulich fertiggestellte
Schienenverkehrsanbindung des Flughafens BER in Betrieb. Hierzu zählt die
durchgehend zweigleisige Verlängerung der S-Bahn vom derzeitigen Endbahnhof
Schönefeld über Waßmannsdorf zu den Terminals 1 und 2 des BER sowie die
Regionalzuganbindung des BER-Terminals 1 und 2. Zudem wird das Busnetz im Bereich
BER erweitert. Darüber hinaus befindet sich die Dresdner Bahn im Bau, mit der die
Fahrzeiten der Regionalzuganbindung aus der Berliner Innenstadt zum BER (FlughafenExpress) verkürzt werden können.
Für die Linie U7 besteht auf Berliner Gebiet eine durch den Flächennutzungsplan
abgesicherte Trassenfreihaltung. Der Berliner Senat hat gemeinsam mit der Gemeinde
Schönefeld eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von Rudow in
Richtung Schönefeld/BER zur langfristigen Trassensicherung in Auftrag gegeben.
Erkenntnisse zur Weiterführung der U 7 bis BER werden für das 2. Halbjahr 2020 erwartet.
Eine Straßenbahnanbindung von Berlin kommend ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Baus der #Transversale, die die Autobahnen A113 und #A117
miteinander verbindet?
Antwort zu 8:
Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats von Berlin.
Frage 9:
Welche Bedeutung haben die Ortsumfahrung Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) und der 17.
Bauabschnitt der A100 für die verkehrliche Anbindung des BER, wie ist jeweils der Stand der Abstimmungen
mit dem Bund und Brandenburg sowie insgesamt zur Planung?
6
Antwort zu 9:
Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über
den Autobahnanschluss der Bundesautobahn (BAB) A 113. Die Ortsumfahrung (OU)
Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost und der 17. Bauabschnitt der A 100 sind
primär für die verkehrliche Anbindung des BER nicht erforderlich.
Frage 10:
Inwieweit sind die Dienstgebäude des BER und das Midfieldgebäude – insbesondere für die Beschäftigten –
aus naheliegenden Wohngebieten per Fahrrad erreichbar und in welchem Umfang werden entsprechende
Stellplätze vorgehalten? Welche sicheren Fahrradwege sind hierbei aus Rudow, Altglienicke und Bohnsdorf
bereits realisiert oder mit welchen Zeit- und Kostenplänen ins Auge gefasst?
Antwort zu 10:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB hat die Anbindung zum Flughafen BER per Fahrrad auf eigenem Areal
berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem Flughafenumfeld wird ein gemeinschaftliches
Strukturkonzept mit den umliegenden Gemeinden und Kommunen
erarbeitet, welches den #Radwegeausbau berücksichtigt. Die FBB unterstützt dies.
Der Realisierungshorizont und die Zeit- und Kostenpläne sind bei den zuständigen
Behörden der Gemeinden und Kommunen zu erfragen.“
Seitens des Senats wird gegenwärtig geprüft, ob und wie die Radschnellverbindung „YTrasse“ ab Adlershof in Richtung Flughafen BER bis zur Landesgrenze verlängert werden
kann oder ob in diesem Bereich ein gut ausgebauter Zubringer zur Y-Trasse realisiert
werden könnte. Ab der Landesgrenze liegt die Zuständigkeit für die Planung eines
Radweges bei der Gemeinde Schönefeld beziehungsweise beim Landkreis DahmeSpreewald. Durch diese müsste die Planung entsprechend aufgenommen und weiter
ausgeführt werden Entsprechend wurden hierzu erste Gespräche geführt, diese werden in
der nächsten Zeit fortgeführt. Konkrete Kosten- und Zeitpläne können noch nicht benannt
werden.
Frage 11:
In welchem Umfang wurde für die #Elektromobilität – für Beschäftigte, Fluggäste und den Fuhrpark des BER –
bezüglich Parkplätzen und E-Tankstellen Sorge getragen?
Antwort zu 11:
Die FBB berichtet hierzu:
„Der FBB-eigene Fuhrpark ist mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgestattet. Am
BER stehen für die Fluggäste Auflademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich am BER eine #Wasserstofftankstelle.“
Frage 12:
Der Stuttgarter Flughafen hat allein 2016 durch die Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität rund
250.000 Liter Diesel gespart – wie sind die Berliner Flughäfen gegenwärtig und mit der Eröffnung des BER
dahingehend aufgestellt?
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Antwort zu 12:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB unterstützt die Klimaschutzbekräftigungen und hat in einer gemeinsamen
Stellungnahme aller deutschen Flughäfen eine entsprechende Absichtserklärung
abgegeben. Im Rahmen der Klimaschutzbekräftigungen trifft die FBB weitergehende
Maßnahmen zur CO2-Reduzierung.“
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Vom 08.01.2020 bis 28.02.2020 wird der Abschnitt zwischen den Einmündungen Am Vorwerk und Am Posseberg (Nord) gesperrt, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.879908.php

Der Abschnitt der #Schönerlinder Straße/ #B109 zwischen der Einmündung Am #Vorwerk und der nördlichen Einmündung der Straße Am #Posseberg muss wegen #Bauarbeiten vom 08.01.2020 bis 28.02.2020 gesperrt werden. Auf diesem Abschnitt, der die Autobahn A 10 unterführt, wird die Fahrbahn einschließlich der Entwässerungsanlagen erneuert. Die beidseitigen Geh- und Radwege werden wie auf den bereits fertiggestellten Abschnitten ausgebaut. Das Abbiegen in die Straßen am Vorwerk und Am Posseberg wird per Baustellenampel weiterhin möglich sein.

Der Verkehr wird ortsnah über die parallel verlaufende #Hobrechtsfelder Chaussee mit Anbindung über Bucher Straße bzw. Schönerlinder Chaussee umgeleitet. Radfahrer*innen und Fußgänger*innen können die bestehenden Anlagen des Rad- und Fußgängerverkehrs im gesperrten Bereich auf einer Seite weiter nutzen.

Während der genannten Bauzeit ist mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren. Mögliche Ausweichstrecken sind weiter westlich die #B96 und #B96a mit dem Anschluss 33 an die A 10 in Birkenwerder, die L 21 mit Anschluss 34 (A 10) in Mühlenbeck / Summt sowie östlich die B 2 mit der Anschlussstelle Weißensee (A 10).

Die mit den Bauarbeiten einhergehenden Verkehrseinschränkungen sind mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Verkehrsbehörden der Landkreise Oberhavel und Barnim abgestimmt. Das Bezirksamt Pankow und die BVG sind informiert. Für die unabdingbaren Einschränkungen bitten wir um Verständnis.

Straßenverkehr: Anwohner fordern Durchfahrtsverbot für Lkws auf B96 Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker fordern mehr Schutz die Menschen, die an der B96 wohnen., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Fuerstenberg/Buerger-und-Kommunalpolitiker-fordern-ein-Durchfahrtverbot-fuer-Transit-Lkws-auf-der-B-96

ürgerinitiativen und #Kommunalpolitiker fordern mehr Schutz die Menschen, die an der #B96 wohnen. Die Verbindung zwischen Oranienburg und der Landesgrenze zu Mecklenburg soll für #Transit-Lkws gesperrt werden.
Fürstenberg/Havel

Tag und Nacht donnern Transit-Lkws durch #Fürstenberg/Havel und andere Städte und Gemeinden an der B 96. Seit Jahren engagieren sich Bürgerinitiativen und Politiker für ein #Durchfahrtverbot. Diese Forderung haben sie nun erneuert. Anlass dafür ist eine gerichtliche Entscheidung zum Verbot des Lkw-Transitverkehrs auf der #B169 zwischen #Cottbus und #Schwarzheide, auf den die Brandenburgische Landesregierung jetzt reagiert hat.

„Die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw an Stellen, an denen eine weniger belastende Ausweichmöglichkeit besteht, ist ein Instrument, mit welchem ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen des #Transportgewerbes und den Interessen der Anwohner von stark befahrenen Straßen erreicht werden kann“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg, dem Nabu-Regionalverband Gransee, dem BUND Neubrandenburg, dem Aktionsbündnis B96-Ausbau – so nicht, von Bündnis 90/Die Grünen Oberhavel, von der OHV-Kreistagsvorsitzenden Andrea Suhr (SPD) sowie Lothar Kliesch, Vorsitzender der SPD OHV, Stadtverordneter in Fürstenberg und Mitglied des …

Straßenverkehr + Nahverkehr: Steigende Zahl von Pendlern durch Reinickendorf – und Fehlanzeige bei Schaffung neuer P&R Bahnhöfe im Umland?!, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen sind beim #Straßennetz für die kommenden 5 Jahre geplant, um die #Kapazität und/oder
die #Geschwindigkeit des #Pendelns durch den Bezirk #Reinickendorf zu erhöhen?
Antwort zu 1:
Zusätzlich zu der bereits laufenden Sanierung und Umgestaltung der #Oranienburger
Straße soll in den kommenden Jahren auch der Umbau der #Residenzstraße zwischen
Franz-Neumann-Platz und Lindauer Allee erfolgen.
Insbesondere durch die Anlage von #Radfahrstreifen und die abschnittsweise Einrichtung
von #Busspuren soll die Situation für den Rad- und Busverkehr und damit auch für
Pendlerinnen und Pendler verbessert werden.
Des Weiteren wird zurzeit auch die Möglichkeit einer durch Reinickendorf führenden
#Radschnellverbindung untersucht. Dabei werden mögliche Routenverläufe, u. a. auch auf
ihre Umsetzbarkeit geprüft. Erste Ergebnisse hierzu sind Ende nächsten Jahres zu
erwarten.
Im vergangenen Jahr wurden zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit zwei Knotenpunkte an
der #B96 erweitert (Berliner Straße/Hermsdorfer Damm und Berliner
Straße/Burgfrauenstraße).
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant zur Erschließung des nördlichen
Umland Berlins?
2
Antwort zu 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Taktverdichtungen bzw.
Infrastrukturerweiterungen bei der S-Bahn im Umland von Berlin gemäß territorialer
Zuständigkeit durch das Land Brandenburg federführend zu prüfen, zu planen und zu
finanzieren wären.
Im Rahmen des Projektes i2030 untersuchen die Länder Berlin und Brandenburg
gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und Erweiterungen im S-Bahnund
Regionalverkehrsnetz der Hauptstadtregion als Grundlage für verbesserte
Schienenverkehrsangebote zwischen Berlin und Brandenburg. Im Rahmen dieses
Projektes werden u.a. bei der S-Bahn im nördlichen Umland von Berlin eine
Streckenverlängerung nach Velten sowie ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecken
nach Oranienburg und Bernau – der auch Taktverdichtungen ermöglichen würde – geprüft.
Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig
mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Voraussichtlich in 2019
werden darauf aufbauend die grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung,
Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und
betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung der genannten
Vorhaben begonnen. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen diese Untersuchungen in 2021
abgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet. In Anbetracht der komplexen und umfassenden
Planungs- und Realisierungsschritte ist eine Realisierung der Vorhaben jedoch nicht
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten.
Frage 3:
Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit in den Einsatz?
Antwort zu 3:
Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden
insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die
S-Bahn Berlin GmbH beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den
Linieneinsatz gelangen. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz
altersbedingt ausscheidender S-Bahn-Fahrzeuge auch zusätzliche Kapazitäten angeboten
werden.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG im Bereich Reinickendorf geplant?
Antwort zu 4:
Geplante bzw. zu prüfende Angebotsmaßnahmen bei der BVG für den Zeitraum 2019 bis
2023, welche auch den Bereich Reinickendorf betreffen, werden im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 benannt. Hier sind beispielsweise Ausweitungen
des Metrobus- und Expressbusnetzes, die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch
3
weitere Taktverdichtungen, die Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und
nachfragegerechte Taktverdichtungen im Bestand, Verbesserungen im Stadt-Umland-
Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) sowie die Anpassung
des Busangebotes mit der Einstellung des Flugbetriebes in Tegel und unter
Berücksichtigung der Nachnutzung des Flughafengeländes zu nennen.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Nahverkehrsplan für das umfassende
Busangebot insbesondere Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen
benennt. Im Rahmen des jährlichen Fahrplanbestellprozesses bei der BVG werden die
Planungen in Abhängigkeit der nachfrageseitigen Entwicklung weiter konkretisiert und bei
verkehrlichem Bedarf entsprechend ergänzt.
Frage 5:
Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin-Reinickendorf und Brandenburg
(mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen) (ohne BAB)?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf lassen sich lediglich drei wichtige Straßenverbindungen nach
Brandenburg erkennen, die über ein relevantes Verkehrsaufkommen verfügen.
Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnittsbelastungswerte
gelten an der Landesgrenze Berlin Reinickendorf/Brandenburg.
Straße Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw
Ruppiner Chaussee 12.300 Kfz/24h werktags
Oranienburger Chaussee (B96) 13.900 Kfz/24h werktags
Hauptstraße/Glienicke Nordbahn 9.600 Kfz/24h werktags
Zum Vergleich: BAB A111 50.100 Kfz/24h werktags
(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die
Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Antwort zu 6:
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genießt die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber der Flüssigkeit des Verkehrsablaufes.
Darüber hinaus ist die StVO Privilegien gegenüber feindlich, d.h. es ist nicht Aufgabe der
Verkehrsbehörden, Pendlerströme zu beschleunigen. Da die Zuordnung zum
Pendlerverkehrsaufkommen grundsätzlich nicht an Verkehrsmittel gebunden ist, jedes
4
dafür in Frage kommende Verkehrsmittel eine höhere Reisegeschwindigkeit aber als
anzustrebende Komfortsteigerung begrüßen dürfte, wird im Weiteren einschränkend
davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die Bedingungen für den Kfz-Verkehr
beziehen.
Konkrete bauliche Maßnahmen auf den auf der Liste angeführten Straßen, die zu einer
Steigerung der Leistungsfähigkeit beitragen würden, wie etwa eine Verbreiterung der
Fahrbahn zur Gewinnung zusätzlicher Fahrspuren für den Motorisierten Individualverkehr
(MIV), sind hier nicht bekannt. Betrieblich liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
allen Abschnitten aufgrund der Innerortslage bei derzeit 50 km/h und kann daher ebenfalls
nicht erhöht werden.
An der Doppelanlage in Brandenburg [Lichtsignalanlagen (LSA) Doppelknoten
Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501)] erfolgt demnächst ein
blindengerechter Ausbau, der auch Berücksichtigung in der Signalisierung finden wird.
Das könnte im Anforderungsfall von Blindenverkehren zu einer etwas längeren
Unterbrechung der Hauptrichtung führen.
Frage 7:
Auf welcher dieser Straßen in Reinickendorf gibt es
• zu welcher Uhrzeit
• in welcher Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts)
• auf welchem Teilabschnitt
• eine „grüne Welle“?
Frage 8:
Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welcher Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?
Antwort zu 7 und zu 8:
Vertiefende Recherchen wurden für die folgenden Straßenzüge vorgenommen:
a) Oranienburger Chaussee – Berliner Straße – Oraniendamm – Oranienburger
Straße (B 96)
b) Ruppiner Chaussee – Schulzendorfer Straße – BAB 111
Die Zufahrtsstraße Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501) münden als
Nebenrichtung in die Oranienburger Chaussee, so dass betriebliche Randbedingungen im
Zuge dieser Hauptrichtung behandelt werden.
Zu a) Oranienburger Chaussee (B 96)
Die Oranienburger Chaussee / Straße wird als Einfallstraße von Norden her bis zum LSAKnotenpunkt
Göschenstraße (LSA 08010) als Einfallstraße eingestuft. Der Anteil seitlich
zufließender Verkehrsbelastungen ab dem nachfolgenden Knotenpunkt Eichborndamm –
Wilhelmsruher Damm legt aufgrund der angeschlossenen Stadtgebiete ab hier eine
Zuordnung zum Binnenverkehr Berlins bzw. eine Verteilung des einfallenden
Pendlerverkehrs nahe.
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Eine Besonderheit des Streckenzuges der B 96 von der nördlichen Stadtgrenze bis zum
beschriebenen Knotenpunkt ist, dass sich der Abschnitt zwischen den Straßenkreuzungen
Burgfrauenstraße im Süden bis Edelhofdamm – Leipziger Straße im Norden auf dem
Gebiet Brandenburgs jenseits der Berliner Landesgrenze befinden. Somit liegt die
Zuständigkeit des LSA-Doppelknotens Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße
(K6501) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
In betrieblicher Hinsicht lässt sich die Strecke in zwei Abschnitte einteilen, die in der
tabellarischen Zusammenstellung im Anhang anhand der beteiligten lichtsignalgeregelten
Knotenpunkte vorgenommen werden und entsprechend der Tabellenzuordnung als
Abschnitte 1 und 2 bezeichnet werden.
Maßgebend für das Zustandekommen eines koordinierten Verkehrsflusses sind
grundsätzlich die Umlaufzeiten der geschalteten Programme und die zeitliche Versatzzeit
der Anlagen untereinander. Erstere müssen bei allen beteiligten Lichtsignalanlagen (LSA)
die gleichen sein, letztere muss dem Zeitbedarf eines Fahrzeugs für das Zurücklegen der
dazwischen liegenden Strecke unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechen. Da aufgrund des schwankenden Verkehrsaufkommens und
unterschiedlicher Koordinierungsrichtungen verschiedene Programme mit
unterschiedlichen Umlaufzeiten geschaltet werden, ist es in betrieblicher Hinsicht dann
noch entscheidend, dass die Programmwechsel bei den beteiligten Anlagen nach dem
gleichen zeitlichen und betrieblichen Muster ablaufen. Hierfür folgen die Steuergeräte
einer hinterlegten Wochenautomatik, in der Programm und Zeitpunkt der
Programmwechsel festgelegt sind. Die Anpassungen an die verschiedenen Wochentage
werden hier nicht weiter betrachtet, da das Betriebs-Prinzip für alle Tage der Woche gilt.
Die Wochenautomatiken unterscheiden sich in den betrachteten Abschnitten, da in dem
südlichen innenstadtnahen Abschnitt 2 des betrachteten Streckenzuges innerhalb der
morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen die Programme 5 bzw. 6 mit
längeren Umlaufzeiten regelmäßig geschaltet werden. In dem entfernteren Abschnitt 1
umfasst der Schaltzyklus der Programme dagegen eine kürzere Umlaufzeit, womit dem
zum Stadtrand hin abebbenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen wird.
Im Abschnitt 1 passt die Umlaufzeit der Anlage 08903, Rauentaler Straße – Zeltinger
Straße, nicht in das System der benachbarten Anlagen. Hierzu ist zu erläutern, dass diese
Anlage als Anforderungsanlage betrieben wird, die ohne den Bedarf von Kfz aus der
Nebenrichtung oder querenden Fußgängern im Dauergrün für die Koordinierungsstrecke
steht. Da nicht davon ausgegangen wird, dass jede Minute Anforderungen vorliegen,
profitiert der Verkehrsfluss entlang der Hauptrichtung in der überwiegenden Zahl der
Umläufe. Die abweichende Umlaufzeit käme nur dann zum Tragen, wenn die
verkehrsabhängige Steuerung gestört und tatsächlich das Festzeitprogramm ersatzweise
geschaltet werden müsste und die Querverkehre jeden Umlauf Freigabe erhielten. Grund
für die kürzere Umlaufzeit sind die damit reduzierten Wartezeiten im Anforderungsfall.
Ähnlich stellt sich auch die Situation an der Anlage Göschenplatz, LSA 08010, dar, wo nur
nach Fußgängeranforderung das Dauergrün der Hauptrichtung entlang der Oranienburger
Straße unterbrochen wird. Zur Reduzierung der Wartezeit aber auch einer Mindestfreigabe
für den Fahrverkehr zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Anforderungen ist hier
über den ganzen Tag nur eine Umlaufzeit für diese Anlage vorgesehen.
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Die Betriebszeiten der unterschiedlichen Programme sowie die präferierte Richtung der
Koordinierung (Lastrichtung des Verkehrsaufkommens) sind der erwähnten Tabelle im
Einzelnen zu entnehmen. Grundsätzlich befinden sich jedoch beide Abschnitte in
koordiniertem Betrieb. Ferner ist der Tabelle zu entnehmen, welche der beteiligten
Anlagen einen verkehrsabhängigen Betrieb vorsehen und an welchen LSA eine
Busbeschleunigung aktiv ist.
Zu b) Ruppiner Chaussee
Die LSA-Anlagen entlang der Ruppiner Chaussee bis zur Schulzendorfer Straße weisen
keine einheitlichen Umlaufzeiten bei den geschalteten Programmen auf. Bis auf die beiden
Anlagen Henningsdorfer Straße, LSA 08905, und Schulzendorfer Straße, LSA 08X37,
handelt es sich um Fußgänger-Querungsanlagen im Anforderungsbetrieb, die zum Teil
auch durch den Fahrverkehr aus angrenzenden Nebenrichtungsstraßen heraus ebenfalls
angefordert werden können. Ohne Anforderungen stehen diese Anlagen im Dauergrün der
Hauptrichtung (Ruppiner Chaussee).
Das betriebliche Konzept folgt hier also der Bedarfssteuerung, die dann das Dauergrün für
die Hauptrichtung unterbricht. Um die Akzeptanz hierfür sicherzustellen, darf die Wartezeit
bis zur angeforderten Freigabe nur kurz sein, weswegen diese Anlagen nach dem Prinzip
der Sofortanforderung geschaltet werden.
Die Anlage an der Kreuzung Schulzendorfer Straße wird aufgrund des regelmäßig
auftretenden Bedarfs in zyklischen Programmen mit fester Umlaufzeit in Festzeit
betrieben, allerdings unkoordiniert zu den benachbarten Anforderungsanlagen. Die
Anpassung an die tägliche Belastungsganglinie erfolgt hier durch die Schaltung von sechs
verschiedenen Programmen, deren Tageszyklus für den Ablauf der gesamten Woche
festgeschrieben ist.
Die Anlage an der Hennigsdorfer Straße läuft dagegen in freier Umlaufzeit und verlängert
verkehrsabhängig die Freigaben der drei Zufahrten nach dem mittels Induktionsschleifen
im Asphalt ermittelten, aktuellen Bedarf. Die dort auftretenden Stauerscheinungen sind
dem Umstand geschuldet, dass der Bezirk hier beim Ausbau der Straßen auf die
Aufweitungen im Knoteninnenraum verzichtet hat und so keine Aufstellflächen zur
separaten Abwicklung von Links- bzw. Rechtsabbiegern am Knotenpunkt geschaffen hat.
Um den Blockierungen durch die Abbiegeverkehre vorzubeugen, werden die Zufahrten
einzeln nacheinander geschaltet und so das Abfließen in alle zur Verfügung stehenden
Richtungen ermöglicht.
An keiner dieser Anlagen ist derzeit eine Busbeschleunigung vorgesehen.
Frage 9:
Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland
nach Berlin fahrenden Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so von der Benutzung des eigenen Kfz
abzubringen?
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Antwort zu 9:
Die genannten Maßnahmen werden die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) weiter erhöhen und somit auch für Nutzerinnen und Nutzer eines eigenen Kfz
einen stärkeren Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV bilden.
Für eine weitere Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Umland werden aber auch
außerhalb Berlins weitere Maßnahmen als sinnvoll beurteilt. Dies betrifft z. B. einen
besseren Zubringerverkehr mit Bussen zu den bereits bestehenden
Schienenverkehrsangeboten im Umland. Beispielsweise bestehen entlang der Linie S1
nach Oranienburg noch erhebliche Potenziale und weite Teile der Bebauung liegen
außerhalb zumutbarer fußläufiger Entfernungen zu den S-Bahnhöfen.
Frage 10:
Wie stellt sich der Senat zu der Forderung, entlang der Bahntrassen in Brandenburg zusätzliche reine P&R
Bahnhöfe (z.B. in Mühlenbeck) zu errichten? Die Pendler könnten dann ihre Autos an zentralen Parkplätzen
abstellen und dann mit einem 10 Minuten Takt nach Berlin hineinfahren.
Antwort zu 10:
Der Senat befürwortet grundsätzlich, P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen
oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs in Brandenburg anzulegen, da
dann die Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
am besten ist. Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die
Gemeinden zuständig. Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt
entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Länder und Ministerien tauschen sich in
dieser Frage regelmäßig aus und nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im
Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der Siedlungsentwicklung, der Planung und
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive der zugehörigen Abstimmungen zu
SPNV-Angeboten, konsequent wahr.
Frage 11:
Wie ist die Auslastung der durch Reinickendorf fahrenden S-Bahnen während des Berufsverkehrs?
Antwort zu 11:
Bei Zugrundelegung der Nachfragedaten aus der bisher letzten im Berliner S-Bahn-Netz
durchgeführten Reisendenzahlen-Erhebung (RES) des Jahres 2012 sowie der aktuell
während der Hauptverkehrszeiten angebotenen Platzkapazitäten ergeben sich für die SBahn-
Linien S1, S25 und S26 in den Abschnitten Hohen Neuendorf – Wollankstraße und
Hennigsdorf – Wollankstraße während der Hauptverkehrszeiten Stunden-
Auslastungswerte im Bereich zwischen 4,3 Prozent und 33,9 Prozent, abhängig von
Abschnitt, Fahrtrichtung und Stunde. Bei den angegebenen Auslastungswerten handelt es
sich jeweils um mittlere Auslastungen pro Stunde. Es ist davon auszugehen, dass sich
während der Spitzenstunde bei einzelnen Fahrten etwas höhere Auslastungswerte
ergeben.
Trotz der seit 2012 gestiegenen Fahrgastzahlen im S-Bahn-Netz besteht in den benannten
Abschnitten nach Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Die im
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Nahverkehrsplan des Landes Berlin vorgegebenen Auslastungs-Grenzwerte von 65 % der
Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen werden im Regelfall nicht überschritten.
Eine aktuelle, stationsscharfe Erhebung zur Verkehrsnachfrage wird derzeit (im Verlauf
des Jahres 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen
der Ergebnisse dieser Verkehrserhebung werden genauere Daten zur aktuellen
Auslastung der Fahrten im S-Bahn-Netz verfügbar sein, voraussichtlich im Jahr 2019.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Hauptstadtflughafen Landkreis warnt vor „Verkehrsinfarkt“ am BER – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/hauptstadtflughafen-landkreis-warnt-vor–verkehrsinfarkt–am-ber-29614178?dmcid=nl_20180205_29614178

#Schönefeld – Der Flughafen-Landkreis Dahme-Spreewald sieht angesichts des #Masterplans für den Ausbau des neuen #Hauptstadtflughafens #BER noch offene Fragen.
Stauanfällige #A113

Das Konzept für die Kapazitätsverdoppelung bis 2040 biete für den Verkehr um und zum Flughafen nicht gerade die beste Lösung, sagte Vize-Landrat Chris Halecker der Anwohnerzeitschrift „BER aktuell“. Ihm fehle völlig eine Westanbindung des Flughafens. „Hier ist der Landkreis gefragt, mit allen Beteiligten Lösungsansätze zu erarbeiten, um nicht an einem Verkehrsinfarkt zu ersticken.“

Autofahrer aus Berlin erreichen den BER bislang über die stauanfällige A113, die in Brandenburg zur #A13 wird und östlich am Flughafen entlang führt. Auf sie führt auch die #B96, die aus Richtung Potsdam zum Flughafen führt. Der Berliner Senat denkt darüber nach, die -Bahn-Linie 7 von #Rudow zum Flughafen zu verlängern.
#Straßenverkehr bis 2020 verdreifacht

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup will die Kapazität des Flughafens bis 2040 durch weitere Terminals auf 55 Millionen Passagiere im Jahr erhöhen. Die #Flughafengesellschaft geht davon aus, dass nach der geplanten Eröffnung 2020 zwei Drittel der Passagiere mit Bussen und Bahnen zum neuen Flughafen kommen. Kritiker verweisen darauf, dass in Frankfurt dieser Anteil geringer sei.
Der Landkreis geht davon aus, dass sich mit Eröffnung des Flughafens 2020 der Straßenverkehr …

Straßenverkehr: Bauarbeiten auf dem Weg in die Hauptstadt Für Pendler aus Oberhavel wird die Autofahrt nach Berlin auf mehreren Strecken zur Geduldsprobe. Wer von Glienicke/Nordbahn aus auf der B 96 nach Berlin-Wittenau und weiterfahren will, muss ab Ende März mit starken Einschränkungen rechnen. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bauarbeiten-auf-dem-Weg-in-die-Hauptstadt

Oberhavel/Berlin. Wer mit dem #Auto zwischen Berlin und dem Umland pendelt, muss sich auf schwere Zeiten einstellen – oder sich Alternativen überlegen. In den nächsten Jahren werden wichtige Verbindungen zur #Baustelle – alle gleichzeitig.

Den Anfang macht die #Oranienburger Straße in Berlin, auf der zum Teil die Bundesstraße #B96 verläuft. Deren Neubau soll nach Angaben aus dem Bezirksamt Reinickendorf Ende dieses Monats beginnen und voraussichtlich rund zehn Millionen Euro kosten. Betroffen ist der 2,4 Kilometer lange Bereich zwischen Wittenauer Straße und Tessenowstraße, wobei die Realisierung an beiden Enden gleichzeitig beginnt und die Baustellen sich bis zum Wilhelmsruher Damm aufeinander zu bewegen. Für die Arbeiten ist nach Auskunft aus dem Büro von Bezirksbaustadträtin Katrin Schultze-Berndt ein Zeitfenster bis Mitte 2020 anvisiert. Die Cyclopstraße werde für einen längeren Zeitraum zur Ausweichstrecke. Baustellenampeln sollen den Verkehrsfluss regeln.

Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung durch starken Lkw- und Busverkehr befinden sich die Fahrbahnbereiche in einem baulich schlechten Zustand und sind im Rahmen der normalen Straßenunterhaltung nicht mehr dauerhaft instand zu halten, heißt es. Die Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaus, der häufig nur aus einer Schwarzdecke auf Pflaster oder Unterbeton besteht, entspreche nicht den Anforderungen des Verkehrsaufkommens. Neben dem grundhaften Fahrbahnausbau soll die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Verbindungsstraße verbessert werden. Dazu werden unter anderem zusätzliche Abbiegespuren in den Knotenpunktbereichen angelegt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden durchgängig #Radwege beziehungsweise #Radfahrangebotsstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Weil dazu der Straßenquerschnitt verändert werden müsse, seien bereits 40 störende Straßenbäume gefällt worden, weitere 40 wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes.

Ab Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 soll zudem die Autobahn #A114 Richtung Pankow saniert werden. Für den Ausbau des rund sieben Kilometer langen Fahrbahnabschnitts zu einer …

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der B 96 im Tunnel Tiergarten Spreebogen aus Senat

www.berlin.de

Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt routinemäßig Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der #B96 im #Tunnel Tiergarten #Spreebogen durch.

Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: B 96 im Tunnel Tiergarten Spreebogen In den Nächten vom 07.03.2016 zum 08.03.2016 und vom 08.03.2016 zum 09.03.2016jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 UhrVollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd von Ein/Ausfahrt Reichpietschufer bis Ein/Ausfahrt Heidestraße In den Nächten vom 09.03.2016 zum 10.03.2016 und vom 10.03.2016 zum 11.03.2016jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 UhrVollsperrung der Fahrtrichtung Nord von Einfahrt Reichpietschufer bis Ausfahrt Heidestraße Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlicher Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Bilder:
Tiergartentunnel, Bild: Krebs und Kiefer

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt