Straßenverkehr: Umbau AB-Dreieck Funkturm – was ist wann und wie geplant?, aus Senat

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Frage 1:
Wie weit ist der Senat mit den Planungen zum Umbau bzw. Neubau des Autobahndreiecks #Funkturm
fortgeschritten und was sind die nächsten Schritte bis zum Baubeginn?
Antwort zu 1:
Die #DEGES wurde vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung des Umbaus des
Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115 beauftragt. Planungsgrundlage ist
eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014. Das Vergabeverfahren für die folgende
Objektplanung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke wird voraussichtlich so
abgeschlossen, dass im März 2018 mit der Vorplanung (inkl. Variantenuntersuchung)
begonnen werden kann. Darüber hinaus wurden bereits technische
Informationsgespräche mit Trägern öffentlicher Belange geführt, Optimierungspotentiale
der Machbarkeitsstudie erarbeitet und die Bindung weiterer erforderlicher
Ingenieurleistungen veranlasst (Vermessung, Baugrundbegutachtung, Schall- und
Luftschadstoffbegutachtung, Umweltbericht u. a.). Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird voraussichtlich nicht vor 2021 möglich sein. Da die Dauer
eines Planfeststellungsverfahrens dieser Größenordnung seriös nicht genau
vorherbestimmt werden kann, ist die zeitliche Festlegung auf die folgenden
Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe der Bauleistungen) und auf einen
Baubeginntermin zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Frage 2:
Wird der Senat den Neubau des Dreiecks Funkturm nutzen, um u. a. folgende Anforderungen umzusetzen:
a) Verlegung der AB-Ausfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke?
2
Antwort zu 2 a):
Veranlassung für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ist der schlechte Zustand
der maßgeblich in den 1960er Jahren konstruierten Brückenbauwerke und die
Verkehrsführung im Knotenpunkt, die nicht dem Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs entspricht. Der Neubau von ca. 20 Brücken im Zuge der A
115 und der A 100 ist dringend erforderlich. Demnach ist das Projekt Umbau AD #Funkturm
begrenzt auf folgende Bereiche:
 A 100 zwischen südlich der #Halenseebrücken über die Bahn und Neue Kantstraße
(ca. 800 m)
 A 115 zwischen westlich der #Cordesstraße bis AD Funkturm (ca. 900 m)
Die konkret benannte Autobahnausfahrt #Kaiserdamm befindet sich nicht in diesem
Planungsbereich.
Frage 2 b):
Klärung der Zukunft bzw. der zukünftigen Nutzung des ICC und der damit verbundenen verkehrlichen
Anbindung?
Antwort zu 2 b):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird das ICC inkl. der bestehenden verkehrlichen
Erschließung als Bestand berücksichtigt.
Frage 2 c):
Optimierung der Anbindung des Zentralen #Omnibusbahnhofs (#ZOB), der derzeit erweitert und modernisiert
wird?
Antwort zu 2 c):
Der ZOB und das direkt angrenzende Stadtstraßennetz werden nach aktuellem
Planungsstand nicht direkt vom Projekt AD Funkturm betroffen sein. Bei möglichen
bauzeitlichen Änderungen im angrenzenden Stadtstraßennetz werden die Belange des
ZOB berücksichtigt.
Frage 2 d):
Deckelung von Teilen der Autobahn A 100, die in Troglage verlaufen (z. B. Abschnitt zwischen den Brücken
Kantstraße und Knobelsdorffstraße) nach Hamburger Vorbild (dort Deckelung Autobahn A 7), um Anwohner
von Lärm und Luftschadstoffen zu entlasten und zusätzliche Bau- und/oder Freiflächen in der City West zu
erschließen?
Antwort zu 2 d):
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im
Planfeststellungsverfahren abgewogen und festgelegt. Der konkret benannte
Autobahnabschnitt zwischen Kant- und Knobelsdorffstraße liegt allerdings nicht im
Umbaubereich des AD Funkturm und erfährt somit keine wesentliche Änderung.
3
Frage 2 e):
Bau einer Radschnellroute – auch für E-Bikes – entlang der A 100 (auch über die neu zu errichtende Rudolf-
Wissell-Brücke) vom Rathenauplatz Richtung Tegel bzw. Wedding?
Antwort zu 2 e):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm werden die vorhandenen Radwege als Bestand
berücksichtigt und die entsprechenden Radverkehrsbeziehungen beim Umbau
wiederhergestellt. Darüber hinausgehende konkrete Planungen können in Abhängigkeit
von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 f):
Optimierte Anbindung des S-Bahnhofs Westkreuz Richtung Grunewald und Halensee für Fußgänger und
Radfahrer?
Antwort zu 2 f):
Für das Projekt Umbau AD Funkturm wird die vorhandene Anbindung des S-Bahnhofs
Westkreuz als Bestand berücksichtigt und die entsprechenden Verkehrsbeziehungen
werden beim Umbau wiederhergestellt. Darüber hinausgehende Planungen können in
Abhängigkeit von ihrem Planungs- und Finanzierungsstand berücksichtigt werden.
Frage 2 g):
Umwidmung der Flächen an der ehemaligen AVUS-Nordkurve für Wohnungsbau und Gewerbe?
Antwort zu 2 g):
Die Flächen innerhalb der ehemaligen AVUS-Nordkurve liegen größtenteils im Eigentum
des Bundes und bilden den Rasthof AVUS. Die Flächen werden nach derzeitigem
Erkenntnisstand benötigt, die Linienführung der A 115 hinsichtlich der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs entsprechend dem Stand der Technik anzupassen, die Funktion
als Rasthof aufrecht zu erhalten und die erforderlichen Kapazitäten für LKW-Stellplätze zu
gewährleisten (allgemeine LKW-Ruhezeiten, Andienung Messe, Andienung Großmarkt).
Frage 2 h):
Elektrifizierung (Oberleitung) der jeweils rechten Fahrspur der A 100 sowie der Überleitungen zur A 115 für
den zukünftig elektrisch betriebenen LKW-Verkehr?
Antwort zu 2 h):
Eine Elektrifizierung für den LKW-Verkehr ist im Projekt Umbau AD Funkturm nicht
vorgesehen.
Frage 2 i):
Prüfung einer Verlegung der Fahrbahn der A 100 Richtung Norden auf die westliche Seite der S-Bahntrasse
(mit Rückbau Westendbrücke und der Autobahnbrücke am ICC über die S-Bahn)
wenn nein, warum nicht?
4
Antwort zu 2 i):
Eine Verlegung der A 100 nördlich des Autobahndreiecks auf die Westseite der Ringbahn
ist mit verhältnismäßigen Mitteln und städtebaulich nicht möglich. Spätestens ab
Rognitzstraße mit der anliegenden Bebauung stehen westlich der Ringbahn nicht
genügend Flächen für eine zweite Richtungsfahrbahn der Autobahn zur Verfügung.
Zudem wären dann zur Erschließung der östlich liegenden Stadtteile (AS Kaiserdamm)
wieder neue Brücken über die Ringbahn erforderlich. Vorteile einer Verlegung der
Richtungsfahrbahn auf die Westseite der Ringbahn sind nicht erkennbar.
Frage 3:
Gibt es für die Umgebung des Dreiecks Funkturm einen Masterplan, in dem u. a. die in Frage 2
angesprochenen Punkte integriert betrachtet werden – wenn nein, warum nicht bzw. bis wann wird eine
solche Planung vorgelegt bzw. veröffentlicht.
Antwort zu 3:
Wegen des schlechten Bauzustandes der Verkehrsinfrastruktur ist die möglichst zügige
Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes
wesentlich, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung ist. Andere
Belange werden wie beschrieben bei der Planung berücksichtigt.
Frage 4:
In welcher Form hat der Senat bisher den vom Umbau besonders betroffenen Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf in die Planungen eingebunden und in welcher Form wird das zukünftig geschehen?
Antwort zu 4:
Da die Planungen noch nicht begonnen haben, wurden zunächst erste informelle und
technische Informationsgespräche mit den Ämtern des Bezirks Charlottenburg-
Wilmersdorf durch die DEGES geführt. Neben fortlaufenden technischen Abstimmungen
soll es im Rahmen der Vorplanung eine umfassende Projektvorabstimmung mit den
Trägern Öffentlicher Belange unter anderem im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geben.
Frage 5:
In welcher Weise und für welche Zeiträume muss aus heutiger Sicht beim Umbau/Neubau des AB-Dreiecks
Funkturm die A 100 bzw. die A 115 (AVUS) ganz oder teilweise (wann für welche Teilstücke) für den Verkehr
gesperrt werden und wie bzw. wo entlang soll der Verkehr für diesen Fall umgeleitet werden?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost und die derzeit gesperrte Rampe auf die Ringbahnbrücke zu
führen. Richtung Süden ist evtl. entlang des ICC halbseitiges Bauen und die
5
Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West eine Lösung, um das
nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit dieser Lösungen wird im
Rahmen der Vorplanung geprüft.
Frage 6:
Wird es vor dem Neubau des AB-Dreiecks ein öffentliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG geben
und wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Es wird für den Umbau des AD Funkturm ein Planfeststellungsverfahren unter
Berücksichtigung u. a. des BImSchG geben.
Frage 7:
Von welchen Fahrzeugzahlen für 2025, 2030 und 2040 (pro Stunde bzw. pro Tag) aufgeteilt nach PKW bzw.
LKW geht der Senat bei seinen Planungen für das AB-Dreieck Funkturm aus und welchen Anteil an
elektrisch betriebenen Fahrzeugen erwartet der Senat in diesen Zeithorizonten (bitte tabellarisch angeben)?
Antwort zu 7:
Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Verkehrsmodell 2025 als Grundlage für die Verkehrsuntersuchung zur Verfügung gestellt.
Das Modell 2030 wird in Kürze bereitgestellt und maßgebende Planungsgrundlage für den
Umbau des AD Funkturm sein. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung
(DTV / 24 h) im AD Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der
A 115 ca. 84.000 Kfz/24 h. Für LKW sind die Werte ca. 12.200 auf der A 100 und ca.
5.200 LKW/24 h auf der A 115. Das entspricht einem LKW-Anteil von knapp 6 %.
Prognosewerte für 2025 bzw. 2030 werden im Rahmen der Vorplanung projektbezogen
ermittelt. Elektro- oder Hybridtechnik wurde bisher nicht gesondert erfasst. In 2017 betrug
der Anteil der Elektro-Kfz bundesweit ca. 0,07 %.
Frage 8:
In welchem Umfang fließt der erwartete Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) vor allem
innerstädtischem Verkehr und Pendlerverkehr auf den ÖPNV in die Kapazitätsplanungen ein?
Antwort zu 8:
Die Verkehrsprognosen (hier: 2025 bzw. 2030) bilden den jeweiligen Modal Split
(Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel) und damit auch die Entwicklungen der
Verkehrsmengen ab. Die Verkehrsprognose 2030 wird maßgebend für die Bemessung der
Verkehrsanlagen sein.
Frage 9:
Wann ist mit dem Abschluss der Planungsarbeiten, der ggf. erforderlichen Genehmigungen zu rechnen und
welcher Zeitraum ist für die eigentlichen Bauvorhaben bis zu deren Abschluss geplant?
Antwort zu 9:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
6
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt, wird voraussichtlich aber nicht
unter 5 Jahren liegen.
Frage 10:
In welchem Umfang trägt der Bund die Kosten für den Umbau/Neubau des AB-Dreiecks Funkturm und in
welchem Umfang muss sich das Land Berlin an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligen?
Antwort zu 10:
Der Bund trägt voraussichtlich die Baukosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne
einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung fällt mit dem
Gesehenvermerk des BMVI auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der
Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der DB AG
möglich. Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter (Radschnellweg o. ä.) müssen
i. d. R. vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind vom
Land Berlin zu tragen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bahn frei für schönere Bahnhöfe in Berlin An der Warschauer Straße öffnet ein neues Empfangsgebäude, in Charlottenburg gibt es mehr Farbe. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213520121/Bahn-frei-fuer-schoenere-Bahnhoefe-in-Berlin.html

Berlin. Margret Hager ärgert sich sehr über die Deutsche Bahn: Bereits seit Oktober 2016 ist der #Bahnhof #Lichterfelde Ost eine Baustelle. In der Bahnhofshalle hängen Planen unter der undichten Decke, die durchnässten Wände sind an mehreren Stellen aufgemeißelt und die gut 40 Fahrradabstellplätze im Durchgang demontiert worden. Doch inzwischen seien etliche Wochen vergangen, seit sie zuletzt Bauarbeiter in dem Gebäude gesehen hat. "Unter einer Renovierung stelle ich mir wirklich etwas anderes vor", sagte die Frau aus Lichterfelde. Doch nun besteht Hoffnung. Der wichtige Umsteigebahnhof, an dem sowohl Züge der Berliner S-Bahn (Linien S25 und S26), als auch Regionalzüge auf vier verschiedenen Linien halten, gehört zu den Stationen, in die die Bahn in diesem Jahr kräftig investieren will.

Lichterfelde Ost: Am Bahnhof Lichterfeld Ost war bei Inspektionen entdeckt worden, dass die #Dachkonstruktion und die #Tunnelabdeckung nicht mehr dicht sind. Eindringendes Wasser hat zu erheblichen Schäden geführt. Die Dachkonstruktion der Bahnhofshalle und der Tunnel zwischen den Gebäuden selbst müssen neu abgedichtet werden. Solche Arbeiten können allerdings nicht in der kalten Jahreszeit ausgeführt werden, begründete ein Bahnsprecher den Stillstand auf der Baustelle. Nachdem im Vorjahr der Tunnelbereich zwischen Fern- und S-Bahn "vollumfänglich" abgedichtet wurde, soll in diesem Jahr die Tunnelanlage unterhalb der S-Bahntrasse saniert werden. Der Hauptteil der Arbeiten ist in der Zeit vom 5. Juli bis 20. August vorgesehen, so der Bahnsprecher. Aus bautechnischen Gründen könne aber erst im Anschluss an die Abdichtungen mit den Arbeiten im Innenraum begonnen werden. Wie lange die Sanierung insgesamt dauert, lässt die Bahn allerdings weiterhin offen.

#Ostkreuz: Seit nunmehr zwölf Jahren schon wird der Bahnhof Ostkreuz modernisiert, eigentlich aber an alter Stelle komplett neu aufgebaut. Die Arbeiten wurden im Vorjahr weitgehend abgeschlossen, aber eben nicht vollständig. So fehlt etwa noch der #Regionalbahnsteig für die sogenannte #Ostbahn, an dem ab Fahrplanwechsel am 9. Dezember die Regionalzüge in Richtung #Templin, #Werneuchen oder #Küstrin (Kostrzyn) abfahren und ankommen sollen. Damit die historische #Brademann-Fußgängerbrücke wieder komplett aufgebaut werden kann, muss bis Ende Mai auch noch der unterirdische #Vorsorgebau für die #A100-Verlängerung in …

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Potentiale des Containerbahnhofs in Friedrichshain und Lichtenberg für die wachsende Stadt, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
:
Wann wurde durch die DB AG der Betrieb des Containerbahnhofs an der
Frankfurter
Allee aus
welchen
Gründen aufgegeben?
Antwort zu 1:
Der #Containerbahnhof #Frankfurter Allee wurde 2006 aufgegeben. Die Gründe dafür sind
dem Senat nicht bekannt.
Aktuell ist
die
Erneuerung der #Energieversorgung im Bereich S

Bahnhof Frankfurter
Allee
geplant. D
ie Errichtung einer neuen Übergabestation
erfolgt
auf Grundstücken der DB
Netz AG (ehemaliger Containerbahnhof).
Frage
2:
Wer ist aktuell Eigentümer des Containerbahnhofs und der dazu gehörenden Flächen?
Antwort zu 2
:
Eigentümer des
ehemaligen
Contain
erbahnhofs ist die Deutsche Bahn Netz
AG.
Frage 3:
Wie groß ist die Fläche des Containerbahnhofs und der dazugehörigen Flächen?
2
Antwort zu 3
:
Der
ehemalige
Containerbahnhof umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha
.
Frage
4:
Welchen
Erschließungsgrad weisen die Flächen des Containerbahnhofs aktuell auf?
Antwort zu 4
:
Der ehemalige C
ontainerbahnhof liegt unweit des S

und U

Bahnhofs Frankfurter Allee
.
Die großräumige MIV

Anbindung erfolgt über die #B1/ #B5. Kleinräumig ist die Fläche nur
über die #Möllendorffstraße und die Straße am Containerbahnhof erreichbar.
Frage
5:
Inwieweit sind die in Rede stehenden Flächen m
it ggf. welchen für die Umwelt
gefährlichen Stoffen belastet
und wenn ja, welche Kosten würden für die Schadstoffentsorgun
g anfallen?
Antwort zu 5
:
Die Potentialfläche am Containerbahnhof ist Teil der im Bodenbelastungskataster des
Landes Berlin erfassten Altlastverdachtsfläche mit der Nummer 10807. Die Einstufung als
Verdachtsfläche erfolgte auf Grund der früheren Flächennutzung als Güterbahnhof und
Gleisanlagen. Bisher liegen keine Untersuchungsergebnisse für den Boden oder das
Grundwasser vor. Angaben zum Schadstoffpotential oder zu etwaigen Kosten der
Schadstoffentsorgung sind deshalb nicht möglich.
Frage
6:
Gibt es für den Containerbahnhof und/oder für dazugehörige (Teil

)Flächen aktuell einen
gültigen Bebauungsplan? Wenn ja, seit wann und mit welchen inhaltlichen Festlegungen?
Antwort zu 6:
Bebauungspläne für den ehemaligen Containerbahnhof
liegen nicht vo
r
.
Frage
7:
Welche Festlegungen trifft der #Bebauungsplan Nr. XVII

25 für jeweils welche Teilflächen des
Containerbahnhofs?
Antwort zu 7
:
Der B

Plan XVII

25
berücksichtigt die Straße am Containerbahnhof und setzt diese als
Straßenverkehrsfläche fest.
Frage
8:
Welche ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen gem. § 23 Absatz 1 AEG?
Antwort zu 8
Z
uständ
ige Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (#EBA).
3
Frage
9:
Wurde seit der
Aufgabe des Containerbahnhofs bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf
Einstellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Absatz 1 AEG gestellt? Wenn ja, von welchem
Antragsteller und mit welchem Verfahrensgang?
Frage
10:
Beabsichtigt die
DB AG oder das Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg oder das Bezirksamt Lichtenberg
oder hilfsweise der Senat eine solche Antragstellung? Wenn ja, zu welchem Datum? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu
9 und
10
:
Ende 2015 hatte die Deutsche Bahn weder Kenntnis über einen entsprechenden Antrag
noch befand sich ein derartiger Antrag in
Vorbereitung.
Die Fläche ist gem. §23 AEG noch
nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
(
Beantwortung der
Schriftliche Anfrage
17
/17350 von 2015)
.
Aktuellere Kenntnisse seitens der Deutschen Bahn liegen nicht vor.
Aus dem zuständigen Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg ist eine derartige Absicht
ebenfalls
nicht bekannt. Gleiches gilt auch für die Senatsverwaltungen für
Stadtentwickl
ung
und Wohnen und
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der
Planungsbefange
nheit durch die Straßen
planung für die
Verlängerung
der #A100
.
Frage
11:
Laut aktueller Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin sind zumindest groß
e Teilflächen
des
Containerbahn
hofs als Bahnflächen ausgewiesen. Welche rechtlichen Schritte und Entscheidungen durch
jeweils welche Stellen wären in welcher Reihenfolge erforderlich, um die Einstufung im FNP zu ändern?
Antwort zu 11
:
Im #Flächennutzungsplan
wird
der eh
emalige Containerbahnhof als Bahnfläche und a
ls
übergeord

net
e Hauptverkehrsstraße
dargestellt
, die dem
17.
Bauabschnitt
der
Verlänger
ung der Stadtauto
bahn A
100
von der Frankfurter Allee zur Storkower Straße als
„Stadtstraße“
Rechnung trägt.
Eine
Änderung der FNP

Darstellung
bedarf
grundsätzlich
eines gesonderten
Verfahren
s
,
das sich im Regelfall aus folgenden Verfahrensschritten zusammensetzt
:
Die
für die vorbereitenden Bauleitplanung zuständige
Senatsverwaltung
(derzeit
Senatsverwaltung
für Stad
tentwicklung und Wohnen
)
fasst gemäß § 1 Abs. 8 und § 2
Abs.1 BauGB in Verb
indung mit § 2 Abs. 1 und § 11 A
bs. 1 AGBauGB den Beschluss zur
Einleitung der Änderung des FNP. Nach einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden
/ TÖB
und der
anschließenden Abwägung aller vorgebrachten Belange
beschließt der Senat die Änderung des FNP und legt diese danach dem
Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Zustimmung vor.
Frage
12:
Welche Potentiale birgt der Containerbahnhof einschlie
ßlich seiner dazugehörigen Flächen nach Sicht des
Senates für die Bedarfe der wachsenden Stadt in sich, insbesondere im Hinblick auf
a)
Wohnungsbau,
b)
Gemeinbedarfsflächen (z.B. Hochschule und Forschung,
Schulen, Kitas, Krankenhäuser,
Breitensport,
Kultur, Ver
waltung, Sicherheit und Ordnung),
c)
Frei

und Wasserflächen (z.B. Grünflächen, Parkanlagen, Kleingärten) sowie
d)
zukunftsfähigen, stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr für den
lokalen Güterumschlag?
4
Antwort zu 12
:
Mit dem Bau der neuen Stadtstraße werden am Standort die Lärm

und Luftimmissionen
zunehmen.
Das in diesem Jahr beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Bezirks
Friedrichshain

Kreuzberg empfiehlt daher den Standort für nicht

störende
kleinproduz
ierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie unternehmensbezogene
Dienstleistungen.
Daneben sind auch Potentiale für den lokalen Güterumschlag erkennbar.
Eine Prüfung der Standortpotentiale wird im Rahmen der derzeit laufenden Aktualisierung
des Stadten
twicklungsplans Industrie und Gewerbe (StEP Industrie und Gewerbe) sowie
der Erarbeitung des Wirtschaftsverkehrskonzepts (IWVK), die bis Ende 2018 vorliegen
sollen, erfolgen.
Die Entwicklung von Wohnungsbau oder Gemeinbedarfsflächen am Standort hat aufgru
nd
der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Nutzungen ebenso wie die Entwicklung von Frei

und
Wasserflächen derzeit keine Priorität.
Frage 13:
Inwieweit beabsichtigt der Senat, den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen von der DB AG zu
erwer
ben u
nd welche Schritte hat er dazu bereits unternommen bzw. wird sie ab wann unternehmen?
Antwort zu 13
:
Derzeit sind k
onkrete Absichten des Senats, den ehemaligen Containerbahnhof von der
DB AG zu erwerben, nicht bekannt.
Berlin, den
15.11.17
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr: In den Herbstferien droht Berlin und Brandenburg der Mega-Stau, aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/in-den-herbstferien-droht-berlin-und-brandenburg-der-mega-stau

 In den kommenden zwei Wochen, während der #Herbstferien, müssen sich Auto- und Bahnfahrer in Berlin und Brandenburg auf zahlreiche #Verkehrseinschränkungen einstellen.

In Berlin und Brandenburg beginnen am Montag die Herbstferien. Weil in der Urlaubszeit wieder gebaut wird, könnten die kommenden zwei Wochen für Autofahrer zur Geduldsprobe werden. So ist unter anderem die Stadtautobahn in Neukölln gesperrt.

Auf diesen Straßen müssen Sie mit Wartezeiten rechnen:

    Die #A100 (Stadtring) sowie der nördliche Teil der A 113 Richtung Schönefeld zwischen den Anschlussstellen Grade- und Späthstraße ist bis Ende der Woche gesperrt, danach in der Gegenrichtung.
    Reisende Richtung Ostsee sollten die auf der A 114 (Pankow-Zubringer) eingerichtete Baustelle hinter der Anschlussstelle Schönerlinder Straße beachten.
    Auf der #A10 (Südlicher Berliner Ring) läuft weiterhin der Ausbau der Autobahn zwischen den Autobahndreiecken Nuthetal und Potsdam.
    Auf der #A9 gibt es weiter Behinderungen durch Fahrbahnerneuerungsarbeiten zwischen Beelitz und Niemegk.
    Die #A12 Richtung Polen ist durch eine Baustelle zwischen Fürstenwalde-Ost und …

Straßenverkehr: Rissiger Asphalt Sperrungen im Oktober – Berliner Autobahn wird Großbaustelle – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/rissiger-asphalt-sperrungen-im-oktober—berliner-autobahn-wird-grossbaustelle-28601454

Einer der am stärksten genutzten #Autobahnabschnitte Berlins muss dringend saniert werden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung am Montag mit. Weil der Asphalt rissig geworden ist, wird  die Fahrbahn zwischen den Neuköllner Anschlussstellen #Gradestraße und #Späthstraße (#A100/#A113) in den Herbstferien erneuert.

Zunächst wird  am Freitag um 22 Uhr die Fahrtrichtung Süd gesperrt, der Verkehr umgeleitet. Am 28. Oktober um 20 Uhr wird die andere Seite zur …

Radverkehr: Radfahren in der Hauptstadt Bund bremst beim Ausbau der Berliner Radschnellwege, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/radfahren-in-der-hauptstadt-bund-bremst-beim-ausbau-der-berliner-radschnellwege/20366382.html

Pläne für #Radschnellwege und #Radspuren am Tempelhofer Damm werden konkret – und die Stammbahn ist raus. Bundesgeld dafür gibt es 2017 nun doch nicht mehr.
Der Radschnellweg neben der S 1 von Zehlendorf nach Schöneberg ist aus dem Rennen – aber für mehrere andere Verbindungen werden die Pläne konkreter. Am weitesten vorangekommen ist nach Auskunft der Verkehrsverwaltung die „#Y-Trasse“, deren Äste entlang der #A113 und der in Bau befindlichen #A100-Verlängerung zwischen Neukölln und Treptower Park verlaufen.
Die eigentlichen Trassen sind überwiegend schon vorhanden, allerdings fehlen noch eine Brücke über den Britzer Zweigkanal und brauchbare Anschlüsse ans übrige Straßen- und Radwegnetz. Für dieses Gesamtpaket – einschließlich „Korridor“ zwischen Südstern und Rungiusstraße in Britz – soll noch in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie beauftragt werden.

Freie Fahrt für Radler

Die neu gegründete #Planungsgesellschaft #Infra-Velo soll in den nächsten Jahren sieben weitere Bereiche untersuchen, durch die Radschnellwege verlaufen sollen (siehe Grafik). Oben auf der Liste stehen eine Trasse von Mitte entlang dem Spandauer Schifffahrtskanal über Tegel nach Spandau sowie eine, die über Königs- und Kronprinzessinnenweg vom Dreieck Funkturm zum Wannsee führt.

Darauf folgen sollen ein „Panke-Trail“ von Mitte in den Nordosten, eine West-Route entlang der B 5 (Straße des 17. Juni – Heerstraße), eine Route am Teltowkanal durch Steglitz sowie …

Straßenverkehr: Deutschlands teuerste Autobahn entsteht in Berlin, aus Die Welt

https://www.welt.de/wirtschaft/article168577292/Deutschlands-teuerste-Autobahn-entsteht-in-Berlin.html

In Berlin wird seit 2013 die #Stadtautobahn #A100 in den Ostteil der Stadt ausgebaut – ohne Verzögerungen und Skandalmeldungen. Allerdings sorgen aufwendige und deshalb sehr teure Bauten für einen Rekord.
Aus Sicht der Berliner rot-rot-grünen Landesregierung ist der Ausbau der Stadtautobahn A100 durchweg positiv besetzt. So schreibt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf ihrer Website, dass der 16. Bauabschnitt vom Autobahndreieck #Neukölln bis zur Anschlussstelle Am #Treptower Park für die gesamte Stadt große Chancen biete.

Und sie nennt drei konkrete Punkte: Die Verkehrsverhältnisse würden verbessert, die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch den Kfz-Verkehr verringert, außerdem sei das Projekt die Voraussetzung für eine höhere Lebensqualität und eine bessere wirtschaftliche Entwicklung in wichtigen Stadträumen.

Dabei wird allerdings nicht erwähnt, dass der Weiterbau der A100 in der Hauptstadt sehr umstritten ist und die Landespolitik jahrelang spaltete: CDU und FDP unterstützen ihn, Grüne und Linke waren jahrelang dagegen. Und in der SPD setzte sich 2010 der damalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit auf einem Landesparteitag knapp mit seinem Votum für die Autobahn durch.

Trotz der Kritik an einer zu sehr auf das Auto fokussierten Verkehrspolitik wird nun seit 2013 gebaut – und das ohne die vom Flughafen BER gewohnten …

Straßenverkehr: Verkehrsvorschau Viele neue Baustellen – hier wird es auf Berlins Straßen eng – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/verkehrsvorschau-viele-neue-baustellen—hier-wird-es-auf-berlins-strassen-eng-28266616?dmcid=nl_20170904_28266616

Nach dem Ende der Sommerferien wird im morgendlichen Berufsverkehr wieder ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen erwartet. Auch wenn viele Sommerbaustellen inzwischen abgeschlossen werden konnten, sollten sich die Verkehrsteilnehmer auf längere #Staus und #Wartezeiten an zahlreichen neuen Baustellen einstellen.

In der Zeit vom 4. bis 15. September wird die Polizei stadtweit Verkehrskontrollen wegen der Einschulung von neuen Erstklässlern durchführen. In diesem Jahr beginnen die Verkehrsaktionen bereits eine Woche vor der Einschulung, um die Schüler der höheren Jahrgangsstufen auf ihren Wegen zu schützen und andererseits die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer nach einer gut sechswöchigen Abwesenheit der Schüler im Straßenverkehr zu sensibilisieren sowie gleichzeitig auf die neuen Abc-Schützen vorzubereiten.
Straßenverkehr:

#A100 (Stadtring) (1):

Ab 21 Uhr wird der Tunnel Ortsteil Britz aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt. Zusätzlich ist die Einfahrt der Anschlussstelle Grenzallee in Richtung Wedding gesperrt. Die Arbeiten dauern bis Dienstagmorgen 5 Uhr.

A 100 (Stadtring) (2):

Ab 22 Uhr ist die Ausfahrt der AS Wexstraße in Richtung …

Straßenverkehr: Bund treibt Ausbau der A100 voran Der Bund kann den Weiterbau der umstrittenen Berliner Stadtautobahn dank eines Bundesratsbeschlusses jetzt beschleunigen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-stadtautobahn-bund-treibt-ausbau-der-a100-voran/19889234.html

Eigentlich wollte der rot-rot-grüne Senat das für ihn heikle Thema in dieser Legislaturperiode ausklammern. Jetzt muss er sich aber doch schneller als gedacht entscheiden, ob er sich zum #Weiterbau der #Stadtautobahn #A100 entschließen oder sich definitiv dagegen aussprechen will. Unter Zugzwang setzt ihn die am Freitag auch vom Bundesrat beschlossene neue Infrastrukturgesellschaft, die die Planung für neue Autobahn-Abschnitte beim Bund bündeln wird.
Aufgabe dieser neuen Gesellschaft sei es, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „vordringlich“ eingestuften Projekte umzusetzen, heißt es im Bundesverkehrsministerium. Und dazu gehört bei der A100 der 17. Bauabschnitt vom Treptower Park bis zur Frankfurter Allee/Storkower Straße. In Bau ist bereits der 16. Abschnitt vom Dreieck Neukölln bis zum Treptower Park.

Auch in der SPD ist der Widerstand groß

Diesem Vorhaben hatte die SPD 2010 auf einem Landesparteitag nur mit knapper Mehrheit zugestimmt. Ein Jahr zuvor hatten die Delegierten sogar dagegen votiert. Die heutigen Koalitionspartner Linke und Grüne waren vehement dagegen. Und erst recht wollen sie den 17. Abschnitt nicht haben. Da auch in der SPD der Widerstand groß ist, war es bei den Koalitionsverhandlungen einfach, diesen Punkt auszuklammern. Im Koalitionsvertrag steht nun lapidar: „Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode keinerlei Planungsvorbereitungen beziehungsweise Planungen für den 17. Bauabschnitt durchführen.“
Der Bund dagegen ist fest entschlossen, weiterzubauen. Im Bundesverkehrswegeplan hat er die beiden Abschnitte bereits zu einem Projekt …

Straßenverkehr: A100 – Wird in Treptow ein Präjudiz für den Anschluss des 17. BAB geschaffen? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand beim #Planfeststellungsverfahren
für die Planänderungen am #16. Bauabschnitt
(BA), und wann wird es die Möglichkeit für Klageberechtigte
geben, dagegen rechtlich vorzugehen?
Wann ist also ein Planfeststellungsbeschluss zu erwarten?
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Sinne
des im Verfahren befindlichen Planfeststellungsbeschlusses
weiter gebaut?
b. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass den
Anwohner/innen die Klagemöglichkeit genommen
wird, weil der Planfeststellungsbeschluss nicht
einmal abgewartet wird und weitergebaut wird?
Antwort zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss zum
vorliegenden Änderungsantrag wird Mitte 2017 erwartet.
Die von der materiellen Änderung betroffenen Anlagenbestandteile
werden nicht vorab hergestellt. Die derzeit
im Bau befindlichen Leistungen der Bundesautobahn
(BAB) #A100, #16.Bauabschnitt erfolgen auf der Grundlage
des bestandskräftigen #Planfeststellungsbeschlusses.
Frage 2: Kann der Senat zusichern, dass am Ende des
Trogbauwerks (Bau km 23 + 270) nur die Zu- und Abfahrten
am Ende des 16. BA gebaut werden und der Autobahnkörper
dementsprechend am Trogausgang endet?
Antwort zu 2: Der „Autobahnkörper“ endet bei BauKilometer
23+420. Daran anschließend werden die Zuund
Abfahrten errichtet.
Frage 3:Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
nach der Änderungsvariante des im Genehmigungsverfahren
befindlichen Planfeststellungsdokumentes die Zu- und
Abfahrten nicht ebenerdig gebaut werden sollen? Teilt der
Senat die Auffassung, dass damit ein Präjudiz für die
Anschlussstelle 17. BA geschaffen würde, da die Anschlussstelle
17. BA laut alten Planungen der dann anschlussfähige
Brückenneubau über die Straße Am Treptower
Park und im weiteren Verlauf über die Spree nach
Friedrichshain wäre?
a. Wie bewertet der Senat dies vor dem Hintergrund
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach
der qualifizierte Abschluss des 16. Bauabschnitts
kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnitts
schaffen soll?
b. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat gegenüber
dem Bauträger zur Sicherstellung dieser Forderung
des Koalitionsvertrags einzuleiten?
Antwort zu 3: Die Intension des Änderungsantrages
beinhaltet den gerichtlich geforderten Erhalt der Wohnhäuser
Beermannstraße 16/18 unter Berücksichtigung
eines möglichst geringen Rückbauerfordernisses bei einem
möglichen Weiterbau der A 100. Der Bau des 17.
Abschnittes ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan als
vordringlicher Bedarf ausgewiesen und damit verpflichtende
Richtschnur des Handelns der Bundesrepublik
Deutschland.
Eine Präjudizierung für einen möglichen Weiterbau
wird damit jedoch nicht begründet.
Frage 4: Welche Arbeiten werden momentan im Segment
des sich noch im laufenden Verfahren befindlichen
Bereichs (Bau km 22+980 bis km 23+625,5) getätigt?
(Bitte Art der Baumaßnahme nennen und Zweck)
Antwort zu 4: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
– Km 22+980 bis km 23+015 Bereich Baulos 5,
zzt. bauzeitliche Umfahrung und Erdstoffzwischenlager
– Km 23+015 bis km 23+092 Bereich Baulos 6
Dock 24, zzt. Erdarbeiten für Baustelleneinrichtung
– Km 23+092 bis km 23+198 Bereich Baulos 6
Dock 25, zzt. bauzeitliche Umfahrung S-Bahn und
Erdbau für BE und Vorbereitung Baugrube
– Km 23+198 bis km 23+270 Bereich Baulos 6
Dock 26, z.zt.Erdbau für BE und Vorbereitung
Baugrube (Spundwandarbeiten)
– Km 23+270 bis km 23+625 Bereich Baulos 7, zzt.
Erdarbeiten für BE und Erdstoffzwischenlager
Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei
den aktuellen Baumaßnahmen (Höhe Beermannstraße,
entlang der S-Bahn-Trasse) um Baumaßnahmen handelt,
die ein Präjudiz für den 17. BA schaffen?
a. Handelt es sich dabei um Schalungsarbeiten oder
um Schachtungsarbeiten?
Antwort zu 5: Ja, im Wesentlichen finden vor Ort gegenwärtig
Erdbauarbeiten statt (Schachtungsarbeiten).
Frage 6: Was haben diese Baumaßnahmen mit den
restlichen aktuell laufenden Baumaßnahmen im Bereich
Kiefholzstraße zu tun?
Antwort zu 6: Der Trassenabschnitt wird als Baustelleneinrichtungsfläche
und Baustellenzu- bzw. -abfahrt für
die Bauwerke im Bereich der Ringbahnquerung genutzt.
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass
aus Süden kommend für den Abschnitt zwischen
Trogausgang und Treptower Park als Lärmschutzmaß-
nahme einerseits für die Bewohner auf der Westseite eine
acht Meter hohe Lärmschutzwand geschaffen werden soll,
für die Anwohner/innen auf der Ostseite jedoch lediglich
ein Fledermauszaun angemessen scheint?
a. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit dem
ebenerdigen Ausbau der Zu- und Abfahrtsstraßen
die Lärm-, Feinstaub- und Umweltbelastungen für
die Anwohner/innen in der Straße Am Treptower
Park, rechter Hand der S-Bahn-Trasse, zu minimieren
wäre?
b. Teilt der Senat die Auffassung, dass mit der vollständigen
Tunnelung der Zu- und Abfahrtstraßen
bis zum Treptower Park die Lärm-, Feinstaub- und
Umweltbelastungen für alle Anwohner/innen in
diesem Abschnitt zu minimieren und eine deutlich
umweltverträglichere Lösung umsetzbar wären?
Wenn ja, was wird der Senat in diesem Sinne unternehmen?
c. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine vollständige
Untertunnelung der Zu-und Abfahrtstraßen
nach Trogende bis zum Treptower Park nicht nur
eine stadtverträgliche Planungsvariante wäre, die
für die Anwohner/innen die Lebensqualität deutlich
erhöhte?
Antwort zu 7: Die Fledermausüberflughilfe ist eine
Maßnahme des Artenschutzes. Im Planänderungsverfahren
ist die Ausbildung der Fledermausüberflughilfe als
Lärmschutzwand betrachtet worden. Nach Abwägung
aller Belange wird die Gewährung von passivem Schallschutz
als eine für die Betroffenen wesentlich besser
geeignete Maßnahme zur Lärmvorsorge gesehen.
Eine ebenerdige Ausbildung führt zu einem geringfü-
gig niedrigeren Belastungsniveau. Hinsichtlich der Luftschadstoffimmisionen
bleiben die Grenzwerte in beiden
Fällen weit unterschritten, für die Lärmbetroffenen würde
diese (geringe) „Absenkung“ zu einem Verlust von Ansprüchen
auf passiven Schallschutz führen. Der im Wesentlichen
von der Bahn hervorgerufenen Lärmbelastung
könnte somit nicht im vorgesehenen Umfang entgegengewirkt
werden.
Die Frage einer Tunnellösung wurde im Verwaltungsstreitverfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 9 A 8.11 bis 9.11 und 9 A 11.11 und 9 A 18.11
bis 20.11) in der mündlichen Verhandlung am 27.09.2012
abschließend verhandelt und entschieden.

Berlin, den 20. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2017)