Am Wochenende erneuert die BVG die #Straßenbahngleise zwischen der Lichtenberger Hauptstraße und der #Gehrenseestraße. Von Samstag, den 15. September, ca. 4:30 Uhr bis Montag, den 17. September 2018, ca. 4:30 Uhr kommt es daher zu Änderungen auf den Linien #M5 und #M17.
Die Züge der M5 fahren zwischen S+U Hauptbahnhof bzw. S-Bahnhof Hackescher Markt und Freienwalder Straße, während der Straßensperrungen zum Berlin-Marathon nur zwischen Freienwalder Straße und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Auf der M17 fahren Züge zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Rhinstraße/Gärtnerstraße, weiter zum Betriebshof Weißensee bzw. im Nachtverkehr bis Weißensee, Pasedagplatz.
#Ersatzbusse für die M5 fahren von Zingster Straße über Hauptstraße, Konrad-Wolf-Straße, Große-Leege-Straße, Werneuchener Straße und zurück über Konrad-Wolf-Straße, Hauptstraße und Zingster Straße. Für die M17 fahren barrierefreie Busse zwischen Hauptstraße/Rhinstraße und Falkenberg.
#Zehlendorf. #Potsdam hat eins, die Randberliner Kleinstadt #Bernau auch und das holländische Amsterdam sowieso. Nun soll auch die deutsche Hauptstadt ein #Fahrradparkhaus bekommen. Standort wird laut Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) der S-Bahnhof Zehlendorf sein, wo täglich Zehntausende Pendler aus dem Umland in die S-Bahn umsteigen. Eine stetig wachsende Zahl kommt dabei mit dem Fahrrad, die zum Ärger der Anwohner dann oft kreuz und quer im Umfeld des Bahnhofs abgestellt werden. Damit soll nun Schluss sein, allerdings nicht allzu bald. Denn Baubeginn für das neue Parkhaus mit 122 Abstellplätzen wird laut Günther „voraussichtlich im Februar 2020“ sein. Die Eröffnung wird von der Verkehrssenatorin erst für März 2021 avisiert.
Angekündigt wurde das Großprojekt bereits vor ziemlich genau vier Jahren vom SPD-Politiker Christian Gaebler, damals Staatssekretär in der Verkehrsverwaltung, heute Chef der Senatskanzlei. Wenn alles gut geht, vergehen zwischen Ankündigung und Fertigstellung des Parkhauses dann sieben Jahre. Dafür sollen die Hauptstädter aber das Beste vom Besten bekommen: Das Parkhaus werde vollautomatisch arbeiten, heißt es. Zudem soll am S-Bahnhof Zehlendorf noch eine per Muskelkraft zu bedienende Abstellanlage, ein sogenannter Doppelstockparker, …
Schon mal unter die Erde Unter den Linden, in die #Röhren der Kanzlerinnen-U-Bahn geschaut? Am 27. und 28 Oktober öffnen #U5-Projektgesellschaft und BVG Bauzäune und #Baugrube für alle Berliner. Jeder kann sich dann vom Fortschritt eines der spektakulärsten Infrastruktur-Projekte überzeugen: Bei laufendem Hauptstadtbetrieb weitgehend unterirdisch gefräste Tunnel-Röhren und frei geschlagene Bahnhöfe, am Roten Rathaus und Museumsinsel vorbei zum Kanzleramt. Das alles soll trotz Havarien fast pünktlich (mit einjähriger Verspätung) im Jahr 2020 auch aus den Fenstern der U-Bahn-Wagen zu betrachten sein. Hiobsbotschaften sind verfrüht, wonach bis zu diesem Datum die Station Museumsinsel noch ein Geisterbahnhof sein wird, an dem kein Zug hält, so wie die zu DDR-Zeiten …
Am Donnerstag, 13. September, fahren wegen der #Entschärfung einer #Weltkriegsbombe ab ca. 9.00 Uhr keine Züge zwischen #Potsdam Hauptbahnhof und #Griebnitzsee. Der Hauptbahnhof Potsdam befindet sich nicht im Sperrkreis und kann von Zügen aus Richtung Potsdam #Charlottenhof angefahren werden. Die Dauer der Bombenneutralisierung kann nicht benannt werden. Die DB geht von einem Ende gegen ca. 13.30 Uhr aus.
Die Züge der Linie #RE1 werden zwischen Berlin Charlottenburg und Werder (Havel) über Golm (Zusatzhalt) umgeleitet. In Golm besteht Anschluss zu den Zügen der #RB21/22. Durch die Umleitung können sich die Züge um ca. + 10 Minuten verspäten. Die Verkehrshalte in Berlin Wannsee, Potsdam Hbf, Potsdam Charlottenhof und Potsdam Park Sanssouci entfallen.
Fahrgäste werden gebeten auch die S-Bahn zwischen Berlin Charlottenburg und Potsdam Babelsberg zu nutzen.
Aktuelle Informationen sind unter www.bahn.de/aktuell zu finden. Fragen zum Regionalverkehr beantwortet auch der Kundendialog der DB Regio AG Berlin/Brandenburg unter (0331) 235-6881.
Züge verkehren planmäßig nach/von Potsdam Hbf, es bestehen keine Einschränkungen
RB Linie #23 (Michendorf – Potsdam)
Züge verkehren planmäßig nach/von Potsdam Hbf, es bestehen keine Einschränkungen
Von den Einschränkungen ist auch die #S-Bahn Berlin betroffen:
Am Donnerstag wird der S-Bahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Potsdam Babelsberg und Potsdam Hauptbahnhof unterbrochen. Die Linie #S7 (10-min-Takt), verkehrt nur zwischen Ahrensfelde und Potsdam Babelsberg. Ein Ersatzverkehr mit Bussen kann nicht eingerichtet werden.
Reisende können sich im Einzelnen auf http://sbahn.berlin/fahren/
oder beim S-Bahn-Kundentelefon unter (030) 297-43333 informieren.
Jetzt ist es sicher. Die #Fähre #F11 der BVG wird auch im kommenden Jahr über die Spree zwischen #Wilhelmstrand (Oberschöneweide) und #Baumschulenstraße (Baumschulenweg) schippern. Der Bürgerprotest hatte also Erfolg.
„Der Betrieb der Fähre F11 war vertraglich zunächst bis Ende 2017 vereinbart, bis zur geplanten Eröffnung der Minna-Todenhagen-Brücke. Im vorigen Jahr wurde der Fährbetrieb um ein Jahr bis Ende 2018 verlängert. Nun ist die F11 für einen Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr und somit bis Ende 2019 bei der BVG bestellt“, teilt Dorothee Winden, Sprecherin der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf Nachfrage mit.
Anwohner und die Bürgerplattform Berlin-Südost hatten über 11 000 Unterschriften für den Weiterbetrieb von Berlins ältester Spreefähre gesammelt und selbst Fahrgastzählungen organisiert. Mitte Juli hatten Mitglieder der Bürgerplattform mit Günter Busse den 50 000. Fahrgast des Jahres begrüßt. Günter Busse (68), der in Baumschulenweg aufgewachsen ist und mit der Fähre schon in den 50'er Jahren zum Baden ins damals noch geöffnete Freibad Wilhelmstrand gefahren ist, forderte den Weiterbetrieb: „Die Fähre ist ein Stück Berlin. Ich wohne inzwischen in Marzahn, komme aber oft zu Ausflügen in meine alte Heimat und setze dann mit der Fähre über die Spree.“
Wie lange die Fähre trotz der Weihnachten 2017 frei gegebenen nahen Minna-Todenhagen-Brücke noch Bestand hat, ist ungewiss. Die zuständige Senatsverwaltung hatte die jährlichen Kosten für die Fähre mit 260 000 Euro beziffert.
„Die Buslinie 365, die im Dezember 2017 in Betrieb gegangen ist, bietet im 20-Minuten-Takt eine direkte Anbindung an das Ortszentrum von Oberschöneweide sowie an den S-Bahnhof Baumschulenweg …
Eine #Überfahrt mit dem Auto kostet 1,40 Euro (Zehnerkarte), Radfahrer zahlen einen Euro, Fußgänger 60 Cent. Die Tarife der privaten #Havel-Fähre zwischen #Tegelort und #Hakenfelde im Nordwesten der Stadt sind erschwinglich, sogar deutlich günstiger als BVG-Einzeltickets für die Fähren auf Spree und Wannsee. Wobei man mit den Fahrscheinen für die Fähren der Familie #Burchardi natürlich nicht in Bussen und Bahnen der BVG weiterfahren kann.
Dennoch, das Beispiel Burchardi zeigt: Autofähren lassen sich in Berlin wirtschaftlich betreiben. „Wir leben vom Berufsverkehr“, sagt Juniorchef Andreas Burchardi. Viele Pendler seien Stammkunden, sie sparten sich gerne den Umweg über die zugestauten Brücken weiter südlich. Und eine solche #Autofähre wünschen sich jetzt auch die Grünen im Südosten der Stadt, auf der Dahme zwischen Grünau und #Wendenschloß in Treptow-Köpenick. Dort verkehrt zwar schon die BVG- Fähre F12 für Radfahrer und Fußgänger. Und in der vergangenen Woche stimmte die BVV- Treptow-Köpenick mehrheitlich für den Bau einer Brücke an dieser Stelle, aber selbst einigen Abgeordneten der AfD, die sonst gerne nach neuen Straßen ruft, erschien die Idee der Grünen mit der Autofähre sympathisch – zumindest als kurzfristige Lösung.
BVV Treptow-Köpenick favorisiert eine Brücke
Eine Brücke würde dazu führen, so argumentierte Grünen-Fraktionschef Jacob Zellmer, dass die schmale Wendenschloßstraße, bisher quasi eine langgestreckte Sackgasse, zur Durchfahrtstraße wird und Autofahrer aus ganz Köpenick anlockt. Eine Fähre dagegen mit einer Kapazität von vielleicht 200 Fahrzeugen pro Stunde wäre allenfalls für die Anwohner …
Berlin ist nicht der BER. Es gibt auch #Verkehrsprojekte, die funktionieren – zumindest bislang. Dazu gehört die #Verlängerung der #U-Bahn-Linie #U5 in Mitte. Nun hat dessen Technik-Chef Jörg #Seegers bestätigt, dass der #Zugbetrieb auf der #Neubaustrecke aus heutiger Sicht wie geplant Ende 2020 beginnen kann.
Es gibt aber auch etwas Neues zu berichten. Möglich ist, dass die U-Bahnen eine der drei neuen Stationen zunächst ohne Stopp passieren müssen, weil dort noch gebaut wird, so Seegers. Für den U-Bahnhof #Museumsinsel werde ein Plan B ausgearbeitet.
2,2 Kilometer lang ist die Lücke im U-Bahn-Netz, die für 525 Millionen Euro geschlossen wird. Künftig soll die U5 aus Hönow über den Alexanderplatz hinaus zum Hauptbahnhof fahren. „Beim Bau haben wir auch im U-Bahnhof Museumsinsel wichtige Etappen geschafft“, so Seegers. Um den grundwasserreichen Boden zu stabilisieren, wurde der Boden zwischen den Baugruben Ost und West vereist – erfolgreich.
Bauarbeiter kommen gut voran
„Im Untergrund ist ein 28.000 Kubikmeter großer Eiskörper entstanden, der auch bei fast 40 Grad Celsius Sommertemperatur an der Oberfläche stabil geblieben ist“, erklärte der Technik-Geschäftsführer der Projektrealisierungsgesellschaft U5. „Inzwischen haben es die Bauleute auch geschafft, im vereisten Boden zwischen den beiden Tunnelröhren den Mittelstollen zu graben. Dort werden jetzt Sohle, Wände und Säulen betoniert.“ Die Bauarbeiter kommen gut voran, sagte der …
Die Ungeduld wächst. #Fahrradaktivisten, Grünen-Mitglieder und andere Berliner sind unzufrieden. Sie fragen die von den Grünen nominierte Verkehrssenatorin Regine #Günther, die seit mehr als anderthalb Jahren im Amt ist: Wann kommen endlich die versprochenen geschützten #Radspuren, #Schnellverbindungen und #Fahrradparkhäuser?
Am Montag nun hat Günther eine Zwischenbilanz gezogen. Ihr Fazit: Viel wurde geschafft – „aber die Abläufe sind immer noch schwerfällig. Sie sind das Nadelöhr.“ Weitere Verzögerungen zeichnen sich ab. Ebenfalls am Montag ging die Diskussion um Radler, die sich nicht an Regeln halten, weiter. Die #Fußgängerlobby forderte spürbar höhere Bußgelder.
Bevor etwas für #Radfahrer gebaut werden kann, sind viele Akteure zu fragen und zu beteiligen: die Verkehrslenkung und andere Behörden, Polizei, Feuerwehr. „Wir müssen zu schnelleren Verfahren kommen“, so Günther. Bislang vergehen zwischen dem Planungsbeginn und der Markierung von Radspuren im Schnitt drei Jahre. Manchmal sind es zehn.
Nach einem China-Besuch sehen Verkehrssenatorin Regine #Günther und BVG-Chefin Sigrid #Nikutta diese Aufgabe als groß, aber lösbar an.
Noch sind sie reine Exoten in Berlin: Linienbusse, die keine schädlichen Abgase in die Luft blasen. Gerade einmal fünf der insgesamt rund 1500 Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fahren aktuell mit ausschließlich #elektrischem Antrieb. Doch nun ist Verstärkung in Sicht: Ab 1. März 2019 werden weitere #E-Busse in Betrieb gehen, kündigte BVG-Vorstandschefin Sigrid Nikutta am Montag an. Bis 2030 soll schließlich die gesamte Busflotte der landeseigenen Verkehrsbetriebe ausschließlich mit Stromantrieb fahren. Eine Aufgabe, die BVG-Chefin Nikutta und Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) nach einem China-Besuch als groß, aber lösbar ansehen.
Den Anfang sollen 30 E-Busse machen, die die BVG bereits diesen Sommer bestellt hat. Je 15 Fahrzeuge wollen die Daimler-Tochter #Evo-Bus und der polnische Hersteller #Solaris im ersten Quartal des nächsten Jahres nach Berlin liefern. „Auch bei den Herstellern sind E-Busse noch Exoten. Wir hoffen sehr, dass sie ihre Lieferzusagen auch einhalten“, sagte Nikutta. Rund 18 Millionen Euro lässt sich die BVG die neuen Öko-Fahrzeuge nebst notwendiger Ladetechnik kosten. Damit ergibt sich ein stolzer Preis von umgerechnet 600.000 Euro pro Bus.
Sechs Stunden Ladezeit
Ein herkömmlicher #dieselangetriebener Bus gleicher Größe ist bereits für ein Viertel der Summe zu haben. Und auch die Reichweite ist bei ihnen deutlich höher: Während ein Dieselbus bei der BVG täglich zwischen 200 und 500 Kilometern zurückzulegen hat, müssen die E-Busse derzeit spätestens nach 150 Kilometern zum Aufladen an die Streckdose. Bevor sie wieder auf Fahrt gehen können, vergehen mindestens …
Frage 1:
Welche Maßnahmen sind beim #Straßennetz für die kommenden 5 Jahre geplant, um die #Kapazität und/oder
die #Geschwindigkeit des #Pendelns durch den Bezirk #Reinickendorf zu erhöhen?
Antwort zu 1:
Zusätzlich zu der bereits laufenden Sanierung und Umgestaltung der #Oranienburger
Straße soll in den kommenden Jahren auch der Umbau der #Residenzstraße zwischen
Franz-Neumann-Platz und Lindauer Allee erfolgen.
Insbesondere durch die Anlage von #Radfahrstreifen und die abschnittsweise Einrichtung
von #Busspuren soll die Situation für den Rad- und Busverkehr und damit auch für
Pendlerinnen und Pendler verbessert werden.
Des Weiteren wird zurzeit auch die Möglichkeit einer durch Reinickendorf führenden #Radschnellverbindung untersucht. Dabei werden mögliche Routenverläufe, u. a. auch auf
ihre Umsetzbarkeit geprüft. Erste Ergebnisse hierzu sind Ende nächsten Jahres zu
erwarten.
Im vergangenen Jahr wurden zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit zwei Knotenpunkte an
der #B96 erweitert (Berliner Straße/Hermsdorfer Damm und Berliner
Straße/Burgfrauenstraße).
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind für diesen Zeitraum bei der S-Bahn geplant zur Erschließung des nördlichen
Umland Berlins?
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Antwort zu 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Taktverdichtungen bzw.
Infrastrukturerweiterungen bei der S-Bahn im Umland von Berlin gemäß territorialer
Zuständigkeit durch das Land Brandenburg federführend zu prüfen, zu planen und zu
finanzieren wären.
Im Rahmen des Projektes i2030 untersuchen die Länder Berlin und Brandenburg
gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und Erweiterungen im S-Bahnund
Regionalverkehrsnetz der Hauptstadtregion als Grundlage für verbesserte
Schienenverkehrsangebote zwischen Berlin und Brandenburg. Im Rahmen dieses
Projektes werden u.a. bei der S-Bahn im nördlichen Umland von Berlin eine
Streckenverlängerung nach Velten sowie ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecken
nach Oranienburg und Bernau – der auch Taktverdichtungen ermöglichen würde – geprüft.
Zur Klärung der konkreten Ziele und zu untersuchenden Varianten werden gegenwärtig
mit der DB AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Voraussichtlich in 2019
werden darauf aufbauend die grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung,
Fahrplan- und eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und
betriebliche Aufgabenstellung) über die Möglichkeit der Realisierung der genannten
Vorhaben begonnen. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen diese Untersuchungen in 2021
abgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden durch regelmäßige Gespräche
(Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der Länder Berlin und
Brandenburg mit der DB AG begleitet. In Anbetracht der komplexen und umfassenden
Planungs- und Realisierungsschritte ist eine Realisierung der Vorhaben jedoch nicht
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten.
Frage 3:
Wie viele zusätzliche Fahrzeuge kommen in dieser Zeit in den Einsatz?
Antwort zu 3:
Für die Betriebsaufnahme mit Neufahrzeugen im S-Bahn-Teilnetz Ring/Süd-Ost werden
insgesamt 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4-Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) durch die
S-Bahn Berlin GmbH beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den
Linieneinsatz gelangen. Mit dem Zulauf der Neufahrzeuge können neben dem Ersatz
altersbedingt ausscheidender S-Bahn-Fahrzeuge auch zusätzliche Kapazitäten angeboten
werden.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum bei der BVG im Bereich Reinickendorf geplant?
Antwort zu 4:
Geplante bzw. zu prüfende Angebotsmaßnahmen bei der BVG für den Zeitraum 2019 bis
2023, welche auch den Bereich Reinickendorf betreffen, werden im derzeit in Aufstellung
befindlichen Nahverkehrsplan 2019-2023 benannt. Hier sind beispielsweise Ausweitungen
des Metrobus- und Expressbusnetzes, die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch
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weitere Taktverdichtungen, die Anbindung von Neubaugebieten durch neue Linien und
nachfragegerechte Taktverdichtungen im Bestand, Verbesserungen im Stadt-Umland-
Verkehr (in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Umland) sowie die Anpassung
des Busangebotes mit der Einstellung des Flugbetriebes in Tegel und unter
Berücksichtigung der Nachnutzung des Flughafengeländes zu nennen.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Nahverkehrsplan für das umfassende
Busangebot insbesondere Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen
benennt. Im Rahmen des jährlichen Fahrplanbestellprozesses bei der BVG werden die
Planungen in Abhängigkeit der nachfrageseitigen Entwicklung weiter konkretisiert und bei
verkehrlichem Bedarf entsprechend ergänzt.
Frage 5:
Welche sind die 5 wichtigsten Straßen für die Verbindung zwischen Berlin-Reinickendorf und Brandenburg
(mit dem höchsten Kfz-Verkehrsaufkommen) (ohne BAB)?
Antwort zu 5:
Im Bezirk Reinickendorf lassen sich lediglich drei wichtige Straßenverbindungen nach
Brandenburg erkennen, die über ein relevantes Verkehrsaufkommen verfügen.
Eine Karte der Kfz-und Lkw-Verkehrsstärken für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 (Straßenverkehrszählung 2014 – SVZ 2014) ist auf den Internetseiten der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht unter
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Die in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung ausgewiesenen Querschnittsbelastungswerte
gelten an der Landesgrenze Berlin Reinickendorf/Brandenburg.
Straße Querschnittsbelastung SVZ 2014 / DTVw
Ruppiner Chaussee 12.300 Kfz/24h werktags
Oranienburger Chaussee (B96) 13.900 Kfz/24h werktags
Hauptstraße/Glienicke Nordbahn 9.600 Kfz/24h werktags
Zum Vergleich: BAB A111 50.100 Kfz/24h werktags
(Anmerkung: BAB = Bundesautobahn, DTVw = durchschnittlicher Tagesverkehr werktags)
Frage 6:
Welche Maßnahmen sind bei diesen Hauptverkehrsstraßen geplant, um die Kapazität und/oder die
Geschwindigkeit des Pendelns zu erhöhen?
Antwort zu 6:
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genießt die Verkehrssicherheit aller
Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber der Flüssigkeit des Verkehrsablaufes.
Darüber hinaus ist die StVO Privilegien gegenüber feindlich, d.h. es ist nicht Aufgabe der
Verkehrsbehörden, Pendlerströme zu beschleunigen. Da die Zuordnung zum
Pendlerverkehrsaufkommen grundsätzlich nicht an Verkehrsmittel gebunden ist, jedes
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dafür in Frage kommende Verkehrsmittel eine höhere Reisegeschwindigkeit aber als
anzustrebende Komfortsteigerung begrüßen dürfte, wird im Weiteren einschränkend
davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die Bedingungen für den Kfz-Verkehr
beziehen.
Konkrete bauliche Maßnahmen auf den auf der Liste angeführten Straßen, die zu einer
Steigerung der Leistungsfähigkeit beitragen würden, wie etwa eine Verbreiterung der
Fahrbahn zur Gewinnung zusätzlicher Fahrspuren für den Motorisierten Individualverkehr
(MIV), sind hier nicht bekannt. Betrieblich liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
allen Abschnitten aufgrund der Innerortslage bei derzeit 50 km/h und kann daher ebenfalls
nicht erhöht werden.
An der Doppelanlage in Brandenburg [Lichtsignalanlagen (LSA) Doppelknoten
Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501)] erfolgt demnächst ein
blindengerechter Ausbau, der auch Berücksichtigung in der Signalisierung finden wird.
Das könnte im Anforderungsfall von Blindenverkehren zu einer etwas längeren
Unterbrechung der Hauptrichtung führen.
Frage 7:
Auf welcher dieser Straßen in Reinickendorf gibt es
• zu welcher Uhrzeit
• in welcher Richtung (stadteinwärts/stadtauswärts)
• auf welchem Teilabschnitt
• eine „grüne Welle“?
Frage 8:
Auf welcher dieser 5 Straßen gibt es an welcher Stellen eine Vorrangschaltung für die BVG Busse?
Antwort zu 7 und zu 8:
Vertiefende Recherchen wurden für die folgenden Straßenzüge vorgenommen:
a) Oranienburger Chaussee – Berliner Straße – Oraniendamm – Oranienburger
Straße (B 96)
b) Ruppiner Chaussee – Schulzendorfer Straße – BAB 111
Die Zufahrtsstraße Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße (K6501) münden als
Nebenrichtung in die Oranienburger Chaussee, so dass betriebliche Randbedingungen im
Zuge dieser Hauptrichtung behandelt werden.
Zu a) Oranienburger Chaussee (B 96)
Die Oranienburger Chaussee / Straße wird als Einfallstraße von Norden her bis zum LSAKnotenpunkt
Göschenstraße (LSA 08010) als Einfallstraße eingestuft. Der Anteil seitlich
zufließender Verkehrsbelastungen ab dem nachfolgenden Knotenpunkt Eichborndamm –
Wilhelmsruher Damm legt aufgrund der angeschlossenen Stadtgebiete ab hier eine
Zuordnung zum Binnenverkehr Berlins bzw. eine Verteilung des einfallenden
Pendlerverkehrs nahe.
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Eine Besonderheit des Streckenzuges der B 96 von der nördlichen Stadtgrenze bis zum
beschriebenen Knotenpunkt ist, dass sich der Abschnitt zwischen den Straßenkreuzungen
Burgfrauenstraße im Süden bis Edelhofdamm – Leipziger Straße im Norden auf dem
Gebiet Brandenburgs jenseits der Berliner Landesgrenze befinden. Somit liegt die
Zuständigkeit des LSA-Doppelknotens Schönfließer Straße (L30) und Hauptstraße
(K6501) beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
In betrieblicher Hinsicht lässt sich die Strecke in zwei Abschnitte einteilen, die in der
tabellarischen Zusammenstellung im Anhang anhand der beteiligten lichtsignalgeregelten
Knotenpunkte vorgenommen werden und entsprechend der Tabellenzuordnung als
Abschnitte 1 und 2 bezeichnet werden.
Maßgebend für das Zustandekommen eines koordinierten Verkehrsflusses sind
grundsätzlich die Umlaufzeiten der geschalteten Programme und die zeitliche Versatzzeit
der Anlagen untereinander. Erstere müssen bei allen beteiligten Lichtsignalanlagen (LSA)
die gleichen sein, letztere muss dem Zeitbedarf eines Fahrzeugs für das Zurücklegen der
dazwischen liegenden Strecke unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechen. Da aufgrund des schwankenden Verkehrsaufkommens und
unterschiedlicher Koordinierungsrichtungen verschiedene Programme mit
unterschiedlichen Umlaufzeiten geschaltet werden, ist es in betrieblicher Hinsicht dann
noch entscheidend, dass die Programmwechsel bei den beteiligten Anlagen nach dem
gleichen zeitlichen und betrieblichen Muster ablaufen. Hierfür folgen die Steuergeräte
einer hinterlegten Wochenautomatik, in der Programm und Zeitpunkt der
Programmwechsel festgelegt sind. Die Anpassungen an die verschiedenen Wochentage
werden hier nicht weiter betrachtet, da das Betriebs-Prinzip für alle Tage der Woche gilt.
Die Wochenautomatiken unterscheiden sich in den betrachteten Abschnitten, da in dem
südlichen innenstadtnahen Abschnitt 2 des betrachteten Streckenzuges innerhalb der
morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen die Programme 5 bzw. 6 mit
längeren Umlaufzeiten regelmäßig geschaltet werden. In dem entfernteren Abschnitt 1
umfasst der Schaltzyklus der Programme dagegen eine kürzere Umlaufzeit, womit dem
zum Stadtrand hin abebbenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen wird.
Im Abschnitt 1 passt die Umlaufzeit der Anlage 08903, Rauentaler Straße – Zeltinger
Straße, nicht in das System der benachbarten Anlagen. Hierzu ist zu erläutern, dass diese
Anlage als Anforderungsanlage betrieben wird, die ohne den Bedarf von Kfz aus der
Nebenrichtung oder querenden Fußgängern im Dauergrün für die Koordinierungsstrecke
steht. Da nicht davon ausgegangen wird, dass jede Minute Anforderungen vorliegen,
profitiert der Verkehrsfluss entlang der Hauptrichtung in der überwiegenden Zahl der
Umläufe. Die abweichende Umlaufzeit käme nur dann zum Tragen, wenn die
verkehrsabhängige Steuerung gestört und tatsächlich das Festzeitprogramm ersatzweise
geschaltet werden müsste und die Querverkehre jeden Umlauf Freigabe erhielten. Grund
für die kürzere Umlaufzeit sind die damit reduzierten Wartezeiten im Anforderungsfall.
Ähnlich stellt sich auch die Situation an der Anlage Göschenplatz, LSA 08010, dar, wo nur
nach Fußgängeranforderung das Dauergrün der Hauptrichtung entlang der Oranienburger
Straße unterbrochen wird. Zur Reduzierung der Wartezeit aber auch einer Mindestfreigabe
für den Fahrverkehr zwischen zwei dicht aufeinander folgenden Anforderungen ist hier
über den ganzen Tag nur eine Umlaufzeit für diese Anlage vorgesehen.
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Die Betriebszeiten der unterschiedlichen Programme sowie die präferierte Richtung der
Koordinierung (Lastrichtung des Verkehrsaufkommens) sind der erwähnten Tabelle im
Einzelnen zu entnehmen. Grundsätzlich befinden sich jedoch beide Abschnitte in
koordiniertem Betrieb. Ferner ist der Tabelle zu entnehmen, welche der beteiligten
Anlagen einen verkehrsabhängigen Betrieb vorsehen und an welchen LSA eine
Busbeschleunigung aktiv ist.
Zu b) Ruppiner Chaussee
Die LSA-Anlagen entlang der Ruppiner Chaussee bis zur Schulzendorfer Straße weisen
keine einheitlichen Umlaufzeiten bei den geschalteten Programmen auf. Bis auf die beiden
Anlagen Henningsdorfer Straße, LSA 08905, und Schulzendorfer Straße, LSA 08X37,
handelt es sich um Fußgänger-Querungsanlagen im Anforderungsbetrieb, die zum Teil
auch durch den Fahrverkehr aus angrenzenden Nebenrichtungsstraßen heraus ebenfalls
angefordert werden können. Ohne Anforderungen stehen diese Anlagen im Dauergrün der
Hauptrichtung (Ruppiner Chaussee).
Das betriebliche Konzept folgt hier also der Bedarfssteuerung, die dann das Dauergrün für
die Hauptrichtung unterbricht. Um die Akzeptanz hierfür sicherzustellen, darf die Wartezeit
bis zur angeforderten Freigabe nur kurz sein, weswegen diese Anlagen nach dem Prinzip
der Sofortanforderung geschaltet werden.
Die Anlage an der Kreuzung Schulzendorfer Straße wird aufgrund des regelmäßig
auftretenden Bedarfs in zyklischen Programmen mit fester Umlaufzeit in Festzeit
betrieben, allerdings unkoordiniert zu den benachbarten Anforderungsanlagen. Die
Anpassung an die tägliche Belastungsganglinie erfolgt hier durch die Schaltung von sechs
verschiedenen Programmen, deren Tageszyklus für den Ablauf der gesamten Woche
festgeschrieben ist.
Die Anlage an der Hennigsdorfer Straße läuft dagegen in freier Umlaufzeit und verlängert
verkehrsabhängig die Freigaben der drei Zufahrten nach dem mittels Induktionsschleifen
im Asphalt ermittelten, aktuellen Bedarf. Die dort auftretenden Stauerscheinungen sind
dem Umstand geschuldet, dass der Bezirk hier beim Ausbau der Straßen auf die
Aufweitungen im Knoteninnenraum verzichtet hat und so keine Aufstellflächen zur
separaten Abwicklung von Links- bzw. Rechtsabbiegern am Knotenpunkt geschaffen hat.
Um den Blockierungen durch die Abbiegeverkehre vorzubeugen, werden die Zufahrten
einzeln nacheinander geschaltet und so das Abfließen in alle zur Verfügung stehenden
Richtungen ermöglicht.
An keiner dieser Anlagen ist derzeit eine Busbeschleunigung vorgesehen.
Frage 9:
Hält der Senat die geplanten Maßnahmen bei BVG und S-Bahn für ausreichend, um die aus dem Umland
nach Berlin fahrenden Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so von der Benutzung des eigenen Kfz
abzubringen?
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Antwort zu 9:
Die genannten Maßnahmen werden die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) weiter erhöhen und somit auch für Nutzerinnen und Nutzer eines eigenen Kfz
einen stärkeren Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV bilden.
Für eine weitere Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Umland werden aber auch
außerhalb Berlins weitere Maßnahmen als sinnvoll beurteilt. Dies betrifft z. B. einen
besseren Zubringerverkehr mit Bussen zu den bereits bestehenden
Schienenverkehrsangeboten im Umland. Beispielsweise bestehen entlang der Linie S1
nach Oranienburg noch erhebliche Potenziale und weite Teile der Bebauung liegen
außerhalb zumutbarer fußläufiger Entfernungen zu den S-Bahnhöfen.
Frage 10:
Wie stellt sich der Senat zu der Forderung, entlang der Bahntrassen in Brandenburg zusätzliche reine P&R
Bahnhöfe (z.B. in Mühlenbeck) zu errichten? Die Pendler könnten dann ihre Autos an zentralen Parkplätzen
abstellen und dann mit einem 10 Minuten Takt nach Berlin hineinfahren.
Antwort zu 10:
Der Senat befürwortet grundsätzlich, P&R-Plätze an den wohnortnächsten Bahnhöfen
oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-)Verkehrs in Brandenburg anzulegen, da
dann die Entlastung der Straßen am größten und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes
am besten ist. Für die Realisierung von P&R-Anlagen sind – in Brandenburg – die
Gemeinden zuständig. Brandenburg hat hierzu einen Leitfaden entwickelt und stellt
entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Länder und Ministerien tauschen sich in
dieser Frage regelmäßig aus und nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben im
Rahmen der gemeinsamen Leitlinien der Siedlungsentwicklung, der Planung und
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inklusive der zugehörigen Abstimmungen zu
SPNV-Angeboten, konsequent wahr.
Frage 11:
Wie ist die Auslastung der durch Reinickendorf fahrenden S-Bahnen während des Berufsverkehrs?
Antwort zu 11:
Bei Zugrundelegung der Nachfragedaten aus der bisher letzten im Berliner S-Bahn-Netz
durchgeführten Reisendenzahlen-Erhebung (RES) des Jahres 2012 sowie der aktuell
während der Hauptverkehrszeiten angebotenen Platzkapazitäten ergeben sich für die SBahn-
Linien S1, S25 und S26 in den Abschnitten Hohen Neuendorf – Wollankstraße und
Hennigsdorf – Wollankstraße während der Hauptverkehrszeiten Stunden-
Auslastungswerte im Bereich zwischen 4,3 Prozent und 33,9 Prozent, abhängig von
Abschnitt, Fahrtrichtung und Stunde. Bei den angegebenen Auslastungswerten handelt es
sich jeweils um mittlere Auslastungen pro Stunde. Es ist davon auszugehen, dass sich
während der Spitzenstunde bei einzelnen Fahrten etwas höhere Auslastungswerte
ergeben.
Trotz der seit 2012 gestiegenen Fahrgastzahlen im S-Bahn-Netz besteht in den benannten
Abschnitten nach Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Die im
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Nahverkehrsplan des Landes Berlin vorgegebenen Auslastungs-Grenzwerte von 65 % der
Gesamtkapazität aus Sitz- und Stehplätzen werden im Regelfall nicht überschritten.
Eine aktuelle, stationsscharfe Erhebung zur Verkehrsnachfrage wird derzeit (im Verlauf
des Jahres 2018) durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen
der Ergebnisse dieser Verkehrserhebung werden genauere Daten zur aktuellen
Auslastung der Fahrten im S-Bahn-Netz verfügbar sein, voraussichtlich im Jahr 2019.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz