OEPNV: Verbundweite Strukturkonzepte mobiler Fahrgast-Serviceteams und die Zugfahrerselbstabfertigung
Ereignis
Zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens und zur Optimierung der fahrgastbezogenen Kundenbetreuung im Berliner Nahverkehr setzen die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH verstärkt auf integrierte, netzweite Strukturkonzepte mobiler Serviceteams. Die kontinuierliche technische Umstellung auf die Zugfahrerselbstabfertigung, die im U-Bahn-Bereich bereits auf den Linien U 1/15, U 4, U 6, U 8 und U 9 zugelassen ist, ermöglicht über den Abbau stationärer Zugabfertiger eine wirtschaftlich notwendige Rationalisierung. Kompensiert wird dies durch den flexiblen Streifeneinsatz von Sicherheitskräften, den Aufbau videouberwachter Notrufsäulen sowie die architektonisch helle Ausleuchtung und gewerbliche Nutzungsmischung modernisierter Bahnhöfe.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1256, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1256
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß in den 80er und zu
Beginn der 90er Jahre der Senat und das Abgeord-
netenhaus von Berlin wiederholt verkündet
haben, daß Berliner U- und S-Bahnhöfe grund-
sätzlich nicht personalfrei gestaltet werden sollen?
2. Wann hat der Senat eine Abkehr davon beschlos-
sen, und warum wurde dabei das Abgeordneten-
haus nicht beteiligt, nicht einmal informiert?
3. Wie viele U-, S- und Regionalbahnstrecken, wie
viele U-, S- und Regionalbahnhöfe sind davon bis-
lang betroffen, auf wie vielen weiteren werden die
Zugabfertiger noch abgezogen werden?
4. Wie bewertet es der Senat, daß auf verschiedenen
personalfreien U-, S- und Regionalbahnhöfen
Züge mit verschiedenen Zielen verkehren, ohne
daß (für Sehbehinderte unabdingbar) Durchsagen
über die Fahrtziele der nächsten Züge gemacht
werden – z. B. S-Bhf Friedrichsfelde-Ost, U-Bahn-
höfe der U8, die die Ziele Osloer Straße und Wit-
tenau anfahren –? Wie ist dies mit den Leitlinien
für den Ausbau für ein behindertengerechtes Ber-
lin vereinbar?
5. Ist dem Senat bekannt und wie bewertet er es, daß
u. a. auf dem U-Bhf Gesundbrunnen Züge in die
Abstellanlage rangiert werden, obwohl der Zug-
zielanzeiger Hermannstraße signalisiert, und ohne
daß warnende Durchsagen getätigt werden, und es
so zu gefährlichen Situationen kommen kann für
Fahrgäste, die in solch einen Zug einsteigen wol-
len? Wie bewertet die Technische Aufsichtsbe-
hörde derartige personen- und betriebsgefähr-
dende Vorfälle?
6. Teilt der Senat meine Auffassung, daß durch den
massiven Abzug von Zugabfertigern auf U- und
S-Bahnhöfen und nur teilweisen Einsatz von Fahr-
gastbetreuern (z. B. auf jedem sechsten Bahnhof)
die Sicherheit für die Fahrgäste gravierend herab-
gesetzt wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,
wie will der Senat dieses gravierende Sicherheitsri-
siko mindern und damit die geringere Qualität des
öffentlichen Personennahverkehrs kompensieren?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1256
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Als wesentliche Bedingung zur Gewährleistung der
Fahrgastsicherheit im öffentlichen Personennahver-
kehr (ÖPNV) sieht der Senat weiterhin einen kunden-
nahen Personaleinsatz an, der sich jedoch nicht nur
auf die Bahnsteige der U- und S-Bahn konzentrieren
soll, sondern auch die Zu- und Abgangsbereiche sowie
die Fahrzeuge einbezieht.
Zu 2.:
Die Bedeutung der Anwesenheit von Personal in
den ÖPNV-Bereichen zur Erhöhung der Fahrgastsi-
cherheit ist weiterhin völlig unstrittig. In den letzten
Jahren sind jedoch neue und effektivere Strategien zur
Kundenbetreuung und Sicherheitsverbesserung ent-
wickelt worden. Danach entspricht mobiles Fahr-
gastbetreuungs- und Sicherheitspersonal, das flexibel,
nicht nur die Bahnsteige, sondern außerdem die Fahr-
zeuge sowie die gesamten Bahnhofsbereiche kontrol-
liert und direkt von Kunden angesprochen werden
kann, den Sicherheitsbedürfnissen der Fahrgäste in
besonders geeigneter Weise.
Entscheidungen über die betrieblichen Abläufe
selbst fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Unter-
nehmen.
Zu 3.:
a) U-Bahn
Derzeit ist bei den Linien U 1/15, U 4, U 6, U 8 und
U 9 die Zugfahrerselbstabfertigung eingeführt.
Dabei erfolgt die bahnhofsbezogene Fahrgast-
betreuung bei den Linien U 4, U 6 und U 9 durch
den Einsatz der mobilen Fahrgast-Serviceteams.
Bei der U 4 gilt diese Maßnahme für vier Bahn-
höfe, bei der U 6 für 28 der 29 und der U 9 für alle
18 Bahnhöfe. Ein Team von zwei Mitarbeitern
betreut die Linie 4 insgesamt und bei den anderen
Linien jeweils maximal sechs Bahnhöfe. Bei der
U 1/15 und U 8 ist derzeit noch jeder Bahnhof mit
stationärem Personal besetzt. Durch die Sicher-
heitskräfte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
und Polizei im gemeinsamen Ordnungsdienst
(Mod) und einen externen Sicherheitsdienst wer-
den außerdem ständig Streifengänge durchge-
führt. Der Unternehmensbereich U-Bahn wird bis
Ende 1999 auf allen Linien die technischen Vor-
aussetzungen für die Einführung der mobilen
Fahrgastbetreuung treffen.
b) S-Bahn- und Regionalverkehr
Die S-Bahn Berlin GmbH bedient in ihrem gesam-
ten Streckennetz 147 Bahnhöfe, von denen nur ein
sehr geringer Teil nicht durch Aufsichten besetzt
ist. Bei Bahnhöfen mit Fernabfertigung erfolgt die
Zugabfertigung visuell über Fernbeobachtungsan-
lagen und akustisch mittels Lautsprechern. Eine
weitere Reduzierung der Aufsichten ist nicht vor-
gesehn. Örtliche Aufsichten und Fahrkartenver-
kaufsstellen werden als wichtige Schnittstellen zu
den Fahrgästen betrachtet, die neben ihren
betrieblichen Funktionen Informations- und
Beratungsfunktionen erfüllen. Demzufolge soll
der Vertriebsbereich der S-Bahn Berlin GmbH
weiter ausgebaut werden. Neben den Kräften des
Bundesgrenzschutzes (BGS) und den Angehöri-
gen der Landespolizeien hat die S-Bahn Berlin
GmbH mehrere Firmen für die Wahrnehmung
von Sicherheitsaufgaben im Netz vertraglich
gebunden. Darüber hinaus wird auch durch den
Einsatz von Fahrgastbetreuern und den Mitarbei-
tern der S-Presso-Teams das Sicherheitsempfin-
den der S-Bahn-Kunden gestärkt.
Im Regionalverkehr wird die durchgängige Beset-
zung der Züge mit Zugbegleitpersonal bzw. – teil-
weise schon heute, zukünftig in allen Zügen – mit
Kundenbetreuern angestrebt. Diese sollen insbe-
sondere die Information und Sicherheit der Fahr-
gäste im und am Zug gewährleisten. Bei nur zeit-
weiser Besetzung mit Begleitpersonal steht den
Fahrgästen jedoch gegebenenfalls der Triebwagen-
führer als Kontakt- und Ansprechpartner zur Ver-
fügung. Auf Berliner Regionalbahnhöfen, die
nicht mit Aufsichten besetzt sind, sind mobile Ser-
vicemitarbeiter bzw. die Aufsichten auf den
S-Bahnsteigen Ansprechpartner für die Reisen-
den. Zukünftig sollen zur Sicherheitserhöhung
speziell auf den Bahnhöfen technische Maßnah-
men intensiviert werden.
Zu 4.:
Wie in den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behin-
dertengerechte Stadt für den U- und S-Bahnverkehr
bereits festgelegt worden ist, hat zur Orientierung für
Blinde und Sehbehinderte jeweils eine Ansage von
Station und Fahrtrichtung (bzw. eine Fahrtzielanzeige
für Gehörlose) zu erfolgen.
Bei S- und Regionalbahn werden Lautsprecheransa-
gen in jedem Fall durchgeführt, wobei die Zugfolge
und die Abfertigung angesagt werden. Zu dem im ein-
zelnen aufgeführten Beispiel ergibt sich, dass sich der
Dienstraum der Aufsicht des S-Bahnhofes Friedrichs-
felde Ost im Bahnhofsgebäude befindet, da die ört-
lichen Bedingungen (Einsehbarkeit des gesamten
Bahnsteigs ist durch die Treppenanlage nicht möglich)
eine andere Lösung nicht zuließen.
Auf der U 8 besteht nicht die Gefahr, in eine falsche
Richtung zu fahren, so dass eine verkürzte Linienfüh-
rung für den Fahrgast keine wesentlichen negativen
Auswirkungen bezüglich des Erreichens seines Fahrt-
zieles hat.
Der Senat wird gleichwohl darauf hinwirken, dass die
Vorgaben der Leitlinien zum Ausbau Berlins als
behindertengerechte Stadt über den Umfang der
Bahnhofsdurchsagen von den Verkehrsunternehmen
insbesondere bei nicht linienreinem Betrieb unabhän-
gig von dem Problem der festen Bahnsteigbesetzun-
gen umgesetzt werden.
Zu 5.:
Auf dem U-Bahnhof Gesundbrunnen werden nur in
Störungsfällen Leerzüge aus dem Gleis Wittenau –
Hermannstraße in die Kehranlage gefahren. In diesen
Fällen wird wie folgt verfahren:
Durch den Zugfahrer erfolgt keine Türfreigabe, das
heißt die Türen lassen sich vom Fahrgast nicht öffnen.
Der Zugfahrer läuft am gesamten Zug entlang, um den
Fahrerstand zu wechseln, hierbei werden auch die
Fahrgäste informiert. Zusätzlich besteht die Möglich-
keit, die Fahrgäste über Wagenaußenlautsprecher zu
warnen. Die Bahnhofsbetreuer des Bahnhofs Gesund-
brunnen sind angewiesen, derartige Kehrfahrten zu
überwachen. Die Technische Aufsichtsbehörde kann
in dem geschilderten Betriebsablauf kein personen-
oder betriebsgefährdendes Geschehen erkennen.
Zu 6.:
Die Umstellung auf eine Abfertigung durch die Zug-
fahrer selbst im U-Bahnbereich ist notwendig auf
Grund des durch den niedrigen Kostendeckungsgrad
im ÖPNV gegebenen Rationalisierungsbedarfs und ist
unter Beachtung bestimmter Auflagen bezüglich der
technischen Ausrüstung der Fahrzeuge und Anlagen
von der Technischen Aufsichtsbehörde zugelassen.
Dies ist im übrigen Stand der Technik, in anderen
Städten werden bereits vollautomatische, das heißt
nicht nur zugabfertigerlose, sondern sogar fahrerlose
U-Bahnsysteme erfolgreich betrieben.
Es ist belegt, dass die negativen Sicherheitsbewertun-
gen gegenüber dem ÖPNV von subjektiven Einschät-
zungen geprägt sind, die durch die Vorfallsstatistiken
der Verkehrsunternehmen nicht bestätigt werden. Wie
auch die Forderungen nach Einführung von Nachtta-
xis in den 70’er und 80’er Jahren belegen, existiert
diese Sicherheitsproblematik hinsichtlich der ÖPNV-
Nutzung seit langem. Dies verdeutlicht, dass für den
ÖPNV ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das vor
allem auf die Stärkung des subjektiven Sicherheits-
empfindens zielt, erforderlich ist. Neben Sicherheits-
kräften kontrollieren Fahrgastbetreuer kontinuierlich
die Bereiche und die Fahrzeuge des ÖPNV. Zusätzlich
stehen den Fahrgästen auf allen U-Bahnhöfen mit
mobiler Fahrgastbetreuung Informations- und Notruf-
säulen zur Verfügung, die von Video-Kameras über-
wacht werden. Bei der Neu- bzw. Umgestaltung von
Bahnhöfen und Haltestellen sowie Fahrzeugen finden
die sicherheitserhöhenden Kriterien Übersichtlichkeit,
Einsehbarkeit, helle Beleuchtung und die Ausstattung
mit Notrufeinrichtungen Berücksichtigung. Durch
Nutzungsmischungen von Bahnhöfen durch Kioske,
Supermärkte o. ä. wird die Belebtheit und soziale Kon-
trolle und damit die Sicherheit erhöht. Die neuen
U-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe H sollen durch
Wagenübergänge mit großzügigen Abmessungen den
freien Durchgang durch den Zug und eine gute Über-
sicht über den gesamten Fahrgastraum bieten. Verhal-
tensempfehlungen für Fahrgäste bei sich anbahnen-
den Konflikten sind erarbeitet und veröffentlicht wor-
den. Schließlich hat die BVG ein Nacht-Service-Ange-
bot entwickelt, bei dem die Möglichkeit besteht, sich
von der BVG ein Taxi zur Weiterfahrt bestellen zu las-
sen.
Für die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wird der
Senat auch künftig bei den Verkehrsunternehmen dar-
auf dringen, dass der Kundenorientierung und dabei
besonders dem Problem des subjektiven Sicherheits-
empfindens tiefgreifende Aufmerksamkeit gewidmet
wird.
Hinweis