Straßenverkehr: Wo ist der Platz für die neuen innovativen Fahrgeräte?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo sieht der Senat den Verkehrsraum zur Nutzung für neue Fahrgeräte wie Segways, Kicktrikes, Xtrikes und e-Bikes, um auch Nutzer*innen dieser inno-vativen Fahrgeräte die Teilnahme am Verkehr zu ermög-lichen? Antwort zu 1: Bei der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um eine Rechtsvorschrift des Bun-des. Diese sieht hinsichtlich der Straßenbenutzung für Fahrzeuge die Fahrbahn vor. Gehwege und Fußgängerzo-nen dürfen gemäß der StVO generell nicht durch Kraft-fahrzeuge befahren werden. Nicht unter den Fahrzeugbe-griff fallen können lediglich Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h, die dann Gehwege und Fußgängerzonen mitbenutzen können. Der Senat teilt diese Sicht. Frage 2: Welche Anstrengungen unternimmt der Se-nat, um für diese Mobilitätsformen den benötigten Ver-kehrsraum auf der Straße bereitzustellen? Antwort zu 2: Der öffentliche Verkehrsraum ist be-sonders in einer Großstadt wie Berlin nicht beliebig ver-mehrbar. Auf der Fahrbahn fahren in ihrer Bauart geneh-migte oder zugelassene Kraftfahrzeuge und nicht motori-sierte Fahrzeuge in der Regel mit der gebotenen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme im Mischverkehr unter Beachtung des Rechtsfahrgebots. Dies gilt auch für den nicht motorisierten Radverkehr, sofern keine beson-deren Gefahrenlagen bestehen, die die Anlage von Schutz- oder Radfahrstreifen bzw. Radwegen erfordern. Frage 3: Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass der Bürgersteig auch weiterhin grundsätzlich den Fußgän-ger*innen vorbehalten bleiben soll? Antwort zu 3: Ja. Gehwege sind nicht nur die einzigen Flächen, auf denen sich Fußgänger noch relativ sicher und unbehindert bewegen können, sondern öffentlicher Raum zur sozialen Begegnung und Kommunikation. Frage 4: Welche Fahrgeräte kennt der Senat, die in ih-rer Funktion elektronischen Mobilitätshilfen gleichen, sich baulich jedoch unterscheiden, so dass sie nicht unter die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mo-bilitätshilfen im Verkehr“ aus dem Jahr 2009 fallen? Antwort zu 4: Dem Senat sind eine Reihe zwei-, drei- und vierrädriger Kleinkraftfahrzeuge bekannt, die sich nach geltender Rechtslage weder der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen im Verkehr noch einer EG-Fahrzeugklasse zuordnen lassen und für die derzeit keine baulichen Anforderungen definiert sind. Auf Grund des ständigen Fortschritts in dem Bereich der Fahrzeugtechnik kommt es wiederkehrend zu Neukon-struktionen, so dass sich das Angebot derartiger, oftmals elektrisch angetriebener Kleinkraftfahrzeuge am Markt kontinuierlich ändert. Frage 5: Ist für den Senat die Ausweitung der „VO über die Teilnahme von elektronischen Mobilitätshilfen im Verkehr“ auf weitere elektronische Mobilitätsformen denkbar? Wenn ja, welche? Welche Wirkung hat dies für die Nutzer*innen entsprechender Fahrgeräte? Antwort zu 5: Bei der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen im Verkehr (Mobilitätshil-fenverordnung – MobHV) handelt es sich um eine Rechtsvorschrift des Bundes. Regelungen zu weiteren Kleinkraftfahrzeugen, die über den Regelungsbereich der MobHV hinausgehen und die die einschlägigen Vorgaben des internationalen Rechts berücksichtigen, sind für den Senat, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, denkbar, sofern die bau-lichen, zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlichen Anforde-rungen sowie die weiteren notwendigen Regelungen (z.B. Festlegung der jeweils zu nutzenden Verkehrsflächen) bundeseinheitlich definiert werden. Dabei sind, entspre-chend der üblichen internationalen und nationalen Verfah-rensweise, fahrzeugtechnische und konstruktive Rahmen-bedingungen festzulegen, die einzuhalten sind, wenn die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Straßenverkehr: Ampelfrauen für Berlin?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Einführung von „#Ampelfrau“-en in Berlin? Antwort zu 1: Generell wird in der Straßenverkehr-Ordnung (#StVO) für die #Fußgängersignale von einem Sinnbild „Fußgänger“ geschrieben. In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA) werden solche konkreten Sinnbilder abgebildet (eher dünne Strichmännchen). Dar-über hinaus verweisen die RiLSA konkret darauf, dass das „Ampelmännchen“ gemäß Einigungsvertrag verwen-det werden darf. Berlin hat das Ampelmännchen weiter verwendet und setzt seit 2005 bei Neuanlagen nur noch das Ampelmännchen ein, da es eine größere Leuchtfläche hat und somit von Sehbehinderten besser erkannt werden kann. Frage 2: Wird der Senat aktiv Maßnahmen ergreifen, um die „Ampelfrau“ in das Berliner Stadtbild einzubetten, wie es bereits in Teilen Sachsens, Thüringens, Branden-burgs, NRW und Bayern der Fall ist? Antwort zu 2: Nein. Berlin beabsichtigt nicht, abwei-chend von den RiLSA andere Sinnbilder einzuführen, da im Interesse der Verkehrssicherheit ein einheitliches Er-scheinungsbild gewährleistet werden muss. Darüber hin-aus ist die einheitliche Verwendung nur noch des „Ost-Ampelmännchens“ auch zu einem sympathischen Identi-tätsfaktor in Berlins Straßenbild geworden. Eine Rück-kehr zum geschlechtsneutralen Sinnbild der RiLSA ist daher nicht beabsichtigt. Symbolische Darstellungen im Straßenverkehr wie das „Ampelmännchen“ (mit Hut) folgen nicht bestimmten Rollenbildern, da bei Weitem nicht jedermann Hut trägt. Sie können also auch nicht ein Frauenbild in der Gesell-schaft spiegeln. Bei dem in Sachsen verwendeten Symbol der „Ampelfrau“ (mit Rock und Zöpfen) handelt es sich um eine recht klischeehafte, mädchenhafte Darstellung, während der „Ampelmann“ eindeutig einen erwachsenen Fußgänger darstellt, was im Hinblick auf Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung ebenfalls u. a. zu folgenden Dis-kussionen führen könnte. Was trägt eine moderne, selbst-bewusste Frau heute? Wie wird sie frauenspezifisch als solche erkennbar, ohne Klischees zu pflegen? Tests in Sachsen haben zudem ergeben, dass das weibliche Symbol bei Verwendung von Leuchtdioden (LED), die in Berlin immer mehr zum Einsatz kommen werden, schlechter konturiert erscheint. Frage 3: Hält der Senat eine kostengünstige Einfüh-rung der „Ampelfrau“ bei Neuaufstellung oder Reparatur bzw. Ersatz von Ampeln für möglich? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Gibt es schon erste Ergebnisse zur Akzeptanz und Effektivität der sog. „Countdown-Ampeln“? Antwort zu 4: Erste Zwischenergebnisse zum Rot- und Grünblinken wurden bereits im letzten Jahr veröffent-licht. Zur „Countdown-Ampel“ liegen noch keine Zwi-schenergebnisse vor. Die umfangreichen Nachher-Untersuchungen für alle drei Ampelarten laufen das ganze Jahr 2014, Ergebnisse werden im letzten Quartal 2014 erwartet. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

BVG + Straßenbahn + Bus + U-Bahn: Funktionalität des Dynamischen Auskunfts- und Informationssystem (DAISY) der BVG, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 10. und 11. (teilweise) wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Bus- und #Tramhaltestellen der #BVG verfügen über ein solches System? (prozentual und absolut) Antwort zu 1.: #Omnibus Von rd. 6.400 Richtungshaltestellen sind 120 mit ins-gesamt 282 Anzeigern und 9 Infotafeln ausgerüstet, das entspricht rd. 1,9 % der Richtungshaltestellen. #Straßenbahn Von 794 Richtungshaltestellen sind 137 mit insgesamt 286 Anzeigern ausgerüstet (rd. 17 %). Kombi 18 Anzeiger an 13 Haltestellenbereichen. Frage 2: Wie viele #DAISYs gibt es insgesamt an den Bus- und Tramhaltestellen der BVG? Antwort zu 2.: Insgesamt verfügt die BVG über 586 Anzeiger. Frage 3: Nach welchen Kriterien werden DAISYs an Haltestellen aufgestellt? Antwort zu 3.: Die Kriterien richten sich nach Priori-täten unter Berücksichtigung einer größtmöglichen Fahr-gastrelevanz, d.h. Haltestellen mit vielen Einsteigerinnen und Einsteigern (> 2000 pro Tag) und Umsteigepunkten zwischen verschiedenen Linien. Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für die Anschaf-fung und die Wartung eines DAISYs? Wie hoch ist die geplante Lebensdauer dieser Systeme? Antwort zu 4.: Die Investitionskosten für die Anschaf-fung und Aufstellung betragen je nach Anzahl der Anzei-ger an einem Standort 30 bis 50 Tsd. EUR. Für die Wartung und Betrieb werden ca. 1.500 EUR pro Anzeiger im Jahr angesetzt, d.h. bei der aktuellen Anzahl rd. 900 Tsd. EUR p.a. Die geplante Lebensdauer beträgt 10 Jahre. Frage 5: Wie viele DAISYs sollen noch angeschafft werden? Bis Wann soll dies erfolgen? Antwort zu 5.: Für weitere Ausrüstungen gibt es noch keine konkreten Planungen. Frage 6: Besitzen alle DAISYs die gleiche Funktiona-lität? Wenn nein, worin erklärt sich der unterschiedliche Funktionsumfang? Antwort zu 6.: Ja, alle Anzeiger haben die gleiche Funktionalität. Frage 7: Wie hoch ist der Aufwand bei DAISY-Anzeigen den angezeigten Text zu verändern? Wie lange dauert es, bis ein veränderter Text angezeigt wird? Wie viele Text-Änderungen gibt pro Tag durchschnittlich? Antwort zu 7.: Der Aufwand richtet sich danach, ob der Text für einzelne Anzeiger oder für Gruppen geändert werden muss. Es können nur Zusatz- und Sondertexte geändert werden, keine Abfahrtsanzeigen. In der Regel dauert die Bearbeitung 2 – 10 Minuten. Sobald der Text aktiviert wurde, wird er an den digita-len Funk übergeben, ein Text ist im Durchschnitt (abhän-gig vom Datenaufkommen im Funk) innerhalb einiger Sekunden auf dem Anzeiger zu sehen. Je nach Region, Wochentag und Jahreszeit sind Texte laufend den Gegebenheiten anzupassen. Ein täglicher Durchschnitt ist hier nicht aussagefähig. In Zeiten mit wenigen Veranstaltungen muss mitunter nur einmal täglich ein Text verändert werden, an Tagen mit vielen Veranstaltungen werden mitunter alle 5 Minuten Texte verändert. Frage 8: Wie viele Zeichen kann der angezeigte Text maximal umfassen? Antwort zu 8.: Ein Zusatztext auf der untersten (Lauf)Zeile des Anzeigers kann 180 Zeichen lang sein. Ein Sondertext, der den gesamten Anzeiger beschreibt, kann 5 – 6 Zeilen mit jeweils 35 Zeichen beinhalten. Frage 9: Wie viele DAISYs sind in den letzten 12 Monaten nicht funktionsbereit gewesen? Wie hoch waren dabei die Ausfallzeiten? Antwort zu 9.: Die Verfügbarkeit der Anzeiger liegt regelmäßig über dem vom Verkehrsvertrag geforderten Sollwert von 97 %. Frage 10: Wie viele Mitarbeiter sind für die Betreuung von DAISY zuständig? Antwort zu 10.: Für die Wartung und den Betrieb von DAISY sind vier Mitarbeitende zuständig. Die Texte werden von Mitarbeitenden der Betriebsleitstellen erstellt und bei Bedarf geändert. Frage 11: Wann ist mit der Einführung des Direkten Oeffentlichen NahverkehrsLeitDienstes (DONALD) zu rechnen? Antwort zu 11.: Dieses System ist dem Senat und der BVG nicht bekannt. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Mobilität + barrierefrei: Zu Fuß unterwegs, funktionstüchtige Aufzüge generationsübergreifend wichtig, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG und die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiederge-geben: Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige #Ausstattung von #S- und #U-Bahnhöfen sowie #Unterführungen und #Brücken mit #funktionstüchtigen #Aufzügen hinsicht-lich der Größe, Ausstattung und dauerhaften Betriebsbe-reitschaft? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Frage kann die BVG nur hinsichtlich der Aus-stattung des BVG-Netzes beantworten. Die BVG hat in Abstimmung mit dem Senat das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das gesamte U-Bahnnetz in Berlin barrierefrei aus-zubauen. Dafür gibt es eine vereinbarte Prioritätenliste, die den zeitlichen Horizont und die Reihenfolge des Aus-baus jahresweise festlegt. Die BVG AöR arbeitet verein-barungsgemäß – auch hinterlegt durch Qualitätskriterien im Verkehrsvertrag – intensiv an diesem anspruchsvollen Programm mit einem steigenden jährlichen Zuwachs. Derzeit sind bereits 139 Aufzüge auf 96 Bahnhöfen in Betrieb, 9 U-Bahnhöfe sind durch Rampen barrierefrei erreichbar. Das bedeutet für das Gesamtnetz der Berliner U-Bahn einen aktuellen Ausstattungsgrad von 62%. Da-bei ist der abgestimmte Ausbaustandard ein Flächenmaß von knapp 3qm pro Aufzug.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Infrastruktur wurde in den vergangenen Jahren zwischen DB und Senat gezielt weiterentwickelt und die vollständige Schaffung von Stufenfreiheit zu den Ver-kehrsstationen konsequent weiterverfolgt. Bezüglich der Verfügbarkeit arbeitet die DB mit einer Task Force an einer nachhaltigen Entwicklung für ein hohes Verfügbar-keitslevel (aktuell rd. 97,5%). Einschränkungen aufgrund längerer Ausfälle sind aufgrund von Vandalismus bzw. zum Austausch der Anlagen allerdings nicht vollständig zu vermeiden.“ Frage 2: Welche Kenntnis hat der Senat über Auf-zugsanlagen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bür-ger mit Kinderwagen bzw. mit Gehhilfen zusätzlich zur Verkürzung von Wegen zwischen Wohn- und Einkaufs-einrichtungen usw. ohne Nutzung von öffentlichen Ver-kehrsmitteln von besonderer Bedeutung sind? Antwort zu 2: Hierüber liegen dem Senat nach derzei-tigem Stand keine Erkenntnisse vor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 3: Liegen der Senatsverwaltung statistische An-gaben zu Störungshäufigkeit und Störungsgründen für die bestehenden Aufzüge zu den U- und S-Bahnen und im öffentlichen Straßenraum der Stadt vor? Wie stellt sich diese Situation am Standort der Überquerung der Straßen (Storkower Str. und Hermann-Blankenstein-Str.) und Gleisanlagen (Ringbahn, Fernbahn) in Höhe des S-Bahnhofs Storkower Straße dar? Antwort zu 3: Für die benannten Aufzüge liegen keine Statistiken über die Störungshäufigkeit und Störungs-gründe vor. Bekannt ist hingegen, dass diese vergleichs-weise intensiv genutzt werden. Aufgrund von Vandalis-musschäden und missbräuchlicher Nutzung werden diese Aufzüge überdurchschnittlich häufig automatisch außer Betrieb genommen. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Für alle Aufzugsanlagen im BVG-Netz wird eine durchgängige und exakte Statistik mit Erfassung der Aus-fallzeiten, der Ausfallhäufigkeiten und der Ausfallursa-chen geführt. Die mittlere statistische Verfügbarkeit aller Aufzugsanlagen ist sehr hoch und beträgt nahezu 98%. Technisch bedingte Fehler oder Vandalismus führen zu einer mittleren Störhäufigkeit von 12,5 Ausfallereignissen je Anlage und Jahr. In diesen Angaben sind die Stillstand-zeiten wegen Inspektion und Wartung als „Ausfallzeit“ enthalten. Die Aufzugsanlagen am Standort Storkower Straße und Hermann-Blankenstein-Str. betreffen nicht die BVG.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Einzelauswertungen zu den technischen Anlagen werden in der Regel nicht gesondert erhoben. Seitens der DB ist an den genannten Bahnhöfen kein gesonderter Ausfallschwerpunkt zu verzeichnen.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen für interes-sierte Bürgerinnen und Bürger, zeitnah zur beabsichtigten Nutzung der Aufzüge in Erfahrung zu bringen, wo Auf-züge nicht funktionieren und welchen Stand die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der technischen Anlage er-reicht haben (Defekt gemeldet, Reparatur begonnen, Re-paratur abgeschlossen)? An welchen Standorten mit mehr als einem Aufzug in einer Wegerichtung existiert bereits eine Anzeige mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstö-rung an der nachfolgenden Aufzugsanlage? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle jeweils aktuellen Aufzugsstörungen sind auf der Internetseite www.bvg.de veröffentlicht. Des Weiteren hat die BVG einen entsprechenden telefonischen Ansage-dienst unter der Rufnummer (030) 256 22096 eingerich-tet. Bei längeren Ausfällen können über das Call-Center der BVG (Ruf (030) 19449) nähere Informationen über die jeweilige voraussichtliche Dauer eingeholt werden. Die BVG hat grundsätzlich an allen Standorten mit mehr als einem Aufzug in Wegrichtung entsprechende Anzeigen mit Hinweis auf eine mögliche Betriebsstörung der nachfolgenden Anlage installiert.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/fahrplanundnetz/mobilitaetsstoerungen wird aktuell über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtrep-pen informiert. Zur Steuerung der Anlagenverfügbarkeit erfolgen re-gelmäßig Telefonkonferenzen zur optimierten Entstörung und schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit. Eine Regelausschilderung für einen Anlagendefekt er-folgt in den Bahnhöfen nicht. An den großen Knoten-bahnhöfen wird bei einem längerfristigen Anlagenausfall auf mögliche Alternativen per Standplakat hingewiesen.“ Frage 5: Nach welchen Kriterien richtet sich die Dringlichkeit zur Behebung von Ausfällen bei Aufzügen innerhalb der gesamten Verkehrsinfrastruktur? Welche Rolle spielen für die Beauftragung von Unternehmen zur Entstörung, Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Veränderungen von Wegen für die Bürgerinnen und Bür-ger zu Einzelhandelseinrichtungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kita, Schule, Sport etc.) ohne vor-dringliche Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur barrierefreien Verkürzung von Wegen? Antwort zu 5: Notrufe und Störmeldungen werden au-tomatisch an eine Wartungsfirma geleitet, die umgehend die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die meisten Schä-den können durch Neujustieren, Richten, Austausch von Standardmaterialien sofort bei der Feststellung des Scha-denumfanges behoben werden. Bei schwerer Beschädi-gung hängt die Reparaturdauer vor allem von der Zeit der notwendigen Ersatzteilbeschaffung ab. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Grundsätzlich wird bei der Behebung von Ausfällen an allen Aufzügen der BVG eine gleich hohe Priorität angesetzt. Die beauftragten Instandhaltungsdienstleiter sind verpflichtet, während der fahrplanmäßigen Betriebs-zeit innerhalb von 2 Stunden mit der Entstörung vor Ort zu beginnen. Hierbei werden von der BVG nur zuverläs-sige Unternehmen mit entsprechend nachgewiesener Erfahrung und Leistungsfähigkeit beauftragt.“ Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Anlagen werden über einen Systemdienstleis-tungsvertrag auf eine hohe Verfügbarkeit gesteuert. Zu-satzbeauftragungen z.B. durch den Senat für eine zusätz-liche Verfügbarkeitsabsicherung aufgrund von z.B. Um-feldinfrastruktur liegen derzeit nicht vor.“ Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)

Bus: Berliner Forscher arbeitet am perfekten Busverkehr Ein Professor von der Freien Universität hat ein Computerprogramm entwickelt, durch das Busse schneller und kostengünstiger fahren sollen. Das soll nur der erste Schritt sein., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article130007670/Berliner-Forscher-arbeitet-am-perfekten-Busverkehr.html Die Wahl fiel knapp, aber mit der nötigen Mehrheit aus: Anfang des Jahres stimmten 56,4 Prozent der Göttinger Studenten der Einführung eines Semestertickets für Busse zu. Ein Novum in der niedersächsischen Stadt, von deren 120.000 Einwohnern immerhin ein Fünftel Studenten sind. Und eine ganz neue Situation für die #Göttinger #Verkehrsbetriebe (#GöVB): Was würden die zusätzlichen Fahrgäste für den #Busverkehr in der Stadt bedeuten?

Etwa 260 Kilometer entfernt sitzt Jan Fabian Ehmke, 33, in seinem Büro und klickt durch eine Präsentation. Der #Juniorprofessor für #Wirtschaftsinformatik an der Freien Universität Berlin (#FU) stammt aus Göttingen, sein Herz hängt an den GöVB. Er will den Busverkehr in seiner Heimat verbessern. Eine Folie zeigt ihn als kleinen Jungen hinter dem Steuer eines #Linienbusses. Daneben sind 20 Jahre alte #Umlaufpläne abgebildet. „Noch mit Schreibmaschine geschrieben – und scheinbar für immer gültig“, sagt Ehmke. Der 33-Jährige weiß: Die Umlaufplanung ist für Verkehrsunternehmen überlebenswichtig. Sie stellt dar, wie viele Fahrzeuge wann und auf welcher Linie eingesetzt werden. Und sie bestimmt so …

U-Bahn: 39 Berliner U-Bahn-Züge werden in Leipzig modernisiert Die Doppeltriebwagen aus den Baujahren 1976 und 1977 werden in Leipzig fit für die nächsten beiden Jahrzehnte gemacht. Das erste runderneuerte Wagenpaar ist der BVG nun übergeben worden., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article129996040/39-Berliner-U-Bahn-Zuege-werden-in-Leipzig-modernisiert.html Sie ist ganz schön betagt, Berlins #U-Bahn. Mehr als 30 Jahre ist ein Großteil der insgesamt 1242 #Triebwagen inzwischen auf den zehn Linien durch die Stadt unterwegs. Und weil den landeseigenen Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) nicht genug Geld für den Kauf neuer Fahrzeuge haben, müssen viele „#Oldtimer“ deutlich länger als geplant weiterfahren. 39 #Doppeltriebwagen der Alt-Baureihe #F76 werden deshalb in Leipzig für eine weitere Einsatzzeit von bis zu 20 Jahren fit gemacht. Das erste „#runderneuerte“ Wagenpaar haben die Schienenfahrzeugspezialisten von #Vossloh #Kiepe und der #IFTEC GmbH jetzt an die BVG übergeben.

Äußerlich gleichen die ertüchtigten Züge für die Großprofillinien U5 bis U9 weitgehend ihren Zwillingen, die noch auf die Modernisierung warten. Nur die alten hakligen Türgriffe wurden durch grüne Drucktasten ersetzt, das Ein- und Aussteigen erleichtern sollen. Per Tastendruck können die Türen jetzt auch einzeln von innen …

Flughäfen: Hickhack um Flugplatz Drewitz beendet Jahrelang haben die kommunalen Betreiber vergeblich versucht, den Flugplatz Drewitz loszuwerden. Doch jetzt steht der Deal: Das brandenburgische Innenministerium hat den Verkauf genehmigt. Ein privater Investor will auf dem Gelände ein Wartungscenter bauen lassen – und neue Arbeitsplätze schaffen., aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/07/innenministerium-genehmigt-drewitz-verkauf.html

Das Brandenburger Innenministerium hat den #Verkauf des #Flugplatzes #Drewitz bei #Cottbus genehmigt. Der private Investor Flacks Group will auf dem Gelände, das für Hobby- und Geschäftsflüge genutzt wird, zusätzlich ein Wartungscenter für Passagier- und Cargomaschinen bauen lassen. Die Zustimmung für den Verkauf wurde Anfang der Woche dem Landkreis Spree-Neiße als bisherigem Hauptanteilseigner mitgeteilt, wie eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag sagte. Auf dem 348 Hektar großen Gelände sollen laut Investor 200 neue Arbeitsplätze entstehen. Bereits im Mai hatten die kommunalen Gesellschafter dem Verkauf ihrer Anteile an der Flughafen Süd Brandenburg-Cottbus GmbH zugestimmt. Davor gab es immer wieder vergebliche Versuche, einen Käufer für den Flugplatz zu finden. Die Veräußerung war unlängst notariell beurkundet worden. Das Ministerium hatte aber das letzte Wort. Die beteiligten Gesellschafter waren der Landkreis Spree-Neiße als Hauptanteilseigner sowie …

Flughäfen: In Tegel starten und landen täglich 486 Maschinen Die Flüge von und nach Berlin nehmen stetig zu. Vor allem in Tegel wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres deutlich mehr Passagiere sowie Start und Landungen gezählt.In Tegel starten und landen täglich 486 Maschinen Die Flüge von und nach Berlin nehmen stetig zu. Vor allem in Tegel wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres deutlich mehr Passagiere sowie Start und Landungen gezählt., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/flughafen-berlin-brandenburg/article130001053/In-Tegel-starten-und-landen-taeglich-486-Maschinen.html

Das #Wachstum im Berliner #Luftverkehr hat sich im ersten Halbjahr beschleunigt. Bis Juni zählten die Betreiber an den #Flughäfen #Tegel (#TXL) und #Schönefeld (#SFX) rund 13,2 Millionen #Passagiere, 6,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie die Flughafengesellschaft am Donnerstag mitteilte. Vor einem Jahr hatte sie ein Plus von 4,4 Prozent verbucht. Schwerpunkt war von Januar bis Juni 2014 mit 9.754.262 Millionen Fluggästen Tegel, wo die Zahl der Starts und Landungen noch stärker (plus 5,8 Prozent) zunahm als im Vorjahreszeitraum. Ein Anstieg von 5,1 Prozent führte zu gut 88.500 Flügen – durchschnittlich rund 486 pro Tag. Auch in Schönefeld stieg die Zahl der Flüge nach Rückgängen in den Vorjahren wieder an. Dort wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres …

Bahnhöfe + barrierefrei + U-Bahn: Barrierefreiheit für den U-Bahnhof Blaschkoallee

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1833383.html Seit heute ist nun auch der #U-Bahnhof #Blaschkoallee über einen #Aufzug #barrierefrei zu erreichen. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzugs wird auch der gesamte Bahnsteigbereich barrierefrei erneuert.

Damit sind nun 106 der insgesamt 173 U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind 9 mit Rampen ausgestattet. Der U-Bahnhof Blaschkoallee ist der 97. Bahnhof, der mit einem Aufzug durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) versehen wurde. Die Baukosten lagen bei ca. 0,9 Millionen Euro. Die Bauzeit betrug 18 Monate.

Regionalverkehr: Verkehrsvertrag für Netz Ostbrandenburg unterzeichnet

http://www.vbb.de/de/article/presse/verkehrsvertrag-fuer-netz-ostbrandenburg-unterzeichnet/21776.html Wie neu: Erster umkonstruierter Regio-Shuttle vorgestellt

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens für das Netz #Ostbrandenburg unter Federführung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) haben heute die Länder Brandenburg und Berlin den Verkehrsvertrag mit der #NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und beginnt im Dezember 2014. Die Linien werden in zwei Betriebsstufen (Los 1 und Los 2) übernommen. Der Vertrag hat einen Gesamtumfang von jährlich fünf Millionen Zugkilometer. In der ersten Betriebsstufe werden am 14.12.2014 die folgenden Regionalbahn-Linien übernommen: #RB25 Berlin – Werneuchen #RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum #RB36 Königs Wusterhausen – Beeskow – Frankfurt (Oder) #RB60 Eberswalde – Frankfurt (Oder) #RB61 Prenzlau – Angermünde – Schwedt (Oder) #RB63 Eberswalde – Joachimsthal Zudem verlängert die NEB ihren Betrieb auf der Linie RB 26, Berlin – Kostrzyn Der neue Verkehrsvertrag bringt zahlreiche qualitative und sicherheitsrelevante Verbesserungen für die Fahrgäste. Einige davon wurden heute im NEB Betriebshof in Wandlitz bei der Besichtigung des ersten neu gestalteten Zuges vom Typ Regio-Shuttle vorgestellt. Die Züge sind zusätzlich mit Videokameras, modernen Displays zur Anzeige der Anschlüsse und Steckdosen ausgestattet. Besonderes Novum ist dabei die Anzeige der Anschlüsse zur U-Bahn, Bus und Tram in Echtzeit. Durch die Neukonstruktion werden modernisierte Züge auf die Strecken gehen, denen man ihr ursprüngliches Alter nicht mehr ansieht. Die Züge werden zu 100 Prozent von Personal begleitet. So haben die Fahrgäste auf jeder Fahrt einen kompetenten Ansprechpartner. Die meisten Kundenbetreuer werden dabei von der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) übernommen, die die Linien zurzeit noch betreibt. Der VBB hat bei der Ausschreibung der Verkehrsleistungen den sogenannten Betriebsübergang vorgeschrieben. Auf dieser Basis bot die NEB allen Betriebspersonalen der ODEG neue Arbeitsverträge an, die auch die bisherige Entlohnung sichert. Im Dezember 2015 startet dann das Los 2, zu dem die Linien RB12 Berlin – Templin und RB54 Berlin – Rheinsberg gehören. Auf diesen Linien setzt die NEB die bereits heute auf der RB26 fahrenden dreiteiligen Dieseltriebwagen ein. Hinzu kommen Neubaufahrzeuge vom Typ „LINK“ des polnischen Fahrzeughersteller PESA. Die neuen LINK werden ab Mitte 2015 in Basdorf eintreffen und für den Einsatz vorbereitet. Jörg Vogelsänger, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg: „Die NEB wird mit diesem Vertrag einen großen Teil des Landes Brandenburgs erschließen. Durch einen optimalen Einsatz von ein- bis dreiteiligen Fahrzeugen kann die Fläche durch die NEB nachfrageorientiert erschlossen werden. Dabei werden obendrein Kosten gespart, die dem Gesamtsystem zugutekommen.“ Christian Gaebler, Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: „Hohe Qualität heißt nicht immer zwangsläufig auch Neufahrzeuge. Die NEB beweist, dass man auch ältere Fahrzeuge auf den aktuellen Stand der Technik bringen kann. Und man sieht es den Fahrzeugen nicht an. Dieses Umweltbewusstsein schont Ressourcen.“ VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „In Sachen Qualität bleiben wir nicht auf der Stelle stehen. Für die Kunden im Netz Ostbrandenburg wird die gewohnte Qualität durch zusätzliche Standards weiter erhöht. Insbesondere die Darstellung der Anschlüsse in Echtzeit ist für Pendler und Umsteiger von höchster Wichtigkeit. Wir bringen diese wichtigen Daten jetzt online direkt auf die Displays in die Züge.“ Detlef Bröcker,Geschäftsführer NEB: „Als traditionsreiches Eisenbahnunternehmen aus Brandenburg verstehen wir uns als Teil der Region und freuen uns auf die Übernahme der Linien und die damit verbundenen vor uns liegenden Aufgaben. Überzeugen möchten wir durch einen besonderen Service und unser Engagement für die Region. Auch die Erhöhung der Begleitquote auf 100 Prozent entspricht unserem Kundengedanken.“