Radverkehr + zu Fuß mobil: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer in Berlin, aus Senat

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1. Wie lautet die Zahl der im Jahr 2016 in Berlin registrierten #Verkehrsunfälle?
Zu 1.:
In Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 141.155 Verkehrsunfälle polizeilich registriert.
2. Wie viele Personen wurden dabei leicht verletzt, schwer verletzt und getötet und welche Ursachen
lagen den Unfällen zugrunde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für
den Rad- und Fußverkehr)
Zu 2.:
Im Jahr 2016 verunglückten insgesamt 17.394 Verkehrsteilnehmende (davon 5.273
#Radfahrende und 2.242 zu #Fuß Gehende).
Bei den oben genannten Verkehrsunfällen (VU) wurden insgesamt
– 15.252 Personen leicht verletzt (davon 4.673 Radfahrende und 1.687 zu Fuß
Gehende)
– 2.086 schwer verletzt (davon 583 Radfahrende und 534 zu Fuß Gehende)
sowie
– 56 getötet (davon 17 Radfahrende und 21 zu Fuß Gehende)
Die Hauptunfallursachen von Radfahrenden waren:
– Benutzung der falschen Fahrbahn (850 VU)
– Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (681 VU)
– Nichtangepasste Geschwindigkeit (367 VU)
– Alkoholeinfluss (188 VU)
– Falsches Verhalten gegenüber zu Fuß Gehenden (184 VU)
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Die Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden waren:
– Missachtung des Fahrzeugverkehrs (802 VU)
– Rotlichtmissachtung (272 VU)
– Falsches Verhalten in der Nähe von Lichtzeichenanlagen-Furten/ Fußgängerüberwegen
(188 VU)
– plötzliches Hervortreten (148 VU)
– Alkoholeinfluss (59 VU)
Die Aufschlüsselung nach Unfallursachen und Unfallfolgen für Radfahrende und zu
Fuß Gehende kann nicht dargestellt werden. Da es in den erfragten Kombinationen
eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, müsste nahezu jeder betreffende Verkehrsunfall
einzeln aufgelistet und visualisiert werden.
3. Wie schätzt der Senat die aktuelle Unfalltendenz für das Jahr 2017 ein? Welche Unfallarten im
Straßenverkehr haben über die Jahre 2015/2016, bis ins Jahr 2017 hinein, deutlich zugenommen
und welche Ursachen konnten/können hierfür bisher ermittelt werden?
Zu 3.:
Für 2017 liegen valide Daten derzeit lediglich für die Monate Januar bis Mai vor. Die
Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres zwar um 3,77 Prozent (55.463 zu 57.554 Verkehrsunfälle) an. Die Zahl
der Verunglückten ist jedoch nahezu gleich geblieben. Hervorzuheben ist, dass die
Entwicklung der tödlich Verunglückten einen positiven Verlauf genommen hat. Bisher
(Stand: 1. August 2017) verstarben im laufenden Jahr insgesamt 14 Verkehrsteilnehmende,
während im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres bereits 30 Menschen
ums Leben gekommen waren.
Im Jahr 2016 haben die Verkehrsunfälle der Hauptunfallursachen „Nicht angepasste
Geschwindigkeit“ und „Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke“ gegenüber
dem Jahr 2015 um 11,21 bzw. 6,51 Prozent deutlich zugenommen. Dieser Trend
setzte sich auch in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 für die Hauptunfallursache
Alkoholeinfluss (+10,68 Prozent) fort, während die Hauptunfallursache nicht
angepasste Geschwindigkeit um 4,02 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum
zurückging. Welche Gründe für diese Veränderungen eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.
Die jährlichen Schwankungen unterliegen vielfältigen und verschiedenen Einflüssen.
4. Lässt sich in Berlin, in den Jahren 2015/2016 eine Erhöhung der Zahl der „tödlich verunglückten
Verkehrsteilnehmer“ festmachen? Wenn ja, woraus begründet sich diese Erhöhung aus Sicht des
Senates?
Zu 4.:
Die Anzahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden stieg um 16,7 Prozent
von 48 im Jahr 2015 auf insgesamt 56 im Jahr 2016 an. Vor dem Hintergrund, dass
die Folgen eines Verkehrsunfalles regelmäßig von vielen Faktoren (z. B. Verkehrsverhalten,
Witterung, Fahrzeugbeschaffenheit, Rettungskette usw.) beeinflusst werden,
lässt sich die Zunahme der tödlich Verunglückten nicht eindeutig begründen.
5. Lässt sich bei Betrachtung der Gesamtunfallentwicklung für Berlin ein Anstieg im Bereich der Verkehrsunfälle
mit Radfahrerbeteiligung und Fußgängerbeteiligung verzeichnen? Wenn ja, welche
Gründe sieht der Senat hierfür und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dieser Tendenz bereits
entgegengewirkt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahmen für den Radverkehr und für
den Fußverkehr)
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Zu 5.:
Die Anzahl der im Jahr 2016 registrierten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden
nahm gegenüber dem Vorjahr ab (7.724 in 2015, 7.495 in 2016). Ebenso
sank die Zahl der gemeldeten Verkehrsunfälle mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden
(2.595 in 2015, 2.534 in 2016).
6. Welche konkreten Maßnahmen/Programme sind oder werden künftig initiiert, um Unfällen an Unfallschwerpunkten
vorzubeugen sowie Radfahrende und Fußgänger effektiver zu schützen? (Bitte
um Aufschlüsselung nach angestrebten Maßnahmen gegen bspw. Rotlichtmissachtung, Fehler
beim Abbiegen etc.)
Zu 6.:
Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, den Verkehr für Radfahrende und zu Fuß Gehende
sicherer zu machen. Dabei haben Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsklimas,
der Mitverantwortung der am Verkehr Teilnehmenden, die Sicherheit
der Verkehrsmittel und die Steigerung der Qualität und Sicherheit der Verkehrswege
besondere Bedeutung.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2020 hat sich der Senat zum Ziel gesetzt,
die Zahl der Schwerverletzten und Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 weiter zu
reduzieren (um 30 % gegenüber dem Jahr 2010). Kernelement des Verkehrssicherheitsprogramms
ist das Aktionsprogramm 2020. Es umfasst 5 Handlungsfelder, denen
die folgenden Maßnahmen zugeordnet sind:
– Verkehrssicherheitsarbeit (Maßnahmen: Verkehrsunfallbearbeitung, Vertiefende
Untersuchungen zum Unfallgeschehen, Verkehrsüberwachung)
– Verkehrsinfrastruktur und -system (Maßnahmen: Radverkehrsstreifenprogramm,
Überquerungsstellenprogramm, Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
Stadttempokonzept)
– Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Maßnahmen: Kontinuierliche
Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Schulisches Mobilitätsmanagement,
Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung)
– Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung (Maßnahmen: Jugendverkehrsschulen,
„Rücksicht“-Kampagne)
– Netzwerkarbeit (Maßnahmen: Zentrale Koordinierungsstelle).
Von besonderer Bedeutung für die Verkehrsunfallprävention ist die Arbeit der bei der
Verkehrslenkung Berlin angebundenen Straßenverkehrs-Unfallkommission (UK) mit
Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger.
Aufgabe der UK ist es, Unfallhäufungsstellen zu erkennen, Mängel der Verkehrsanlage
zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und umsetzen zu lassen sowie
deren Wirkung zu überprüfen. Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
auch im Hinblick auf die Vermeidung von Abbiegekonflikten zwischen
Kfz- und Radverkehr werden an dieser Stelle intensiv bearbeitet und umgesetzt.
Konkrete Abhilfemaßnahmen, die veranlasst worden sind oder zukünftig veranlasst
werden können sind z. B.:
– Sichtfeldfreihaltung (Anpassung von Bepflanzungen / Grün- und Baumschnitt)
– Neubau / Ersatzbau von Ampelanlagen
– Umsetzung verkehrsabhängiger Steuerungen und Koordinierungen
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– Signalisierung der Linksabbieger mit gesonderter Freigabe-Phase oder
Linksabbiegeverbote
– Unterbinden von zweispurigem Rechtsabbiegen (mit gesonderter Freigabe-
Phase möglich)
– Anbringung von zusätzlichen Schutzblinkern zur Absicherung von Fußgängern
/ Radfahrern
– Anbringung von Wiederholungssignalen mittels Auslegermasten
– Veränderung der bestehenden Spuraufteilung in Knotenpunkten und im
Kreisverkehr / Erweiterung von Stauräumen
– Verbreiterung von Fußgängerfurten / Mittelinseln
– Ersatz von unsignalisierten Fußgängerüberwegen durch Ampelanlagen
– Veränderung beim ruhenden Verkehr / Parkraum
– Anpassung der Radwegführung (Verschwenkung am Knotenpunkt an die
Fahrbahn)
– Aufstellen, Entfernen oder Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(Vorfahrtsbeschilderung, Tempo 30, Poller etc.)
– Aufstellen von Zäunen zum Kanalisieren querender Fußgängerströme
– Ausstattung von Knotenpunkten mit Radverkehrsanlagen
– Piktogramme auf der Fahrbahn (z. B. Tempo 30, Achtung Schulkinder
usw.)
– Rot-Markierung von Radfurten
– Überprüfung und Anpassung von Straßenbeleuchtungen (besonders in Unterführungen)
– Gehwegvorstreckung (baulich oder markiert) als Querungshilfen für zu Fuß
Gehende
– Versetzungen von Haltestellen der BVG
– Umsetzung von Werbeanschlagsäulen (Litfaßsäulen)
– Fahrspurbezogener Wegweiser statt richtungsbezogener Wegweiser
– Umwandlung von Zeichen 720 (Grüner Blechpfeil) in einen signalisierten
Vorlauf
Im Fokus der polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung und zum Schutz des Radverkehrs
in Berlin stehen die besonders gefährlichen Hauptunfallursachen von Radfahrenden
und Kraftfahrenden gegenüber Radfahrenden. Eine konkrete interne
Schwerpunktsetzung auf Grundlage der Verkehrsunfall-/ Ahndungszahlen vergangener
Jahre gewährleistet seit geraumer Zeit eine stadtweit spürbare Überwachungsintensivierung
und trägt zur Sensibilisierung von Rad- und Kraftfahrenden für regelkonformes
Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme bei.
Die Ausrichtung der polizeilichen Maßnahmen orientiert sich nach der jeweils aktuellen
Analyse des stadtweiten Verkehrslagebildes sowie der örtlichen Verkehrslagebilder.
Diese Maßnahmen werden konzeptionell nach Verkehrsart und zur zielgerichteten
Bekämpfung von Hauptunfallursachen vorbereitet und durchgeführt. Hierzu zählt
insbesondere die Überwachung des Abbiegeverhaltens von Kraftfahrzeugen gegenüber
dem Radverkehr im gesamten Jahresverlauf. Darüber hinaus finden regelmäßig
mehrtägige, stadtweite sowie öffentlichkeitswirksame Schwerpunktaktionen zur Steigerung
der Radfahrsicherheit statt.
Bei den Maßnahmen zum Schutze des Verkehrs von zu Fuß Gehenden liegt der polizeiliche
Schwerpunkt im Bereich der Risikogruppen „Kinder“ und „Seniorinnen/
Senioren“. Die insgesamt 72 Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin
sind regelmäßig an den Schulen und Kindertagesstätten präsent, unterrichten zum
Thema „Verkehrssicherheit“ und führen im Umfeld der Schulen u. a. VerkehrskontrolSeite
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len und praktische Übungen, wie z. B. Trainings für zu Fuß Gehende, durch. Die Polizei
Berlin beteiligt sich darüber hinaus an sogenannten Kiezspaziergängen zur Steigerung
der Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren, welche von den Bezirksämtern
organisiert werden.
7. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um dem Umstand gerecht zu werden,
dass vermehrt Radfahrende bei Zusammenstößen bzw. Abbiegefehlern in Zusammenhang mit
LKWs ums Leben kommen? (Beispiele: Unfall an der Danziger Straße/Greifswalder Str. vom
28.06.2017, Unfall an der Yorckstraße/Mehringdamm im März 2017, Unfall an der Edisonstraße/
Ecke Griechische Allee in Oberschöneweide im April 2016)
Zu 7.:
Auf die besondere Gefährdungslage von Radfahrenden geht der Senat mit gezielten
Maßnahmen ein, wie beispielsweise mit dem Radverkehrsstreifenprogramm im Verkehrssicherheitsprogramm
„Berlin Sicher Mobil“ 2020, dem Leitfaden "Sicher geradeaus!
– Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kfz" sowie dem Online-Dialog
"Abbiegen? Achtung! Sicher über die Kreuzung".
Als zentrale Erkenntnisse der über 2.000 Beiträge des Online-Dialogs wurden die am
häufigsten genannten Konfliktstellen (TOP-30-Liste) ausgewertet. Der Handlungsdruck
an diesen Punkten ist bereits erkannt, so dass in vielen Fällen bereits Maßnahmen
erarbeitet wurden bzw. in naher Zukunft ergriffen werden.
Bauliche Änderungen von identifizierten Unfallhäufungsstellen stellen einen Schwerpunkt
der Verkehrsunfallprävention dar. Durch die kontinuierliche Arbeit der Unfallkommission
(UK) konnte beispielsweise der Moritzplatz als lange Zeit größter Unfallhäufungspunkt
für Radfahrende erfolgreich umgebaut werden. Erste Untersuchungen
deuten auf einen starken Rückgang bei der Anzahl der Unfälle und verletzten
Personen hin.
Die angesprochene Kreuzung Danziger Straße / Greifswalder Straße wurde in der
UK bereits intensiv behandelt, erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt, eine Umgestaltung
der Radverkehrsanlagen ist in Planung.
Für 47,61% der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden wurden die Radfahrenden
als Haupt- oder Mitverursacher identifiziert, Führende von LKW waren dagegen
lediglich bei 4,16% der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden
Haupt- oder Mitverursachende. Daher gilt es auf allen Seiten das Miteinander der am
Verkehr Teilnehmenden zu verbessern und die Akzeptanz des Fahrrades als attraktives
Verkehrsmittel zu erhöhen. Um diesen Aspekt zu unterstützen, wurde 2012 die
„Rücksichtkampagne“ ins Leben gerufen. Die Kommunikationskampagne wirbt dafür,
dass die verschiedenen Nutzungsgruppen den öffentlichen Straßenraum als geteiltes
Gut verstehen und entsprechend der Straßenverkehrsordnung Rücksicht untereinander
üben. Hierbei werden nicht nur Radfahrende, sondern auch alle anderen
Verkehrsteilnehmende, wie Autoverkehr, zu Fuß Gehende und Liefer- bzw. Busverkehr
angesprochen. Die Rücksichtkampagne ist auch Bestandteil der Berliner Radverkehrsstrategie
und soll in den kommenden Jahren in Berlin fortgesetzt werden.
Der Leitfaden "Sicher geradeaus! – Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden
Kfz" analysiert im Detail das Konfliktfeld zwischen Radfahrenden und abbiegenden
Kfz, analysiert und bewertet potenzielle bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen zur
Reduktion von Unfällen zwischen Radfahrenden und abbiegenden Kfz und gibt konkrete
Empfehlungen für Kommunen.
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Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizei Berlin wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen.
8. Wie beurteilt der Senat die Vorgabe der folgenden Sicherheitsausstattung, um den sich wiederholenden
Unfallgeschehen mit LKW im Innenstadtverkehr gerecht zu werden?
• Automatische Bremssysteme für LKW
• Fahrtenschreiber für Klein-LKW (‚Sprinter‘)
• Ergänzende Überwachungssysteme zur Einhaltung von Verkehrsregeln (Rotlichtfahren,
Geschwindigkeitsübertretungen)
• LKW-Rückspiegel, die den toten Winkel ausschließen
Zu 8.:
Die Entwicklung und Anwendung von Fahrer-Assistenz-Systemen wird vom Senat
grundsätzlich positiv beurteilt. Der Senat setzt sich aktiv sowohl auf Bundesebene als
auch auf Landesebene, hier u.a. im Rahmen des Projektes „Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin 2020“ für verbesserte Sicherheitsstandards von Kraftfahrzeugen, insbesondere
auch durch Ausweitung der Ausstattung von LKW mit sicherheitswirksamen
Assistenz-Systemen, die im Rahmen geltender EU- und Bundesvorschriften zur
Verfügung stehen, ein.
Berlin, den 08. August 2017
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bahnverkehr + zu Fuß mobil: Lösung für die Berliner Yorckbrücken Die Brücken können jetzt saniert werden, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/loesung-fuer-die-berliner-yorckbruecken-die-bruecken-koennen-jetzt-saniert-werden/20009614.html

Für die #denkmalgeschützten #Brücken an der #Yorckstraße ist eine #Lösung gefunden. Damit können neue Wege für Besucher des Gleisdreieck-Parks kommen. 
Wenn sie inzwischen nicht total verrostet sind, können die vier ausgehängten Bahnbrücken über der Yorckstraße bald wieder an ihren alten Platz zurückkehren. Statt Zügen sollen sie dann Fußgänger und Radfahrer tragen, die neue Verbindungswege zwischen den nördlichen und südlichen Bereichen des Grünzugs vom Gleisdreieckpark bis zum Südgelände erhalten. Derzeit gibt es zum Überqueren der Yorckstraße nur eine provisorisch instandgesetzte ehemalige Bahnbrücke.
Die vier der einst mehr als 30 Brücken waren Anfang 2016 ausgebaut worden. Für rund vier Millionen Euro sollten sie bis zum Herbst saniert und dann wieder eingehängt werden. Doch Pustekuchen. Noch immer gammeln sie – ungeschützt – auf einem Lagerplatz dicht neben ihrem alten Standort vor sich hin.

Erst nach dem Ausbau hatte man gemerkt, dass sich die Statik der Brücken und der Denkmalschutz, unter dem sie seit 1993 stehen, widersprechen. Ein denkmalgerechtes Sanieren war nicht mit den heutigen Sicherheitsvorschriften vereinbar. Es muss gewährleistet sein, dass die Brücken halten, wenn die Stützen bei einem Unfall beschädigt werden. Dabei sind die Vorschriften für eine Fußgänger- und Radlerbrücke inzwischen strenger als beim Bau der Brücken für die schweren Züge zu den einstigen Fernbahnhöfen Anhalter und Potsdamer Bahnhof.

Das alte Erscheinungsbild bleibt erhalten

Die alten Bauwerke bestanden aus drei so genannten Feldern, die auf je zwei Stützenreihen ruhten. Jetzt müssen die Brücken zu einem durchgehenden Stück werden, um statisch …

Straßenverkehr + zu Fuß mobil: Schönhauser Allee Das Experiment für den Verkehr der Zukunft beginnt – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schoenhauser-allee-das-experiment-fuer-den-verkehr-der-zukunft-beginnt-26230860?dmcid=nl_20170321_26230860

Berlin – Nicht mehr lange, dann ist es so weit: Wo heute noch Autos stehen, sollen Passanten auf Bänken sitzen, Blumen blühen und Fahrräder parken. Der Countdown läuft für die erste Stufe eines #Experiments, das die #Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg in ein #Testfeld für den #Verkehr der #Zukunft verwandeln wird. Für die Autofahrer soll es eng werden.
So sieht der neue Zeitplan aus: „Wir wollen die erste Stufe unseres Versuchs zwischen der Eberswalder und der Wichertstraße in diesem Sommer beginnen. Wie angekündigt, werden einige Parkplätze zu #Parklets umgestaltet – Holzpodien, auf denen man sitzen kann“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne).
Parklet – das ist englisch und lässt sich als „kleiner Park“ übersetzen. In San Francisco gibt es sie schon: bepflanzte Mini-Ruhebereiche, in denen man am Straßenrand pausieren kann. „Wie viele Parklets es an der Schönhauser Allee werden und wie sie aussehen, hängt davon ab, wie viele Gewerbetreibende und Privatleute wir als Paten gewinnen. Nach unserer Vorstellung sollte es mindestens sechs solcher Ruhezonen geben, möglichst mehr“, kündigte der Senatspolitiker an.
Straßen sollen menschenfreundlicher werden
Der Verkehrsversuch ist das Ergebnis eines Workshops, zu dem der Senat 2015 einen Experten des Kopenhagener Planungsbüros Gehl Architects in den Prenzlauer Berg eingeladen hatte. In London, Shanghai, New York und anderen Metropolen arbeiten die Dänen daran, Straßen menschenfreundlicher zu machen.
Die Schönhauser Allee, so Berlins oberster Verkehrsplaner Burkhard Horn und seine Mitstreiter, könnte ebenfalls eine Umgestaltung gebrauchen. Zwar seien auf der Hauptverkehrsstraße auch viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs – doch sie hätten dort …

zu Fuß mobil: Fußgängertunnel ohne Fußgänger, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welches #Schadensbild existiert beim #Fuß-
gängertunnel unter der #Schnellerstraße am Bahnhof #Schö-
neweide nach dem #Brand im Dezember 2016, der zu
dessen Sperrung führte?
Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der
abgehängten Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung
und aller Türen zu den Betriebsräumen im
Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Ferner
wurde der Aufzug erheblich beschädigt. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark
verrußt.
Frage 2: Gibt es einen Zeitplan für den Baubeginn zur
Beseitigung der Schäden und der #Wiederinbetriebnahme
des Tunnels, der eine stark frequentierte Zuwegung vom
und zum Bahnhof Schöneweide darstellt?
Frage 3: Welche Kosten werden durch die Reparatur
des Tunnels entstehen?
Antwort zu 2 und 3: Nach Entscheidung über Art und
Umfang der Instandsetzung erfolgt die Vorbereitung und
Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Eine Vergabe
der Bauleistungen wird im Herbst 2017 angestrebt. Die
Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt
werden.
Frage 4: Soll der Tunnel zukünftig – auch nach dem
Umbau des Bahnhofsumfeldes – in Betrieb bleiben oder
wird eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
favorisiert?
Antwort zu 4: Eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs
wird grundsätzlich favorisiert. Hierfür bedarf
es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten,
die im Rahmen der neuen Verkehrslösung
Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide
und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen
Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brü-
ckenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der
neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht
werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung
dieser beschriebenen Maßnahmen möglich.
Frage 5: Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren
durch Reparatur und Erhalt des Tunnels entstanden?
Antwort zu 5: In den letzten zehn Jahren sind für Instandsetzungen
und Erhalt der Tunnelanlage einschließ-
lich deren Fahrtreppen und Aufzüge Kosten in Höhe von
877.000 € entstanden.
Berlin, den 28. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Berliner Mobilitätsgesetz Fußgängerlobby fordert 300 neue Zebrastreifen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-mobilitaetsgesetz-fussgaengerlobby-fordert-300-neue-zebrastreifen-25559128?dmcid=nl_20170117_25559128

Sie können ganz schön laut und fordernd werden, die Fahrrad-Aktivisten in Berlin. Die #Fußgängerlobby hielt sich bislang zurück. Aber das ändert sich jetzt. Der Fachverband #Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS, hat für den neuen Senat einen langen #Forderungskatalog zusammengestellt. Auf der Liste stehen Hunderte neue Zebrastreifen, der Abbau aller Grünpfeile, bessere Ampelschaltungen, ein verkehrsberuhigter Hackescher Markt – und die Bestrafung von Radlern, die auf Gehwegen fahren. „Ende der Woche gibt es ein Gespräch in der Senatsverwaltung“, so Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb am Montag.

Lieb hat nachgezählt: Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün werden dem Radverkehr 72 Zeilen gewidmet, dem Fußverkehr nur zwölf. „Verkehrspolitisch war 2016 in Berlin durch die Initiative zum Fahrrad Volksentscheid geprägt. Das schlug sich auch entsprechend im Koalitionsvertrag nieder.“ Die Fußgänger seien unterrepräsentiert, so Lieb.

Dabei wurden 2013, so die neuesten Zahlen, 31 Prozent aller Wege in Berlin zu Fuß zurückgelegt – mit dem Fahrrad 13 Prozent. Auch wenn Berlin breitere Gehwege biete und attraktiver zum Flanieren sei als andere Städte: Viele Fußgänger fühlen sich unsicher. Radfahrer auf dem Bürgersteig versetzen vor allem Senioren in Angst und Schrecken. Eltern verlangen sicherere Schulwege.
Bei den Verkehrstoten sind Fußgänger überrepräsentiert. 2016 starben 56 Menschen auf Berlins Straßen, 21 waren per pedes unterwegs.
Ruhe am Hackeschen Markt

Die FUSS-Leute wollen nicht falsch verstanden werden: Sie finden es gut, was im Koalitionsvertrag steht. Lieb: „Die zwölf Zeilen sind inhaltsreich“ – dort geht es unter anderem um die Sanierung von Gehwegen, mehr Querungshilfen, hellere Beleuchtung. „Doch das muss man mit konkreten Planungsschritten unterlegen und mit Leben füllen“, verlangt Lieb. Deshalb habe der Verband acht Maßnahmenpakete geschnürt, die in das angekündigte Berliner Mobilitätsgesetz einfließen sollen.

Damit Fußgänger in Berlin bequemer und sicherer vorankommen, müsse kräftig investiert werden. Beispiel: In ganz Berlin müsse es alle 50 oder 100 Meter, je nach Höchstgeschwindigkeit der betreffenden Straße, eine Querungsanlage geben – einen Zebrastreifen, eine Mittelinsel, eine Vorstreckung am Gehweg oder anderes. Konkret sollen bis 2020 in Berlin 300 neue Zebrastreifen markiert werden, zusätzlich zu den über 400 Überwegen, die es schon gibt.
An den rund 2100 Berliner Ampelanlagen müssten Fußgänger länger grünes Licht bekommen – …

Straßenverkehr + zu Fuß: Zebrastreifen – Warteliste, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Zebrastreifen wurden in 2015 und 2016 gebaut und welche #Zebrastreifen wurden bereits beauftragt (je Bezirk)
Antwort zu 1: Eine Auflistung über #Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), die in den Jahren 2015 und 2016 gebaut wurden beziehungsweise sich noch im Bau befin-den, ist dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf folgender Seite für das jeweilige Jahr zu entnehmen:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/fussgaenger/bauprojekte/index.shtml.
Die blau dargestellten Maßnahmen sind nach Kennt-nisstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung be-reits fertiggestellt. Alle anderen Maßnahmen sind zurzeit im Bau beziehungsweise in der Vorbereitung dazu. Eine Auskunft über den aktuellen Stand der Beauftragungen können nur die Bezirksämter geben.
Frage2: Welche Zebrastreifen befinden sich auf der #Warteliste der Senatsverwaltung (bitte je Bezirk mit Rangfolge versehen)?
Antwort zu 2: Für folgende bereits straßenverkehrsbe-hördlich angeordnete Fußgängerüberwege gab es bislang noch keine Mittelzusage für die Umsetzung der Maßnah-me. Eine explizite Rangfolge existiert nicht. Primär maß-gebend bei der Auswahl zur Mittelzusage ist das Datum der Anordnung.
Mitte:
Behmstraße 31
Tiergartenstraße 30/31
Wallstraße 39
Huttenstraße 12
Pankow:
Schönstraße/ Amalienstraße
Piesporter Straße/ Feltmannstraße
Hauptstraße/ Goethestraße
John-Schehr-Straße 38
Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße
Blankenburger Chaussee 86
Lindenberger Weg 30
Dunckerstraße/ Stargarder Straße
Conrad-Blenkle-Straße 34
Roelckestraße/ An der Industriebahn
Buchholzer Straße/ Charlottenstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
Grünberger Straße östlich Simon-Dach-Straße
Körtestraße/ Freiligrathstraße
Am Ostbahnhof/ Koppenstraße
Alt-Stralau 26
Charlottenburg-Wilmersdorf:
Seesener Straße/ Cicerostraße
Spandau:
Wilhelmstraße 28
Adamstraße/ Jägerstraße
Steglitz-Zehlendorf:
Gardeschützenweg 17
Onkel-Tom-Straße/ Siebenendenweg
Osteweg/ Harry-S.-Truman-Allee
Lloyd-G.-Wells-Straße
Tempelhof-Schöneberg:
Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße
Ringstraße/ Kurfürstenstraße
Weskammstraße/ Tennstedter Straße
Töpchiner Weg 186
Treptow-Köpenick:
Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Schnellerstraße 58
Marzahn-Hellersdorf:
Hönower Straße/ Giesestraße
Havemannstraße/ Flämingstraße
Lichtenberg:
Sewanstraße/ Mellenseestraße
Seehauser Straße 10
Archibaldweg 18
Waldowallee/ Marksburgstraße
Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße
Reinickendorf:
Heinsestraße/ Fellbacher Platz
Burgfrauenstraße/ Im Fischgrund
Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Gorkistraße/ Bollestraße
Klemkestraße/ Büchsenweg
Sigismundkorso 13
Frage 3: Gibt es bereits Kostenschätzungen für diese Zebrastreifen?
Antwort zu 3: Teilweise liegen bereits Kostenschät-zungen vor.
Frage 4: Für welche möglichen Standorte für neue Zebrastreifen im Bezirk Reinickendorf liegen Anträge bei der Senatsverwaltung/ Verkehrslenkung Berlin vor oder befinden sich derzeit in der Prüfung?
Antwort zu 4: Im Jahr 2016 wurden folgende Standor-te im Bezirk Reinickendorf geprüft:
1. General-Barby-Straße/ Auguste Viktoria-Allee
2. Buddestraße/ Königsweg
3. Bernauer Strtaße 29
4. Pankower Allee/ Semkensteig
5. Hermsdorfer Damm 33
6. Hermsdorfer Damm 50
7. Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg
8. Sandhauser Straße/ Rallenweg
9. Ziekowstraße/ Oeserstraße
10. Letteallee/ Semkensteig
11. Frohnauer Straße/ Alemannenstraße
12. Frohnauer Straße/ Am Dominikusteich
13. Neubrücker Straße/ Ansgarstraße
Für die Standorte 1-3 wurde ein Fußgängerüberweg abgestimmt, für die Standorte 4-9 Mittelinseln bezie-hungsweise Gehwegvorstreckungen. Für die Standorte 10-13 wurde keine Notwendigkeit beziehungsweise Mög-lichkeit einer Querungshilfe gesehen.
Frage 5: Welche Möglichkeit der Partizipation hat die Bevölkerung und/oder die BVV künftig hinsichtlich der Prioritätensetzung beim Bau der Zebrastreifen in den Bezirken?
Antwort zu 5: Alle angeordneten Fußgängerüberwege dienen der Verkehrssicherheit und sind somit von der Bedeutung her prinzipiell erst einmal gleichwertig zu behandeln.
Mit den Bezirksämtern werden jährlich zum Jahresbe-ginn Absprachen hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Dringlichkeit und der der Umsetzungsmög-lichkeiten der Maßnahmen geführt. Dabei wurden und werden grundsätzlich immer Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und den Bezirksverordnetenversammlungen bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die meis-ten der angeordneten Fußgängerüberwege basieren in der Regel ohnehin auf Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrich-tungen und ähnlichen Einrichtungen oder den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen.
Da die für den Bau von Fußgängerüberwegen zur Ver-fügung stehenden Mittel jedoch bei der großen Anzahl bereits angeordneter Fußgängerüberwege nicht ausrei-chend ist, werden diese jährlich auf ausgewählte Maß-nahmen verteilt, von denen eine Kostenschätzung der Bezirksämter bereits vorliegt. Dabei wird sowohl die Reihenfolge der getroffenen Anordnungen (Datum) als auch auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geachtet.
Berlin, den 15. Dezember 2016
In Vertretung
H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Gastbeitrag Unter den Linden geht nur mit der A 100 – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/gastbeitrag-unter-den-linden-geht-nur-mit-der-a-100-25103492

Berlin – Die künftigen Koalitionäre im Berliner Rathaus beabsichtigen, den Straßenzug #Unter den Linden für den privaten #Autoverkehr zu #sperren. Dieses politische Vorhaben ist mutig und zu begrüßen. Der öffentliche Stadtraum zwischen dem Pariser Platz und dem Schloss mit dem Lustgarten ist einer der wichtigsten der Stadt. Die Chance einer großzügigen Neugestaltung dieses prominenten Boulevards mit dem Abschluss des U-Bahn-Baus ist zu reizvoll, um sie nicht zu nutzen. Doch dafür muss ein anderes Projekt verwirklicht werden: die #Verlängerung der Autobahn #A100.
Die Gestaltungsaufgabe für die „Linden“ ist anspruchsvoll: Nicht eine banale Fußgängerzone darf das Zielbild sein, sondern ein hervorragend gestalteter öffentlicher Raum, der im Wesentlichen Fußgängern, Radfahrern und vielleicht auch öffentlichen Bussen vorbehalten ist, ohne aber seine Aufgabe der Erschließung angrenzender Gebäude ganz vernachlässigen zu können.
Das mit der Schließungsabsicht verbundene verkehrspolitische Signal ist befreiend, nach Jahren der Stagnation der konkreten Verkehrspolitik in der Stadt, die bei genauer Betrachtung eine Stagnation der Umsetzung vorliegender zukunftsfähiger Konzepte ist. Das Signal könnte heißen, dass die Verkehrspolitik für die Stadt im neuen Senat endlich wieder einen angemessenen Stellenwert erhalten könnte.
Die Umsetzung der Sperrung ist allerdings nicht trivial, weil eine einfache Umleitung des Linden-Verkehrs auf andere Straßenzüge nicht funktionieren wird. Die in Frage kommenden #alternativen #Straßenzüge haben nicht die erforderlichen Kapazitätsreserven. Erschwerend kommt hinzu, dass der wichtigste Straßenzug für den Ost-West-Verkehr vom Alex bis zum Potsdamer Platz eine Straßenbahn erhalten und von der heutigen Verkehrsschneise zu einer stadtverträglicheren Hauptstraße umgebaut werden soll. Damit können dort künftig erheblich weniger Autos fahren.

Auto spielt weiterhin wichtige Rolle
Ein Konzept zur Schließung der „Linden“ muss also umfassender gedacht werden. Es muss geeignet sein, den Kfz-Verkehr, der seine Quelle oder sein Ziel in der Stadtmitte hat, zu reduzieren und den …

Bahnhöfe: Kein Durchgang in Rummelsburg Für zweieinhalb Monate längere Fußwege aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2016/169_durchgang_rummelsburg.htm

Zwischen Ostkreuz und #Rummelsburg laufen die Gleisund #Brückenarbeiten auf vollen Touren. Deshalb kommt es zu weiteren Einschränkungen am S-Bahnhof Rummelsburg. Seit 1. November 2016 bis voraussichtlich Mitte Januar 2017 ist auch der #Durchgang zwischen #Nöldnerstraße und Hauptstraße gesperrt. Fußgänger müssen über die #Karlshorster Straße um den Bahnhof herumgehen und dafür gegebenenfalls etwas mehr Zeit einplanen.

Aufgrund der Arbeiten am Bahnviadukt und an den Brücken über der Karlshorster Straße halten bis August keine S-Bahnen am Bahnhof Rummelsburg, ein Ersatzverkehr mit Bussen ist eingerichtet.

Weitere Informationen zu den Baumaßnahmen auf der S3

allg. + Straßenbahn + Straßenverkehr: Weniger fahren, mehr zahlen in Berlin Eine rot-rot-grüne Koalition in Berlin will auf den Weiterbau der Autobahn verzichten und in der kompletten City Parkgebühren kassieren. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrspolitik-der-rot-rot-gruenen-koalition-weniger-fahren-mehr-zahlen-in-berlin/14768826.html

Bisher waren die Türen bei den Verhandlungen der Fachgruppe von SPD, Linken und Grünen zur künftigen Verkehrspolitik absolut dicht. Inzwischen gibt es aber Informationen, wohin die Reise in der möglichen rot-rot-grünen Koalition gehen könnte.

Autobahn

Was vor fünf Jahren noch ein Grund gewesen sein soll, dass damals eine SPD/Grüne-Koalition scheiterte, lässt sich jetzt elegant lösen: der Weiter- oder #Nichtweiterbau der #Stadtautobahn #A100. Was angefangen ist, soll auch beendet werden – der Abschnitt vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park. Aber weiter geht es nicht. Auf den 17. Bauabschnitt bis zur Frankfurter Allee/Storkower Straße will die Fachgruppe verzichten. Die Einigung scheint nicht schwer gewesen zu sein, denn Linke und Grüne hatten ihn schon vor dem Wahlkampf vehement abgelehnt, und die SPD war gespalten. Verkehrssenator Andreas Geisel (SPD) hatte sich bei seinem Amtsantritt Ende 2014 mit seinem Wunsch, den Autobahn-Ring schließen zu wollen, weit aus dem Fenster gelehnt.

Sollte Berlin den Weiterbau auch in der nächsten Legislaturperiode stoppen, könnte es Probleme mit dem Bund geben – abhängig davon, wer dann dort gerade regiert. Bisher betrachtet das Bundesverkehrsministerium unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) beide Abschnitte als einheitlichen Bau. Nur unter der Voraussetzung, dass es bis zur Frankfurter Allee/Storkower Straße weitergeht, hat der Bund das Geld für den 16. Bauabschnitt herausgerückt, der knapp 500 Millionen Euro kosten soll. Ob der Bund dann dieses Geld zurückfordert, ist ungewiss. Mit einer angedrohten Rückforderung hatte der Bund einst Berlin auch zum Weiterbau der U-Bahn-Linie U 5 gezwungen, die das Land aufgeben wollte.

#Straßenbahn

Dass für die drei wahrscheinlichen Regierungsparteien der Ausbau des #Straßenbahnnetzes Priorität hat, war …

zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Fußverkehr verdient auch in Deutschland mehr Beachtung!, aus FUSS e.V.

… anlässlich der Auftaktveranstaltung für die Entwicklung von #Fußverkehrsstrategien in Städten ist am Montag zum ersten Mal in Deutschland ein mit externen Experten besetzten Gremium des Fachverbandes #Fußverkehr Deutschland Fuss e.V. zusammengekommen, das sich bis 2018 ausschließlich mit der Frage beschäftigen wird, wie der Fußverkehr strategisch zu fördern ist. Gastgeber war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin, der Stadt mit der ersten durch den Senat verabschiedeten Fußverkehrsstrategie in Deutschland.

Bernd Herzog-Schlagk vom Fuss e.V. machte deutlich, dass er eine „mit den anderen Verkehrsträgern abgestimmte intensive Förderung des Fußverkehrs in den Städten für unabdingbar hält, wenn die selbst gesteckten oder vorgegebenen Ziele der Unfallminderung, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes, der Klimapolitik und der Barrierefreiheit erreicht werden sollen.“ Dabei steht nach Ansicht der Fußgängerorganisation „Deutschland bei weitem nicht in vorderster Reihe, wenn es um die Förderung des Fußverkehrs geht. Es macht sogar den Eindruck, als habe es in den letzten Jahren den Anschluss verpasst.“

In der Tat haben die direkten Nachbarn nicht nur intensiv über die Vorteile des Gehens in den Städten nachgedacht, sondern längst Strategien entwickelt und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Komforts von Fußgängerinnen und Fußgängern eingeleitet. So verwies Thomas Schweizer von Fussverkehr Schweiz auf die guten Erfahrungen mit dem bereits 2002 entwickelten umfassenden Konzept für den „Langsamverkehr“ und Dieter Schwab vom Verein walk-space.at stellte den 2015 in Österreich verabschiedeten nationalen „Masterplan Gehen“ sowie die daran gekoppelten strategischen Vorgehensweisen vor. Beide Pläne könnten Vorbildcharakter auch für Fußverkehrsstrategien in Deutschland haben.

Zahlreiche europäische Städte, wie z.B. Kopenhagen, London oder Stockholm arbeiten an einer strategischen Förderung des Fußverkehrs. Und sogar nordamerikanische Städte, wie z.B. Chicago und San Francisco, von denen deutsche Städte die allein auf das Auto ausgerichtete Verkehrsplanung früher übernehmen wollten, steuern mittlerweile um, angesichts ungelöster Probleme mit und durch den motorisierten Individualverkehr. Sie haben ebenfalls die Förderung des Fußverkehrs als einen Lösungsansatz entdeckt.

Wer zu Fuß geht, produziert weder Abgase noch Lärm, braucht keinen Sprit und wenig Platz. Der Fußverkehr ist das Bindeglied zwischen allen anderen Verkehrsarten der städtischen Mobilität und hilft, die städtischen Verkehrsprobleme zu lösen. So hat denn auch das Umweltbundesamt in der Veröffentlichung „Umweltverträglicher Verkehr 2050 – Argumente für eine Mobilitätsstrategie für Deutschland“ den Fußverkehr „als ernst zu nehmende Verkehrsart“ erkannt. Eine nationale Fußverkehrsstrategie für Deutschland gibt es bisher jedoch nicht. Deshalb wird der Fachverband FUSS e.V. notwendige Grundlagen und inhaltliche Ansätze für Fußverkehrsstrategien auf kommunaler Ebene zusammentragen und weiterentwickeln. Das Projekt wird ab 2016 bis Ende März 2018 durch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Verbändeförderung und durch Projektspenden an den Verein unterstützt.

Ziel der Aktivitäten ist es, einen Handlungsleitfaden zur Förderung des Fußverkehrs in Kommunen zu erstellen, der auf die zuvor analysierten Bedürfnisse von Fußgängerinnen und Fußgängern eingeht. Dabei soll es nicht nur um Straßen und Plätze als Verkehrswege gehen, sondern auch um den barrierefreien Zugang und die Nutzung des öffentlichen Raumes durch alle Bevölkerungsgruppen zum Verweilen, zum Spielen und zur Kommunikation.

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Direktlink zur Projekte-Website: http://www.fussverkehrsstrategie.de/

Kontakt:
FUSS e.V.
Fachverband Fußverkehr Deutschland

Montag, 5. September 2016,  14.00 – 18.00 Uhr:
Stefan Lieb, Bundesgeschäftsführer
0176/ 80 235 524

Ab Dienstag, 5. September 2016, 9.00 – 15.00 Uhr:
Bundesgeschäftsstelle
Exerzierstr. 20
D-13357 BerlinTel 030/ 492 74 73 00 Uhr
Fax 030/ 492 79 72
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