Bahnhöfe + S-Bahn + Taxi: Große Durcheinander am Hauptbahnhof An der Nordseite des Hauptbahnhofs wird gebaut – ein konfuser Ort wird noch unübersichtlicher. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-baustellen-grosse-durcheinander-am-hauptbahnhof/22946814.html

Katastrophal, kundenfeindlich. Eben typisch Berlin. Leszek Nadolski, der Vorsitzende der #Taxiinnung, regt sich mächtig auf über die am Mittwoch eingerichtete neue #Baustelle am #Hauptbahnhof. Hier habe die Bahn total versagt, schimpfte Nadolski am Donnerstag. Der Grund: Die Taxis auf dem #Europaplatz auf der Nordseite des Bahnhofs sind noch schwieriger zu finden als bisher. Hinweise fehlten bis gestern gänzlich. Nach Tagesspiegel-Anfrage will die Bahn hier aber nachbessern.
Bauen ohne Unterlass

Schön war der Anblick für ankommende Fahrgäste, die den Bahnhof im Norden verlassen, schon bisher nicht. Den Europaplatz als Platz zu erkennen, erforderte schon einige Fantasie. Eine Ministraße als Vorfahrt zum Haupteingang, ansonsten Asphalt ohne Wegeführung zu den Haltestellen der Busse und Straßenbahnen an der Invalidenstraße; verschönert noch durch einige Poller. Und dazu auf der östlichen Seite jahrelang die #Baugrube für die -Bahn-Strecke #S21 vom Nordring zum Hauptbahnhof, die inzwischen aber geschlossen werden konnte.

Jetzt versperrt seit Mittwoch wieder ein Bauzaun den östlichen Bereich des Platzes, aber auf einer viel größeren Fläche. Die Baufläche ist erforderlich, um eine Grube für den Bau des #Tunnelbahnhofs der S-Bahn ausheben zu können. Das Loch war ursprünglich nicht vorgesehen. Weil die #Vorleistungen für den S-Bahnhof beim Bau des Hauptbahnhofs nicht nach den Vorgaben ausgeführt worden waren, musste …

Bahnhöfe + Taxi: Baufortschritt am Berliner Hauptbahnhof Ab 22. August: Am Europaplatz keine öffentlichen Parkplätze, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Baufortschritt-am-Berliner-Hauptbahnhof-3244646?contentId=1317082

Veränderte Taxi-Vorfahrt • Fahrradständer und Behindertenparkplätze verlegt

Auf dem #Europaplatz am Berliner #Hauptbahnhof wird es ab Mittwoch eng: Der #Tunnelbau für das aktuell größte Vorhaben der Deutschen Bahn in der Hauptstadt erfordert am Europaplatz eine große Baugrube, die bis Dezember 2022 keinen Platz für private Fahrzeuge lässt. Die #Taxi-Stellplätze werden, ebenso wie die #Fahrradständer, verlegt. Die #Behindertenparkplätze befinden sich dann auf der Südseite des Bahnhofs.

Am Berliner Hauptbahnhof wird in einer wasserdichten Baugrube der Tunnel für den ersten Abschnitt einer neuen S-Bahnstrecke [alter Titel #S21, die Red.] errichtet, der von den Bahnhöfen #Westhafen/#Wedding am #Nordring bis zum Hauptbahnhof reicht. Geplant ist, die Strecke über #Potsdamer Platz bis zum üdkreuz zu verlängern. 2020 soll an einem zwischenzeitlichen Bahnsteig am Hauptbahnhof der erste S-Bahn-Zug halten. Reisende aus den nördlichen Berliner Bezirken kommen schneller und bequemer zum wichtigsten Bahnhof der Hauptstadt.

Weitere Informationen: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/berlin-s21

Taxi + Flughäfen: Passagiere am Flughafen Schönefeld leiden unter Taxi-Streit Weil der Landkreis Dahme-Spreewald auf seinem Monopol beharrt, verzögert sich für Fluggäste die Heimreise vom Flughafen Schönefeld., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215003921/Passagiere-am-Flughafen-Schoenefeld-leiden-unter-Taxi-Streit.html

Berlin/#Schönefeld. Ferienzeit ist Reisezeit, an den Berliner Flughäfen herrscht Hochbetrieb. In Schönefeld etwa müssen statt maximal 30.000 inzwischen 40.000 Fluggäste am Tag abgefertigt werden. Und wer nach einer mitunter strapaziösen Reise am Brandenburger #Airport ankommt, steht im schlimmsten Fall vor dem nächsten Problem: Es gibt kein #Taxi mehr. Oder man muss lange darauf warten.

Aus Sicht des Flughafenchefs Engelbert Lütke #Daldrup ist die Situation mit den Taxis in Schönefeld absolut unbefriedigend. Vor allem nachts, wenn wegen Verspätungen aus #Tegel umgeleitete Maschinen in Schönefeld landen, seien oftmals keine Taxis zu bekommen. Ertan Ucar vom Verband Taxi Deutschland Berlin hat eine Erklärung dafür. „99 Prozent der Fahrer in Schönefeld sind türkischstämmig“, sagt der Unternehmer. Doch in den Sommerferien seien viele von ihnen vier bis sechs Wochen verreist. Von den 340 Taxis, die in Schönefeld Fahrgäste aufnehmen dürfen, stünden zwischenzeitlich nur 100 zur Verfügung.

Viel Verständnis gibt es dafür nicht. Denn mit den rund 8000 Taxis, die in Berlin ihre #Konzession haben, gäbe es in der Region eigentlich genug Kapazitäten. Allein: Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), in dem der Flughafen Schönefeld liegt, will sein Monopol nicht abgeben und verweist auf das …

Fahrdienst + Taxi: Ab Herbst in Berlin Uber will Chauffeurdienst mit Elektroautos anbieten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ab-herbst-in-berlin-uber-will-chauffeurdienst-mit-elektroautos-anbieten-30971644?dmcid=nl_20180717_30971644

Nach München will der #Fahrdienstvermittler #Uber auch in Berlin einen Teil seiner Flotte auf #Elektroantrieb umstellen. „Uber wird im Herbst in Berlin in ähnlicher Größenordnung wie in München mit seinem #Elektrofahrdienst Uber #Green starten“, sagte der Deutschland-Chef von Uber, Christoph Weigler, dem „Handelsblatt“. In München fahren demnach bereits seit März etwa 30 E-Autos für Uber Green.

Das Angebot gibt es auch schon in London, Paris und Zürich. Der Start des Pilotprojekts in Bayern sei besser …

Taxi: Inklusionstaxi in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist sichergestellt, dass das Projekt „#Inklusionstaxi“ vollständig umgesetzt wird, also 250 statt nur 9
Fahrzeuge?
3. Wie ist die Einführung von mitfahrer-gerechten Fahrzeugen weiter auszubauen?
6. Auf welchen Wege sieht der Senat das Projekt Inklusionstaxi für die nächsten Jahre?
Zu 1., 3. und 6.: Nachdem durch den Senat Haushaltsmittel in Höhe von 480.000,00
EUR für das Haushaltsjahr 2018 und 990.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2019 für
Zuschüsse (Titel 68317) zur Verfügung gestellt wurden, werden die Voraussetzungen
für die geplante Förderung des Umbaus von Kfz zu barrierefreien multifunktionalen
Taxis (Inklusionstaxi) mit dem Erlass einer Förderrichtlinie geschaffen. Da es keine
gesetzliche Regelung gibt, durch deren Vorgabe Taxi-Unternehmen zur Schaffung von
Inklusionstaxis verpflichtet werden können, liegt die Einführung von Inklusionstaxis
einzig und allein in der unternehmerischen Entscheidung der einzelnen
Taxiunternehmen. Die einzelnen Unternehmen können eine Zuwendung für ihr Taxi
beantragen und diese dann als umgebaute Inklusionstaxis nutzen. Daher kann die
langfristige Entwicklung derzeit nicht prognostiziert werden.
2. Wird es eine Fortführung des Projekts über das zunächst geplante Ende Juli 2018 hinaus geben?
Zu 2.: Das Projekt „InklusionsTaxi – Taxi für Alle“ ist eine Initiative des Sozialverbandes
Deutschland LV Berlin-Brandenburg (SOVD), gefördert durch die Aktion Mensch und
unterstützt durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin. Ob und inwieweit das
Projekt fortgeführt wird, ist dem Senat nicht bekannt.
2
4. Ist es möglicherweise geplant, dass die #Sonderzahlungen bei der Beförderung („#Startgeld“) entfallen
oder gesenkt werden kann?
5. Bejahendenfalls zu Frage 4.: Welcher Ausgleich könnte demnach für die Taxifahrer/-innen geschaffen
werden?
Zu 4. und zu 5.: Die #Beförderungsentgelte im #Taxenverkehr sind #Festentgelte und
bestimmen sich ausschließlich nach der Berliner Verordnung über
#Beförderungsentgelte im #Taxiverkehr vom 6. Dezember 2005 (GVBl. Seite 763), die
zuletzt geändert wurde durch die Verordnung vom 2. Juni 2015 (GVBl. Seite 261). Sie
dürfen weder über- oder unterschritten werden. Hinsichtlich des zu erhebenden
Beförderungsentgelts sieht die Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im
Taxiverkehr den Grundpreis (Mindestfahrpreis), den Preis für die gefahrene Wegstrecke
(Kilometerpreis) und Zuschläge vor sowie ein Entgelt für Wartezeiten (auch für
verkehrsbedingte) von mehr als einer Minute je Stopp, die während der
Inanspruchnahme der Taxe entstehen. „Sonderzahlungen“ bzw. ein „Startgeld“ sind
dagegen in der Berliner Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxiverkehr nicht
vorgesehen und dürfen nach dem geltenden Taxitarif nicht erhoben werden. Eine
solche Erhebung würde vielmehr eine vorherige Änderung der Verordnung
voraussetzen. Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Hierbei wäre auch zu bedenken, dass
der Gleichbehandlungsgrundsatz im Interesse der Menschen mit Behinderungen nicht
verletzt werden darf. Bislang sieht der Berliner Taxitarif ausdrücklich vor, dass (u. a.)
Rollstühle kostenlos zu befördern sind.
Berlin, den 10. Juli 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Taxi: Schlechte Bilanz Berlin hat zu viele Taxis – und zu wenig Fahrgäste – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schlechte-bilanz-berlin-hat-zu-viele-taxis—und-zu-wenig-fahrgaeste-30421116?dmcid=nl_20180518_30421116

Die Zahl der #Taxen in Berlin steuert auf einen neuen Rekordwert zu. Ende März waren in dieser Stadt 8161 Taxen konzessioniert. Das hat die Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. „Wir haben zu viele Taxen, die Auslastung ist gering. Für eine Stadt wie Berlin wären 6000 bis 6500 Konzessionen angemessen“, sagte Detlev #Freutel, Vorsitzender des Taxi Verbands Berlin Brandenburg (#TVB).

In Hamburg würden Taxen im Durchschnitt für 2,1 bis 2,2 Touren pro Stunde gebucht. In Berlin stünden sie sich oft die Räder eckig, bis ein Fahrgast kommt: Hier gebe es im Schnitt nur 1,1 Touren pro Stunde.
Wachsende Konkurrenz

Zudem werde die Konkurrenz in der Stadt immer größer. „Wir haben es mit einer Schwemme von Limousinen zu tun“, klagte Freutel. Mietwagen mit Chauffeuren, die bei Anbietern wie Uber bequem per App gebucht werden können, bereiten der #Taxibranche Sorgen. Nach einer Gesetzesänderung müssen Mietwagenfahrer keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. Das hat die Zugangsschwellen weiter gesenkt, so Freutel.

„Was die Zahl der #Taxikonzessionen anbelangt, bewegen wir uns jetzt im Bereich des Höchststandes“, sagte er. Im Jahr 2016 waren rund 8200 Konzessionen in Berlin vergeben. Es gab aber auch schon viel weniger Taxen in dieser Stadt. So waren es Ende 2004 weniger als 6500.
Zu wenig Taxi-Stellplätze am Ostkreuz

Kritik gab es daran, dass es am Ostkreuz nach dem Bau der Vorplätze nur wenig Platz für Taxen geben wird. Auf eine Anfrage der FDP teilte der Senat mit, dass die Planung für den nordöstlichen Bahnhofsvorplatz 16 und für den Süd-Ost-Platz 10 Stellplätze …

Taxi: Einführung des Inklusionstaxis wird vorbereitet, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat heute den von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum Stand der Konzeptentwicklung und des Verfahrens beim #Inklusionstaxi beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Wir wollen in Berlin durch die Einführung von #barrierefreien und #multifunktionalen #Taxen, sogenannten #Inklusionstaxen, einen weiteren Schritt für mehr Barrierefreiheit im Stadtverkehr gehen. Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht und eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusionstaxen können Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen sowohl mit als auch ohne Rollstuhl sicher und komfortabel befördern. Durch Investitionshilfen des Landes Berlin wurden die Voraussetzungen für deren Einführung geschaffen.“

Im Haushaltsplan 2018/2019 wurden für Zuschüsse an Taxiunternehmen und für Schulungen von Fahrpersonal Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Etat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingestellt. Die gesamtstädtische Aufgabe „Einführung des Inklusionstaxis im Land Berlin“ war nach entsprechenden inhaltlichen Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Februar 2018 auf das LAGeSo übertragen worden.

Parallel dazu wurden Mittel für eine Dreiviertelstelle Entgeltgruppe E 12 (für Grundsatzangelegenheiten) und eine halbe Stelle E 10 (für Ausreichung der Zuschüsse) etatisiert. Das Aufgabengebiet Grundsatzangelegenheiten wurde im April bereits besetzt, sodass die dauerhafte Aufgabenerledigung im LAGeSo sichergestellt ist.

Mit der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie wurde bereits begonnen, um eine an transparenten und verbindlichen Kriterien orientierte Zuschussgewährung sicherzustellen.
Alle bisherigen Maßnahmen sollen dazu dienen, die Einführung des Inklusionstaxis schnell zu ermöglichen und dabei frühzeitig alle zu beteiligenden Stellen und Einrichtungen einzubeziehen. Das gilt für die Senatsverwaltungen (Verkehr, Wirtschaft, Finanzen), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ebenso wie für die Taxi-Innung sowie für Sozialverbände und die Betroffenen selbst.

Der Abstimmungsprozess mit den am Verfahren beteiligten Behörden wird im Moment vorbereitet. Es wird angestrebt, zu Beginn des kommenden Jahres mit den ersten Inklusionstaxen an den Start gehen zu können.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Telefon: (030) 9028-1135

Taxi: Taxi-Sharing-App Gemeinsam fahren, gemeinsam sparen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/taxi-sharing-app–gemeinsam-fahren–gemeinsam-sparen-30107990?dmcid=nl_20180503_30107990

Sharing ist in Mode. Autos, Fahrräder und Elektroroller können in Berlin bereits gemeinschaftlich genutzt werden. Jetzt kommt ein weiteres Verkehrsmittel hinzu: Taxis. Wer ein Mobiltelefon hat, kann sich mit Fremden ein Taxi teilen und viel Geld sparen. Als erste Taxi-Sharing-App in Berlin wird an diesem Donnerstag Mytaxi für diese Option freigeschaltet. „Start ist um 18 Uhr“, sagte Alexander Mönch von Mytaxi. Bald können auch die Nutzer einer anderen App diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. „Am 1. Juni geht es los“, so Hermann Waldner von Taxi Berlin.

Mönch erläutert die Strategie: „Wir wollen neue Kundengruppen für die Marke Taxi gewinnen. Mit Mytaximatch sprechen wir preissensible, junge Menschen an, die Taxis sonst nicht oder nur selten nutzen würden.“ In Warschau und Hamburg sei das Konzept bisher aufgegangen.

Umweg möglich

Dass Mytaxi nun auch in Berlin Taxi- Sharing anbietet, liege auf der Hand: „Die Berliner sind Neuerungen gegenüber aufgeschlossen, der Anteil junger Menschen ist hoch.“ Vom 3. Mai an gibt es täglich von 18 bis 6 Uhr die Möglichkeit, sich Taxifahrten mit Unbekannten zu teilen und einen Teil des Fahrgelds zu sparen.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Taxibetreiber mit dem Daimler-Tochterunternehmen Mytaxi kooperiert. „Von den mehr als 8100 Taxis in Berlin sind über 4000 Taxis mit rund 5000 Fahrerinnen und Fahrern über Mytaxi buchbar“, sagte Mönch. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Fahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings stattfindet: „Wir brauchen eine gewisse Dichte und größere Verkehrsströme, damit sich genug Fahrgäste mit ähnlichen Wegen und Zielen zusammenfinden. Je weiter wir uns von der Innenstadt entfernen, desto geringer wird die Chance, dass ein Fahrgast Mitfahrer bekommt.“

Nach einigen Monaten werde untersucht, ob das Gebiet ausgeweitet wird. „Dann wird auch geprüft, ob der Flughafen Tegel als Start und Ziel einbezogen wird. Derzeit sehen wir dort aber noch Hindernisse“ – der Warteplatz für bestellte Taxis liege weit von den Terminals entfernt. Nicht sehr attraktiv, sagte Mönch.

Wenn jemand mit der Mytaxi-App ein Taxi bucht und die „Match“-Option antippt (das englische Wort match bedeutet „zusammenpassen“), sucht der Computer 25 Sekunden lang nach einem Mitfahrer. Findet sich niemand, der eine ähnliche Tour gebucht hat, beginnt der Fahrgast die Tour erst einmal allein auf dem Rücksitz. Doch der Computer bleibt nicht untätig. Gut möglich, dass er doch noch einen Mitfahrer findet – und das Taxi zu ihm fahren muss, damit er einsteigen kann.

Es werde darauf geachtet, dass der Umweg nicht zu groß wird, sagte Mönch. „In Hamburg beträgt er durchschnittlich 1,2 Kilometer, die Fahrtdauer verlängert sich im Schnitt um vier Minuten. Aus Sicht der Fahrgäste ist das kein Problem. 82 Prozent unserer Kunden haben sich bei Umfragen zufrieden geäußert.“

Der Computer errechnet auch, wie der Fahrpreis aufgeteilt wird. Je mehr Menschen weite Strecken gemeinsam zurücklegen, desto billiger wird es. In Hamburg sparen 94 Prozent der Fahrgäste, die sich in Taxi teilen, zwischen 20 und 60 Prozent des regulären Tarifs. Dort ist die Mitfahrersuche in 20 bis 30 Prozent der Fälle erfolgreich – Tendenz steigend. Bleibt sie erfolglos, gibt es ein Trostpflaster. „30 Prozent des Fahrpreises werden per Gutschein erstattet. Solche No-Match-Gutscheine wird es auch in Berlin geben“, so Alexander Mönch. „Wir subventionieren das Angebot für eine Übergangszeit.“

Mehrmals Trinkgeld pro Fahrt

Für die Fahrer sei Taxiteilen auf jeden Fall attraktiv. Sie bekommen stets den regulären Fahrpreis, wie ihn das Taxameter anzeigt, wofür wie sonst auch die Mytaxi-Provision von sieben Prozent anfällt. Außerdem haben sie die Chance, pro Tour mehrmals Trinkgeld zu kassieren, hieß es.

Wie berichtet können bald auch Nutzer der Taxi-Berlin-App die Funktion „gemeinschaftlich fahren“ wählen. Für Taxibetreiber erhöhe sich die Chance, längere Strecken zu fahren, für die Fahrgäste gebe es einiges zu sparen, so Waldner: „bis zu 75 Prozent des regulären Fahrpreises.“ Auch in diesem Fall hängt die Ersparnis davon ab, wie viele Mitfahrer sich finden – anfangs werden es nicht allzu viele sein. Ein Trostpflaster für den Fall, dass sich niemand findet, werde es bei Taxi Berlin nicht geben. Aber dafür wird rund um die Uhr im gesamten Berliner Stadtgebiet die Möglichkeit angeboten, sich mit anderen ein Taxi zu teilen. Rechtlich steht Taxi-Sharing nichts entgegen: Der Senat hat keine Einwände.

– Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/30107990 ©2018

#Sharing ist in Mode. Autos, Fahrräder und Elektroroller können in Berlin bereits gemeinschaftlich genutzt werden. Jetzt kommt ein weiteres Verkehrsmittel hinzu: Taxis. Wer ein Mobiltelefon hat, kann sich mit Fremden ein #Taxi teilen und viel Geld sparen. Als erste #Taxi-Sharing-App in Berlin wird an diesem Donnerstag #Mytaxi für diese Option freigeschaltet. „Start ist um 18 Uhr“, sagte Alexander Mönch von Mytaxi. Bald können auch die Nutzer einer anderen App diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. „Am 1. Juni geht es los“, so Hermann Waldner von Taxi Berlin.

Mönch erläutert die Strategie: „Wir wollen neue Kundengruppen für die Marke Taxi gewinnen. Mit #Mytaximatch sprechen wir preissensible, junge Menschen an, die Taxis sonst nicht oder nur selten nutzen würden.“ In Warschau und Hamburg sei das Konzept bisher aufgegangen.

Umweg möglich

Dass Mytaxi nun auch in Berlin Taxi- Sharing anbietet, liege auf der Hand: „Die Berliner sind Neuerungen gegenüber aufgeschlossen, der Anteil junger Menschen ist hoch.“ Vom 3. Mai an gibt es täglich von 18 bis 6 Uhr die Möglichkeit, sich Taxifahrten mit Unbekannten zu teilen und einen Teil des Fahrgelds zu sparen.

Die erste Voraussetzung ist, dass der Taxibetreiber mit dem #Daimler-Tochterunternehmen Mytaxi kooperiert. „Von den mehr als 8100 Taxis in Berlin sind über 4000 Taxis mit rund 5000 Fahrerinnen und Fahrern über Mytaxi buchbar“, sagte Mönch. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Fahrt innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings stattfindet: „Wir brauchen eine gewisse Dichte und größere Verkehrsströme, damit sich genug Fahrgäste mit ähnlichen Wegen und Zielen zusammenfinden. Je weiter wir uns von der Innenstadt entfernen, desto geringer wird die …

Taxi + Tarife: Neue Taxipreise in Berlin Kurzstreckentarif soll auf sechs Euro steigen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neue-taxipreise-in-berlin-kurzstreckentarif-soll-auf-sechs-euro-steigen-30068482

Seit knapp drei Jahren sind sie stabil. Doch im Sommer sollen die #Taxifahrpreise in Berlin wieder steigen – und zwar kräftig. Das sieht der #Tarifantrag vor, den die drei größten Branchenverbände beim Senat eingereicht haben. Parallel dazu bereitet die #Flughafengesellschaft Umbauten in #Tegel vor, die zu einer weiteren Verteuerung führen könnten. Im Gespräch ist, den Zuschlag für Fahrten ab Tegel zu vervierfachen. Es klingt paradox – doch von den geplanten Änderungen würden auch die Taxifahrgäste profitieren, hieß es intern.

Die Kosten sind gestiegen, hieß es. Beim Mindestlohn, den viele Fahrer erhalten, zeichnet sich eine weitere Erhöhung ab – von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. „Auf diese Entwicklungen müssen wir reagieren“, sagte Leszek Nadolski, Vorsitzender der #Innung des Berliner #Taxigewerbes. Ergebnis war ein Tarifantrag, der mit dem Taxi Verband Berlin Brandenburg (#TVB) und Taxi Deutschland erstellt wurde. Läuft alles wie geplant, gilt der neue Tarif für die mehr als 8100 Berliner Taxis vom Sommer an.
#Kartenzahlung bald gebührenfrei

Beantragt wurde unter anderem, den #Kurzstreckentarif anzuheben. Wer ein Taxi auf der Straße anhält und bis zu zwei Kilometer weit fährt, soll statt fünf Euro künftig sechs Euro zahlen. Der Grundpreis, der bei allen anderen Fahrten fällig wird, bleibt bei 3,90 Euro. Dagegen sollen die Kilometerpreise steigen: für die ersten sieben Kilometer von zwei auf 2,20 Euro, ab sieben Kilometer von 1,50 auf 1,65 Euro pro Kilometer.
Die Taxifahrt vom Hauptbahnhof zum Tierpark würde sich von derzeit 26,30 Euro um etwas mehr als zwei Euro verteuern. Vom Fehrbelliner Platz zum Flughafen Tegel kostet es statt …

Fahrdienste + Taxi: Fairer Wettbewerb zwischen Taxis, UberX und Ride-Sharing-Anbietern? Wer kontrolliert wen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Berliner Senat bzw. die zuständigen #Aufsichtsbehörden sicher, dass Anbieter von #Mietwagen-,
#Chauffeurs-, und #Ride-Sharing-Dienstleistungen, wie sie z.B. über die Plattform „#UberX“ u.a. vermittelt
werden, sich an die geltenden Regelungen hinsichtlich #Abgabenordnung, #Personenbeförderungsgesetz,
#Mindestlohngesetz, #Arbeitszeitgesetz etc. halten?
Antwort zu 1:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) ist zuständig für die
Überwachung der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG). Im
Rahmen seiner Zuständigkeit prüft das LABO auf Antrag die Voraussetzungen zur
Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung, ahndet Verstöße, die in
Ausübung der Personenbeförderung festgestellt wurden, und untersagt ggf. nicht
genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Verkehre.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt in der Regel nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes,
sofern der Betreiber deutlich darauf hinweist, dass er lediglich als Vermittler tätig wird und
der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Anfragenden und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Wie für alle anderen Unternehmen und Arbeitgeber in Deutschland gilt auch für Anbieter
von Mietwagen-, Chauffeurs- und Ride-Sharing-Dienstleistungen die pflichtgemäße
Erfüllung der Vorgaben der Abgabenordnung, des Personenbeförderungsgesetzes, des
2
Mindestlohngesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, aber auch aller anderen ggf. für sie in
Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften.
Die Einhaltung dieser Pflichten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen.
Dort wo die originäre Zuständigkeit einer Behörde des Landes Berlin berührt ist, die
ordnungsgemäße Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften zu überwachen, werden
im Rahmen der vorhandenen Ressourcen Kontrollen durchgeführt. Dies gilt u.a. im
Hinblick auf die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Beschäftigten, die
bei Anbietern von Mietwagen-, Chauffeurs- und Ride-Sharing-Dienstleistungen tätig sind.
Unabhängig davon kontrolliert das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
technische Sicherheit (LAGetSi) alle Regelungen des Arbeitsschutzes in den Berliner
Betrieben. So werden jährlich bis zu ca. 2.000 Betriebe (von insgesamt ca. 95.000)
kontrolliert.
Die Kontrolle der Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ist durch das
Mindestlohngesetz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zugewiesen. Die für
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen zuständige
FKS verfolgt bei ihren Prüfungen einen ganzheitlichen Prüfansatz. In diesem Zusammenhang
führt die FKS auch im Personenbeförderungsgewerbe Prüfungen und Ermittlungen
auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch. Dabei wird auch geprüft,
ob Mindestlohnunterschreitungen vorliegen. Die Arbeitsstatistik der FKS sieht keine
gesonderte Erfassung von Anbietern von Mietwagen-, Chauffeurs- und Ride-Sharing-
Dienstleistungen vor. Erfasst wird das Personenbeförderungsgewerbe, zu dem unter
anderem auch die vorgenannten Dienstleistungen zählen. Die Ergebnisse der FKS im
Personenbeförderungsgewerbe in Berlin können für das Jahr 2016 der Antwort des
Senats auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) über
„Mindestlohnumgehungen im Berliner Taxigewerbe“ in Drs. 18/10529 entnommen werden.
Entsprechende Zahlen für das Jahr 2017 liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Die Überprüfung von Steuerfällen erfolgt unter Abwägung aller steuerlichen
Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens nach der
Abgabenordnung. Die Berliner Steuerverwaltung geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen
nach, die auf ein steuerliches Fehlverhalten hinweisen. Sofern zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte vorliegen, ist sie verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wegen aller
verfolgbaren Straftaten einzuschreiten.
Frage 2:
Welche Behörden sind in diesem Zusammenhang in Berlin und Brandenburg zuständig?
Antwort zu 2:
Das LABO ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die (Mietwagen)unternehmen,
die im Land Berlin ihren Betriebssitz haben. Ebenso ist es nach dem Tatortprinzip für die
Verfolgung der personenbeförderungsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten zuständig, die im
Land Berlin begangen werden.
Diese Aufgaben werden in Brandenburg durch die jeweiligen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden der einzelnen Landkreise wahrgenommen.
3
Die Überwachung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes obliegt dem
#LAGetSi.
Im Land Brandenburg obliegt dies der Abteilung Arbeitsschutz des Landesamtes für
Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, die sich in drei annähernd gleich große
Regionalbereiche gliedert, und zwar den Regionalbereich Ost (Dienstorte Eberswalde,
Frankfurt/Oder), den Regionalbereich Süd (Dienstort Cottbus) sowie den Regionalbereich
West (Dienstorte Potsdam-Bornim, Neuruppin).
Die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird im Land Berlin vom
Hauptzollamt Berlin (FKS) wahrgenommen. Hiervon ausgenommen ist lediglich der
Flughafen Tegel, der in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Potsdam fällt. Im
Land Brandenburg wird die Einhaltung des Mindestlohngesetzes von den Hauptzollämtern
Potsdam und Frankfurt/Oder kontrolliert.
Für die Beachtung der Regelungen der Abgabenordnung sind die Berliner Finanzämter
zuständig.
Frage 3:
Welche Behörden sind zuständig wenn der Betriebssitz in Brandenburg, der Wohnsitz des
Mietwagenunternehmers aber in Berlin ist oder umgekehrt?
Antwort zu 3:
Zuständig als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde i. S. des PBefG ist die Behörde des
Betriebssitzes, den der Unternehmer bzw. die Unternehmerin unabhängig vom Ort
seines/ihres Wohnsitzes begründen kann.
Die örtliche Zuständigkeit von Behörden richtet sich im Grundsatz nach § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG). In Angelegenheiten, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens
oder einer seiner Betriebsstätten, auf die Ausübung eines Berufs oder auf eine
andere dauernde Tätigkeit beziehen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk das
Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben oder der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt
wird oder werden soll (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG). In Angelegenheiten, die eine juristische
Person betreffen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk die juristische Person
ihren Sitz hat oder zuletzt hatte (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b VwVfG). Sind mehrere
Behörden zuständig, entscheidet nach § 3 Abs. 2 VwVfG die Behörde, die zuerst mit der
Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde
bestimmt, dass eine andere örtlich zuständige Behörde zu entscheiden hat. Fehlt
eine gemeinsame Aufsichtsbehörde, so treffen die fachlich zuständigen Aufsichtsbehörden
die Entscheidung gemeinsam.
Für die Umsetzung der Regelungen des Arbeitsschutzes ist der Betriebssitz das entscheidende
Merkmal. Die örtliche Zuständigkeit der Hauptzollämter richtet sich grundsätzlich
nach den jeweiligen Hauptzollamtsbezirken. Zollintern können für bestimmte Sachverhalte
hiervon abweichende Zuständigkeitsregelungen gelten.
Aus steuerlicher Sicht richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei natürlichen Personen mit
gewerblichen Einkünften, bei Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften
grundsätzlich nach dem Ort der Geschäftsleitung. Sofern sich der Ort der Geschäftsleitung
des Unternehmens und der Wohnsitz des Unternehmers in unterschiedlichen
Wohnsitzgemeinden befinden und dies für die Besteuerung relevant ist, ist das Finanzamt,
4
in dessen Bezirk sich der Ort der Geschäftsleitung befindet, für die betrieblichen
Feststellungen und das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet für die
Einkommensbesteuerung zuständig. In diesen Fällen stellt das Betriebsfinanzamt die
Einkünfte des Steuerpflichtigen gesondert fest, welche das Wohnsitzfinanzamt der
Besteuerung zu Grunde legt.
Frage 4:
Ist dem Berliner Senat bzw. den Aufsichtsbehörden bekannt, dass nach Angaben verschiedener Berliner
Taxiverbände, einige der o.g. Auftragnehmer von Chauffeurs-Dienstleistungen sich
a) nicht an die geltende Rückkehrpflicht zum Betriebssitz (gemäß Personenbeförderungsgesetz) halten,
sondern im Stadtgebiet ähnlich den Taxen auf neue Aufträge warten?
b) nicht an Aufzeichnungspflichten zur Dokumentation ihrer Fahrten halten?
c) Bestimmungen des Mindestlohngesetzes umgangen werden?
d) bewusst im Land Brandenburg mit Dienstsitz registrieren, um Kontrollen der Berliner Behörden zu
entgehen?
Antwort zu 4:
a) Es sind Beschwerden bekannt, die immer wieder pauschal auf Uber verweisen. Die
Plattform UberX ist nach den Erkenntnissen des LABO allerdings eine reine
Vermittlungsplattform, die nicht genehmigungspflichtig ist. Folglich sind etwaige
Verstöße den Unternehmen, die die Personenbeförderung tatsächlich durchführen,
anzulasten. Die Hinweise sind allerdings nicht konkret genug, um verwertbar zu sein.
b) Es sind keine Beschwerden bekannt, soweit sie sich auf die buchmäßige Erfassung
beziehen. In den Beschwerden wird jedoch wiederholt Kritik geübt, dass den
Mietwagenverkehr keine Aufzeichnungspflichten wie den Taxenverkehr mit dem sog.
„Fiskaltaxameter“ treffe.
c) Dem LABO sind keine Beschwerden bekannt.
d) Es steht jeder Unternehmerin und jedem Unternehmer die Wahl des Betriebssitzes frei.
Über Anträge, die in anderen Betriebssitzgemeinden gestellt werden, erhält das LABO
im Übrigen keine Informationen.
Frage 5:
Welche unterschiedlichen Regelungen gelten zwischen dem Mietwagen- und Taxibetrieb hinsichtlich der
Anforderungen an das Fahrpersonals, das Einsatzgebiet, der Fahrzeugausstattung, Auftragsabwicklung,
Preisgestaltung und der Dokumentation der Aufträge und Einnahmen?
Antwort zu 5:
Das Arbeitsschutzrecht unterscheidet nicht zwischen Mietwagen- und Taxibetrieb.
• Fahrpersonal:
Es ist jeweils eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Im Mietwagenverkehr
muss gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung keine Ortskundeprüfung mehr
abgelegt werden.
• Einsatzgebiet:
Taxen dürfen sich nur in der Gemeinde des Betriebssitzes zur Fahrgastaufnahme
bereithalten und nur auf vorherige Bestellung Fahrtaufträge auch in/innerhalb
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andere(r) Gemeinden durchführen. Im Mietwagenverkehr bestimmt sich das
Einsatzgebiet je nach dem konkreten Auftrag.
• Fahrzeugausstattung:
Sie wird jeweils in der Personenkraftfahrunternehmensbetriebsverordnung (BOKraft)
geregelt.
Taxen sind durch hellelfenbeinfarbigen Anstrich kenntlich zu machen, müssen eine
Ordnungsnummer, ein Taxischild und einen Fahrpreisanzeiger haben. Mietwagen
müssen demgegenüber über einen Wegstreckenzähler verfügen.
• Auftragsabwicklung:
Taxen dürfen Fahraufträge am Halteplatz, während der Fahrt in der Betriebssitzgemeinde
oder am Betriebssitz annehmen. Bei Mietwagenunternehmen darf der
Auftragseingang ausschließlich am Betriebssitz erfolgen. Ein Bereithalten im Gebiet
der Betriebssitzgemeinde oder anderer Gemeinden ist grundsätzlich nicht statthaft.
Nach der Auftragserledigung muss der Mietwagen grundsätzlich an den Betriebssitz
zurückkehren.
• Preisgestaltung:
Bei Taxen gilt ein behördlich festgelegter Tarif. Nur Fahrten (nach) außerhalb der
Gemeinde des Betriebssitzes dürfen frei verhandelt werden. Mietwagen dürfen die
Preise frei mit den Kundinnen und Kunden aushandeln.
• Dokumentation:
Bei Taxen müssen die mit dem Taxameter bzw. bei Mietwagen die mit
Wegstreckenzähler generierten Daten nach Maßgabe des Schreibens des
Bundesministeriums für Finanzen vom 26.11.2010 aufbewahrt werden. Steuerlich
relevante Daten müssen insofern einzeln und vollständig (Einzelaufzeichnungspflicht)
sowie unveränderbar gespeichert und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und
maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
Bei Mietwagenunternehmen sind die Aufträge unabhängig davon, ob ein geeichter
Wegstreckenzähler zum Einsatz kommt, buchmäßig zu erfassen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass durch eine vor Jahren abgeschaffte landesrechtliche Regelung Mietwagen keinen
geeichten Wegstreckenzähler mehr benötigen?
Frage 7:
Wenn ja, warum ist diese Regelung aufgehoben worden?
Antwort zu 6 und zu 7:
Nein. Gemäß § 30 Abs. 1 der BOKraft ist in Mietwagen ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler,
auf den die Vorschriften des Eichrechts Anwendung finden, anzubringen. Gemäß
§ 43 Abs. 1 BOKraft kann hiervon in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte
Antragsteller eine Ausnahme genehmigt werden. Eine solche Ausnahme kommt insbesondere
in Betracht, wenn der Antragsteller den Fahrpreis nicht nach zurückgelegter Wegstrecke
erhebt. Gemäß § 40 BOKraft sind im Mietwagenverkehr die Beförderungsentgelte
nur dann nach der Anzeige des Wegstreckenzählers zu berechnen, wenn nichts anderes
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vereinbart ist. Dies ist dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin überlassen. In Berlin
werden solche Ausnahmegenehmigungen regelmäßig beantragt und erteilt.
Frage 8:
Inwiefern findet Amtshilfe bzw. Austausch mit den zuständigen Brandenburger Behörden statt, falls bekannt
ist, dass Brandenburger Dienstleister in Berlin gegen einschlägige Auflagen verstoßen?
Antwort zu 8:
Die Behörden der beiden Länder stehen in Kontakt und beraten über den Handlungsbedarf
nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten. Erkenntnisse werden ausgetauscht.
Die Bearbeitung von Ahndungen hat jedoch in eigener Zuständigkeit zu erfolgen. So ist
etwa der Verstoß gegen Auflagen bzw. Pflichten, die sich für den Unternehmer bzw. die
Unternehmerin ergeben, durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde zu prüfen,
die gem. § 54 i.V.m. § 54 a PBefG die erforderlichen Befugnisse inne hat. Folglich kann
das LABO etwa bei auswärtigen Unternehmen lediglich bußgeldbewehrte Verstöße im
Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts nach dem Tatortprinzip ahnden. Die dem LABO
in diesem Zusammenhang von Dritten gemachten Hinweise reichen jedoch regelmäßig
nicht für eine entsprechende Verfolgung aus.
Frage 9:
Wie stellt der Berliner Senat bzw. die zuständigen Aufsichtsbehörden sicher, dass ein fairer Wettbewerb
zwischen Anbietern von Chauffeurs-Dienstleistungen, Ride-Sharing-Anbietern und dem klassischen Taxi-
Gewerbe gewährleistet werden?
Frage 10:
Inwiefern werden Aspekte gem. Frage 9 bei der Entwicklung einer neuen Taxi-Tarifstruktur berücksichtigt?
Antwort zu 9 und zu 10:
Die einzelnen Anbieterinnen und Anbieter unterliegen entsprechend des von ihnen
durchgeführten Verkehrs Regelungen, die Rechte und Pflichte begründen. Finden diese
Beachtung, ist ein fairer Wettbewerb gegeben. Soweit die Zuständigkeit der Berliner
Genehmigungsbehörde gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und
Kontrollen statt. Ggf. werden im Anschluss weitergehende Maßnahmen ergriffen.
Diese Rahmenbedingungen sind auch zu Grunde zu legen, wenn über eine Anpassung
des Taxentarifs zu entscheiden ist.
Frage 11:
Teilt der Berliner Senat die Auffassung der Bundesregierung, dass Personenbeförderungsrecht müsse
„modernisiert“ und sowohl Taxi- wie auch Mietwagenbetriebe sollten „von regulatorischen Entlastungen
profitieren“ (Koalitionsvertrag 2018, S. 122)? Wenn ja, inwiefern?
Antwort zu 11:
Ein Großteil der Regelungen zum Taxi- und Mietwagenrecht datiert noch aus dem Jahr
1934. Die Erwartungen der Fahrgäste an moderne Beförderungsalternativen zur Nutzung
des eigenen PKW haben sich seither gewandelt. Es besteht daher unter den Bundesländern
grundsätzliche Einigkeit, dass das geltende Recht einschließlich der Regelungen für
flexible Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr daraufhin zu überprüfen ist,
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unter welchen Voraussetzungen digitale, app-basierte Verkehrsangebote, Buchungsmodalitäten
und Vertriebstechniken Einzug in das deutsche Personenbeförderungsrecht finden
können. Für das Land Berlin kann es dabei nur um eine Reform mit Augenmaß gehen, bei
der die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines leistungsfähigen Nahverkehrs und eines funktionierenden
Taxigewerbes gewahrt wird. Hier gibt es regional sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen
und Anforderungen. Daher muss eine Novelle des Rechtsrahmens
gewährleisten, dass die Verantwortlichen vor Ort entscheiden können, welche Einschränkungen
bzw. Anforderungen (Bediengebiete, Bedienzeiten, Fahrzeugzahl, etc.) für neue
Verkehrsangebote unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des Umweltverbunds und der
Verkehrsvermeidung in den städtischen Ballungsgebieten bzw. der Verbesserung der
Daseinsvorsorge im ländlichen Raum jeweils geboten sind.
Frage 12:
Plant der Berliner Senat, weitere Ausnahmegenehmigungen für Ride-Sharing-Dienste zu erteilen?
Antwort zu 12:
Eine entsprechende Planung gibt es nicht. Über die Genehmigungsfähigkeit neuer
Anträge ist auf Basis des jeweiligen Antragsunterlagen und Unternehmenskonzepte zu
entscheiden.
Frage 13:
Welche weiteren Anbieter sind dem Berliner Senat bekannt, die zur Zeit oder in naher Zukunft
entsprechende Dienstleistung gem. Frage 4 anbieten?
Antwort zu 13:
In Berlin sind derzeit 409 Unternehmen mit einer Genehmigung für die Ausübung von
Mietwagenverkehr verzeichnet. Da die Vermittlung von derartigen Beförderungsdienstleistungen
nach dem PBefG weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig ist, ist dem
LABO allerdings nicht bekannt, wie viele Anbieter und welche Unternehmen im Einzelnen
eine derartige Vermittlung im Land Berlin vornehmen. Neben Uber sind Unternehmen wie
z. B. Talixo oder Blacklane ein Begriff.
Im Übrigen kann das LABO keine Auskunft darüber erteilen, welche im Land Berlin
konzessionierten Mietwagenunternehmen einer solchen Vermittlungsplattform
angeschlossen sind oder sein werden. Dieser Umstand ist nicht Prüfungsumfang des
Genehmigungsverfahrens.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz