www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme der BVG wurde von ihr in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Die S-Bahn Berlin hat in der für die Bearbeitung vorgegebenen Frist nicht geantwortet. Frage 1: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 jeweils zum Jahresende der Betrag der #offenen #Forderungen (in Euro) der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gegenüber #säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter #Beförderungsentgelte“? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die im Jahresabschluss der BVG ausgewiesenen offenen Forderungen an erhöhtem Beförderungsentgelt betrugen in den Jahren 2010 3.818.619 Mio. EUR 2011 2.459.070 Mio. EUR 2012 2.175.792 Mio. EUR 2013 4.069.012 Mio. EUR 2014 7.570.484 Mio. EUR. In den Beträgen sind jahresübergreifende Forderungen enthalten.“ Frage 2: Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 der Betrag der Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, auf die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH verzichtet haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 3: Aus welchen Gründen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH jeweils auf Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ verzichtet? Antwort zu 2 und 3: Die BVG hat zu 2 und 3 übermittelt: „Ein Verzicht auf Forderungen erfolgt bei der BVG nicht. Bei Forderungen, die gemäß der VBB-Tarif- und VBB-Beförderungsbedingungen die Voraussetzungen zur Ermäßigung des ´Erhöhten Beförderungsentgelts´ erfüllen, erfolgt eine Ermäßigung von 40 auf 7 EUR, der Anteil an den Gesamtforderungen liegt bei ca. 18%. Weiterhin werden Forderungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen aus Kulanz oder wegen Uneinbringbarkeit ausgebucht.“ Frage 4: Mit welchen Inkassounternehmen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zusammengearbeitet? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG steht mit der ´arvato Infoscore Forderungsmanagement GmbH´ Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden im Vertrag.“ Frage 5: Wie viele Vorgänge mit offenen Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat im Rahmen des Inhalts der vertraglichen Vereinbarungen für die Jahre 2010 312.871 2011 171.480 2012 141.490 2013 213.637 2014 307.900 Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt an das oben erwähnte Inkassounternehmen übergeben.“ Frage 6: Wie hoch war die Summe der offenen Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Summe ergibt sich in der Regel aus der lt. VBB-Tarif und VBBBeförderungsbedingungen je Einzelfall geschuldeten Forderung.“ Frage 7: Wie hoch waren die Einnahmen, die Inkassounternehmen in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen offener Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Anteilig am Gesamtübergabevolumen wurden durch das Inkassounternehmen folgende Realisierungsquoten erreicht: 2010 47% 2011 53% 2012 58% 2013 56% 2014 50%“ Frage 8: Wie viele gerichtliche Mahnverfahren haben BVG und S-Bahn in den Jahren seit 2010 gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund erhöhter Beförderungsentgelte eingeleitet? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 9: Wie hoch waren die Gerichts- und Prozesskosten, die in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen von offenen Forderungen der BVG A.ö.R. und der SBahn Berlin GmbH gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Die BVG hat zu 8 und 9 übermittelt: „Die BVG leitet selber keine gerichtlichen Mahnverfahren ein, diese sind Inhalt der vertraglichen Vereinbarung.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)
Kategorie: Tarife + Fahrscheine
BVG + S-Bahn + Tarife: Wie viel kosten Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrscheinautomaten der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gibt es aktuell in Berlin? (Bitte nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat derzeit 687 stationäre und 422 mobile #Fahrausweisautomaten (in Straßenbahnen) im Einsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin sind derzeit 478 stationäre Fahrscheinautomaten im Einsatz.“ Frage 2: Welche Kosten entstanden den Verkehrsunternehmen seit 2010 durch #Anschaffung sowie #Wartung und Betrieb von Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren 2010 bis 2014 ergeben sich durchschnittliche Kosten für Anschaffung und Wartung von Fahrscheinautomaten (inkl. Abschreibungen) in Höhe von ca. 5,2 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin entstanden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 5,0 Mio. EUR an Wartungsund Betriebskosten im Bereich Automaten. Die Anschaffungskosten für die letzte Automatengeneration betrugen bei der S-Bahn Berlin über 10 Mio. EUR.“ Frage 3: Wie viele Beschwerden haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten erhalten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren vor 2012 erfolgte durch die BVG keine Differenzierung nach Beschwerden wegen defekter Fahrscheinautomaten. Für die Jahre ab 2012 ergeben sich folgende Werte: 2012: 68 2013: 89 2014: 63“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin erhielt in den vergangenen Jahren folgende Anzahl an Beschwerden: 2013: ca. 2.500 Stück 2014: ca. 4.400 Stück“ Frage 4: In wie vielen Fällen haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten oder Fahrkarten-Fehldrucke Erstattungsleistungen erbracht und welche Kosten sind dadurch entstanden? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG ist in den genannten Jahren folgende Anzahl von Störungen aufgetreten. Mit angegeben ist auch die Summe der Erstattungszahlungen aufgrund der Störungen, welche jedoch nicht mit den entstandenen Kosten gleichzusetzen ist. Eine Ermittlung der Kosten für die Erstattung von fehlerhaft gedruckten Fahrausweisen ist leider nicht möglich. BVG: 2010: 5.240 Fälle mit rd. 90 Tsd. EUR 2011: 4.993 Fälle mit rd. 100 Tsd. EUR 2012: 4.484 Fälle mit rd. 91 Tsd. EUR 2013: 5.338 Fälle mit rd. 112 Tsd. EUR 2014: 6.648 Fälle mit rd. 137 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat im Jahr 2014 ca. 55 TEUR bei 5.033 Vorgängen aufgrund von Automatenreklamationen erstattet. Weiter zurückliegende Statistiken können wir aufgrund der systemseitigen Schwärzung abgeschlossener Vorgänge gemäß BDSG leider nicht darstellen.“ Frage 5: Wie viele Fahrscheinautomaten mussten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-Euro- Scheine, und wie viele wegen Problemen bei der Annahme der neuen 10-Euro-Scheine umgerüstet oder ausgetauscht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- und der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche Kosten sind durch diese Umrüstungen entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Bis wann werden die Umrüstungen abgeschlossen sein? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche weiteren Kosten werden durch Umrüstungen oder Austausch von Fahrscheinautomaten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-, 10- oder auch der neuen 20-Euro-Scheine entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5-, 10- sowie 20-Euro-Scheine.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Wegen der neuen Euro-Banknoten ist nicht der Austausch ganzer Automaten, sondern lediglich der Banknotenakzeptoren notwendig. Diese wurden im Zuge der Einführung der neuen 5- und 10-Euro Banknoten getauscht. Künftig folgende bzw. neue Banknoten (bspw. 20-Euro) verursachen keine weiteren Kosten an BVGFahrscheinautomaten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Sowohl bei der Umstellung der 5- als auch 10 EURNote kam es bei der S-Bahn Berlin zu keinerlei Umrüstungsproblemen. Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Die Umstellung der 5- und 10-EUR-Scheine ist bereits seit einiger Zeit abgeschlossen. Die nächste Umstellung wird mit dem 20-EUR-Schein im November 2015 erfolgen. Über das normale Budget hinausgehende Kosten sind nicht zu erwarten.“ Frage 6: Welche Kosten entstanden in den Jahren seit 2010 durch Anschläge und Vandalismus an Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „BVG: 2010: rd. 84 Tsd. EUR 2011: rd. 252 Tsd. EUR 2012: rd. 180 Tsd. EUR 2013: rd. 146 Tsd. EUR 2014: rd. 186 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Folgende Kosten entstanden der S-Bahn Berlin in den vergangenen Jahren infolge von Vandalismus an Fahrscheinautomaten: 2013: 150 TEUR 2014: 350 TEUR“ Frage 7: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abo-Karten sowie der VBB-fahrCards? (Bitte nach Jahr, Fahrscheinart und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abokarten sowie VBB-fahrCards entstanden der BVG Kosten in Höhe von durchschnittlich 762 Tsd. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin entstanden in den zurückliegenden Jahren durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 800 TEUR bezüglich der Beschaffung von Fahrausweismaterial.“ Frage 8: Welche Kosten entstanden und entstehen durch die Umrüstung von Zeit- und Abo-Karten auf die VBB-fahrCard sowie durch die Anschaffung, Wartung und den Betrieb entsprechender Lesegeräte in Bussen und für mobile Fahrscheinkontrollen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Budget für die erste Stufe des Projekts EFM beträgt 7,139 Mio. EUR, davon wurden 1,255 Mio. EUR durch den Bund gefördert. Für Wartung und Betrieb fielen bisher Kosten in Höhe von 500 Tsd. EUR p. a. an. Dem gegenüber stehen reduzierte Prozesskosten und erhöhte Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die erforderlichen Mittel für die technische Anpassung der Kontrollgeräte, Verkaufssysteme bzw. Hintergrundsysteme werden größtenteils durch Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Für genauere Informationen zur Größenordnung verweisen wir auf die Projektleitung im VBB.“ Frage 9: Aus welchen Mitteln werden diese Umrüstungskoten finanziert? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Umrüstungskosten werden zu 75 % aus BVGMitteln (verkehrsvertragsfinanziert) und zu 25 % aus Bundesmitteln–Projektförderung finanziert.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Förderung erfolgt teilweise aus Bundesmitteln für das Projekt INNOS Start. Die VU [Anmerkung – VU: Verkehrsunternehmen] müssen teilweise jedoch auch auf eigene Investitionsmittel zurückgreifen, so z.B. für Kosten der Chipkartenbeschaffung. Für genauere Auskünfte zur externen Finanzierung verweisen wir auf die Projektleitung des VBB.“ Frage 10: An wie vielen extern betriebenen Vertriebsstellen in und außerhalb von Bahnhöfen werden zu welchen Konditionen Fahrscheine verkauft? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat mit Stand vom 02.02.2015 insgesamt 45 private Verkaufsstellen in der U-Bahn und 230 private Verkaufsstellen im Straßenland. Diese privaten Kooperationspartner erhalten für ihre Tätigkeit eine Staffel- Provision auf den Bruttoumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat aktuell 27 private Agenturen (davon 24 Service Stores) auf Bahnhöfen und 26 Kioske im näheren Bahnhofsumfeld vertraglich gebunden. Die Konditionen werden einzeln verhandelt und sind demzufolge vertraulich. Es besteht aber eine Staffelung je nach Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung. Durch den größeren Dienstleistungsumfang der Service Stores (Ausstellung von Kundenkarten, Abo- Antragsberatung) bekommen diese eine etwas höhere Provision als bspw. Kioske im Straßenland.“ Frage 11: Welcher Anteil der Fahrgeldeinnahmen wird durch externe Vertriebsstellen erzielt? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Umsatzanteil der privaten Verkaufsstellen liegt bei rund 18 % am Gesamtumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin werden unter 5 % des Gesamtumsatzes durch externe Vertriebspartner/Agenturen erbracht.“ Frage 12: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 durch den Vertrieb von Fahrscheinen insgesamt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Frage 13: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 der prozentuale und absolute Anteil der Kosten für Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen an den erzielten Fahrgeldeinnahmen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
VBB + Tarife: Interview mit VBB-Chefin Susanne Henckel Ab Januar könnten in Berlin die Fahrpreise steigen, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/interview-mit-vbb-chefin-susanne-henckel-ab-januar-koennten-in-berlin-die-fahrpreise-steigen,10809298,30022714.html Immer mehr Berliner nutzen das #Fahrrad als #Hauptverkehrsmittel. Darauf muss auch der #Nahverkehr reagieren. Susanne #Henckel vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg spricht im Interview über ihre Pläne für Regionalzüge, die Fernbuskonkurrenz und die nächste #Tariferhöhung. Von ihrem Büro im Hochhaus am Hardenbergplatz hat Susanne Henckel eine gute Sicht auf den Bahnhof Zoo. Ein Zug nach dem anderen verlässt die Station, alles rollt nach Plan. Doch wie viele Fahrten künftig finanziert werden können, ist ungewiss, sagt die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), die im März 2014 ihr Amt antrat. Als Ausgleich zur Arbeit fährt Susanne Henckel #Rad. Ihr Helm liegt griffbereit im Zimmer. Frau Henckel, Sie kommen gern mit dem Fahrrad zur Arbeit. Nehmen Sie es auch mit in die Bahn? Ja, klar! Ich finde es wunderbar, am Wochenende die Vielfalt in Brandenburg zu entdecken. Ich finde den Spreewald schön, aber auch …
Fernbus + Bahnverkehr + Tarife: Deutsche Bahn Konzern will Fernbuskunden zurückerobern, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/deutsche-bahn-konzern-will-fernbuskunden-zurueckerobern/11381252.html Die #Bahn setzt im #Konkurrenzkampf mit den #Fernbusunternehmen auf neue Vertriebsmethoden. #Gratistickets und #Spezialangebote sollen Kunden zurückbringen. Die Deutsche Bahn versucht mit neuen Vertriebsmethoden Kunden zu gewinnen, die auf #Fernbusse umgestiegen sind. Gratistickets und „#Bahn-Spezial“- Angebote auf den Internetseiten von Fernbusunternehmen sollen vor allem preisbewusste Reisende ansprechen. Von einem „Wahnsinnszulauf“ berichtete am Montag ein Bahn-Sprecher mit Blick auf die am vergangenen Freitag gestartete Gratisaktion. Für die Regio-Verbindung zwischen Berlin und Hamburg hatte die Bahn 1200 Tickets verschenkt. Berlin– Hamburg ist auch eine der beliebtesten Fernbusstrecken. „Schon am Vormittag waren alle Tickets weg“, sagte der Sprecher. Das Ziel, die Strecke bekannter zu machen, weil an Wochentagen „noch Luft im Zug ist“, sei erreicht worden. Weitere Gratisaktionen seien zunächst nicht geplant. „Wir müssen jetzt alle Reisenden überzeugen, die richtige Wahl …
Straßenverkehr + BVG + S-Bahn + Tarife: Kommentar zur Berliner Luft Bei zu viel Feinstaub kostenlos mit der BVG fahren, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zur-berliner-luft-bei-zu-viel-feinstaub-kostenlos-mit-der-bvg-fahren,10809148,29886808.html Mit der Berliner #Luft ist ja so eine Sache. Die einen besingen sie, die anderen betrauern sie. Jedenfalls werden die Grenzen für #Feinstaub im Hauptstadt-Himmel immer wieder überschritten. Deshalb kann man für jeden sinnvollen Vorschlag zur #Luftverbesserung dankbar sein. Die Einrichtung der #Umweltzone in Berlin im Jahr 2008 hat zwar dazu geführt, dass sich der Ausstoß von Schadstoffen in die Luft verringert hat. Doch trotzdem werden die Grenzwerte, beispielsweise für Feinstaub, immer wieder überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern, schlagen die Piraten jetzt „umweltfreundliche Alternativen zum Autoverkehr“ vor. Sie fordern, dass Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer #Überschreitung der #Schadstoff-#Grenzwerte …
Tarife + BVG: Neue Funktionen für BVG FahrInfo Plus Ab sofort mit Echtzeitdaten auch für S- und Regionalbahn
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1362 Ab sofort mit #Echtzeitdaten auch für #S- und #Regionalbahn – Neue, detaillierte #Hintergrundkarte mit direkter Übernahme von Haltestellen – Überarbeitetes Design und verbesserte Bedienung – Neue Version der #App ab sofort für iOS erhältlich – Android-Version folgt Anfang des zweiten Quartals Die Fahrt mit „den Öffentlichen“ in Berlin und Umgebung wird noch komfortabler. Dafür sorgt die neueste Version der App BVG #FahrInfo Plus, die seit heute im App Store von Apple zum Download bereit steht. Echtzeitdaten aller in Berlin und Umland tätigen Nahverkehrsunternehmen und eine neue, detaillierte Hintergrundkarte inklusive Streckennetz, Haltestellen und Bahnhöfen sind nur einige der neuen Funktionen, über die sich Nutzer von iOS-Geräten ab sofort freuen können. Das Update der Android-Version folgt Anfang des zweiten Quartals. Karte aufrufen, Haltestellen auswählen und die beste Verbindung berechnen lassen – so einfach ist die Fahrplanung mit dem Smartphone. Ein Abfahrtsalarm erinnert den Nutzer daran, rechtzeitig ein-, aus- oder umzusteigen. Und sollte es während der Fahrt irgendwo auf der geplanten Route zu Verspätungen kommen, gibt die App eine Warnmeldung heraus, damit anhand von Echtzeitendaten umdisponiert werden kann. Lagen diese in der bisherigen Version von FahrInfo Plus nur für die Busse und Bahnen der BVG vor, werden nun aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit dem VBB auch die Daten der S- und Regionalbahnen sowie der Umlandverkehre mit angezeigt. Aufgefrischt wurden mit dem neuesten Update auch Design und Layout, die Nutzerfreundlichkeit der Bedienung wurde weiter verbessert. Dem Nutzer bieten sich nun mehr Möglichkeiten zur Sortierung und Filterung, etwa im Abfahrtsmonitor für einzelne Haltestellen und Bahnhöfe. In der Detail- sowie der Übersichtskarte kann auch ein Fußweg genau dargestellt werden. Und für den Fall, dass Busse, Bahnen und die eigenen Beine nicht ausreichen sollten, sind neben car2go nun auch Angebote von DriveNow und Taxi Berlin in die App integriert. Die BVG-App FahrInfo Plus ist kostenlos für iOS- und Android-Geräte erhältlich und wurde seit Januar 2014 bereits über eine Million Mal heruntergeladen. Neben Fahrplanauskünften und Routenberechungen bietet die App auch die Möglichkeit, überall und bargeldlos Fahrausweise des VBB-Tarifs zu kaufen. Derzeit wird diese Funktion täglich zwischen 1.500 und 2.000 Mal genutzt.
Tarife + VBB: VBB-App „Bus&Bahn“ jetzt auch mit BVG-Echtzeitdaten Tram verspätet? Bus schon weg? Oder kommt er noch?
http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-app-bus-und-bahn-jetzt-auch-mit-bvg-echtzeitdaten/40353.html Die #VBB-#App „#Bus&Bahn“ enthält nun #Pünktlichkeitsinformationen für das gesamte #Verbundgebiet. Neu hinzugekommen sind die „#Echtzeitinformationen“ für #U-Bahnen, #Straßenbahnen und #Busse der #BVG. Diese sind ab sofort in der VBB-App abrufbar. Ein Update für aktuelle Nutzer ist nicht nötig, die zusätzlichen Informationen erscheinen automatisch. Neukunden können die VBB-App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones kostenlos downloaden. Mit der Integration der aktuellen BVG-Daten fügt der VBB der aktuellen Fahrgastinformation einen weiteren wichtigen Baustein hinzu. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit der BVG stehen nun auch die BVG-Echtzeitdaten zur Verfügung. Bisher enthielt das VBB-Auskunftssystem bereits Pünktlichkeitsdaten aller Bahnunternehmen, einschließlich S-Bahn Berlin, sowie fast aller Regionalbusunternehmen und der Stadtverkehre im Land Brandenburg. Mit den BVG-Daten bekommt der Nutzer nun mit Unterstützung aller Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg eine verkehrsmittel- und regionsübergreifende aktuelle Fahrplanauskunft aus einer Hand. Alle Echtzeitdaten sind – neben der VBB-App – auch in der Online-Fahrinfo auf VBB.de sowie in der interaktiven VBB-Livekarte (VBB.de/livekarte) verfügbar sowie in den eigenen Unternehmens-Apps der BVG (zunächst iOS-Version) und der S-Bahn Berlin. Diverse Abfahrtsmonitore, z.B. am und im Flughafen Schönefeld oder auf mehreren großen Berliner Bahnhöfen, enthalten ebenfalls die aktuellen Abfahrtszeiten aller öffentlichen Verkehrsmittel. Dank der Echtzeitdaten wird bei möglichen Verspätungen und Ausfällen eine alternative Fahrroute berechnet. Wenn ein geplanter Anschluss nicht mehr passt, wird ab dem Umstiegshalt die nächste Fahrmöglichkeit angezeigt. In einer nächsten Ausbaustufe der VBB-Fahrinformation in diesem Jahr wird auch ein „freies Routing“ realisiert, bei dem zum Beispiel bei Streckensperrungen künftig automatisch komplett neue Fahrwege aufgelistet werden. Das gilt auch für die Berücksichtigung gestörter Aufzüge bei der barrierefreien Routenauskunft.
Tarife + VBB: VBB-App „Bus&Bahn“ jetzt auch mit BVG-Echtzeitdaten Tram verspätet? Bus schon weg? Oder kommt er noch?
http://www.vbb.de/de/article/presse/vbb-app-bus-und-bahn-jetzt-auch-mit-bvg-echtzeitdaten/40353.html
Die #VBB-#App „#Bus&Bahn“ enthält nun #Pünktlichkeitsinformationen für das gesamte #Verbundgebiet. Neu hinzugekommen sind die „#Echtzeitinformationen“ für #U-Bahnen, #Straßenbahnen und #Busse der #BVG. Diese sind ab sofort in der VBB-App abrufbar. Ein Update für aktuelle Nutzer ist nicht nötig, die zusätzlichen Informationen erscheinen automatisch. Neukunden können die VBB-App Bus&Bahn für iPhones und Android-Smartphones kostenlos downloaden.
Mit der Integration der aktuellen BVG-Daten fügt der VBB der aktuellen Fahrgastinformation einen weiteren wichtigen Baustein hinzu. Dank der intensiven Zusammenarbeit mit der BVG stehen nun auch die BVG-Echtzeitdaten zur Verfügung. Bisher enthielt das VBB-Auskunftssystem bereits Pünktlichkeitsdaten aller Bahnunternehmen, einschließlich S-Bahn Berlin, sowie fast aller Regionalbusunternehmen und der Stadtverkehre im Land Brandenburg. Mit den BVG-Daten bekommt der Nutzer nun mit Unterstützung aller Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg eine verkehrsmittel- und regionsübergreifende aktuelle Fahrplanauskunft aus einer Hand. Alle Echtzeitdaten sind – neben der VBB-App – auch in der Online-Fahrinfo auf VBB.de sowie in der interaktiven VBB-Livekarte (VBB.de/livekarte) verfügbar sowie in den eigenen Unternehmens-Apps der BVG (zunächst iOS-Version) und der S-Bahn Berlin. Diverse Abfahrtsmonitore, z.B. am und im Flughafen Schönefeld oder auf mehreren großen Berliner Bahnhöfen, enthalten ebenfalls die aktuellen Abfahrtszeiten aller öffentlichen Verkehrsmittel.
Dank der Echtzeitdaten wird bei möglichen Verspätungen und Ausfällen eine alternative Fahrroute berechnet. Wenn ein geplanter Anschluss nicht mehr passt, wird ab dem Umstiegshalt die nächste Fahrmöglichkeit angezeigt. In einer nächsten Ausbaustufe der VBB-Fahrinformation in diesem Jahr wird auch ein „freies Routing“ realisiert, bei dem zum Beispiel bei Streckensperrungen künftig automatisch komplett neue Fahrwege aufgelistet werden. Das gilt auch für die Berücksichtigung gestörter Aufzüge bei der barrierefreien Routenauskunft.
Tarife: „Schwarzfahren“ im Jahr 2014, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin, die DB Regio, die Niederbarnimer Eisen-bahn (NEB) und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend inhaltlich bzw. wörtlich wiedergege-ben. Im Vergleich zu den im Wesentlichen auf das Berliner Stadtgebiet begrenzten #Verkehrsleistungen der #BVG und #S-Bahn Berlin liegen beim Ländergrenzen überschreiten-den Eisenbahn-Regionalverkehr (Regional-Express- und Regional-Bahn-Züge) andere Randbedingungen vor. So hat die rein innerstädtische Verkehrsnachfrage in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs eine völlig unter-geordnete Bedeutung. Sie ist auch nicht das Kernaufga-benfeld des Eisenbahn-Regionalverkehrs. Die Eisenbahn-verkehrsunternehmen (EVU) des Eisenbahn-Regionalver-kehrs haben mitgeteilt, dass die nachgefragten Zahlen entsprechend der Systematik der Fragestellungen nicht erhoben werden. Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden, dass das Re-gistratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwalt-schaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leis-tungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefrag-ten Vorwurf der „Beförderungserschleichung“ ermög-licht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die BVG, die S-Bahn und die Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verzeichnet für das Jahr 2013 947,3 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Für das Jahr 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden gut 970 Mio. UBF.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2013 beförderte die S-Bahn Berlin auf ihrem gesam-ten Streckennetz 402,4 Mio. Fahrgäste. Eine Unterschei-dung nach Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Die Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 2: Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG, der S-Bahn und der Regionalbahn in Berlin jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der kontrollierten Fahrgäste betrug in 2013 2.792.819 in 2014 waren es 5.256.342.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn: 2013: 7.223.026 2014: 7.874.285“ Die Fahrkartenkontrollen in den Zügen des Eisen-bahn-Regionalverkehrs finden durch die Zugbegleiterin-nen und Zugbegleiter nicht wie im innerstädtischen öf-fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei BVG und S-Bahn nach dem Stichprobenprinzip statt. Sie sind viel-mehr die Regel und werden im Rahmen der zusätzlich von den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Reise-verlauf wahrzunehmenden Serviceleistungen für die Fahrgäste (z.B. Ein- und Ausstiegshilfen, betriebliche Aufgaben, Durchsagen im Zug, Fahrgastauskünfte) durchgeführt. Die routinemäßige Kontrolle der Fahrkarten wird daher anzahlmäßig nicht erfasst. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne #gültigen Fahrschein angetroffen bei BVG, S-Bahn und Regional-bahn in Berlin, jeweils im Jahr 2013 und 2014? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den gesamten Fahrgastzahlen des jeweiligen Jahres? Wie können eventuelle Schwan-kungen erklärt werden? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG wurden in 2013, 228.727 Fälle von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst, in 2014 waren es 355.476 Fälle. Die Beanstandungsquote lag in 2013 bei 8%, in 2014 wurden 7% registriert. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen be-einflusst. Gegenüber den Vorjahren, die geprägt waren durch eine Hochlaufphase des externen Dienstleisters, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar. Die Verän-derungen basieren auf einer verstärkten Kontrolltätigkeit mit mehr Prüfpersonal.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Feststellungen ges. 326.359, Ø Beanstandungsquote: 4,51 % 2014: Feststellungen ges. 333.519, Ø Beanstandungsquote 4,24 % Die Beanstandungsquote ist auf sehr hohem Niveau leicht rückläufig. Sie entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der absolute An-stieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte zurück zu führen.“ Von den EVU erfolgen in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs keine Erhebungen von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte, die nur auf das Berliner Stadtgebiet bezogen sind. Frage 4: Wie viele festgestellten „SchwarzfahrerIn-nen“ haben das erhöhte Beförderungsentgelt im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bezahlt? Wie hoch waren die Einnah-men daraus in den jeweiligen Jahren 2013 bzw. 2014? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderun-gen) 2013: 5,3 Mio. EUR Für 2014 können aufgrund des noch nicht abgeschlos-senen Jahresabschlusses keine Angaben gemacht wer-den.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „S-Bahn: 2013: Insgesamt wurden in 2013 5,3 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2014: Für dieses Geschäftsjahr liegen zurzeit noch keine Zahlen vor.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 5: Wie viele Strafanzeigen haben BVG, S-Bahn und Regionalbahn jeweils im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung sein darf. In 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 1.944 Personen An-zeigen erstattet. In 2014 wurden insgesamt 33.723 Personen angezeigt. Die hohe Zahl der Strafanträge ist darin begründet, dass aufgrund von technischen Problemen bei unserem Dienst-leister noch nicht berücksichtigte Daten aus 2012 und 2013 erst 2014 eingelaufen sind und eine Anzeige recht-fertigen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB ge-gen Personen, die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehr-fachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten. 2013 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 12.379 Personen Anzeige erstattet. 2014 wurden insgesamt 20.356 Personen (einschließ-lich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Bezüglich des Eisenbahn-Regionalverkehrs wird auf die Beantwortung der Frage 3 sowie auf die erläuternde Einführung vor Frage 1 hingewiesen. Frage 6: Wie viele Strafanzeigen aus dem Jahr 2013 führten zu einem Strafverfahren und schließlich zu einem Urteil? Wie viele Strafverfahren wurden eingestellt, wie viele Strafverfahren sind noch nicht erledigt? Zu welcher Art von Verurteilungen ist es wegen „Schwarzfahrens“ gekommen? Frage 7: Wie viele Männer und wie viele Frauen ha-ben in den Jahren 2013 und 2014 wegen „Schwarzfah-rens“ eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen? Wie hoch war der Anteil von „SchwarzfahrerInnen“ bei den ErsatzfreiheitsstraflerInnen in den Jahren 2013 und 2014? Antwort zu 6 und 7: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015)