Kategorie: Tarife + Fahrscheine
BVG + S-Bahn + Tarife: Bereitstellung eines kostenlosen ÖPNV in Berlin, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Welche Kosten entstanden der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG im Berliner Stadtgebiet jährlich für die Bereitstellung folgender Leistungen (Berichtsjahr 2015 und 2016 bitte getrennt aufschlüsseln, jede Position bitte einzeln aus-weisen):
- (Anschaffung, Wartung, Bestückung, Einnahmentransport, Verwaltungskosten)
- (Personalkosten intern, Ausbildungskosten, Kosten für Fremdanbieter)
- Kosten der externen Verkaufsstellen, Verwaltungskosten erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), Inkassokosten, Schaden durch unbezahltes EBE
- Öffentlichkeitsarbeit (Soziale Medien), Werbeaktionen
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden Angaben der BVG AöR zur Frage werden in Mio. EUR dargestellt:
|
Fahrausweisautomaten |
2015 |
2016 |
|
Wartung |
4,4 |
4,9 |
|
Abschreibungen Anlagevermögen |
1,1 |
1,2 |
|
Materialaufwand |
0,5 |
0,3 |
|
Einnahmetransport |
1,4 |
1,4 |
|
Sonstige Verwaltungskosten |
0,7 |
0,5 |
|
Summe |
8,1 |
10,7 |
|
Fahrausweiskontrollen |
2015 |
2016 |
|
Personalkosten Fahrausweiskontrolle |
1,8 |
1,8 |
|
Verwaltungskosten |
1,6 |
1,9 |
|
Externe Prüfleistungen |
3,4 |
2,8 |
|
Schaden durch unbezahltes EBE |
5,9 |
7,6 |
|
Summe |
12,7 |
14,1 |
Die BVG AöR erzielte 2015 insgesamt 13,1 Mio. EUR an Erträgen aus erhöhtem Beförderungsentgelt. In 2016 lagen diese bei insgesamt 13,4 Mio. EUR.
Der BVG AöR sind im Inkasso keine Kosten entstanden. Die entstandenen Kosten sind vom Inkassounternehmen gegenüber den Schuldnern im Inkassoverfahren erhoben worden.“
|
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2015 |
2016 |
|
Abonnementverwaltung |
3,1 |
3,2 |
|
|
2015 |
2016 |
|
Externe Verkaufsstellen |
4,3 |
4,4 |
|
|
2015 |
2016 |
|
Marketing (inkl. Fahrgastinformation, externe und interne Kommunikation) |
8,3 |
7,8 |
Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt:
„Aufgrund der bevorstehenden Vergabe der Vertriebsdienstleistungen für das Berliner S- Bahn-Netz wird die S-Bahn Berlin zu den angefragten Informationen keine aktuellen Auskünfte geben, da es sich hierbei um wettbewerblich relevante Daten und Informationen handelt.“
Frage 2:
Welche Kosten entstanden dem Steuerzahler durch folgende Leistungen (Berichtsjahr 2015 und 2016 bitte getrennt aufschlüsseln, jede Position bitte einzeln ausweisen):
- bei der Berliner Polizei durch Einsätze wegen des Tatbestandes „Erschleichen von Leistungen“, also „Schwarzfahren“
- der Beitreibung verhängter Geldstrafen
- der unbezahlten Geldstrafen
- der angetretenen Ersatzfreiheitsstrafen
Antwort zu 2:
In strafrechtlicher Hinsicht erfüllt das so genannte. „Schwarzfahren“ den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ unter dem Gesichtspunkt des Erschleichens der Beförderung durch ein Verkehrsmittel, § 265a Abs. 1 3. Alt. des Strafgesetzbuches (StGB). Gleichermaßen ist beispielsweise in § 265a StGB das Erschleichen der Leistung eines Automaten oder des Zutritts zu einer entgeltpflichtigen Veranstaltung unter Strafe gestellt.
Im Aktenverwaltungsprogramm MESTA der Berliner Strafverfolgungsbehörden erfolgt keine differenzierte Erfassung danach, welche konkrete Tatbestandsalternative Gegenstand des jeweiligen Verfahrens ist. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den wegen dieses Delikts geführten Verfahren erfahrungsgemäß fast ausschließlich um solche, denen die Erschleichung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel zugrunde liegt.
zu a):
Im Programm MESTA werden die Gerichtskosten einheitlich als Gerichtsgebühren und Auslagen erfasst. Ein aussagekräftiger Saldo der insoweit in den Jahren 2015 und 2016 real von den verurteilten Kostenschuldnern nicht vereinnahmten Kosten lässt sich technisch nicht bilden. Hintergrund ist, dass der MESTA-Vermerk „Tilgung“ nur den aktenverwaltungstechnischen Abschluss bezeichnet. Dieser kann auch darin bestehen, dass die Beitreibung der noch offenen Kosten an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz beim Amtsgericht Spandau abgegeben wurde, so dass eine verlässliche Aussage über die tatsächliche Tilgung nicht getroffen werden kann.
zu b):
Die Kosten, die bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Vollstreckungsbehörde durch die Beitreibung der verhängten Geldstrafen anfielen, wurden in den Jahren 2015 und 2016 nicht gesondert erfasst.
zu c):
Von der Summe der Geldstrafen, auf die wegen einer Verurteilung ausschließlich wegen des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB (einschließlich anderer Tatbestandsvarianten) erkannt wurde, wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.142.743,87 Euro nicht getilgt. Im Jahr 2016 belief sich dieser Wert auf 1.819.239,16 Euro.
zu d):
Im Land Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.423.322 Hafttage vollzogen; im Jahr 2016 waren es insgesamt 1.430.733 Hafttage. Eine Aufschlüsselung danach, wie viele Hafttage davon Ersatzfreiheitsstrafe darstellten, ist im IT-Fachverfahren Basis-Web nicht vorgesehen. Daher lässt sich die Frage, welche Haftkosten durch Ersatzfreiheitsstrafe verbüßende Gefangene jährlich entstanden sind, nicht beantworten.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das Land Berlin in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 folgende Tagessätze:
|
2015 |
nach Belegungsfähigkeit |
nach tatsächlichen Hafttagen |
|
Tageshaftkosten |
115,80 € |
139,01 € |
|
Bau-Investitionskostensatz |
1,15 € |
1,38 € |
|
Sach-Investitionskostensatz |
1,27 € |
1,52 € |
|
Gesamt-Tageshaftkosten |
118,22 € |
141,91 € |
|
2016 |
nach Belegungsfähigkeit |
nach tatsächlichen Hafttagen |
|
Tageshaftkosten |
120,44 € |
142,13 € |
|
Bau-Investitionskostensatz |
1,48 € |
1,74 € |
|
Sach-Investitionskostensatz |
1,82 € |
2,15 € |
|
Gesamt-Tageshaftkosten |
123,74 € |
146,02 € |
Frage 3:
Wie hoch waren die Zuschüsse aus dem Berliner Haushalt in den Berichtszeiträumen 2015 und 2015 an die Unternehmen S-Bahn Berlin GmbH und BVG?
Antwort zu 3:
Die in den Jahren 2015 und 2016 an die S-Bahn Berlin und BVG geflossenen Haushaltsmittel betragen:
|
Unternehmen |
Ist 2015 [T€] |
Ist 2016 [T€] |
|
S-Bahn Berlin |
254.654 |
272.330 |
|
davon für Leistungen nach dem Verkehrsvertrag |
246.458 |
249.732 |
|
davon Tarifersatzleistungen (erm. Schülerticket) |
519 |
695 |
|
davon Zuschüsse (Infrastrukturinvestitonen) |
7.677 |
21.903 |
|
BVG |
710.525 |
681.324 |
|
davon für Leistungen nach dem Verkehrsvertrag |
287.200 |
302.800 |
|
davon Tarifersatzleistungen (Schwerbehinderten- freifahrt, Berlin Ticket S, erm. Schülerticket, Ruhegeldzahlungen, Ausbildungsverkehr) |
140.758 |
147.949 |
|
davon Zuschüsse (Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge) |
276.967 |
230.574 |
|
davon Sonstiges |
5.600 |
– |
Frage 4:
Wieviel würde den Steuerzahler nach Abzug aller unter 1. und 2. aufgeschlüsselten Kosten die Bereitstellung eines kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet zusätzlich zu den aktuellen Zuschüssen, Kosten durch rechtliche Maßnahmen und Einnahmeausfällen kosten?
Frage 5:
Wie hoch wären die jährlichen absoluten Kosten eines kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet?
Antwort zu 4 und 5:
Es wird auch auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage „Zuschüsse für die BVG“ (Drs.: 18/12 628) hingeweisen, die sich allerdings nur auf die Verkehrsleistungen der BVG bezieht.
Modellrechnungen zu einem kostenlosen ÖPNV im Berliner Stadtgebiet sind dem Senat nicht bekannt.
Zu den aktuellen Zuschüssen an die Verkehrsunternehmen würden zu kompensierende Mindereinnahmen von knapp einer Milliarde Euro je Jahr hinzukommen.
Zudem entfallen die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Kosten für den Vertrieb von Fahrausweisen sowie für die Tätigkeiten von Polizei und Justiz nicht in vollem Umfang. Die Fragestellungen beziehen sich nur auf einen kostenlosen ÖPNV in Berlin. Damit müsste weiterhin ein Vertrieb von Fahrausweisen des VBB- und des Eisenbahn-Tarifs für aus dem Berliner Stadtgebiet ausbrechende Fahrten angeboten werden.
Bei einem kostenlosen ÖPNV in Berlin würde die Nachfrage steigen. Hierfür müssten zusätzliche Kapazitäten bei Bahnen und Bussen bereitgestellt werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die dann erforderlichen Kapazitätserweiterungen wegen der insbesondere bei Schienenbahnen gegebenen langen Lieferfristen für Fahrzeuge kurz- oder mittelfristig nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Berlin, den 29.01.2018 In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Tarife: BVG und S-Bahn verweisen auf mehr Kontrollen – Weniger Schwarzfahrer in Berlin, aus rbb24.de
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/bvg-sbahn-schwarzfahrer-2017-nahverkehr-.html
Kein #Ticket? Nicht egal – sagt nicht nur die #BVG, sondern auch die #S-Bahn. Deswegen wurde der Kampf gegen #Schwarzfahrer zuletzt verstärkt. Es scheint zu wirken, wie aktuelle Zahlen belegen.
Die Zahl der erwischten Schwarzfahrer in Berlin ist rückläufig. Wurden 2016 noch mehr als 615.000 Personen ohne Fahrschein erwischt, waren es 2017 nur noch rund 540.000. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor, die rbb24 vorliegt.
Demnach haben beide Unternehmen im vergangenen Jahr die Zahl ihrer Kontrollen deutlich erhöht: Bei der BVG waren es mit fast genau 5.1 Millionen gut 65.000 mehr als 2016, bei der S-Bahn mit rund 9,1 Millionen Kontrollen sogar mehr als 600.000 mehr als im Vorjahr.
Der #Abschreckungseffekt zeige offenbar Wirkung, bestätigte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Ingesamt 250.658 Schwarzfahrer gingen den BVG-Kontrolleuren 2017 ins Netz, bei der S-Bahn waren es 291.000.
"Die Kontrollen sind im Interesse der ehrlichen Fahrgäste", sagte S-Bahn-Sprecher Ingo Priegnitz. Die Bahn passe ihre Strategie gegen Schwarzfahrer auch regelmäßig an: Sobald auf einer Strecke auffällig viele Passagiere ohne Ticket erwischt werden, würden …
VBB: Wohn- und Mobilitätskostenrechner ermittelt und vergleicht Kosten für Pendler Stadt-Land-Ländlich! Teuer-günstig-günstiger? aus VBB
http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/wohn-und-mobilitaetskostenrechner-ermittelt-und-vergleicht-kosten-fuer-pendler/1628355.html
Bei der Entscheidung für einen #Wohnstandort spielt in der Regel die Miete oder der Kaufpreis einer Immobilie eine wichtige Rolle. Andere damit verbundene Kosten stehen erfahrungsgemäß weniger im Fokus. Für alle, die einen Umzug planen, ist es jetzt möglich, die #Mobilitätskosten für die #Pendelstrecken zu berechnen. Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) einen #Online-Rechner entwickelt, der sowohl die Wohn- als auch die #Mobilitätskosten ermittelt.
Der neue VBB-Wohn- und Mobilitätskostenrechner (kurz WoMoKo) unterstützt Umzugswillige dabei, die zu erwartenden Kosten sowie die täglichen Fahrzeiten an verschiedenen Standorten im VBB-Gebiet individuell zu berechnen. Somit können die Gesamtkosten verschiedener Wohnalternativen miteinander verglichen und bei der Wohnortentscheidung berücksichtigt werden.
Der Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Jens-Holger Kirchner, sagt: „Mit dem neuen Rechner können sich alle, die es in unsere Region zieht oder die einen Umzug planen, über die Mobilitätkosten informieren, die am gewünschten Wohnort entstehen. Er hilft dabei, den richtigen Standort für das neue Heim zu finden.“
Die Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Ines Jesse, sagt: „Der Wohnkostenmobilitätsrechner macht die Kosten transparent, die beispielsweise entstehen, wenn zwischen Wohn- und Arbeitsort gependelt wird. So können die Kosten für die Nutzung von Bussen und Bahnen mit den Ausgaben für ein Auto verglichen werden. Das Land Berlin hat mit dem Wohnkostenmobilitätsrechner ein Projekt auf den Weg gebracht, dass auch für uns interessant ist. Deshalb haben wir entschieden, uns daran zu beteiligen. Das neue Serviceangebot unterstützt auch unser Ziel, die Städte zu entwickeln, die etwa eine Bahnstunde von Berlin entfernt liegen, die sogenannten Städte in der zweiten Reihe.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel sagt: „Der WoMoKo ist ein einfaches und überzeugendes Tool, um abzuschätzen, welche tatsächlichen Kosten an einem bestimmten Wohnort anfallen. Der Rechner macht deutlich, dass an vielen Wohnlagen sogar Geld gespart werden kann, wenn man Bus und Bahn nutzt. Der WoMoKo hilft nicht nur bei der Wohnortentscheidung, er kann auch dazu beitragen, den Öffentlichen Personennahverkehr zu stärken.“
Das übergeordnete länderübergreifende Ziel ist es, eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zu erreichen. Umzugsentscheidungen der privaten Haushalte haben einen erheblichen Einfluss auf die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtentwicklung, aber auch auf langfristige Mobilitätsmuster. Das Zusammendenken von Wohn- und Mobilitätskosten ist unabdingbar, um die Raumentwicklungsziele der Hauptstadtregion zu erreichen und die Abhängigkeit vom Autoverkehr zu reduzieren.
Hier geht es zum WoMoKo-Rechner: http://www.vbb.de/womoko
Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2017
www.berlin.de
Vorwort:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend
gekennzeichnet wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und #S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2017?
Zu 1.: Antwort der BVG: Die abschließenden Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das Jahr 2017 liegen noch keine finalen Werte vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im Jahr 2017 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort BVG: In 2017 wurden durch die BVG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
insgesamt 5.062.782 #Fahrausweiskontrollen realisiert.
Antwort S-Bahn Berlin: Durch bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Kontrolleure wurden in
2017 ca. 9,1 Mio. Fahrgäste kontrolliert.
3. und 4.: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr
2017 angetroffen?
Zu 3. und 4.: Antwort BVG: In 2017 wurden bei der BVG AöR insgesamt 250.658 Fälle
von erhöhtem Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.
2
Antwort S-Bahn Berlin: Insgesamt wurden in 2017 ca. 291.000 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen.
5. Von wie vielen „#Schwarzfahrer/innen“ im Jahr 2017 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Zu 5.: Antwort BVG: a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 250.658
Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt.
b) Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: a) Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Nr. 5, Drs. 18/10139, Nr. 5, Drs.
18/10526, Nr. 5.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen
gültigen Fahrausweis vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.“
b) Ca. 40 Prozent der geltend gemachten Beförderungsentgelte wurden bezahlt.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn seit dem 1.1.2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a des
Strafgesetzbuches (StGB) gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren,
mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In
2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt. In 2017 wurden
insgesamt 10.397 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Im Jahr 2016 wurden 34.182 und im Jahr 2017 34.981 Strafanträge
gestellt.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen
Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265a
StGB vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265a StGB (Erschleichen
von Leistungen) ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst.
Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel
auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen
Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder
einer Einrichtung. Im Jahr 2016 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt 9.903
Personen abgeurteilt worden (Verurteilungen und Freisprüche).
Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik
über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem Strafverfahren entstanden?
3
Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro Strafverfahren ist nicht möglich, da
diese stark variieren und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten Rechtsfolgen
und der Möglichkeit der Beitreibung der Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche Haftkosten sind dadurch kassenwirksam
entstanden?
Zu 9.: Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu
einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage zum 11. Januar 2018 in
den zuständigen Justizvollzugsanstalten anhand des IT-Fachverfahrens Basis-Web hat
ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 3 Gefangene,
in der JVA Plötzensee 74 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der
JVA des Offenen Vollzugs ein Gefangener, in der JVA Heidering 3 Gefangene und in der
JVA Tegel 9 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
aktuell verbüßt haben. Zu beachten ist jedoch, dass der Tatbestand des § 265a StGB
neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr
1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten
bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und
die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei
eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der
Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das
Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 folgende Tagessätze:
2016
nach
Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 €
Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 €
Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 €
Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch keine Auswertung vor.
Exemplarisch für den 11. Januar 2018 betragen die Haftkosten für diese Gefangenen
täglich rund 15.000 €.
10. Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen
zu reduzieren?
Zu 10.: Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner
Vollzug zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer
nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
4
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsvereinbarungen)
werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige
Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dasselbe gilt auch für
"day-by-day"-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe
angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren Gefängnisaufenthalt durch
Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für zwei „Arbeit-statt-Strafe“-Projekte Zuwendungserhöhungen
im insgesamt fünfstelligen Bereich beschlossen. Im Rahmen der von
der Freien Hilfe Berlin e. V. getragenen Maßnahme „AMEA“ (Ausbau von Maßnahmen
für eingeschränkt Arbeitsfähige) sollen eingeschränkt arbeitsfähige Klienten, die sich bis
dahin im Ersatzfreiheitsstrafenvollzug in der JVA Plötzensee befunden haben, an eine
ergotherapeutische Praxis vermittelt werden. Während der Maßnahme soll neben niedrigschwelliger
Arbeitserprobung die weitergehende stationäre Therapie suchterkrankter
Klienten in die Wege geleitet werden.
Die Maßnahme „Beschäftigungsgeber Grün – Urban Gardening: Pflege Wohnumfeld und
SchulHofverbesserung“ des Trägers sbh (Straffälligen- und Bewährungshilfe)Berlin e. V.
richtet sich an zu Geldstrafe Verurteilte, die aus verschiedenen Gründen (Drogen, Substitution,
Krankheiten, spezifische Delikte mit Ausschlussmerkmal im Einsatzfeld Jugend
etc.) schwer an Beschäftigungsgeber zu vermitteln sind. Einsatzorte für gemeinnützige
Arbeit zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe sollen beschäftigungsgebereigene Projekte
auf Schulhöfen oder in Kitas und die Pflege von Wohnumfeldern in Kiezen bzw.
Wohnsiedlungen sowie die Pflege und Reinigung von Schulhöfen sein.
Darüber hinaus ist der Senat weiter bemüht, die Anzahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen
deutlich zu reduzieren. Denkbar wären etwa weitere aufsuchende und
niedrigschwellige Angebote zur Tilgung der Geldstrafe.
11. Welche Aktivitäten verfolgt aktuell die Justizministerkonferenz im Themenfeld der Reduzierung der
Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und im Hinblick auf das Problemfeld des sogenannten „Schwarzfahrens“
im Besonderen?
Zu 11.: In der Frühjahrskonferenz 2016 der Justizministerinnen und Justizminister wurde
der Beschluss gefasst, dass eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe einer
eingehenden und vertieften Prüfung bedarf. Hierzu sowie zur weiteren Verbesserung des
bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung Berlins im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen
hat.
Die Arbeitsgruppe bezieht in ihre Überlegungen verschiedene Ansatzpunkte für die Vermeidung
der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ein, die auf verschiedenen Ebenen
des Strafverfahrens ansetzen. So werden u. a.
die Einführung neuer Sanktionen und die Erweiterung des Kataloges nach § 153a der
Strafprozessordnung,
Möglichkeiten der Effektivierung der Tilgung der Geldstrafe durch Zahlung,
Möglichkeiten zur Effektivierung der gemeinnützigen Arbeit,
Maßnahmen, die im Rahmen des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe ergriffen werden
können und
die Entkriminalisierung von Bagatellstrafsachen (wozu auch das „Schwarzfahren" gehört)
5
diskutiert. Die Vorlage eines Abschlussberichts der Arbeitsgruppe an die Justizministerkonferenz
wird für den Herbst 2018 angestrebt.
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat (ggf. in Kooperation mit der S-Bahn, der BVG), Lösungen zu
finden, um die Anzahl der sogenannten „Schwarzfahrer“ zu reduzieren (z.B. durch gezielte Abonnement-
Kampagnen unter den Betroffenen bzw. entlassenen Inhaftierten)?
Zu 12.: Eine Reduzierung der Anzahl von Schwarzfahrenden wird durch attraktive Tarife
und geeignete Konzepte zur Fahrausweisprüfung gewährleistet. Für die Fahrausweisprüfungen
sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich, die wie folgt zu dieser Frage Stellung
genommen haben:
BVG: „Um die Prüfleistungen und damit die Einnahmensicherung der BVG sicherzustellen,
wurde 2017 in einer europaweiten Ausschreibung die Leistung der Fahrausweisprüfung
im Omnibus und in der U-Bahn neu ausgeschrieben. Die Prüfleistung für den Omnibus
konnte bereits zum November 2017 vergeben werden, die Vergabe der Prüfleistung
für die U-Bahn ist teilweise abgeschlossen bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ziel der
Neuvergabe ist es, den Kontrollgrad kontinuierlich zu steigern und somit die Schwarzfahrerquote
nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus entwickelt die BVG laufend Kampagnen, um weitere Kunden – vor allem
Abonnementkunden – zu gewinnen."
S-Bahn Berlin: „Die Abonnentenkampagne der S-Bahn Berlin richtet sich an die Allgemeinheit
und inkludiert folgerichtig die genannten Zielgruppen.“
13. Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs dar?
Zu 13.: Der Senat wird im Jahr 2018 grundsätzliche Untersuchungen zur Weiterentwicklung
des Tarifsystems beauftragen. Ergebnisse werden erst nach Abschluss dieses längeren
Prozesses vorliegen.
Berlin, den 26. Januar 2018
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung
Tarife + Straßenbahn: BVG testet in der Tram nun Ticketautomaten ohne Bargeld, aus BZ Berlin
https://www.bz-berlin.de/berlin/bvg-testet-in-der-tram-nun-ticketautomaten-ohne-bargeld
Die BVG fährt in der #Straßenbahn in der Zukunft voll auf #Kartenzahlung ab. Verschiedene Geräte werden dort 18 Monate lang getestet.
Wer ein #Ticket in der #Tram lösen will, braucht in Berlin Kleingeld. Bald nehmen die meisten #Automaten nur noch eine Karte. Die BVG rollt in die Bezahl-Zukunft. Per Ausschreibung werden Hersteller aufgefordert, Vorschläge einzureichen. In einem Modellversuch sollen verschiedene Geräte dann 18 Monate lang getestet werden, bevor rund 400 neue Automaten installiert werden.
Was der Kunde davon hat? Der Automat soll ausschließlich Kartenzahlungen (auch kontaktlos) akzeptieren. „Die Leute wollen mit Karte zahlen, selbst kleine Summen“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Mit Karte kann man bislang nur auf U-Bahnhöfen zahlen – unter 25 Euro ohne Pin, über mit Geheimzahl.
Das Display des Automaten soll mindestens 30 Zoll groß sein und in einem …
Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über
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das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
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Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
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Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
BVG + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der BVG, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wieviel eigene bei der #BVG angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen angestellte
Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind diese
angestellt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Es werden 1/3 intern und 2/3 durch #Dienstleister beauftragte Fahrkartenkontrolleure im
täglichen Einsatz gestellt.
Zurzeit sind folgende Dienstleister für die BVG AöR tätig:
#WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
#KÖTTER Sicherheits- und Ordnungsdienst SE & Co. KG
Berliner Objektschutz und Service Eltan GmbH (#B.O.S.)“
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Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von BVG eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der BVG? Welchen
durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn? Wieviel befristete
Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die eigenen Fahrausweisprüfer und #Fahrausweisprüferinnen der BVG AöR werden
nach dem gültigen Tarifvertrag (TV-N) nach EG 3 vergütet.
Die Vergütung der einzelnen Fahrausweisprüfer/-innen der Dienstleister unterliegt der
Vertragsgestaltung zwischen der beauftragten Firma und deren Beschäftigten. Wie sich
die konkrete Vergütungslogik der Fahrausweisprüfer/-innen bei dem für die BVG AöR
tätigen Dienstleister gestaltet, entzieht sich unserer Kenntnis. Die BVG AöR wirkt
jedoch darauf hin, dass die Beschäftigten im Fahrausweisprüfdienst nicht anhand von
reinen Feststellungsprämien vergütet werden. Die Dienstleister sind vertraglich
verpflichtet, mindestens Mindestlohn bzw. nach dem gültigen Entgelttarifvertrag für die
Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin und Brandenburg zu vergüten.
Über die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge bei den für die BVG AöR tätigen
Dienstleistern liegen uns keine Informationen vor.“
Frage 3:
Warum stellt die BVG nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches Tochterunternehmen
hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie beurteilt dies der Senat?
Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, das Fahrkartenkontrolleure bei der BVG direkt und in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR setzt seit Jahrzehnten erfolgreich einen Mix von eigenen und externen
Fahrausweisprüfungen ein. Hierdurch können Prüfzeiten besser koordiniert und
gewährleistet werden.“
Die Personalverantwortung liegt bei der BVG. Es obliegt ihrer unternehmerischen
Verantwortung, sich teilweise des Personals externer Dienstleister zu bedienen. Aus und
Weiterbildungen sowie Ausstattung mit Sachmitteln obliegt den Dienstleistern.
Frage 4:
Wie stellt die BVG eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der Fahrkartenkontrolleure
sicher?
Antwort zu 4:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt eine qualifizierte Ausbildung im Rahmen von Schulungen und
Unterweisungen sowie anschließender Prüfung sicher. Die Dienstleister sind zusätzlich
vertraglich verpflichtet für jeden/jede Fahrausweisprüfer/in ein Befähigungsnachweis zu
erstellen. Es dürfen nur Mitarbeiter/-innen eingesetzt werden, die über einen
Befähigungsnachweis verfügen.
Die BVG AöR führt bei den Dienstleistern eine permanente Kontrolle der zu erbringenden
Leistung durch. Nicht erbrachte und nicht den Qualitätsvorgaben der BVG AöR
entsprechende Leistungen werden sanktioniert. Hierzu werden von der BVG AöR u. a.
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Stichproben durchgeführt sowie Qualitätsprüfer der BVG AöR eingesetzt, die u.a. das
Auftreten und das Verhalten der eingesetzten Fahrausweisprüfer/-innen kontrollieren.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Generell sind alle Fahrausweisprüfer/-innen verpflichtet, elektronische Fahrausweise
(EFS) mit den ihnen zur Verfügung gestellten mobilen Datenerfassungsgeräten (MDE) zu
überprüfen. Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Verpflichtung, werden
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der BVG / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma sogenannte
„Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind diese
Prämien?
Antwort zu 6:
Die BVG teilte hierzu mit:
„Die BVG AöR zahlt generell keine sogenannten „Fangprämien“ (s. auch AW zu 2).“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
S-Bahn + Tarife: Fahrkartenkontrollen bei der S Bahn Berlin, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wieviel eigene bei der #S-Bahn Berlin angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen
angestellte Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind
diese angestellt?
Antwort zu 1:
Die DB teilte hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin verfügt über keine eigenen Kontrollkräfte sondern arbeitet hier mit
einem spezialisierten #Dienstleister zusammen. In der Regel sind täglich bis zu 80
#Kontrolleure im Einsatz.“
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Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von S Bahn eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der S Bahn Berlin?
Welchen durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn Berlin? Wieviel
befristete Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe des
branchenüblichen Tarifrechts gemäß BDSW (Bundesverband für #Sicherheitswirtschaft) zu
entlohnen.“
Frage 3:
Warum stellt die S Bahn Berlin nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches
Tochterunternehmen hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie
beurteilt dies der Senat? Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrkartenkontrolleure
bei der S Bahn Berlin direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat sich unternehmerisch entschieden, in Zusammenarbeit mit
spezialisierten Unternehmen ihren Beitrag zu einem gesamthaften Kontrollsystem für
einen verkehrsträgerübergreifenden öffentlichen Nahverkehr einer Metropolregion zu
leisten.“
Der Senat beabsichtigt nicht, in der Zukunft darauf hin zu wirken, dass
Fahrausweiskontrolleure bei der S-Bahn direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen
angestellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für das Personal obliegt allein der
DB.
Frage 4:
Wie stellt die S Bahn Berlin eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der
Fahrkartenkontrolleure sicher?
Antwort zu 4:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat den Dienstleister wirksam verpflichtet, geeignetes und geschultes
Personal einzusetzen, überprüft dies regelmäßig und sichert im Rahmen einer engen
Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einhaltung der
Qualitätsstandards.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin teilt diese Beobachtung nicht. Die im Auftrag der S-Bahn Berlin
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eingesetzten Kontrolleure sind angewiesen, grundsätzlich eine Prüfung mit dem
Handkontrollgerät durchzuführen und werden dahingehend auch überprüft.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma
sogenannte „Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind
diese Prämien?
Antwort zu 6:
Die DB teilte hierzu mit:
„Nein.“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Tarife: Berliner Nahverkehr Bahn schafft Vergünstigungen für Mitarbeiter ab Seit den 1990er Jahren konnten Bahnangestellte in Berlin alles Bahnen und Busse besonders günstig nutzen., aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-nahverkehr-bahn-schafft-verguenstigungen-fuer-mitarbeiter-ab/20762510.html
Ausgerechnet der größte Arbeitgeber der Stadt, der auch noch sein Geld mit Fahrten von Bahnen und Bussen verdient, hat seinen Mitarbeitern in Berlin das #verbilligte Fahren im Nahverkehr #gestrichen. Für rund 12 000 Mitarbeiter, auch ehemalige, die das Angebot bisher genutzt hatten, gibt es seit diesem Monat kein stark verbilligtes #ÖPNV-Ticket mehr. Wie viele von ihnen nun aufs Auto umsteigen, kann nur geraten werden.
Die bisherige ÖPNV-Karte war nach Angaben der Bahn einmalig in Deutschland. In den 1990er Jahren hatten die meisten Verkehrsunternehmen im Berliner Raum vereinbart, ihre Mitarbeiter gegenseitig gegen eine geringe Zahlung mit allen Bahnen und Bussen im Tarifgebiet ABC fahren zu lassen.
In den vergangenen Jahren seien aber immer mehr Unternehmen aus der Vereinbarung ausgestiegen, heißt es bei der Bahn. Auch die BVG ist nicht mehr dabei. Sie und die S-Bahn erkennen nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz aber gegenseitig Mitarbeitertickets an.
Abgespeckte Alternative: #DB-Jobticket M umsteigen
Ihren Ausstieg begründet die Bahn mit der Umstellung des S-Bahn-Verkehrsvertrages mit den Ländern Berlin und Brandenburg. Statt mit Nettoverträgen, bei denen die Verkehrsunternehmen die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf behielten, wird nun auf Bruttobasis abgerechnet. Die Unternehmen erhalten einen fixen Zuschuss, die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf wandern aufs Konto der Länder.
Durch diese Regelung sei es nicht mehr möglich, das ÖPNV-Ticket anzubieten, heißt es bei der Bahn.