Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2019, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und -Bahn jeweils in Berlin 2019 bis zum Stichtag 31.12.2019?
Antwort zu 1:
Die S-Bahn beförderte ca. über 480 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019. Genauere Zahlen
werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben.
Die BVG beförderte 1.126 Mio. Fahrgäste im Jahr 2019.
Frage 2:
Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2019
durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden ca. 9,3 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„2019 wurden durch die BVG AöR ca. 11,4 Mio. #Fahrausweiskontrollen durchgeführt.“
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Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag
31.10.2019 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag
31.12.2019 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Bis zum Stichtag 31.10.19 wurden ca. 228.000 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein
angetroffen, zum Stichtag 31.12.2019 waren es ca. 280.000 Fahrgäste. Die Quote hat sich
im Vergleich zum Jahr 2018 (2,6 %) um 0,4 % auf 3,0 % erhöht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG geht davon aus, dass als Stichtag der 31.12.2019 gemeint ist: Bezogen auf
diesen Stichtag wurden bei der BVG AöR im Jahr 2019 343.251 Fälle von erhöhtem
Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.“
Die dargestellten Werte der BVG ergeben eine Quote von 3,0 % von Fahrgästen, die ohne
gültigen Fahrschein angetroffen worden sind. Damit ist sie im Vergleich zu den Vorjahren
noch einmal etwas gesunken (2018: 3,1%, 2017 5,0%, 2016 5,7%).
Frage 4:
Von wie vielen sog. „#Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2019 das erhöhte
Beförderungsentgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen
daraus?
Antwort zu 4:
Zu a: Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn und BVG
kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert
(S-Bahn: ca. 280.000 Fahrgäste, BVG: 343.251 Fahrgäste).
Zu b:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Mit Stand 31.12.2019 wurden für das Jahr 2019 ca. 38 % der offenen Forderungen
beglichen.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Durch das erhöhte Beförderungsentgelt konnte die BVG einen Betrag in Höhe von
17,4 Mio. EUR (vorbehaltlich Abschreibungen und Absenkungen) vereinnahmen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
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Antwort zu 5:
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
Mit Stand 31.12.19 wurden 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB)
gestellt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge gemäß § 265 a StGB nur gegen
Mehrfachtäter. Mehrfachtäter sind definiert als Personen, gegen die in einem Zeitraum von
zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt geltend
gemacht worden sind.
Im Jahr 2019 wurden durch die BVG 10.871 Strafanträge gemäß § 265 a StGB gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2019 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und
zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a
Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265
a StGB – Erschleichen von Leistungen – ohne Unterscheidung einzelner
Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen
der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines
Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und den
Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Im Jahr 2018 sind in Berlin aufgrund
dieses Delikts insgesamt 6.267 Personen abgeurteilt (Verurteilungen und Freisprüche)
worden. Aus dieser Angabe kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen
Schwarzfahrens geschlossen werden. Für das Jahr 2019 liegen dem Senat derzeit noch
keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch
in 2019 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer
Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten
zum 29. Januar 2020 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu
diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 1 Gefangener, in der JVA
Plötzensee 41 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der JVA Heidering 9
Gefangene, in der JVA Tegel 2 Gefangene und in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 3
Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aktuell
verbüßten. In der Jugendstrafanstalt verbüßte am Stichtag kein Gefangener eine
Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Zu beachten ist jedoch, dass
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der Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere
Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem
Haushaltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die
Tageshaftkosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit
und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine
Differenzierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung
zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage
bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Für das Land Berlin ergaben
sich im Haushaltsjahr 2018 folgende Tagessätze:
2018 nach
Belegungsfähigkeit
nach tatsächlichen
Hafttagen
Tageshaftkosten 126,79 € 157,39 €
Bau-Investitionskostensatz 1,19 € 1,47 €
Sach-Investitionskostensatz 2,04 € 2,54 €
Gesamt-Tageshaftkosten 130,02 € 161,40 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu
reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner Vollzug
zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung,
Ratenzahlungsvereinbarungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher
Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die
bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren
Gefängnisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage vom 4. Oktober 2018 –
Drucksache 18/16 627 – wird verwiesen.
Soweit es den konkreten Kontext Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe und
Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) betrifft, ist Berlin dem
Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen (Bundesrat-Drucksache 424/19) beigetreten,
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wonach künftig das „Fahren ohne Fahrschein“ lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar
sein soll.
Belastbare Zahlen eingesparter Hafttage für das Jahr 2019 liegen dem Senat noch nicht
vor. Jedoch betrug bis November 2019 die Zahl der durch freie Arbeit im Sinne der
Berliner Tilgungsverordnung abgeleisteten Tagessätze (von denen einer einem Tag
Ersatzfreiheitsstrafe entspricht) über 60.000. Durch Ratenzahlungsvereinbarungen, die
von einem der zuwendungsfinanzierten freien Träger betreut werden, wurden bis
November 2019 mehr als 11.000 Tagessätzte getilgt.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version
https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten
Machbarkeitsstudie dar, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im
Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden
sollten?
Antwort zu 9:
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Machbarkeitsstudie wurde im August 2019
bezuschlagt und befindet sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung. Die Übermittlung der
Ergebnisse ist gegenwärtig für Mitte März 2020 vorgesehen.
Berlin, den 04.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kritik an steigenden Ticketpreisen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/article228003377/U-Bahn-S-Bahn-in-Berlin-Kritik-an-teureren-Tickets.html

Ab Januar steigen die #Ticketpreise für U-Bahn, S-Bahn, Bus und Tram. Kritik kommt vom Verkehrsclub. Die neuen Tarife im Überblick.

Mit Beginn des kommenden Jahres steigen in Berlin und Brandenburg die Fahrpreise für #Pendler, die das #ABC-Ticket nutzen – beim Verkehrsclub #VCD Brandenburg stößt das auf Unverständnis und Kritik. Die Erhöhung sei „das falsche Signal zur falschen Zeit“, erklärte Verbandschef Fritz Viertel am Freitag. Damit die #Verkehrswende gelinge, müssten mehr Menschen vom Umstieg auf Bus und Bahn überzeugt werden. Höhere Fahrpreise bewirkten genau das Gegenteil. Besonders hart treffe es die Pendler in Brandenburg, weil vor allem die Preise für das Tarifgebiet C deutlich angehoben werden.

Ab 1. Januar steigen nach Angaben des Verkehrsverbunds Berlin- Brandenburg (VBB) die Preise für ABC-Einzeltickets von 3,40 Euro auf 3,60 Euro, für ABC-Tageskarten von 7,70 Euro auf 9,60 Euro. Die ABC-Abo-Umweltkarte kostet statt 992 Euro künftig 1008 Euro. Der Preis der Umweltkarte AB im Berliner Stadtgebiet ändert sich im kommenden Jahr …

VBB + Tarife: Neue Angebote und Preise im VBB ab 1. Januar 2020, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-angebote-und-preise-im-vbb-ab-1-januar-2020

Nach zwei Jahren gibt es zum 1. Januar 2020 im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Tarifanpassung. Vor allem Tages- und Kleingruppenkarten steigen im Preis, unverändert bleiben dagegen unter anderem die Preise für Abo-Kunden in Berlin und für das VBB-Abo 65plus. Auch für alle Azubis und Schüler|innen in Berlin und Brandenburg ändert sich bei den Zeitkarten nichts. Das VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss bleibt in Berlin AB weiterhin unter der 50-Euro-Marke. Neu eingeführt werden weitere Anschlussfahrausweise und eine 4er-Tageskarte in den kreisfreien Städten. Für alle, die Ihr Ticket mobil in der VBB-App Bus&Bahn erwerben: Alle Änderungen werden ohne ein Update der VBB-App wirksam.

Für #Abonnenten in Berlin und Schüler|innen und Azubis im ganzen #Verbundgebiet ändert sich zum 1. Januar nichts, für Pendlerinnen und Pendler aus Berlin BC und ABC steigen die Preise für die VBB-Umweltkarten geringfügig. Höhere Anpassungen gibt es dagegen bei den überwiegend touristisch genutzten Tickets wie Einzelfahrausweisen, Tages- und Kleingruppenkarten.

-Fahrten-Karte zum alten Preis – Einzelfahrausweise steigen

Viele Berliner|innen und Potsdamer|innen kaufen sich statt eines Einzelfahrausweises die 4-Fahrten-Karte und haben schon bei der ersten Fahrt mit Bus und Bahn eine deutliche Ersparnis. Um ihnen weiterhin diese günstige Alternative anbieten zu können, werden die Preise für das starke Vierer-Packt zum 1. Januar 2020 nicht erhöht. Zum 1. Januar 2020 steigt zum Beispiel der Preis für den Einzelfahrausweis Berlin AB von jetzt 2,80 Euro auf künftig 2,90 Euro. Wer jedoch mit der 4-Fahrten-Karte unterwegs ist, bleibt beim alten Preis für weiterhin nur 2,25 Euro pro Fahrt. Neu eingeführt wird in Potsdam die 4-Fahrten-Karte im Tarifgebiet ABC für 10,40 Euro (Einzelfahrt bleibt damit stabil bei 2,60 Euro).

Wer rechnet, fährt günstiger

Kostensteigerungen bei den Einzelfahrausweisen können zum Beispiel durch die 4-Fahrten-Karte aufgefangen werden. Für Vielfahrer|innen lohnt der Abschluss eines der verschiedenen VBB-Abonnements. Das neue VBB-Abo Azubi gibt es bereits für 365 Euro mit verbundweiter Gültigkeit und das VBB-Firmenticket senkt den Preis der VBB-Umweltkarte, je nach Zuschuss des Arbeitgebers. Auch die Zahlweise kann deutliche Rabatte bringen: So steigt zum Januar zwar der Preis für die VBB-Umweltkarte Berlin ABC in der monatlichen Abbuchung von 992 Euro auf 1008 Euro, mit einem Wechsel zur jährlichen Abbuchung bleibt der Preis mit 978 Euro unter der 1000-Euro-Marke.

Neue Angebote zum 1. Januar 2020

  • Ermäßigter #Anschlussfahrschein Berlin A/C für 1,30 Euro
  • Anschlussfahrschein Berlin A/C als Tageskarte für 3,50 Euro
  • Anschlussfahrschein Berlin AB für Inhaber von Potsdamer Fahrausweisen 2,90 Euro
  • 4er-Tageskarten in Potsdam AB, BC, ABC und den kreisfreien Städten AB (dadurch keine Preiserhöhung pro Ticket beim Kauf der 4er-Tageskarten)
  • 4-Fahrten-Karte Potsdam BC und ABC für 7,20 bzw. 10,40 Euro

Unveränderte Preise (Auswahl)

  • Abo Berlin AB (monatl. und jährliche Abbuchung), VBB-Firmenticket Berlin AB, Azubi-Monatskarte Berlin AB, VBB-Abo Azubi
  • VBB-Umweltkarten (7-Tage-Karten, in den kreisfreien Städten AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • 8-Uhr/ 9-Uhr-Karten in den kreisfreien Städten AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus
  • VBB-Abo 65plus, VBB-Abo 65vorOrt
  • 4-Fahrten-Karten in Berlin und Potsdam

Veränderte Preise (Auswahl)

Tarifbeispiele Berlin Preis seit 1.1.2017 Preis ab 1.1.2020
Einzelfahrausweis AB 2,80 Euro 2,90 Euro
Einzelfahrausweis ABC 3,40 Euro 3,60 Euro
Tageskarte AB 7,00 Euro 8,60 Euro
Tageskarte ABC 7,70 Euro 9,60 Euro
Kleingruppen-Tageskarte AB 19,90 Euro 23,50 Euro
Kleingruppen-Tageskarte ABC 20,80 Euro 24,90 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC 100,50 Euro 104,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC 992,00 Euro 1008,00 Euro
     
Tarifbeispiele Land Brandenburg Preis seit 1.1.2017 Preis ab 1.1.2020
Einzelfahrausweis AB Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus 1,70 Euro 1,80 Euro
4-Fahrten-Karte AB

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

6,40 Euro 6,60 Euro
Einzelfahrausweis ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

2,70 Euro 2,80 Euro
Tageskarte AB

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

3,60 Euro 3,80 Euro
Tageskarte ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

6,10 Euro 6,40 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC

Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus

62,40 Euro 64,40 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC Brandenburg a. d. H., Frankfurt (Oder), Cottbus 624,00 Euro 644,00 Euro
Einzelfahrausweis AB Potsdam 2,10 Euro 2,20 Euro
Einzelfahrausweis ABC Potsdam 2,60 Euro 2,90 Euro
Tageskarte AB Potsdam 4,20 Euro 4,50 Euro
Tageskarte ABC Potsdam 5,80 Euro 6,10 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte AB Potsdam 41,40 Euro 42,40 Euro
Monatskarte VBB-Umweltkarte ABC Potsdam 60,20 Euro 63,80 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte AB Potsdam 414,00 Euro 424,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte ABC Potsdam 602,00 Euro 638,00 Euro
Einzelfahrausweis bis 35 km 5,70 Euro 6,00 Euro
Tageskarte bis 35 km 11,40 Euro 12,00 Euro
Tageskarte VBB-Gesamtnetz 21,00 Euro 22,00 Euro
Monatskarte 1 Landkreis 89,00 Euro 91,00 Euro
Abo (monatlich) VBB-Umweltkarte 1 Landkreis 890,00 Euro 910,00 Euro

Alle Fahrpreise unter vbb.de auf der VBB-Homepage.

Fahrausweise des alten Tarifs

Fahrausweise des alten Tarifs verlieren nicht sofort ihre Gültigkeit, denn für sie gibt es eine Übergangsregelung. Im Voraus erworbene und noch nicht entwertete Einzelfahrausweise, Tageskarten, Kleingruppentageskarten und 7-Tage-Karten zum alten Preis können noch bis zum 14. Januar 2020 für Fahrten genutzt werden.

Danach besteht die Möglichkeit, diese Fahrausweise gegen Zuzahlung des Differenzbetrages bei dem Verkehrsunternehmen umzutauschen, bei dem sie gekauft wurden.

Fahrausweise, bei denen sich der Fahrpreis nicht geändert hat, können weiter genutzt werden.

Tarife: Verkehrschaos in Köpenick 1. FC Union will Sonderfahrten nicht bezahlen aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrschaos-in-koepenick-1-fc-union-will-sonderfahrten-nicht-bezahlen/25310900.html

Wenn der . FC Union im Stadion an der Alten #Försterei spielt, herrscht Hochbetrieb in Bus und Bahn. Doch an #Sonderfahrten will sich der Klub nicht beteiligen.

Was dürfen Besucher eines #Hertha-Spiels, was Zuschauern bei Union nicht erlaubt ist? Sie dürfen ins Stadion mit Bus und Bahn fahren, ohne extra zu zahlen. Das #Fußballticket gilt als #Fahrausweis – was sicherlich auch Autofahrer zum Umsteigen motiviert. Der Köpenicker Klub spart sich die Ausgaben dafür, fördert damit natürlich das – mittlerweile legendäre – Verkehrschaos rund um die Alte Försterei. Das wird sich am heutigen Sonntagnachmittag beim Spiel gegen Köln ganz sicher wiederholen.

Der Treptow-Köpenicker Bürgermeister Oliver #Igel nannte die Situation „schwierig“. Bekanntlich will der Verein sein Stadion noch ausbauen. „Für den Fall ist mit weiteren erheblichen #Verkehrsproblemen zu rechnen“, schrieb der SPD-Politiker einem Berliner, der sich mit dem regelmäßigen Chaos nicht mehr abfinden mag.

Bahnverkehr: Der IC kommt: Oranienburg wird wieder Fernverkehrshalt!, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Der-IC-kommt-Oranienburg-wird-wieder-Fernverkehrshalt–4609344

Die Deutsche Bahn baut ihr Angebot zum #Fahrplanwechsel weiter aus: Mitte Dezember geht Deutschlands neue #Fernverkehrslinie #Dresden – Berlin – #Rostock stufenweise, mit anfangs zehn Fahrten täglich, an den Start. Ab März gibt es einen Zwei-Stunden-Takt mit 16 Fahrten. Außerdem setzt die DB dann auf dieser neuen Linie moderne Doppelstockzüge ein. Sie bieten WLAN, Bordgastronomie im Zugcafé und haben Platz für Gepäck und Fahrräder. Unter anderem Elsterwerda, Oranienburg, Neustrelitz und Waren (Müritz) erhalten dadurch einen regelmäßigen zweistündlichen Fernverkehrsanschluss. Im Mai nächsten Jahres halten diese Züge auch in Warnemünde und Berlin-Schönefeld Flughafen.

Das neue Angebot bedeutet attraktive Reisezeiten: Zum Beispiel von Oranienburg nach Rostock in rund eineinhalb Stunden. Oder von Oranienburg nach Dresden in weniger als drei Stunden. Touristen, Urlaubsreisende und Geschäftsreisende profitieren gleichermaßen davon.

#Fahrkarten für die Verbindung mit dem #Intercity gibt es mit dem #Super Sparpreis bereits ab 19,90 Euro.

Tarife: Neuverhandlung Semesterticket II aus Senat

www.berlin.de

1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zur Fortschreibung der #Semesterticket-Verträge der Berliner
#Hochschulen ergeben?
Zu 1.:
Den verfassten Studierendenschaften wurde ein Angebot für unbefristete Semesterticketverträge
mit Preissteigerungen nach dem Indexverfahren vorgelegt. Der Beratungs-
Zusammenschluss der Semesterticketreferentinnen und -referenten der #Freien Universität
Berlin, #Humboldt-Universität zu Berlin, #Technischen Universität Berlin, Universität der
#Künste Berlin, #Beuth-Hochschule für Technik Berlin und „#Alice-Salomon“-Hochschule für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (kurz: #Semtix-Ratschlag) brach im Frühjahr 2019
die Verhandlungen ab, da aus deren Sicht das Zustandekommen der tatsächlichen #Tarifanpassung
für die Semestertickets intransparent blieb.
Als Alternative wurde zunächst das Tarifangebot #Semesterticket Berlin ABC (Solidarmodell)
bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 von allen Berliner Hochschulen akzeptiert,
die Ergänzungsvereinbarungen dazu sind bereits unterzeichnet.
Der Semtix-Ratschlag, d.h. die Vertretung der verfassten Studierendenschaften, sieht in
Anbetracht aktueller Entwicklungen (kostenlose Tickets für Schülerinnen und Schüler,
365€-Jahrestickets für Azubis, gültig im gesamten Verkehrsverbund Berlin Brandenburg)
eine Notwendigkeit zu grundsätzlichen Anpassungen beim Semesterticket.
– –
2
2. Wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
Zu 2.:
Anfang Dezember 2019 werden die Vertragsverhandlungen zum Tarifangebot „Semesterticket
Berlin ABC“ ab dem Sommersemester 2021 aufgenommen.
3. Welche Hochschulen haben bereits Verträge für das Sommersemester 2020 unterschrieben?
Zu 3.:
Alle staatlichen sowie die konfessionellen Hochschulen des Landes Berlin haben die Verträge
für ein Semesterticket Berlin ABC für das Sommersemester 2020 unterzeichnet.
4. Wie sind diese Vertragsunterzeichnungen zu Stande gekommen? Beruhen sie auf separaten Verhandlungen
mit einzelnen Hochschulen?
Zu 4.:
Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
GmbH (VBB) vom 28. März 2019 wurden die Studierendenschaften der Berliner Hochschulen
Anfang Mai 2019 darüber informiert, dass die Semesterticketpreise für die Studierenden
der Berliner Hochschulen (Gültigkeitsbereich Berlin ABC) auch im Sommersemester
2020 und im Wintersemester 2020/2021 nicht angehoben werden und der Semesterticketpreis
damit bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 weiterhin 193,80 Euro beträgt.
Die Hochschulen wurden, wie auch im Verfahren für das Wintersemester 2019/20,
um Zustimmung gebeten. Mit Einverständniserklärung jeder Hochschulen verlängert sich
damit die Laufzeit der Semesterticketverträge bis einschließlich Wintersemester
2020/2021.
5. Wie können Studierende das im VBB-Tarif 2019 enthaltene Ticket verbundweit für 242 Euro aktuell erhalten?
Gibt es Hochschulen, die dieses Semesterticket anbieten?
Zu 5.:
Voraussetzung für das „Semesterticket mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner
Studierende“ ist, dass sich die Mehrheit der Studierenden bei einer Urabstimmung für
dieses Ticket mit einem Preis von aktuell 242,00 Euro je Semester entscheidet. Jede Berliner
Hochschule vereinbart in einem Semesterticketvertrag einheitlich ein für sie anzuwendendes
Tarifangebot als Solidarmodell. Die Studierenden jeder Berliner Hochschule
haben dabei die Wahl zwischen einem „Semesterticket Berlin ABC“ und dem „Semesterticket
mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“.
Bisher hat sich keine Berliner Hochschule für das Tarifangebot „Semesterticket mit Nutzung
im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“ entschieden.
6. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrsund
hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?
– –
3
Zu 6.:
Der Senat bewertet das Angebot an die Studierendenschaften, Semestertickets für alle
Studierenden einer Hochschule als Solidarmodell zu vereinbaren als ein attraktives Angebot,
da es abhängig von der Wahlmöglichkeit den Nutzerinnen und Nutzern eine freizügige
Mobilität in und um Berlin im Tarifbereich ABC bzw. sogar im gesamten VBB ermöglicht
und damit nicht nur den Hochschulbesuch, sondern auch eine gesellschaftliche Teilhabe
unterstützt. Aus Verkehrserhebungen ist bekannt, dass Berliner Studierende das Tarifangebot
in hohem Maße nutzen.
Aus verkehrspolitischer Sicht senkt ein solidarisches Ticket die Zugangshürden zum Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und dient dem Ziel einer Erhöhung des ÖPNVAnteils
an den von der Berliner Bevölkerung genutzten Verkehrsarten. Vertrieblich ist es
einfach umsetzbar und hilft, verlässliche Erlöse zur Sicherung des Angebots im ÖPNV zu
generieren.
Aus den Gesprächen mit Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern ist bekannt,
dass auch diese das Semesterticket als Erfolgsmodell betrachten, das im VBB-Tarif
fortgeführt werden solle. Auch die Ausgestaltung als Solidarmodell wird als wichtig eingeschätzt.
Ziel ist es, die erreichten Erfolge mit langfristigen Verträgen zu sichern.
Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen sollen bei der Preisgestaltung bereits beschlossene
Tarifmaßnahmen mit berücksichtigt werden.
7. Sieht der Senat das Solidarmodell als zukünftiges Modell für Auszubildende? Wenn nein, warum nicht?
Zu 7.:
Bei den Semestertickets handelt es sich um ein solidarfinanziertes Zeitkartenangebot. Um
ein derartiges Angebot zu verwirklichen, muss sich ein bestimmter Anteil der betroffenen
Personengruppe, hier der Studierenden, in einer Urabstimmung für die Annahme eines
entsprechenden Tarifangebotes aussprechen (§ 18 a Berliner Hochschulgesetz – BerlHG).
Im Falle der Annahme eines solchen Tarifangebotes müssen alle Studierenden (unabhängig
vom Abstimmverhalten und unabhängig von der Nutzung) den Betrag für das Semesterticket
zahlen. Durch die verpflichtende Abnahme durch alle Studierenden wiederum
ergibt sich ein vergleichsweise günstiger Preis für die einzelnen Personen. Der jeweilige
Semesterticketvertrag wird von der verfassten Studierendenschaft, dem Allgemeinen Studierendenausschuss
(AStA) abgeschlossen. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige
Teilkörperschaft der Hochschule mit Pflichtmitgliedschaft.
Die Realisierung eines solidarischen Tarifmodells setzt zum einen einen klar definierten
Kreis von Nutzerinnen und Nutzern und zum anderen eine geeignete, vertretungsberechtigte
Organisation voraus, die im Namen der Betroffenen Verträge aushandeln und das
Verhandlungsergebnis zur Abstimmung bringen darf. Dies lässt sich bei Auszubildenden
schwer umsetzen, insbesondere da es hier keine derart klare Zuordnung gibt wie bei Studierenden
einer Hochschule. Auch bei bestehenden Tarifangeboten für Auszubildende
stellt die Frage der Berechtigung mit Blick auf die unterschiedlichsten Arten einer Ausbildung
die größte Hürde dar und bringt hohen Aufwand bei der Nachweisführung mit sich.
Ein solidarisches Auszubildendenticket könnte diese Unterschiede nicht berücksichtigen
(z.B. in Bezug auf Ausbildungszeiten, -intervalle, -orte). Zudem gibt es keine entsprechende
Vertretungsorganisation, die für sich in Anspruch nehmen könnte, für alle Auszubildenden
zu sprechen.
– –
4
Ein Solidarmodell wird daher vom Senat nicht als geeignetes Modell für künftige Tarifangebote
für Auszubildende gesehen. Somit fiel die Entscheidung beim neuen Tarifangebot
für Auszubildende (VBB Abo Azubi für 365 Euro/Jahr) zugunsten eines frei wählbaren Tickets.
8. Erwägt der Senat, Studierende und Auszubildende bei VBB-Tarif und Leistungsangebot gleichzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.:
Eine tarifliche Gleichstellung von Studierenden und Auszubildenden bedarf aufgrund der
unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Personengruppen (vgl. auch Antwort
zu Frage 7) einer vertieften Prüfung und wäre daher aus Sicht des Senates nur mittelfristig
umsetzbar.
9. Wie bewertet der Senat, Leihfahrradsysteme für die Mobilität von Studierenden in das Solidarmodell einzubeziehen?
Zu 9.:
Die Integration von Leihfahrradsystemen müsste aus rechtlichen Gründen anbieterneutral
umgesetzt werden, d.h. alle Anbieter müssten die Möglichkeit bekommen, ihr Angebot in
den VBB-Tarif zu integrieren. Dies ist schon aufgrund der Volatilität des Anbietermarktes
schwierig. Auch die Abgrenzung auf das Kernangebot birgt Herausforderungen – manche
Anbieter würden nicht nur Fahrräder, sondern ggf. auch Elektroroller, Mopeds, Kraftfahrzeuge
und auch Ridesharingangebote mit integrieren können.
Hinzu kommt, dass für eine Einbeziehung von Leihfahrradsystemen in ein solidarisches
Tarifangebot aufgrund der notwendigen Berücksichtigung im Rahmen der Einnahmenaufteilung
und der Notwendigkeit einer praktikablen Abrechnung Gespräche nicht nur mit allen
Leihfahrradanbietern, sondern auch mit allen Verkehrsunternehmen im VBB und den
jeweiligen Aufgabenträgern zu führen wären. Bei bisherigen Vorgesprächen dazu konnten
bislang noch keine Lösungsmöglichkeiten identifiziert werden.
Bei einer Einbeziehung in das Solidarmodell von Studierenden wäre dazu voraussichtlich
eine Urabstimmung je Hochschule vorab erforderlich, bei der die Mehrheit der Studierendenschaft
für eine Einführung eines solidarischen Leihradsystems entweder in Kombination
mit dem Semesterticket oder als eigenes, zusätzliches Angebot stimmen muss. Vor
dem Hintergrund, dass die Studierendenschaften jeweils selbst die Entscheidungen treffen
müssen und es viele Leihfahrrad und ggf. -rolleranbieter am Markt gibt, wäre eine Vertragsgestaltung
in Verbindung mit den Semesterticketverträgen sehr komplex.
– –
5
10. Ist es den verfassten Studierendenschaften möglich, Verträge zu einem Solidarmodell für die Nutzung
von Leihfahrrädern abzuschließen?
Zu 10.:
Studierendenschaften können im Rahmen der Selbstverwaltung grundsätzlich Verträge
mit privaten Unternehmen (auch Dienstleistungsunternehmen) abschließen. Zur Finanzierung
könnte beispielsweise ein eigener Beitrag erhoben werden.
Berlin, den 27. November 2019
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung –

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Pendler Achtung Stau: Berliner Stadtrand fühlt sich abgehängt, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/1767656/

Die Anwohner am Stadtrand und im Umland sind genervt. Auf dem Weg zur Arbeit stehen sie häufig stundenlang im Stau. Der Verband Deutscher #Grundstücksnutzer (#VDGN) hat detaillierte Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Hier ein Teil der Forderungen und der derzeitige Stand:
In Verlängerung der #TVO

Schon seit 2008 wird über die Verlängerung Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zwischen #Marzahn-Hellersdorf und #Köpenick diskutiert. Das Großprojekt zur Entlastung des Südostens Berlins und zur Bewältigung der Verkehrsströme zum neuen #Flughafen #BER müsse jetzt ohne weitere Verzögerungen realisiert werden, fordert der Verband.

„Die TVO hat auch bei uns hohe Priorität“, sagt dazu Jan Thomsen, Sprecher der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Leider sei Anfang des Jahres die Bahn als Planerin für die nötigen #Eisenbahnbrücken vertragswidrig ausgestiegen. Nun müsse die #Tiefbau-Bauabteilung im eigenen Haus übernehmen. Der Beginn des #Planfeststellungsverfahrens verschiebe sich so um rund 1,5 Jahre auf voraussichtlich Ende …

Tarife + Fahrplan: Fährt der Interregio-Express (IRE) zwischen Berlin und Hamburg auf das Abstellgleis?, aus DBV

Nein, das hofft der Deutsche #Bahnkunden-Verband (#DBV) nicht. Der Deutsche Bahnkunden-Verband erwartet, dass dieses im Vergleich zum ICE preislich attraktivere Angebot zwischen Berlin und Hamburg auch weiterhin angeboten wird.

Allerdings besteht der Eindruck, dass DB #Regio, die dieses Angebot in Eigenregie betreibt, den #IRE abschaffen möchte. In der Vergangenheit ist der IRE leider sehr oft wegen #Lokführer-Mangel ausgefallen. Dies ist sehr ärgerlich und trägt nicht dazu bei, dass Fahrgäste Vertrauen in dieses Angebot haben. Damit ist auf Dauer letztlich die ausreichende Wirtschaftlichkeit gefährdet.

Dazu ist jetzt noch geplant, ab dem 15. Dezember 2019 die #Fahrpreise anzuheben. Von Montag bis Donnerstag soll die einfache Fahrt zwar auch weiterhin 19,90 Euro kosten, von Freitag bis Sonntag ist aber eine Erhöhung auf 22,90 Euro vorgesehen. Das Ticket für die #Hin- und Rückfahrt für 29,90 Euro soll sogar komplett gestrichen werden.

Dem DBV ist bekannt, dass viele Fahrgäste den IRE auch für einen Tagestrip nach Hamburg bzw. Berlin nutzen. Für diese Gruppe der Fahrgäste würde das Ticket für die Hin- und Rückfahrt damit von 29,90 Euro auf 39,80 Euro bei Fahrten von Montag bis Donnerstag und sogar auf 45,80 Euro in der Zeit von Freitag bis Sonntag steigen. Dies ist nicht zielführend, um die Züge gerade in Zeiten schwächerer Nachfrage auszulasten.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, das Fahrgäste wieder auf das Auto umsteigen, was aus Gründen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes nicht wünschenswert wäre.

Der DBV-Länderverband erwartet, dass der IRE Berlin – Hamburg jeden Tag zuverlässig, so wie im Fahrplan vorgesehen, verkehrt und zeitnah Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen Angebots ergriffen werden. Gerade angesichts der vielen Ausfälle in der jüngsten Zeit muss der angekündigte Wegfall des Hin- und Rückfahr-Tarifes noch einmal überdacht bzw. korrigiert werden.

Pressekontakte:

Mail: nordost@bahnkunden.de
Michael Wedel, Vorsitzender des Länderverbandes Nordostdeutschland (Telefon 01 62 / 1 64 33 42) und Christian Schultz, Telefon 01 52 / 04 05 76 21 (Bundesvorstand Personenverkehr)

Tarife: Übergangsfrist für Schülerticket verlängert aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227661287/Uebergangsfrist-fuer-Schuelerticket-verlaengert.html

Die BVG hat noch 20.000 unbearbeitete Anträge. Deswegen können Kinder weiterhin ihren #Schülerausweis als #Fahrschein nutzen.

Weil die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) noch nicht alle Anträge für das kostenlose Schülerticket bearbeitet haben, können Kinder und Jugendliche auch weiterhin ihren Schülerausweis als Fahrschein nutzen. Die eigentlich am 30. November auslaufende Übergangsfrist wurde von der BVG jetzt bis Ende des Jahres verlängert. Auch die -Bahn erkennt diese Regelung an, so eine Sprecherin.

Berliner Schüler können laut einem Senatsbeschluss seit August kostenlos den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt nutzen. Allerdings müssen sie eine #VBB-Fahrcard haben, die online bestellt werden kann. Allein bei der BVG sind dafür rund 330.000 Anträge eingegangen, von denen aber noch 20.000 …

Tarife: Das „kostenlose“ Schülerticket bei der BVG und dessen Kosten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele gültige „neue #Schülertickets AB“ waren zum jeweiligen Ersten der Monate August, September und Oktober 2019 ausgegeben?

Antwort zu 1:

Berechtigt zur Ausgabe von Schülertickets Berlin AB sind grundsätzlich alle Verkehrs­ unternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Es liegen aber  noch nicht von allen Verkehrsunternehmen die Meldungen zum Bestand der dort geführten Abonnementverträge mit gültigen Fahrtberechtigungen Schülerticket Berlin AB (Tarifstufe #BARA) vor. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf  die  Berliner  Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH. Die von  diesen  beiden  Unternehmen mitgeteilten Bestände betragen:

Anzahl #BVG -Bahn Gesamt
Bestand Abonnement  Schülerticket Berlin AB z.

1. 7.2019

64.027 17.402 81.429
Aufwuchs zum 1.8.2019 +137.694 +2.539 +140.233
Aufwuchs zum 1.9.2019 +59.907 +1.989 +61.896
Aufwuchs zum 1.10.2019 +48.270 +596 +48.866
Bestand zum 1.10.2019 309.898 22.526 332.424

Ausgehend von einer Zahl von  360.031  grundsätzlich  bezugsberechtigten  Schülerinnen und Schülern (vgl. Statistik Berlin Brandenburg, Schuljahr 2018/2019) an allgemeinbilden­ den Schulen in Berlin ergibt sich damit zum 01.10.2019 eine Marktabdeckung von 92,3%.

Frage 2:

Was genau ist eine ,,#fahrCard“? Handelt es sich dabei um eine Fahrkarte oder einen Dauerfahrausweis? Weshalb ist diese Bezeichnung gewählt worden?

Antwort zu 2:

Der Begriff „#VBB-fahrCard“ bezeichnet den als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgege­ benen, elektronischen Fahrausweis, der aktuell im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für im Abonnement ausgegebene Angebote verwendet wird (VBB Umweltkarte, Firmenticket, Schülerticket Berlin AB, VBB Abo 65+, z.T. Semestertickets). Die Bezeich­ nung wird allen Verkehrsunternehmen  im VBB einheitlich zur Verwendung vorgegeben.

Die VBB-fahrCard wurde  2012 im VBB erstmals eingeführt und seitdem schrittweise auf weitere Tarifprodukte ausgeweitet. Der Hintergrund der  Wahl  dieser  Bezeichnung  lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.

Frage 3:

Was kostete ein „Schülerticket“ bisher im Abonnement und wie viele dieser Abonnements bestanden zum

01.09. der Jahre 2010 bis 2018 jeweils?

Antwort zu 3:

Im Tarifbereich AB gab es bis zur Einführung des für den Erwerbenden kostenlosen Schülertickets Berlin AB mehrere  Tarifprodukte für Schülerinnen und Schüler: das Schülerticket Berlin AB, wahlweise im Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder als Monatskarte, die für jeden Monat neu erworben werden musste. Zudem gab es für berlinpass-lnhaber nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein ermäßigtes Schülerticket, ebenfalls im Abonnement und als Monatskarte. Bis 310.07.2018 gab es zum Schülerticket auch noch eine Geschwisterkarte im Abonnement  und  als  Monatskarte. Diese entfiel zum 01.08.2018, Die Schüler-Monatskarte entfiel zum 01.08.2019, die ermäßigten Schülertickets BuT laufen zum 31.12.2019 aus.

Angebote für Schüler in Berlin AB:

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte Geschwister- Monatskarte Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT)
Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis   Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis
1.1.2014 bis

31.12.2014

BARS      265 €/J.

(22,08 €/M.)

BART      163 €/J.

13,58 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

28,50 €/M.

BAT

17,30 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2015 bis

31.12.2015

BARS      270 €/J.

(22,50 €/M.)

BART      166 €/J.

13,83 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,00 €/M.

BAT

17,50 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2016 bis

31.7.2018

BARS      275 €/J.

(22,92 €/M.)

BART      170 €/J.

14,17 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,50 €/M.

BAT

18,00 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.8.2018 bis

31.7.2019

BARA      204 €/J.

(17,00 €/M.)

entfällt BARS2         0 €/J.

(o,oo €/M.)

  BAA

21,80 €/M.

entfällt BAS2

0,00 €/M.

seit 1.8.2019 BARA           0 €/J.

(o,oo €/M.)

 

 

entfällt            entfällt z. 31.12.

entfällt                    entfällt           entfällt z. 31.12.

Außerdem stand bis 31.07.2019 das Schulklassenticket zum Preis von 8 Euro/Schüler/ Schuljahr zur Verfügung, das bei Fahrten im Klassenverband von mindestens fünf Personen für Schülerinnen und Schüler genutzt werden konnte, die keine eigenen Zeitkarten besitzen sowie bis zu zwei Begleitpersonen. Mit dem für alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbaren Schülerticket Berlin AB entfiel die Notwendigkeit für dieses Angebot.

Die Anzahl der Schülerfahrausweise für die Jahre 2010 bis 2018 beruht auf der Grundlage der  testierten   Meldungen  der  Verkehrsunternehmen              an  den  Verkehrsverbund     Berlin­ Brandenburg      (VBB).    Die   Anzahl     der    Jahreswerte    wird     rechnerisch     ermittelt.     Die gemeldeten  Einnahmen werden geteilt durch den jeweiligen  Fahrpreis des Tickets.  Beim Vergleich der Zahlen ist zu berücksichtigen,  dass die Zahlen der Abonnements  Uährliche Gültigkeit) nicht mit den Zahlen der Monatskarten (monatliche Gültigkeit) direkt verglichen werden  können.  Fahrausweise für  Schülerinnen  und Schüler  im Tarifbereich AB wurden im  VBB  in  den  Jahren  2010-2018  ausgegeben  durch  folgende  Verkehrsunternehmen: BVG,  S-Bahn,  DB Regio,  ODEG,  NEB,  Hans,  PEG,  OLA,  BBG,  BOS,  HVG,  OVG, regiobus, RVS, SRS, WS, STE, SVF, UVG, VBBr, ViP und VTF.

Die rechnerischen Zahlen der ausgegebenen Tickets für Schülerinnen und  Schüler  in Berlin AB liegen nur für Kalenderjahre vor. Sie betragen ohne Berücksichtigung von Startkarten und Azubitickets:

  Schülerticket

im Abonnement

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte (Monatszahlen) Geschwister- Monatskarte (Monatszahlen) Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT) (Monatszahlen)
2018 73.571 8.993 4.404   592.833 58.650 373.334
2017 55.781 14.966 7.472   536.536 112.456 631.161
2016 53.993 14.556 6.704   594.094 135.038 540.478
2015 52.415 14.133 5.983   630.286 156.696 403.350
2014 49.992 13.425 5.596   646.021 168.138 346.038
2013 48.620 13.251 5.433   666.705 186.438 297.744
2012 47.501 13.475 4.810   711.646 214.012 169.372
2011 47.134 13.529 741   812.179 272.324 31.342
2010 44.113 12.535   883.348 288.996

Eine geringe Zahl von Fahrausweisen wurde bei Brandenburger Verkehrsunternehmen als

„Schüler-Fahrausweis“  unter teilweiser  oder vollständiger  Bezuschussung  des jeweiligen

Schulbedarfsträgers  ausgegeben  (2018 z.B. 32 Schüler-Monatskarten  AB, 5 Schülerticket Berlin AB im Abonnement).

Für das Jahr 2019 liegen bislang noch keine testierten Jahresmeldungen  vor,  aufgrund von Kündigungen und damit zusammenhängenden Rückrechnungen gibt es keine vergleichbar  aussagekräftigen Angaben.

Frage 4:

Welche „Ausgleichszahlung“ erhält die BVG für die „neuen Schülertickets AB“ pro Monat durch wen? Woher erhält der Leistungserbringer dieser „Ausgleichszahlungen“ diese Mittel?

Antwort zu 4:

Sofern ein Verkehrsunternehmen  einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  geschlossen  hat,  wird  ein  Ausgleich  an  dieses Unternehmen für jede gültige Fahrtberechtigung in Höhe von 22,50 Euro/Monat geleistet. Die  Finanzmittel  für   das   Schülerticket          Berlin  AB   sind   über  den   Nachtragshaushalt 2018/2019  im Kapitel  1330, Titel 68213 etatisiert.  Für den Zeitraum vom 01.08.2019  bis 31.12.2019 stehen 29,0 Mio. Euro zur Verfügung.  Diese werden von der für  das Kapitel 1330   zuständigen                  Senatsverwaltung      für    Wirtschaft,     Energie     und    Betriebe     an   die Senatsverwaltung  für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  im  Wege  der  auftragsweisen Bewirtschaftungen übertragen und dort verausgabt.

Frage 5:

Wie erfassen Senat oder BVG, wie viele Inhaber des „neuen Schülertickets AB“ dieses in den jeweiligen Monaten – ggf. auch wie oft – genutzt haben?

Antwort zu 5:

Der Umfang der Nutzung soll über Befragungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrserhebungen  ermittelt werden. Bislang liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.

Aus Sicht des Senats ist neben der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Angebots insbesondere auch schon die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNV nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sondern auch als sehr weitgehend verfügbares Angebot für eine Teilhabe junger Berlinerinnen und Berliner in ihrem Alltag von großer Bedeutung.

Frage 6:

Wie genau hat wer – sowohl auf Seiten des Senats als auch bei der BVG – wann die Höhe der

„erforderlichen Ausgleichszahlung“ im Sinne der Frage zu 4) berechnet?

Antwort zu 6:

Die  Ausgleichszahlung     soll,  um  möglichst  schnell  eine  hohe  Marktdurchdringung  zu erreichen, einen marktäquivalenten Ausgleich bieten für

  • die entfallenden Einnahmen aus den bisherigen Schülerticket AB (Monatskarte und Abonnement),
  • die entfallende Ausgleichsleistung, die für die Preissenkung  beim Schülerticket  Berlin AB ab 08.2018 (Preissenkung Abonnement von 275 Euro/Jahr auf 204 Euro/Jahr, Preissenkung Monatskarte von 29,50 Euro/Monat auf 21,80  Euro/Monat)  gewährt wurde,
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Preissenkung beim Schülerticket nach dem  Bildungs-   und   Teilhabepaket   ab    8.2018    (Entfall    der    Zuzahlung    von 15 Euro/Monat) und
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Erweiterung des Schülertickets nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 2.2019 (Wegfall der Mindestabstandsregelung) gewährt wurden.

Basis für die Ermittlung waren die jeweiligen Verkaufszahlen des Monats Dezember 2018. Diese wurden von der BVG im April 2019 zusammengestellt, von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und flossen entsprechend in die Ausgleichs­ vereinbarung ein.

Dabei nicht enthalten sind die wegfallenden  Erlöse für das bisherige Schulklassenticket.

Die bestehende Regelung wird mit Vorliegen erster Nutzungszahlen evaluiert und im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Verkehrsvertrages mit der BVG AöR ab 1.9.2020 neu geregelt werden.

Frage 7:

Wie genau (Häufigkeit, Dauer, Methodik, technische und personelle Mittel etc.) ermittelt die BVG die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen? Verfügt die BVG über Zahlen, aus denen sich die Nutzung einer bestimmten Linie ersehen lässt?

Antwort zu 7:

 

Die BVG teilt mit, dass sie die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen aus ver­ trieblichen Daten ermittelt, aus regelmäßigen manuellen und automatischen  Fahrgast­ zählungen auf einzelnen Linien sowie aus der in der Regel alle drei Jahre verbundweit durchgeführten Verkehrserhebung.  Die BVG verfügt damit über Zahlen, aus denen sich die Nutzung der meisten Linien ersehen lässt.

 

 

Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung

l n g m a r    S t r e e s e Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz