Straßenverkehr + Radverkehr: „Call a Bike“ Neuer Betreiber für Leihrad-Service in Berlin gesucht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/call-a-bike-neuer-betreiber-fuer-leihrad-service-in-berlin-gesucht/11173490.html

Der Vertrag mit der #Deutschen Bahn über den #Leihfahrrad-Service läuft aus. Ein neuer Betreiber wird gesucht. Das System soll an sich beibehalten werden, aber es sind mehr Stationen geplant.
Mehr Geld gibt’s zunächst nicht – aber die #Leihfahrräder der Deutschen Bahn (#Call a Bike) sollen weiter genutzt werden können. Die Stadtentwicklungsverwaltung habe zusammen mit den Bezirken eine Übergangslösung mit der Bahn vereinbart, sagte die Sprecherin der Verwaltung, Petra Rohland. Die bisherige Zuschussvereinbarung – eine Million Euro im Jahr – läuft Ende des Jahres aus, die Ausschreibung für einen neuen Betreiber ist aber erst jetzt auf den Weg gebracht worden. Vor dem Sommer könnte damit ein neuer Betreiber kaum an den Start gehen. In der Übergangszeit muss die Bahn das Leihradsystem allein finanzieren. Kostendeckend ist es nicht.
Laut der Auftragsbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt soll das Verfahren auf fünf Bewerber …

Straßenverkehr + Radverkehr: "Call a Bike" Neuer Betreiber für Leihrad-Service in Berlin gesucht, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/call-a-bike-neuer-betreiber-fuer-leihrad-service-in-berlin-gesucht/11173490.html Der Vertrag mit der #Deutschen Bahn über den #Leihfahrrad-Service läuft aus. Ein neuer Betreiber wird gesucht. Das System soll an sich beibehalten werden, aber es sind mehr Stationen geplant. Mehr Geld gibt’s zunächst nicht – aber die #Leihfahrräder der Deutschen Bahn (#Call a Bike) sollen weiter genutzt werden können. Die Stadtentwicklungsverwaltung habe zusammen mit den Bezirken eine Übergangslösung mit der Bahn vereinbart, sagte die Sprecherin der Verwaltung, Petra Rohland. Die bisherige Zuschussvereinbarung – eine Million Euro im Jahr – läuft Ende des Jahres aus, die Ausschreibung für einen neuen Betreiber ist aber erst jetzt auf den Weg gebracht worden. Vor dem Sommer könnte damit ein neuer Betreiber kaum an den Start gehen. In der Übergangszeit muss die Bahn das Leihradsystem allein finanzieren. Kostendeckend ist es nicht. Laut der Auftragsbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt soll das Verfahren auf fünf Bewerber …

Straßenverkehr + Radverkehr: Fahrradparkhaus für Potsdams Pendler Der Pkw-Parkplatz am Hauptbahnhof ist weg. Die Stadt will nun das Fahrradchaos beenden – mit einer ungewöhnlichen Idee, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article136004052/Fahrradparkhaus-fuer-Potsdams-Pendler.html

Die alleinerziehende Larissa Mertens arbeitet in Berlin. Teilzeit. Dreimal pro Woche nimmt die 40-Jährige den RE 1 zum Bahnhof Zoo. In den vergangenen Jahren hat sie ihr Auto auf dem #Parkplatz hinter dem #Potsdamer #Hauptbahnhof abgestellt – für 2,50 Euro am Tag. Der Parkplatz ist seit Sommer aber weg, die Landesinvestitionsbank ILB baut auf dem Gelände ihr neues Verwaltungsgebäude. „Seither ärgere ich mich jeden Tag über die Parkplatzsituation für uns Pendler“, sagt Larissa Mertens, die am Bornstedter Feld im Norden Potsdams wohnt. Die tägliche Parkgebühr von neun Euro für das Parkhaus ist ihr zu hoch. Schon gar nicht würde sich ein Dauer-Parkplatz dort für 45 Euro pro Monat lohnen. Morgens bringt die Mutter ihre beiden Töchter zur Schule, danach fährt sie mit dem Auto wieder nach Hause – um mit dem #Fahrrad zum Bahnhof zu fahren. „Dort beginnt der nächste Ärger“, sagt sie. „Denn es ist viel zu wenig Platz für #Fahrräder, die stapeln sich beinahe. Ein Chaos.“
Potsdams Pendler finden zunehmend schwerer einen bezahlbaren Parkplatz in der Innenstadt. Das liegt nicht nur an der ungebrochenen Bautätigkeit im ständig wachsenden Potsdam, dahinter steckt Strategie. „Wir wollen nicht noch mehr Autofahrer in die Innenstadt locken“, sagte der Sprecher der Stadtverwaltung, Jan Brunzlow der Berliner Morgenpost. „Alle klagen derzeit zu Recht über die Dauer-Staus.“ Es könne nicht erwartet werden, dass es im Bahnhofsumfeld kostenlose oder besonders preiswerte …

Straßenverkehr + Radverkehr: Fahrradparkhaus für Potsdams Pendler Der Pkw-Parkplatz am Hauptbahnhof ist weg. Die Stadt will nun das Fahrradchaos beenden – mit einer ungewöhnlichen Idee, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article136004052/Fahrradparkhaus-fuer-Potsdams-Pendler.html Die alleinerziehende Larissa Mertens arbeitet in Berlin. Teilzeit. Dreimal pro Woche nimmt die 40-Jährige den RE 1 zum Bahnhof Zoo. In den vergangenen Jahren hat sie ihr Auto auf dem #Parkplatz hinter dem #Potsdamer #Hauptbahnhof abgestellt – für 2,50 Euro am Tag. Der Parkplatz ist seit Sommer aber weg, die Landesinvestitionsbank ILB baut auf dem Gelände ihr neues Verwaltungsgebäude. „Seither ärgere ich mich jeden Tag über die Parkplatzsituation für uns Pendler“, sagt Larissa Mertens, die am Bornstedter Feld im Norden Potsdams wohnt. Die tägliche Parkgebühr von neun Euro für das Parkhaus ist ihr zu hoch. Schon gar nicht würde sich ein Dauer-Parkplatz dort für 45 Euro pro Monat lohnen. Morgens bringt die Mutter ihre beiden Töchter zur Schule, danach fährt sie mit dem Auto wieder nach Hause – um mit dem #Fahrrad zum Bahnhof zu fahren. „Dort beginnt der nächste Ärger“, sagt sie. „Denn es ist viel zu wenig Platz für #Fahrräder, die stapeln sich beinahe. Ein Chaos.“ Potsdams Pendler finden zunehmend schwerer einen bezahlbaren Parkplatz in der Innenstadt. Das liegt nicht nur an der ungebrochenen Bautätigkeit im ständig wachsenden Potsdam, dahinter steckt Strategie. „Wir wollen nicht noch mehr Autofahrer in die Innenstadt locken“, sagte der Sprecher der Stadtverwaltung, Jan Brunzlow der Berliner Morgenpost. „Alle klagen derzeit zu Recht über die Dauer-Staus.“ Es könne nicht erwartet werden, dass es im Bahnhofsumfeld kostenlose oder besonders preiswerte …

Straßenverkehr: Einschränkungen auf der Anna – Nemitz – Brücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gibt es auf der #Anna-Nemitz-Brücke #Verkehrseinschränkungen? Seit wann bestehen diese #Beschränkungen und wann ist mit der Aufhebung dieser Beschränkungen zu rechnen? Antwort zu 1: Auf der östlichen Seite der #Brücke ist das #Fugenband, welches den Übergang vom Brücken-überbau zum #Widerlager abdichtet, defekt. Da sich dieses Fugenband im mittleren Fahrstreifen Richtung Treptow nach oben wölbt und eine Gefahr sowohl für den Gerade-aus-Verkehr als auch für die Linksabbieger von der Auto-bahn kommend darstellt, musste diese Gefahrenstelle am 02. August 2014 abgesichert werden. Mit einer Aufhe-bung der Beschränkung ist nach einem Austausch des gesamten Fugenbandes voraussichtlich im Frühjahr 2015 zu rechnen. Frage 2: Welche Instandsetzungsarbeiten sind zur Be-seitigung der Verkehrseinschränkungen notwendig? Wann werden diese Arbeiten beauftragt? Antwort zu 2: Für eine fachgerechte und dauerhafte Instandsetzung muss das Fugenband über die gesamte Brückenbreite ersetzt werden. Bei dem Fugenband han-delt es sich um eine Sonderkonstruktion, die speziell angefertigt werden muss. Für die Ausführung der Arbei-ten sind umfangreiche Verkehrseinschränkungen erforder-lich. Es müssen Verkehrssicherungskonzepte erarbeitet werden. Diese befinden sich in der Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Mit Einarbeitung dieser Randbedingungen wird im Januar eine Leistungsanfrage an das bauausführende Unternehmen gerichtet werden. Eine Beauftragung kann daher voraussichtlich Anfang 2015 erfolgen. Frage 3: Ist durch die Bauarbeiten oder den Brücken-zustand eine Erweiterung der Verkehrseinschränkungen zu erwarten? Antwort zu 3: Ja, siehe auch Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wann wurde die Anna-Nemitz-Brücke er-richtet und bestehen gegenüber der Herstellungsfirma gegebenenfalls noch Regressansprüche? Antwort zu 4: Die Brücke wurde 2002 errichtet. Es bestehen keine Mängelbeseitigungsansprüche. Frage 5: Welche voraussichtlichen Kosten werden durch die Instandsetzung anfallen? Antwort zu 5: Die Ausgaben für die Instandsetzung der Fugenbandkonstruktion betragen ca. 80.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für Leistungen zur Verkehrssi-cherung. Die Kosten sind vom Bundesministerium für für Verkehr und digitale Infrastruktur zu tragen, da sich die Brücke in der Baulast des Bundes befindet. Berlin, den 05. Januar 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)

Radverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie II: Instandsetzung und Ausbau der Radverkehrsanlagen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Radwege, #Radspuren und #Schutzstreifen wurden seit 2011 bis Ende 2014 nach den heute gültigen Standards #instandgesetzt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 2: Welche Radwege, #Radfahrstreifen und Schutzstreifen gelten als dringend #sanierungsbedürftig und wo sind Instandsetzungsmaßnahmen nach heute gültigen Standards geplant? (Bitte nach Ort und Art sowie ggf. nach voraussichtlichen Kosten der Maßnahme und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Frage 3: Welche der in DS 17/11658 angekündigten Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen wurden bis Ende 2014 angelegt? Antwort zu 1, 2 und 3: Bis zum 11. Dezember 2014 sind folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben vollständig umgesetzt worden: Brückenstraße südl. Märkisches Ufer Schulze-Delitzsch-Platz Prinzenstraße südl. Gitschiner Straße Dietzgenstraße (Schillerstraße – Wackenbergstraße) Heinrich-Mann-Straße Granitzstraße (Neumannstraße – Haßfurter Weg, Südseite) Hansastraße (Indira-Gandhi-Straße – Buschallee) Joachim-Friedrich-Straße (Westfälische Straße – Gervinusstraße) Sömmeringstraße Lise-Meitner-Straße südl. Max-Dohrn-Straße Klosterbuschweg (Seegefelder Weg – Torweg) Wilhelmstraße (Daberkowstraße – Weinmeisterhornweg, Ostseite) Königstraße (Glienicker Brücke – Nikolskoer Weg) Werbellinstraße (Karl-Marx-Straße – Morusstraße, Nordseite) Karl-Marx-Straße (Silbersteinstraße – Juliusstraße) Folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifen sind bis zum 8. Dezember 2014 teilweise markiert worden, die restlichen Markierungen sollen 2015 folgen: Reinickendorfer Straße (Seestraße – Plantagenstraße) Zeppelinstraße südl. Spekteweg Ringstraße (Kaiserstraße – Attilastraße) Kamenzer Damm (Wedellstraße – Malteserstraße, Nordseite) Blankenburger Straße (Pasewalker Straße – Siegfriedstraße) Bei folgenden der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben ist bis zum 8. Dezember 2014 mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen begonnen worden, aber die Witterungsbedingungen haben die Markierungsarbeiten nicht mehr zugelassen (Markierung voraussichtlich 2015): Stülerstraße Nauener Straße nördl. Staakener Straße Gartenfelder Straße (östl. Küsterstraße – Daumstraße, Nordseite) Kaiserstraße (Mariendorfer Damm – Machonstraße) Die Markierung folgender Radfahr- bzw. Schutzstreifen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, soll aber in den nächsten Jahren erfolgen: Annenstraße (Dresdener Straße – Heinrich-Heine-Platz) Turmstraße westl. Lübecker Straße Stromstraße (Perleberger Straße – Turmstraße, Westseite) Skalitzer Straße (Kottbusser Tor – Wassertorplatz) Gitschiner Straße (Wassertorplatz – Zossener Straße) Warschauer Straße (Revaler Straße – Frankfurter Allee) Danziger Straße (Prenzlauer Allee – Landsberger Allee) Pasewalker Straße (Schlossallee – Am Feuchten Winkel) Alt-Gatow (Am Ortsrand – Plievierstraße, Westseite) Kladower Damm (Hellebergeweg – Plievierstraße, Ostseite) Feuerbachstraße (Schöneberger Straße – Lauenburger Straße) Schöneberger Straße (Alboinstraße – Manteuffelstraße) Köpenicker Landstraße (Am Plänterwald – Bulgarische Str., Nordseite) Frage 4: Welche weiteren Radfahr- und Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen sind geplant? (Bitte nach Ort, Streckenlänge, voraussichtlichen Kosten und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Abgesehen von den in Frage 3 genannten Vorhaben gibt es zurzeit nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planungen für Radfahr- oder Schutzstreifen in folgenden Hauptverkehrsstraßen: Chausseestraße (Wöhlertstr. – Zinnowitzer Str.) Heidestraße Müllerstraße (Seestr. – Sellerstr.) Sickingenstraße Beusselstraße (nördlich Alt-Moabit) Französische Straße Anhalter Straße Mehringdamm (Westseite zwischen Kreuzbergstr. und Schwiebusser Str.) Eldenaer Straße (westlich Proskauer Str.) Hasenheide (Südseite) Dietzgenstraße (Westseite zwischen Rosenthaler Weg und Kastanienallee) Alt-Karow (Westseite) Gaußstraße Nürnberger Straße (südlich Augsburger Str. und nördlich Tauentzienstr.) Teplitzer Straße Hubertusallee (südlich Warmbrunner Str.) Dahlemer Weg (Weißwasserweg – Mörchinger Str.) Blanckertzweg Kaiser-Wilhelm-Straße (nördlich Alt-Lankwitz) Rheinstraße (Ostseite zwischen Walther-Schreiber-Platz und Kaisereiche) Monumentenbrücke Rixdorfer Straße (südlich Eisenacher Str.) Manteuffelstraße (südlich Berlinickeplatz) Boelckestraße (nördlich Werner-Voß-Damm) Kölner Damm Karl-Marx-Straße (nördlich Jonasstr.) Oberspreestraße (Südseite zwischen Silbergrasweg und Ostritzer Str.) An der Wuhlheide (Nordseite) Wegedornstraße (beiderseits Semmelweisstr.) Wendenschloßstraße (Westseite zwischen Charlottenstr. und Lienhardweg) Blumberger Damm (soweit noch keine Radwege vorhanden) Wuhletalstraße (soweit noch keine Radfahrstreifen vorhanden) Herzbergstraße (westlich Vulkanstr. und östlich Siegfriedstr.) Lückstraße (außer Bereich beiderseits Weitlingstr.) Egon-Erwin-Kisch-Straße (östlich Grevesmühlener Str.) Falkenberger Chaussee (Südseite beiderseits Pablo- Picasso-Str.) Dorfstraße (Südseite zwischen Hausvaterweg und Hohenschönhauser Str.) Oranienburger Straße (Ostseite nördlich Tessenowstraße, Westseite zwischen Eichborndamm und Taldorfer Weg sowie zwischen Lübarser Str. und Göschenplatz) Hennigsdorfer Straße Eichborndamm zwischen Waldstr. und Pannwitzstr. Zudem gibt es erste Vorüberlegungen für einige weitere Maßnahmen. Über Streckenlänge, Kosten und den Zeitpunkt der Fertigstellung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen noch nicht feststeht. Frage 5: Die Radverkehrsstrategie sieht vor, bei allen Straßenbaumaßnahmen für die Herstellung oder zumindest Beibehaltung einer ausreichenden Radverkehrskapazität sowie einer zügigen Fahrrad-Befahrbarkeit zu sorgen. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass diese Vorgabe seit 2011 in einzelnen Fällen nicht umgesetzt wurde? Antwort zu 5: Der Senat ist bestrebt, bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen, kann aber aufgrund der vielfältigen Einflüsse auf die Straßenbaumaßnahmen und der überwiegend bezirklichen Zuständigkeit für den Straßenbau nicht vollständig ausschließen, dass im Einzelfall die Zielsetzungen nicht umgesetzt werden. Frage 6: Wie viel wird pro Einwohner*in und Jahr an Investitionsmitteln des Straßenbaus für Maßnahmen zur Radverkehrsförderung ausgegeben? Antwort zu 6: Da außer im Titel 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ auch in anderen, meist von den Bezirksämtern verwalteten Haushaltstiteln Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs enthalten sein können, kann hierfür ohne eine grundlegende Änderung der bestehenden Systematik der Verbuchung von Bauleistungen kein Wert angegeben werden. Auf den Bericht für den Hauptausschuss (Drucksache 1531 B) wird verwiesen. Frage 7: Strebt der Senat für den kommenden Haushalt eine Erhöhung der Investitionsmittel auf die in der Radverkehrsstrategie angekündigten 5 Euro pro Einwohner* in und Jahr an? Antwort zu 7: Der Senat strebt weiterhin eine bedarfsorientierte Höhe der Investitionsmittel für die Förderung des Radverkehrs an. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für die Asphaltierung gepflasterter Nebenstraßen ohne Einrichtung eines Radfahr- oder Schutzstreifens verwendet wird? Antwort zu 8: Auf die Antworten zu diesem Thema in Drucksache 1531 B wird verwiesen. Die Markierung von Radfahr- oder Schutzstreifen ist in Nebenstraßen nach den geltenden Regelwerken und den Erkenntnissen der Radverkehrsplanung nicht geboten und zudem durch die Straßenverkehrsordnung ausgeschlossen, da diese Straßen ja in aller Regel Teil einer Tempo-30-Zone sind und deren Anordnung in Straßen mit Radfahr- oder Schutzstreifen unzulässig wäre (vgl. Straßenverkehrsordnung [StVO] § 45 [1c] Satz 3). Andererseits ist in gepflasterten Straßen die Herstellung einer gut befahrbaren Asphaltdecke die unerlässliche Voraussetzung, um die Straße für den Radverkehr attraktiv zu machen. Daher sind Maßnahmen, die die Asphaltierung von für den Radverkehr wichtigen Pflasterstraßen beinhalten, ein unverzichtbarer Bestandteil der Radverkehrsstrategie. Frage 9: Was spricht nach Auffassung des Senats dagegen, die Asphaltierung von Nebenstraßen und damit die Verbesserung der Autoverkehrsinfrastruktur zumindest anteilig aus regulären Straßenbaumitteln zu finanzieren? Antwort zu 9: Aufgrund der im Vergleich mit Fahrrädern deutlich besseren und wirksameren Federung von Kraftfahrzeugen sowie der nicht vorhandenen Sturzgefahr und des durch die geschlossene Karosserie gegebenen Schutzes gegen Verschmutzung sind die Vorteile, die sich für den Autoverkehr aus der Asphaltierung von Nebenstraßen ergeben, weitaus geringer als die für den Radverkehr. Da diese Maßnahmen deshalb ganz überwiegend im Interesse des Radverkehrs durchgeführt werden, machen die Bezirksämter in der Regel Planung und Durchführung dieser Maßnahmen von einer gesicherten Finanzierung aus den Mitteln des Haushaltstitels 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ abhängig. Unter den in der Drucksache 1531 B aufgeführten Voraussetzungen wird der Senat daher auch zukünftig solche Vorhaben aus Mitteln des Haushaltstitels 72016 finanzieren. Im Rahmen der Investitionsplanung und der bezirklichen Festlegungen werden entsprechende Vorhaben auch weiterhin aus „regulären“ Straßenbaumitteln finanziert werden. Mitunter ist die Herstellung von Fahrradrouten nur durch das Zusammenwirken beider Finanzierungswege möglich. Meist ist es dann aber zur Reduzierung unnötigen bürokratischen Aufwands sinnvoller, abschnittsweise getrennte Bauvorhaben durchzuführen anstatt die Kosten für einzelne Vorhaben aufzuteilen. Berlin, den 16. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)

Radverkehr + STraßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie IV: Fahrradparken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand des in der Radverkehrsstra-tegie von 2011 angekündigten „Gesamtkonzepts“ bzw. „Masterplans Fahrradparken“? Antwort zu 1: Für die Erarbeitung einer neuen Strate-gie zum #Fahrradparken Berlin ist derzeit auf der Vergabe-plattform des Landes Berlin die Aufgabenstellung öffent-lich ausgeschrieben. Bis zum 16. Januar 2015 können interessierte #Planungsbüros Angebote bei der Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt einreichen. Mitte Januar 2015 soll dann die Beauftragung an ein aus-gewähltes Büro erfolgen. Für die Untersuchung ist ein Bearbeitungszeitraum bis zum Ende des Jahres 2015 vorgesehen. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Berlin, den #Verkehrsunternehmen, Expertinnen und Experten aus den Bereichen des #Fahrradverkehrs und #Fahrradparkens, der #Verkehrsplanung sowie Vertreterinnen und Vertretern von Verkehrsverbänden, Wohnungswirtschaft, Großun-ternehmen, Einzelhandel etc. sind die Bearbeitungsstände und Ideen umfassend zu diskutieren und zu behandeln. Zielstellung ist es, dass ab 2016 mit der neuen Strate-gie zum Fahrradparken ein tragfähiges und für alle öffent-lichen und gesellschaftlichen Bereiche allgemein ver-ständliches Handlungskonzept vorliegt, welches umfas-send Empfehlungen, Handlungs- und Finanzierungsansät-ze zur Vergrößerung und Differenzierung des Fahrradab-stellangebotes vermittelt. Frage 2: Wie viele PKW-Stellplätze wurden seit 2011, entsprechend der Vorgaben des aktuellen StEP Verkehr, in Fahrrad-Stellplätze umgewandelt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Für die Anlage von Fahrradabstellplät-zen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. In den letzten Jahren wurden vereinzelt Fahr-radbügel im Rahmen des Pilotprojekts „Fahrradparken auf der Fahrbahn zu Lasten von PKW-Parkplätzen“ in einzel-nen Bezirken, die einen besonderen Bedarf angemeldet hatten, durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanziert. Die Wahl der vereinzelten Förderung erfolgte subjek-tiv aufgrund besonders angemeldeter Dringlichkeiten durch einige Bezirke (z.B. Mitte) bzw. im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur bei wichti-gen Projekten. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schrift-lichen Anfrage Nr. 17/15023 vom 25. November 2014 erfolgte eine Abfrage aller Bezirksämter über vorhandene, geschaffene und wegfallende Fahrradabstellplätze. Die Bezirke teilten mit, dass keine Statistiken vorhanden sind. Frage 3: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren auf eine Einhaltung der Vorgaben zur Schaffung von Fahrradab-stellmöglichkeiten verzichtet wird? Antwort zu 3: In der Berliner Bauordnung ist seit En-de 2007 eine Verpflichtung zum Bau von Fahrradabstell-plätzen im Zuge von Baugenehmigungen enthalten (bei Neubauten und größeren Umbauten, die jeweilige Anzahl richtet sich nach der Größe des Bauvorhabens). In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift werden auch quali-tative Standards für diese Abstellanlagen formuliert. Falls diese Anlagen nicht errichtet werden (können), greift eine Stellplatzablöseverordnung für Fahrräder. Diese Gelder können dann wiederum für Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum verwendet werden. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Zuwachs an Fahrradstellplätzen, insbesondere im Zusammenhang mit Neubauten, zu ver-zeichnen. Diese baurechtliche Regelung wird auch in Zukunft wesentlich zur Erhöhung der Abstellangebote beitragen. Inwiefern hierzu baurechtliche Anpassungen an die künftige Fahrradabstellsituation erforderlich sind, soll im Rahmen der Untersuchung zum Fahrradparken geprüft werden. Die neue Strategie zum Fahrradparken wird sich mit der Umsetzung der Festlegungen zum Fahrradparken der Berliner Bauordnung (AV1 Stellplätze) auseinander-setzen und die entsprechenden Erfahrungen der Bezirke auswerten. Das Thema Ablöse von Fahrradabstellanlagen soll ebenfalls behandelt werden. Fragen 4: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an S-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 5: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an U-Bahnhöfen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 6: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Straßenbahn-Haltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 7: Wie viele Fahrradstellplätze sind seit 2011 an Bushaltestellen entstanden? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4 – 7: Fahrradabstellanlagen an Bahnhö-fen, Stationen und Haltestellen des öffentlichen Perso-nennahverkehrs (ÖPNV) werden im Rahmen der durch das Land Berlin geförderten Bauprogramme der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG errichtet. Statistiken werden daher auch bei den Verkehrsunternehmen geführt. Auf-grund der engen Fristsetzung und urlaubsbeding zum Jahreswechsel war kurzfristig nur eine telefonische Ab-frage der S-Bahn Berlin GmbH möglich, die folgende Informationen zu errichteten Fahrradabstellplätzen an Berliner S-Bahnhöfen mitteilte: 2011 610 Abstellplätze 2012 248 Abstellplätze 2013 286 Abstellplätze 2014 ruhte das Bauprogramm aufgrund bahninterner Regelungen und Festlegungen. 2015 wird das Programm weiter fortgeführt z.B. mit Planungen am S-Bahnhof Pankow. Eine Einholung von Informationen bei der BVG war im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich. Informationen zum Sachstand von Fahrradabstellanla-gen im Sinne von Bike & Ride können im Internet einge-sehen werden. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/mobil/fahrrad/bike_and_ride/index.shtml 1 Ausführungsvorschriften Frage 8: Konnte das Ziel, jährlich zusätzliche 600 Stellplätze an den Berliner S-Bahnhöfen und 500 Stell-plätzen an Haltestellen der BVG A.ö.R. zu schaffen (Drs 17/12050), in den Jahren 2013 und 2014 eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8: Aufgrund von Kapazitätsengpässen und anderweitigen dringenden Prioritätensetzungen in den Bezirksämtern, vorhandener begrenzter Flächenreserven im öffentlichen Raum im nahen Umfeld zum ÖPNV, Erschwernissen bei der Bereitstellung von Bahnflächen durch die DB AG, zeit- und kapazitätsintensiver Abstim-mungsprozesse zwischen den Bezirken und den Ver-kehrsunternehmen sowie aufgrund der Einhaltung von internen Ausschreibungsregularien, Formalitäten und Koordinierungen innerhalb der jeweiligen Verkehrsunter-nehmen, ist die planerische Zielsetzung nur bedingt ein-haltbar. Frage 9: Wie groß ist der Anteil der überdachten Fahr-rad-Stellplätze an der Gesamtzahl der Stellplätze in un-mittelbarer Nähe von S- und U-Bahnhöfen? Antwort zu 9: Hierzu liegen keine detaillierten Infor-mationen vor. Erfahrungen aus den Bauprogrammen der vergangenen Jahre ermöglichen eine Abschätzung von ca. 30 % überdachter neu errichteter Abstellplätze. Auf-grund der Berücksichtigung stadtgestalterischer, stadt-bildverträglicher und denkmalsgerechter Aspekte sowie der begrenzten freien Flächenverfügbarkeit für Abstellan-lagen in attraktiver Nähe zum ÖPNV muss leider oft zu Lasten einer Überdachung abgewogen werden. Frage 10: Was ergab die Überprüfung der „funktiona-len, gestalterischen und betrieblichen Tragfähigkeit“ einer Fahrradstation am Bahnhof Ostkreuz, die laut Drs 17/1767 bis Ende 2014 abgeschlossen sein soll? Frage 11: An welchen weiteren Standorten sind Fahr-radstationen mit integrierten Service-Angeboten geplant? Antwort zu 10 und 11: Mit der Erarbeitung der neuen Strategie zum Fahrradparken sollen im Rahmen eines Arbeitspakets Modellprojekte, die ein hohes und flächen-sparendes Abstellangebot sowie hohe Servicequalitäten gewährleisten, insbesondere an großen Nachfragebrenn-punkten untersucht werden. Dabei sollen städtebauliche und standverträgliche Aspekte sowie tragfähige Betreiber- und Bewirtschaftungsmodelle geprüft werden. Für den Bahnhof Ostkreuz ist die Berücksichtigung eines Fahrradparkhauses oder einer Fahrradstation Schwerpunkt des im Januar 2015 beginnenden nicht offe-nen Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung der Bahn-hofsvorplätze. Derzeit erfolgt das Auswahlverfahren für die zu beteiligenden Wettbewerbsteilnehmerinnen und Wettbewerbsteilnehmer. Über erste Ergebnisse kann erst nach Beendigung der o.g. Untersuchungen berichtet werden. Frage 12: Ist der Senat der Auffassung, dass der Anteil der für den Radverkehr reservierten Flächen – einschließ-lich der Fahrrad-Stellplätze – am öffentlichen Straßen-raum sich am Anteil des Radverkehrs am Modal Split orientieren sollte? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Mit der Erarbeitung der neuen Strate-gie zum Fahrradparken sollen im Rahmen einer Bedarfsa-nalyse wichtige Trends und Anforderungen für das per-spektivische Fahrradparken herausgearbeitet und bewertet werden. Dabei sind Bedarfs- und Nachfrageräume nach sinnvollen Kriterien wie z.B. Baustrukturen, Radver-kehrsaufkommen, Distanz zu den Anlagen des ÖPNV, Nutzergruppen verschiedener Radmodelle (E-Bikes, Pe-delecs, Lastenräder) oder Radsystem (Leihsystem) zu identifizieren. Eine alleinige Beurteilung des Bedarfs nach dem Modal Split des Radverkehrsanteils wäre nur eine einseitige Betrachtung der komplexen Anforde-rungskriterien für das Angebot an Fahrradabstellanlagen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)

Straßenverkehr: Wann kommt endlich der Masterplan Parken?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann plant der Senat den für Ende 2013 an-gekündigten #Senatsbeschluss zum #Masterplan #Parken Berlin endlich zu verabschieden? Antwort zu 1: Der Senatsbeschluss ist für 2015 vorge-sehen. Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Erarbei-tung und Verabschiedung verzögert? Antwort zu 2: Der Entwurf für eine Senatsvorlage wird zurzeit auf der Fachebene abgestimmt. Erst danach können weitere formale Schritte eingeleitet werden. Dar-über hinaus sollen Erkenntnisse aus 2014 hinsichtlich weiterer Querbezüge zum Thema Parken Berücksichti-gung finden. Frage 3: Hält der Senat an dem sowohl im Koalitions-vertrag als auch im Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr verankerten Projekt fest? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Ja. Frage 4: Welche Gebiete kommen für den Senat für eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Frage? Antwort zu 4: Im Rahmen der bisherigen Arbeiten wurden auch potenzielle Erweiterungsgebiete der Park-raumbewirtschaftung identifiziert. Diese Gebietsabgren-zungen sind aber noch keine ausreichende Grundlage für die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung. Sie sol-len den Bezirken lediglich Hinweise geben, wo detaillier-te Vor-Ort-Untersuchungen sinnvoll sind. Frage 5: Inwieweit wird der Masterplan auch wie ge-plant weitere Themen im Sinne eines umfassenderen „Parkraummanagements“ wie Carsharing im öffentlichen Straßenland, Ladezonen und Fahrradabstellplätze beinhal-ten? Welche Regelungen und Maßnahmen sind dazu geplant? Antwort zu 5: Im Rahmen der Arbeiten an einer Strategie “Parken in Berlin” wird zunächst eine fundierte Auseinandersetzung mit dem bisher Erreichten, den Umsetzungshemmnissen und den Anforderungen an eine strategische Konzeption und Weiterentwicklung der Park-raumbewirtschaftung vorgenommen. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen unter der Überschrift “Management des ruhenden Verkehrs” in Form von Pilot- und Modellprojekten entwickelt und auf den Weg ge-bracht werden. Auch die umfangreichen Aktivitäten des Senats, die sich u.a. mit Fragen zu Ladestationen im öffentlichen Raum oder zu Leihfahrradsystemen ausein-andersetzen, werden thematisiert. Frage 6: Welche Ergebnisse hatte das 2013 durchge-führte Werkstattverfahren mit den Bezirken und Verbän-den? Sind diese Ergebnisse veröffentlicht worden? Wenn ja, wo? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 6: Die Werkstattverfahren wurden im Ja-nuar 2014 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht. Die Ergebnisse wurden in Form von Protokollen und eines Sachstandsberichts festgehalten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bezirken sowie den Vertrete-rinnen und Vertretern der Verbände zur Verfügung ge-stellt. Frage 7: Welche Konzepte und Gutachten sind für die Erarbeitung des Masterplans Parken in Auftrag gegeben worden? In welcher Höhe sind dafür Kosten angefallen? Antwort zu 7: Neben einer umfangreichen Be-standsanalyse zur Situation der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken wurde eine Recherche zum aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Deutschland in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Schluss-folgerungen zum vordringlichen Handlungsbedarf wurden in mehreren Runden mit den Fachleuten aus der Verwaltung und den betroffenen Berliner Vereinen und Verbänden intensiv abgestimmt. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen und die Praxis der Landeshauptstadt München mit der Parkraumbewirtschaftung vorgestellt und in die weiteren Arbeiten integriert. Die Zwischen-ergebnisse wurden mit den jeweiligen Fachleuten – vor allem in den Bezirken – in mehreren Workshops diskutiert, vertieft und abgestimmt. Im Anschluss daran wurden die zuvor mit den Bezirken im Rahmen einer umfangreichen Befragung definierten Handlungsschwer-punkte in vier Arbeitsgruppen vertieft. Die vorläufigen Arbeitsergebnisse wurden in einem Bericht festgehalten. Für die einzelnen Arbeitsschritte war eine externe Unterstützung notwendig. Insgesamt sind dafür Kosten in Höhe von 95.229,75 € angefallen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)

Straßenverkehr: Aktueller Stand zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die #Planungen zum #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke und welche Planungsschritte sind noch zu leisten? Antwort zu 1: Die Planungen zum #Ersatzbau der Neuen Fahlenbergbrücke wurden noch nicht begonnen. Aktuell werden in Vorbereitung der Planung Bestandsvermessungen und Kartierungen durchgeführt sowie der Bestand und die Ausbauentwicklungen der Medienträger festgestellt. Im Anschluss daran werden die Planungsleistungen ausgeschrieben. Derzeit ist mit einem Planungsbeginn nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Frage 2: Ist für die Zeit des Neubaus eine Aufrechterhaltung des Verkehrs zwischen Berlin-Müggelheim und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau geplant (Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen…)? Wenn ja, in welcher Form und ggf. mit welchen Einschränkungen? Frage 3: Wenn nicht, wie soll die Busverbindung und wie die ärztliche Notversorgung gewährleistet bleiben? Frage 4: Inwieweit wurden bzw. werden umweltrechtliche Belange bei der Planung berücksichtigt? Antwort zu 2 bis 4: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr, aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Frage 5: Wann ist mit Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 5: Entsprechend derzeitigem Planungsstand ist von einem Baubeginn im Jahr 2018 auszugehen. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)

Straßenverkehr: Neubau der Bundesautobahn A 100 – 16. Bauabschnitt Inbetriebnahme der bauzeitlichen Umverlegung der Sonnenallee, aus Senat

www.berlin.de Der zukünftige Trassenverlauf der #A100 kreuzt die vorhandene Stadtstraße #Sonnenallee zwischen #Ziegrastraße und #Grenzallee/#Dammweg. Um die #Bauarbeiten für den 16. Bauabschnitt der A 100 fortsetzen zu können, ist eine Änderung der Verkehrsführung im Bereich Sonnenallee erforderlich. Der Verkehr wird dazu auf einer Länge von 250 m neben dem ursprünglichen Straßenverlauf geführt. Die Anzahl der Fahrspuren bleibt erhalten. Nur der Fußgänger- und Radfahrverkehr wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen über den neuen Kreuzungsbereich geführt. Die Sonnenallee muss auf einer Länge von ca. 250 m um 30 m in Richtung Norden verschoben werden, um den unterhalb liegenden Autobahnbereich einschließlich der künftigen Autobahnbrücke der Anschlussstelle Sonnenallee herstellen zu können. Die bauzeitliche Umverlegung der Sonnenallee wird am 19. Dezember 2014 in Betrieb genommen. Mit der Errichtung des Straßendamms für die provisorische Straßenführung wurde bereits 2013 begonnen. Die Umverlegungsarbeiten und Umschlüsse der einzelnen Leitungsverwaltungen wurden inzwischen termingerecht abgeschlossen, so dass die bauzeitliche Umverlegung der Sonnenallee fristgerecht in Betrieb genommen werden kann. Dies war nur durch eine gute Baustellenkoordination und die Abstimmung mit allen Beteiligten der verschiedenen Leitungsverwaltungen (Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme, Gasag, Telekomunikation) sowie durch den hohen Einsatz der ausführenden Unternehmen möglich. Mit der neuen Straßenführung ist die Grundvoraussetzung für die Errichtung des neuen Brückenbauwerkes für die Sonnenallee über die spätere Autobahntrasse geschaffen. Die weiterführenden Arbeiten für die Herstellung der Trasse der A 100 beginnen direkt im Anschluss mit dem Rückbau der Leitungen im Bereich der Sonnenallee sowie der Herstellung der Baugruben und Trogbauwerke. Nach Fertigstellung des neuen Brückenbauwerkes über die A 100 sowie der Verlegung der Medien der Leitungsverwaltungen in ihre endgültige Lage wird die Sonnenallee wieder in ihrem ursprünglichen Verlauf für den Verkehr freigegeben. Den Anliegern und Gewerbetreibenden danken wir für das Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Weitere Informationen sind auch über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abrufbar