Straßenverkehr: Blitzer mit neuer Technik am Innsbrucker Platz So funktionieren die neuen Kombiblitzer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/blitzer-mit-neuer-technik-am-innsbrucker-platz-so-funktionieren-die-neuen-kombiblitzer,10809298,30267244.html #Avük, ein unauffälliges graues Gerät, fotografiert ab sofort am #Innsbrucker Platz #Tempo- und #Rotlichtsünder. Es ist die neunte Anlage dieser Art in Berlin. Ausgestattet mit neuster Technologie hat es auch bei viel Verkehr problemlos mehrere Fahrspuren im Blick. Sie ist grau und hat dunkel getönte Scheiben, die an Sehschlitze erinnern. Wer sich von ihr beobachtet fühlt, liegt richtig. Denn der graue Stahlzylinder auf dem Innsbrucker Platz in Schöneberg ist ein #Blitzer, der immer dann reagiert, wenn jemand zu schnell oder bei rot fährt. Nun hat die Polizei die neunte Anlage dieser Art in Berlin offiziell scharf geschaltet, ohne dies öffentlich anzukündigen. Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde der Kombi-Blitzer am Montag gegen 14.30 Uhr in Betrieb genommen – nachdem er ausgiebig getestet und anschließend geeicht worden war. Mehrere Fahrspuren im Blick Avük, automatische Verkehrsüberwachungskamera, heißt die Anlage im Polizistendeutsch. Poliscan ist der Markenname, der Hersteller heißt Vitronic. Hinter der unauffälligen Hülle verbirgt sich aufwändige High Tech – der stationäre …

Straßenverkehr: Wann ist Berlins Luft sauber (VIII)? Wie sehr stinken die Ausnahmen in der Umweltzone?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ausnahmen gelten in der Umweltzo-ne? Antwort zu 1: Seit 1.1.2015 gelten in Berlin folgende Ausnahmen in der Umweltzone:  Die bundesweit in allen #Umweltzonen geltenden Ausnahmen: Gemäß Anhang 3 der 35. Bundes-Immissions-schutzverordnung (#BImSchV) sind folgende Fahr-zeuge oder Fahrzwecke in allen Umweltzonen Deutschlands von der #Plakettenpflicht befreit: mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwa-gen/ Arztwagen im Einsatz, Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, Fahrzeuge mit Sonderrech-ten nach § 35 der Straßenverkehrsordnung, Mili-tärfahrzeuge soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, zivile Kraftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr, so-weit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfül-lung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr han-delt und für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder ro-tem Oldtimer-Kennzeichen.  Die in Berlin per Allgemeinverfügung erlassenen Ausnahmen für: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit beidseiti-ger Amelie oder Phokomelie fahren oder gefahren werden, Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, sofern diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Abgasstandards kennzeichnungsfä-hig wären, Fahrzeuge ausländischer diplomatischer Missionen, internationaler Organisationen und aus-ländischer berufskonsularischer Vertretungen mit entsprechenden Kennzeichen sowie Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge.  Einzelausnahmegenehmigungen, die von den zu-ständigen Straßenverkehrsbehörden der Bezirke in der Umweltzone Berlin erteilt werden: Seit 1.1.2015 können Einzelausnahmen nur erteilt werden für Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „G“ und geringen Einkommen oder für Sonderfahrzeuge. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das Fahrzeug nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann. Sonder-fahrzeuge erhalten zudem die Auflage, auf den bestmöglichen Standard unterhalb der grünen Pla-kette nachzurüsten, z.B. durch Nachrüstung eines ungeregelten Katalysators bei Fahrzeugen der Marke Trabant. Außerdem gelten Stichtage für die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf die An-tragstellerin oder den Antragsteller: bei Ausnah-megenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoff-gruppen 1 und 2 in der Regel vor dem 1.03.2007, bei Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3 und bei Fahrzeugen mit besonderer Geschäftsidee vor dem 1.11.2014. Frage 2: Wie viele Ausnahmen wurden in 2014, wie viele für 2015 erteilt? Antwort zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 143 und im Jahr 2015 (bis zum 23. März) 51 Einzelausnahmen erteilt. Frage 3: Welche der oben genannten Ausnahmege-nehmigungen werden ab dem 01.01.2015 nicht mehr erteilt? Antwort zu 3: Hierzu liegen keine Angaben vor. Frage 4: Für wie viele sogenannte „gewerblich genutz-te Sonderfahrzeuge für touristische Angebote der Schad-stoffgruppen 1 – 3, die eine Geschäftsidee verkörpern“, wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und seit Anfang 2015 Einzelausnahmen für die Einfahrt in die Umweltzone erteilt? 1. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge waren jeweils Oldtimer, London-Taxi, Trabant (bitte nach Schadstoff-gruppen 1 – 3 auflisten)? 2. Wie viele dieser Sonderfahrzeuge waren Busse, die für Stadtrundfahrten eingesetzt werden (bitte nach Schadstoffgruppen 1 – 3 auflisten)? Antwort zu 4.: Bis Ende 2014 wurden für diese Fall-gruppe nur Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 erteilt. Fahrzeuge der Schad-stoffgruppe 3, die nicht auf die grüne Plakette nachrüstbar waren, konnten aufgrund der bis Ende 2014 per Allge-meinverfügung erlassenen Ausnahmeregelung in der Umweltzone fahren. Für die Anzahl der in den Jahren 2012 bis 2015 erteil-ten Einzelausnahmen liegen folgende Angaben vor: Tabelle 1: Anzahl der erteilten Einzelausnahmen für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee für touristische Angebote nach Jahren und Schadstoffgruppe 2012 2013 2014 2015 (bis 23. März) Schadstoffgruppe 1 27 20 65 18 Schadstoff gruppe 2 2 1 0 0 Gesamt 29 21 65 18 Für eine Differenzierung nach Art der Fahrzeuge ge-mäß Teilfrage 4.1 und 4.2 liegen keine Daten vor. Für Oldtimer muss keine Einzelausnahme erteilt wer-den, sofern diese mit einem H-Kennzeichen zugelassen sind. Denn dann gilt die Ausnahmereglung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35. BImSchV. Über die Zahl der als Oldtimer zugelassenen Fahrzeuge, die für die oben genannten Zwe-cke eingesetzt werden, liegen keine Angaben vor. Frage 5: Für wie viele der unter Frage 4 erfassten Sonderfahrzeuge wird entsprechend der seit 2015 gelten-den Regelung für Einzel-Ausnahmegenehmigungen Be-standsschutz für wie lange gewährt? Antwort zu 5: Die Ausnahmegenehmigung kann für diese Fahrzeuge zunächst für eine Dauer von bis zu 2 Jahren erteilt werden. Bei Fortbestehen der Vorausset-zungen können erneut Ausnahmegenehmigungen bean-tragt und genehmigt werden. Insofern besteht für alle diese Fahrzeuge Bestandsschutz. Eine Befristung besteht nicht. Zu beachten ist jedoch die Stichtagsregelung. Sie bedeutet, dass keine Einzelausnahmen für Sonderfahrzeu-ge erteilt werden können, die erst nach dem 1.11.2014 von der Antragstellerin oder vom Antragsteller beschafft wurden. Damit ist die Zahl der Sonderfahrzeuge mit Ein-zelausnahme weitgehend auf den heutigen Bestand limi-tiert. Frage 6: Wie viele der unter Frage 1 erfassten gewerb-lich genutzten Sonderfahrzeuge wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 bei der Einfahrt in die Umweltzone bzw. in der Umweltzone durch die zuständigen Behörden auf die Einhaltung der bis Ende 2013 bzw. Ende 2014 und seit Anfang 2015 geltenden Regelungen für Ausnahmege-nehmigungen – hier hinsichtlich des Vorliegens von Ein-zelausnahmen für die Einfahrt in die Umweltzone – kon-trolliert und wie viel Verstöße gab es in den einzelnen Jahren a) bei solchen Fahrzeugen wie Oldtimern, London-Taxi, Trabant b) bei Bussen, die für Stadtrundfahrten eingesetzt werden? Antwort zu 6: Über die Zahl der kontrollierten Son-derfahrzeuge mit Einzelausnahmeregelungen können keine Angaben gemacht werden. Auch hinsichtlich der Zahl von Verstößen können keine Angaben gemacht werden, da diese Fahrzeuge bei der Registrierung von Verstößen nicht als eigene Kategorien ausgewiesen wer-den. Frage 7: Welche Erkenntnisse hat der Senat bzgl. des Schadstoffausstoßes und der Konzentration von Luft-schadstoffen wie Dieselruß, Feinstaub und Stickstoffdi-oxid – basierend auf einem zunehmenden Verkehr im touristischen Zentrum Berlins innerhalb der Umweltzone mit gewerblich genutzten Sonderfahrzeuge – hier vor allem von älteren Stadtrundfahrtbussen- , in den letzten Jahren ? Antwort zu 7: Zur Berechnung des Schadstoffaussto-ßes dieser Fahrzeuge liegen keine ausreichenden Daten vor, weder zur Fahrleistung noch zur spezifischen Emis-sion (Emissionsfaktoren) dieser Fahrzeuge. Aufgrund der geringen Gesamtzahl ist von zu vernachlässigenden Ef-fekten auszugehen. Frage 8: Inwieweit ist der Senat der Meinung, dass hier die großzügigen Ausnahmeregelungen verschärft werden müssen, so wie bereits im Luftreinhalteplan 2011-17 thematisiert? Antwort zu 8: Es gibt keine großzügigen Ausnah-meregelungen. Gemäß Luftreinhalteplan 2011-2017 sol-len Ausnahmen auf die in Anhang 3 der 35. BImSchV definierten Fälle begrenzt werden. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan vor, Einzelausnahmen nur für Spe-zialfahrzeuge mit geringer Fahrleistung und unter Beach-tung sozialer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zuzu-lassen. Dieses Ziel ist mit der am 1.1.2015 in Kraft getre-tenen Beschränkungen der Ausnahmeregelungen auf Schwerbehinderte mit geringem Einkommen und auf Sonderfahrzeuge erreicht worden. Denn 95 % aller Ein-zelausnahmen wurden bisher für Fahrzeuge erteilt, die nicht in die diese verbliebenen Fallgruppen fallen. Für eine noch weitergehende Verschärfung der Regelungen für Einzelausnahmen besteht aus Sicht des Senats keine Notwendigkeit. Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)

S-Bahn: Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln gesperrt Vom 2. bis 9. April wegen Autobahnbaus kein S-Bahn-Verkehr

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/054_strecke_baumschulenweg_neukoelln.htm Weil für die Verlängerung der #Bundesautobahn #A100 eine #Brücke im Bereich Grenzallee eingebaut wird, ist die #S-Bahn-Strecke zwischen #Baumschulenweg und #Neukölln von Donnerstag, 2. April, 22 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 1.30 Uhr, gesperrt. Die S-Bahn-Linien S 45 (Flughafen Berlin Schönefeld- Birkenwerder), S 46 (Königs Wusterhausen – Westend) und S 47 (Spindlersfeld – Hermannstraße) können dann in diesem Abschnitt nicht fahren und erhalten eine geänderte Linienführung. Betroffen ist außerdem die S 85 (Grünau – Buch). Die Arbeiten wurden bewusst in die Osterferien und auf die Osterfeiertage gelegt, weil dann erfahrungsgemäß weniger Kunden unterwegs sind. Am 7. und 8. April sind jedoch auch zwei Werktage betroffen. Fahrgästen wird empfohlen, die gesperrte Strecke mit der S-Bahn über Treptower Park zu umfahren, was allerdings mit Umstieg und überwiegend mit Bahnsteigwechsel verbunden ist. Der S-Bahnhof Treptower Park ist barrierefrei ausgestattet. Eine Reisezeitverlängerung von mindestens 10 Minuten bis 20 Minuten ist einzuplanen. Nur zur lokalen Anbindung des S-Bahnhofs Köllnische Heide wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen auf folgender Route eingesetzt: S-Bahnhof Plänterwald – Dammweg/ Sonnenallee (Halt für S-Bf Köllnische Heide) – S-Bahnhof Sonnenallee. Weitere Umfahrungsmöglichkeiten bestehen mit Regionalbahn-, Bus- und U-Bahn-Linien. Während der Bauarbeiten werden VBB-Einzelfahrausweise für die Kurzstrecke (Regeltarif und Ermäßigungstarif) im Abschnitt Tempelhof – Betriebsbahnhof Schöneweide/Oberspree für Fahrten bis zu maximal fünf S-Bahnhöfen anerkannt.

S-Bahn: Streckenabschnitt Baumschulenweg – Neukölln gesperrt Vom 2. bis 9. April wegen Autobahnbaus kein S-Bahn-Verkehr

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/054_strecke_baumschulenweg_neukoelln.htm

Weil für die Verlängerung der #Bundesautobahn #A100 eine #Brücke im Bereich Grenzallee eingebaut wird, ist die #S-Bahn-Strecke zwischen #Baumschulenweg und #Neukölln von Donnerstag, 2. April, 22 Uhr bis Donnerstag, 9. April, 1.30 Uhr, gesperrt. Die S-Bahn-Linien S 45 (Flughafen Berlin Schönefeld- Birkenwerder), S 46 (Königs Wusterhausen – Westend) und S 47 (Spindlersfeld – Hermannstraße) können dann in diesem Abschnitt nicht fahren und erhalten eine geänderte Linienführung. Betroffen ist außerdem die S 85 (Grünau – Buch).

Die Arbeiten wurden bewusst in die Osterferien und auf die Osterfeiertage gelegt, weil dann erfahrungsgemäß weniger Kunden unterwegs sind. Am 7. und 8. April sind jedoch auch zwei Werktage betroffen.

Fahrgästen wird empfohlen, die gesperrte Strecke mit der S-Bahn über Treptower Park zu umfahren, was allerdings mit Umstieg und überwiegend mit Bahnsteigwechsel verbunden ist. Der S-Bahnhof Treptower Park ist barrierefrei ausgestattet. Eine Reisezeitverlängerung von mindestens 10 Minuten bis 20 Minuten ist einzuplanen.

Nur zur lokalen Anbindung des S-Bahnhofs Köllnische Heide wird ein #Ersatzverkehr mit Bussen auf folgender Route eingesetzt: S-Bahnhof Plänterwald – Dammweg/ Sonnenallee (Halt für S-Bf Köllnische Heide) – S-Bahnhof Sonnenallee.

Weitere Umfahrungsmöglichkeiten bestehen mit Regionalbahn-, Bus- und U-Bahn-Linien.

Während der Bauarbeiten werden VBB-Einzelfahrausweise für die Kurzstrecke (Regeltarif und Ermäßigungstarif) im Abschnitt Tempelhof – Betriebsbahnhof Schöneweide/Oberspree für Fahrten bis zu maximal fünf S-Bahnhöfen anerkannt.

Straßenverkehr: Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof Vollsperrung der Chausseestraße wird aufgehoben., aus Senat

www.berlin.de Am 01. April 2015 wird die Vollsperrung der Chausseestraße zwischen Invalidenstraße und Zinnowitzer Straße nach Abschluss der Tunneldichtungsarbeiten der U-Bahnlinie 6 aufgehoben. Dadurch wird die Chausseestraße wieder in beiden Richtungen ohne Einschränkung befahrbar. Die seit Dezember 2014 verkehrende Straßenbahnlinie M 5 fährt unverändert. Die Umleitung über Hannoversche Straße – Hessische Straße wird aufgehoben. Die ausgeschilderte Umleitung über Habersaathstraße – Scharnhorststraße bleibt für die Fahrtrichtung der Invalidenstraße nach Westen wegen des Einbahnrichtungsverkehrs Richtung Osten zwischen Chausseestraße und Caroline-Michaelis-Straße bestehen. Die Zinnowitzer Straße wird zwischen Am Nordbahnhof und Chausseestraße zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Chausseestraße. Durch die Verkehrsfreigabe der Chausseestraße wird die Vollsperrung der Kreuzung Invalidenstraße / Gartenstraße möglich, die am 01. April 2015 für den Neubau bestehender Entwässerungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe eingerichtet wird. Diese Bauarbeiten im Kreuzungsbereich werden etwa 4 Monate andauern. Die Fertigstellung aller Bauarbeiten in der Invalidenstraße ist für August 2015 geplant.

Straßenverkehr: Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof Vollsperrung der Chausseestraße wird aufgehoben., aus Senat

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Am 01. April 2015 wird die Vollsperrung der Chausseestraße zwischen Invalidenstraße und Zinnowitzer Straße nach Abschluss der Tunneldichtungsarbeiten der U-Bahnlinie 6 aufgehoben. Dadurch wird die Chausseestraße wieder in beiden Richtungen ohne Einschränkung befahrbar.

Die seit Dezember 2014 verkehrende Straßenbahnlinie M 5 fährt unverändert.

Die Umleitung über Hannoversche Straße – Hessische Straße wird aufgehoben. Die ausgeschilderte Umleitung über Habersaathstraße – Scharnhorststraße bleibt für die Fahrtrichtung der Invalidenstraße nach Westen wegen des Einbahnrichtungsverkehrs Richtung Osten zwischen Chausseestraße und Caroline-Michaelis-Straße bestehen. Die Zinnowitzer Straße wird zwischen Am Nordbahnhof und Chausseestraße zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Chausseestraße.
Durch die Verkehrsfreigabe der Chausseestraße wird die Vollsperrung der Kreuzung Invalidenstraße / Gartenstraße möglich, die am 01. April 2015 für den Neubau bestehender Entwässerungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe eingerichtet wird. Diese Bauarbeiten im Kreuzungsbereich werden etwa 4 Monate andauern.
Die Fertigstellung aller Bauarbeiten in der Invalidenstraße ist für August 2015 geplant.

Fahrradfahren in Berlin Sechs Gründe, warum Radfahren in Berlin Spaß macht, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/radfahren/fahrradfahren-in-berlin-sechs-gruende–warum-radfahren-in-berlin-spass-macht,15042500,30180340.html Es stimmt: Berlin ist noch lange keine #Fahrradstadt wie Amsterdam. Und #Radfahrer haben in der deutschen Hauptstadt mit einigen Unwegsamkeiten zu kämpfen. Aber: Es ist nicht alles schlecht! Denn… ..sie werden immer mehr: Es ist gar nicht so lange her, da waren Radfahrer Randphänomene. Heute muss sich zumindest in den zentralen Bezirken niemand mehr alleine fühlen, wenn er sich auf den Sattel anstatt hinters Lenkrad setzt. In den vergangenen Jahren stieg der Anteil der Wege, die in Berlin mit dem #Fahrrad zurückgelegt werden – jüngste offizielle Zahlen: 13 bis 15 Prozent. Und auf der Kastanienallee in Prenzlauer Berg wurden bereits mehr Fahrräder als Autos gezählt. Das schafft Sicherheit, weil Autofahrer vorsichtiger werden, wenn ihnen viele Radfahrer begegnen. Und es schafft auch ein Gefühl der Zugehörigkeit: So viele Menschen können sich doch nicht irren! …niemand muss alleine radeln: Neu in Berlin? Oder einfach nur keine Lust auf Kartenrecherche? Wohl in keiner Stadt ist das Angebot an geführten Radtouren, an denen jeder teilnehmen kann, so groß wie hier. Ob ins Oderbruch, zur Klosterbierbrauerei in Neuzelle oder durchs Wuhletal: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club hat für jeden etwas (www.radundtouren.de). Und bei der Sternfahrt des Clubs am 14. Juni radeln wieder Zehntausende durch Berlin – sogar über die Autobahn, die auf Abschnitten gesperrt wird. …Radfahren ist oft am schnellsten: Wer im Zentrum auf kurzen Strecken unterwegs ist, kommt auf zwei Rädern …

Straßenverkehr: 6-streifiger Ausbau der A 10 in Berlin- Pankow Vollsperrung der Schönerlinder Straße am 21. und 22. März 2015, aus Senat

www.berlin.de

Nach der Fertigstellung der Südfahrbahn im Herbst vorigen Jahres wird nun an der Dammaufschüttung für die Strecke, an den 4 Brückenbauwerken sowie an der Errichtung einer Stützwand und der Lärmschutzwand auf der Nordseite des Baubereiches zwischen den Autobahndreiecken Barnim und Pankow gearbeitet.

Nach dem die Fundamente und Widerlager der neuen Brücke über die Schönerlinder Straße errichtet wurden, wird als nächstes das Traggerüst für die Herstellung des Überbaus aufgebaut. Das Traggerüst überspannt die Schönerlinder Straße.

Von Sonnabend, 21. März 2015, 18.00 Uhr bis Sonntag, 22. März 2015, 10.00 Uhr muss für den Aufbau des Traggerüstes die Schönerlinder Straße in Berlin-Buch im Bereich der Autobahnbrücke für alle Verkehrsteilnehmer komplett gesperrt werden.

Umleitungsstrecken für den Kraftfahrzeugverkehr sowie die Führung von Fußgängern und Radfahrern werden ausgeschildert. Der Fahrzeugverkehr wird über die Wiltbergstraße zur Karower Chaussee und in der Gegenrichtung über die Pankgrafenstraße zur Bucher Chaussee umgeleitet. Zu beachten ist, dass für die Lindenhofbrücke eine Gewichtsbeschränkung auf 18 t besteht. Deshalb sind das Gewerbegebiet Pankow mit der Zufahrt über die Straße Am Posseberg und das Gewerbegebiet Schönerlinder Straße 29 in der Zeit der Vollsperrung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 t nicht erreichbar.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die vorhandenen Beschilderungen zu beachten und die aktuellen Empfehlungen des Verkehrswarndienstes sowie die Hinweise aus den laufenden Informationen zu verfolgen. Für die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen an der A 10 in Berlin-Pankow bitten wir weiterhin um Verständnis.

Vor Beginn der nächsten Bauzustände bzw. Sperrungen werden rechtzeitig erneute Presseinformationen bekannt gegeben.

Straßenverkehr: 6-streifiger Ausbau der A 10 in Berlin- Pankow Vollsperrung der Schönerlinder Straße am 21. und 22. März 2015, aus Senat

www.berlin.de Nach der Fertigstellung der Südfahrbahn im Herbst vorigen Jahres wird nun an der Dammaufschüttung für die Strecke, an den 4 Brückenbauwerken sowie an der Errichtung einer Stützwand und der Lärmschutzwand auf der Nordseite des Baubereiches zwischen den Autobahndreiecken Barnim und Pankow gearbeitet. Nach dem die Fundamente und Widerlager der neuen Brücke über die Schönerlinder Straße errichtet wurden, wird als nächstes das Traggerüst für die Herstellung des Überbaus aufgebaut. Das Traggerüst überspannt die Schönerlinder Straße. Von Sonnabend, 21. März 2015, 18.00 Uhr bis Sonntag, 22. März 2015, 10.00 Uhr muss für den Aufbau des Traggerüstes die Schönerlinder Straße in Berlin-Buch im Bereich der Autobahnbrücke für alle Verkehrsteilnehmer komplett gesperrt werden. Umleitungsstrecken für den Kraftfahrzeugverkehr sowie die Führung von Fußgängern und Radfahrern werden ausgeschildert. Der Fahrzeugverkehr wird über die Wiltbergstraße zur Karower Chaussee und in der Gegenrichtung über die Pankgrafenstraße zur Bucher Chaussee umgeleitet. Zu beachten ist, dass für die Lindenhofbrücke eine Gewichtsbeschränkung auf 18 t besteht. Deshalb sind das Gewerbegebiet Pankow mit der Zufahrt über die Straße Am Posseberg und das Gewerbegebiet Schönerlinder Straße 29 in der Zeit der Vollsperrung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 t nicht erreichbar. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die vorhandenen Beschilderungen zu beachten und die aktuellen Empfehlungen des Verkehrswarndienstes sowie die Hinweise aus den laufenden Informationen zu verfolgen. Für die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen an der A 10 in Berlin-Pankow bitten wir weiterhin um Verständnis. Vor Beginn der nächsten Bauzustände bzw. Sperrungen werden rechtzeitig erneute Presseinformationen bekannt gegeben.

Straßenverkehr: Kronprinzenbrücke – Ein Vandalismusopfer im Regierungsviertel?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat angesichts der von ihm auch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervorgehobenen Bedeutung der wiederaufgebauten #Kronprinzenbrücke im wiedervereinigten Berlin den heutigen Zustand des von Santiago #Calatrava entworfenen Bauwerks? Antwort zu 1: Der Zustand der Brücke ist gemäß Prüfbericht nach DIN 1076 mit 2,2 ( befriedigender Bauwerkszustand ) bewertet. Die im Prüfbericht festgestellten Schäden beeinträchtigen nicht die Stand- und #Verkehrssicherheit. Frage 2: Wie viele der insgesamt 14 #Beleuchtungsmasten sind aktuell funktionsfähig und wie viele aus welchen Gründen nicht? Frage 3: Wie viele der vierzig in den #Bordsteinstufen angebrachten Leuchten sind aktuell funktionsfähig und wie viele aus welchen Gründen nicht? Frage 4: Wie verhält es sich mit den in das #Brückengeländer integrierten Leuchten? Frage 5: Falls gar kein Element der ursprünglich aufwändig gestalteten Brückenbeleuchtung mehr funktionsfähig sein sollte, wie ist eine ausreichende Beleuchtung der Brücke sichergestellt, seit wann und für welchen Zeitraum wurden behelfsweise andere Leuchtmittel installiert und wann ist mit Abhilfe zu rechnen? Antwort zu 2 – 5: Derzeit ist kein Element der ursprünglichen Brückenbeleuchtung funktionsfähig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde Ende 2013 eine provisorische Beleuchtung installiert, die eine ausreichende Beleuchtung der Brücke sicherstellt. Die ursprüngliche aufwändig gestaltete Brückenbeleuchtung wurde durch #Vandalismus zerstört. Durchgeführte Reparaturarbeiten wurden wiederum sehr kurzfristig durch Vandalismus zerstört. Insbesondere bei den Schilkrötenleuchten (Bodenleuchten) aber auch bei den Geländerleuchten kam es dadurch zu einer ständigen Gefährdung durch freiliegende zugängliche Stromleitungen. Die Stromzuführung musste daher dauerhaft unterbrochen werden. Eine geeignete Umplanung, welche sowohl den bisherigen architktonischen Erscheinungsbild entspricht jedoch auch einen dauerhaften gefährdungsfreien Beleuchtungszustand erfüllt, konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es ist geplant, kurzfristig zumindest die Beleuchtungskörper an den Masten und die Geländerbeleuchtung in einer geeigneten Form instandzusetzen. Der Manager der öffentlichen Beleuchtung ermittelt derzeit die Kosten für die Maßnahme. Es wird angestrebt, bis zum Jahresenden zumindest Teile der Beleuchtung in Anlehnung an den archtitektonischen Entwurf von Calatrava wieder herzustellen. Frage 6: Wie schätzt der Senat angesichts des aktuellen Materialzustands den Sanierungsbedarf des Brückenbauwerks ein? Antwort zu 6: Die Kosten für die Erneuerung der kompletten Beleuchtung nach den Entwürfen von Calatrava (ohne Sichstellung eines dauerhaften gefährdungsfreien Beleuchtungszustandes) werden auf ca. 300.000,- € geschätzt. Berlin, den 17. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)