Straßenverkehr + U-Bahn: Unter den Linden an U-Bahn-Baustelle wieder frei, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/berlin-mitte-unter-den-linden-an-u-bahn-baustelle-wieder-frei,10809298,29901896.html In Berlins Mitte gibt es für #Autofahrer wieder freie Fahrt auf einem wichtigen Abschnitt des Boulevards Unter den #Linden. Seit Mittwochabend kann der #Verkehr zwischen Glinka- und Charlottenstraße wieder auf zwei Spuren je Fahrtrichtung rollen, wie die #Verkehrsinformationszentale mitteilte.

Die Straße Unter den Linden kann wieder in beiden Richtungen befahren werden. Die seit 2012 gesperrte Südfahrbahn ist am gestrigen Mittwoch wiedereröffnet worden, hieß es bei der Projektrealisierungsgesellschaft U 5, die für die dortige U-Bahn-Baustelle verantwortlich ist. Ursprünglich sollte die wichtige Ost-West-Verbindung schon von Dezember an wieder durchgehend in beiden Richtungen nutzbar sein. Doch die Fahrbahnmarkierungen konnten nicht komplettiert werden, weil die anhaltend …

Carsharing + Straßenverkehr: Carsharing – modernes Verkehrskonzept fördern, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Carsharing-Unternehmen sind derzeit in Berlin registriert? Wenn möglich, bitte eine Liste der Anbieter anfügen. Antwort zu 1: Es besteht keine Pflicht zur Registrierung eines Carsharing-Unternehmens bei der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin. Die beigefügte Übersicht enthält daher nur die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltbekannten Unternehmen. Die Zahl der bei den bezirklichen Gewerbeämtern anmeldeten Carsharing-Unternehmen liegt höher; Einzelheiten liegen in den Bezirksämtern vor. Frage 2: Wie gestaltet sich momentan die Situation für Carsharing-Anbieter in Bezug auf die #Parkraumbewirtschaftung? 1. Müssen die Anbieter Parkgebühren an die Stadt entrichten? 1. Wenn ja, wird pauschal oder individuell für jedes Fahrzeug abgerechnet? 2. Wenn pauschal abgerechnet wird, wie viel wird pro Fahrzeug berechnet? 3. Wenn nicht pauschal abgerechnet wird, wie sieht die individuelle Berechnung aus? Antwort zu 2: Für Carsharing-Fahrzeuge sind #Parkgebühren wie für privat und andere gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge zu entrichten, wenn diese auf parkraumbewirtschafteten Stellplätzen abgestellt werden. Die von den Bezirken teileingezogenen, beschilderten und markierten Stellplätze unterliegen nicht der Parkraumbewirtschaftung. Die Parkgebühren werden individuell für jedes Fahrzeug entsprechend der Parkdauer in der jeweiligen Parkzone und den Zeitraum mit Gebührenpflicht erhoben. Die Betreiber nicht stationsgebundener Carsharing-Angebote erfassen GPS-basiert den Standort jedes Carsharing- Fahrzeugs. Damit ist eine Zuordnung der Fahrzeuge zu den Parkzonen und den jeweils geltenden Zeitregelungen und Parkgebühren möglich. Die Entrichtung der Gebühren erfolgt dabei zentral durch die Anbietenden, die die Parkgebühren in ihre Tarife einpreisen. Kundinnen und Kunden von Carsharing-Unternehmen, die nicht an der zentralen Erfassung der Parkgebühren teilnehmen, haben die Gebühren selbst zu entrichten. Frage 3: Gibt es Bestrebungen, ggf. die Parkgebühren zugunsten niedrigerer Preise den Anbietern in Zukunft zu erlassen, und somit deren Angebot für die Berliner attraktiver zu gestalten? Antwort zu 3: Bemessungsgrundlage der Parkgebühren ist die Inanspruchnahme von Stellplätzen im öffentlichen Raum. Gewerbliche Nutzungen des öffentlichen Parkraums durch Carsharing-Fahrzeuge unterscheiden sich hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme nicht von privaten Kraftfahrzeugen. Berlin, den 19. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Stadtautobahn Berlin Wo es in Berlin am meisten Stau gibt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtautobahn-berlin-wo-es-in-berlin-am-meisten-stau-gibt-,10809148,29896330.html Warum #stockt der #Verkehr? Wie könnte es zügiger vorangehen? Das lässt die Senatsverwaltung jetzt zum ersten Mal systematisch untersuchen. Ein erstes #Umbauprojekt ist schon in Sicht. Und es gibt neue #Verkehrszählungsdaten. Kaum ein Tag vergeht in Berlin ohne Stau. Und fast immer geht es um die #Stadtautobahn, wenn im Verkehrsfunk vor Stockungen gewarnt wird. Jetzt will der Senat erstmals systematisch ermitteln, wo der Verkehr besonders oft zum Stillstand kommt und woran das liegt – um Möglichkeiten zur Abhilfe herauszufinden. „Das Land Berlin ist zurzeit gemeinsam mit der Verkehrsmanagementzentrale dabei, eine Stauanalyse für die Bundesautobahnen zu erstellen“, sagte Martin Pallgen, der Sprecher von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Die „kritischen Abschnitte mit instabilem Verkehrsfluss“ sollen genauer untersucht werden. Einen ersten neuralgischen Punkt hat der Senat mit dem Dreieck Funkturm schon im Visier. In Berlin befinden sich einige der am stärksten belasteten Autobahnabschnitte Deutschlands. So drängen sich täglich im Durchschnitt mehr als 140.000 Kraftfahrzeuge auf der …

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn + Tarife: Kommentar zur Berliner Luft Bei zu viel Feinstaub kostenlos mit der BVG fahren, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zur-berliner-luft-bei-zu-viel-feinstaub-kostenlos-mit-der-bvg-fahren,10809148,29886808.html Mit der Berliner #Luft ist ja so eine Sache. Die einen besingen sie, die anderen betrauern sie. Jedenfalls werden die Grenzen für #Feinstaub im Hauptstadt-Himmel immer wieder überschritten. Deshalb kann man für jeden sinnvollen Vorschlag zur #Luftverbesserung dankbar sein. Die Einrichtung der #Umweltzone in Berlin im Jahr 2008 hat zwar dazu geführt, dass sich der Ausstoß von Schadstoffen in die Luft verringert hat. Doch trotzdem werden die Grenzwerte, beispielsweise für Feinstaub, immer wieder überschritten. Um die Luftqualität weiter zu verbessern, schlagen die Piraten jetzt „umweltfreundliche Alternativen zum Autoverkehr“ vor. Sie fordern, dass Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer #Überschreitung der #Schadstoff-#Grenzwerte …

Straßenverkehr: Luftqualität und Kfz-Verkehr – Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen #Messstellen im Berliner Stadtgebiet wurden an welchen Tagen des Jahres 2014 die #Grenzwerte für #Feinstaub (#PM10), #Stickstoffdioxid (#NO2) und #Ozon (#O3) überschritten? (Bitte nach Messstellen und Tagen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Hinweis: Die Angaben in den folgenden Tabellen sind noch vorläufig, da die Qualitätssicherung und Validierung der Daten für das 2014 noch nicht abgeschlossen ist. In den folgenden Tabellen stehen die Stationscodes für folgende Stationen: MC032 = Grunewald, MC077 = Buch, MC085 = Müggelsee, MC117 = Schildhornstraße, MC124 = Mariendorfer Damm, MC143 = Silbersteinstraße, MC174 = Frankfurter Allee, MC220 = Karl-Marx- Straße, MC010 = Wedding, 042 = Neukölln, MC171 = Mitte Der PM10-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen Stationen eingehalten. Tabelle 1 zeigt die PM10-Messwerte für das Jahr 2014 für die Tage, an denen an mindestens einer der Stationen der Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ überschritten wurde sowie in der letzten Zeile die Summe der Überschreitungstage im Jahr 2014 für jede Station. Zulässig sind bis zu 35 Überschreitungstage. Mehr als 35 Überschreitungstage traten an den Verkehrsstationen Schildhornstraße, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee und Karl-Marx-Straße auf. … Der NO2-Grenzwert von 40 μg/m³ für das Jahresmittel wurde im Jahr 2014 an allen Verkehrsstationen (Schildhornstraße, Mariendorfer Damm, Silbersteinstraße, Frankfurter Allee,Karl-Marx-Straße und Hardenbergplatz) überschritten. Tabelle 2 zeigt die Tage, an denen der 1- Stundengrenzwert für NO2 von 200 μg/m³ überschritten wurde. Zulässig sind 18 Überschreitungen pro Jahr. Damit ist dieser Grenzwert an allen Stationen eingehalten. … Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon wurde kein Grenzwert festgelegt, sondern ein Zielwert. Dieser Zielwert wurde 2014 in Berlin eingehalten Frage 2: Wie hat sich die Feinstaub-, Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung seit Beschluss des aktuellen Luftreinhalteplans im Jahr 2011 entwickelt? Antwort zu 2: Die Luftbelastung ist in der Tendenz sinkend, wird aber besonders bei Feinstaub stark von der Meteorologie geprägt. Die Grenzwerte für Feinstaub konnten in den Jahren 2012 und 2013 an allen Stationen eingehalten werden. In den Jahren 2011 und 2014 wurde der Tagesgrenzwert an mehreren Stationen nicht eingehalten, wobei im Jahr 2011 die maximale Anzahl an einer Station 54 Tagen und in 2014 48 Tage betrug. In 2011 wurde bereits an den Stadtrandstationen der Tagesgrenzwert an 25 bis 26 Tage, in 2014 an 13 bis 20 Tage überschritten, d.h. es gelangte bereits stark vorbelastete Luft nach Berlin. Hinzu kamen in beiden Jahren ungünstige Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen durch häufigere Situationen mit geringer Windgeschwindigkeiten, wenig Turbulenz und niedriger Mischungsschichthöhen. Die Stickstoffdioxidbelastung ist gemittelt jeweils über alle Straßenstationen und. über die Stationen im städtischen Wohngebieten zwischen 2011 und 2014 um etwa 2 μg/m³ zurückgegangen (an Straßen im Mittel von 54 auf 52 μg/m³, in Wohngebieten von etwa 29 auf 27 μg/m³). Die Konzentration an den Stadtrandstationen liegt unverändert bei 14 μg/m³. Die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid erreichte 2013 und 2014 an einigen Stationen die niedrigsten Werte seit Beginn der Messungen im Jahr 1987. Die Ozonbelastung stagnierte in allen Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau, wobei der Zielwert eingehalten wird. Die Reduzierung der Ozon-Belastung ist nicht Aufgabe von lokalen Luftreinhalteplänen, da es sich bei diesem erst in der Atmosphäre aus anderen Stoffen gebildeten Schadstoff um ein großräumiges Problem handelt und lokale Maßnahmen kaum einen Einfluss haben. Daher ist der Bund zuständig für Maßnahmen zur Reduzierung von Ozon. Frage 3: Laut EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen die Feinstaubgrenzwerte seit Juni 2011 und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid ab 2015 verbindlich eingehalten werden. Welche Folgen für das Land Berlin haben weitere Überschreitungen der Luftqualitätsgrenzwerte über diese Fristen hinaus in rechtlicher, finanzieller und sonstiger Hinsicht? Antwort zu 3: Werden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies würde sich formal gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Ein Vertragsverletzungsverfahren startet mit einem vorgesetzlichen Verfahren, bei dem die Kommission weitergehende Informationen und Gründe für die Nichteinhaltung erfragt und die Abstellung von Verstößen gegen EU-Recht einfordert. Wird keine Einigung erzielt, kann die EU-Kommission gegen den Mitgliedsstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Sollte es zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschlands wegen Nichteinhaltung von Grenzwerten kommen, würde der europäische Gerichtshof zunächst die Verletzung des EUVertrages durch Deutschland feststellen, verbunden mit der Auflage, die Vertragsverletzung so schnell wie möglich durch zusätzliche Maßnahmen abzustellen. Erst für den Fall, dass keine ausreichend ambitionierten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, kann es zu einem erneuten Verfahren kommen, an dessen Ende dann die Verhängung von Strafzahlungen stehen könnte, die die Bundesregierung an das Land Berlin als die für die Luftreinhalteplanung zuständige Verwaltungsebene weiterleiten könnte. Zur Höhe etwaiger Strafzahlungen ist keine Aussage möglich, da die Höhe solcher vom Europäischen Gerichtshof festzustellenden Zahlungen von den konkre- ten Umständen des Einzelfalls abhängen. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gibt es bislang keinen Präzedenzfall. Daneben können bei Grenzwertüberschreitungen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände vor deutschen Verwaltungsgerichten auf Einhaltung der Grenzwerte klagen und zusätzliche Maßnahmen fordern. Die Abwägung, welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt dabei weiterhin bei der für die Luftreinhaltplanung zuständigen Behörde. Werden (in Plänen nach Absatz 1 oder 2) Maßnahmen im Straßenverkehr erforderlich, sind diese im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbauund Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Für das Land Berlin besteht bei Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten die Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplans sowie zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Verursachergerechtigkeit und Wirksamkeit zu beachten. Frage 4: Welcher Anteil an der Gesamtbelastung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid ist auf den lokalen und den gesamtstädtischen Kfz-Verkehr zurückzuführen? Antwort zu 4: Der lokale und gesamtstädtische Verkehr trägt zu 76 % zur gesamten Stickstoffdioxidbelastung in verkehrsreichen Straßen bei. Der entsprechende Anteil an der Feinstaubbelastung liegt bei knapp 27%. Ozon ist kein direkter Bestandteil der Kfz-Abgase, sondern entsteht bei Sonneneinstrahlung durch komplexe chemische Reaktionen aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen, die aus natürlichen Quellen, aus der Industrie, Verkehr, Kleingewerbe und Kraftwerken stammen. Der ganz überwiegende Teil des Ozons in Berlin stammt aus Quellen außerhalb der Stadt. Ozon wird durch die Kfz- Abgase in den Straßenschluchten abgebaut, bevor es sich am Stadtrand und außerhalb neu bildet. Eine quantitative Angabe des Anteils ist daher nur mit komplexen Modellsimulationen möglich, die für Berlin nicht vorliegen. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs hat der Senat ergriffen, um luftverunreinigende Emissionen durch Kfz wirksam zu verringern? Antwort zu 5: Vor allem die folgenden bereits umgesetzten oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehrs, auf den auch der Luftreinhalteplan verweist, dienen der angestrebten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs:  Netzergänzungen und Taktverdichtungen bei SBahn, Straßenbahn und U-Bahn, Verbesserungen im Busnetz,  die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV an Haltestellen, Bahnhöfen und in Fahrzeugen und wesentlicher Fußverkehrsverbindungen,  die verbesserte Informationsbereitstellung im ÖPNV,  die Förderung des Fußverkehrs (z. B. die Fortführung des Bauprogramms für Fußgängerüberwege),  die Verknüpfung des ÖPNV mit den anderen Verkehrsträgern des Umweltverbunds, vor allem mit dem Radverkehr, Ausbau Fahrradleihsystem,  Förderung des Radverkehrs (vgl. Radverkehrsstrategie mit konkretisiertem Handlungsprogramm),  die Erarbeitung einer Strategie „Parken“ (einschließlich Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung),  Stärkung des Carsharings Frage 6: Plant der Senat, bestehende Ausnahmeregelungen der Umweltzone beispielsweise für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei oder Post, für motorisierte Zweiräder oder Fahrzeuge, die für Stadtrundfahrten genutzt werden, zukünftig abzuschaffen oder einzuschränken? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Eine weitere Abschaffung oder Einschränkung von Ausnahmeregelungen für die Umweltzone über die zum 1.1.2015 erfolgte weitgehende Einschränkung ist nicht geplant. Die Ausnahmen für Straßenbaumaschinen, Fahrzeuge der Müllabfuhr, Polizei, motorisierten Zweiräder oder Oldtimer mit HKennzeichen sind national durch die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt und können nicht durch Berlin allein geändert werden. Für die Fahrzeuge der Post gibt es keine eigenen Ausnahmeregelungen. Die Reglungen für lokale Einzelausnahmen für die Umweltzone Berlin wurden zum 1.1.2015 weitgehend abgeschafft. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für Trabi-Safaris, wurde nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit unter Einführung einer Stichtagregelung beibehalten, da hier kein Ersatz mit einem neueren Fahrzeug möglich ist. Dies bedeutet, dass es hier nur noch einen Bestandsschutz gibt, aber keine Einzelausnahmen für zusätzliche Fahrzeuge erteilt werden können. Frage 7: Sind angesichts der deutlichen Emissionsminderungen seit Einführung des Lkw-Durchfahrverbots in der Silbersteinstraße im Jahr 2005 weitere Durchfahrverbote geplant? Antwort zu 7: Es sind keine weiteren Lkw- Durchfahrverbote geplant. Für die Silbersteinstraße steht mit der Bundesautobahn (BAB) 100 eine geeignete Umfahrungsstrecke zur Verfügung. Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für andere hochbelastete Straßen. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Einführung von Tempo 30 auf der Schildhornstraße gezogen, die laut Luftreinhalteplan zu einer Verringerung der Belastungen durch Feinstaub (-30%), Stickoxide (- 18%) und Stickstoffdioxid (-15%) geführt hat? Frage 9: Wenn sich als „Maßnahme zur Reduzierung der Emission von Abrieb und Aufwirbelung“ und der daraus resultierenden Feinstaubbelastung „nur die Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit bewährt hat“ (siehe DS 17/12017) – warum soll es, wie zuletzt von Stadtentwicklungssenator Geisel (SPD) angekündigt (Tagesspiegel v. 06.01.2015), keine weiteren Ausweisungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen jenseits der Bereiche um Schulen oder Kindertagesstätten geben? Antwort zu 8. Und 9.: Der Senat hat aufgrund der zitierten Auswertungen in den Luftreinhalteplan 2011-17 die Maßnahme 2.12 aufgenommen, mit dem Ziel der „Einführung stadtverträglicher Geschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen in Abschnitten, in denen auch 2015 noch mit einer Überschreitung des NO2-Grenzwertes zu rechnen ist“. Da die positive Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur dann eintritt, wenn ein stetiger Verkehrsfluss mit möglichst geringem Stauanteil gewährleistet werden kann und zudem die Belange des ÖPNV und die Leistungsfähigkeit des Hauptverkehrsstraßennetzes nicht beeinträchtigt werden dürfen, ist für die grundsätzlich in Frage kommenden Abschnitte eine Einzelfallprüfung notwendig, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine geeignete Maßnahme darstellt. Bei den zu untersuchenden Problemabschnitten handelt es sich um einzelne Straßenabschnitte des Hauptstraßennetzes, in denen neben der hohen NO2-Konzentration auch eine hohe Lärmbelastung sowie eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Wie im Tagesspiegel zitiert, ist eine Ausweisung „im großen Stil“ nicht geplant. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Ab wann stehen die Wohnhäuser Beermannstr. 20 und 22 der BAB 100 wirklich im Weg?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zeitlichen #Verzögerungen sind beim Bau der #Verlängerung der #BAB100 bis jetzt entstanden und welche Auswirkungen hat dies auf die Bautätigkeit im Bereich der Wohngebäude #Beermannstr. 20 und 22? Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen der laufenden Bau-lose und die Vergabeverfahren der weiteren Lose entspre-chen im Wesentlichen dem Rahmenterminplan. Aus punktuellen Verzögerungen wie zum Beispiel der fehlen-den Baufreiheit in der Beermannstraße leiten sich Mehr-kostenforderungen und Schadensersatzforderungen der bauausführenden Unternehmen ab. Frage 2: Mit welchen Zeiträumen rechnet der Senat für den Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen mit derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Ge-bäude Beermannstr. 20 und 22 und was veranlasst ihn zu dieser Einschätzung? Antwort zu 2: Es wird im Ergebnis der zurückliegen-den mündlichen Verhandlungen vor der Enteignungsbe-hörde mit einem kurzfristigen Abschluss des laufenden Verfahrens gerechnet. Frage 3: Wie sieht der aktuelle Bauablaufplan des Vorhabens aus und wann werden welche Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Treptow beginnen? Antwort zu 3: Der aktuelle Bauablaufplan sieht die weitere Umsetzung und Fertigstellung aller bauvorberei-tenden Maßnahmen vor. Entsprechend der erteilten Be-auftragungen der verschiedenen Bauaufträge werden derzeit die komplexen Bauleistungen und baubegleiten-den Maßnahmen im Bereich zwischen Autobahndreieck Neukölln und Kiefholzstraße ausgeführt. Im Februar 2015 beginnen die Bauleistungen zur Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung Kiefholzstraße und damit die ersten Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Trep-tow. Frage 4: Aus welchen Gründen hält der Senat an sei-ner Auffassung fest, der Abriss der Gebäude Beer-mannstr. 20 und 22 sei kurzfristig erforderlich? Antwort zu 4: Weitere Verzögerungen in der Bauab-laufplanung für den Bereich der Beermannstraße gefähr-den den gesamten Rahmenterminplan und in der weiteren Bauablaufplanung insbesondere die komplizierten und terminlich streng eingetakteten Bauleistungen zu den unmittelbar angrenzenden Ingenieurbaulosen RIN 01(Rahmenbauwerk im Zuge der Bundesautobahn [BAB] 100 unter der Ringbahnstrecke), RIN 02/RIN 03 (Trog-bauwerke im Zuge der BAB A 100 nördlich von RIN 01). Sie würden zudem zu Mehrkosten und Schadensersatz-forderungen führen. Frage 5: Welche bauvorbereitenden und baubegleiten-den Maßnahmen sollen auf dem Areal der jetzigen Wohngebäude Beermannstr. 20 und 22 vor dem Bau der eigentlichen Trasse durchgeführt werden? Antwort zu 5: Vor Beginn der Bauleistungen für die eigentliche Straßenbautrasse müssen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen ausgeführt werden: Beweissiche-rung, Baumfällungen, Abriss/Beräumung Kleingartenla-ge, Herstellung Umfahrung Beermannstraße, Baustoff- und Materialuntersuchungen, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 22, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 20, Kampfmittelsondierung, Herstellung Grundstücksicherungszaun, Sicherungsarbei-ten am Bestandsgebäuden Beermannstraße 18, Herstel-lung Wendebereich Beermannstraße, Urgeländeauf-maß/Vermessung, Baustelleneinrichtung und Herstellung Baulogistikflächen, Herstellung der Ingenieurbauwerke RIN 01, RIN 02, RIN 03 und die Lärmschutzwände im Bereich Beermannstraße. Frage 7: Warum hat die zuständige Senatsverwaltung die mehrfachen Anfragen zur Nutzung leerstehender Wohnungen in den Gebäuden 20 und 22 als Notunter-künfte für Flüchtlinge abgelehnt, obwohl absehbar war, dass die Gebäude noch länger stehen werden, und eine kurzfristige Freimachung durch die für Flüchtlingsunter-bringung zuständige Stelle garantiert worden ist? Antwort zu 7: Die grundstücksbezogene Dringlichkeit zur Inanspruchnahme dieser Grundstücke ist aufgrund der terminlichen und kostenseitigen Zwangspunkte aus der laufenden Gesamtbaumaßnahme und den damit verbun-denen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gege-ben. Ungeachtet der baulichen Situation der zum Teil seit mehreren Jahren leerstehenden Wohnungen, die umfang-reiche Instandhaltungen und Sanierungen vor einer erneu-ten Wohnnutzung erforderlich machen würde, bestand unter Berücksichtigung der Projektrandbedingungen und der damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit einer weitergehenden Nutzung von leerstehenden Wohnungen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)

Straßenverkehr + Museum: Was wird aus dem maroden Denkmal AVUS-Tribüne?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.: Ende vergangenen Jahres gab es lt. Presseberichterstattung konkrete Pläne für die Nachnutzung der #Denkmal Geschützen #AVUS Tribüne am Messedamm seitens der Eigentümerin AVUS Tribüne GmbH; diese waren für Januar 2014 angekündigt. Ich frage den Senat, ob ihm derartige Pläne bekannt sind und wenn ja, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist? Antwort zu 1.: Derartige Pläne sind nach Auskunft des Bezirkes nicht bekannt. Ein Kontakt mit der Eigentümerin konnte bisher nicht hergestellt werden. Frage 2.: Stimmt die Presseberichterstattung, dass es Pläne für ein #AVUS-Museum gibt, das in Kooperation mit einem Autokonzern umgesetzt werden soll? Liegt dem Senat ein entsprechender Bauantrag vor? Hat weiter die Messe Berlin den Wunsch geäußert, im Falle des erteilten Nutzungsrechts, die Rückwand der AVUS Tribüne als Marketing- und Werbefläche nutzen zu wollen? Welche juristischen Hürden könnten dem entgegen sprechen? Welche anderen Möglichkeiten sieht der Senat für die Messe Berlin, das nahe dem neuen Kongresszentrum City Cube gelegene Baudenkmal zu nutzen? Antwort zu 2.: Pläne für ein AVUS-Museum sind dem Bezirk nicht bekannt. Zur notwendigen Beschränkung der Werbeflächen liegt ein rechtskräftiges OVG1-Urteil vor. Darüber hinaus ist nicht bekannt, dass die Messe Berlin Nutzungsvorstellungen für das Baudenkmal entwickelt. Frage 3.: Welche Schwierigkeiten sind dem Senat bekannt, die dem Innovationsprozess des historischen Denkmals entgegenstehen? Wie gedenkt der Senat, diese zugunsten der Neugestaltung zu mindern? Wie ließe sich hier ggf. ein „Widerspruch“ Nutzungswunsch vs. Denkmalschutz auflösen? 1 Oberverwaltungsgericht Antwort zu 3.: Ein konkreter Nutzungswunsch ist nicht bekannt. Insofern bestehen keine Schwierigkeiten hinsichtlich eines Innovationsprozesses. Da kein Projekt bekannt ist, liegt auch kein Widerspruch Nutzungswunsch vs. Denkmalschutz vor. Frage 4.: Da bereits Putzbrocken von der sanierungsbedürftigen AVUS Tribüne auf die Straße gefallen sind, die zu einer Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs führen, frage ich den Senat, ob ihm weitere „bauliche Gefahren“ an der AVUS Tribüne bekannt sind und ihm angezeigt wurden? Antwort zu 4.: Nach Auskunft des Bezirkes wurde im Juli 2014 auf Anordnung des Fachbereiches Bauaufsicht durch die Eigentümerin der AVUS Tribüne eine Gefahrenstellenbeseitigung durchgeführt. Aktuell sind dem Bezirksamt keine weiteren Gefahrenstellen bekannt. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014)

Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie VI: Baustellen, Einbahnstraßen, Benutzungspflicht, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Meldungen von Behinderungen auf #Radverkehrsanlagen sind seit 2011 bei der Senatsverwal-tung und bei den zuständigen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 1.: Aufzeichnungen bzw. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder bei den betroffe-nen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Umwelt, für Inneres und Sport (einschl. Polizei)) noch bei den Bezirken geführt. Nach den übermittelten Stellungnahmen (Rückmeldung aus 8 Bezirken) ist die Zahl der Be-schwerden aber eher gering (zumeist im einstelligen Be-reich jährlich pro Bezirk bzw. Senatsverwaltung). Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um Behinderungen auf Radverkehrsanlagen wirksam zu verringern und die Nutz-barkeit der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 2.: Soweit möglich und verhältnismäßig wird seitens des Senats im Rahmen der Planung bzw. Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen unter anderem darauf geachtet, durch Schaffung von #Lieferzonen oder (bei baulichen #Radwegen) Aufstellen von Pollern oder durch ähnlich wirkende Maßnahmen neben den Radver-kehrsanlagen Behinderungen durch das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Anlagen so weit wie möglich zu verhindern. Die bezirklichen Ordnungsämter nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und personellen Ressourcen die Aufgaben der Freihaltung öffentlicher Straßenflächen für den fließenden Verkehr wahr. Dazu gehören auch die Radverkehrsanlagen. Die Berliner Polizei ergänzt eigenständig die Überwa-chungsmaßnahmen der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen ihrer Streifentätigkeit, indem sie vorrangig Ver-stöße im ruhenden Verkehr verfolgt, aus denen Verkehrs-behinderungen oder -gefährdungen resultieren. Dazu gehört auch das Freimachen von Radverkehrsanlagen. Seit dem 16.07.2014 ist die neue polizeiliche Fahrradstaf-fel schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich (Ortsteile Mitte und Tiergarten) im Einsatz, die das Verhalten von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ge-genüber Radfahrenden überwacht und in diesem Zusam-menhang auch ein besonderes Augenmerk auf Radver-kehrsanlagen und deren ungehinderte Benutzung richtet. Frage 3: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus den im Oktober 2014 veröffentlichten Ergebnissen der Kampagne „#Radspuren frei!“ des BUND und des ADFC gezogen? Antwort zu 3.: Die Kampagne hat für den Senat kei-nen direkten Handlungsbedarf ergeben, da für die Ahn-dung von Verkehrsverstößen die Ordnungsbehörden (be-zirkliche Ordnungsämter sowie ggf. Polizei) zuständig sind. Er hat die Ergebnisse gleichwohl aufmerksam zur Kenntnis genommen. Frage 4: Wie viele Beschwerden über Baustellen, die den Radverkehr nicht angemessen berücksichtigten, sind seit 2011 bei der Senatsverwaltung und bei den zuständi-gen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4.: Die Beschwerdelage ist so gering, dass eine systematische Erfassung weder bei der Verkehrslen-kung Berlin noch bei den Bezirken angezeigt ist. Eine nachträgliche Auswertung ist nicht möglich. Frage 5: An welchen Stellen und durch welche Maß-nahmen wurden daraufhin angezeigte Mängel und Behin-derungen behoben? Antwort zu 5.: Sämtliche Hinweise und Beschwerden werden, zunächst gemessen an ihrer Sicherheitsrelevanz, unverzüglich und dann nach Maßgabe personeller Kapazi-täten im Zuge der Abarbeitung aller Beschwerden und Anregungen bearbeitet. Bei sicherheitsrelevanten Män-geln oder Behinderungen wird sofort vor Ort geprüft und korrigiert. Zum überwiegenden Teil handelt es sich in diesen Fällen um eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Umsetzung angeordneter Verkehrszeichenpläne durch die Baufirmen. Frage 6: Welche rechtliche und planerische Grundla-gen für eine radverkehrsgerechte Baustellenabsicherung wird seitens der Verkehrslenkung Berlin und der zustän-digen Stellen in den Bezirksämtern angewandt? Antwort zu 6.: In den Ausschreibungen bzw. Aufträ-gen zu Straßenbaumaßnahmen wird die Sicherung von Arbeitsstellen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verein-bart. Weitere zu berücksichtigende Hinweise ergeben sich aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs-anlagen (HBS 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln) sowie diversen Veröffent-lichungen (z.B. „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“, Empfehlung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), die den für entsprechende verkehrliche Anordnungen zustän-digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenver-kehrsbehörde im Zuge von Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Frage 7: Hat der Senat, entsprechend der Ankündi-gung in der Radverkehrsstrategie, ein Merkblatt zur siche-ren Radverkehrsführung an Baustellen ausgearbeitet? Frage 8: Wo ist dieses Merkblatt zu finden und wird es standardmäßig an die jeweiligen Bauträger ausgehän-digt? Antwort zu 7. und 8.: Nein, dies hatte bislang keine Priorität. Im Übrigen stellen die unter 6. genannten Vor-gaben bereits eine gute Grundlage für radverkehrsgerech-te Baustellenabsicherung dar. Frage 9: Ist die Überprüfung benutzungspflichtiger Radwege im Berliner Stadtgebiet, wie in der Radver-kehrsstrategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen worden? a. An welchen Stellen ist eine Benutzungspflicht seit 2011 aufgehoben worden? b. An welchen Stellen wurden neue Benutzungspflich-ten erlassen? c. Wie hat sich der Anteil der benutzungspflichtigen Radwege im Berliner Stadtgebiet gemessen an der Ge-samtzahl der Radwege seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die komplette Erfassung der Radver-kehrsanlagen erfolgte erstmalig 2012/2013. Insofern kann nur eine Angabe zum Ist-Zustand Mai 2013 erfolgen. An 347 Straßen im Land Berlin bestand eine Radwegebenut-zungspflicht. 137 km baulicher Radwege mit Benut-zungspflicht stehen 827 km ohne Benutzungspflicht ge-genüber. Für die Aktualisierung dieser Daten erfolgt eine kontinuierliche Erfassung der laufenden Vorgänge, wel-che in den nächsten Wochen datentechnisch verarbeitet wird. Vor dieser Verarbeitung kann eine Aussage für den entsprechenden Zeitraum nicht getroffen werden. Auf-grund der kontinuierlichen Überprüfungen durch die Verkehrslenkung Berlin kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Zahl der benutzungspflichten Radwege rückläufig ist. Frage 10: Ist die Überprüfung der Öffnung von Ein-bahnstraßen für den Radverkehr, wie in der Radverkehrs-strategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen wor-den? a. Wie viele Einbahnstraßen wurden seit 2011 für den Radverkehr geöffnet? b. Wie viele für den Radverkehr geschlossene Ein-bahnstraßen wurden seit 2011 neu gebaut oder neu aus-gewiesen? c. Wie hat sich der Anteil der für den Radverkehr ge-öffneten Einbahnstraßen an der Gesamtzahl der Einbahn-straßen im Berliner Stadtgebiet seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 10.: Die Prüfung hinsichtlich der Freigabe von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr wird von den 12 Bezirken in eigener Zuständigkeit wahrge-nommen. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2014 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Im Jahr 2014 (Stand: 02.01.2015) wurden in Berlin 3.973.119 Verkehrsordnungswidrigkeiten festge-stellt. 2. Wie erfolgte 2014 die Ahndung der Verkehrsord-nungswidrigkeiten untergliedert nach: a. #Verwarnungsgeld b. #Bußgeld c. #Fahrverbote? Zu 2.: a. Es wurden in 3.647.474 Fällen Verwarnungsgel-der erhoben. b. Es wurden in 291.875 Fällen Bußgeldbescheide erlassen. c. Es wurden 12.963 Fahrverbote verhängt. 3. Welche Verstoßarten wurden 2014 wie oft festge-stellt? Zu 3.: Verstöße im ruhenden Verkehr 2.878.146 #Geschwindigkeitsverstöße 823.074 #Verkehrsunfälle 70.360 #Rotlichtverstöße 52.352 #Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung 20.003 #Handyverstöße 18.281 #Gurtanlegepflichten 12.772 Einnahme #berauschender Mittel 1.683 #Alkohol im Straßenverkehr 951 #Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung 95.497 (Stand: 02.01.2015) ——————– 3.973.119 Die Differenz zum Wert der aus der Jahresstatistik er-sichtlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (VkOWi-Anzeigen) insgesamt (siehe Antworten zu 2a und 2b: 3.939.349) resultiert aus der Tatsache, dass in entsprechender Häufigkeit mehrere Tatvorwürfe (in Tat-einheit) in einzelnen VkOWi-Anzeigen enthalten waren. 4. Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den Berliner Bezirken festgestellt? Zu 4.: Eine bezirksbezogene Zuordnung der festge-stellten Verkehrsverstöße kann im Rahmen der gegebenen Auswertungsmöglichkeiten nur für die VkOWi-Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter vorgenommen werden. Diese gliedern sich mit Stand 02.01.2015 wie folgt auf die Bezirke auf: Mitte 622.996 Friedrichshain-Kreuzberg 211.485 Pankow 491.821 Charlottenburg-Wilmersdorf 557.315 Spandau 74.742 Steglitz-Zehlendorf 159.240 Tempelhof-Schöneberg 109.759 Neukölln 108.835 Treptow-Köpenick 69.317 Marzahn-Hellersdorf 29.282 Lichtenberg 57.659 Reinickendorf 82.567 5. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2014 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder? Zu 5.: Im Jahr 2014 wurden bei der Bußgeldstelle 2.835.516 Verkehrsordnungswidrigkeiten im automati-schen Verfahren (Sofortzahler) abgearbeitet, im Weiteren verblieben 1.103.833 Bearbeitungsvorgänge für die Buß-geldstelle, die nicht durch sofortige Zahlung beendet waren. Insgesamt wurden 2014 Einnahmen in Höhe von 76.697.869 € erzielt. 6. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden wegen des Eintritts der Verjährung eingestellt? Zu 6.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2014 insgesamt 19.618 Verfahren wegen Eintritts der Verfol-gungsverjährung eingestellt werden. 7. Wie viele und an welchen Standorten wurden im Jahr 2014 neue stationäre Geschwindigkeitsüberwa-chungsanlagen bzw. kombinierte Anlagen zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung neu installiert? Wel-che Kosten sind dafür jeweils für welchen Standort ent-standen? Zu 7.: Im Jahr 2014 wurden an folgenden zwei Stand-orten stationäre (kombinierte) Rotlicht- und Geschwin-digkeitsüberwachungsanlagen installiert: – 10961 Berlin, Mehringdamm/Bergmannstraße – 10827 Berlin, Innsbrucker Platz Die Errichtungskosten (inkl. MwSt.) belaufen sich für den Standort Mehringdamm/Bergmannstraße auf 117.168,88 € und für den Standort Innsbrucker Platz auf 129.995,89 €. 8. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wur-den von den stationären Geschwindigkeitsüberwachungs-anlagen im Jahr 2014 erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfas-sung pro Anlage)? Welche Kosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden? Zu 8.: Im Land Berlin wurden im Zeitraum Januar bis November 2014 insgesamt 256.123 Geschwindigkeitsver-stöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Scharnweber Straße/Antonienstraße 2.567 Verstöße Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 2.503 Verstöße Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 3.823 Verstöße Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 51.180 Verstöße Bundesallee/Güntzelstraße 8.703 Verstöße Bundesallee/Nachodstraße 4.057 Verstöße Seestraße 91-93 15.978 Verstöße Schloßstraße/Wolfensteindamm 1.169 Verstöße Schildhornstraße/Gritznerstraße 28.055 Verstöße Tunnel Ortskern Britz (TOB) 106.904 Verstöße Mehringdamm/Bergmannstraße 1.671 Verstöße Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 9.832 Verstöße Frankfurter Allee 169 19.681 Verstöße Innsbrucker Platz noch im Testbe-trieb Für den Betrieb der 14 stationären Geschwindigkeits- bzw. (kombinierten) Rotlicht- und Geschwindigkeits-überwachungsanlagen mussten im Jahr 2014 insgesamt 135.940,64 € durch die Polizei Berlin entrichtet werden. 9. Wie hoch war im Jahr 2014 die Summe der ver-einnahmten Bußgelder durch festgestellte Geschwindig-keitsüberschreitungen der stationären Geschwindigkeits-überwachungs-anlagen? Zu 9.: Bei der Erhebung der Einnahmen kann durch die Bußgeldstelle bei den kombinierten Anlagen (Rot-licht- und Geschwindigkeitsüberwachung) keine Tren-nung mehr vorgenommen werden. Die Gesamteinnahmen der 13 in Betrieb befindlichen Anlagen belief sich im Jahr 2014 auf 4.736.502 €. Dabei entfielen auf die Kombianlagen 1.664.711€ und auf die Soloanlagen 3.071.791€. 10. Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rot-lichtüberwachungsanlagen im Jahr 2014 erfasst worden (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)? Zu 10.: Im Land Berlin wurden im Zeitraum Januar bis November 2014 insgesamt 25.431 Rotlichtverstöße durch stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Scharnweber Straße/Antonienstraße 468 Verstöße Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 1.373 Verstöße Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 1.416 Verstöße Bismarckstraße/Leibnizstraße 0 Verstöße Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 6.963 Verstöße Bundesallee/Güntzelstraße 731 Verstöße Bundesallee/Nachodstraße 467 Verstöße Mühlendamm/Spandauer Straße 2.187 Verstöße Altonaer Straße/Bartningallee 537 Verstöße Schloßstraße/Wolfensteindamm 375 Verstöße Attilastraße/Attilaplatz 286 Verstöße A 100/Anschlussstelle Tempelhofer Damm 5.463 Verstöße A 100/Anschlussstelle Oberlandstraße 882 Verstöße Mehringdamm/Bergmannstraße 1.265 Verstöße Buckower Damm/Gutschmidtstraße 668 Verstöße Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 2.350 Verstöße Am Standort Bismarckstr./Leibnizstr. erfolgten im Be-reich des Mittelstreifens Bauarbeiten durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR). Daher war ein Betrieb der Anlage nicht möglich. Berlin, den 29. Januar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2015)

Straßenverkehr: Falschparken ist kein Kavaliersdelikt

#Falschparken rangiert bei etlichen Autofahrern leider noch unter einem #Kavaliersdelikt. Das ist es aber nicht. Während der Besitzer des abgestellten Fahrzeugs seinen Erledigungen nachgeht, kommt z.B. eine #Rollstuhlfahrerin auf dem Gehweg gar nicht durch. Ein Vater mit #Kinderwagen kann die Kreuzung nicht queren und eine Seniorin mit #Rollator muss auf die Fahrbahn ausweichen, wo sie sich und vielleicht auch den Autofahrer gefährdet, der wegen ihr ausweichen muss. Das sind die Gründe, weswegen sich der FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland an einer Petition mit dem Slogan „Machen Sie das Zuparken teurer, Herr Verkehrsminister!“ beteiligt. Die Petition richtet sich an Bundesverkehrsminister Dobrindt und die seit August tagende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Bußgeldkatalog überarbeitet. Das gelegentliche Knöllchen für 20 Euro ist für Autofahrer günstig. Wenn sich jedoch rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten „rechnet“, dann stimmt etwas nicht bei den Regeln und Ahndungen. Deutschland liegt zur Zeit 75% unter EU-Niveau mit seinen Bußgeldern fürs Falschparken. Und die Unterstützer der Petition wollen, dass Deutschland zumindest das durchschnittliche EU-Niveau erreicht. Daher wird in der Petition eine Anhebung der Bußgelder fürs Falschparken in Deutschland auf 80 Euro für das Abstellen auf Geh- und Radwegen und 130 Euro für das Zuparken eines Behindertenparkplatzes gefordert. Die Zeichnungsfrist für die Petition läuft noch knapp drei Wochen. Stärken Sie bitte Herrn Dobrindt den Rücken und unterstützen ein besseres Miteinander im Verkehr! Hier geht es zur Begründung der Petition und der Zeichnungsmöglichkeit: https://www.openpetition.de/petition/online/machen-Sie-das-Zuparken-teurer-Herr-Verkehrsminister Wie Sie sonst noch bei Ihnen vor Ort gegen Falschparker und andere Hindernisse auf Gehwegen vorgehen können, sehen Sie hier: http://www.gehwege-frei.de/?pk_campaign=NL-Februar-2015