Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (I), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In wie vielen Fällen, die das #LIB seit dem 1.1.2016 koordiniert hat, konnte inzwischen die Einrichtung von
#Ladesäulen erfolgreich abgeschlossen werden?
Antwort zu 1:
Vom 1.1.2016 bis Ende Juni 2018 wurden rund 150 Wechsel- und Gleichstrom-
Ladessäulen sowie 30 #Ladepunkte an Beleuchtungsmasten errichtet, die vom
#Ladeinfrastrukturbüro (LIB) koordiniert worden waren.
Frage 2:
Wie viele vom LIB koordinierte Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?
Antwort zu 2:
Von den vom LIB koordinierten Verfahren befinden sich derzeit rund 60 in Bearbeitung.
Frage 3:
Wie lange dauert in der Regel das Verfahren der Beantragung vom Eingang beim LIB bis zur erfolgreichen
Installation von Ladesäulen?
Antwort zu 3:
Die Dauer der Verfahren vom Eingang einer Standortnachfrage über die be-emobil-
Website http://www.be-emobil.de/ bis zu Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung variiert in
einer großen Bandbreite. Ursache hierfür sind unterschiedliche Verfahren und Akteure bei
2
Standorten auf privatem Grund und bei Standorten auf öffentlichem Straßenland. Bei
erstgenannten sind beispielsweise die Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse von
hoher Relevanz. Informationen zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren liegen dem
Senat nicht vor.
Frage 4:
Welches sind die wesentlichen Gründe für die Dauer der Bearbeitungszeiten?
Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene
zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und
Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden).
Weiterhin gibt es Unterschiede im Vorgehen der Bezirke.
Auch ungeklärte Fragen des Mess- und Eichrechts des Bundes sowie der
Preisangabenverordnung beeinflussen die Dauer der Bearbeitungszeit.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Genehmigungsverfahren für die Ladesäulenerrichtung zu
beschleunigen?
Antwort zu 5:
Ein einheitliches und einvernehmliches Vorgehen aller Akteure unterstützt die
Beschleunigung des Verfahrens. Der Senat arbeitet hieran in Zusammenarbeit mit den
Bezirken.
Darüber hinaus würde insbesondere eine rasche Klärung offener Fragen zum Mess- und
Eichrecht des Bundes sowie zur Preisangabenverordnung des Bundes zu einer
Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur
sind oftmals verunsichert, wie mess- und eichrechtlichen Anforderungen umgesetzt
werden sollen und fürchten hiermit verbundene Kostenrisiken im Falle möglicherweise
erforderlicher technischer Nachrüstung. Diese Unsicherheiten verzögern die Erweiterung
der Infrastruktur. Vergleichbare Risiken und damit Investitionshemmnisse sind durch die
jüngsten Diskussionen über die Umsetzung der Preisangabenverordung entstanden.
Der Senat ist zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen mit dem Bund im Gespräch.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Rudolf-Wissel-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen zwischen dem Tunnel Rathenau
Platz über den Spandauer Damm bis zum #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-
Brücke ein?
Antwort zu 1:
Die #A100 zwischen dem Tunnel Rathenau Platz und dem Autobahndreieck
Charlottenburg/Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den meistbefahrenen Autobahnabschnitten in
Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die durchschnittliche
werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rd. 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle: Verkehrslenkung
Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommt
es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden häufig zu Staubildungen.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der Masterplan
bezüglich der Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke?
Antwort zu 2:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung der grundhaften Erneuerung / Instandsetzung der A 111 ab der
Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck Charlottenburg einschließlich der
2
Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe
wird durch die DEGES derzeit ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept („Masterplan
Bauen und Verkehr“) erarbeitet und voraussichtlich Ende 2018 der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt.
Frage 3:
Da der Wettbewerb zur Konkretisierung der Baumaßnahme im Herbst 2017 abgeschlossen werden sollte,
frage ich nach den Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat das Siegerkonzept des
Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke vom Ingenieurbüro
Leonhardt, Andrä und Partner im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit der
DEGES am 03.05.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Frage 4:
Inwieweit ist jetzt eine Behelfsbrücke vorgesehen bzw. welche Verkehrsführung ist für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen?
Antwort zu 4:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-
Brücke selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn
soll demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch
eine Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden
werden. Im Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des
Autobahndreiecks Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen
bauzeitlichen Verkehrsführungen wird der teilweise Einsatz von Behelfsbrücken
wahrscheinlich.
Frage 5:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke
(Fürstenbrunner Weg/Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse aussehen?
Antwort zu 5:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen am Autobahndreieck Funkturm geben?
3
Antwort zu 6:
Mit einem Beginn der Baumaßnahmen ist nach aktueller Einschätzung nicht vor dem Jahr
2022 zu rechnen. Soweit erforderlich wird eine Koordination der Bau- und
Verkehrszustände mit weiteren Baumaßnahmen erfolgen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich (im Vergleich zum März 2017), ggf. warum nicht,
ggf. wann ist mit konkreten Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreiecks Charlottenburg im Sinne einer Erhaltungsmaßnahme. Die
Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem Gesehenvermerk des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich
der Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der
Deutschen Bahn AG möglich. Gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung
Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind
weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Im
Hinblick auf die Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für
Kommunikation über eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird
entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Charlottenburg-Nord nach über einem Jahr möglich?
4
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw.
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit
ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
4
Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + allg.: Straßenbäume in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich der Bestand der Berliner #Stadtbäume in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte die Anzahl und Art des #Baumbestandes auflisten!

Antwort zu 1:

Das #Baumkataster des Berliner Grünflächeninformationssystems der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz enthält Daten der Bäume auf öffentlichen Flächen und  in Straßen, die von den Bezirksämtern (Straßen- und Grünflächenämtern) gepflegt und unterhalten werden. Diese sind hinsichtlich der Bäume, die auf öffentlichem #Straßenland in Berlin (im weiteren Verlauf ‚#Straßenbäume‘ genannt) stehen, anders als hinsichtlich der Bäume, die in öffentlichen Grünanlagen stehen (‚#Anlagenbäume‘), hinreichend vollständig erfasst.

Die Entwicklung des Berliner #Straßenbaumbestandes, basierend auf den Daten der Bezirksämter und daher abhängig von der dortigen Qualität der Erfassung, ist der folgenden Tabelle und der Internetseite  http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/stadtbaeume/de/daten_fakten/downloads/a  usw_105.pdf zu entnehmen:

 

Jahr Stand: 31.12.

Anzahl der Straßenbäume

2007

424.590

2008

428.444

2009

434.371

2010

435.676

 

 

2011

438.906

2012

439.971

2013

437.964

2014

439.195

2015

438.159

2016

437.925

2017

432.937

 

Eine Statistik zur Bestandsentwicklung, unterteilt nach Art des Baumbestandes, wird von der Senatsverwaltung nur für die Hauptgattungen Linde, Ahorn, Eiche, Platane, Kastanie, Birke und Robinie geführt.

 

Jahr Stand 31.12.

Anzahl der Hauptbaumgattungen

Linde

Ahorn

Eiche

Platane

Kastanie

Birke

Robinie

2007

153.329

82.370

36.172

25.256

21.404

15.047

13.373

2008

153.918

83.549

36.147

25.379

21.346

15.476

13.460

2009

154.450

85.692

37.161

25.519

21.252

15.639

13.544

2010

154.426

86.379

37.365

25.373

21.316

15.529

13.367

2011

155.784

86.621

37.946

25.692

21.653

15.720

13.158

2012

155.816

86.815

38.453

25.644

21.601

15.580

12.872

2013

154.968

86.781

38.382

25.593

21.480

15.275

12.548

2014

155.314

87.253

38.514

25.470

21.460

15.165

12.726

2015

155.001

86.851

38.397

25.395

21.245

14.984

12.267

2016

154.554

87.143

38.516

25.272

21.210

14.820

12.119

2017

153.621

86.396

38.398

24.989

20.896

14.289

11.356

 

 

Frage 2:

 

Wie ist der Zustand der Berliner Bäume zu beurteilen? Welche Baumarten haben sich als sehr robust erwiesen, welche eher weniger?

 

Antwort zu 2:

Hinsichtlich der Straßenbäume wird nunmehr seit fast 40 Jahren eine im 5- Jahresrhythmus stattfindende Straßenbaum-Zustandserfassung auf Grundlage von Colorinfrarot-Luftbildern (CIR) für den Bereich der Berliner Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse werden jeweils im ‚Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt‘ zusammengefasst.

Der letzte Straßenbaum-Zustandsbericht für die Berliner Innenstadt gibt für das Jahr 2015 den Anteil nicht geschädigter Straßenbäume der Berliner Innenstadt mit rund 52 % an. Der Anteil geschädigter Exemplare liegt danach bei rund 48 % (Kronenschäden, die anhand von Luftbildern zu erkennen sind

(siehe:  http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/stadtbaeume/de/vitalitaet/index.shtml).

 

Ob sich eine Baumgattung, -art oder –sorte (im Folgenden ‚Baumart‘ genannt) als robust erweist, hängt sehr stark vom einzelnen Standort und den sonstigen Bedingungen ab. Allgemein kann gesagt werden, dass insbesondere am Straßenstandort die bislang gängigen Baumarten mit spezifischen Problemen verbunden sind. Diesbezüglich werden bereits weitere Arten getestet. So nimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und

 

Klimaschutz      mit     12     Standorten    an     dem     Straßenbaumtest        2    der     Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz  (GALK)            teil.    Zusätzliche     Informationen      sind   unter    der nachfolgenden Webseite abrufbar:  http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt  est-2

Die    Ergebnisse       der     vorgenannten      Tests      fließen     in     die     sogenannte      GALK- Straßenbaumliste ein, die empfehlenden Charakter hat und starke Beachtung auch über Deutschland hinaus findet:  http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumli  ste .

 

 

Frage 3:

 

Wie viele neugesetzte Bäume überstehen die ersten drei Jahre?

 

Antwort zu 3:

 

Dem Senat sind diesbezüglich keine Zahlen bekannt. Er geht davon aus, dass die Mehrzahl der neu gesetzten Bäume die ersten drei Jahre übersteht (Gewährleistungspflege) und die übrigen unmittelbar ersetzt werden.

 

 

Frage 4:

 

Wieviel Bäume mussten innerhalb der letzten 10 Jahre, zum Beispiel auf Grund von Sturmschäden oder anderer Ereignisse, außerplanmäßig gefällt beziehungsweise beseitigt werden? Bitte die fünf häufigsten Ursachen nennen!

 

Antwort zu 4:

 

Der Senat führt keine Statistik darüber, wie viele Bäume innerhalb der letzten 10 Jahre außerplanmäßig gefällt beziehungsweise beseitigt werden mussten.

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im vergangenen Jahr aufgrund der Sturmschäden überdurchschnittlich viele Bäume außerplanmäßig gefällt werden mussten. Auch hier liegen dem Senat keine genauen Zahlen vor.

 

 

Frage 5:

 

Wieviel Bäume wurden im gleichen Zeitraum neu gepflanzt? Wurden für alle in Frage 4 angesprochenen Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen?

 

Antwort zu 5:

 

Der Senat führt keine Statistik über sämtliche Bäume, die in den letzten 10 Jahren in Berlin gepflanzt wurden.

Die von den Bezirksämtern angegebene Anzahl der in diesem Zeitraum gepflanzten Straßenbäume ist der folgenden Tabelle und der Internetseite  http://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/stadtbaeume/de/daten_fakten/downloads/a  usw_105.pdf zu entnehmen. Inwieweit es sich dabei um Pflanzungen für Bäume handelt, die außerplanmäßig gefällt beziehungsweise beseitigt werden mussten, ist dem Senat nicht bekannt.

 

 

Jahr Stand: 31.12.

Anzahl der Neupflanzungen von Straßenbäumen

2007

2.254

2008

2.374

2009

2.508

2010

2.717

2011

3.681

2012

2.740

2013

2.395

2014

2.349

2015

1.874

2016

1.797

2017

1.777

 

 

Frage 6:

 

Werden Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1:1 vorgenommen, oder in welchem Verhältnis werden alte große Bäume durch junge Bäume ersetzt?

 

Antwort zu 6:

 

Dem Senat sind keine Zahlen zu den Ersatzpflanzungen bekannt. Er geht davon aus, dass die Bezirke sich um einen Ersatz 1:1 bemühen.

 

 

Frage 7:

 

In welchem Umfang sind in den nächsten 5 Jahren unabhängig von Ersatzpflanzungen Neuanpflanzungen von Stadtbäumen in Berlin geplant und welche Baumarten werden dies sein?

 

Antwort zu 7:

 

Die Zuständigkeit für die Pflege und Unterhaltung von Bäumen auf öffentlichen Flächen obliegt den Bezirken (Straßen- und Grünflächenämter). Diese führen Neupflanzungen je nach Bedarf sowie den personellen und finanziellen Möglichkeiten durch. Die Anzahl der Pflanzungen in den einzelnen Bezirken ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich. Über die zukünftigen Pflanzungen der Straßen- und Grünflächenämter führt der Senat keine Statistik.

Im Rahmen der sogenannten Stadtbaumkampagne unterstützt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bezirke hinsichtlich der Pflanzungen von Straßenbäumen. Dabei werden pro Jahr ca. 1.200 Straßenbäume gepflanzt.  Die Baumarten werden jeweils von den Bezirken bestimmt. Sie stehen bereits für die Kampagnenpflanzung im Herbst 2018 fest. Dabei handelt es sich um folgende Baumarten und -sorten:

 

Baumarten der Stadtbaumkampagne / Herbst 2018

Botanischer Name

Deutscher Name

Acer buergerianum

Dreispitziger Ahorn

Acer campestre 'Elsrijk'

Feld-Ahorn 'Elsrijk'

Acer platanoides 'Cleveland'

Spitz-Ahorn 'Cleveland'

 

 

Acer platanoides 'Columnare'

Säulenförmiger Spitz-Ahorn

Acer platanoides 'Emerald Queen'

Spitz-Ahorn 'Emerald Queen'

Acer platanoides 'Eurostar'

Spitz-Ahorn 'Eurostar'

Acer platanoides 'Fairview'

Spitz-Ahorn 'Fairview'

Acer platanoides 'Farlake's Green'

Spitz-Ahorn 'Farlake's Green'

Acer platanoides 'Olmsted'

Spitz-Ahorn 'Olmsted'

Acer rubrum 'Armstrong'

Rot-Ahorn 'Armstrong'

Aesculus carnea

Purpur-Kastanie

Amelanchier arborea 'Robin Hill'

Schmale Felsenbirne

Carpinus betulus

Hainbuche

Carpinus betulus 'Fastigiata'

Säulen-Hainbuche

Carpinus betulus 'Frans Fontaine'

Säulen-Hainbuche 'Frans Fontaine'

Castanea sativa

Esskastanie, Marone

Cercis siliquastrum

Gewöhnlicher Judasbaum

Crataegus laevigata 'Paul's Scarlett'

Echter Rotdorn

Crataegus lavallei 'Carrierei'

Apfel-Dorn

Crataegus monogyna

Eingriffeliger Weiß-Dorn

Ginkgo biloba 'Autumn Gold'

Ginkgobaum 'Autumn Gold'

Gleditsia triacanthos 'Skyline'

Schmalkronige Gleditschie

Liquidambar styraciflua

Amerikanischer Amberbaum

Liquidambar styraciflua 'Paarl'

Säulen-Amberbaum

Magnolia kobus

Kobushi-Magnolie

Ostrya carpinifolia

Hopfenbuche

Parrotia persica 'Vanessa'

Schmaler Eisenholzbaum

Platanus acerifolia

Ahornblättrige Platane

Platanus acerifolia 'Tremonia'

Ahornblättrige Platane 'Tremonia'

Prunus sargentii 'Accolade'

Zierkirsche 'Accolade'

Pyrus calleryana 'Chanticleer'

Stadt-Birne

Quercus coccinea

Scharlach-Eiche

Quercus frainetto

Ungarische Eiche

Quercus robur

Stiel-Eiche

Quercus rubra

Amerikanische Rot-Eiche

Sorbus intermedia

Schwedische Mehlbeere

Sophora japonica 'Princeton Upright'

Schnurbaum 'Princeton Upright'

Sorbus thuringiaca

Thüringische Eberesche

Tilia cordata 'Greenspire'

Stadt-Linde

Tilia cordata 'Lorberg'

Winter-Linde 'Lorberg'

Tilia cordata 'Rancho'

Winter-Linde 'Rancho'

Tilia europaea

Holländische Linde

Tilia platyphyllos 'Örebro'

Sommer-Linde 'Örebro'

Tilia tomentosa 'Szeleste'

Silber-Linde 'Szeleste'

Ulmus 'Dodoens'

Ulme 'Dodoens'

Ulmus 'New Horizon'

Ulme 'New Horizon'

Ulmus 'Rebona'

Ulme 'Rebona'

 

Frage 8:

 

Wo und in welchem Umfang werden Ersatzpflanzungen für die an der Heerstraße im Zuge des Radwegebaus gefällten Bäume ersetzt?

 

Antwort zu 8:

 

Es werden 92 Ersatzbäume entlang des Grünzugs am Bullengraben neu gepflanzt.

 

 

Frage 9:

 

Gibt es ein konkretes Bewässerungskonzept für die Stadtbäume? Wenn ja, was beinhaltet dieses?

 

Antwort zu 9:

 

Die Bewässerung der Bäume auf öffentlichen Flächen und Straßen liegt in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Diese entscheiden daher eigenständig und unter Berücksichtigung ihrer personellen, finanziellen und technischen Möglichkeiten, wo, wann und wie viel gewässert wird.

Derzeit unterstützt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bezirke hinsichtlich der aufgrund der extremen Hitze und Trockenheit der letzten Monate erforderlichen zusätzlichen Wässerungen mit einem Betrag von 50.000 Euro pro Bezirk. Welche Bäume davon gewässert werden, wie dieses geschieht und wer damit beauftragt wird, liegt auch in diesen Fällen im Ermessen der Bezirksämter.

 

 

Frage 10:

 

Welche Kriterien spielen bei der Auswahl der Baumarten eine Rolle? Aus welchem Grund werden heute z.B. Linden besonders oft gepflanzt, Platanen offenbar gar nicht mehr?

 

Antwort zu 10:

 

Die Auswahl der Baumarten und –sorten obliegt allein den Bezirksämtern. Die Kriterien für die Auswahl sind vielfältig. Neben den Baumarten und -sorten, die sich bislang besonders bewährt haben, werden neue Arten und Sorten sowie nichtheimische Gattungen und Arten ausprobiert, um den Anforderungen des Klimawandels zu begegnen.

Linden werden als Straßenbäume verwendet, weil sie – insbesondere die Tilia cordata – trotz der teilweise sehr schwierigen Bedingungen insbesondere an den Straßenstandorten immer noch vergleichsweise gut geeignet sind. Demgegenüber entwickeln Platanen sehr große Kronen, die für enge Straßen aufgrund der Verschattung nicht optimal sind, und sie sind oftmals von der Massaria-Krankheit betroffen.

 

 

Frage 11:

 

Durch die Entsorgung des Laubes im Herbst und eine nichtausreichende Humusschicht besteht die Gefahr, dass den Bäumen kaum mehr Nährstoffe zugeführt werden. Welche Maßnahmen ergreift der Senat diesbezüglich?

 

Antwort zu 11:

 

Hinsichtlich der Bäume auf öffentlichen Flächen und an Straßen fällt  die Pflege und Unterhaltung in die Zuständigkeit der Bezirksämter, die damit auch für die ausreichende Nährstoffversorgung dieser Bäume zuständig sind. Die Bezirksämter entscheiden im eigenen Ermessen, ob, wie und wann die Bäume auf öffentlichen Flächen gedüngt werden.

 

 

Frage 12:

 

Wird bei jeder Neubepflanzung ein Drainagerohr zur Erleichterung der Bewässerung in die Pflanzgrube eingebracht? Wenn nein, warum nicht? Gibt es alternative, bessere Möglichkeiten?

 

Antwort zu 12:

 

Ob bei jeder Neupflanzung in Berlin ein Drainagerohr zur Erleichterung der Bewässerung in die Pflanzgrube eingebracht wird, entzieht sich der Kenntnis des Senates.

Hinsichtlich der Pflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Flächen und an Straßen geht die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aber davon aus, dass die Bezirke keine Drainagerohre in die Pflanzgrube einbringen. Nach dem jetzigen Stand der Technik befördert das Drainagerohr das Austrocknen des Ballens und wirkt sich daher eher schädigend auf die Entwicklung des Baumes aus. Außerdem sind die Öffnungen des Rohren nach ca. 3-jährigem Einsatz verstopft. Ferner bestehen Drainagerohre aus Kunststoff, der aufgrund der umweltschädlichen Wirkung nach der Fällung des Baumes fachgerecht entsorgt werden muss.

Als Alternative werden im Rahmen der Pflanzungen strukturbeständige Pflanzsubstrate eingesetzt, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht verdichten und damit die Gewähr für eine gute Wasser- und Sauerstoffversorgung bieten.

 

Berlin, den 25.07.2018 In Vertretung

Stefan Tidow

 

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Parkeisenbahn: Aufwertung des Eingangsbereichs am S-Bahnhof Wuhlheide aus Berlin

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.725283.php

Pressemitteilung vom 27.07.2018
Die #Wuhlheide ist ein Freizeit- und Familienpark mit überregionaler Bedeutung und als Freizeitstandort ein Besuchermagnet. Trotz dieser wichtigen Rolle weist der Standort Wuhlheide – und hier insbesondere die öffentliche Grünanlage Wuhlheide – erhebliche Mängel auf und ist in vielerlei Hinsicht nicht adäquat der oben beschriebenen Bedeutung hergestellt. Dem will der Bezirk in den kommenden Jahren abhelfen.
In einem ersten Projekt soll der derzeit nicht einladende #Eingangsbereich in der Nähe des #S-Bahnhofes Wuhlheide gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Das Ziel ist, diesen Bereich zu einem Entree mit Leitfunktion umzugestalten und dabei die Erreichbarkeit des Freizeit- und Erlebnisstandorts mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu attraktivieren.
Dies ist möglich, seit zwischen den zuständigen Verwaltungen Ende 2017 eine Vereinbarung getroffen wurde, die die Zuständigkeiten in dem Bereich entsprechend der funktionalen Ansprüche neu regelt. Der Weg ist nunmehr Bestandteil der öffentlichen Grünanlage und befindet sich in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes. Dies bedeutet u.a., dass das bisher praktizierte Parken auf diesen Flächen – auch wenn sie noch nicht umgestaltet sind – nicht gestattet ist.
Das Straßen- und #Grünflächenamt konnte #Sondermittel aus dem Programm „#Strategie Stadtlandschaft“ akquirieren, mit denen zunächst die ersten Planungsschritte bist zur Genehmigungsreife finanziert werden können. Erste Ergebnisse werden Ende des Jahres erwartet. In Abhängigkeit weiterer Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausführungsplanung und den eigentlichen Ausbau, könnte in 2019 ggf. der erste Spatenstich erfolgen.

Radverkehr: Bike and Ride, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr im Sinne des „#Bike-and-
Ride-Konzeptes“ gibt es derzeit in Berlin (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Der Senat fördert zusammen mit der S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner
Verkehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) den Bau von Fahrradabstellanlagen
an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr. Seit 1999 wurde die Anzahl der
#Fahrradstellplätze von ca. 10.000 auf ca. 29.500 erhöht.
Auf eine Befragung im Mai 2015 teilten die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke
Spandau bzw. Marzahn-Hellersdorf mit, dass ca. 1.180 bzw. 2.830 Fahrradstellplätze an
Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr vorhanden sind.
Eine aktuelle Auflistung über die Anzahl der Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen
zum Öffentlichen Nahverkehr in den jeweiligen Bezirken ist dem Senat nicht bekannt, so
dass eine Gesamtzahl für ganz Berlin nicht genannt werden kann.
Frage 2:
Wie viele Fahrradabstellanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin neu geschaffen und wie viele
Stellplätze für Fahrräder bieten diese jeweils (bitte um Auflistung nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 2:
Gemäß dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz sind die Bezirke für Maßnahmen des
ruhenden Verkehrs, zu diesen zählen auch die Fahrradabstellanlagen, zuständig. Eine
Zusammenstellung, wie viele Fahrradabstellanlagen in den letzten fünf Jahren in Berlin
2
neu geschaffen wurden und wie viele Stellplätze diese für Fahrräder bieten, aufgelistet
nach Kalenderjahr und Bezirk, liegt dem Senat nicht vor.
Diese Daten sollen perspektivisch durch die GB infraVelo GmbH, eine
Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken
und dem Senat erfasst werden.
Frage 3:
Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen (falls
ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Tageszeit und aufgelistet nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen zur standortkonkreten Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen
berlinweit keine Daten vor.
Im Rahmen einer Untersuchung wurden im September 2015 in einem ausgewählten
Modellgebiet je Bezirk die vorhandene Anzahl der Abstellplätze und die abgestellten
Fahrräder im Tages- und Nachtzeitraum ermittelt. Des Weiteren erfolgte eine beispielhafte
Untersuchung an Bahnhöfen zu den Fahrradabstellplätzen.
Frage 4:
Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Bike-and-Ride-Standort generell zugrunde, fällt diese
Entscheidung jeweils unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger und wenn ja, in welcher
Form werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen?
Antwort zu 4:
Wie bereits in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführt, sind die Bezirke nach dem
Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs zuständig. Die
Entscheidung, ob und wenn ja, wie die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung für
einen Bike-and-Ride Standort einbezogen werden, obliegt somit auch den Bezirken.
Vor der Entscheidung, ob eine Fahrradabstellanlage an einem Bike-and-Ride Standort
errichtet werden soll, ist der derzeitige Bedarf zu prüfen und die zu erwartenden
zukünftigen Bedarfe zu ermitteln.
Für die Standortwahl sind unter anderem folgende Kriterien von Bedeutung:
– Die Abstellflächen für Fahrräder müssen ausreichend groß sein.
– Die Fahrräder am Wohnort müssen leicht zugänglich sein.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder am Zielort müssen so nah wie möglich am Eingang
angelegt werden.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder müssen leicht zu finden sein.
– Fahrradständer müssen dem Rad einen sicheren Stand geben.
– Fahrräder müssen mit dem Rahmen am Fahrradständer sicher angeschlossen werden
können.
– Fahrradabstellanlagen müssen mit genügend großen Verkehrsflächen konzipiert
werden.
– Fahrradabstellanlagen für längeres Parken sollten wettergeschützt und möglichst
vandalismussicher sein.
– Fahrradabstellanlagen sollten stadtgestalterisch verträglich sein.
3
Frage 5:
Inwiefern sind die innerstädtischen Bike-and-Ride-Plätze als solche gekennzeichnet und in welcher Form
wird für eine Nutzung derselben geworben?
Antwort zu 5:
Dem Senat ist nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Form die innerstädtischen Bikeand-
Ride-Plätze gekennzeichnet sind bzw. in welcher Form für diese geworben wird.
Frage 6:
Plant der Senat die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen oder gegebenenfalls die Umsetzung anderer
Maßnahmen im Sinne des Bike-and-Ride-Konzeptes (bitte Maßnahmen konkret benennen)?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr das
Angebot an Fahrradabstellanlagen weiter zu verbessern. Dieses Ziel findet sich auch in
§ 47 des Berliner Mobilitätsgesetzes wieder.
Damit Maßnahmen zum Fahrradparken schneller umgesetzt werden können, wurde die
GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, gegründet. Diese
Gesellschaft soll – in enger Absprache mit dem Senat und den Bezirken – Fahrradabstellanlagen
planen und bauen. Derzeit führt die GB infraVelo GmbH eine Standort- und
Potentialanalyse zum Fahrradparken an elf Bahnhöfen im Land Berlin durch. Aussagen zu
Maßnahmen, die sich aus der Standort- und Potentialanalyse ableiten lassen, sind erst
möglich, wenn die Analyse abgeschlossen ist.
Berlin, den 17.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Die halbierte Brücke von Pankow Die A114 ist zum Nadelöhr geworden, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/die-halbierte-bruecke-von-pankow–die-a114-ist-zum-nadeloehr-geworden-31009124

Plötzlich ist die Betonfahrbahn der Autobahn #A114 zu Ende. „Achtung Lebensgefahr!“ warnt ein Schild. Wo einst ein #Brückenüberbau die Gleise der S-Bahn-Linie #S8 und des #Außenrings überspannte, klafft seit Juni eine Lücke. Der Verkehr auf dem #Pankow-Zubringer muss mit der verbliebenen Brückenhälfte vorliebnehmen, wo pro Richtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Es ist ein Vorgeschmack auf Bauarbeiten, die noch kommen werden.

Im Norden des Bezirks Pankow ist ein #Nadelöhr entstanden. „Morgens und nachmittags gibt es Stau“, sagt Bernd Urbank von der Projektmanagementgesellschaft Deges. Er leitet das Projekt Außenringbrücke. Der Abriss des östlichen Überbaus, der einst die Fahrbahn in Richtung Autobahndreieck Pankow trug, war der Auftakt. Das Zehn-Millionen-Euro-Bauvorhaben, das der Bund bezahlt, soll noch zweieinhalb Jahre dauern.

Sicher, in den Betonwiderlagern der Brücke aus dem Jahr 1974 gibt es den einen oder anderen Riss. Doch die stählernen Überbauten waren in Ordnung, als die Bauarbeiten begannen. Warum entschieden die Planer trotzdem, die beiden jeweils 160 Tonnen schweren Konstruktionen abreißen und neu bauen zu lassen?
Bislang keine Standstreifen

„Die A114 wird erneuert, der Berliner Ring, die #A10 ebenfalls“ – dazu hätte es nicht gepasst, die alte Brücke zu belassen, sagt der 54 Jahre alte Bauingenieur. Vor allem: „Der Pankow-Zubringer wird um Standstreifen ergänzt, er wird breiter.“ Die alte Überführung hatte eine Breite von 22,70 Meter, die neue misst 26,10 Meter. Außerdem wird sie mit 1,30 Meter 50 Zentimeter höher und damit schwerer sein. Stahlträger tragen eine Fahrbahnplatte aus Beton, die dann eine Asphaltschicht bekommt.
„Jetzt müsste sie gleich da sein“, sagt Urbank und schaut auf seine Uhr. Da kommt sie auch schon angerauscht, die S8. Neben ihr rollt ein #Kesselwagenzug aus Schwedt …

Straßenverkehr: Baustelle Rudolf-Wissell-Brücke Heiße Ware für die Staufalle aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/baustelle-rudolf-wissell-bruecke-heisse-ware-fuer-die-staufalle-30992518?dmcid=nl_20180721_30992518

Frischer Sommerwind bewegt die einsame türkische Flagge und die vielen deutschen Fahnen, mit denen Kleingärtner in der Kolonie Bleibtreu II ihre Parzellen markiert haben. Doch nebenan, auf der längsten #Straßenbrücke Berlins, ist es stickig, und es riecht nach #Bitumen. Hoch über den Schrebergärten steht René Wikowski auf einer Maschine, die sich mit ohrenbetäubendem Lärm voran arbeitet und 138 Grad heißen #Asphalt hinterlässt. „Mollig hier“, sagt der Bauarbeiter lässig. Auf der #Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg ist die zweite Etappe der #Fahrbahnsanierung in vollem Gange, und die Bauleute sind weit gekommen. Währenddessen bereiten sich die Planer schon auf das nächste Projekt vor – das den Verkehr noch viel stärker einschränken wird.

Wenn alles gut läuft und der Nachschub mit der heißen Ware funktioniert, kann die Maschine, ein Straßenfertiger, in 20 Sekunden einen Meter Asphalt bauen. „Der Computer nimmt uns einiges ab“, sagt Wikowski, der so braun gebrannt ist, dass die Tätowierungen kaum noch auffallen. „Wir müssen aber trotzdem aufpassen“ – damit die Asphaltschicht so ausfällt, wie sie geplant worden ist: 4,5 Zentimeter dick und mit vielen luftigen Hohlräumen, die etwas später mit zwei Komponenten Kunstharz ausgefüllt und dadurch abgedichtet werden.
„Ihr sollt hier nicht herumstehen!“

Die Autos nebenan kommen nicht viel schneller voran als der Straßenfertiger. Die 926 Meter lange Rudolf-Wissell-Brücke, die im Westen Berlins die Spree überspannt, ist Teil der A100 und mit 180.000 Fahrzeugen pro Tag einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte Deutschlands. Auch in den Ferien ist viel los, und so kommt es regelmäßig zu Staus. „Vor allem morgens und nachmittags“, sagt Wolfgang Pilz. Er ist Projektleiter bei der Deges, die das Bauvorhaben steuert. Statt drei gibt es nur noch zwei Fahrbahnen pro Richtung.

Im vergangenen Sommer wurden die Fahrbahnen in Richtung Norden saniert. Seit 9. Juli sind die Fahrbahnen in Richtung Süden …

Straßenverkehr: Auflösung Verkehrsinfarkt Heinersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verkehrsplanung in #Heinersdorf?
Antwort zu 1:
Gegenwärtig laufen die Vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „#Blankenburger Süden“ bis voraussichtlich Herbst 2019.
Die in den bisherigen Verkehrs- bzw. Machbarkeitsuntersuchungen zur #Verkehrslösung
Heinersdorf entwickelten Trassen für die Netzelemente sind Bestandteil dieses
Untersuchungsraumes. In diese Untersuchungen fließen auch die Ergebnisse
verkehrlicher Untersuchungen wie u.a. die Untersuchung der Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ein. Darüber hinaus laufen aktuell Untersuchungen zu weiteren
Netzverknüpfungen der Straßenbahn (Tangentialverbindung zwischen Weißensee und
Pankow), in welche die Verkehrslösung Heinersdorf mit den beschriebenen
Netzelementen einbezogen wird.
Über die vorliegenden Machbarkeitsuntersuchungen zur Ortsumfahrung Heinersdorf
wurde der fachliche Nachweis erbracht, um politische Entscheidungen und weitere
Planungsschritte zu veranlassen.
Frage 2:
Welche Netzvarianten werden aktuell favorisiert?
2
Frage 3:
Wo führen diese Netzvarianten genau entlang?
Antwort zu 2 und zu 3:
Im gültigen Flächennutzungsplan Berlins (FNP) sind Teilabschnitte der Verkehrslösung
Heinersdorf enthalten. Für die neue Variante N4 entlang des Schmöckpfuhlgrabens
zwischen Blankenburger Straße und Am Feuchten Winkel (A 114) muss eine
Flächennutzungsplanänderung vorgenommen werden.
Die Netzelemente N1 – N4 sind alle Bestandteile der Verkehrslösung Heinersdorf und
sollen sukzessive realisiert werden. Dabei läge die Priorisierung auf den Netzelementen
N1, N2 und N4. Das Netzelement N3 Am Steinberg ist zurückgestellt und läge im
Realisierungshorizont nach 2030.
Die beiden Netzelemente N1 und N2 wären notwendig für eine Straßenbahnverlängerung
der M2 durch den Ortskern Heinersdorf in nördlicher Richtung.
Das Netzelement N4 könnte unabhängig von N1 und N2 und dem Blankenburger Süden
planerisch forciert werden.
Die Verkehrslösung für die Ortslage Heinersdorf mit den vier Netzelementen kann dem
Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen
werden (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/pix/heinersd
orf_netzelemente_230.jpg).
Frage 4:
Ist es notwendig, Bestandsbauten für die Realisierung dieser Netzvarianten zu enteignen und
zurückzubauen?
Frage 5:
Sind private Eigentümer bzw. ihre privaten Grundstücke betroffen?
Antwort zu 4 und zu 5:
Im Rahmen der Umsetzung der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf werden
private Grundstücke betroffen sein. Art und Umfang der Betroffenheit sowie notwendige
Ausgleichsmaßnahmen oder Grunderwerb können erst im Rahmen des weiteren
Planverfahrens konkret festgestellt werden.
Frage 6:
Sind die favorisierten Netzvarianten planungsrechtlich abgesichert?
Antwort zu 6:
Nein.
Frage 7:
Wann sollen die Netzvarianten baulich umgesetzt werden?
3
Antwort zu 7:
Zunächst bedarf es des politischen Beschlusses zur Umsetzung. Danach schließen die
Entwurfsplanung und die planungsrechtliche Absicherung an.
Aufgrund der notwendigen Planungsabläufe bis zur Erreichung der Umsetzungsreife der
Planungen wird von einer eher mittelfristigen Realisierung ausgegangen. Generell sollte
die Realisierung der Netzelemente in Heinersdorf vor der Erschließung/Bebauung des
neuen Stadtquartiers Blankenburger Südens beginnen und nach Möglichkeit auch
abschließen.
Frage 8:
Liegen der Auswahl der Netzvarianten Fachgutachten zugrunde und wenn, welche (Gutachten bitte
beifügen)?
Antwort zu 8:
Es wurden Machbarkeitsuntersuchungen zuletzt in 2015 erarbeitet. Für alle Netzelemente
ist eine Aktualisierung u.a. aufgrund der neuen planerischen Überlegungen im
Zusammenhang mit den zahlreichen neuen Entwicklungspotenzialen im Bezirk Pankow
erforderlich.
Fachgutachten im planungsrechtlichen Sinne werden im Rahmen des nachfolgenden
Planverfahrens erstellt und sind dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.
Berlin, den 16.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Park and Ride, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie viele #Park and Ride-Anlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin errichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?

 

Antwort zu 1:

 

In den letzten fünf Jahren wurden keine Park- and Ride-Anlagen in Berlin errichtet.

 

Frage 2:

 

Über wie viele Stellplätze verfügen die jeweiligen Park and Ride-Anlagen (bitte aufgelistet nach Bezirken)?

 

Antwort zu 2: Entfällt.

Frage 3:

 

Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Standort zur Errichtung einer Park and Ride-Anlage zugrunde, wird diese Entscheidung unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger getroffen und wenn ja, in welcher Form werden die Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen?

 

Antwort zu 3: Entfällt.

Frage 4:

 

Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der jeweiligen Park and Ride-Anlagen (bitte aufgelistet nach Bezirken)?

 

Antwort zu 4:

 

Die in Berlin vorhandenen Park- and Ride-Anlagen liegen in der Zuständigkeit der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger. Sie bewirtschaften die Anlagen und sind für die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Dem Senat liegen keine aktuellen Statistiken  und Standortdifferenzierungen zum gegenwärtigen Bestand und zur Ausstattung der vorhandenen Park- and Ride-Anlagen vor.

 

Frage 5:

 

Durch welche Maßnahmen ist gewährleistet, dass die vorhandenen Park and Ride-Stellplätze tatsächlich den aus dem Berliner Umland in die Stadt pendelnden Berufstätigen zur Verfügung stehen und nicht zweckentfremdet werden?

 

Antwort zu 5:

 

Straßenverkehrsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Park- and Ride-Anlagen und anderen Parkplätzen. In der Folge gibt es keine rechtliche Handhabe für eine Differenzierung der Nutzergruppen bezüglich der Stellplatznutzung auf Park- and Ride- Anlagen.

 

Frage 6:

 

Hat der Senat Kenntnis über die Zahl der Menschen, die täglich mit dem Auto aus dem Umland zur Arbeit in die Stadt #pendeln? Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt und welche Konsequenzen wurden seitens des Senats aus dieser Entwicklung gezogen?

 

Antwort zu 6:

 

Der Senat hat lediglich Kenntnis zu der Zahl der Ein- und #Auspendler insgesamt auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Stand jeweils zum 30.06. eines Jahres:

 

Berlin

#Einpendler

Auspendler

Saldo

30.06.1998

159.179

95.528

63.651

30.06.2003

193.279

110.999

82.280

30.06.2008

232.126

134.361

97.765

30.06.2013

257.894

153.703

104.191

30.06.2014

266.909

157.447

109.462

30.06.2015

277.424

166.350

111.074

30.06.2016

295.355

173.998

121.357

30.06.2017

309.375

179.977

129.398

 

Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebni s_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&topicId=882788&region=&y ear_month=201306&year_month.GROUP=1&search=Suchen      (2013-2017)

 

Als Konsequenz aus der Entwicklung wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ländern bzw. Ministerien etabliert und sie nehmen ihre steuernden und strukturellen Aufgaben in dem Themenfeld wahr. So wurden gemeinsame Leitlinien der Siedlungsentwicklung erstellt, die Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs inkl. der zugehörigen Abstimmungen zu Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Angeboten abgestimmt, Leitlinien und ein Förderprogramm für Park- and Ride-Anlagen in Brandenburg erarbeitet sowie neue Ansätze, wie in dem Forschungsprojekt „E-Bike- Pendeln“, verfolgt, die explizit auf Arbeitswege und Pendlerverflechtungen zielen. Darüber hinaus hat das Land zusammen mit Brandenburg und der Deutsche Bahn AG über die Rahmenvereinbarung Infrastruktur 2030 (i2030) die Weichenstellungen für einen Ausbau der Schieneninfrastruktur geschaffen.

 

Frage 7:

 

Sind seitens des Senats weitere Maßnahmen geplant, um die Zahl der täglich mit dem Auto nach Berlin pendelnden Berufstätigen zu reduzieren und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?

 

Antwort zu 7:

 

Berlin und Brandenburg orientieren sich an einem für den Berufsverkehr attraktiven Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohnstandorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahrradnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstrecke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr, d.h. Schnittstellen zwischen Pkw und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind.

 

Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investitionsprogramms mit den Berliner Verkehrsbetrieben und der S-Bahn gefördert.

 

 

Berlin, den 16.07.2018 In Vertretung

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz