Straßenverkehr: Zur Straßenbeleuchtung in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
In welchen Straßen und wann wird 2019 die #Straßenbeleuchtung umgerüstet bzw. durch zusätzliche
Leuchten ergänzt?
Antwort zu 1:
In 2019 wurden in Marzahn-Hellersdorf bisher in 34 Straßen 699 Stück Leuchten erneuert
(s. Anlage), davon waren 366 Gasstandorte betroffen. Für Ende 2019 sind mit der
Umrüstung von 62 Stück #Gasleuchten in der Hönower Straße und dem Ersatz bzw. der
Modernisierung der elektrischen Beleuchtung in der Oberfeldstraße mit 83 Leuchten zwei
weitere Maßnahmen geplant.
Frage 2:
Wie viele #Gaslaternen wurden bisher in den jeweiligen Bezirken abgebaut (bitte Auflistung nach einzelnen
Bezirken) und durch LED-Beleuchtung ersetzt?
Antwort zu 2:
Insgesamt wurden in Berlin seit 2011 bisher 15.059 Stück Gasleuchten demontiert. Davon
wurden ca. 6.500 Stück durch #LED-Leuchten ersetzt (s. Anlage).
Frage 3:
Welche Kosten fallen für eine moderne technische #LED-Leuchte an?
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Antwort zu 3:
Je nach Ausstattung fallen für den Erwerb einer modernen technischen LED-Leuchte, die
als Aufsatz- oder Ansatzleuchte montiert werden kann, Kosten zwischen 200,- € und 500,-
€ an. Für Demontage und Montage fallen ca. 100,- € an, sofern vorhandene
Elektroleuchten ersetzt werden.
Die Betriebskosten betragen je nach Leistung zwischen 20,- € bis 50,- € im Jahr.
Frage 4:
Welche Kosten entstehen durch eine Umrüstung der historischen Gashängeleuchten mit LED?
Antwort zu 4:
Nach der aktuellen Marktlage betragen die Kosten z.Z. ca. 7.700,- € pro Standort für eine
Hängeleuchte, sofern die Umrüstung unter Berücksichtigung des historischen
Erscheinungsbildes erfolgt.
Frage 5:
Was geschieht mit den abgebauten #Gashängeleuchten?
Antwort zu 5:
Die abgebauten Gasleuchten werden geprüft und sofern möglich instandgesetzt.
Frage 6:
Sofern eine Aufbereitung erfolgt: Wo werden die Laternen wiederverwendet?
Antwort zu 6:
Die instandgesetzten Gashängeleuchten werden umgehend wieder im gesamten
#Gaslichtgebiet montiert.
Frage 7:
Welche aktuellen Abstimmungen zur Übernahme des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in Grünflächen
gibt es?
Antwort zu 7:
Die Übernahme der Zuständigkeit des Betriebes der Beleuchtung von Wegen in
Grünanlagen von den Bezirksämtern kann erst nach der Bereitstellung der hierfür
erforderlichen finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen und ist daher Gegenstand
der aktuellen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021.
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Frage 8:
Wie wird sichergestellt, dass in Straßen mit älterem und höherem Baumbestand ggfs. durch Laternen
geringerer Höhe die Lichtausbeute durch das Blattwerk nicht beeinträchtigt wird?
Antwort zu 8:
Im Zuge der Beleuchtungsplanung einer Umrüstungsmaßnahme /
Modernisierungsmaßnahme wird in der Regel auch der aktuelle Baumbestand erfasst.
Generell liegt es in der Zuständigkeit der bezirklichen Grünflächenämter, durch einen
geeigneten Baumbeschnitt die notwendige Lichtausbeute zur Sicherstellung der
Verkehrssicherheit für die Straßen und Gehwege nicht zu beeinträchtigen.
Frage 9:
Wann ist geplant, die Technischen Leuchten in kleinteiligen Siedlungsgebieten durch städtebaulich
anspruchsvollere Laternen zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Der Einsatz von städtebaulich anspruchsvolleren Leuchten bzw. Modellleuchten steht in
direkter Abhängigkeit zu den begrenzten Haushaltsmitteln. Oberste Priorität liegt derzeit in
der berlinweiten Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung für die öffentlichen
Straßen, Geh- und Radwege und damit dem eingetretenen Instandhaltungsrückstau,
infolge der Sparmaßnahmen der letzten beiden Jahrzehnte, entgegenzuwirken.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz