Radverkehr + Straßenverkehr: Frankfurter Allee Autos haben bald weniger Platz – aus Sicherheitsgründen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/frankfurter-allee-autos-haben-bald-weniger-platz—aus-sicherheitsgruenden-32832472?dmcid=nl_20190710_32832472

Mehr Platz für #Radfahrer, weniger Platz für #Autos und Lastwagen: Dieses Motto soll auf der #Frankfurter Allee in Friedrichshain Wirklichkeit werden. Auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn soll den Kraftfahrzeugen eine #Fahrspur weggenommen werden, um einen #geschützten #Radfahrstreifen anzulegen. Noch genießen die Autofahrer eine Schonfrist, weil sich die Vorbereitungen in die Länge ziehen. Doch nun teilte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit, dass die Radspur noch in diesem Jahr gebaut werden soll. „Die Umsetzung der Maßnahme soll im Herbst erfolgen“, so Sprecherin Sara Lühmann.

Sven Kohlmeier, SPD-Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf, hält wenig von der geplanten Umgestaltung der Frankfurter Allee. Dieser Teil der Bundesstraße B1/B5 sei eine wichtige Verbindung in den Osten Berlins, warnte er. „Ich habe die Sorge, dass der Autoverkehr dort zum Erliegen kommt. Schon jetzt ist die Strecke in die Außenbezirke häufig zugestaut. Aus meiner Sicht geht es hier um Klientelpolitik für Grüne in Friedrichshain-Kreuzberg.“

Frankfurter Allee: Für Radfahrer gefährlich
Dabei profitieren gerade Radfahrer aus Stadtvierteln, die weiter vom Zentrum entfernt sind, entgegnet die Radlobby. Die schnurgerade Frankfurter Allee wäre ideal, um zügig längere Strecken zurückzulegen. Doch derzeit ist eine Radfahrt in Richtung Lichtenberg …

Straßenverkehr: AUTOBAHNVERWALTUNG Warum die 560 Millionen Euro teure Autobahn GmbH bislang so erfolglos ist, aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/autobahnverwaltung-warum-die-560-millionen-euro-teure-autobahn-gmbh-bislang-so-erfolglos-ist/24529016.html?ticket=ST-4694166-dhh5xVUmn9NKO3PcAHG9-ap5

Die Reform der #Autobahnverwaltung kostet viel, doch die Erfolge bleiben aus. Es gibt keinen Tarifvertrag und auch in den Ländern gibt es Widerstand.

Es war ein Fest, das die anwesenden Abgeordneten und Lobbyisten so schnell nicht vergessen werden: Im „The Grand“, einem hippen Edelrestaurant in Berlin-Mitte feierten Mitarbeiter der sonst wenig bunten #Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft des Bundes (#VIFG) das Ende der Firma.

Gut 100.000 Euro kostete die Party, zu der 240 Gäste geladen waren. Gemeinsam tranken und aßen sie auf den Übergang „auf die Autobahn GmbH im Zuge der Verschmelzung“, wie die VIFG bestätigte.

Grund zu feiern gibt es immer. Sogar Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schaute beim Grill-Buffet vorbei und hielt freudig mit den alten Geschäftsführern und dem Arbeitsdirektor der neuen GmbH ein Autobahnschild in die Kamera: Zukunft Autobahn 2021 stand darauf.

Die Autobahn GmbH soll ab 2021 anstelle der Bundesländer für den Bund alle Autobahnen zentral verwalten, bauen und betreiben. So steht es im Gesetz. Ab 2020 hält der Minister deshalb laut Haushaltsplan 560 Millionen Euro bereit: 360 Millionen als „Verwaltungsausgaben“ für die …

Bus: Geplante Busspuren in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entsprechen die in den Medien am 12.06.2019 wiedergegebenen Pläne des Senates zu neuen #Busspuren
tatsächlich dem aktuellen Arbeitsstand des Senates?
Antwort zu 1:
Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue #Bussonderfahrstreifen angestrebt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Hinblick auf dieses Umsetzungsziel der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eine deutlich umfangreichere Liste mit
#Streckenvorschlägen übersandt. Die in den Medien veröffentlichte Liste ist ein Auszug aus
der umfangreichen Liste, welche die BVG übersandt hatte und die derzeit von der VLB
geprüft wird.
Frage 2:
Welche neuen Busspuren plant der Senat tatsächlich, wie sollen sie ausgestaltet werden
(dauerhaft/temporär)?
Antwort zu 2:
Zu den einzelnen Örtlichkeiten gibt es einen aktuellen Abstimmungsprozess mit der BVG.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine abschließende Benennung der Straßenabschnitte mit neuen Bussonderfahrstreifen
erfolgen. Auf eine zeitliche Befristung von Bussonderfahrstreifen soll dabei verzichtet
werden.
2
Frage 3:
Welcher Nutzkreis wird die Busspuren nutzen können?
Antwort zu 3:
Vorbehaltlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und dem Ziel einer möglichst
störungsfreien Nutzung durch die BVG werden analog der Regelungen im Bereich der
bestehenden Bussonderfahrstreifen Bussen im Gelegenheitsverkehr, Krankenfahrzeugen,
Taxis und Radfahrenden eine Mitnutzung ermöglicht.
Frage 4:
Wie sehen die konkreten Planungen für die einzelnen Spuren jeweils hinsichtlich dem Zeitpunkt der
Realisierung und hinsichtlich der Veränderungen von Spuren, Haltestellen, Park- und Halteverbotszonen
aus?
Antwort zu 4:
Zu den konkreten Planungen und dem Realisierungshorizont wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die mit der Umsetzung darüber hinaus erforderlichen
Begleitmaßnahmen in Bezug auf den ruhenden Verkehr und betreffend erforderlicher
Veränderungen an Fahrspuraufteilungen sowie notwendige Anpassungen von
Lichtzeichenanlagen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt vorgenommen.
Frage 5:
In welcher Weise haben die Bezirke ein Mitspracherecht bei der Planung der neuen Busspuren?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungsverfahrens werden die Bezirke in jedem Einzelfall beteiligt. Durch die Bezirke
werden vor allem die Auswirkungen neuer Bussonderfahrstreifen auf den ruhenden
Verkehr und betreffend eventuell bestehender Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen
eingeschätzt. Die Bezirke kennen darüber hinaus die Interessen des örtlich ansässigen
Gewerbes, beispielsweise betreffend bestehender Ladebedarfe am Fahrbahnrand und die
allgemeine Stellplatzsituation besser. Der Bedarf an allgemeinen und personenbezogenen
Parkplätzen für Schwerbehinderte wird ebenfalls von den Bezirksämtern der VLB
zugearbeitet. Die Hinweise werden in den weiteren Planungsprozess der einzelnen
Streckenabschnitte einbezogen.
Frage 6:
Werden Ersatz-Parkraum und werden Ersatz-Lieferzonen geschaffen für die neuen Busspuren?
Antwort zu 6:
Das Land Berlin stellt mit den neuen Bussonderfahrstreifen und zeitlichen Ausweitungen
bestehender Busspuren das Erreichen der auf den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) bezogenen Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr
sowie den besonderen Zielen zur Entwicklung des ÖPNV sicher. Die Maßnahmen zum
Ausbau und zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bewirken insgesamt, dass der
ÖPNV-Anteil am Gesamt-Modal-Split deutlich ansteigt (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz –
3
MobG-). Die Belange des individuellen (ruhenden) Anliegerverkehrs treten gegenüber den
öffentlichen Belangen in der Interessensabwägung zurück.
Der Wegfall von Park- und Lademöglichkeiten ist eine Folge der Einrichtung neuer
Bussonderfahrstreifen, die es dennoch abzumildern gilt. Es wird deshalb in jedem
Einzelfall geprüft, ob die Ladebedürfnisse außerhalb der Bussonderfahrstreifen in
Seitenbereichen, unter einer Inanspruchnahme privater Flächen oder in einmündenden
Nebenstraßen (gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme kurzer Entfernungen zu den
jeweiligen Geschäften) abgewickelt werden können. Wenn dennoch unabweisbar
erforderlich, werden Lieferzonen innerhalb der Bussonderfahrstreifen in eng bemessenen
Zeitfenstern eingerichtet, um die Beschleunigung des ÖPNV nicht zu konterkarieren.
Ersatzstellflächen für entfallenden Parkraum werden grundsätzlich nur für
Schwerbehindertenparkplätze geschaffen. Hier besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 45
Absatz 1b Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Gesetzgeber hat hier
eine bewusste Privilegierung für schwerbehinderte und blinde Menschen geschaffen,
damit diese in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung bzw. ihrer Arbeitsstätte
Parkmöglichkeiten finden und somit keine für sie unzumutbaren Wege zu Fuß zurücklegen
oder getragen werden müssen.
Berlin, den 03.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Wie gut ist Berlin vorbereitet?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung :
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat
übermittelt wurde.
Frage 1:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche Sharing-Anbieter von #Elektrokleinstfahrzeugen im Land
Berlin ihre Angebote im öffentlichen Raum bereitstellen wollen?
Antwort zu 1:
Es sind die Anbieter „#Bird“, „#Circ“ (vormals „#Flash“), „#Float“, „#Hive“ (#myTaxi), „#Lime“, „#Moo
Scooters“, „#Tier Mobility“ und „#VOI“ bekannt.
Frage 2:
Welche Anbieter wollen wie viele Fahrzeuge in den Umlauf bringen?
Antwort zu 2:
Nach eigenen Aussagen der Unternehmen wird zunächst mit etwa 1.000 Elektro –
Tretrollern pro Anbieter gestartet.
Frage 3:
Welche #Sharing-Anbieter, die ihre Angebote unterbreiten wollen, haben im Voraus das Gespräch mit dem
Senat und den Bezirken gesucht?
2
Antwort zu 3:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter haben das Gespräch mit der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gesucht und haben an der
Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im
April 2019 teilgenommen.
Frage 4:
Trifft es zu, dass alle dem Senat bekannten Sharing-Anbieter „#Freefloater“ sind? Wenn nein, gibt es
Anbieter, die #stationsbasiert arbeiten oder ein hybrides System etablieren wollen?
Antwort zu 4:
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Anbieter beabsichtigen, ein stationsloses
Verleihsystem zu betreiben. Von einem stationsbasierten oder hybriden System hat der
Senat keine Kenntnis.
Frage 5:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welche „Halbwertszeit“ die Fahrzeuge haben und wie bewertet
er dies aus ökologischer Sicht?
Antwort zu 5:
Nach eigenen Angaben der Anbieter werden für den deutschen Markt hochwertige ETretroller
hergestellt. „Lime“ hat mitgeteilt, dass es die „Lime“ Gen-3-Scooter (dritte
Generation) erst seit ein paar Monaten gebe. Es lägen aufgrund der Neuartigkeit der
Scooter noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor. Die E-Tretroller seien mit circa 22
Kilogramm so gebaut, dass die Lebensdauer besonders lang sei. „Lime“ habe auch den
Anspruch, ihre für die Nutzung nicht mehr geeigneten E-Tretroller zu recyceln und
kooperiere mit lokalen und regional zertifizierten Recyclingunternehmen, um ihre
Fahrzeuge effizient und verantwortungsbewusst zu recyceln. Der Gen-3-Scooter sei mit
einer Reihe von Merkmalen ausgestattet, die seine Lebensdauer verlängern. Eine
erweiterte Akkukapazität vergrößere die Reichweite des E-Tretrollers um 20 Prozent auf
bis zu 50 Kilometer. Das sei der höchste Standard, den es in der Branche gebe.
Frage 6:
Welche Anforderungen und Einschränkungen gelten für das Abstellen von stationslosen Leih-
Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum?
Frage 7:
Treffen die Regelungen zur Sondernutzung des Straßenlandes bei Leihrädern analog auch auf
Elektrokleinstfahrzeuge zu? Wenn nein, welche weiteren Regelungen kommen hier zur Anwendung?
Frage 9:
Inwiefern wurden die Anbieter entsprechend durch den Senat informiert?
3
Frage 10:
Wird es analog zum Leitfaden für die Bezirke zum Umgang mit Leihrädern einen entsprechenden Leitfaden
für die Bezirke zum Umgang mit Leih-Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 6, 7, 9 und zu 10:
Den Unternehmen wurde mitgeteilt, dass für den Betrieb Verleihsystems von E-Tretrollern
die gleichen Regelungen gelten wie für den stationslosen Fahrradverleih. Der
Kriterienkatalog („Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen
Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin“) wurde ausgehändigt.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen Abstandsregelungen (Grundmaß für den Fußverkehr
von mindestens 1,60 m sowie vorgeschriebene Sicherheitsabstände freihalten; Beachtung
der Barrierefreiheit; Zugänglichkeit von Haltestellen beziehungsweise Ein- und Ausgängen
von U- und S- Bahnhöfen sowie Freihalten von Flächen für Feuerwehr, Rettungsdienste,
Polizei, Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste; keine Beeinträchtigung
städtebaulich oder historisch sensibler Bereiche, zum Beispiel Brandenburger Tor und
Umgebung, Bebelplatz). Das maßvolle gebündelte Abstellen von bis zu vier
Leihfahrrädern wird noch als verkehrsüblich angesehen, dagegen bedürfen
Rückgabezonen, Sammel-stellen beziehungsweise mit vergleichbarem Konzept
betriebene Fahrradverleihsysteme einer Sondernutzungserlaubnis.
Frage 8:
Wie wird die Durchführung der Sondernutzung kontrolliert? Werden die Fahrzeuge zur Erleichterung der
Kontrolle gekennzeichnet?
Antwort zu 8:
Sofern künftig eine Sondernutzung vorliegen sollte, kann diese, wie alle Sondernutzungen,
gesondert oder anlassbezogen kontrolliert werden. Jeder E-Tretroller muss über eine
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine individuelle
Versicherungsplakette verfügen.
Frage 11:
Wie will der Senat die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit auf Gehwegen gewährleisten?
Antwort zu 11:
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch verbotswidriges Befahren von
Gehwegen oder Fußgängerzonen durch Nutzer von E-Tretrollern können überwacht und
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Frage 12:
Wie will der Senat das Gehweg-Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge durchsetzen?
Antwort zu 12:
Der Allgemeine Ordnungsdienst der Bezirksämter von Berlin wird im Rahmen seiner
allgemeinen Streifentätigkeit, analog zu Radfahren auf dem Gehweg, bei unerlaubter
4
Gehwegbenutzung mit Elektrokleinstfahrzeugen einschreiten und die erforderlichen
Maßnahmen entsprechend der Vorgaben des § 10 der Verordnung über die Teilnahme
von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) treffen sowie gegebenenfalls
Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen.
In eilbedürftigen Fällen trifft auch der Polizeipräsident in Berlin geeignete Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr.
Frage 13:
Wird es Schwerpunktkontrollen bei Elektrokleinstfahrzeugen geben?
Antwort zu 13:
Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die Straßenbenutzung mit E-Tretrollern sind zunächst
von den Bezirksämtern von Berlin nicht vorgesehen. Bei Schwerpunktaktionen ist immer
ein Einschreiten gegen die Gesamtheit der auftretenden Verkehrsverstöße angezeigt.
Der Polizeipräsident in Berlin wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes
Augenmerk hierauf richten.
Berlin, den 02.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Erst Fahrbahn, nun Rohre: In Alt-Pankow wird doppelt gebaut Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article226388129/Erst-Fahrbahn-nun-Rohre-In-Alt-Pankow-wird-doppelt-gebaut.html

Berliner Wasserbetriebe müssen frisch sanierte Straße aufgraben. Eine Zusammenlegung der Baustellen war nicht möglich.

Es ist ein #Déjà-vu-Erlebnis. Schon einmal stemmten Bauarbeiter die #Breite Straße vor dem #Rathaus #Pankow auf, sanierten im November die marode Fahrbahndecke. Und kaum hatten sich die Pankower an den ebenen Asphalt und die störungsfreie Fahrt in Richtung Autobahn #A114 gewöhnt, stehen sie seit Beginn der Sommerferien an der gleichen Stelle vor einer neuen Sperrung. Diesmal ist aber nicht das Bezirksamt der Bauherr – verantwortlich sind die Berliner #Wasserbetriebe.

Sperrung der Breite Straße dauert drei Monate an
Bei der aktuellen Maßnahme geht es um die Sanierung von alten #Regenkanälen im Bereich der Kreuzung Breite Straße und Mühlenstraße. Erneuert werden Röhren mit zwei verschiedenen Innenmaßen: die eine hat einen Durchschnitt von 35 Zentimeter, die größere 120 Zentimeter, teilt Wasserbetriebe Stephan Natz auf Anfrage mit. „Der kleinere Kanal wird auf 13 Metern in offener Bauweise ausgetauscht, der größere, Ei-förmige Kanal wird danach mit einem so genannten Schlauchinliner saniert. Alles soll bis Ende August fertig sein. Die Baustelle ist bis 9. September genehmigt“, berichtet Natz. Im schlimmsten Fall müssen Auto- und Radfahrer den wichtigen #Verkehrsknoten im Zentrum von Pankow also noch …

Straßenverkehr: Welche Straßenbäume bieten Kühlung und Schatten im Klimawandel?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches Gewicht misst der Senat, angesichts erhöhter Temperaturen in der Stadt, bei der Pflanzung von
#Bäumen im #Straßenraum und auf anderen Flächen den Eigenschaften #Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf bei?
Frage 2:
Welche #Baumarten sind besonders geeignet, die Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf in heißen Sommern zu erfüllen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Kühlung durch Verdunstung und #Schattenwurf sind insbesondere bei erhöhten
Temperaturen wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, aber nicht die einzigen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Planung, Pflanzung und Unterhaltung von
Bäumen im städtischen Raum beachtet werden müssen.
Grundsätzlich sind #großkronige #Laubbaum-Arten besonders geeignet, um viel
Verdunstungskälte und Schattenwurf zu erzeugen, sofern ihre Kronen gesund und die
Bäume insgesamt vital sind. Gerade vitale Bäume können effektiv das Stadtklima positiv
beeinflussen. Gleichwohl bestimmen die Standortbegebenheiten (ober- und unterirdische
Entwicklungsmöglichkeiten) sowie die fachgerechte Pflege den Erfolg der anvisierten
Funktionserfüllung maßgeblich.
In heißen Sommern zählen neben den Berliner Hauptbaum-Arten wie #Winter-Linde (Tilia
cordata), #Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und #Stiel-Eiche (Quercus robur) auch z.B.
Ahornblättrige #Platane (Platanus x hispanica), #Zerr-Eiche (Quercus cerris), #Silber-Linde
(Tilia tomentosa) oder #Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dazu.
2
Frage 3:
Welche Praxisversuche laufen gegenwärtig in Berlin, um Baumarten zu identifizieren, die die Anforderungen
nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf in heißen Sommern besonders gut erfüllen?
Antwort zu 3:
Im Pflanzenschutzamt Berlin stehen nicht einzelne Baum-Arten im Fokus mehrschichtiger
Untersuchungen, sondern die Baumvitalität als Basis der Funktionalitätssicherung von
Baum-Arten unter Hitze und Trockenheit und weiteren Stressoren wie u.a. Streusalz.
Es wird seit mehreren Jahren die Wirkung von Streusalz auf die Vitalität der Berliner
Straßenbäume untersucht. Es konnte ein erheblicher Rückgang von Blattmasse und
Assimilationsleistung festgestellt werden, die sich direkt auf Kühlung durch Verdunstung
im gesamten Stadtgebiet negativ auswirken. Derzeit werden vorbeugende Maßnahmen
zur Verbesserung untersucht.
Seit 2014 führt das Pflanzenschutzamt in Kooperation mit dem Bezirk Neukölln und der
Humboldt-Universität einen Straßenbaumtest mit zukunftsträchtigen, sog.
stadtklimatoleranten Baumarten durch.
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/versuche/versuchspflanzung_v
on_strassenbaeumen.shtml
Darüber hinaus führt das Pflanzenschutzamt seit 2014 ein jährliches Monitoring zu
stadtklimatoleranten Baumarten durch. Auch pflanzen viele Straßen-und
Grünflächenämter der Berliner Bezirke eigenverantwortlich stadtklimatolerante Baumarten
insbesondere im Straßenland. Über die Erfahrungen wird sich u.a. im Fachausschuss
Stadtbäume sowie öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Runden Tisch Baum
regelmäßig ausgetauscht.
Seit 2018 läuft ein Projekt im Rahmen des Klimafolgemonitorings mit dem deutschen
Wetterdienst zur Sicherung einer optimierten Wasserversorgung für Straßenbäume, um
u.a. auch eine klima- und standortgerechte Verdunstung/Kühlung zu sichern.
Des Weiteren beteiligt sich Berlin seit einigen Jahren am Straßenbaumtest II der GALK
(Deutsche GartenAmtsLeiterKonferenz).
http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt
est-2
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, Fenster in Fassaden dürften nicht verschattet werden?
Ist ein regelmäßiger Baumschnitt, der ein Minimum an Belichtung der Fenster gewährleistet, eine vertretbare
Pflegemaßnahme?
Antwort zu 4:
Die Verschattung von Fenstern durch Straßenbäume hängt ab von der jeweiligen Situation
vor Ort und wird zudem abhängig von der Witterung, der Jahreszeit und persönlichen
Vorlieben sehr unterschiedlich bewertet.
3
Ein „Minimum an Belichtung der Fenster“ zählt dabei nicht zu den üblichen und
wesentlichen Kriterien der Pflege und Unterhaltung von Bäumen – hier stehen Aspekte der
Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung eines Lichtraumprofils bzw. die Verhinderung von
Fassadenschäden im Vordergrund. Insbesondere für diese Zwecke kann ein regelmäßiger
Baumschnitt notwendig und damit zwangsläufig auch vertretbar sein.
Bei Straßenbaumpflanzungen ist die gewünschte Funktion eines Baumes mit Blick auf
seine ober- und unterirdischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Planung zu
berücksichtigen. Oftmals sind letztgenannte Punkte Faktoren, die das Wachstum von
Bäumen in der Straße begrenzen. Bei Neupflanzungen in engen Straßen ist u.a. die Wahl
der Wuchsform ein wichtiges Kriterium. Schlanke säulenförmige Baumarten und -sorten
bieten eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig bietet auch die Baumartenwahl hinsichtlich der Blattausbildung die
Möglichkeit, das Maß an Verschattung von Fassaden zu reduzieren. Bäume mit
gefiedertem Blattwerk wie z.B. Gleditschie/Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos),
Robine (Robinia pseudoacacia) und Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) bilden ein
lichtdurchlässiges Kronendach aus.
Bei bestehenden Baumpflanzungen muss bei erheblichen Beeinträchtigungen durch
Verschattung und zu nahem Stand an der Fassade (Gefahr von Beschädigungen u.a.) ggf.
ein Freischneiden der Fassade erfolgen. In diesem Kontext muss ein Abwägungsprozess
hinsichtlich der Wohlfahrtsleistung von Straßenbäumen für die Allgemeinheit und die
Auswirkungen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen und Praxisversuche im Land Berlin, die Standorte von Straßenbäumen weiter von den
Gebäudefassaden in den Straßenraum des ruhenden Verkehrs zu versetzen, ähnlich den
Gehwegvorstreckungen?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Ausführungen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Kap. 7.3.2 Bäume, die im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt wurden,
verwiesen. Die Unterbrechung von Parkstreifen am Fahrbahnrand durch
Baumpflanzungen wird hier als eine der wichtigen gestalterischen Funktionen des
Straßengrüns genannt. Zu beachten sind hierbei aber insbesondere die Anforderungen
hinsichtlich des Leitungsbestandes (Schutzabstände), die Einhaltung der (oberen und
seitlichen) lichten Räume der jeweiligen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Radwege/Gehwege)
sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen etc.
In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind unter Teil A, II- Gehwege, 2 –
Breiten/Abstandsmaße, (6) Pflanzung von Bäumen ebenfalls entsprechende Vorgaben zu
den Mindestabständen (Stammaußenkante zum Fahrgassenrand von 0,5 m, zum Radweg
von 0,25 m) enthalten.
Soweit die genannten Kriterien beachtet werden, können Baumpflanzungen möglichst weit
von den Gebäudefassaden erfolgen.
4
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, die Bäume der Zukunft müssten sehr schmalkronig sein, um die Pflegekosten
zu minimieren?
Antwort zu 6:
Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf gehören zu den vielfältigen Aspekten, die
bei der Planung und Pflanzung von Bäumen in der Stadt berücksichtigt werden.
Der Standort bestimmt die Auswahl der eingesetzten Baumarten. Schmalkronige Bäume
sind besonders für schmale und enge Straßen geeignet, sie können in Straßen mit
geringer Profilbreite und/oder schmalen Gehwegbereichen eine Möglichkeit sein,
entsprechende Situationen überhaupt mit Bäumen zu bepflanzen und stellen den
bestmöglichen Kompromiss zwischen Funktionserfüllung von Kühlung und Verschattung
und geringerem Pflegeaufwand dar.
Es gibt keine Vorgabe im Land Berlin, nur schmalkronige Bäume wegen der
Pflegekostenminimierung zu pflanzen.
Siehe hierzu auch die Antwort zu 4.
Frage 7:
Welche Überlegungen und Praxisversuche gibt es aktuell im Land Berlin, die Pflanzabstände und die
Anordnung von Straßenbäumen zu verändern, um auch mit kleineren Baumarten ein Maximum an Kühlung
durch Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Im Land Berlin gibt es keine Vorgaben, durch lückenlose Verschattung der Straßenräume
eine maximale Kühlung herbeizuführen.
Der gesamte Baumbestand des Landes Berlin liefert Erkenntnisse, die dazu beitragen
eine Optimierung der Pflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen. Dies erfolgte in den
letzten Jahren auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den
Klimawandel.
Aus diesem Grund müssen Pflanzungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen
immer Einzelfallenentscheidungen sein.
Frage 8:
Wie sollen die neuen Stadtgebiete mit Bäumen bepflanzt werden, um ein Maximum an Kühlung durch
Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Eine Bepflanzung neuer Stadtgebiete mit Bäumen erfolgt selbstverständlich so, dass
möglichst optimale, für die Entwicklung von Bäumen geeignete Pflanzorte zur
bestmöglichen Entwicklung und Gesundheit der Gehölze ausgewählt werden.
5
Die Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage aller fachlichen Erkenntnisse, die zu einem
umweltverträglichen Handeln in Bezug auf den Klimawandel erforderlich sind. Zur
lückenlosen Verschattung siehe die Antwort zu 7.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: WER VON SCHÖNERLINDE NACH BERLIN ZUR ARBEIT MUSS, BRAUCHT EXTREM STARKE NERVEN. DIE HOBRECHTSFELDER CHAUSSEE WIRD ZUM NADELÖHR. aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1738457/

Tag für Tag wiederholt sich das Drama für Frank A. aus Schönerlinde: Bevor er um 9 Uhr in Berlin am Schreibtisch zum Sitzen kommt, muss er auf dem Weg dorthin das Verkehrschaos überwinden. Vor zwei Wochen, als die #L100 und die #B109 noch befahrbar waren, reichten 35 Minuten Anfahrt bis zum Job. Heute sind es locker 90 Minuten geworden. Das Problem entsteht durch die #Vollsperrung zwischen „Am Possenberg Süd“ und der Zu- und Abfahrt zur Autobahn #114. Es sind nur 750 Meter Straße, die instandgesetzt werden. Aber die Folgen sind brachial: „Manchmal fahre ich schon über Mühlenbeck, denn hier staut es sich vor den Ampeln schon auf der Länge von über einem Kilometer.“ Das klingt fast noch erträglich, ist es aber keineswegs. Denn pro Grünphase kommen maximal fünf bis sechs Autos über die Kreuzung. Morgens in Richtung Berlin stehen die Fahrzeuge an der Kreuzung Schönerlinder Chaussee/Hobrechtsfelder Chaussee, abends dann retour. Und auch in Berlin geht der Stau weiter, denn der Senat ertüchtigt diverse Straßen, was erneut mit Baustellen und einspurig befahrbaren Straßen verbunden ist.
Bis zum September, so informiert der Berliner Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, werde der Bau von Fahrbahn und Entwässerungsanlagen sowie die Erneuerung der Rad- und Gehwege noch dauern. „Es wird dringend empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren“, raten die Berliner Verkehrsplaner. Sie verweisen auf die B 96 und B 96a mit dem Anschluss 33 an die A 10 in Birkenwerder, die L 21 in Mühlenbeck/Summt sowie auf die B2 in Weißensee.

Für den Schönerlinder Ortsvorsteher Frank Liste (SPD) bleibt damit die Verkehrsanbindung des Ortes extrem schwierig. „Ich erwarte bis in die Jahresmitte 2020 größte Probleme. Diese Baustelle wird eventuell bis zum …

Straßenverkehr: CHARLOTTENBURG Schloßbrücke gesperrt: Weniger Stau als erwartet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article226301209/Schlossbruecke-Charlottenburg-ab-Montag-fuer-Autos-gesperrt.html

Die #Schloßbrücke in Charlottenburg wird ab Montag acht Wochen lang saniert. Das befürchtete Verkehrschaos blieb jedoch aus.

„Einfach fahren lassen! Nur wer Fehler macht, lernt!“, ruft Mike Pegel und lacht, während er mit orangefarbener Weste auf der Schlossbrücke kniet und neue Markierungen für Rad- und Fußweg aufklebt. Wegen #Sanierung ist das Bauwerk, das hinter dem Schloss Charlottenburg Nord- und Südufer der Spree miteinander verbindet, seit Montagmorgen für den Autoverkehr gesperrt. Dass trotzdem im Minutentakt Autos vom Tegeler Weg angefahren kommen und unverrichteter Dinge wieder umdrehen müssen, amüsiert Pegel sichtlich. „Das geht seit heute morgen so – die wenden dann und meckern dabei.“ Eine Abkürzung über die ebenfalls gesperrte Mierendorffstraße ist ebenfalls nicht möglich, und das Bonhoeffer-Ufer ist eine Sackgasse.

Auch für einen #Reisebus heißt es dann umdrehen. Verständnis für die Irrfahrten hat Pegel nicht. Schließlich hätten die Medien das ganze Wochenende über die anstehende Sperrung informiert. „Außerdem heißt es ja im deutschen Volksmund: Lesen bildet“, sagt er und verweist auf mindestens drei Schilder, die ab dem Jakob-Kaiser-Platz auf Sperrung und Umleitung hinweisen. „Blanke Ignoranz“, vermutet er.

Der erwartete Stau rund um die Schlossbrücke ist am Montag allerdings vorerst ausgeblieben. Mit Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs blieb es ungewöhnlich ruhig auf der ausgeschilderten #Umleitungsstrecke über Osnabrücker Straße, Mierendorffplatz, Sömmering- und Wintersteinstraße. Die Brücke wurde allerdings erst ab zehn Uhr schrittweise gesperrt. Neue #Verkehrsschilder wurden aufgestellt und mobile #Ampelanlagen

Straßenverkehr: E-Mobilität erobert Berlin Elektrisches Vergnügen im Test Die Stadt füllt sich mit E-Rollern, Pedelecs und Lastenrädern., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/e-mobilitaet-erobert-berlin-elektrisches-vergnuegen-im-test/24508660.html

Die Stadt füllt sich mit #E-Rollern, #Pedelecs und #Lastenrädern. Was bieten die im Alltag? Unser #Praxistest.

Berlin ist das Versuchslabor für die #Mobilität von morgen. Elektrische Mikromobilität ist dabei einer der heißesten Trends im urbanen Raum. Etliche #Sharing-Dienste und Hersteller sind angetreten mit dem Ziel, das Auto aus der Stadt zu verbannen. Das Angebot ist riesig vom #Pedelec bis zum #Lastenrad – und natürlich den neuen E-Tretrollern, die seit der vergangenen Woche das Stadtbild prägen. Doch wie alltagstauglich sind die Gefährte eigentlich? Ein Selbstversuch.

#E-Scooter/ #E-Tretroller
Seit dem vergangenen Wochenende sieht man sie überall: E-Scooter. Der Begriff führt noch zu ein wenig Verwirrung: So heißen sie ebenfalls E-Tretroller oder E-Roller mit vielversprechenden Firmennamen, wie Tier, Lime und Circ. Die Nutzung hingegen ist ziemlich einfach: entsperren, draufsteigen, rechts ist „Gas“, zwei Bremsen, einmal anschieben und dann geht’s los – mit bis zu 20 km/h. Erster Eindruck: ziemlich wackelig, ziemlich schnell. Wahnsinn, dass man dafür keinen Helm aufsetzen muss.

Gleich auf dem Parkplatz passiert fast der erste Unfall: Eine ausparkende Kollegin übersieht den E-Scooter, für Autofahrer sind die neuen Gefährte ungewohnt. Glück gehabt, nichts passiert. Zweites Problem: Der Lenker ist zu kurz, anders als beim Fahrrad kann man den Scooter nicht gut austarieren, Handzeichen zum Abbiegen sind folglich unmöglich, sonst kippt man einfach um, auch der Schulterblick ist eine …

barrierefrei + Straßenverkehr: Barrierefreier Straßenraum, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin
um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem
Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie viele #Überquerungsstellen sind in Berlin bereits komplett #barrierefrei, d.h. sowohl abgesenkt als auch mit
taktilen Platten versehen?
Frage 3:
Dies entspricht jeweils welchem Prozentsatz der Gesamtzahl an Überquerungsstellen in Berlin? Bitte jeweils
nach Bezirken differenzieren.
Antwort zu 1 und zu 3:
Die Bezirksämter teilten mit, dass über die barrierefrei hergestellten Querungsstellen
außerhalb von #Lichtzeichenanlagen (LZA) keine gesonderten Statistiken geführt werden.
Lediglich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab etwa 170 Überquerungsstellen
(abgesenkt mit taktilen Platten) in Form von #Gehwegvorstreckungen,
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und baulich angelegten Mittelinseln an, welche zur
sicheren Querung geschaffen wurden. Mitgezählt sind hierbei nicht die Bordabsenkungen
und taktilen Platten an Knotenpunkten mit Lichtzeichenanlagen.
2
Das Einrichten von #Querungshilfen erfolgt in der Regel auf Eigeninitiative des Straßen und
Grünflächenamtes oder aufgrund von Bürgerhinweisen oder Hinweisen Dritter.
Parallel dazu setzt das Straßen- und Grünflächenamt jährlich finanzielle Mittel aus dem
sogenannten Bordabsenkungsprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz ein, um an entsprechenden Stellen eine Barrierefreiheit herzustellen.
Statistisch erfasst werden jedoch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit
von Lichtzeichenanlagen (LZA). Die Daten, welche von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
zur Verfügung gestellt wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Frage 2:
Wie viele Überquerungsstellen sind nur abgesenkt bzw. nur mit taktilen Platten versehen?
Antwort zu 2:
Die (für den Bereich der LZA) vorhandenen Datenbanken differenzieren nicht in diese zwei
Merkmale. Jedoch schreibt die Ausführungsvorschrift für die Anlage von Geh- und
Radwegen seit 2013 vor, dass beim Einbau von Rillenplatten auch eine Bordabsenkung
vorzusehen ist.
Frage 4:
Wie viele Überquerungsstellen kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau
jeweils jährlich hinzu?
Frage 8:
Wie viele Ampeln kommen auf Basis der letzten drei Jahre im Zuge von Neu- und Umbau jeweils jährlich
hinzu?
Antwort zu 4 und zu 8:
Es konnten jährlich 20-25 LZA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden. Darüber hinaus werden durch die Fachbereiche Straßen
der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke (SGA) im sog.
„Bordabsenkungsprogramm“ jährlich Bordsteinabsenkungen baulich angelegt. Eine
genaue Anzahl der umgesetzten Maßnahmen kann mangels statistischer Erfassung der
Bezirke, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 und 3 erwähnt, nicht genannt werden.
Bezirk Lichtsignalanlagen komplett barrierefrei (Rillenplatten) % komplett barrierefrei
Charlottenburg Wilmersdorf 284 125 44%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 78 48%
Lichtenberg 112 86 77%
Marzahn-Hellersdorf 104 69 66%
Mitte 301 195 65%
Neukölln 134 76 57%
Pankow 150 119 79%
Reinickendorf 135 49 36%
Spandau 156 81 52%
Steglitz-Zehlendorf 223 109 49%
Tempelhof-Schöneberg 237 85 36%
Treptow-Köpenick 126 96 76%
3
Frage 5:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Überquerungsstellen im öffentlichen Berliner Straßenland
umfassend barrierefrei sein?
Frage 9:
Wann werden nach Erwartung des Senats alle Ampeln im öffentlichen Berliner Straßenland umfassend
barrierefrei sein?
Antwort zu 5 und zu 9:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LZA
barrierefrei auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausstattung.Für den
nachträglichen behindertengerechten Ausbau steht jährlich im Landeshaushalt ein Betrag
von 1 Mio.€ zur Verfügung. Die Auswahl dieser Anlagen erfolgt ebenso wie die Planung
von Neu- und Ersatzbauten als auch die nachträglich behindertengerechten Aufrüstungen
im Rahmen der Abstimmungen mit dem Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV).
Zu welchem Zeitpunkt die Nachrüstung aller LZA mit Blindenleitssytemen erreicht sein
wird, kann aufgrund der zahlreichen beauftragten LZA-Maßnahmen (Maßnahmen im
Rahmen der sowohl Neu- als auch Umbauten, Ersatzprogramme, der Unfallkommission,
im Zuge von Straßenbaumaßahmen, der Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs, im Auftrag von Investoren usw.) und den dabei zu
berücksichtigenden Variablen nicht benannt werden.
Auch über den Zeitraum der umfassenden Barrierefreiheit aller Querungsstellen in Berlin
kann keine Aussage getroffen werden. Die Bezirke entscheiden eigenständig über die
bauliche Anlage der Querungseinrichtungen und setzen diese je nach vorhandenen
Kapazitäten um.
Frage 6:
Wie viele Ampelanlagen sind in Berlin bereits barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte, d.h. mit akustischen
Signalen und Gelben Taster versehen?
Frage 7:
Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl an Ampeln in Berlin entspricht dies? Bitte jeweils nach Bezirken
differenzieren.
Antwort zu 6 und zu 7:
Als Querungshilfe für Blinde und Sehbehinderte dienen neben den akustischen Signalen
und gelben Tastern auch die Rillenplatten. Deshalb werden diese Maßnahmen
üblicherweise in den Statistiken mit berücksichtigt. Als „BGA“ (Behindertengerechter
Ausbau) wird dabei gewertet, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile
Signalgeber verbaut sind (oder alle drei Elemente). Die nachfolgende Grafik zeigt, einmal
mit und einmal ohne Einbeziehung von Rillenplatten, eine entsprechende Übersicht.
4
Frage 10:
Hält der Senat den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion für befriedigend und
denkt er, dass dies jeweils den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?
Antwort zu 10:
Für den barrierefreien Ausbau wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention gelegt. So ist Berlin im Vergleich der Großstädte in
Deutschland im bundesweiten Durchschnitt führend in der Ausstattung von LZA mit
behindertengerechtem Ausbau (BGA). Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und
Ersatzbauten vollumfänglich behindertengerecht ausgestattet (Bordabsenkungen, taktile
Platten, akustische und vibrierende Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen
ausgestatteten Lichtzeichenanlagen werden die Belange der behinderten Menschen
berücksichtigt. Jährlich werden im regulären Bauprogramm 8 bis12 Anlagen geschaffen
und zusätzlich 8 bis 12 Anlagen ertüchtigt.
Im Rahmen des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 sind wiederum zusätzliche Mittel für
den behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen , LZA-Umrüstungen und
Verbesserungen des Fußverkehrs (Bordabsenkungsprogramm „barrierefreie Räume“)
vorgesehen.
Eine reine Erhöhung der finanziellen Mittel würde nicht zu einer Beschleunigung der
Nachrüstung führen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten bei den jeweiligen Planern und
Ausführenden, dem relativ kleinen Markt bei diesen Leistungen sowie der derzeitigen
Vielzahl der Bauvorhaben im Land Berlin ist ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu
beobachten.
Der Berliner Senat unterstützt zusätzlich die Bezirke finanziell im Rahmen der
Fußverkehrsstrategie für Berlin mit dem Programm für barrierefreie Räume
(„Bordabsenkungsprogramm“).
Der Senat bewertet den aktuellen Sachstand und die Perspektiven im Sinne der Inklusion
aufgrund der dargestellten Maßnahmen als durchaus befriedigend und den Anforderungen
der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend, insbesondere vor dem Hintergrund
der noch geplanten Maßnahmen.
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 135 71 53%
Spandau 156 109 70%
Steglitz-Zehlendorf 223 137 61%
Tempelhof-Schöneberg 237 114 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
5
Frage 11:
Falls nein, was wird der Senat bis wann unternehmen, um Inklusion in Berlin real umzusetzen?
Antwort zu 11:
Entfällt.
Berlin, den 25.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz