Straßenbahn + Straßenverkehr: Start des nächsten Bauabschnitts am S-Bahnhof Karlshorst Vom 20. Mai bis 13. Juli gehen die Bauarbeiten an den Straßenbahngleisen in der Treskowallee am S-Bahnhof Karlshorst in die nächste Phase., aus BVG

Vom 20. Mai bis 13. Juli gehen die #Bauarbeiten an den #Straßenbahngleisen in der #Treskowallee am #S-Bahnhof #Karlshorst in die nächste Phase. Die Linien #M17, #27 und #37 sind in dieser Zeit zwischen den Haltestellen #Marksburgstraße und #Treskowallee/Ehrlichstraße unterbrochen. Tagsüber sind zwischen Marksburgstraße und #Hegemeisterweg und nachts zwischen Marksburgstraße und S-Bahnhof Schöneweide/Sterndamm #barrierefreie #Ersatzbusse im Einsatz. Vom 18. bis 20. Mai finden bereits vorbereitende Maßnahmen statt.

Verkehr während der Bauphase:

Die Züge der Linien M17 und 27 werden auf dem südlichen Abschnitt im Tagesverkehr bis zur Haltestelle Blockdammweg/Ehrlichstraße umgeleitet. Da es verkehrsbedingt zu großen Verzögerungen in der Ehrlichstraße kommt, enden beide Linien Montag bis Freitag jeweils zwischen 14.30 Uhr und 18.30 Uhr bereits an der Haltestelle Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße. Die Linie 21 fährt – soweit es die Verkehrslage zulässt – im 20-Minuten-Takt und bietet Anschluss an den Ersatzverkehr mit Bussen. Allerdings empfiehlt die BVG für die Nachmittage eine Umfahrung mit der S-Bahn zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Karlshorst (über Ostkreuz).

Verkehr während der Vorbereitungen:

Die Vorbereitungen zu den Gleisbauarbeiten starten bereits am Samstag, den 18. Mai und enden in den Morgenstunden des 20. Mais. In dieser Zeit fährt die M17 von Falkenberg über Allee der Kosmonauten/Rhinstraße nur zum Betriebshof Lichtenberg. Die 27 verkehrt auf dem nördlichen Abschnitt zwischen Pasedagplatz und Betriebshof Lichtenberg und auf dem südlichen Abschnitt zwischen Krankenhaus Köpenick und S-Bahnhof Schöneweide. Die Linie 21 fährt vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße nur bis Blockdammweg. Der Bus 365 fährt eine kleine Umleitung über Griechische Allee und Schillerpromenade.

Barrierefreie Busse sind an diesem Wochenende zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Allee der Kosmonauten/Rhinstraße sowie zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Blockdammweg im Einsatz.

Im Anhang finden Sie den Flyer, der derzeit durch unsere Mitarbeiter vor Ort an die Fahrgäste und in den umliegenden Wohngebieten verteilt wird.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Straßenverkehr: Neue Machbarkeitsstudie Parks und Fahrradwege über der Stadtautobahn?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-machbarkeitsstudie-parks-und-fahrradwege-ueber-der-stadtautobahn–32516856?dmcid=nl_20190510_32516856

Berlin – #Parks und #Fahrradwege statt #Autobahnen in der Stadt – der Ausschuss für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses hat am in dieser Woche einen Antrag beschlossen, der bei positivem Ausgang das Stadtbild in einigen Teilen Berlins komplett verändern könnte. Der Senat soll in einer #Machbarkeitsstudie herausfinden, welche Autobahn- und #Straßenabschnitte in Berlin sich für eine sogenannte #Überdeckelung eignen.

Geprüft werden soll die Stadtautobahn #A100 in Charlottenburg, der 16. Bauabschnitt der A100 zwischen dem Dreieck Neukölln und der Anschlussstelle Treptower Park sowie die Schienen der #Ringbahn zwischen #Schönhauser und #Prenzlauer Allee.

Untersucht werden soll, inwiefern ein Deckel den Emissionsschutz für Anwohner erhöht, neue Flächen für Parks, Grünflächen und Wohnungen schafft und durch die Autobahn zerschnittene …

Cottbus + Straßenverkehr: Großbaustelle Ab Montag neue Wege am Cottbuser Bahnhof aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/neue-wege-um-den-cottbuser-bahnhof_aid-38552227

Mit dem #Baufortschritt rund um den Hauptbahnhof in #Cottbus verändern sich ab Montagfrüh die Wege rund um die #Großbaustelle. #Autofahrer und #Fußgänger sollten sich auf ein paar #Veränderungen einstellen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die #Bauarbeiten rund um den Cottbuser Bahnhof gehen in die nächste Phase. Damit ändert sich ab Montag die Verkehrsführung rund um die größte Baustelle der Stadt. Betroffen ist dabei die Bahnhofskreuzung. Darüber informiert Stadtsprecher Jan Gloßmann.

Auf der Bahnhofstraße stadtauswärts sind die Asphaltarbeiten abgeschlossen. Die zweite Fahrspur im Kreuzungsbereich ist bereits freigegeben. Die Radfahrfurt an der Kreuzung könne derzeit noch nicht in Betrieb genommen werden, da die Ampel noch nicht in Betrieb ist.

Auf der Bahnhofstraße stadteinwärts gibt es auch weiterhin nur eine Fahrspur, da die Baustelle sich weiter in Richtung …

Straßenverkehr: Ausbau der A10 Nördlicher Berliner Ring noch bis Montag voll gesperrt, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/04/a-10-noerdlicher-berliner-ring-vollsperrung-bauarbeiten.html

Wer am Wochenende mit dem Auto eine Tour zwischen Berlin und Hamburg plant, sollte mit einer längeren Fahrt rechnen. Noch bis Montagmorgen ist die #A10 zwischen dem #Dreieck Pankow und der Anschlussstelle #Mühlenbeck komplett #gesperrt.
Autofahrer, die zwischen Berlin und Hamburg/Rostock unterwegs sind, müssen sich noch bis Montagfrüh um 04:00 Uhr auf Behinderungen einstellen. Aufgrund des Ausbaus des nördlichen Berliner Rings ist die A10 zwischen dem Autobahndreieck Pankow und der Anschlussstelle Mühlenbeck voll gesperrt.

Die Sperrung begann bereits am Freitag, den 3. Mai um 22 Uhr. Nach Angaben des Bauträgers wird eine #Umleitungstrecke über Summt, Wensickendorf und Wandlitz zur …

Straßenverkehr: Verkehrspolitik „Autofahren sollte in Berlin kein Bestandteil des Alltags sein“, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrspolitik–autofahren-sollte-in-berlin-kein-bestandteil-des-alltags-sein—32461628

Können wir unsere #Autos #abschaffen? In den Augen zumindest einer Leserin der Berliner Zeitung klang die Frage wie Hohn. Sie hatte laut Leserbrief nach langem Suchen für ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommen – am anderen Ende der Stadt. Für sie war klar, dass das nur mit dem Auto zu schaffen ist. Sie hat Recht. Und doch ist das Auto nicht die Lösung ihres Problems. In diesem Fall ist #Autoverkehr eine Zwangsbewegung aufgrund fehlender Einrichtungen. Das Kind braucht einen Kindergartenplatz in der Nähe, nicht die Mutter ein Auto.
Autofahren sollte in Berlin kein Bestandteil des Alltags sein müssen. Wir brauchen eine #kleinteilige, #lokale #Infrastruktur. Eine Stadt, in der Wohnungen, Büros, Läden, Kindergärten, Restaurants, Museen, Schulen ohne Auto erreichbar sind. In einer solchen Stadt ist wenig Platz, denn alles liegt nah beieinander.
Hier können deshalb nur wenige Personen Auto fahren und parken – und zwar am besten die, die es am dringendsten brauchen, so wie die Mutter im Beispiel oben, solange sie eben keinen Kindergartenplatz in der Nähe hat.

Doch eine gute #Nahversorgung reicht nicht aus. Es braucht eine Struktur, die aktive Bewegung fördert und gleichzeitig den „inneren Schweinehund“ in …

allg.: Blankenburger Süden IV – Verkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann ist mit der Veröffentlichung einer seit mindestens Sommer 2016 angekündigten großräumigen
#Verkehrsuntersuchung für den #Nordosten Berlins zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die „Verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nordost-Raum Berlins in Folge der
neuen städtebaulichen Entwicklungen“ befindet sich im Abschluss. Die Kernerkenntnisse
wurden für die Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2018 aufbereitet und online
gestellt
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/download/blankenburgersueden/Auftaktarena-
03.03.2018/Praesentation_Auftaktarena.pdf). Die abschließende Dokumentation der
Ergebnisse erfolgt im zweiten Quartal 2019 über den Internetauftritt der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 2:
Was ist der Kern dieser Verkehrsuntersuchung, welche Ergebnisse liegen bereits vor, was wird aktuell noch
untersucht und was verzögert die Veröffentlichung?
Antwort zu 2:
Die Aufgabenstellung der Untersuchung bestand darin, die Auswirkungen der absehbaren
Entwicklungen/Wohnungsbaupotenziale auf das bestehende sowie das gegenwärtig
geplante übergeordnete Straßennetz zu ermitteln und zu prüfen, ob und welche
zusätzlichen Maßnahmen über den Flächennutzungsplan bzw. angedachte Planungen
2
hinaus ggf. erforderlich werden könnten. Der Fokus war die strategische Entwicklung und
Gestaltung des übergeordneten #Straßennetzes von Berlin im Nord-Ost-Raum (NOR).
Um die heutigen infrastrukturellen Defizite zukünftig reduzieren und die neuen
Wohnungsbaustandorte anbinden / erschließen zu können, wurden insbesondere im
Umfeld neuer Wohnungsbaustandorte und Potenzialflächen 16 Planfälle, d.h.
Kombinationen möglicher #Straßennetzergänzungen, untersucht und bewertet. Auch
sinnvolle Zwischenzustände (verkehrswirksame Abschnittsbildungen) bzw. stufenweise
Entwicklungen in Abhängigkeit von Standorten wurden betrachtet. Gemeinsam bei allen
untersuchten Planfällen war die Berücksichtigung von Maßnahmen wie z.B. der
Ortsumgehung (OU) B 2 Malchow oder OU B 158 Ahrensfelde, die im vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten sind. Alle Planfälle wurden nach einem
einheitlichen Verfahren (Nutzwertanalyse) bewertet. Es wurden vier Wirkungsbereiche
betrachtet (Verkehrswirksamkeit, Raumordnung, Städtebau und Umweltverträglichkeit). Im
Ergebnis wurden die Sinnhaftigkeit, der Verkehrserfolg und die Wirkung der Maßnahmen
beurteilt.
Die Trassen zeigen in Abhängigkeit der Kombinationen (Planfälle) und gewählten
Abschnitte unterschiedliche verkehrliche Wirkungen im Raum / in ihrem Umfeld. Generell
wurden die untersuchten Trassen im NOR bestätigt. Gleichzeitig sind aktuell keine
weiteren, insbesondere über den FNP hinaus gehenden Trassen erkennbar.
Mit dieser Untersuchung wurde eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen über
anschließende verkehrliche Untersuchungen geschaffen. Es wurden Korridore für die
einzelnen Maßnahmen ermittelt. Es erfolgten keine Festlegungen, wo die einzelnen
Trassen konkret verlaufen können. Das ist durch Machbarkeitsuntersuchungen mit
Variantenvergleich zu bestimmen. Die Bearbeitung erfolgt dabei nach Maßgabe der
Personalsituation.
Frage 3:
Wie ist zu erklären, dass trotz einer bislang nicht vorliegenden großräumigen Verkehrsuntersuchung bereits
kleinteilige Entscheidungen, in diesem Fall für eine #Tramlinie, getroffen werden?
Antwort zu 3:
Im zweiten Halbjahr 2016 wurden nahezu zeitgleich zwei Untersuchungen durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt:
 die großräumige Betrachtung des Straßennetzes in der NOR-Untersuchung und
 die „Untersuchung zur #ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Pflasterweg.“
Die Untersuchungen hatten unterschiedliche Inhalte und Blicktiefen: einerseits Straße
(Maßstab 1:20.000) und andererseits Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (Maßstab
1:1.000). Entscheidungen sind noch nicht getroffen und würden zu
Infrastrukturergänzungen mit einem Senatsbeschluss herbeigeführt.
Aufgrund der heute bereits erkennbaren infrastrukturellen Defizite in den Ortsteilen
Blankenburg und Heinersdorf war klar, dass ein neuer Wohnungsbaustandort mit einer
Dimension von mindestens 5.000 Wohneinheiten die Anbindung/Erschließung durch ein
3
leistungsfähiges Massenverkehrsmittel erfordert. Das Ergebnis der systematisch
durchgeführten Bewertung im Rahmen der Untersuchungen zur ÖPNV-Anbindung (hier:
Verkehrsmittelvergleich) zeigt, dass unter den vorliegenden und zu beachtenden
räumlichen, organisatorischen und budgetären Rahmenbedingungen die #Straßenbahn das
geeignetste Verkehrsmittel des innerstädtischen Berliner Nahverkehrs für die Anbindung
und Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden ist (Verlängerung der
Linie #M2 bis zum S-Bahnhof Blankenburg). Sie zeichnet sich durch ein ausgewogen gutes
Bewertungsergebnis in allen Kriterienbereichen aus.
Über die gesamte Prozesskette wurde konsequent sichergestellt, dass sowohl die Untersuchung
für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn eng verzahnt erarbeitet
wurden. Zudem ist das Land Berlin als Auftraggeber der Untersuchungen dafür
verantwortlich, dass Eingangsparameter und Ergebnisse konsistent verwendet werden.
Frage 4:
Wie viele Lenkungsrunden gibt es zwischen Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung? Wo und wie
werden die Ergebnisse dieser Runden dokumentiert? Wer sitzt in den Lenkungsrunden und in welchem
Rhythmus wird gearbeitet? Welche Ergebnisse liegen vor?
Antwort zu 4:
Die Lenkungsrunden dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch wie auch einer
verbesserten Koordinierung der drei Häuser Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen (SenStadtWohn), Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und Bezirksamt (BA) #Pankow von Berlin bezüglich des gemeinsamen
Stadtentwicklungsprojektes „Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“.
Darüber hinaus sollen im Bedarfsfall erforderliche Senatsentscheidungen in der
Lenkungsrunde vorbesprochen werden.
Seit April 2018 gab es bereits fünf Lenkungsrunden zum Blankenburger Süden, die
sechste ist für Mai 2019 geplant. Dabei erfolgt die „Große Lenkungsrunde Blankenburger
Süden“ unter Teilnahme der beiden Senatorinnen und des Bezirksbürgermeisters sowie
der Staatssekretäre und des Baustadtrates, wie auch der Geschäftsstelle und weiterer
Vertreter der Arbeitsebene alle sechs Monate. Dazwischen trifft sich zusätzlich die „Kleine
Lenkungsrunde Blankenburger Süden“ (Staatssekretäre, Baustadtrat, Geschäftsstelle,
weitere Vertretende / Bearbeitende), so dass ca. alle drei Monate / 1x im Quartal eine
Lenkungsrunde zustande kommt. Zu den Lenkungsrunden werden ggf. Gäste zu
bestimmten Projekten / Themen geladen, z.B. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berliner
Wasserbetriebe (BWB), Dienstleister.
Die Lenkungsrunden finden unter Federführung von SenStadtWohn statt. Es erfolgen
interne Protokolle und Ergebnisdokumentationen. Es handelt sich um verwaltungsinterne
Lenkungsrunden im Zusammenhang eines noch nicht abgeschlossenen Projektes.
Unabhängig vom verwaltungsinternen Charakter der Lenkungsrunden lässt sich
feststellen, dass bisher vornehmlich Informationen ausgetauscht und weitere
Vorgehensweisen diskutiert wurden. Es wurden noch keine Festlegungen zu kritischen
Eckpunkten getroffen, z.B. Trassenverläufe, Standort Straßenbahndepot, Gebäudehöhen.
Die Bürgerbeteiligung und die beauftragten Untersuchungen sollen die Grundlage für die
demnächst zu treffenden Entscheidungen bilden.
4
Frage 5:
Vor dem Hintergrund einer im Nordost-Raum weiter stark wachsenden Bevölkerung: Wie beurteilt der Senat
den Vorschlag, die #Lücke im #S-Bahn-Verkehr zwischen #Wartenberg und #Hohenschönhausen zu schließen
und im Bereich der #Sellheimbrücke einen weiteren S-Bahnhof zu schaffen?
Antwort zu 5:
Zwischen den Bahnhöfen Wartenberg und Hohenschönhausen verkehrt seit 1985 eine SBahnlinie
(#S75).
Es gibt eine langfristige Planung des Landes Berlin für eine #Nahverkehrstangente entlang
des Berliner #Eisenbahnaußenringes. Für diese Nahverkehrstangente sieht der
Flächennutzungsplan für Berlin zwischen dem S-Bahnhof Wartenberg und dem Karower
Kreuz zwei weitere Bahnhofsstandorte vor, für welche Flächenfreihaltungen erfolgen. Ein
möglicher Bahnhofsstandort ist an der Sellheimbrücke. Im Zuge der aktuell geplanten
Erneuerung der Eisenbahnüberführung ist ein Bahnhof Sellheimbrücke berücksichtigt.
Weitergehende Aussagen sind erst im Zuge von weiteren Betrachtungen zur
Nahverkehrstangente möglich, die u.a. auch Betrachtungen zu den bestmöglichen
Verkehrsnachfragepunkten oder zu einem Systementscheid S-Bahn/Regionalverkehr
sowie zur Wirtschaftlichkeit beinhalten.
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat die Kritik an der derzeit vorgesehen Tram-Variante, dass diese die verkehrliche
Situation nur für einen kleinen Teil der (künftigen) Blankenburger Bevölkerung verbessert, die bisherigen
Siedlungsgebiete (Dorfkern, nördlich und südlich des Dorfangers sowie den Bereich um die Treseburger
Straße) aber nicht einschließt?
Antwort zu 6:
Ziel der Untersuchung war die Bestimmung der am besten geeigneten Trassenvariante
zur ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden.
Im Rahmen einer sogenannten Grundlagenermittlung wurden mehrere Varianten der
Trassenführung nach einer berlinweit einheitlichen Methodik geprüft und bewertet. Dabei
wurden unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt (Fahrgäste, Betrieb (BVG),
Kommune, Allgemeinheit inklusive Umwelt). Die aus der Untersuchung hervorgegangene
planerisch zu bevorzugende Variante ist Grundlage für einen zukünftigen politischen
Beschluss zur Einleitung der weiteren Planungsschritte, in denen die Planung vertieft wird
(Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.).
Eine erste Etappe einer Straßenbahn wäre von Süden in das Gebiet des Blankenburger
Pflasterwegs hinein, die Weiterführung hinge u.a. auch von der weiteren Ausgestaltung
des Gesamtvorhabens Blankenburger Süden ab. Diesbezüglich kann etwaigen politischen
Entscheidungen nicht vorgegriffen werden. Die SenUVK hatte den Auftrag, zu prüfen, ob
es Möglichkeiten einer Durchbindung bis zum S-Bahnhof Blankenburg gäbe und was das
hieße. Die Straßenbahnlinie M2 wird nach dem bisherigen Planungsstand nicht über den
S-Bahnhof Blankenburg hinaus verlängert. Die durch Einfamilienhausbebauung geprägten
nördlicheren Flächen stehen der nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit einer
Straßenbahnverlängerung entgegen.
5
Frage 7:
In den nächsten Jahren werden auch in Karow/Buch noch Tausende weitere Wohneinheiten entstehen. Wie
sollen diese im Nahverkehr erschlossen werden?
Antwort zu 7:
Der aktuelle Berliner Nahverkehrsplan sieht deutliche Erweiterungen der Platzkapazitäten
und des Angebotes im S-Bahn-Verkehr auf dem nördlichen Abschnitt der Linie S2 vor. Für
neue Wohnungsbaustandorte in Karow und Buch, die nicht im direkten Einzugsbereich
des S-Bahn-Verkehrs liegen, ist eine Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr
durch Buslinienverkehre vorgesehen, die wiederum eine direkte Anbindung an die
Schienenverkehrsangebote ermöglichen. Hierfür werden – entsprechend des weiteren
Planungs- und Realisierungsfortschritts der Wohnbauvorhaben – schrittweise
Anpassungen und Erweiterungen im Buslinienverkehr geplant.
Frage 8:
Wie geht die Senatsverwaltung mit dem Beschluss der BVV Pankow um, die sich den Bau eines
Regionalbahnhalts Buch wünscht statt eines Turmbahnhofs in Karow?
Frage 9:
Welche Argumente sprechen aus Sicht des Senats für den Halt in Buch, welche für den Turmbahnhof
Karow? Was spricht aus Sicht des Senats für Karow?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung von Buch
ins Berliner Zentrum und über den Regionalbahnhof in Bernau auch ins Berliner Umland.
Mit der Einrichtung eines Regionalverkehrshalts in Buch wären aufgrund der Nähe zum
bestehenden Regionalbahnhof Bernau (und zum geplanten Turmbahnhof Karower Kreuz)
unwirtschaftlich kurze Halteabstände für die durchfahrenden Fahrgäste verbunden. Auch
die städtebaulichen Gegebenheiten im Umfeld des Bahnhofs Buch würden eine stärkere
Anziehung aus dem Umland, die eine gestiegene Belastung von parkenden Kfz aus dem
Umland nach sich ziehen würde, nicht zulassen. Aus diesen Gründen kann die Errichtung
eines Regionalbahnhofs in Buch aus Sicht des Senats nicht befürwortet werden.
Der geplante Turmbahnhof Karower Kreuz als neuer S-Bahn- und Regionalverkehrshalt
hat durch die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsangebote entlang der Stettiner
Bahn und des Berliner Außenringes (drei Züge je Stunde entlang der Stettiner Bahn sowie
zwei Züge je Stunde auf dem Berliner Außenring) eine deutlich stärkere verkehrliche
Wirkung als ein Regionalbahnhof Buch (zwei Züge je Stunde). Mit der S-Bahn wird der
Turmbahnhof Karower Kreuz von Buch aus in vier Minuten zu erreichen sein und attraktive
Umsteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen in alle Richtungen ermöglichen.
6
Frage 10:
Wie beurteilt der Senat die Ablehnung einer „Tangentialen Verbindung Nord“ durch Blankenburg durch die
BVV Pankow sowie in den Programmen der den Senat tragenden Parteien SPD, Linke und Grüne?
Antwort zu 10:
Dem Senat ist bekannt, dass die im FNP dargestellte „Tangentiale Verbindung Nord“
umstritten ist. Auf der anderen Seite sind die Siedlungsräume der Ortsteile Blankenburg
und Heinersdorf heute bereits durch verkehrsinfrastrukturelle Defizite geprägt, deshalb
wird die Frage der verkehrlichen Erschließung bei den anstehenden Verdichtungen und
Wohnungsbauvorhaben auch in allen Veranstaltungen vor Ort thematisiert.
Eine Wohnungsbauentwicklung im Blankenburger Süden erfordert allerdings mindestens
für die Ver- und Entsorgung und für Rettungsdienste (etc.) eine innere Erschließung und
einen äußeren Anschluss an die bestehende, heute defizitäre Straßeninfrastruktur. Die
Ausprägung in Ost-West-Richtung mit einem Anschluss an die OU B 2 Malchow im Osten
und der Pasewalker Straße wird derzeit in der Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg betrachtet. Dabei werden gleichwertig auch die
Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur untersucht und die daraus
resultierenden Konsequenzen aufgezeigt.
Berlin, den 26.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berlin: Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr und auf dem Schulweg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #Kinder im Alter bis zu 12 Jahren #verunglückten in den letzten 10 Jahren als #Radfahrer oder #Fußgänger schwer oder tödlich als Teilnehmer im Berliner #Straßenverkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Radfahrern, Fußgängern und Unfallursache.)

Antwort zu 1:

Die Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ bei der Polizei Berlin lässt eine Recherche gemäß der genannten Altersvorgabe nicht zu. Es können lediglich Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Kindern bis zu 14 Jahren ausgewertet werden. Diese Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

2009 – 2018 Verkehrsbeteiligung / Unfallfolge
Zu Fuß Gehende Radfahrende
getötet schwerverletzt getötet schwerverletzt
Gesamt 6 1.078 3 290
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als zu Fuß Gehende:

Unfallursache 2009 – 2018
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 711
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 312
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
130
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 104
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 96
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern beim Abbiegen 64
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
45
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerüberwegen 36
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 31
Geschwindigkeit in anderen Fällen 21
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
12
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 11
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 10
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 6
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 5
Alkoholeinfluss 5
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten 5
Fehler beim Abbiegen nach links 3
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 2
Überladung, Überbesetzung 1
Bremsen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 1

Unfallursache 2009 – 2018
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 1
Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als Radfahrende:

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 147
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 109
Fehler beim Abbiegen nach links 48
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 39
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 35
Geschwindigkeit in anderen Fällen 22
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 16
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 15
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 11
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 11
Fehler beim Abbiegen nach rechts 10
Sonstige Fehler beim Überholen; z. B. ohne genügenden Seitenabstand 9
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 9
Ungenügender Sicherheitsabstand 7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 7
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 5
Alkoholeinfluss 4
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 3
Bremsen 3
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 3
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 2

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 2
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Andere Mängel 2
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 2
Beleuchtung 1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Überladung, Überbesetzung 1
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Bereifung 1
Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
(Stand: 05.04.2019)

Frage 2:

An welchen Grundschulen befinden sich weder Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen, um den Schülern das sichere Überqueren von Straßen zu ermöglichen?

Antwort zu 2:

Als einziges Bezirksamt hat das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin mitgeteilt, dass sich an folgenden Grundschulen im Bezirk und deren näherem Umfeld, welches zum Erreichen der Schule notwendig ist, keine Fußgängerüberwege (FGÜ) oder Lichtsignalanlagen (LSA) befinden (Querungshilfen waren nicht ermittelbar):

• Havelmüller Grundschule
• Mark-Twain-Grundschule (verkehrsberuhigter Bereich)
• Ringelnatz-Grundschule
• Franz-Marc-Grundschule
• Alfred-Brehm-Grundschule
• Münchhausen-Grundschule
• Ellef-Ringnes-Grundschule
• Victor-Gollancz-Grundschule
• Hermann-Schulz-Grundschule

• Reinicke-Fuchs-Grundschule
• Gustav-Dreyer-Grundschule
• Private Goethe-Grundschule
• Demokratische Schule X
• Montessori-Schule
• Lauterbach-Grundschule

Frage 2.1:

Wie viele davon wurden in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen? Frage 2.2:
Wie viele sind aktuell in Planung?

Antwort zu 2.1 und 2.2:

Nach den Auskünften der Bezirksämter ergibt sich zu den Fragen 2.1 und 2.2 folgendes Bild zu vorhandenen Querungshilfen:

Bezirk 2.1 (in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommene Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen) 2.2 (aktuell in Planung befindliche Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen)
Charlottenburg
-Wilmersdorf Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Nicht recherchierbar
Friedrichshain- Kreuzberg 43 Fußgängerüberwege, elf Mittelinseln,
neun Gehwegvorstreckungen sechs Fußgängerüberwege, neun Mittelinseln,
13 Gehwegvorstreckungen
Lichtenberg Keine Angabe Keine Angabe
Marzahn- Hellersdorf Keine Angabe Keine Angabe
Mitte Entsprechende Statistiken werden nicht geführt Eine Schule (Koppenplatz) hat einen entsprechenden Antrag gestellt
Neukölln Ca. acht Querungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Radfahrinfrastruktur Aktuell sind zwei Fußgängerüberwege und drei Querungshilfen in Planung sowie Fahrradbügel
Pankow 35 Fußgängerüberwege neun Mittelinseln
sieben Gehwegvorstreckungen 21 Fußgängerüberwege fünf Mittelinseln
neun Gehwegvorstreckungen
Reinickendorf Acht Fußgängerüberwege Vier Fußgängerüberwege
Spandau Keine Angabe Keine Angabe
Steglitz- Zehlendorf Nicht recherchierbar; grundsätzlich wird versucht, durch Gehwegvorstreckungen mehr Sicherheit beim Überqueren zu schaffen Keine Angabe

Tempelhof- Schöneberg Keine Angabe Keine Angabe
Treptow- Köpenick Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Im Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen im Nahbereich von Grundschulen in Planung

Ferner ist eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage vor der im Adlergestell gelegenen Grundschule Schmöckwitz, Bezirk Treptow-Köpenick, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Planung.

Frage 2.3:

Wie gestalten sich die rechtlichen Bestimmungen dazu? In welchen Fällen ist die Einrichtung von Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege und Querungsanlagen zur Sicherung des Schulweges verpflichtend vorgesehen?

Antwort zu 2.3:

Hier muss nach den Arten der Querungseinrichtungen unterschieden werden. Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege sind Maßnahmen, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und weiterführenden Richtlinien geprüft und durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden müssen. Über bauliche Querungshilfen wie Mittelinseln entscheidet der Straßenbaulastträger unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften. Bei der Entscheidung werden die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Regelmäßig werden zunächst, wenn die Schulkinder zur Querung der Straße vor den Schuleingängen Unterstützung benötigen, bauliche Maßnahmen, ggf. ergänzt durch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen geprüft. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten.

Frage 3:

Sind vor allen Berliner Grundschulen verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo-30-Strecken eingerichtet – mit oder ohne zeitlicher Beschränkung?

Antwort zu 3:

Die überwiegende Mehrheit der Grundschulen ist im untergeordneten Nebenstraßennetz gelegen, so dass hier infolge der dort in den 90iger Jahren ausgewiesenen Tempo 30- Zonen eine Verkehrsberuhigung vorhanden ist. Im Sommer 2008 wurden auch alle Zugangsbereiche von Grundschulen, die im Hauptstraßennetz gelegen sind und an denen die Kinder die Fahrbahn queren müssen, durch Tempo 30-Strecken befristet auf die Schul- und ggf. Hortöffnungszeiten gesichert.

Frage 4:

Plant der Senat, durch gezielte Werbemaßnahmen berlinweite Aufmerksamkeit für die Verbreitung von Laufbus-Projekten zu erzeugen?

Antwort zu 4:

Derzeit sind solche Werbemaßnahmen nicht geplant.

Frage 5:

In welcher Form unterstützen Senat und Bezirke die Erstellung und Verbreitung von Schulwegplänen?

5.1 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Mitteln?
5.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:

In den Bezirken erfolgt die Erarbeitung der Schulwegpläne über die Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH (CÖGA mbh). Hierfür stellt der Bezirk dem Beschäftigungsträger zumeist entsprechende Räume in einer Schule zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Schulwegpläne ist in der jährlich durch den Schulträger herausgegebenen Grundschulbroschüre erhalten. Die Verteilung läuft in den Bezirken unterschiedlich ab. Die Finanzierung der Schulwegpläne erfolgt in den Bezirken unterschiedlich über den Träger, Sponsoren und/oder das Bezirksamt.
Der Senat begrüßt die Erstellung von Schulwegpläne.

Frage 6:

6.1 Wie bewertet der Senat zeitlich begrenzte Sperrungen des Verkehrsraums für „Eltern-Taxis“ vor
Grundschulen zum morgendlichen Schulbeginn oder dem Schulschluss am Nachmittag?
6.2 An welchen Schulen herrschen nach Kenntnis des Senats vor Schulbeginn regelmäßig Verkehrsprobleme durch ein erhöhtes Aufkommen an Pkws? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln)

Antwort zu 6:

Nach Kenntnis des Senats kommt es insbesondere vor Grundschulen stadtweit an vielen Schulen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Verkehrsproblemen, so dass eine Auflistung grundsätzlich nicht möglich ist. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat jedoch hierzu mitgeteilt, dass es im Jahr 2018 Schwerpunktaktionen zur Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen vor 25 von über 30 Grundschulen im Bezirk durchgeführt habe. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden dabei im Bereich der Azis-Nesin-Grundschule bzw. der Carl-von-Ossietzky-Grundschule in der Blücher- bzw. Urbanstraße festgestellt (503), gefolgt von der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße (419), der Jens-Nydahl- Grundschule in der Kohlfurter Straße (262), der Galilei-Grundschule (228) und der Rosa- Parks-Grundschule in der Reichenberger Straße (205).

Dem Senat sind bisher keine temporären Sperrungen von Fahrbahnen vor Schulen bekannt, die bewertet werden können. Sperrungen, die sich nur auf „Elterntaxis“ beziehen, sind nicht bekannt.

Frage 7:

Welche Schulen haben die Einrichtung von „Hol- und Bringzonen“ beantragt? An welchen Schulen wurden sogenannte „Hol- und Bringzonen“ eingerichtet? Wie bewertet der Senat die Einrichtung sogenannter „Hol- und Bringzonen“ in fußläufiger Nähe zu Grundschulen?

Antwort zu 7:

Der Senat befürwortet Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern die selbstständige und sichere Bewältigung des Schulwegs ermöglichen. Dazu gehört auch die Einrichtung von
„Hol- und Bringzonen“, die zumindest noch einen Anteil eines selbständigen Schulwegs ermöglichen. Eine solche Zone wurde im Rahmen eines Pilotprojekts an der Reinhardswald-Grundschule in Kreuzberg eingerichtet. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin liegt ein Antrag für die Antonstraße 10 (Wedding-Grundschule) zur Prüfung vor. In der Umgebung anderer Schulen werden in Absprache auch Parkplätze genutzt, von denen aus Schulweggemeinschaften, u. a. als Laufbusse bezeichnet, gemeinsam zur Schule gehen. Genaue Standorte sind dem Senat nicht bekannt.

Frage 8:

Wie ist die Rechtslage für die unter Frage 6 und 7 genannten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor Schulen?

Antwort zu 8:

Die Sperrung von Straßen an Schulen nur für „Eltern-Taxis“ lässt das
Straßenverkehrsrecht nicht zu.

Für die Einrichtung von Haltestellen für Eltern kommen sowohl nichtamtliche Hinweisbeschilderungen („Hol- und Bringzone“, „Elternhaltestelle“), welche der Zustimmung des Straßenbaulastträgers bedürfen (Sondernutzung gem. § 11 des Berliner Straßengesetzes), als auch Beschilderungen mit den Zeichen 286 („eingeschränktes Haltverbot“) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Betracht. Die nichtamtliche Hinweisbeschilderung hat lediglich empfehlenden Charakter gegenüber den am Verkehr Teilnehmenden. Zeichen 286 StVO erlaubt sowohl das Ein- und Aussteigen als auch das Be- und Entladen in den entsprechend beschilderten Bereichen. Diese Verkehrszeichen sind für die am Verkehr Teilnehmenden bindend. Parkverstöße können ggf. geahndet werden.

Frage 9:

Welche anderen Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um das immer wieder zum jährlichen Schulbeginn auf Elternabenden diskutierte Thema des durch „Eltern-Taxis“ verursachten Verkehrschaos vor den Grundschulen trotz der bestehenden Schulautonomität berlinweit und dauerhaft in den Griff zu bekommen?

Antwort zu 9:

Dem Senat liegen die Ergebnisse eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement vor. Bei diesem umfassenden Ansatz der Mobilität rund um die Schule werden Aspekte der Kommunikation, des Unterrichts und der Infrastruktur und Verkehrsregelung ressortübergreifend für den einzelnen Schulstandort betrachtet und

individuelle Lösungen erarbeitet. Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass dort, wo dieses Konzept verstetigt wird, auch diese Problematik spürbar reduziert werden kann.

Frage 10:

Verfügt der Senat über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement?

10.1. Wenn ja, was beinhaltet dieses Konzept?
10.2. Wenn nein, warum nicht?
10.3. Wenn nein, plant der Senat ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement zu erarbeiten und wer soll daran beteiligt sein?

Antwort zu 10:

Aktuell verfügt der Senat nicht über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement. Im aktuellen Erarbeitungsprozess für den Abschnitt 4 zur Förderung des Fußverkehrs im Berliner Mobilitätsgesetz wird ein Paragraf zum Schulischen Mobilitätsmanagement diskutiert. Die aktuelle Fassung enthält eine Absichtserklärung zur Förderung von Schulischem Mobilitätsmanagement und Konzeptentwicklung. Es sind ebenfalls Hinweise auf dabei relevante und möglichst zu beteiligende Akteure enthalten.

Frage 11:

Welche Maßnahmen werden a.) vom Senat, b.) von den Bezirken und c.) von den Schulen ergriffen, um Schüler dazu anzuhalten, den Schulweg selbstständig zu beschreiten?

Antwort zu 11:

Die Zuständigkeit für den Schulweg der Kinder liegt bei ihren Eltern und Erziehungsberechtigten. Bei der schulischen Maßnahme handelt es sich um die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, wie sie als übergreifendes Thema im Rahmenlehrplan verankert ist. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat den Schulen die vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) erarbeitete Handreichung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt. Die Unfallkasse Berlin hat mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Arbeits- und Erkundungsheft „Der mobile Bär“ für den sicheren Schulweg herausgegeben. Auch die Aktion „Zu Fuß zur Kita und zur Schule“ des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanzierten Projekts des BUND Berlin hat in den vergangenen Jahren die Schulen erreicht.

Die Bezirksämter haben mitgeteilt, dass die Jugendverkehrsschulen gute Arbeit leisten. Hierbei geht es insbesondere um Sensibilisierung der Kinder für den Verkehr und die Vermittlung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten dort z.B. in einigen Bezirken Radfahrunterricht mit anschließender Prüfung. Des Weiteren können die Kinder auf speziell eingerichteten Plätzen mit Ampeln, Zebrastreifen und Verkehrsschildern spielerisch an die Anforderungen des Straßenverkehrs herangeführt werden.

Weitere Maßnahmen der Bezirksämter sind z.B. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Arbeit einer Steuerungsgruppe „Sichere Schulwege“, die sich aus unterschiedlichen Fachbereichen/Ämtern des Bezirksamtes (Straßen- und Grünflächenamt, Schul- und

Sportamt, Untere Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt) und der Polizei zusammensetzt. Diese hat zum Ziel, Lösungsstrategien zum „Verkehrschaos vor Grundschulen“ zu erarbeiten. In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte werden – als weiteres Beispiel für die vielfältigen bezirklichen Maßnahmen, die in den Stellungnahmen übermittelt wurden – auch Projekte vorgestellt / besprochen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Mitglieder der AG Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte kommen u.a. aus den Schulen sowie der Polizei, so dass die Informationen weitergegeben bzw. umgesetzt werden können.

Die Schulaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin hat die Maßnahmen der Schulen aufgeführt, die für ganz Berlin gelten:

Entsprechend § 13 der Grundschulverordnung (Gs-VO) ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule verpflichtend. Der gültige Rahmenlehrplan der Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet Vorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben liegen in jeder Schule ein Konzept und/oder Festlegungen im schulinternen Curriculum zur Verkehrserziehung vor. Darin werden die schulscharfen Bildungs- und Erziehungsziele, Ausführungen zum Kompetenzerwerb und die erforderlichen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vorgaben und schulinternen Festlegungen führen, festgeschrieben.
Hinzu kommt die Möglichkeit für Schulen, in Zusammenarbeit mit der Polizei Schülerlotsen auszubilden und einzusetzen. Die verpflichtende Radfahrprüfung im Schuljahrgang vier ist ein weiterer Baustein, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen, den Schulweg selbstständig zu beschreiten, da sie hinsichtlich der Grundlagen im Straßenverkehr Sicherheit erreichen.

Frage 12:

Bewertet der Senat es als förderlich für Entwicklung und Gesundheit, wenn Kinder den Schulweg – zu Fuß oder per Fahrrad – selbst beschreiten?

Antwort zu 12:

Der Senat teilt die durch Studien nachgewiesenen positiven Effekte des selbstständigen Schulwegs auf die kindliche Entwicklung, zu denen eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, eine gesteigerte körperliche Fitness, sowie – bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern – die Verbesserung des Sozialverhaltens gehören. Hinzu kommt, dass Kinder dadurch in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild der eigenen Stadt bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Auch eine Begleitung auf dem Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist bei geeigneten Strecken und Entfernungen einer Beförderung vorzuziehen.

Frage 13:

Was beinhaltet das Pilotprojekt „Sicherer Schulweg“ und wie bewertet der Senat den Erfolg dieses
Projektes?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass der Fragesteller damit die temporäre Fahrbahnsperrung in der Nehringstraße meint. Er bewertet ein noch nicht durchgeführtes Projekt nicht im Vorhinein.

Frage 14:

Wie lang ist der längste Schulweg eines Kindes in Berlin?

Antwort zu 14:

Für die Beantwortung dieser Frage müssten dem Senat im Einzelfall sowohl der Wohnort als auch die zu besuchende Schule einzelner Schüler bekannt sein. Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor.

Berlin, den 26.04.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Welche Fußgängerüberwege sind aktuell in Arbeit?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Jahr 2018 oder früher von der #Verkehrslenkung angeordnet
und sind bisher noch nicht fertig umgesetzt (bitte um Sortierung nach Bezirken und Angabe der
#Kostenschätzung bzw. des #Mittelbedarfs)?
Antwort zu 1:
Es wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz folgende FGÜ angeordnet (darunter auch Anordnungen von bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden):
Mitte Tiergartenstraße 30/31 37.000 €
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ) 57.720 €
Mitte Behmstraße 31 60.400 €
Mitte Wallstraße/Inselstraße 43.000 €
Mitte Graunstraße 8 49.000 €
Mitte Huttenstraße 12 36.000 €
Mitte Habersaathstraße 15 67.000 €
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße unbekannt
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str. unbekannt
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke 37.000 €
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße unbekannt
Mitte Berolinastraße 8 unbekannt
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27 48.357 €
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A 88.640 €
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße 49.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße 95.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße 111.000 €
2
Pankow John-Schehr-Straße 38 100.303 €
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 81.072 €
Pankow Lindenberger Weg 27 36.554 €
Pankow Buchholzer Straße 3 82.122 €
Pankow Blankenburger Chaussee 86 22.817 €
Pankow Blankenburger Straße 20 23.500 €
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße 200.000 €
Pankow Schönstraße/Amalienstraße unbekannt
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße 18.000 €
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße unbekannt
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße unbekannt
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße unbekannt
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße 55.930 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße 50.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße 79.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 45.500 €
Spandau Wilhelmstraße 28 unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße 73.000 €
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße 48.000 €
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel unbekannt
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße unbekannt
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße 171.214 €
Lichtenberg Fanningerstraße 25 65.210 €
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80 93.000 €
Reinickendorf Sigismundkorso 82 52.000 €
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße ..40.000 €
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg 49.000 €
Reinickendorf Reginhardstraße 145 42.000 €
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke 30.000 €
Reinickendorf Heinsestraße 41 80.000 €
Reinickendorf General-Barby-Straße 52 50.000 €
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße unbekannt
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg unbekannt
Reinickendorf Dianastraße 44-46 unbekannt
Reinickendorf Berliner Straße 105 unbekannt
Reinickendorf Bernauer Straße 29 unbekannt
Frage 2:
Welche dieser FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (Stand: 18.04.2019):
Mitte Tiergartenstraße 30/31
3
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ)
Mitte Behmstraße 31
Mitte Wallstraße/Inselstraße
Mitte Graunstraße 8
Mitte Huttenstraße 12
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Lindenberger Weg 27
Pankow Buchholzer Straße 3
Pankow Blankenburger Chaussee 86
Pankow Blankenburger Straße 20
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße
Lichtenberg Fanningerstraße 25
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80
Reinickendorf Sigismundkorso 82
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Reginhardstraße 145
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf General-Barby-Straße 52
Frage 3:
Welche dieser FGÜ sind im Jahr 2019 vermutlich nicht realisierbar (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Folgende FGÜ können im Jahr 2019 vermutlich nicht realisiert werden
(Stand: 18.04.2019):
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str.
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow Schönstraße/Amalienstraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
4
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Dianastraße 44-46
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Berliner Straße 105
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“
(siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem
Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege,
auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt
diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die
Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden
Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die
Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA)
der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende
Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten
Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Lichterfelde: Brücken-Neubau startet im nächsten Jahr, aus Berliner Abendblatt

http://www.abendblatt-berlin.de/2019/04/29/lichterfelde-bruecken-neubau-startet-im-naechsten-jahr/

#Ersatzbau für #Moltkebrücke bringt zahlreiche #Straßensperrungen mit sich.

Anfang des nächsten Jahres sollen die Arbeiten für den Ersatzneubau der Moltkebrücke am #S-Bahnhof #Botanischer Garten beginnen. Für das Ende des Jahres 2021 ist die Fertigstellung geplant. Das wurde jetzt bei einer Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt. Dort wurde der aktuelle Stand der Entwurfsplanung vorgestellt.

Komplett gesperrt
Demnach wird der S-Bahnhof über eine Behelfsbrücke zugänglich bleiben, die vom Bereich des Spätkaufs an der Moltkebrücke bis ins Treppengebäude des Bahnhofs führt. Auf der Seite der Brücke, die stadtauswärts liegt, wird eine Behelfsbrücke für fast die gesamte Zeit der Bauarbeiten die Überquerung der Gleise durch Fußgänger und Fahrradfahrer ermöglichen. Für Autofahrer wird der Bereich vom Gardeschützenweg bis zur Hortensienstraße für die gesamte Zeit der Bauarbeiten komplett gesperrt. Der Großteil der Arbeiten wird …

Straßenverkehr: Blitzgewitter auf Berlins Stadtautobahn Radarfallen klicken über 18.000 Mal, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/blitzgewitter-auf-berlins-stadtautobahn—radarfallen-klicken-ueber-18-000-mal—32429372?dmcid=nl_20190426_32429372

Berlin – Tausende Berliner Autofahrer werden in den kommenden Tagen unangenehme Post erhalten – von der Polizei. Der Grund dafür ist ein sechstägiger #Blitzer-Marathon, der am Donnerstag beendet wurde. „Im Rahmen der Überwachung des Osterverkehrs wurden die beiden erst kürzlich in Betrieb genommenen #Geschwindigkeitsmessanhänger auf der #A100 und #A103 eingesetzt“, so ein Polizeisprecher. Und weiter: „Die am Donnerstag beendete Auswertung brachte über 18.000 Verstöße zum Vorschein.“

Allein auf dem auf Tempo 60 beschränkten Streckenabschnitt der A100 zwischen dem Autobahndreieck #Funkturm und der Ausfahrt #Kaiserdamm wurden innerhalb der sechstägigen Überwachungsaktion ab Gründonnerstag über 12.200 Verstöße registriert. Der gemessene Höchstwert lag hier laut Polizei bei 140 Stundenkilometern. Der in Höhe Filandastraße aufgestellte Messanhänger auf der A103 musste etwa 6300 Verstöße …