Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der BVG an oberster Stelle. Dazu gehört auch, #Straßenbahngleise regelmäßig zu inspizieren und zu warten. So wie am kommenden Wochenende auf der Linie #M1, in den Bereichen Kastanienallee und Friedrichstraße. Um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in den Nächten von Freitag, den 18. auf Samstag, den 19. September, zwischen 1 und 5 Uhr und Samstag, den 19. auf Sonntag, den 20. September, zwischen 1 und 7 Uhr erledigt.
In dieser Zeit können daher auf der gesamten Linie M1 keine Züge fahren. #Barrierefreie Busse verkehren in beiden Nächten zwischen Am Kupfergraben und Schillerstraße.
(Zu den nächtlichen Einschränkungen auf der M1 beachten Sie bitte auch die Bauarbeiten in Höhe Breite Straße aus der Pressemitteilung vom 11. September).
Frage 1: Ist dem Senat das Wohn- und Gewerbeprojekt „#Kalkbreite“ in #Zürich bekannt, wo ein 3.000
Quadratmeter großes #Straßenbahndepot mit Wohn- und Gewerbenutzungen überbaut ist?
Antwort zu 1:
Das Projekt ist dem Senat bekannt und wurde mit Interesse verfolgt.
Frage 2: Sind in Berlin ähnliche Projekte bereits realisiert worden oder in Planung?
Antwort zu 2:
Ja. Überbauungen vielfältiger Art sind im Stadtgebiet realisiert worden und werden
permanent geplant. Dies betrifft insbesondere U-Bahnen, die im Sinne des
Personenbeförderungsgesetzes Straßenbahnen sind. Im Bestand gibt es einige
Überbauungen wie am U-Bahnhof #Seestraße (Einkaufscenter). Aktuellere Beispiele hierfür
sind die Mall of Berlin oder das #Humboldtforum. In Planung ist eine Teilüberbauung einer
Werkstatthalle für Büros auf dem Gelände der U-Bahn-Betriebswerkstatt am #Machandelweg.
2
Frage 3: Gab es in den letzten drei Jahren bereits Vorschläge oder Anfragen an Senat oder BVG für ähnliche
Projekte mit Überbauung von Straßenbahntrassen oder Depots?
Antwort zu 3:
Dem Senat sind keine Vorschläge oder Anfragen ähnlicher Projekte zur Überbauung von
Straßenbahntrassen oder Depots bekannt, aber im Bereich der Straßenbahn-Gleisschleife #Eberswalder Straße wird derzeit die Überbauung des #Gleichrichterwerkes für kulturelle
Nutzung geplant.
Im Rahmen der #Betriebshofstrategie und Entwicklung wird auch eine Überbauung
respektive Multicodierung der Betriebshofsflächen eigeninitiativ durch die BVG geprüft.
Hierbei ist zwischen Bestands- und Neubauhöfen zu unterscheiden. In Abstimmung mit dem
Senat werden bei Neubauprojekten Möglichkeiten entwickelt, die Flächen durch
Multicodierung optimal auszunutzen. Die bestehenden Betriebshöfe sind planfestgestellt.
Dementsprechend sind die Angebote für Bestandshöfe eingeschränkter, hierbei wird in
erster Linie bei entsprechender Sinnhaftigkeit die Überbauung von Einfahrten geprüft.
Frage 4: In welcher Höhe über dem Schienenkörper der Straßenbahn könnte ein aufgeständertes Gebäude
beginnen und wie viel Meter Höhe stünden dann im Rahmen der Berliner Traufhöhe für andere Nutzungen zur
Verfügung?
Antwort zu 4:
Die Mindestfahrdrahthöhe für Straßenbahnen regelt sich nach der Verordnung über den
Bau und den Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab). Die Regelfahrdrahthöhe der BVG liegt
zwischen 4,70m und 5,20m. Diese Höhe ist jedoch im Einzelfall anhand der örtlichen
Verhältnisse zu prüfen und insbesondere bei Werkstätten um das Maß notwendiger
Arbeitsstände zu erweitern.
In Berlin sind 22 m Traufhöhe üblich.
Für einen Investor wird es erst ab 7,20m über Schienenoberkante (SO) interessant. Ab
dieser Höhe kann sichergestellt werden, dass die Fahrleitung optimal überbaut werden
kann. Auch müssen die Bauwerke nicht zwingend gegen die Übertragung elektrischer
Spannung aus Teilen der Fahrleitung oder des Stromabnehmers geschützt werden.
Frage 5: Sind der Senat und die BVG in der Lage, die rechtlichen und technischen Fragen einer solchen
Überbauung zu lösen, wenn z.B.
a) eine Wohnungsbaugenossenschaft nach Züricher Vorbild eine Wohnnutzung, oder
b) die Wirtschaftsverwaltung ein Gewerbeobjekt, oder
c) die Sportverwaltung eine Sporthalle
aufgeständert über einer Straßenbahnlinie, einer Wendeschleife oder einem Depot errichten möchte?
Antwort zu 5:
Ja. Die Überbauung von U-Bahn-Betriebsanlagen der BVG gehört zum üblichen
Aufgabenbereich der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB). Sie verfügt auch über
umfangreiches Know-How bei der Genehmigung von diversen Großprojekten in Berlin.
3
Eines der prominentesten Bauvorhaben in dieser Kategorie ist das HINES-Hochhaus am
Alexanderplatz.
Bei den in Frage 5 genannten Beispielen wäre die BVG jeweils nicht Bauherrin. Da die
Straßenbahnlinien und Wendeschleifen meist nicht auf BVG-eigenen Grundstücken,
sondern als Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland verlaufen, wäre die BVG bei
diesbezüglichen Überbauungsvorhaben somit weder Bauherrin noch
Grundstückseigentümerin. Die Prüfung der rechtlichen und technischen Fragen der
Überbauung obliegen somit grundsätzlich nicht der BVG. Der BVG obliegt zunächst die
Sicherstellung des Straßenbahnverkehrs.
Ob eine Überbauung von Betriebsanlagen der BVG im Einzelfall rechtlich und technisch
möglich ist, lässt sich nicht generell beantworten. Zu beachten sind insbesondere die
baurechtliche Zulässigkeit sowie die besonderen Vorgaben für Betriebsanlagen der
Straßenbahn aus der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen“
(BOStrab). Sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht ist sicherzustellen, dass
die Nutzer/innen von Überbauungen keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen (z.B. durch
Lärm und Erschütterungen) ausgesetzt sind bzw. der störungsfreie Betrieb der
Straßenbahnen in jedem Fall gesichert ist.
Berlin, den 30.09.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Die Bautrupps der BVG arbeiten in der kommenden Woche an den #Straßenbahngleisen der Linie #M1. Von Dienstag, den 15. September, ca. 4 Uhr bis Sonntag, den 20. September 2020, ca. 7 Uhr können daher im Bereich um die #Breite Straße keine Züge verkehren.
Die Linie #M1 fährt in diesem Zeitraum zwischen Am Kupfergraben und S- und U-Bahnhof Pankow und dann weiter zur #Guyotstraße. Barrierefreie Busse übernehmen den fehlenden Abschnitt zwischen S- und U-Bahnhof Pankow und Schillerstraße bzw. Rosenthal Nord. Die Linie 50 verkehrt nach Plan.
Zu einer #Fahrzeitverlängerung kommt es wegen einer Umleitung stadteinwärts im Bereich Pankow Kirche auch für den Nachtbus #N50. Alle Haltestellen werden aber planmäßig angefahren.
Frage 1:
In der Drucksache 18 / 12000 ist der Planungsstand zur Umsetzung der #Straßenbahnverbindung zwischen #Hermannplatz und Warschauer Straße und die Zeitschiene zur Realisierung des Vorhabens mit Stand vom
24.08.2017 beschrieben. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur geplanten Verlängerung der Tramlinie #M10
von der U+S #Warschauer Straße zum U Hermannplatz? Gab es Veränderungen im Planungsstand seit 2017?
Wenn ja, welche Veränderungen waren dies und welche Gründe liegen hierfür vor?
Antwort zu 1:
Die #Grundlagenuntersuchungen zur #Straßenbahnstrecke Warschauer Straße –
Hermannplatz stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen dieser Voruntersuchungen wird
ein planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel ermittelt, die planerisch zu bevorzugende #Trassenvariante identifiziert und ihre Wirtschaftlichkeit geprüft. Diese Untersuchung bildet
die Grundlage für eine Senatsbefassung über eine weitere Konkretisierung der Planungen.
Mit dem Beginn der Untersuchung in 2018 haben sich die Planungen konkretisiert und das
Planungsziel, das bislang unzureichend an den öffentlichen Verkehr angebundene Gebiet
besser zu erschließen, besteht unverändert.
Frage 2:
Welche Trassenführungen wurden im Rahmen der Voruntersuchung identifiziert und im Auswahlverfahren
festgelegt? Welches sind die noch offenen Fragen?
2
Antwort zu 2:
Die Informationen zu den im Grundsatz untersuchten Trassenführungen wurden in einer
öffentlichen Dialogveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Die
Informationen finden sich unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/de/tram_herman
nplatz.shtml, dort in der unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/2018_
11_15_Praesentation_Warschauer-Hermannplatz.pdf abrufbaren Präsentation ab Seite 14.
Frage 3:
Wie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren sichergestellt worden? Welche Ergebnisse hat das
Beteiligungsverfahren gebracht? Wie werden welche Ergebnisse in den Planungs- und Umsetzungsprozess
eingebunden?
Antwort zu 3:
Im Laufe der Grundlagenuntersuchungen haben mehrere Informations- und
Beteiligungsverfahren stattgefunden. Am 30.10.2018 fand eine Akteursrunde statt. Dort
hatten institutionelle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verbänden, Initiativen und
weiteren Organisationen die Möglichkeit, Stellung zum Verfahren zu beziehen und ihr
Wissen einzubringen.
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 25 VwVfG –
Verwaltungsverfahrensgesetz) wurde am 15.11.2018 eine Dialogveranstaltung abgehalten.
Im Anschluss an diese Veranstaltung, die als Präsenzveranstaltung stattgefunden hat, war
eine Online-Beteiligung im Zeitraum von 15.11. bis 29.11.2018 möglich.
Diese Veranstaltung und die Online-Beteiligung dienten der Vorstellung des damaligen
Arbeitsstandes, der Erläuterung des Ablaufes der Planungen (Beschreibung des
Planungsverfahrens und Planungsprozesses) und der Einbeziehung des Wissens der
Akteure vor Ort. Bei der Präsenzveranstaltung erfolgte zum Austausch über die Planungen
und zur Diskussion der Planungen die Bildung von kleineren thematisch gegliederten
Gruppen. So war eine intensive und themenorientierte Diskussion möglich.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind im Internet unter folgendem Link abrufbar:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/netzplanung/download/tram_h
ermannplatz_auswertung_beteiligung.pdf.
Die Anregungen und Hinweise aus den Bürgerinnen- und Bürgerdialogen wurden sorgfältig
dokumentiert und die Ergebnisse flossen in die Variantenuntersuchung ein.
Frage 4:
Mit welchem Fahrgastaufkommen rechnet die BVG ab der Inbetriebnahme für die dann folgenden Jahre und
mit welchen Verlagerungen bzw. Entlastungen für andere Verkehrsträger ist zu rechnen?
3
Antwort zu 4:
Die Grundlagenuntersuchungen sind noch in Arbeit. Somit können noch keine konkreten
Angaben zu Verlagerungseffekten gemacht werden. Es ist aber zu erwarten, dass ein
attraktives Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Verkehrsverlagerung vom
Individualverkehr nach sich zieht. Durch die gute Netzwirkung der neuen
Straßenbahnstrecke als Verbindung zwischen zwei wichtigen Knotenpunkten im
Schnellbahnnetz ist einerseits auch eine Verkehrsverlagerung für Verbindungen außerhalb
des unmittelbaren Einzugsgebietes der Straßenbahntrasse und andererseits auch eine
Entlastung der weiteren Linien des Öffentlichen Verkehrs im Umfeld zu erwarten.
Frage 5:
Gibt es bereits Gespräche mit dem Bezirk Neukölln oder anderen Bezirken, was die geplanten Haltestellen
betrifft? Wenn ja, was sind ggf. die Ergebnisse?
Antwort zu 5:
Die Bezirke Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sind in dieses Verfahren eingebunden.
In den Grundlagenuntersuchungen werden erste Annahmen zu möglichen
Haltestellenstandorten getroffen. Die aktuellen Untersuchungen klären die grundlegenden
Randbedingungen eines Planungsauftrags an den späteren Vorhabenträger BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe). Die genaue Lage der Haltestellen und detaillierte
Querschnittsbetrachtungen müssen in den folgenden Planungsschritten noch näher
ausgearbeitet werden
Frage 6:
Wie ist die Streckenführung für den End- bzw. Wendepunkt am Hermannplatz geplant bzw. welche
Alternativen sind hier im Gespräch?
Antwort zu 6:
Die Untersuchung befindet sich auf Ebene einer Grundlagenermittlung, detaillierte
Planungen sind erst in weiteren Planungsschritten möglich. In die Betrachtungen im
Rahmen der Grundlagenuntersuchung fließen sowohl die Ausgestaltung der Wendestelle
als Stumpfendstelle (Kehrgleis) als auch als Blockumfahrung ein. Es wurde ebenfalls die
Option von Wendeschleifen in Betracht gezogen, die auf Grund geringer
Platzverfügbarkeiten jedoch nicht realisierbar erscheinen.
Frage 7:
Bis wann plant die BVG die Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der Verlängerung der M10?
Antwort zu 7:
Der Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin sieht eine Inbetriebnahme 2026/27 vor.
4
Frage 8:
Mit welchen Auswirkungen auf die anderen Verkehrsträger und deren Raumbedarfe rechnet die BVG bei
a) der Bauphase und
b) der Betriebsphase?
Antwort zu 8:
Konkrete Aussagen zum Bauablauf und zur Verkehrsführung nach der Inbetriebnahme
können erst in späteren Planungsphasen gegeben werden.
Berlin, den 07.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der Baustelle(n) an der #Tram-Haltestelle und dem #S-Bahnhof #Landsberger Allee dar?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seit 2019 erfolgt ein #Aufzugsneubau zwischen #Fußgängerunterführung und TramHaltestelle. Auf Grund der vielen BVG-Baumaßnahmen und sicherheitstechnischen
Belange der Arbeitssicherheit sind zusätzliche Streckensperrungen mit
Stromabschaltungen erforderlich. Diese werden im 4. Quartal 2020 durchgeführt.“
Frage 2:
Wer ist bzw. sind der/die verantwortliche/n Auftraggeber?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Als Auftraggeber fungieren die BVG / Alliander Stadtlicht.“
Frage 3:
Welche Baumaßnahmen fanden bzw. finden im Einzelnen statt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Seit 2012 – Beantragung und Prüfung einer zusätzlichen signalisierten Fußgängerfurt
durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
2014 – Umbau und Sanierung der beiden Tram-Haltestellen,
Seit 2019 – Aufzugsneubau zwischen Fußgängerunterführung und Tram-Haltestelle,
Seit 2020 – Neubau der signalisierten Fußgängerfurt in Höhe der Bahnsteigabgänge
zur S-Bahn.
Desweiteren ist eine Sanierung der Fußgängerunterführung und der Vorhalle sowie ein
Aufzugsneubau zwischen S-Bahnsteig und Vorhalle geplant.
Frage 4:
Inwieweit hatten bzw. haben die Baumaßnahmen Einfluss auf den barrierefreien bzw. -armen Zugang zum SBahnhof Landsberger Allee von der Tram-Haltestelle Landsberger Allee aus?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Zugang ist weiterhin über die östlichen Zugänge am signalisierten
Fußgängerübergang an der Kreuzung Landsberger Allee / Storkower Str. gegeben.“
Frage 5:
Wann ist mit Fertigstellung zu rechnen und inwieweit ist es aus ggf. welchen Gründen zu welchen
Verzögerungen gekommen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für 2024 vorgesehen. Seit Planungsbeginn
wurde der Sanierungsumfang auf die gesamte Fußgängerunterführung einschließlich
Vorhalle und Aufzüge gemäß Verwaltungsvereinbarung erweitert. Auftraggeber und
Genehmigungsbehörde befinden sich in Austausch und Abstimmung bezüglich der
Baufortschritte. Zudem ist der Gebäudeeigentümer in das Verfahren einbezogen.“
Frage 6:
Wie hoch war der ursprüngliche Kostenansatz für die Gesamtbaumaßnahme und mit voraussichtlich welchen
Gesamtkosten ist aktuell nach Fertigstellung zu rechnen?
3
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der ursprüngliche Kostenansatz aus 2010 beträgt ca. 3,7 Mio. EUR, diese beinhalten noch
nicht die Vorhalle, Fußgängerunterführung und Aufzüge. Aufgrund der erhöhten
Anforderungen an die Baumaßnahme liegen die voraussichtlich entstehenden Kosten
darüber.“
Frage 7:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten
Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und SenUVK zur weiteren
Nutzung der Fußgängerunterführung und der Vorhalle einschließlich der neuen
Aufzugsanlagen.“
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Berliner Busse und Straßenbahnen sind immer noch genauso #langsam wie vor zwei Jahren. Während die durchschnittliche #Geschwindigkeit der Straßenbahnen 2018 und 2019 keine Steigerung erzielen konnte, fuhren die Omnibusse gerade einmal 0,1 Kilometer die Stunde schneller. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Verkehr auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) hervor. „Die #Beschleunigung des Busverkehrs und Vorrangschaltungen für den #ÖPNV müssen absolute Priorität haben“, so Ronneburg. Trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag ließen neue Busspuren, die den Busverkehr in der Stadt beschleunigen sollen, weiter auf sich warten.
Ronneburg hatte die Verkehrsverwaltung dazu aufgefordert, ihm eine Auflistung der Durchschnittsgeschwindigkeiten der Berliner Busse und Straßenbahnen aufzulisten, um einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand zu erhalten. Das Ergebnis, fiel ernüchternd aus. Der Statistik zufolge ist eine Verbesserung der Geschwindigkeiten des Öffentlichen Nahverkehrs nicht zu erkennen. Lediglich das mittlere Tempo der Busse hat sich in den Jahren um gerade mal 0,1 Stundenkilometer erhöht, von 17,9 auf 18 Kilometer pro Stunde.
Verkehr in Berlin: Keine Verbesserung bei den Straßenbahnen
Bei den Straßenbahnen gab es keine Verbesserung, die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt nach wie vor konstant 18,8 Kilometer die Stunde. „Leider sind die Ergebnisse bis heute nicht zufriedenstellend, denn wir müssen endlich die Trendumkehr schaffen und #Bus und #Straßenbahn beschleunigen. Stattdessen sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit immer weiter“, so Ronneburg. „#Vorrang und #Beschleunigungvon Bus und Straßenbahn sind aber elementar, um den ÖPNV …
Frage 1:
Inwiefern trifft es zu, dass die BVG einen #Abrissantrag für den #Straßenbahnbetriebshof#Niederschönhausen
gestellt hat?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG hat am 26.02.2018 bei der Unteren #Denkmalschutzbehörde Pankow einen
Abbruchantrag lediglich für die Verwaltungsgebäude A und B gestellt. Die BVG weist darauf
hin, dass es sich hierbei nicht um einen Komplettabriss des Straßenbahnbetriebshofs
Niederschönhausen handelt.“
Frage 2:
Was sind die Gründe, die die BVG dazu bewogen haben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für den Abbruchantrag der #Verwaltungsgebäude A und B sind zum einen der
bauliche Zustand (Einsturzgefahr) und zum anderen die fehlende Nutzung und Nutzbarkeit
2
für die BVG. Insbesondere der fast vollständige Substanzverlust durch eindringendes
Wasser und Befall mit echtem Hausschwamm sowie massive Risse im Mauerwerk sind als
Gründe zu nennen.“
Frage 3:
Welche Verwaltung ist für die Bescheidung des Abrissantrags zuständig?
Antwort zu 3:
Zuständig ist das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde).
Frage 4:
Inwiefern gibt es Gespräche zwischen Senat, Bezirk, BVG und Denkmalschutz, um einen baulichen
Kompromiss jenseits eines Komplettabrisses des Straßenbahnhofs auszuloten??
Antwort zu 4:
Vertretende der BVG, des Landesdenkmalamtes (LDA), des Stadtentwicklungsamtes
(Amtsleiter, Fachbereich Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde) sowie der
bezirklichen Wirtschaftsförderung haben sich am 5. August 2020 zum Thema
„Stadtentwicklungspotentiale im Umfeld der nördlichen Dietzgenstraße“ getroffen. Hierbei
kam es zu einem konstruktiven Dialog im Sinne der Weiterentwicklung des Umfeldes.
Darüber hinaus hat sich auch der #Landesdenkmalrat am 14.08.2020 mit der Erhaltung und
Nutzung des Objekts befasst. Im Ergebnis fordert der Landesdenkmalrat die BVG als
Eigentümerin auf, die Gebäude entsprechend ihrer Qualität und Bedeutung zu sichern und
zu pflegen um ihrer Erhaltungspflicht des Ensembles nachzukommen. Der
Landesdenkmalrat drängt ebenfalls darauf, eine planerische Grundlagen dafür zu schaffen,
das Areal für neue öffentliche Aufgaben des Landes nutzbar zu machen.
Frage 5:
Inwiefern lassen sich Teile der alten Fassade erhalten, ggf. mit Durchbrüchen an geeigneten Stellen für die
breiteren Wagen der neuen Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Durch den notwendigen Einsatz neuer Fahrzeuggenerationen hat sich die
Straßenbahnbreite vergrößert. Gemäß geltenden Richtlinien zur Gestaltung von
Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen könnte
unter den jetzigen Bedingungen die Fassade nicht erhalten werden.“
Die Denkmalbehörden gehen davon aus, dass sich alle Gebäude erhalten lassen – nicht
nur Teile von Fassaden. Damit können die Hallen nicht als Betriebshof genutzt werden.
3
Frage 6:
Inwiefern trifft es zu, dass der Straßenbahnbetriebshof für eine #Weiternutzung durch die BVG zu klein ist?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es trifft zu, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen für die angestrebte
Erschließung des Nordostraumes Berlins zu klein ist. Der Einsatz als Stützpunkt ist jedoch
weiterhin gegeben, wenn die Fläche für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht
ausreichend groß bemessen sein sollte. Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof
Niederschönhausen nur im Verbund mit einem anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 7:
Inwiefern lässt sich optisch ein Teil des alten Charmes dadurch erhalten und gleichzeitig das Platzproblem
lösen, dass der Straßenbahnbetriebshof (die Halle) durch einen Glas-Vorbau erweitert und für die BVGNutzung vergrößert wird – wobei durch den Glas-Vorbau noch Teile der alten Fassade zu erkennen wären?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Problem stellen vorrangig die Tordurchfahrten dar und weniger die Größe der Halle.
Für eine vollumfängliche Nutzung müsste der größte Teil der Halle zurückgebaut und neu
errichtet werden.“
Zusätzlich müssten durch die heutigen Anforderungen die statisch notwendigen
freistehenden Stützen in der unter Denkmalschutz stehenden Halle entfernt werden.
Frage 8:
Inwiefern stehen die Gleise und ihre konkrete Verlegung auf dem Straßenbahnbetriebshof unter
Denkmalschutz?
Antwort zu 8:
Die Gleise und ihre konkrete Verlegung bilden einen funktionalen Zusammenhang mit dem
Straßenbahnbetriebshof und sind daher integraler Bestandteil des Denkmalschutzkomplexes.
Frage 9:
Inwiefern ist ein Kompromiss möglich, der eine völlige Neuanordnung der Gleise auf dem Gelände vorsieht,
damit die BVG den Betriebshof besser nutzen kann?
Antwort zu 9:
Ein wie in der Fragestellung beschriebener Kompromiss ist keine Option, da eine
Neuanordnung von Gleisen keine Lösung der oben beschriebenen Probleme ermöglicht.
4
Frage 10:
Inwiefern steht die Absicht im Raum, das Areal zu verkaufen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Erst nach endgültiger Klärung der Sicherung betrieblicher Bedarfe durch einen geplanten
Neubauhof für die Straßenbahn im Nordosten von Berlin, der ausreichend groß bemessen
ist, kann die Zukunft des Betriebshofs Niederschönhausen durch die BVG geprüft werden.“
Frage 11:
Inwiefern ist sichergestellt, dass das Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt?
Antwort zu 11:
Abhängig von zukünftigen Nutzungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Form das
Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt.
Frage 12:
Welche konkreten Standort-Alternativen für einen neuen Straßenbahnbetriebshof in Niederschönhausen,
Rosenthal, Französisch Buchholz und Blankenfelde werden derzeit von BVG, Senat und Bezirk in Betracht
gezogen (ehemalige Friedhofsflächen, Elisabeth-Aue usw.)?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell wird im Rahmen der „Standortuntersuchung Betriebshof Nordostraum“ zum
Blankenburger Süden die optimale Verortung eines Straßenbahnbetriebshofs untersucht,
der dann das Leistungsvolumen auch aus dem Pankower Raum aufnehmen soll. Von BVG,
Senat und Bezirk werden derzeit folgende Standort-Alternativen geprüft:
– Blankenburger Süden zwischen der Bundesautobahn (BAB) A 114 und der Stettiner
Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet Heinersdorf,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Blankenburger Süden, ehemaliges Rieselfeld / Flächennutzungsplan-Standort,
– Blankenfelde Elisabethaue,
– Darßer Straße.“
Ehemalige Friedhofsflächen waren bisher nicht Bestandteil dieser Untersuchungen.
Berlin, 31.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Von Sonntag, den 30. August, ca. 1:00 Uhr, bis Montag, den 31. August 2020, ca. 3:30 Uhr werden die #Rhinstraße und die Treskowallee zwischen Allee der Kosmonauten und Ehrlichstraße für die #Straßenbahn gesperrt. Grund ist der #Brückeneinhub der #Rhinstraßenbrücke. Es kommt zu Änderungen auf den Linien M17 und 27. #Ersatzbusse fahren zwischen Allee der Kosmonauten/Rhinstraße und Hegemeisterweg, im Nachtverkehr bis S Schöneweide.
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit aller Buslinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Buslinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Frage 2:
Wie hat sich die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Straßenbahnlinien von 2018 zu 2019 entwickelt? (Bitte um Auflistung aller Straßenbahnlinien mit Angabe der Streckenlänge, der durchschnittlichen Geschwindigkeit und Gründen für den etwaigen Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit.)
Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit beim #Omnibus konnte von insgesamt 17,9 km/h
(2018) auf 18 km/h (2019) gesteigert werden.“
Zu den erbetenen Angaben je Linie über Streckenlänge und durchschnittliche Geschwindigkeit hat die BVG ergänzend erläutert:
„Die Darstellung der Streckenlänge setzt sich aus der jeweiligen Länge pro Richtung sowie dem sich daraus ergebenden Mittelwert zusammen. Die Beförderungsge-schwindigkeit ergibt sich aus der Streckenlänge und der dafür geplanten Fahrzeit über den gesamten Tag. Unterschiedliche Tageszeiten finden hier keine Berücksichtigung.
Anders als bei der #U-Bahn unterliegen unsere Oberflächenverkehre besonderen verkehrlichen Voraussetzungen. Busse und Bahnen teilen sich den Verkehrsraum mit weiteren Nutzern (PKW, Fahrrad etc.) und sie sind abhängig von den Verkehrs- und Baustellensituationen auf ihren jeweiligen Strecken. Mit Blick auf diese Umstände und verkehrliche Stoßzeiten können die tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten beispielsweise der Linien in der Innenstadt mitunter unter dem oben genannten Wert liegen bzw. abweichen.“
Die Daten für die einzelnen Linien können den Tabellen der Anlagen 1 und 2 entnommen werden.