U-Bahn + Bus + Straßenbahn: Nahverkehrsplan 2019 – 2023: Bezirk Spandau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann und wie wurde die #BVG in die Aufstellung des Entwurfes des #Nahverkehrsplans 2019 – 2023
einbezogen?
Antwort zu 1:
Die BVG wurde im Rahmen zahlreicher Gesprächstermine in die Aufstellung des Entwurfs
zum Nahverkehrsplan 2019 – 2023 eingebunden. Der Auftakttermin zur Fortschreibung
des Nahverkehrsplans mit der BVG fand im März 2017 statt. Seitdem wurden der BVG in
mehr als 20 Einzelterminen zu einzelnen Schwerpunkten fachspezifische Aspekte der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Derzeit findet das formelle und
gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren statt, in dessen Rahmen auch die BVG den
vollständigen Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt
bekommen hat.
Erst unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen wird die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 dem Senat vorlegen.
2
Frage 2:
Von welcher Bevölkerungsentwicklung des Bezirks Spandau wurde bei der Aufstellung des Entwurfes des
Nahverkehrsplans ausgegangen?
Antwort zu 2:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 liegt die mittlere Variante der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellten Bevölkerungsprognose
2015 – 2030 zugrunde.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Auslastung der U-Bahnlinie 7 im Bereich der Spandauer U-Bahnhöfe?
Antwort zu 3:
Trotz gestiegener Fahrgastzahlen bietet die #U-Bahnlinie 7 im Spandauer Bereich nach
Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Für die mittel- und langfristig
erwartbaren weiteren Nachfragesteigerungen im Verlauf der gesamten Linie #U7 sieht der
Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 – 2023 eine weitere Angebotsverdichtung und somit
Kapazitätsausweitung auf der Linie U7 vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Abschnitt der U7 auf dem Gebiet des Bezirks Spandau geht von S+U Rathaus
Spandau bis U Siemensdamm. Auf diesem Abschnitt erreicht die U7 eine
Spitzenauslastung von 38 % in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Rudow.
Diese Auslastung liegt unterhalb der im derzeitigen Nahverkehrsplan definierten
Schwellwerte von 65 % [Hinweis: für Kapazitätsauslastung]. In den kommenden Jahren
wird eine schrittweise Verdichtung auf der U7 von einem 4-min-Takt auf einen 3,3-min-
Takt angestrebt. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Nahverkehrsplanentwurfs 2019 –
2023, welcher sich derzeit in der Abstimmung befindet.“
Frage 4:
Wurde bereits eine Fahrgastprognose für die einzelnen Verkehrsträger (einschließlich der neu geplanten) in
Spandau durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Untersuchung zum Entwicklungsband West wurden für alle
Verkehrsträger für verschiedene Szenarien grobe Nachfrageprognosen durchgeführt, um
Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen
Situation für den konkreten Untersuchungsraum zu erarbeiten. Die Auswertung fließt in
den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) ein, welcher
im Herbst 2018 vorgelegt wird.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die planungsrechtliche Situation der im Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/3028
genannten Verlängerungswünsche der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau?
3
Antwort zu 5:
Die Trassen für die Verlängerung der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau sind über
den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin freigehalten.
Frage 6:
Wann kann das Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme des Senats zum Beschluss 17/3028 rechnen?
Antwort zu 6:
Zum Beschluss 17/3028 ist dem Abgeordnetenhaus mit Drucksache Nr. 18/0472 vom
18.07.17 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat Aussagen, wonach die U-Bahntunnel in Spandau anders als in Berlin Mitte
(Verlängerung U5) leichter gebaut werden könnten und damit deutlich preiswerter zu bauen wären?
Antwort zu 7:
Bau und Kosten eines U-Bahntunnels sind von vielen Faktoren abhängig, wie
beispielsweise bauliche Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit, Bauweise, Tiefenlage
einer Strecke bzw. eines Bahnhofes, zukünftiges Betriebsprogramm usw. Eine pauschale
Aussage, wonach der U-Bahnbau an einer Stelle leichter als an einer anderen Stelle wäre,
ist ohne weiterführende vertiefende Untersuchungen rein spekulativer Natur.
Frage 8:
Wann wurde der Verkehrsmittelvergleich für die Einführung neuer Straßenbahnlinien durch wen in Auftrag
gegeben? Wer führt ihn durch? Wann wird dieser vorliegen bzw. welche Erkenntnisse hat der Vergleich
erbracht?
Frage 9:
Wird der Verkehrsmittelvergleich anschließend veröffentlicht bzw. den zuständigen Ämtern und Gremien zur
Verfügung gestellt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9:
Für die Umsetzung eines Öffentlichen Personennahverkehr-Infrasturkturprojektes (ÖPNVInfrastrukturprojektes)
in Berlin ist immer zunächst das für den Untersuchungsraum am
besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines Verkehrsmittelvergleiches
nachzuweisen. Ein Verkehrsmittelvergleich wird im Rahmen der Grundlagenermittlung
durchgeführt. Der Verkehrsmittelvergleich ist Teil der verkehrlichen Begründung für eine
Maßnahme, die a) in die Unterlagen für eine politische Beschlussfassung einfließen und b)
den Unterlagen für das im Rahmen eines Planungsprozesses notwendige
Planrechtsverfahren beigefügt ist. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange und bei der Auslegung von Unterlagen für die
Öffentlichkeit bereitgestellt.
4
Eine Grundlagenermittlung für neue #Straßenbahnlinien in Spandau wurde aufgrund des
frühzeitigen Planungsstandes durch den Senat bisher nicht beauftragt.
Frage 10:
Wie kommt der Senat zu der Aussage, dass die angedachten neuen #Straßenbahntrassen durch den
„teilweise oder vollständigen Fahrweg“ mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit garantieren, wenn doch die
Trassenführung noch gar nicht feststeht?
Antwort zu 10:
Der Senat strebt bei Neubauvorhaben für die Straßenbahn grundsätzlich einen hohen
Anteil von unabhängigen Fahrwegen an, um im Sinne der Priorisierung der
umweltfreundlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit der Straßenbahninfrastruktur sicherzustellen. Durch die Entkopplung
der Fahrwege von Straßenbahn und Motorisiertem Individualverkehr werden externe
Störeinflüsse minimiert. Die Realisierung und Ausgestaltung von unabhängigen
Fahrwegen steht immer in Abhängigkeit einer Einzelfallprüfung und der vorhandenen
Umfeldbedingungen auf den unterschiedlichen Streckenabschnitten.
Frage 11:
Wann wird mit Festlegung auf den Trassenverlauf der neuen Straßenbahnlinien gerechnet und mit wem wird
dieser im Vorfeld wann abgestimmt?
Antwort zu 11:
Ein konkreter Trassenverlauf liegt noch nicht vor. Dieser wird langfristig im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung bzw. Grundlagenermittlung mit Beteiligung verschiedener
Akteure in einem projektbegleitenden Arbeitskreis ermittelt.
Frage 12:
Welche Aussagekraft haben die Trassenskizzen im Entwurf des Nahverkehrsplans hinsichtlich des
angedachten Trassenverlaufes?
Antwort zu 12:
Die im Nahverkehrsplan dargestellten Trassenskizzen dienen der Visualisierung des nach
derzeitigem Ermessen vorstellbaren Linienverlaufs der unterstellten Neubauvorhaben.
Dabei werden verschiedene verkehrsplanerische Aspekte, wie z.B. Umsteigepunkte,
Erschließungswirkung oder Netzwirkung berücksichtigt. Damit ist keine Vorfestlegung für
die weitere Planung oder Realisierung der Vorhaben verbunden. Erst im Zuge einer
konkreten Planung werden unterschiedliche Trassierungsvarianten gegeneinander
abgewogen. Dabei werden dann u. a. auch technische und bauliche Aspekte bewertet
werden, die auf dem Abstraktionsniveau des Nahverkehrsplans noch keine
Berücksichtigung finden können.
5
Frage 13:
Wie plant der Senat die Straßenbahn insbesondere im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
an das Rathaus Spandau heranzuführen? Wird die Straßenbahn auch hier ein vom Straßenverkehr
unabhängiges Gleisbett erhalten?
Antwort zu 13:
Die Fragen zur Trassenführung im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
zum Rathaus Spandau sowie die Ausgestaltung des Gleiskörpers würden im Rahmen von
Grundlagenermittlungen untersucht. Dazu lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen treffen.
Frage 14:
In welchem Bereich des Bezirks Spandau sollen #Oberleitungsbusse zu Einsatz kommen und wie sieht das
diesbezügliche Konzept zur Umsetzung und Realisierung aus?
Antwort zu 14:
Im Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019 – 2023 werden #E-Busse mit
Streckenladung generell als eine Zieltechnologie für die Umstellung des Busverkehrs auf
alternative Antriebe benannt. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 dem Senat vorlegen, der dann damit auch über die
Zielstellung der verwendeten Technologie für die Elektrifizierung des Busverkehrs
entscheiden wird. Konkrete Konzepte zur Umsetzung folgen mithin zeitlich erst danach.
Frage 15:
Wie beurteilt der Senat die Bevölkerungsentwicklung im Spandauer Süden?
Antwort zu 15:
Der Bezirk Spandau ist gemäß der lebensweltlich orientierten Räume in vier
„Prognoseräume“ eingeteilt. Der Spandauer Süden wird im Prognoseraum 0504
abgebildet.
Am 31.12.2017 lebten in Spandau Süd (Gatow/Klatow) knapp 20.000 Einwohner. Nach
der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin 2015 – 2030 werden in diesem
Raum Ende 2023, Zeithorizont des Nahverkehrsplanes, 1.300 Personen mehr leben als
Ende 2017 und damit der Bestand auf rd. 21.300 Einwohner anwachsen. Für die
folgenden Jahre bis 2030 geht die Prognose von der Fortsetzung des steten leichten
Zuwachses aus. Geschätzt werden knapp 22.000 Personen im Jahr 2030.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Situation und Kapazitätsauslastung bzw. entsprechende Kapazitätsentwicklung
im Spandauer Süden?
Frage 17:
Warum hat der Senat keine Maßnahmen für eine verbesserte Anbindung des Spandauer Südens mit dem
ÖPNV im Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 ergriffen?
6
Antwort zu 16 und 17:
Die #Buslinien #134, #135 und #X34 im Spandauer Süden verzeichnen in den vergangenen
Jahren eine Steigerung der Fahrgastnachfrage. Auf den genannten Buslinien werden die
Kapazitätsvorgaben des Nahverkehrsplanes dennoch eingehalten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Geht man davon aus, dass mit dem Spandauer Süden maßgeblich Kladow/Gatow
gemeint ist, wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die Linien 134, X34 und 135
erschlossen. In den letzten Jahren erfolgten bereits einige Angebotsanpassungen auf
Grund des erhöhten Mobilitätsbedarfs in diesem Bereich. In der Spitzenstunde liegen die
Auslastungen der Linie 134 mit 56 %, der Linie X34 mit 53 % sowie der Linie 135 mit 44 %
unterhalb der im NVP festgelegten Schwellwerte. Im Falle einer Nachfragesteigerung über
die Kapazitäten des heutigen Betriebsprogramms hinaus, werden Angebotsmaßnahmen
wie Taktverdichtungen und/oder ein anderer Fahrzeugeinsatz geprüft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 bereits konkrete
Prüfaufträge, mit denen auch die ÖPNV-Anbindung des Spandauer Südens weiter
verbessert werden würden. Hier sind beispielsweise die Ausdehnung der Betriebszeiten
der Linie X34 oder die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch weitere
Taktverdichtungen zu nennen. Grundsätzlich führt der Nahverkehrsplan für das
umfassende Busangebot jedoch keinesfalls jede einzelne Änderung für die Jahre bis 2023
auf, sondern benennt Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen. Die
Planungen werden in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der
Fahrgastzahlen fortlaufend konkreter und münden bei entsprechendem verkehrlichem
Bedarf im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zwischen dem Aufgabenträger für den
ÖPNV und der BVG zu zusätzlichen Bestellungen von Verkehrsangeboten.
Frage 18:
Welche Pläne hat der Senat derzeit mit der stillgelegten Siemens-Bahn?
Antwort zu 18:
Die #Siemensbahn wurde als #S-Bahnstrecke 1980 außer Betrieb genommen. Die Anlage
steht vollständig unter Denkmalschutz. Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der
Siemensbahn fest. Die Trasse der Siemensbahn ist im FNP als Bahnfläche dargestellt und
gesichert.
Frage 19:
In welchem Zeitraum sollen die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über eine Verlängerung der #S-Bahn
ins Havelland bzw. der Ausweitung des #Regionalbahnverkehrs abgeschlossen sein?
Antwort zu 19:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion voran7
zutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die
Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Das Ziel von i2030 liegt in der Beseitigung der infrastrukturellen Engpässe auf den
identifizierten Korridoren, um die Eisenbahnstrecken aus dem und in das Umland deutlich
leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten.
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „Berlin-Spandau – Nauen“ betrachtet. Zur Klärung
der konkreten Ziele und der zu untersuchenden Varianten wurden bis Mai 2018 mit der DB
AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen
die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplanund
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau in
Richtung Nauen oder eines Infrastrukturausbaus für den Regionalverkehr in diesem
Korridor in 2021 abgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 20:
Warum verfolgt der Senat im Entwurf des Nahverkehrsplans nicht das Ziel, die U-Bahnlinie 2 zu verlängern
UND das Angebot der Deutschen Bahn zu erweitern?
Antwort zu 20:
Zum Angebot des Reisezugverkehrs der Eisenbahn bestehen unterschiedliche
Verantwortlichkeiten. Für die Fernverkehrsangebote der Deutschen Bahn hat das Land
Berlin keine Zuständigkeit. Der #Eisenbahnregionalverkehr hingegen wird durch die Länder
Berlin und Brandenburg in wettbewerblichen Verfahren vergeben. In Berlin sind derzeit
folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: DB Regio, Ostdeutsche Eisenbahn
(ODEG) und Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).
Im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen Aussage ist bzw. wird das Angebot
im Eisenbahnregionalverkehr – wie auch im vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans
dargestellt – erweitert. Auf der durch den Bezirk Spandau verlaufenden Eisenbahnstrecke
von und nach Wustermark (Lehrter Bahn) verkehren auf der Linie RB 13 seit April 2018
verlängerte Elektro-Triebzüge. Auf der Strecke von und nach Nauen (Hamburger Bahn)
wird das Angebot im Eisenbahnregionalverkehr kurzfristig ausgeweitet werden: RB 10 der
DB Regio (Doppelstockzüge statt einstöckiger Elektro-Triebzüge), zusätzliche Züge der
ODEG.
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind entsprechend seiner Laufzeit die mittelfristigen
Erweiterungen im Eisenbahnregionalverkehr enthalten. Die genannten kurzfristigen
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung liegen vor dem Berichtszeitraum des
Nahverkehrsplans Berlin 2019 – 2023 und sind in diesem daher nicht enthalten.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Wachsenden Stadt ist der
Umweltverbund insgesamt zu stärken und alle Elemente des ÖPNV sind auf ihren
möglichen Beitrag für die anstehenden Aufgaben in der gesamten Stadt zu überprüfen.
Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver und bequemer zu machen, ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen und fehlende schienenseitige Anbindungen zu gewährleisten. Im
Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität und Verkehr wurden
8
alle Verkehrsträger inkl. U-Bahn betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen
Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Technische und organisatorische Voraussetzungen für den Inselbetrieb einer Straßenbahn aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es im Land Berlin #Straßenbahnlinien, die als sogenannte #Insellösungen betrieben werden, die also nicht
an das übrige Berliner Straßenbahnnetz angeschlossen sind? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1:
Mit der #Schöneiche-Rüdersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist die Schöneicher-
Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH) und der #Woltersdorfer Straßenbahn (Eigentümerin ist
die Woltersdorfer Straßenbahn GmbH) verkehren auf kurzen Abschnitten im Berliner
Straßenraum auch zwei Straßenbahnlinien, die nicht an das weitere Berliner
Straßenbahnnetz der BVG angeschlossen sind. Einen Inselbetrieb von Straßenbahnlinien
im Oberflächenverkehr der BVG gibt es nicht.
Frage 2:
Welche technischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich?
2
Frage 3:
Welche organisatorischen Voraussetzungen bringt der Betrieb einer Straßenbahnlinie mit sich?
Frage 4:
Wie wird der notwendige Wartungsrhythmus an den Straßenbahnzügen in einem Inselbetrieb sichergestellt?
Antwort zu 2 bis zu 4:
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 zusammen beantwortet.
Die notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen, die an einen Betrieb
von Straßenbahnen gestellt werden, sind in der Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – #BOStrab) in 65 Paragraphen
geregelt. Die Art und der Umfang der Wartung und der Inspektionen haben sich nach
Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge zu richten (§ 57 BOStrab);
eine Differenzierung nach der Betriebs- oder Netzgröße ist nicht vorgesehen.
Die BVG AöR ergänzt hierzu, dass sie unregelmäßig gezwungen ist, auf Grund von
baulichen Einschränkungen einzelne Netzteile temporär separat vom übrigen Netz zu
betreiben. In der Regel werden durch vorlaufende Steuerung die Fahrzeuge dort
eingesetzt, die unmittelbar vorher eine letzte Frist oder Wartung bekommen, bzw. deren
Verschleißvorrat am größten ist. Für den laufenden Betrieb werden entweder mobile
Reparaturteams eingesetzt oder gesondert Fahrzeuge ausgetauscht, wenn eine Reparatur
vor Ort nicht möglich ist.
Frage 5:
Wie groß müsste ein #Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb der Straßenbahn mit bspw. 4 Linien
dimensioniert sein?
Antwort zu 5:
Ein Straßenbahn-Betriebshof für einen Inselbetrieb muss ausreichend dimensioniert sein.
Die genaue Größe eines Betriebshofes kann aber so pauschal nicht angegeben werden,
da sie von verschiedenen Faktoren (bspw. Taktfolge, Linienlänge, Fahrzeugeinsatzzeiten,
Fahrzeuganzahl, Fahrzeuglängen) bestimmt wird.
Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass sie derzeit vier Betriebshöfe mit einer Fläche von
insgesamt rund 230.000 m² betreibt.
Berlin, den 28.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Verlängerung in der Eldenaer, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2740

Pressemitteilung, 24.08.2018. In der #Eldenaer Straße in Friedrichshain saniert die BVG seit Mai die #Gleisanlagen der #Straßenbahn und baut mehrere Haltestellen barrierefrei um. Nachdem die Einrichtung der Baustelle verschoben werden musste, wird die Baumaßnahme länger dauern als ursprünglich geplant. Die Straßenbahnen der Linie #21 werden voraussichtlich ab Montag, 17. September, wieder auf ihre gewohnte Strecke zurückkehren. Die Fahrgäste und Anwohner wurden vorab über die längere Bauzeit informiert.

Auch nachdem der #Straßenbahnbetrieb wieder aufgenommen wird, gehen die Bauarbeiten weiter. Vor allem wird noch am barrierefreien Ausbau der Haltestellen gearbeitet. Bis zur Fertigstellung der jeweiligen Haltestelle werden weiterhin provisorische Haltestellen angefahren. Auch für den Autoverkehr wird es weiter zu Einschränkungen kommen. Über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten wird die BVG frühzeitig informieren.

Bis 17. September, Betriebsbeginn, verkehren die Bahnen der Linie 21 noch zweigeteilt. Zum einen vom S-Bahnhof Schöneweide zum Bersarinplatz und weiter bis Kniprodestraße/Danziger Straße. Zum anderen von S+U Lichtenberg/Gudrunstraße bis Loeperplatz und weiter bis S+U Frankfurter Allee (Müggelstraße). An den Haltestellen in der Eldenaer Straße, die nicht von der Straßenbahn bedient werden können, halten barrierefreie Busse. Diese fahren als Ringlinie vom Bersarinplatz über die Eldenaer Straße bis zum Loeperplatz und über die Frankfurter Allee zurück zum Bersarinplatz.

Straßenverkehr + Straßenbahn + Bus: Pannenbrücke geht in die Verlängerung, aus Berliner Abendblatt

Pannenbrücke geht in die Verlängerung

Die Baustelle kann nun wirklich niemand mehr leiden. Fast fünf Jahre lang wurden die Gleise der Tram und die Fahrbahnen für Busse, Autos und Fahrräder auf der Brücke an der #Falkenberger Chaussee saniert. In der Ära einer gefühlten Ewigkeit gab es über dem #S-Bahnhof neue Verkehrsführungen, ausgeklügelte Ampeltaktungen, Fahrstühle hinab zu den Bahnsteigen und Geh- und Radwege.

Die Fortführung

Wer glaubte, dass all die #Sanierungsarbeiten nun endlich ein Ende haben würden, bekam Mitte dieses Jahres eine überraschende Fortsetzung präsentiert. „Die Bauarbeiten im Jahr 2013 waren Sanierungsarbeiten durch die Senatsverwaltung an den #Straßenbrücken. Diese verlaufen neben dem #Brückenbauwerk der #Straßenbahn. Die Bauarbeiten konnten damals nur durchgeführt werden, indem der #Omnibusverkehr über das BVG-Bauwerk der Straßenbahn geleitet wurde. Eine gemeinsame Sanierung war da nicht möglich“, begründet ein Sprecher der BVG die aktuelle #Baustellensituation, bei der die #Dichtung der Tramspuren auf der BVG-eigenen, mittig geführte Brücke durchgeführt werden. „Damit der Straßenbahnverkehr trotz laufender Arbeiten aufrechterhalten werden kann, wird zunächst nur an einem Gleis gearbeitet“, heißt es in der Mitteilung weiter. Nur so könne vermieden werden, dass der komplette Abschnitt bis Falkenberg …

Straßenbahn: Bitte jetzt wenden, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2732

Pressemitteilung, 17.08.2018. In der #Wendenschloßstraße in Köpenick wird in den nächsten Monaten an den #Gleisen und #Haltestellen der #Straßenbahn #62 gearbeitet. Während die BVG auf circa einem Kilometer die Gleise erneuert und teilweise austauscht, um den zuverlässigen #Straßenbahnverkehr auch für die Zukunft zu sichern, werden die Haltestellen Dregerhoffstraße, Zur Nachtheide, Lienhardweg und Müggelbergallee barrierefrei ausgebaut.

Ab Montag, 27. August 2018, Betriebsbeginn, bis voraussichtlich Mitte Dezember fahren die Straßenbahnen der Linie 62 nur zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und #Betriebshof Köpenick. Barrierefreie Busse fahren als #Ersatz zwischen der Endhaltestelle Wendenschloß und der Haltestelle Müggelheimer Straße/Wendenschloßstraße. Dort besteht Anschluss an die Linien 27, 67 und 165. Zwischen den Haltestellen Zur Nachtheide und Wendenschloß fahren die Ersatzbusse sowie die Nachtbusse der Linie N62 eine Umleitung über die Straßen Grüne Trift und Zum Langen See. Der Haustürservice entfällt während der Bauarbeiten in diesem Gebiet.

Auch für den Individualverkehr wird die Wendenschloßstraße ab Dregerhoffstraße gesperrt, einzig für Anlieger bleibt sie in Richtung Ekhofstraße befahrbar. Eine Umleitung über die Straßen Dregerhoffstraße, Grüne Trifft und Zum Langen See ist ausgeschildert. Auch die anliegenden Nebenstraßen werden während der Bauarbeiten zeitweise gesperrt, zu Einbahnstraßen oder zu Sackgassen.

Bereits ab der kommenden Woche gibt es im Vorfeld der Bauarbeiten Einschränkungen auf der Straßenbahnlinie 62. Ab Betriebsbeginn am Montagmorgen, 20. August 2018, enden die regulären Züge der Linie bereits am Betriebshof Köpenick. Zwischen den Haltestellen Betriebshof Köpenick und Wendenschloß fahren Pendelzüge im 20-Minuten-Takt.

Straßenbahn: Weiterarbeiten, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2692

Pressemitteilung, 03.08.2018. Die sommerlichen Arbeiten im #Straßenbahnnetz der BVG starten in die nächste Bauphase: Ab Montag, 6. August 2018, werden bis Montag, 20. August, jeweils Betriebsbeginn, die Gleise rund um dem #Hackeschen Markt erneuert. Die Linien #M1, #M4, #M5 und #M6 werden daher umgeleitet oder verkürzt.

Die M1 fährt zwischen den Haltestellen Zionskirchplatz und U-Bahnhof Oranienburger Tor eine Umleitung über Veteranenstraße, Invalidenstraße und Chausseestraße. Die Bahnen der M5 und M6 fahren ab Mollstraße/Otto-Braun-Straße eine Runde über Alexanderplatz/Dircksenstraße und Memhardstraße zurück in Richtung Zingster Straße beziehungsweise Riesaer Straße. Aufgrund der andauernden Bauarbeiten auf der Greifswalder Straße verkehrt die M4 nur zwischen Falkenberg bzw. Zingster Straße und Greifswalder Straße/Danziger Straße und kehrt am Arnswalder Platz.

Für die M1 fahren zwischen Zionskirchplatz über den Hackeschen Markt bis zum U-Bahnhof Oranienburger Tor und weiter zum U-Bahnhof Naturkundemuseum barrierefreie Busse. Ebenso für die M4 zwischen Greifswalder Straße/Danziger Straße und Spandauer Straße/Marienkirche. Tagsüber nutzen die Fahrgäste zwischen Alexanderplatz, Hackescher Markt und Hauptbahnhof bitte die S-Bahn. Nachts wird der Ersatzverkehr der M4 bis zum S-Bahnhof Hackescher Markt verlängert. Zudem gibt es für die M5 einen nächtlichen Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen als Ringlinie zwischen S+U Alexanderplatz/Memhardstraße und S-Bahnhof Hackescher Markt.

Eine letzte Bauphase, in der dann ausschließlich die Gontardstraße gesperrt ist, schließt sich ab dem 20. August an. Bis Samstag, 1. September, Betriebsbeginn, fahren die Bahnen der M4, M5 und M6 dann statt über den Alexanderplatz eine Umleitung über Mollstraße und Karl-Liebknecht-Straße. Der Umstieg zu S- und U-Bahnen am Alexanderplatz ist von der Haltestelle Memhardstraße aus weiterhin möglich.

Alles Wichtige zu den geänderten Linienführungen finden Fahrgäste im Kundenmagazin BVG Plus (navi), auf www.BVG.de sowie in der BVG-App „FahrInfo Plus“.

Straßenbahn: Langsamfahrstrecken Straßenbahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel #Langsamfahrstrecken und temporäre #Streckenstillegungen existieren aktuell im Berliner
#Straßenbahnnetz?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit, dass es aktuell 36 Langsamfahrstellen und keine
Streckenstilllegungen im Berliner Straßenbahnnetz gibt.
Frage 2:
Wieviele davon sind eine Folge von a) #Gleisschäden, b) #Untergrundschäden, c) #Lärmschutz?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) 27 sind eine Folge von Gleisschäden.
b) Diese Kategorie wird nicht erfasst und geht, wenn zutreffend, in a) auf.
c) 4 sind eine Folge von Lärmschutz.
2
Darüber hinaus gibt es 5 Langsamfahrstellen aufgrund der Vorgaben der technischen
Aufsichtsbehörde (#TAB).“
Frage 3:
Wie lange dauert es durchschnittlich, um die Schäden zu beseitigen, bzw. den Lärmschutz zu
gewährleisten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine durchschnittliche Dauer der Beseitigung der Schäden
statistisch nicht erhoben wird und auch erheblich abhängig von den jeweiligen Situationen
variiert. Lassen sich die Ursachen im Rahmen einer einfacheren
Instandhaltungsmaßnahme beseitigen, ist das kurzfristig umsetzbar. Ist der
zugrundeliegende Gleisschaden nur durch grundhafte bauliche Erneuerung zu beseitigen,
werden längere Planungs- und Genehmigungsvorläufe benötigt.
Frage 4:
Wie hat sich die durchschnittliche Anzahl der Langsamfahrstrecken und temporärer Streckenstillegungen im
Berliner Straßenbahnnetz zum Vergleichszeitraum des Vorjahres verändert? Bitte nach den Gründen unter
2. a), b), c) angeben.
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine derartige Statistik nicht regelmäßig erhoben wird und
für die Vergangenheit nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann.
Frage 5:
Wieviele #Zugausfälle und #Zugverspätungen von mehr als 5 min. hat es aufgrund von Langsamfahrstrecken
und temporärer Streckenstillegungen im laufenden Jahr und im Vergleichszeitraum des Vorjahres gegeben?
Bitte nach den Gründen unter 2. a), b), c) angeben.
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine derartige Erhebung nicht vorliegt und sich rückwirkend
nicht erstellen lässt.
Frage 6:
Was will die BVG konkret unternehmen, um den fahrplankonformen Regelbetrieb unter diesen Umständen
dauerhaft zu gewährleisten?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass ein fahrplankonformer Regelbetrieb durch
Langsamfahrstellen nicht beeinflusst wird, da diese bei nicht sofort behebbaren
Abweichungen von der Regeltrassierung im Fahrplan einkalkuliert werden.
3
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat den Zustand des bestehenden Straßenbahnnetzes? Wie positioniert sich der Senat
hinsichtlich der Gesamtlage zu dem von ihm präferierten Ausbau des Straßenbahnnetzes in Berlin?
Antwort zu 7:
Das Straßenbahnnetz von Berlin befindet sich in einem betriebssicheren und insgesamt
guten Zustand. Es wird entsprechend der geltenden Vorschriften regelmäßig inspiziert,
instandgehalten und instand gesetzt (§ 57 BOStrab). Diese Arbeiten werden dokumentiert
und unter Aufsicht des Betriebsleiters der BVG und der TAB nachweislich durchgeführt.
Der bedarfsgerechte Ausbau des Berliner Straßenbahnnetzes ist unabhängig von der
Instandhaltung des Bestandsnetzes zu betrachten.
Berlin, den 24.07.2018
In Vertetung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Nahverkehr in Berlin Tram soll wieder in Spandau fahren Eine Bürgerinitiative fordert eine Rückkehr der Straßenbahn nach Spandau als Mittel gegen den Verkehrskollaps., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214907661/Tram-soll-wieder-in-Spandau-fahren.html

Züge und Busse sind überfüllt und die Straßen sowieso: Wer im #Berufsverkehr durch #Spandau fahren muss, der braucht zumeist starke Nerven. Seit Monaten wird bereits diskutiert, wie ein #Verkehrskollaps im Bezirk verhindert werden kann. Die Initiative Pro Spandauer Tram (#Iprost) hat in der Debatte nun ihr „#Nahverkehrskonzept #Spandau-Havelland 2030“ vorgestellt. Sie war im April unter anderem von Mitgliedern des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes und des #Verkehrclubs Deutschland gegründet worden.

Kern des Konzepts – der Name der Initiative lässt es erahnen – ist die Forderung nach einer Rückkehr der Straßenbahn nach Spandau. 1967 war der Tramverkehr wie im gesamten Berliner Westen eingestellt worden. Die Initiative schlägt nun den Aufbau von vier Linien vor, die unter anderem von Hakenfelde und dem Falkenhagener Feld über das Zentrum bis nach Staaken oder Alt-Pichelsdorf führen sollen.
„Es sind sich inzwischen fast alle einig, dass noch mehr Individualverkehr nicht zu stemmen ist“, sagte Frank Meyer, Ingenieur für Vermessungswesen und Mitglied der Initiative. Schon jetzt sei der Anteil an Autofahrern im Vergleich zu Radfahrern oder Nahverkehrsnutzern im Bezirk zu hoch, so Meyer. Auch würden viele Berufspendler aus dem Havelland oder Potsdam über Spandau nach Berlin fahren. Und im Bezirk sollen in den nächsten Jahren Tausende neue Wohnungen entstehen. Angesichts dieser Entwicklungen müsste das Nahverkehrsangebot in Spandau dringend verbessert werden. Schnellste und effizienteste Methode, so die Autoren des Konzeptes, sei die Wiedereinführung der Straßenbahn.

„Wir können mit diesem Straßenbahnnetz die Hälfte der Busse einsparen“, sagt Jochen Bona, ebenfalls Mitglied der Initiative. „Das heißt nicht, dass die Buslinien alle eingestellt werden, aber man könnte den Takt verdünnen.“ Gut 16 Kilometer umfasst das Straßenbahn-Kernnetz, das sich die Initiative für den Bezirk überlegt hat. Das Ganze ist als Inselkonzept gedacht. Statt bereits bestehende Tramlinien etwa vom Hauptbahnhof in Richtung Spandau zu erweitern, soll dort zunächst ein davon unabhängiges Netz entstehen. „Wir gehen davon aus, dass wir das Straßenbahnnetz in Spandau bis 2030 …

Bus + Straßenbahn: Wartehalleninfrastruktur an den Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), aus Senat

www.berlin.de

1. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen, den Betrieb und die #werbliche #Vermarktung der
#Wartehalleninfrastruktur an ihren Haltestellen im Bus- und Trambereich neu zu vergeben und haben
diesbezüglich ein Ausschreibungsverfahren am 23. März 2018 gestartet, so dass im Rahmen der europaweiten
Bekanntmachung zwei Lose ausgeschrieben wurden: Ein# Los für Vermarktung der in den
Wartehallen integrierten Werbevitrinen mit der Option für den Bieter, auch etwaige #Glasbrucharbeiten
zu beseitigen sowie ein weiteres Los für die Reinigung der #Glasflächen in bzw. an den Wartehallen;
wie der Bekanntmachung zu entnehmen war, sollen die neuen Verträge zum 1. Januar 2019 in Kraft
treten, hält der Senat dies für realistisch?
Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass im Vergabeverfahren über die werbliche Nutzung
von Wartehallen und Beseitigung von Glasbruchschäden sowie Reinigung die Zuschlagserteilung
im Dezember 2018 geplant ist. Insoweit erscheint aus Sicht des Senats
ein Inkrafttreten der Verträge zum 1. Januar 2019 realistisch.
2. Während deutschlandweit üblicherweise Neuerrichtung bzw. Modernisierung von Wartehallen, Reinigungs-,
Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in Verbindung mit den Werberechten an den Wartehallen
in einem Paket ausgeschrieben werden, um die entsprechenden Synergien aus einer Kombination
zu realisieren, hat sich die BVG für eine Aufteilung auf einzelne Lose entschieden – warum?
Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, vor der Ausschreibung eine Markterkundung durchgeführt
zu haben. Sowohl das Ergebnis dieser Markterkundung als auch die Erfahrungen
der BVG in der Vergangenheit haben zu der jetzigen Losaufteilung geführt.
3. Wie soll zukünftig die Instandhaltung der Wartehallen und die Reparatur der Wartehalleninfrastruktur
organisiert bzw. zum 1. Januar vergeben werden, wenn derzeit nur die Vermarktung mit optionaler
Glasbruchbeseitigung sowie die Glasreinigung ausgeschrieben worden sind? Wer wird für die Reparatur
und den Betrieb der Wartehalleninfrastruktur zuständig bzw. verantwortlich sein?
– 2 –
4. Wie und von wem sollen zukünftig die unterschiedlichen Dienstleister im Haltestellenbereich koordiniert
werden, wenn es nicht mehr einen verantwortlichen Vertragspartner gibt wie bisher, sondern
möglicherweise drei bis vier Vertragspartner, also einen Vermarkter für die Werbevitrinen sowie je einen
Dienstleister für Glasbruchreparatur, Reinigung der Glasflächen und die Reparatur/
Instandhaltung?
Zu 3. und 4.: Die BVG AöR teilt mit, dass für den Betrieb, die Instandhaltung und die
Koordinierung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
5. Wie soll die Qualität des Fahrgastkomforts an den Bus-/Tramhaltestellen sichergestellt und noch
weiter verbessert werden?
Zu 5.: Die BVG AöR teilt mit, dass die Ansprüche der BVG an eine gute Qualität und
stetige Verbesserung auch für die Wartehalleninfrastruktur gelten.
6. Wie viele Arbeitsplätze sind infolge der Neuausschreibung der Wartehallenverträge bei dem derzeitigen
Vertragspartner der BVG von der Neuausschreibung betroffen?
Zu 6.: Die BVG AöR teilt mit, dass aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
des derzeitigen Vertragspartners keine Angaben dazu gemacht
werden können.
7. Was beabsichtigt der Senat bzw. die BVG zur Sicherung bzw. zum Erhalt dieser Arbeitsplätze zu
tun? Wird es wie bei der Privatisierung der BVG-Werbetochter „VVR Berek“ im Jahr 2006 Arbeitsplatzund
Beschäftigungsgarantien für die betroffenen Mitarbeiter geben?
Zu 7.: Die BVG AöR sieht aktuell keine Gefährdung von Arbeitsplätzen.
8. In welchem Verfahrensstand befindet sich derzeit das zuvor genannte Ausschreibungsverfahren?
Zu 8.: Die Ausschreibung wurde veröffentlicht. Die Teilnahmeanträge liegen vor.
9. Wie beabsichtigt die BVG die Wartehalleninfrastruktur zukünftig zu modernisieren bzw. dem gestiegenen
Bedarf an Fahrgastinformationen und Fahrgastservices anzupassen?
Zu 9.: Hierzu verweist die BVG AöR auf die Antwort der Frage 5.
10. Ist eine vollständige Erneuerung der Wartehallen geplant? Wenn ja, wann soll diese durch wen
und in welchem Zeitrahmen erfolgen?
11. Wann wird ggf. eine Modernisierung der Wartehallen ausgeschrieben? Gibt es hierfür bereits ein
Konzept? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
Zu 10. und 11.: Die BVG AöR teilt mit, dass eine Erneuerung der Wartehallen dann
vorgenommen wird, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
12. Wie soll ggf. die Finanzierung des Austausches der Wartehalleninfrastruktur erfolgen, wenn diese
nicht mehr Gegenstand von sog. Stadtmöblierungsverträgen sind, also durch Werbung refinanziert
werden?
Zu 12.: Eine Finanzierung der Wartehalleninfrastruktur durch Werbeeinnahmen ist
nach wie vor möglich. Das Land Berlin hat mit der BVG AöR einen öffentlichrechtlichen
Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen, wonach
die BVG AöR die Wartehallen selbst oder durch einen Dritten im Wege der Werbung
vermarkten darf. Von den erzielten Einnahmen soll der Erhalt des Wartehallenbestands
finanziert werden. Dies umfasst die Reinigung, Instandhaltung, ggf. den Austausch
und den Neubau von Wartehallen.
– 3 –
13. Welche Vergabekriterien legt die BVG bzw. der Senat für die laufenden bzw. noch bevorstehenden
Vergabeverfahren im Bereich der Wartehalleninfrastruktur neben dem bisher in der Bekanntmachung
einzig genannten Kriterium „Preis“ zugrunde?
14. Ist es beabsichtigt, Vergabekriterien wie Soziale Sicherheit/Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit/ Umweltschutz,
Standortfaktoren für Berlin oder Innovationskraft zu berücksichtigen? Wenn ja, wie und wenn
nein, warum nicht?
Zu 13. und 14.: Die BVG AöR teilt mit, dass mit der Bekanntmachung zum laufenden
Vergabeverfahren auch die Vergabekriterien „Konzept“, „Werbeumfang“ und „Kostenbewusstsein“
veröffentlicht wurden.
15. In welcher Form wurde die Ausschreibungskonzeption zuvor zwischen dem Senat und der BVG
abgestimmt? Welche Senatsverwaltungen waren daran zu welchem Zeitpunkt beteiligt?
16. In welcher Form wurden die Berliner Bezirke in die Entscheidung bzw. zum Vorgehen involviert?
17. Warum wurde das Abgeordnetenhaus bei einer derart relevanten Angelegenheit für die Zukunft
des öffentlichen Personennahverkehrs und vor allem der Relevanz für das Berliner Stadtbild nicht im
Vorwege beteiligt?
Zu 15. – 17.: Das Recht zur Werbung in den Wartehallen des Bus- und Straßenbahnverkehrs
der BVG AöR wurde wegen der mit der Wartehallenwerbung verbundenen
Besonderheiten auf die BVG übertragen. Hierzu hat das Land Berlin, vertreten durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, mit der BVG AöR den
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Werbung in und an Wartehallen geschlossen.
Die BVG AöR führt die Vermarktung ihrer Werbeflächen an Wartehallen in eigener
unternehmerischer Verantwortung durch. Hierzu gehört auch die Erstellung einer
Ausschreibungskonzeption.
Berlin, den 03. Juli 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
……………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenbahn: BVG-Beschäftigte kritisieren Chaos bei der Straßenbahn In einem Brief an den Vorstand klagen die Vertrauensleute der Straßenbahn über gravierende Mängel und schlechte Bezahlung., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214766887/BVG-Beschaeftigte-kritisieren-chaotische-Zustaende.html

Berlin.  Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) rühmen sich, einer der besten Arbeitgeber in der Stadt zu sein. Auch jüngste Werbekampagnen vermitteln das Bild eines besonders leistungsfähigen und modernen Unternehmens. Doch hinter den #Fahrerhaustüren ist die Stimmung derzeit alles andere als gut. Vor allem bei den Beschäftigten bei der #Straßenbahn wächst der Unmut.

In einem offenen Brief an BVG-Chefin Sigrid #Nikutta beklagen 15 Vertrauensleute eine „prekäre personelle Situation im Fahrdienst“. Als Beispiel wird die Lage am 3. Juli genannt. Demnach hätten am Dienstag für 642 Dienste nur 590 Fahrerrinnen und Fahrer zur Verfügung gestanden. „Wir Arbeitnehmervertretungen sind höchst besorgt über die sich täglich weiter verschärfende Situation im Bereich Straßenbahn“, heißt es in dem Brief, der am Mittwoch in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde.

In den vergangenen Jahren hatte die BVG ihr Angebot besonders im Straßenbahnbereich stark ausgeweitet. Anders als etwa bei der U-Bahn gab es für die Tram zahlreiche neue Fahrzeuge. Zudem wuchs die Zahl der Fahrgäste auf den Strecken aus dem Berliner Osten in Richtung Innenstadt besonders stark. Auf Bestellung des Berliner Senats wurden daraufhin die Taktzeiten verkürzt, teilweise fahren die Bahnen im Abstand von nur drei Minuten.

Die Realität sieht anders aus

Allerdings oft nur auf dem Papier. Denn in der Realität sorgten defekte #Weichen, träge #Bordrechner und eine zunehmende Zahl von sogenannten #Langsamfahrstellen dafür, dass die Fahrpläne kaum einzuhalten sind. Die Vertrauensleute beklagen auch „chaotisch organisierte #Straßenbaumaßnahmen“ und „nicht funktionierende …