Schiffsverkehr: Die Reparaturarbeiten am Schiffshebewerk Niederfinow (Barnim) sind abgeschlossen., aus Focus

http://www.focus.de/regional/brandenburg/schifffahrt-schiffshebewerk-oeffnet-nach-reparatur-wieder_id_4476117.html Ab Montagmorgen können wieder #Schiffe fahren, wie der Leiter des #Schiffshebewerks, Jörg Schumacher, auf dpa-Anfrage sagte. Bei den Wartungsarbeiten waren unter anderem vier der Seile ausgetauscht worden, die den Trog ziehen. Dieser funktioniert wie eine Art #Fahrstuhl für Schiffe.

Mit dem Hebewerk können Schiffe von Berlin nach Schwedt (Uckermark) und Stettin (Szczecin) in Polen und umgekehrt einen Höhenunterschied von …

SchifffahrtSchiffshebewerk Niederfinow sechs Wochen nicht passierbar, aus Focus

http://www.focus.de/regional/brandenburg/schifffahrt-schiffshebewerk-niederfinow-sechs-wochen-nicht-passierbar_id_4383127.html Rund um das #Schiffshebewerk #Niederfinow (Barnim) können seit Montag keine Schiffe fahren. Grund sind #Wartungsarbeiten, die voraussichtlich sechs Wochen dauern werden, wie der Leiter des Schiffshebewerks, Jörg Schumacher, am Montag sagte. Mit Hilfe des #Hebewerks überwinden Schiffe auf dem Weg von Berlin nach Schwedt (Uckermark) und Stettin (Szczecin) oder umgekehrt 36 Meter Höhenunterschied.

Am Montag sei damit begonnen worden, die Baustelle einzurichten. Laut Schumacher werden unter anderem 4 von insgesamt 256 #Seilen repariert, die den #Trog ziehen. Dieser funktioniert wie ein …

Schiffsverkehr + Fähren: Mehr als 11 000 Passagiere auf Oderfähre, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/mehr-als-11-000-passagiere-auf-oderfaehre,10809148,28943086,view,asTicker.html Güstebieser Loose – Rund 11 200 #Passagiere haben sich von der einzigen #Fähre auf der #Oder zwischen Deutschland und #Polen in dieser Saison übersetzen lassen. Das teilte die Stadt #Mieszkowice mit, die die Fähre mit dem Namen «Bez granic» (deutsch: Ohne Grenzen) betreibt. Der Schaufelraddampfer verkehrt zwischen #Güstebieser #Loose im #Oderbruch und dem Ort #Gozdowice am polnischen Ufer. Die Saison dauerte vom 1. April bis 26. Oktober.

Die Fähre sei bis auf kurze Unterbrechungen regelmäßig gefahren, teilte ein Stadtsprecher mit. Im Jahr 2013 beförderte das Schiff den Angaben zufolge 7900 Leute. Die Überfahrten mussten immer mal …

Schiffsverkehr + Fähren + barrierefrei: Erster Teilerfolg für Spreefähre, aus berlinonline.de

http://www.berlinonline.de/nachrichten/koepenick/erster-teilerfolg-fr-spreefhre-56516 Nicht alle Menschen kommen durch den #Spreetunnel in #Köpenick. Um über die Spree zu kommen, muss man 50 Stufen hinunter und 50 wieder hinaufsteigen. Das ist für #RollstuhlfahrerInnen, alte Menschen oder #FahrradfahrerInnen eine Zumutung. Eine #Fähre, angeregt durch eine Bürgerinitiative, soll das Problem lösen. Die erste Hürde ist überwunden.

In seinem Einwohnerantrag fordert der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. den Bezirk Treptow-Köpenick auf, einen Beschluss über den „Betrieb einer Fähre zur barrierefreien Überquerung der Spree im Bereich des Spreetunnels in Friedrichshagen“ zu fassen. Da der Spreetunnel ein wichtiger Knotenpunkt für das Naherholungsgebiet zwischen Müggelspree und Dahme ist und sich andere Überquerungsmöglichkeiten erst wieder in Köpenick oder Hessenwinkel finden, sollten alle Menschen an diesem Punkt über oder unter der Spree hindurch kommen. Erste Hürde scheint überwunden 2353 BefürworterInnen im Bezirk Treptow-Köpenick sprachen sich mit ihren …

Schiffsverkehr: BVG-Fähren nehmen Kurs auf den Winter

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=836 Die #Fähre der Linie #F23 kann am Dienstag, den 14. Oktober 2014, nicht die Haltestelle Neu Helgoland anfahren. Der dor-tige Fähranleger ist nur über eine Gaststätte zu erreichen, die an diesem Tag geschlossen bleibt.

Von Montag, 20. Oktober 2014, bis Samstag, 25. Oktober 2014, wird der Betrieb der Linie #F12 vorübergehend unterbro-chen. Rechtzeitig vor Wintereinbruch führt die BVG in dieser Zeit notwendige Arbeiten an den Anlegern der Linie durch. Die BVG bittet ihre Fahrgäste zu beachten, dass die Linien #F10, #F11 und F12 ab Montag, den 3. November 2014, nach dem Winterfahrplan fahren. Die Saisonfähren #F21 und F23 gehen an diesem Tag in die Winterpause. Ab Karfreitag, 3. April 2015, gilt für alle Fährlinien wieder der Sommerfahrplan.

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertouristische Ziele Berlins, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob seitens des Bundes im Vorgriff auf die #WSV-Reform geplant ist, das Eigen-tum an einigen ausgewählten #Bundeswasserstraßen auf-zugeben und stattdessen an die Bundesländer zu überge-ben bzw. zu verkaufen, und wenn ja, sind hiervon auch Bundeswasserstraßen in und um Berlin betroffen? Antwort zu 1: Nein. Frage 2: Wenn ja, wie ist der Planungs- und Diskussi-onsstand zwischen dem Bund und dem Land Berlin aktu-ell und mit welchem weiteren Zeitablauf rechnet der Se-nat? Antwort zu 2: Entfällt. Frage 3: Inwiefern ist der Senat in die derzeitige Ent-wicklung des #Wassertourismuskonzeptes der Bundesre-gierung eingebunden, welches im Zuge der WSV-Reform nach Aussage der Bundesregierung erstellt werden soll, insbesondere wenn es um die künftige Finanzierung der sog. „#Restwasserstraßen/#touristische Wasserstraßen“ geht? Antwort zu 3: Derzeit ruhen nach Kenntnis der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Arbeiten am Wassertourismuskonzept des Bundes, eine Einbeziehung des Landes Berlin in die Erarbeitung erfolgt daher derzeit nicht. Der Ende August 2014 vorgelegte 6. Bericht zur Re-form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) enthält keine Informationen zu zeitlichen oder inhaltli-chen Planungen des Bundes. Hier heißt es lediglich: „In Amtsbereichen, die überwiegend durch wassertouristisch genutzte Wasserstraßen geprägt sind, kann es zu weiteren Strukturveränderungen kommen. Dies ist abhängig von politischen Entscheidungen zum Wassertourismuskonzept der Bundesregierung.“ (vgl. 6. Bericht zur Reform der WSV, S. 16). Frage 4: Welche Kosten fallen derzeit für den Erhalt der landeseigenen Berliner Wasserstraßen an? Bitte stel-len Sie die Kosten für die einzelnen Wasserstraßen dar und gliedern sie nach Kostenarten auf. Antwort zu 4: Für die Unterhaltung der landeseigenen Berliner Gewässer 1. Ordnung fallen jährliche Kosten in Höhe von rund 220 T€ an. Diese setzen sich aus den Kos-ten für die Sohlräumung und Sohlpeilung, die Gewässer-reinigung sowie die Kontrolle der landeseigenen Bauwer-ke an den Landesgewässern zusammen (Details siehe Tabelle). Bezeichnung der landeseigenen Berliner Wasser-straßen Sohlräumung und -peilung Gewässer-reinigung Bauwerks-kontrollen Aalemannkanal 2.000 € 3.600 € 700 € Alter Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal 11.000 € 20.000 € 2.500 € Alte Spree (in Spandau) 9.000 € 2.300 € 400 € Spree von der Landesgrenze bis Dämeritzsee (ober-halb) 6.000 € 5.000 € 450 € Havelschlenke 1.000 € 2.000 € 200 € Kanäle an der Müggelspree bis Neu-Venedig 12.000 € Maselakekanal 1.000 € 3.200 € 700 € Neuköllner Schiffahrtskanal mit Oberhafen 16.000 € 41.400 € 4.500 € Nordhafen Spandau 3.000 € 4.000 € 350 € Stößensee 20.000 € 26.000 € 2.300 € Tegeler Hafen mit Stichkanal 5.000 € 3.000 € 400 € Teufelsseekanal 1.000 € Unterhafen Spandau (Südhafen) 2.000 € 2.800 € 300 € Westhafen 4.800 € Frage 5: Wie viele Ufer-Kilometer der durch Berlin führenden Wasserstraßen sind a) in Privatbesitz und b) in öffentlicher Hand? Bitte zu b) alle Inhaber mit km-Angabe aufführen. Antwort zu 5: Zur Beantwortung der Frage wäre eine grundstücksgenaue Auswertung eines jeden Ufergrund-stückes entlang der Gewässer notwendig. Eine derartige grundstücksscharfe und vollständige Auflistung der Ufereigentümer ist beim Senat und bei den Bezirken nicht vorhanden. Frage 6: Wie viele Steganlagen befinden sich an den unter 5)b) genannten Ufern, für welche Bootsformen sind diese ausgelegt, wie hoch sind die Unterhaltskosten hier-für (inkl. Kosten der Zuwegung) und welche Pachtein-nahmen stehen dem gegenüber? Antwort zu 6: An Ufern, die der öffentlichen Hand gehören, befinden sich – neben Sportbootstegen (Gewäs-seraufsicht bei den Bezirksämtern) – Steganlagen im Besitz des Landes Berlin, verwaltet durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), sowie Wasserret-tungsstationen des ASB, der DLRG und des DRK, an denen Rettungsboote liegen. Bei der Wasserbehörde sind dazu 22 genehmigte An-lagen wie folgt registriert: ASB –Wasserrettungsstationen 3 Vorgänge: 1) Kleiner Müggelsee, südliches Ufer (Badestelle) 2) Seddinsee, südwestliches Ufer (Schwarzer Weg 6) 3) Tegeler See, südöstliches Ufer, km 1,0 (Saatwinkel) BIM – Anlagen, die von Berliner Behörden und Instituti-onen genutzt werden 3 Vorgänge: 1) Müggelspree, rechtes Ufer, km 2,3 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 3,5 (Mertensstr. 140) 3) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,0 (Am Postfenn) DLRG –Wasserrettungsstationen 14 Vorgänge: 1) Großer Müggelsee, rechtes Ufer, km 4,0 (Josef-Nawrocki-Str.) 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 6,0 (Bürgerablage) 3) Oberhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Fährweg) 4) Oberhavel, linkes Ufer, km 7,0 (Sandhauser Str. 61) 5) Unterhavel, rechtes Ufer, km 7,6 (Große Badewiese) 6) Unterhavel, linkes Ufer, km 9,7 (Große Steinlanke) 7) Unterhavel, linkes Ufer, km 6,5 (Grunewaldturm) 8) Unterhavel, linkes Ufer, km 12,0 ( Großes Tiefehorn) 9) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,8 (Schildhorn) 10) Unterhavel, linkes Ufer, km 14,0 (Jagen 95, gegen-über Pfaueninsel) 11) Unterhavel – Scharfe Lanke (Am Pichelssee 20/21) 12) Unterhavel – Großer Wannsee, westliches Ufer, km 2,0 (Heckeshorn) 13) Unterhavel – Großer Wannsee, östliches Ufer, km 1,6 (Wannseebadweg) 14) Kleiner Wannsee, linkes Ufer, km 3,7 (Königstr. 68) DRK –Wasserrettungsstationen 2 Vorgänge: 1) Unterhavel, rechtes Ufer, km 6,5 (Kleine Badewiese) 2) Unterhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Breitehorn) Die Unterhaltungskosten sind bei diesen, wie auch bei Sportbootsteganlagen von dem Stegeigentümer zu tragen. Hierzu liegen weder bei der Wasserbehörde noch in den Bezirken Angaben vor. Die Pachteinnahmen bei Bundeswasserstraßen werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin) erhoben. Eine Aussage bezüglich der entsprechenden Pachthöhen ist direkt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de, ein-zuholen (vgl. generelle Ablehnung entsprechender Be-antwortungen auf dem Weg Schriftlicher Anfragen auf Landesebene, dargestellt in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17 / 14565 vom 17. September 2014 über „Baustellen auf Bundeswasserstraßen“). Für die landeseigenen Gewässer I. Ordnung werden aus Verträgen über Steganlagen jährliche Pachteinnahmen von ca. 17.000 € erzielt. Seitens der abgefragten Bezirke gingen ergänzend da-zu fristgerecht folgende Rückmeldungen ein:  Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpe-nick, Steglitz-Zehlendorf, Spandau: Fehlanzeige; keine vorliegenden Informationen; Verweis auf das WSA  Bezirk Mitte: die Anzahl der Steganlagen im Be-zirk Mitte ist nicht bekannt. Im Rahmen der Erstel-lung des wassertouristischen Wegeleitsystems (Federführung: Wirtschaftsförderung) wurden 4 Uferbereiche benannt, ausgewiesen und mit einer Beschilderung ausgerüstet, an denen private Nut-zerinnen und Nutzer für 24 h kostenlos mit ihrem Boot anlegen dürfen. Hierfür wurden jedoch keine Steganlage gebaut, sondern geeignete Stellen ent-lang der Spree mit touristischen Hinweisschildern ausgestattet. Es handelt sich um: o die Anlegestelle „Sportpark Neues Ufer“ in Moabit West o die Anlegestelle „Tiergarten“ westlich der Les-singbrücke o die Anlegestelle „Regierungsviertel“ westlich der Friedrichstraße, und o die Anlegestelle „Spreekanal“ östlich Neue Grünstraßenbrücke. Die Unterhaltung unterliegt nach Kenntnis dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA), die Kosten hierfür sind nicht bekannt. Da es sich um ein tou-ristisches Angebot handelt, mit dem der Wasser-tourismus gefördert werden soll, ist das Anliegen hier kostenlos, d.h. es werden keine Einnahmen er-zielt.  Bezirk Neukölln: Steganlagen in bezirklicher Zu-ständigkeit sind nicht bekannt. Abgesehen von den Anlegern der Berufsschifffahrt existiert ein Anle-ger am Estrel (gelbe Welle) und vom Ruderverein Wiking.  Bezirk Reinickendorf: An öffentlich zugänglichen Uferbereichen (Uferweg) befinden sich ca. 120 Sportbootssteganlagen. Ausgelegt sind diese Anla-gen für Sportboote, eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Bootsarten (Ruder-/Motor- oder Se-gelboote) kann mangels Kenntnis nicht getroffen werden. Erkenntnisse über Unterhaltskosten für Zuwegungen liegen nicht vor. Der Uferweg wird vom Straßen- und Grünflächenamt als Grünfläche gepflegt. Frage 7: Welchen Inhalt hat die unter anderem von der Messe Berlin mit in Auftrag gegebene Studie zu den öko-nomischen Effekten des Wassertourismus in Berlin und Brandenburg und liegen bereits Ergebnisse vor und wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der IHK des Landes Brandenburg und der IHK Berlin, des Wirtschaftsverbands Wassersport Berlin-Brandenburg und der Wassersportmesse Boot & Fun. Projektinhalt ist die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation, Effekte und Perspektiven des Wassertourismus in Brandenburg und Berlin. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. Frage 8: Welche Vertreter des Senats nehmen regel-mäßig an dem von den IHKs Berlin und Brandenburg organisierten Erfahrungsaustausch Wassertourismus teil und welche Schlüsse zieht der Senat konkret aus den Gesprächen? Antwort zu 8: Die für Wasserstraßen und Wassertou-rismus zuständigen Verwaltungen nehmen regelmäßig teil. Im Erfahrungsaustausch wird diskutiert, wie die Rahmenbedingungen im Wassertourismus optimiert wer-den können. Frage 9: Wie ist die Zusammenarbeit hinsichtlich der Entwicklung des Wassertourismus zwischen Berlin und Brandenburg organisiert und welche Inhalte werden re-gelmäßig abgestimmt? Antwort zu 9: Es gibt einen regelmäßigen Erfahrungs-austausch zwischen den Verwaltungen und den Marke-tingorganisationen beider Länder sowie der Tourismus-Marketing Brandenburg und visitBerlin (u.a. gemeinsame Marketingmaßnahmen und Messeauftritte). Berlin, den 06. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2014)

Schiffsverkehr: Baustellen auf Bundeswasserstraßen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Bundeswasserstraßen in Berlin sind nach Kenntnis der Senatsverwaltung #sanierungsbedürftig? Existieren hierbei Abstufungen der #Sanierungsbedürftigkeit? Frage 2: Liegen der Senatsverwaltung Kostenkalkula-tionen und Umsetzungszeiträume für die Sanierung vor? Wenn ja, mit welchen Kernaussagen?

Frage 3: Auf welchen Abschnitten der Berliner Bun-deswasserstraßen wird derzeit gebaut? Bitte nur für die Binnen- und Tourismusschifffahrt relevante Bauabschnit-te benennen. Mit welchen Einschränkungen im Schiffs-verkehr ist zu rechnen? Ergeben sich daraus wirtschaftli-che Nachteile für Berliner Unternehmen? Frage 4: Wie werden Interessenverbände bzw. Schiff-fahrtsunternehmen über Baumaßnahmen informiert? Frage 5: Welche aktuellen Probleme gibt bzw. gab es bei der Umsetzung der Sanierungsarbeiten des Landwehr-kanals? Welche Ergebnisse brachte das Mediationsverfah-ren? Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Angelegenheiten der Bundeswasserstraßen fallen in die ausschließliche Zu-ständigkeit des Bundes. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt hat sich am 18. September 2014 um eine direkte Beantwortung der vorliegenden Fragen durch die zustän-dige Bundesbehörde, die Wasser- und Schifffahrtsverwal-tung, bemüht. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes lehnt es grundsätzlich ab, Anfragen über den Umweg einer Schriftlichen Anfrage auf Berliner Ebene zu beant-worten. Stattdessen werden Abgeordnete und andere Interessierte gebeten, Fragen eigenständig und direkt an: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de zu richten. Frage 6: Welche positiven Effekte verspricht sich der Senat von der Umsetzung, der im Bundesverkehrswege-plan 2015 angemeldeten Wasserstraßen? Welche Bun-deswasserstraßenprojekte außerhalb Berlins befürwortet der Senat, um eine bessere verkehrliche Erreichbarkeit Berlins zu erreichen? Antwort zu 6: Für den Bereich der Wasserstraßen wurden Projektideen und -vorschläge zum Bundesver-kehrswegeplan (BVWP) 2015 durch die Bundesländer, aber auch Verbände und die Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes (WSV) eingereicht. Hieraus wur-den die Projektdefinitionen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die WSV entwickelt. Ein Projektvorschlag durch das Land Berlin im Be-reich der Bundeswasserstraßen Berlins erfolgte lediglich für VDE1 17 bis zum Westhafen. Dieses Vorhaben führt das BMVI als „Laufendes Vorhaben“ (Maßnahmen des BVWP 2003, die im neuen BVWP nicht mehr untersucht werden, sondern im Bezugsfall des neuen BVWP enthal-ten sind). Konkrete Wirkungs- oder Potenzialanalysen für ande-re Maßnahmen liegen nicht vor, sondern sind Teil der Projektentwicklung im Prozess der BVWP Erstellung. Generell begrüßt die Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt alle Projekte, die den dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb angemessener Schifftypen auf den Wasserstraßen der Hauptstadtregion unterstützen. Dazu gehören auch Anpassungen auf Brückendurch-fahrtshöhen und Abladetiefen, die zum Beispiel die durchgängige wirtschaftliche Befahrbarkeit für zweilagige Containerverkehre von und nach Berlin sicherstellen. Berlin, den 29. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)

Schiffsverkehr + barrierefrei: Eine Fähre über den Spreetunnel, aus berlinonline.de

http://www.berlinonline.de/nachrichten/treptow/eine-fhre-ber-den-spreetunnel-55119 50 #Stufen #hinunter und 50 Stufen wieder #hinauf – schon hat man die #Spree #unterlaufen. Allerdings nur, wenn man Treppen gehen kann. #FahrradfahrerInnen, Menschen mit #Kinderwägen, #RollstuhlfahrerInnen und alte Menschen tun sich damit schwer. Eine Bürgerinitiative fordert nun eine #Fähre, die diese Leute über die Spree schippert.

In seinem Einwohnerantrag fordert der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. den Bezirk Treptow-Köpenick auf, einen Beschluss über den „Betrieb einer Fähre zur barrierefreien Überquerung der Spree im Bereich des #Spreetunnels in #Friedrichshagen“ zu fassen. Da der Spreetunnel ein wichtiger Knotenpunkt für das Naherholungsgebiet zwischen Müggelspree und Dahme ist und sich andere Überquerungsmöglichkeiten erst wieder in Köpenick oder Hessenwinkel finden, sollten alle Menschen an diesem Punkt über oder unter der Spree hindurch kommen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist der Spreetunnel mit 50 Treppenstufen …

Schiffsverkehr: Feinstaubbelastung durch die Binnenschifffahrt in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Weise werden im Zuge der #Luftgütemessungen in Berlin auch die #Schadstoffbelastungen die insbesondere durch #Binnenschifffahrt verursacht wer-den, erfasst? Frage 2: Gibt es Messstellen, die besonders darauf ausgerichtet sind? Frage 3: An welchen Gewässerabschnitten treten die höchsten Feinstaubbelastungen, die im Wesentlichen auf den Betrieb der #Binnenschiffe zurückzuführen wäre, auf?

Antwort zu 1, 2 und 3: In der Nähe der Jannowitzbrü-cke gibt es eine Luftgüte-Messstation unmittelbar am Spreeufer, mit der u.a. auch der Einfluss der Schiffsemis-sionen auf die Luftbelastung in der Berliner Innenstandt dokumentiert werden kann. In diesem Abschnitt ist insbe-sondere das Aufkommen an Fahrgastschiffen im Sommer relativ hoch, so dass der Messpunkt für die Situation auch an anderen stark frequentierten Flussabschnitten der In-nenstadt als repräsentativ angesehen werden kann. Die Messwerte dieser Station liegen im Mittel nicht höher als an anderen Messpunkten in Wohngebieten ab-seits von Hauptverkehrsstraßen und damit deutlich unter-halb der einschlägigen Grenzwerte. Anders als der Straßenverkehr, dessen Emissionen sich in stark befahrenen Straßenschluchten aufgrund der Barrierewirkung der umliegenden Gebäude nur relativ schlecht ausbreiten und deshalb häufig zu Grenzwertüber-schreitungen führen, werden Schiffsemissionen relativ schnell verdünnt, so dass die dadurch erzeugte Zusatzbe-lastung in dem für Grenzwertüberschreitungen maßge-benden Tages- oder Jahresmittel kaum zu Buche schlägt. Allerdings tragen die Schiffsemissionen zur stadtwei-ten Hintergrundbelastung bei und sie führen in unmittel-barer Nähe der Uferbereiche zu Geruchsbelästigungen. Zudem ist bekannt, dass die ausgestoßenen Dieselpartikel gesundheits- und klimaschädlich sind. Frage 4: Auf welche Schiffstypen ist die größte Feinstaubbelastung im Innenstadtbereich zurückzuführen (Fahrgast- oder Gütertransportschiffe)? Antwort zu 4: Wie bereits in der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/13 840 dargelegt, liegen dem Senat dazu keine Daten vor. Frage 5: Was wurde in den letzten Jahren unternom-men, um die Feinstaubbelastung durch Binnenschiffe zu senken? Welche Verbesserungen konnten damit erreicht werden? Antwort zu 5: Wie bereits in der Antwort zu den Schriftlichen Anfragen Nr. 17/12725 und 17/13 840 be-schrieben, unterstützt der Senat umweltfreundliche An-triebe bei Fahrgastschiffen durch Modellprojekte (3 Schif-fe) und fördert die Nachrüstung von Partikelfiltern im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms II (UEP II). Zusätzlich zu den 3 Schiffen des Modellprojekts wurde bisher ein weiteres Fahrgastschiff eigenständig nachge-rüstet. Bisher wurde das Förderprogramm UEP II nicht in Anspruch genommen. Jedoch hat eine große Reederei angekündigt, ein Fahrgastschiff ihrer Flotte im nächsten Winter nachzurüsten. Auch mit der größten Fahrgastree-derei führt der Senat weitere Gespräche über die Filter-nachrüstung weiterer Schiffe. Die aufgrund des Modell-projekts gestiegene Sensibilität der Öffentlichkeit für das Thema Rußemissionen aus Fahrgastschiffen hat immerhin zu einer wachsenden Bereitschaft zumindest bei den grö-ßeren Fahrgastreedereien geführt, in die Modernisierung der Motoren ihrer Schiffe zu investieren. Im Rahmen des Nahverkehrsplans werden Umwelt-standards auch für Fähren festgelegt. So wird auf die besondere Eignung von Elektroantrieben als schadstoff-armer Antrieb verwiesen und für Dieselmotoren die Aus-rüstung mit Partikelfiltern gefordert, die die Partikelmasse um mindestens 90 % reduzieren. In diesem Jahr werden auf den Fährlinien zunehmend Solarfähren eingesetzt. Nur die Linie Wannsee-Kladow wird mit einem moder-nen Schiff mit Dieselantrieb inklusive Filter betrieben. Hinsichtlich der Frachtschifffahrt wird auf die Ant-wort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat im In-nenstadtbereich, ähnlich der Umweltzone aber mit ange-passten Kriterien, einen Bereich mit verschärften Emissi-onsgrenzwerten für Binnenschiffe zu schaffen? Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine Nachrüstung der Binnenschiffe mit Rußpartikelfiltern schnellstmöglich umzusetzen? Antwort zu 6 und 7: Anders als beim Straßenverkehr gibt es für das Land Berlin keine rechtliche Handhabe, die Nachrüstung mit Partikelfiltern bei Fahrgast- oder Fracht-schiffen verbindlich vorzuschreiben. Zunächst ist festzustellen, dass Grenzwertüberschrei-tungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid nur an Haupt-verkehrsstraßen vorkommen. Entlang der innerstädtischen Wasserstraßen werden die Luftqualitätsgrenzwerte wegen des vergleichsweise geringen Beitrags der Schiffsemissi-onen und der zumeist sehr guten Bedingungen für die Ausbreitung der ausgestoßenen Schadstoffe mit Sicher-heit eingehalten. Eine rechtliche Begründung für Fahrver-bote für die Schifffahrt analog zu den Fahrbeschränkun-gen für Kfz in der Umweltzone gibt es daher nicht. Hinzu kommt, dass die mit Schiffen befahrbaren Ge-wässer in Berlin ganz überwiegend Bundeswasserstraßen sind, zum Teil mit übergeordneter oder sogar internatio-naler Bedeutung für die Frachtschifffahrt. Damit liegt die Regelungskompetenz für die Schifffahrt in Berlin bei der Bundesregierung, was die Grenzwerte für den Schadstoff-ausstoß von Schiffsmotoren angeht sogar beim europäi-schen Gesetzgeber. Berlin kann also keine Vorschriften oder Fahrverbote für Schiffe erlassen, die besonders viele Schadstoffe emittieren. Berlin setzt sich jedoch im Rah-men seiner Möglichkeiten dafür ein, dass die europäi-schen Grenzwerte für die Schadstoffemission von Schiffsmotoren weiter verschärft und dass Anforderungen für die Nachrüstung bestehender Schiffsmotoren mit Rußfiltern festgelegt werden. Frage 8: In welchem Umfang stehen dafür auch in den nächsten Jahren Förderungen zur Verfügung? Antwort zu 8: Wie bereits in der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/12725 dargelegt, wurden für die Nachrüstung von Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern 550 T€ Programmmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im UEP II reserviert. Da die Programmlaufzeit des UEP II Ende 2015 endet, ist eine Förderung der Nachrüstung weiterer Schiffe nur noch begrenzt möglich. Die Maßnahmen müssen spätes-tens im Winter 2014/ 2015 durchgeführt werden. Eine Förderung über das Jahr 2015 hinaus ist derzeit noch nicht gesichert. Der Senat strebt aufgrund der Ge-sundheits- und Klimarelevanz von Dieselruß eine Fortset-zung der Fördermöglichkeit für die Filternachrüstung auch in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 an, soweit die Gelder auch nachgefragt werden. Berlin, den 22. August 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2014)

Schiffsverkehr + Fähren: Zwischen Rahnsdorf und Müggelheim Heimatverein will Linienbetrieb der Ruderfähre wieder aufnehmen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zwischen-rahnsdorf-und-mueggelheim-heimatverein-will-linienbetrieb-der-ruderfaehre-wieder-aufnehmen,10809148,28113862.html Vor einem knappen Jahr war Schluss mit der legendären #Ruderfähre zwischen #Rahnsdorf und #Müggelheim. Nun hat der Heimatverein Köpenick die #Fähre gekauft. Er kämpft darum, dass der #Linienbetrieb wieder aufgenommen wird.

Vor zehn Monaten ging auf der #Müggelspree in Köpenick eine Ära zu Ende. Nach 102 Jahren wurde damals Berlins einzige Ruderfähre, die jeden Sommer tausende Menschen zwischen Müggelheim und Rahnsdorf hin- und herbrachte, eingestellt. Die BVG vergab die Fähren in Köpenick an die Weiße Flotte Stralsund, die nur 36 Meter lange Strecke über die Müggelspree hielt man für nicht mehr notwendig. Daran konnten auch gut 18 000 Protestunterschriften und diverse Petitionen an …