Schiffsverkehr: Ausflugsschiff rammt Schleuse am Tiergarten Auf dem Landwehrkanal hat sich am späten Mittwochnachmittag ein Schiffsunfall an der Unterschleuse am Tiergarten ereignet., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article129231670/Ausflugsschiff-rammt-Schleuse-am-Tiergarten.html

Aus noch ungeklärter Ursache ist fuhr ein #Fahrgastschiff beim Einfahren in die #Schleusenkammer in Richtung #Charlottenburg gegen das #Schleusentor, bestätigte ein Polizeisprecher am Abend. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand. Über den Umfang des Schadens gibt es noch keine Erkenntnisse. Die #Wasserschutzpolizei übernahm die Ermittlungen. Nach Angaben von Augenzeugen soll sich durch die Havarie das westliche Schleusentor verbogen haben. Nach Informationen der Berliner Morgenpost mussten die mehr als 50 Fahrgäste nach Aufforderung des Kapitäns das Schiff der Reederei Riedel verlassen. Nachfolgende Boote und Ausflugsschiffe konnten die Schleuse, deren Betrieb täglich um …

Schiffsverkehr + Häfen: Wassertourismus in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezogen auf #Spree, #Landwehrkanal, Berlin- Spandauer #Schifffahrtskanal, #Humboldthafen sowie #Urbanhafen: An welchen Stellen gibt es #Anlegestellen für a) #Fahrgastschiffe b) #Frachtschiffe c) #Sportboote d) Sportboote zur Beförderung von Fahrgästen / Charter? Antwort zu 1: a) Anlegestellen für Fahrgastschiffe gibt es in allen genannten Gewässern, eine Datenbank mit verlässlichen Zahlen über bestehende Anlagen existiert nicht. Hauptsächlich konzentrieren sich die Anlegestellen im Bezirk Mitte und im Treptower Hafen sowie in weiteren touristischen Schwerpunktgebieten. b) Die Zuständigkeit für Anlegestellen für Frachtschiffe liegt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, der Senat verfügt über keine Angaben dazu. c) und d) Anlegestellen für Sportboote jedweder Art existieren von den genannten Gewässern lediglich in der Spree, hier schwerpunktmäßig in den Bereichen Niederschöneweide, Oberschöneweide, Halbinsel Stralau und Plänterwald. Darüber hinaus liegen dem Senat keine detaillierten Erkenntnisse vor. Frage 2: Wem gehören diese Anlegestellen und wer ist jeweils für den Unterhalt verantwortlich? Antwort zu 2.: Die Anlegestellen befinden sich im Privateigentum. Für den Unterhalt sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Frage 3: Welche Nutzungsvereinbarungen für Dritte bestehen und wie lange gelten diese jeweils? Antwort zu 3.: Inhaberinnen und Inhaber der Anlegestellengenehmigung können Nutzungsvereinbarungen mit Dritten privatrechtlich abschließen. Der Senat hat hierauf keinen Einfluss. Frage 4: Was passiert bei Beendigung von Nutzungsvereinbarungen und nach welchem Verfahren erfolgt ggf. die Anschlussvergabe? Antwort zu 4: Über privatrechtliche Pachtverträge und Vergabemodalitäten liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Nach welchem Verfahren werden neue Steganlagen geplant und wie erfolgt dann die Nutzungsvergabe? Antwort zu 5: Der Senat selbst plant keine neuen Steganlagen. Neue Steganlagen werden von Privatpersonen oder privaten Unternehmen geplant. Die Genehmigung durch die Wasserbehörde erfolgt auf Antrag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Einwände der am Verfahren zu beteiligenden Behörden bestehen. Zur Nutzungsvergabe vgl. Antwort zu 3. und 4. Frage 6: Welche Bedingungen gibt es für die Betreiber der Steganlagen? Antwort zu 6: Die wasserbehördliche Genehmigung wird für jeden Einzelfall mit örtlich spezifischen Nebenbestimmungen (Auflagen) erteilt. Frage 7: Welche zusätzlichen Anlegestellen sind a) möglich b) im Beantragungsverfahren c) bereits in Planung d) bereits in Ausführung? Antwort zu 7: a) Die Prüfung erfolgt erst nach entsprechender Antragstellung. b) Keine. c) Entzieht sich der Kenntnis des Senats. d) Keine Frage 8: Wo gibt es brachliegende oder noch ungenutzte Anlegestellen? Frage 9: Ist für die o.g. Anlegestellen eine künftige Nutzung geplant? Wenn ja – welche? Wenn nein – warum nicht? Antwort zu 8. und zu 9: Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Frage 10: Wer ist für die Zuwegung zu den Anlegestellen verantwortlich? Antwort zu 10: Genehmigungsinhaberinnen und Genehmigungsinhaber müssen die Zuwegung mit landseitigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern privatrechtlich klären. Frage 11: Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet: – wo gibt es Liegeplätze für Hausboote? – wo ist es geplant, Liegeplätze für Hausboote einzurichten? Antwort zu 11: Der Senat hat keine Liegeplätze für Hausboote ausgewiesen und plant auch nicht, entsprechende Liegeplätze einzurichten oder auszuweisen. Frage 12: Gibt es ein berlinweites Gesamtkonzept für Anlegestellen und wenn ja, wer ist Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 12: Es gibt kein berlinweites Gesamtkonzept explizit für Anlegestellen. Frage 13: Gibt es auf Ebene der betroffenen Bezirke gültige Konzepte und wenn ja, wer ist jeweils Ansprechpartner für die Umsetzung des Konzepts? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin hat ein Liegestellenkonzept erstellt. Ansprechpartner ist das Stadtplanungsamt. Frage 14: Wie ist visit Berlin eingebunden in die Planung der Anlegestellen sowie der Liegeplätze für Hausboote? Antwort zu 14: Die Berlin Tourismus Marketing & Kongress GmbH (visitBerlin) ist formal nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings gibt visitBerlin aufgrund der touristischen Expertise und der Mitarbeit in diversen Gremien (hier erfolgen Abstimmungen mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), den betroffenen Bezirken und den Verbänden) entsprechende Hinweise zur Entwicklung dieses Themas. Weiterhin besteht enger Kontakt zu den führenden Reedereien, um das Thema unter touristischen Aspekten zu begleiten. Frage 15: Gibt es ein aktuell gültiges Wassertourismuskonzept für Berlin und wer ist für die Umsetzung dessen verantwortlich? Antwort zu 15: In Berlin existiert ein Wassertourismuskonzept aus dem Jahr 2003. Das Land Berlin verfügt zudem über ein 2011 vom Senat verabschiedetes Tourismuskonzept. In dieses ist der Wassertourismus integriert. Für das Tourismusmarketing ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zuständig. Anträge auf Errichtung wasserbaulicher Anlagen bearbeiten die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. das örtlich zuständige Bezirksamt. Frage 16: Wenn nein, wann ist geplant ein Wassertourismuskonzept für Berlin zu erarbeiten? Antwort zu 16: Es ist nicht geplant, ein weiteres Wassertourismuskonzept zu erarbeiten. Frage 17: Welchen Stellenwert hat der Wassertourismus für den Berliner Senat in Hinblick auf die gesamte touristische Entwicklung Berlins? Antwort zu 17: Der Wassertourismus ist ein Teil des Berlintourismus, der zwar in absoluten Zahlen (Anzahl der Gäste und Übernachtungen) von begrenzter Bedeutung ist, aber für Berlin eine Imagewirkung entfaltet, die sich positiv auf den gesamten Berlintourismus und dessen weltweite Vermarktung auswirkt. Frage 18: Welche Maßnahmen ergreifen Sie um Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Teilnehmern auf und am Wasser zu vermeiden und eine faire Teilhabe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten? Antwort zu 18: Die schiffbaren Gewässer der Berliner Innenstadt sind bereits heute schon verkehrlich und wasserwirtschaftlich so stark ausgelastet, dass die Zustimmung zu zusätzlichen Anlegestellen seitens der Bundesschifffahrtsverwaltung und der Wasserbehörde nicht zu erwarten ist. Neue Antragstellende müssten daher versuchen, privatrechtliche Verträge mit den Betreibenden bereits vorhandener Anlegestellen über eine Mitnutzung abzuschließen. Die Sicherstellung einer marktwirtschaftlich fairen Teilhabe der einzelnen Antragstellenden am Wassertourismus ist aber nicht Aufgabe des Senats. Berlin, den 05. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Behelfsbrücken für die Verkehrsführung während des Abrisses und Neubaus der Freybrücke werden auf Pontons über die Havel eingeschoben, aus Senat

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#Sperrung der Unteren #Havel #Wasserstraße im Bereich #Freybrücke km 2,95 vom 21.05.2014 bis 23.05.2014 Die Freybrücke überquert im Zuge der Heerstraße die Untere Havel Wasserstraße in Berlin-#Spandau. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Brücke wurde im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen als nicht mehr ausreichend eingestuft. Für den Abriss und den Neubau der stark befahrenen Freybrücke wird jetzt eine leistungsfähige Umfahrung über zwei nebeneinander liegende Behelfsbrücken errichtet. Damit können nach vollständiger Fertigstellung der Behelfsumfahrung ab Anfang September 2014 die zur Zeit notwendigen Verkehrseinschränkung aufgehoben werden. Nach Errichtung der ingenieurtechnisch anspruchsvollen Gründungen und der Herstellung mehrerer Brückenwiderlager für die bauzeitlichen Ersatzbrücken wurden in den letzten Wochen zwei große Behelfsbrücken vor Ort montiert. Nach Abschluss der letzten Montagearbeiten an diesen Brücken steht nun der für jeden Brückenbau sehr komplexe Bauablauf zum Einschwimmvorgang über die Wasserstraße der Unteren Havel an. Die wiederverwendbaren Behelfsbrücken, bestehend aus sogenannten Festbrückenteilen, müssen beide vom Ostufer zum Westufer verschoben werden. Die Überquerung der Brücken des Flusses Havel erfolgt mittels eines speziellen Pontons. Für den Verschub bzw. Einschwimmvorgang ist die Untere Havel vom 21.5.2014 ab 05:00 Uhr bis zum 23.05.2014 um 06:00 Uhr im Bereich der Baustelle UHW km 2,95 für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt. Für den Verkehr auf der alten Freybrücke bzw. im Zuge der Heerstraßeergeben sich neben den bereits bestehenden erforderlichen Einschränkungen keine weiteren Beeinträchtigungen. Die bestehenden Fahrstreifen und Gehwegbereiche stehen während des Brückeneinschubs weiterhin zur Verfügung. Für die Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis. Nach der Montage der beiden Behelfsbrücken über die Havel beginnen unmittelbar im Anschluss die erforderlichen Bauleistungen zur Montage der weiteren Brückenelemente zur Anbindung der Behelfsbrücken an die Heerstraße. Das betrifft die Umverlegung der verschiedenen Medientrassen, die Errichtung einer bauzeitlichen Lärmschutzwand und die Ausführungen zum Straßenbau für die Behelfsumfahrung. Erst nach Abschluss aller notwendigen Bauleistungen kann eine vollständige Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung erfolgen. Diese planmäßigen Bauleistungen sollen bis Anfang September 2014 abgeschlossen sein. Auf Grund der Bestandsituation der alten Freybrücke und den damit verbundenen Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr über 18 t, insbesondere für die BVG, werden fortlaufend Alternativen und Beschleunigungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Schiffsverkehr: Engpass an der Mühlendammschleuse, aus Senat

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Frage 1: Wann erwartet der Senat, dass die #Mühlendammschleuse wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Sieht der Senat eine Möglichkeit einer schnelleren #Schadensbehebung, damit die #Schleuse noch in dieser #Sommersaison wieder in vollem Umfang genutzt werden kann? Frage 2: Wie setzt sich der Senat für eine schnellere Behebung des Schadens ein? Frage 3: Welche EU-Normen in diesem Zusammenhang haben sich seit den 90er Jahren verändert und welchen Einfluss hat dies auf die Reparatur der Schleuse? 3.1. Wird dadurch die Reparatur der Schleuse verzögert? Falls ja, wie lange? 3.2. Erhöhen sich dadurch die Kosten für die Reparatur der Schleuse? Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Öffnungszeiten der zweiten Kammer der Mühlenschleuse zu verlängern, um die Frachtschifffahrt möglichst außerhalb der Hauptausflugszeit abwickeln zu können? Antwort zu 1 bis 4: Die Südkammer der Schleuse Mühlendamm auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW) bei km 17,5 wurde aufgrund der Havarie vom 22. März 2014 bis auf Widerruf für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt (Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 57/2014 gemäß § 1.22 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) für die Schifffahrt auf der Spree- Oder- Wasserstrasse (SOW)). Bei der SOW handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Die Verwaltung dieser liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die WSV sorgt unter anderem als Strompolizeibehörde und Bauaufsichtsbehörde dafür, dass sich die Wasserstraßen in dem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand befinden und dass die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Wasserstraßen allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die WSV unterhält und betreibt auch die Schleuse Mühlendamm. Die vorliegende Anfrage betrifft somit ausschließlich ein Bundesvorhaben und damit die originäre Zuständigkeit des Bundes – unbenommen der Bedeutung der Anlage für Berlin. Einflussmöglichkeiten des Landes, z. B. auf die Beschleunigung des Verfahrens oder die Änderung von Betriebszeiten, bestehen vor diesem Hintergrund nicht. Nach dem jetzigen Kenntnisstand des Senats wurde nach Schadenseintritt am Schleusentor der Mühlendammschleuse vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin die Trockenlegung der Schleusenkammer veranlasst. Nach erfolgter Trockenlegung fanden diverse Untersuchungen zur Feststellung des Schadensausmaßes statt. Diese mündeten in eine gemeinsame Schadensbegutachtung und -besichtigung am 9. April 2014 unter Teilnahme des WSA, der Bundesanstalt für Wasserbau, dem Havariekommissar sowie einem Versicherungsgutachter. Es wurde nach vorliegenden Informationen einvernehmlich festgestellt, dass aufgrund des Schadensbildes eine Notreparatur für eine zeitnahe Wiederaufnahme von Schleusungen in dieser Kammer nicht möglich ist. Zur Schadensbeseitigung und Herstellung der Betriebsfähigkeit der Schleusenkammer muss ein Torflügel eine Teilerneuerung erfahren. Nach der Bestimmung und Beschreibung der notwendigen Leistung soll nach Aussagen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Ost eine Vergabe der Instandsetzungsarbeiten bis Ende Mai 2014 mit dem Ziel einer Sanierung bis Ende August 2014 erfolgen. Berlin, den 22. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)

Fähren + Schiffsverkehr: Leinen los für Fähren, aus BVG

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1812593.html

Die #Fährlinie #F10 verbindet ganzjährig #Wannsee mit Alt-#Kladow. Das auf dieser Linie eingesetzte neue Fährschiff wird durch einen modernen, schadstoffarmen Dieselmotor angetrieben und Schiff und Anleger sind voll barrierefrei. Für die Überfahrt findet der Kurzstreckentarif keine Anwendung. Durch einen Elektromotor angetrieben und ebenfalls voll barrierefrei sind die Schiffe der Fährlinien #F11 und #F12. Bei genügender Sonneneinstrahlung können die Schiffe sogar allein durch Solarenergie angetrieben werden. Keine Sorge, versteckt sich die Sonne, springen Batterien ein, die über Nacht aufgeladen werden. Die Linie F11 verbindet ganzjährig Oberschöneweide, Wilhelmstrand mit Baumschulenstraße/ Fähre und die Linie F12 verkehrt auch ganzjährig zwischen Wendenschloß, Müggelbergallee und Grünau, Wassersportallee. Die sogenannten Saisonfähren #F21 und #F23 sind Katamarane und von April bis November im Einsatz. Katamarane, sie sind auf zwei Rümpfen gebaut, verdrängen dadurch weniger Wasser und verbrauchen weniger Energie. Die Fahrgasträume wurden vollständig barrierefrei eingerichtet. Seit neuestem ist die F23 ungeschränkt zu erreichen. Bitte beachten Sie: Die Fährlinie F21 ist bisher nicht barrierefrei zu erreichen. Die Überfahrt gibt es zum ganz normalen VBB-Tarif.

SCHIFFFAHRT Schnaufend über Spree und Havel 150 Jahre lang transportierten Dampfer in Berlin Menschen und Fracht. Ein Buch erinnert an ihre Geschichte, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article126909851/Schnaufend-ueber-Spree-und-Havel.html

Prinzessin Charlotte von Preußen war die Erste. Schnaufend und pfeifend machte sie sich auf den Weg von #Charlottenburg zur #Pfaueninsel. Das erste in Deutschland gebaute #Dampfschiff lief 1816 in #Pichelsdorf vom Stapel und befuhr bis 1821 mit seinen Passagieren die Spree und die #Havel. An die Prinzessin und ihre vielen Nachfolger auf den Berliner #Gewässern erinnert das Buch „Die #Dampfschifffahrt auf Havel und Spree“, das am heutigen Montag im #Sutton-Verlag erscheint. Autor Joachim Winde ist mit Flussschiffen groß geworden. Sein Großvater war Schiffer, die Familie lebte an der Elbe, bevor sie 1953 nach Ost-Berlin zog. Nach seinem Studium in Dresden arbeitete der Wirtschaftsingenieur für Verkehrswesen in der …

Schiffsverkehr: Havelkanal nach Schiffsbrand gesperrt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/havelkanal-nach-schiffsbrand-gesperrt,10809148,26765830.html

Nach einem Brand auf einem Sportmotorboot bei #Schönwalde (Havelland) ist der #Havelkanal für die #Schifffahrt #gesperrt worden. Das Kajütboot war in der Nacht zum Sonntag am Anleger der Schleuse Schönwalde aus bislang ungeklärter Ursache in Flammen aufgegangen, wie die Polizei mitteilte. Die Feuerwehr konnte nicht verhindern, dass das Boot ausbrannte und auf den Grund des Kanals sank. Weil Kraftstoff austrat, musste die Feuerwehr eine Ölsperre auslegen. Die dreiköpfige Besatzung …

Schiffsverkehr: Berliner BVG-Passagiere ärgern sich Die neuen Fähren sind nur zu Wasser barrierefrei, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-bvg-passagiere-aergern-sich-die-neuen-faehren-sind-nur-zu-wasser-barrierefrei/9690508.html

Die neuen #BVG-#Fähren sind auch auf #Rollstuhlfahrer und #Kinderwagen eingestellt. Für #Zugänge an Land fehlt bisher das Geld. Die BVG ist ziemlich stolz auf ihre neuen Fähren, die sie seit diesem Jahr einsetzt und die am Montag getauft werden sollen. Die Schiffe sind mit ihrem Elektroantrieb besonders umweltfreundlich und außerdem zum ersten Mal auch barrierefrei, so dass Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Kinderwagen bequem stufenlos einsteigen können. So weit die Theorie. In der Praxis müssen die Nutzer zumindest noch bis zum Jahr 2015 warten, ehe sie auch bei der Linie F21 (Schmöckwitz, Zum Seeblick–Krampenburg) in den Genuss des stufenlosen Zugangs kommen. Die Anlegestelle ist nämlich noch nicht umgebaut. Zuständig dafür ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Es liege einzig und allein am fehlenden Geld, sagte …

Schiffsverkehr: Trotz Millionenschaden am Schleusentor – Ausflugsschiffe wollen Sommerfahrplan halten, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2014/03/krisentreffen-der-berliner-reedereien-nach-schleusenkollision.html

#Bootsfahrten durch Berlins Innenstadt sind vor allem bei Touristen sehr beliebt. Nach der #Kollision eines Frachters mit einem #Schleusentor am #Mühlendamm müssen die Ausflügler künftig aber mehr Zeit einplanen. Das gilt auch für die Reedereien, denn der #Schiffsverkehr muss jetzt durch ein einziges Tor geschleust werden. Es sieht noch genauso aus wie seit Samstagvormittag, als der Frachter „Nordwind“ mit der Mühlendammschleuse an der Leipziger Straße kollidiert ist. Das Schiff liegt noch immer direkt davor: 24 Tonnen Stahl der Schleuse sind zusammengeknüllt wie Papier. Trotz der schweren Schäden der Spree-Schleuse in der Berliner Innenstadt wollen die Ausflugsschiffe ihren dichten Sommerfahrplan einhalten. Es werde aber Staus und längere …

SchifffahrtTankschiff rammt Schleusentor auf der Spree, aus Focus

http://www.focus.de/regional/berlin/schifffahrt-tankschiff-rammt-schleusentor-auf-der-spree_id_3709083.html

Der Steuermann eines #Tankmotorschiffes hat am Samstag auf der #Spree in Berlin-Mitte ein #Schleusentor gerammt. Das Südtor der #Mühlendammschleuse wurde eingedrückt und muss komplett ausgetauscht werden. Der 65-Jährige habe wegen eines technischen Defekts die Kollision nicht verhindern können, teilte die Polizei mit. Eine der beiden Schleusenkammern nahe der Fischerinsel kann derzeit …