S-Bahn startet zum neuen Flughafen BER schon vor Eröffnungstermin, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/s-bahn-startet-zum-neuen-flughafen-ber-schon-vor-eroeffnungstermin

Der Countdown läuft –
#S-Bahn startet zum neuen #Flughafen #BER schon vor #Eröffnungstermin

Wie der #VBB nun bestätigen kann, wird der #S-Bahnverkehr zum Flughafen BER schon vor dem offiziellen Eröffnungstermin aufgenommen. Am 26. Oktober startet die Anbindung mit der #S9, drei Tage später ergänzt die #S45 mit dem #Vollbetrieb.

In Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie mit der Flughafengesellschaft FBB und dem VBB, nimmt die S-Bahn einen sogenannten Vorlaufbetrieb zum Flughafen BER rund eine Woche vor dem offiziellen Eröffnungstermin auf. Zunächst fährt die S9 ab dem 26. Oktober bis zum 28. Oktober im 20-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten, am 29. Oktober fahren dann beide Flughafen-S-Bahnen, S9 und S45, im Vollbetrieb und dies jeweils im 20-Minuten-Takt.

Der Flughafen BER ist für den öffentliche Publikums-/Fahrgastverkehr zu diesem Zeitpunkt noch nicht geöffnet. Doch schon vor Inbetriebnahme des neuen Airports arbeiten dort viele Menschen. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, zügig an ihrem neuen Arbeitsplatz im südöstlichen Berlin zu kommen, haben sich die Länder, die Flughafengesellschaft FBB und der VBB geeinigt, den S-Bahnverkehr früher zu starten. Bislang ist der BER-Terminal nur mit Regionalbussen erreichbar.

Zeitraum 26.10.2020 (Mo) – 28.10.2020 (Mi)
Für diese drei Verkehrstage wird es für den Abschnitt Flughafen BER T5 – Flughafen BER T1/2 einen Vorlaufbetrieb der Linie S9 während der Hauptverkehrszeiten (HVZ) geben:

HVZ-Früh: in Flughafen BER T1/2 erste Ankunft / Abfahrt 5:37 / 5:48 Uhr, letzte Ankunft / Abfahrt 8:57 / 9:08 Uhr
HVZ-Spät: in Flughafen BER T1/2 erste Ankunft / Abfahrt 14:17 / 14:28, letzte Ankunft / Abfahrt 18:17 / 18:28 Uhr
Die Linie S45 fährt an diesen drei Tagen weiterhin nur bis zum Bahnhof Flughafen BER T5.

Zeitraum 29.10.2020 (Do) – 30.10.2020 (Fr)

Für diese beiden Verkehrstage wird es für den Abschnitt Flughafen BER T5 – Flughafen BER T1/2, über den bereits vorgesehenen HVZ-Betrieb der Linie S9 hinausgehend, einen Vollbetrieb der Linien S45 und S9 gemäß dem für die Verkehrstage Montag bis Freitag vorgesehenen Fahrplan geben.
In der Nacht vom 30.10.2020 auf den 31.10.2020 besteht somit bereits ein durchgehender Nachtverkehr.
Die gesamte BER – Anbindung von/nach Berlin und ins Umland finden Sie
unter: www.vbb.de/ber

Straßenverkehr + S-Bahn: BER-Zubringerstraße behindert geplante S-Bahn zwischen Marzahn und Köpenick Die wichtige Osttangente macht Ärger, weil sie der parallel geplanten Bahntrasse im Weg ist., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrsprojekt-tvo-im-suedosten-ber-zubringerstrasse-behindert-geplante-s-bahn-zwischen-marzahn-und-koepenick/26201856.html

Auf dem Papier ist die Sache klar: „Die Planungen der #Tangentialverbindung Ost (#TVO) als #Stadtstraße mit einem parallelen #Radschnellweg werden fortgesetzt“, steht in der Koalitionsvereinbarung. „Gleichzeitig wird die Planung für die Schienen-TVO (#Nahverkehrstangente, #NVT) begonnen.“

Die seit Jahrzehnten geplante Verbindung zwischen Marzahn und Köpenick gilt als wichtigstes Verkehrsprojekt für den Berliner Südosten – denn das in diesem Bereich relativ dünne Hauptstraßennetz ist chronisch überlastet und die ÖPNV-Verbindung äußerst umständlich. Mit der Eröffnung des Flughafens BER dürften sich die Mängel bald noch deutlicher bemerkbar machen.

Doch die Planungen ziehen sich nicht nur in die Länge, sondern werden auch zunehmend kompliziert – und entwickeln sich möglicherweise so, dass von dem Doppelprojekt am Ende nur die Straße realisiert wird und die parallele Bahntrasse wegen übermäßiger Kostensteigerungen scheitert.

Letzteres befürchtet zumindest die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Mobilität der Grünen, die sämtliche Aktivitäten „ihrer“ Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) kritisch beobachtet. Mithilfe eines Experten fanden die Basisgrünen heraus, dass die Straßen-TVO laut den Planungsunterlagen so dicht an die vorhandenen parallelen Fernbahngleise rückt, dass keine …

S-Bahn: 40 Jahre Reichsbahnerstreik Als West-Berliner den DDR-Staatsbetrieb bestreikten, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/09/streik-reichsbahn-berlin.html

Auch im #Westteil Berlins gab es ein Stück #DDR: die #S-Bahn. Im September 1980 streikte deren #West-Berliner Personal. Danach lag jahrelang das halbe #Streckennetz still. Ein Zeitzeuge erinnert sich.

Einen geheimnisvollen Ort verbirgt das Wäldchen an der Zehlendorfer Berlepschstraße: Wo heute hochgewachsene Birken stehen, fuhr am 17. September 1980 die letzte S-Bahn ab. Bäume und Sträucher haben den einstigen S-Bahnhof #Düppel überwuchert, Rost nagt am Gleis.

Düppels #Bahnhofsuhr beschäftigte öfters den damals jungen Reichsbahner Michael Götze. Ein Foto zeigt, wie er sie abbaut, weil seinem Arbeitgeber die Reparaturen zu viel wurden: „Wir haben die nicht noch mal neu eingeglast, weil sie die uns ständig eingeschmissen haben“, erinnert sich der heute 60-Jährige. Für Vandalismus war die S-Bahn im Westteil Berlins ein beliebtes Ziel.

#Geisterzüge: #S-Bahnboykott in West-Berlin
Denn die S-Bahn war im Kalten Krieg zwischen die Fronten geraten. Nach dem #Mauerbau 1961 galt in West-Berlin die Parole: Wer S-Bahn fährt, bezahlt Ulbrichts Stacheldraht. #BVG-Buslinien verliefen parallel zu S-Bahnstrecken, neugebaute# U-Bahnlinien kreuzten die S-Bahn an Stellen, wo das Umsteigen mit langen Fußwegen verbunden war. Separate #Fahrkarten waren ohnehin erforderlich. So wurde die S-Bahn ein immer größeres Zuschussgeschäft …

S-Bahn + Bahnverkehr: Personen im Gleis – wohin des Weges?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Pressemeldungen hat die Anzahl der #S-Bahnverspätungen durch Personen, die sich auf die Gleise
begeben haben, eklatant zugenommen von 1554 Fällen in 2019 auf bereits 1734 in der Mitte des Jahres
2020.
Frage 1:
Welche Ursachen/Motive (wie Selbstmordabsicht, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Dealerreservoirs, etc)
stehen hinter diesen Taten? (Bitte tabellarische Aufstellung).
Frage 2:
Auf welche Strecken verteilen sich die Vorkommnisse? Gibt es Schwerpunkte? (Bitte nicht nur die Linie
nennen, sondern Häufungen an konkreten Streckenabschnitten).
Antwort zu 1 und 2:
Die polizeiliche Zuständigkeit liegt in diesen Fällen, da nach der S-Bahn gefragt ist und die
Ereignisse auf dem unmittelbaren Bahngelände stattfinden, bei der #Bundespolizei. Die
parlamentarische Kontrolle von Bundesbehörden und ihrer nachgeordneten Behörden,
einschließlich des damit einhergehenden parlamentarischen Fragerechts, obliegt
ausschließlich dem Deutschen Bundestag.
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Die DB AG teilt hierzu mit: „Siehe die beigefügte Dokumentation [Anlage]. Dargestellt sind
jeweils die Fallzahlen je Teilnetz bzw. je Betriebsstelle für die Verspätungscodierungen 84
(Schadensverhütung, Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten) sowie
85 (Personen im Gleis, Personen am Gleis, Kinder im/am Gleis).“
Frage 3:
Wie viele dieser Fälle wurden
a) überhaupt geahndet und
b) als was geahndet (z.B. Ordnungswidrigkeit nach §64b Eisenbahnbetriebsordnung, #Straftat gem.
§315 Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, …)?
Frage 4:
Nach welchen Kriterien wird diese Ahndung vorgenommen? Wie hoch waren die Strafen konkret? (Bitte um
tabellarische Aufstellung).
Antwort zu 3 und 4:
Weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei der Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist eine Datenbank vorhanden, anhand derer
die Frage beantwortet werden kann; die Merkmale „S-Bahn Berlin“ und „Person im Gleis“
werden nicht gesondert erfasst.
Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gibt es keine Dienstanweisungen oder
Generalienverfügung zu dem Phänomen von (unberechtigten) Personen im S-Bahngleis.
Eine gesonderte statistische Erfassung der Ermittlungsverfahren, die eine der Frage
entsprechende Eingrenzung der Verfahren – insbesondere innerhalb der Verfahren, zu
denen ein Verstoß gegen § 315 StGB notiert ist – ermöglichen würde, wird von der
Staatsanwaltschaft Berlin nicht geführt.
Zudem handelt es sich bei dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen nach § 64b Abs. 2
Nr. 1 und 2 #EBO – sofern keine gleichzeitig verwirklichten Straftatbestände begangen
wurden – um eine #Ordnungswidrigkeit, deren Verfolgung weder der Staatsanwaltschaft,
noch der Amtsanwaltschaft obliegt.
Frage 5:
Wie ist der Ablauf der Ahndung? (Welche Stelle wird wann tätig, wer entscheidet über die Nachverfolgung)?
Antwort zu 5:
Sofern die Staatsanwaltschaft über eine Anzeige oder auf sonstigem Weg Kenntnis von
zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat, hier insbesondere nach § 315
StGB, erlangt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Sachverhalt ausermittelt.
Ausgehend vom Ermittlungsergebnis erfolgt dann eine Einstellung des Verfahrens oder
die Anklageerhebung.
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Frage 6:
Welche Maßnahmen werden über die Ahndung dieser Vorfälle hinaus ergriffen, um darauf aufmerksam zu
machen, dass es sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte handelt, sondern um Straftaten, die dafür
verantwortlich sind, dass unter Umständen tausende andere Menschen auf ihre Beförderung warten müssen
und wichtige Termine nicht wahrnehmen können?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zur Reduzierung von Personen im Gleis werden verschiedene Maßnahmen entwickelt
und erprobt.
Zum Beispiel:
In den letzten Jahren wurden #Zaunanlagen erweitert, die den Zutritt zu den Gleisanlagen
verhindern sollen, am Ostbahnhof wurden probeweise #Bahnsteigendtüren installiert.
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit der Bundespolizei und DB Netz ein interner
Informationsfilm produziert, um die Abwicklung der Fälle zu verbessern und damit die
Auswirkungen zu reduzieren.
Der Leiter der #Betriebszentrale #S-Bahn Berlin führt regelmäßige Absprachen mit der
Bundespolizei durch. Thema ist dort u.a. die Durchsprache aktueller relevanter Fälle (z.B.
„Personen im Gleis“), das Abwägen möglicher Handlungsalternativen mit dem Ziel der
Reduzierung von Störungsauswirkungen und die Sensibilisierung der Polizeibeamten für
die eintretenden Folgen ihrer bei Gefahr im Verzug ergehenden Forderungen zur
Durchführung betrieblicher Sicherheitsverfahren (Gleissperrung, Befehl zum Fahren auf
Sicht, Erkundungsfahrt u.ä.).“
Frage 7:
Welche Kosten sind hierdurch entstanden:
a) der Deutschen Bahn,
b) der S-Bahn Berlin,
c) der BVG,
d) an anderen Stellen z.B. bei der Polizei, der Feuerwehr etc.
Antwort zu 7:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zu 7 a): Soweit Strecken von den Einschränkungen betroffen sind, auf denen nicht nur
die S-Bahn Berlin GmbH, sondern auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen im
Einsatz sind, müssten die Schäden gesondert ermittelt werden. Die Kosten und
Einsatzstunden für derartige Sachverhalte werden allerdings nicht gesondert erfasst.
Zu 7 b): Soweit ausschließlich die S-Bahn Berlin GmbH als Eisenbahnverkehrsunternehmen von einer Einschränkung in der Infrastruktur wegen Personen im Gleis
betroffen ist, müssten in der Berechnung des jährlichen hierdurch entstandenen Schadens
neben etwaigen Sachbeschädigungen pönalisierte Verspätungen berücksichtigt werden.
Jedoch ist eine eindeutige Zuordnung von fälligen Pönalen auf eine einzige der diversen
Verspätungsursachen nicht möglich und kann deswegen nicht vorgelegt werden. Soweit
von den Störern vollständige Personendaten vorliegen, werden zivilrechtliche Forderungen
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wegen angefallener standardisiert berechneter Verspätungsminuten geltend gemacht bzw.
Kosten für etwaige Sachbeschädigungen.“
Zu 7 c): Der BVG sind keine Kosten entstanden, da sich die Anfrage ausschließlich auf die
S-Bahn bezieht.
Zu 7 d): Siehe Antwort zu Frage 1 und 2.
Berlin, den 17.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + S-Bahn: Sind die Infrastrukturkosten zur Anbindung des BER noch beherrschbar?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie hoch belaufen sich die Ausgaben für die #Verkehrsanbindung via Straße bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Bitte aufschlüsseln nach Bund, Brandenburg und Berlin!
Frage 2:
Wieviel Mittel müssen laut Planung noch in die #Straßeninfrastruktur investtiert werden, damit der #BER auch
langfristig optimal angebunden ist?
Antwort zu 1 und 2:
Die Höhe der Ausgaben für die Verkehrsanbindung via Straße sind hier nicht bekannt.
Frage 3:
Wie hoch belaufen sich die Ausgaben für die Verkehrsanbindung über die #Schieneinfrastruktur bis heute? Bitte
aufschlüsseln nach Bund, EFRE, Brandenburg und Berlin!
2
Antwort zu 3:
Mit Stand 03.06.2020 belaufen sich die Gesamtausgaben für die Verkehrsanbindung über
die Schieneninfrastruktur auf rd. 640 Mio. €. Der landesseitige Anteil für Berlin beläuft sich
hierbei auf rd. 31 Mio. €.
Frage 4:
Wieviel Mittel müssen laut Planung noch in die Schieneninfrastruktur investiert werden, damit der BER auch
langfristig optimal über die Schiene angebunden ist?
Antwort zu 4:
Für die Fertigstellung der #Schienenanbindung sind nach derzeitiger Planung noch ca.
75 Mio. € erforderlich. Der landesseitige Anteil für Berlin beläuft sich hierbei auf ca.
27,8 Mio. €)
Berlin, den 14.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + S-Bahn: Bauarbeiten am Bahnübergang am S Biesdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Informationen liegen dem Land Berlin hinsichtlich geplanter #Bauarbeiten am #Bahnübergang des #S-Bahnhof #Biesdorf vor?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) liegen die Planungsunterlagen der Deutschen
Bahn hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Bahnüberganges S-Bahnhof Biesdorf vor.
Dazu gehört die Wegeverbindung im Bahnübergang sowie der Anschlussbereiche für zu
Fuß Gehende und Radfahrende. Ebenso liegt dem SGA die Planung für die Neugestaltung
der Beleuchtung des Bahnüberganges vor.“
Frage 2:
Wie sieht das Umleitungskonzept für Fußgänger*innen aus?
2
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„An der Oberfeldstraße gibt es für Fußgängerinnen und #Fußgänger die Möglichkeit der
Nutzung der Fußgängerbrücke bzw. der Aufzüge.
Zusätzlich bietet die DB Netz AG Menschen mit einer nachweislichen Einschränkung in der
#Mobilität die Möglichkeit an, ein Taxi auf Kosten der DB Netz AG zu nutzen.
In enger Abstimmung mit der DB Station & Service AG überwacht die DB Netz AG die
ordnungsgemäße Funktion der Aufzüge.“
Frage 3:
Wie sieht das Umleitungskonzept für #Radfahrende aus?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„#Radfahrer haben die Möglichkeit auf dieselben Umleitungswege (Fußgängerbrücke und
Aufzüge), wie die Fußgängerinnen und Fußgänger zurückzugreifen.“
Frage 4:
Welche Planungen gibt es die dort entlangführenden Radrouten umzuleiten, wie werden diese weiträumig
ausgeschildert und entsprechend dem Mobilitätsgesetz abgesichert?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Deutschen Bahn.
(Hinweis: Da an dieser Stelle keine geeigneten alternativen Radwege zur Umfahrung des
S-Bahnhofs vorhanden sind, empfiehlt die DB Netz AG die Nutzung der Fußgängerbrücke
bzw. der Aufzüge.)“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten zur Verkürzung der Bauzeit wurden geprüft?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Die Verschiebung der Sperrpausen für die Abschaltung der alten Sicherungstechnik und
die Arbeiten am Oberbau wurden intensiv geprüft.
Im Zusammenhang mit den Inbetriebnahmen der elektronischen Stellwerke (Strecke
Biesdorf-Strausberg) ist eine Verkürzung der Bauzeit jedoch nicht möglich.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten den Zeitraum der Einschränkungen durch eine Vollsperrung so kurz wie möglich zu
halten können realisiert werden?
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Antwort zu 6:
Hierzu antwortet die Deutsche Bahn:
„Siehe Antwort Nr. 5.“
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Bus: S-Bahn Zehn-Minuten-Takt im Berliner Umland auch ohne Investitionen möglich?, aus MOZ

https://www.moz.de/lokales/oranienburg/s-bahn-zehn-minuten-takt-im-berliner-umland-auch-ohne-investitionen-moeglich_-51425730.html

Die Kenia-Koalition im Landtag will mit einem neuen Prüfauftrag an die Regierung Bewegung in die Debatte um #Taktverdichtungen bei den #S-Bahn-Linien ins Berliner Umland bringen. Das Papier, das die verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Nicole Walter-Mundt aus Oranienburg, ausgearbeitet hat, soll in der kommenden Woche im Landtag diskutiert werden. Die Fraktionsspitzen von CDU, SPD und Bündnisgrünen hätten sich bereits am Montagabend auf die Inhalte verständigt, sagte Walter-Mundt am Dienstag in Oranienburg.
Was ist jetzt schon möglich?
Geklärt haben will die Landtagsabgeordnete dabei nicht nur, welche Investitionen für mehr #S-Bahn-Verkehr in den Speckgürtel konkret nötig sind, sondern auch wo Taktverdichtungen schon kurzfristig auch ohne Ausbau der Infrastruktur möglich werden – unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten. „Wir müssen langsam nach vorne kommen und die nächsten Schritte einleiten. Dabei betrachten wir nicht nur die S-Bahnlinie 1 nach Oranienburg, sondern alle Außenäste nach Brandenburg“, erklärte die Verkehrspolitikerin. In den Fokus soll das Land deshalb auch die Strecken zwischen Berlin-Buch und #Bernau (#S2), #Hoppegarten und #Strausberg (#S5) sowie #Zeuthen und #Königs Wusterhausen (S8) nehmen. „Wenn wir unsere Klimaziele ernst nehmen, müssen wir den Umstieg vom Auto auf die Bahn attraktiver gestalten“, sagte die Oranienburgerin. „Dafür müssen wir uns vor den Menschen auch ehrlich …