http://www.lok-report.de/ Das Land #finanziert den #Ausbau der #S-Bahnstrecke zwischen #Strausberg und #Hegermühle. Das ist Voraussetzung für den #20-Minuten-Takt nach Strausberg Nord. Dafür wird der Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger den Zuwendungsbescheid am Mittwoch an die Bahn übergeben.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Strausberg braucht den 20-Minuten-Takt und wir wollten nicht jahrelang auf eine Finanzierung durch die Bahn warten. Für einen 20-Minuten-Takt fehlte es bisher an der nötigen Infrastruktur. Jetzt wird hoffentlich zügig gebaut.“ Bereits die Vorplanung wurde vom Land mit rund 390.000 Euro finanziert. Das be-schleunigte das Projekt erheblich. Um den 20-Minuten-Takt der S-Bahn nach Straus-berg Nord realisieren zu können, muss der Abschnitt zwischen Strausberg und Heger-mühle zweigleisig auf rund 2,2 Kilometer Länge ausgebaut und mit moderner Telekom-munikationstechnik ausgestattet werden. Kalkuliert sind hierfür rund 10 Millionen Euro. Bauherr ist die DB Netz AG. Der Bau durch die DB AG soll noch in diesem Jahr beginnen und 2016 beendet sein (Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 30.07.14).
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen entlang der #Bahntrasse zwischen dem Bahnhof #Spandau und der Landesgrenze sind an der Trasse der #Hamburger Bahn zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit #Lärmschutzwände installiert worden?
Antwort zu 1: Die zweigleisige Strecke Hamburg- Berlin wurde im Planfeststellungsabschnitt Spandau (West) – #Albrechtshof in den Jahren 1994/95 auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses des #Eisenbahn- #Bundesamtes vom 15.08.1994 ausgebaut und elektrifiziert. Gegenstand des Vorhabens war damals der Aufbau eines – für die Aufnahme von vier Gleisen geeigneten – Bahndamms mit zwei auf der Südseite des Damms trassierten Fernbahngleisen und Oberleitungen sowie die Aufhebung der niveaugleichen Bahnübergänge und deren Ersetzung durch Eisenbahnüberführungen. Über die aus diesem Anlass zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durch den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.1996 entschieden. Dieser sieht im wesentlichen durchgehende Lärmschutzwände mit bis zu 2 m Höhe auf der Südseite der Trasse und nördlich der Trasse Lärmschutzwände nur im Bereich der neu gebauten Eisenbahnüberführungen vor. Wann genau diese Lärmschutzwände durch die Deutsche Bahn AG errichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis des EBA. Frage 2: Welche anderweitigen Lärmschutzmaßnahmen sind in welchen Bereichen entlang der Bahntrasse Hamburger Bahn zwischen dem Bahnhof Spandau und der Landesgrenze zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit installiert worden? Antwort zu 2: Der Planfeststellungsbeschluss vom 20.12. 1996 sieht im gesamten Planfeststellungsabschnitt als weitere Lärmvorsorgemaßnahme das besonders überwachte Gleis vor. Für ein nördlich der Trasse gelegenes Gebäude (Finkenkruger Weg 70) ist außerdem passiver Schallschutz angeordnet worden. Frage 3: Welche rechtliche Voraussetzung war für diese Maßnahme gegeben und weshalb wurden nicht entlang der gesamten Bahntrasse Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt? Antwort zu 3: Rechtsgrundlage für die im Beschluss vom 20.12.1996 getroffenen Lärmvorsorgemaßnahmen ist die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung). Beim Ausbau einer vorhandenen zweigleisigen Strecke bestehen Ansprüche auf Schallschutz nur für denjenigen Immissionsorte, bei denen sich infolge des Vorhabens der Beurteilungspegel um grundsätzlich mindestens 3 dB(A) erhöht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 der 16. BImSchV). Dies war bei vielen Immissionsorten südlich der Trasse der Fall, weil die Trasse gegenüber ihrer bisherigen Lage um ca. 10 m nach Süden verschoben wurde. Bei den Immissionsorten nördlich der Trasse war in der Regel keine hinreichende Erhöhung des Beurteilungspegels in der Schalltechnischen Untersuchung ermittelt worden, weil die Trasse nach der Realisierung des Vorhabens von der Bebauung weiter entfernt verläuft. Lärmerhöhungen auf der Nordseite stellte die Schalltechnische Untersuchung jedoch auch bei solchen Immissionsorten nördlich der Trasse fest, die im Umfeld der neuen Eisenbahnüberführungen lagen, weil hier nunmehr der Brückenzuschlag von 3 dB(A) bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen war. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner der Trassennordseite erhoben damals Klage gegen den Beschluss vom 20.12.1996 mit dem Ziel, ebenfalls Lärmvorsorgemaßnahmen zu erhalten. Die Klagen wurden durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1999 (Az. BVerwG 11 A 9.97) abgewiesen. Frage 4: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich zusätzliche Lärmschutzwände fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus bis ins Falkenhagener Feld (entlang der Seegefelder Straße und der Bötzowbahn) verlängert wird? Frage 5: An welchen Stellen entlang der Trasse der Hamburger Bahn werden verbindlich andere Lärmschutzmaßnahmen (welche?) fest installiert, für den Fall, dass die S-Bahn über den Bahnhof Spandau ins Falkenhagener Feld verlängert wird? Antwort zu 4 und 5: Eine verbindliche Aussage kann weder der Senat von Berlin noch das Eisenbahn- Bundesamt geben. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine verbindliche Entscheidung über die zu treffenden Lärmvorsorgemaßnahmen im Fall einer Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus zu erwirken: a) Erstellung einer technischen Planung mit einer Trassierung des oder der S-Bahngleise parallel zur Strecke Hamburg – Berlin (Strecke Nr. 6100) und/oder entlang der Bötzowbahn b) Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung c) Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für den Neubau des oder der S-Bahngleise d) Antrag der Deutschen Bahn Netz AG bzw. der Havelländischen Eisenbahn (HVLE) zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens e) Entscheidung durch einen Planfeststellungsbeschluss des EBA f) ggf. gerichtliche Klageverfahren. Frage 6: Welche Rechtsgrundlagen und welche weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Grenzwerte, wären für diese Maßnahmen bei Verlängerung der S-Bahn gegeben? Antwort zu 6: Im Falle des Neubaus eines oder zweier S-Bahngleise würde der vorhandene Schienenweg um ein oder zwei zusätzliche Gleise erweitert. In solchen Fällen greift nach der 16. BImSchV eine andere Schallbetrachtung als in den Fällen des Ausbaus bestehender Strecken. Im Falle einer Erweiterung haben die Anwohner gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 der 16. BImSchV unmittelbar einen Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV. Dies dürfte zu zusätzlichen Lärmvorsorgeansprüchen führen. Aussagen dazu, welche konkreten Maßnahmen hieraus resultieren würden, wären aus heutiger Sicht rein spekulativ. Auf die Antwort zu 4 und 5 wird verwiesen. Frage 7: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen gerechnet und wer trägt die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen? Antwort zu 7: Die Höhe der Kosten für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen kann erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens und den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten zu treffenden Lärmschutzvorsorgemaßnahmen beziffert werden. Die Kosten trägt in der Regel der Vorhabensträger. Frage 8: Werden anliegende Anwohner an den Kosten beteiligt, oder erfolgt in einer anderen monetären oder nicht-monetären Art eine Belastung der Anwohner? Antwort zu 8: Nein. Frage 9: Welche Erwartungshaltung an die Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen bestehen und wie sind diese quantifizierbar? Antwort zu 9: Lärmschutzmaßnahmen werden gemäß 16. BImSchV zum Schutz vom Verkehrslärm Betroffener entlang von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen bei Bau oder wesentlichen Änderungen angeordnet. Ziel ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (#S-Bahn) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014? Antwort zu 1a): Die BVG teilt dazu mit: „Im ersten Halbjahr 2014 hatte die BVG rd. 494 Mio. #unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (#UBF).“ Antwort zu 1b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die SBahn Berlin GmbH realisierte im 1. Halbjahr 2014 201,4 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein- Kontrolleure standen jeweils im 1. Halbjahr 2014 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2a): Die BVG teilt dazu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene #Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, die bis zum Ende des Jahres auf 100 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Antwort zu 2b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich 72 bis 80 Kontrolleure im Einsatz. Derzeit ist keine weitere Steigerung vorgesehen.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR setzt weiterhin sowohl Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3b): Die S-Bahn teilt dazu mit : „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine offizielle Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im 1. Halbjahr 2014 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgast- zahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4a): Die BVG teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 wurden 171.183 Feststellungen von „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 7%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst. Gegen über den Vorjahren, die geprägt waren durch den Wechsel des externen Dienstleisters und einer Hochlaufphase im Jahr 2013, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar.“ Antwort zu 4b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Dem Aufgabenträger wird quartalsweise Bericht über die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erstattet. Im ersten Halbjahr 2014 betrug die Quote 4,12 %.“ Frage 5: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im 1. Halbjahr 2014 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5a): Die BVG teilt dazu mit: „Zum besseren Verständnis, möchten wir zunächst die von der BVG angewandte Verfahrensweise erläutern. Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung seien darf. Im Jahre 2012 kam es in Folge eines längerfristigen Vergabeverfahrens bei der Sicherheit- und Kontrollleistung, zu einem drastischen Rückgang der EBEFeststellungen. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die gestellten Strafanträge. Bei einer Kontrolltätigkeit im üblichen Maß liegen die Strafanträge im Halbjahr bei rd. 3.000.“ Antwort zu 5b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: Im 1. Halbjahr des Jahres 2014 sind rund 9.000 Vorgänge angezeigt worden.“ Frage 6.: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6a): Die BVG teilt dazu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Antwort zu 6b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen im 1. Halbjahr 2014 bei ca. 7 Mio. Euro.“ Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7a): Die BVG teilt dazu mit: „Beigebrachtes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 1.HJ. 2014 4.075,7 Tsd. EUR.“ Frage 8: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 8a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR hat den Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR bis zum 31.12.2015 verlängert, somit ist weiterhin sichergestellt, dass täglich bis zu 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR eingesetzt werden können. Weiterhin setzt die BVG AöR den Einsatz der 40 eigenen Fahrausweisprüfer fort. Die bisherige Praxis, die Sicherheits- und Servicekräfte zu anlassbezogenen Fahrausweiskontrollen einzusetzen, wird fort-geführt.“ Antwort zu 8b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 9a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG weist seit 2011 an ihren Fahrausweisautomaten und in den Kundenpublikationen mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht autorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Zusätzlich finden kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter zur Identifikation von Fälschungen und Manipulationen statt.“ Antwort zu 9b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können.“ Frage 10: Wann wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöht, dessen Erhöhung auch der Senat in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 mitbeschlossen hat, wird der Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um gegenüber der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Umsetzung des VMK-Beschlusses hinzuwirken? Antwort zu 10): Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im April 2013 u.a. folgendes beschlossen: 1. Die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 2. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 2 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarz-fahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden: • unverständliche Tarifbestimmungen, • unzureichender Vertrieb, • schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. Der Berliner Senat verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung möglichst einfacher Tarif- und Vertriebssysteme und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 2 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 2. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Der Senat wird dennoch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat unterstützen, mit dem der Beschluss der VMK vom April 2013 umgesetzt werden soll. Letztlich kann die Erhöhung des EBE aber nur durch den Bund als Verordnungsgeber realisiert werden. Die Länder haben zuletzt in der Sonder-VMK am 11.07.2014 den Bund aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Parallel dazu wird das Land Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund kann der Senat keine Angaben zum zeitlichen Ablauf der Verordnungsänderungen und damit zur Erhöhung des EBE machen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der #S-Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)
http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/7592292/bbmv20140729.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 29. Juli 2014) Seit #90 #Jahren gehören die #rot-gelben Züge der Berliner #S-Bahn zum Markenzeichen der Region. Am 8. August 1924 wurde zwischen dem #Stettiner Bahnhof (heute #Nordbahnhof) und #Bernau der planmäßige elektrische S-Bahn-Betrieb aufgenommen. Was damals eine verkehrliche Sensation darstellte, ist heute für das Unternehmen und die Stadt im Kreis Barnim ein guter Grund gemeinsam mit der Bevölkerung und den Fahrgästen zu feiern.
„Wir verbinden. Seit 90 Jahren.“ Das Jubiläumsmotto schlägt einen großen Bogen. Berliner Bezirke und Brandenburger Gemeinden entlang der S-Bahn-Strecken werden Namensgeber für die Taufe eines S-Bahn-Zuges. Am 8. August um 11 Uhr freuen sich Bernaus amtierende Bürgermeisterin Michaela Waigand und S-Bahn-Chef Peter Buchner auf viele Gäste bei der Taufzeremonie am Bahnsteig. Unter dem Motto „Wir verbinden. Seit 90 Jahren“ schickt das Unternehmen genau 90 Jahre nach der Jungfernfahrt auch einen Jubiläumszug auf die historische Strecke. Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und der Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Christian Gaebler, taufen den Zugverband um 12.15 Uhr im Nordbahnhof auf die Namen „Berlin“ und „Brandenburg“. Am Nachmittag startet der Jubiläumszug zu vier moderierten Erlebnistouren. Unter dem Titel „90 turbulente Jahre in rot-gelb“ geht es jeweils um 12.49 Uhr und 14.49 Uhr vom Nordbahnhof nach Bernau. Um 13.56 Uhr von Bernau zum Nordbahnhof beginnt die Fahrt „Geteilt – die S-Bahn zwischen zwei Welten“. Um 15.56 Uhr folgt ebenfalls ab Bernau die Tour „Auf 750 Volt – S-Bahn-Technik, die begeistert“. Sondertickets zum Preis von 3,- Euro sind nur im Zug erhältlich. Der Verein Historische S-Bahn unterstützt die Erlebnistouren und erhält den Erlös aus dem Fahrkartenverkauf. Mit Uniformen und Dienstbekleidung aus 90 Jahren repräsentieren die Zugbegleiter den Zeitgeist und Modegeschmack der jeweiligen Epoche. Auf dem Bernauer Bahnhofsplatz lädt bis 17 Uhr ein Zwanziger-Jahre-Café zum Verweilen ein. Manuel von Eden und sein Ensemble nehmen die Besucher mit auf eine musikalische Reise durch das Berlin der „goldenen Zwanziger“. Bernauer Originale in zeitgemäßen Kostümen laden um 13.30 Uhr und 15.30 Uhr zu kostenlosen einstündigen Führungen durch die Innenstadt ein. Auch wer wissen möchte, wie das mit Zickenschulze und seiner vierten Frau war, wird es erfahren … Höhepunkt des Geburtstagsprogramms ist am Abend eine moderierte Erlebnisrundfahrt vom Nordbahnhof nach Bernau und weiter über den S-Bahn-Ring, mit anschließendem Kinobesuch am Savignyplatz. Mit dem Kultfilm „Berliner Stadtbahnbilder“ porträtierte Alfred Behrens zu Beginn der achtziger Jahre auf sehr eindrucksvolle Weise den Zustand und Niedergang der S-Bahn im Westteil Berlins. Das einzigartige Zeitdokument hat bis heute nichts an Intensität und Authentizität verloren. Der Regisseur wird persönlich anwesend sein. Sondertickets für die Erlebnistour „Berliner Stadtbahnbilder“ sind ab 31. Juli nur im Vorverkauf und solange der Vorrat reicht zum Preis von 12,- Euro (inkl. Kinobesuch) an allen S-Bahn-Fahrkartenausgaben und in den S-Bahn-Kundenzentren erhältlich. Abfahrt ist um 17.29 Uhr am Nordbahnhof. Die Veranstaltung endet nach Filmende gegen 21.30 Uhr am Savignyplatz. Weitere Informationen zum S-Bahn-Jubiläum, zur Geschichte und den Veranstaltungen, gibt es im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/90jahre. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
(Berlin, 29. Juli 2014) Seit #90 #Jahren gehören die #rot-gelben Züge der Berliner #S-Bahn zum Markenzeichen der Region. Am 8. August 1924 wurde zwischen dem #Stettiner Bahnhof (heute #Nordbahnhof) und #Bernau der planmäßige elektrische S-Bahn-Betrieb aufgenommen. Was damals eine verkehrliche Sensation darstellte, ist heute für das Unternehmen und die Stadt im Kreis Barnim ein guter Grund gemeinsam mit der Bevölkerung und den Fahrgästen zu feiern.
„Wir verbinden. Seit 90 Jahren.“ Das Jubiläumsmotto schlägt einen großen Bogen. Berliner Bezirke und Brandenburger Gemeinden entlang der S-Bahn-Strecken werden Namensgeber für die Taufe eines S-Bahn-Zuges. Am 8. August um 11 Uhr freuen sich Bernaus amtierende Bürgermeisterin Michaela Waigand und S-Bahn-Chef Peter Buchner auf viele Gäste bei der Taufzeremonie am Bahnsteig.
Unter dem Motto „Wir verbinden. Seit 90 Jahren“ schickt das Unternehmen genau 90 Jahre nach der Jungfernfahrt auch einen Jubiläumszug auf die historische Strecke. Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger und der Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Christian Gaebler, taufen den Zugverband um 12.15 Uhr im Nordbahnhof auf die Namen „Berlin“ und „Brandenburg“.
Am Nachmittag startet der Jubiläumszug zu vier moderierten Erlebnistouren. Unter dem Titel „90 turbulente Jahre in rot-gelb“ geht es jeweils um 12.49 Uhr und 14.49 Uhr vom Nordbahnhof nach Bernau. Um 13.56 Uhr von Bernau zum Nordbahnhof beginnt die Fahrt „Geteilt – die S-Bahn zwischen zwei Welten“. Um 15.56 Uhr folgt ebenfalls ab Bernau die Tour „Auf 750 Volt – S-Bahn-Technik, die begeistert“. Sondertickets zum Preis von 3,- Euro sind nur im Zug erhältlich. Der Verein Historische S-Bahn unterstützt die Erlebnistouren und erhält den Erlös aus dem Fahrkartenverkauf. Mit Uniformen und Dienstbekleidung aus 90 Jahren repräsentieren die Zugbegleiter den Zeitgeist und Modegeschmack der jeweiligen Epoche.
Auf dem Bernauer Bahnhofsplatz lädt bis 17 Uhr ein Zwanziger-Jahre-Café zum Verweilen ein. Manuel von Eden und sein Ensemble nehmen die Besucher mit auf eine musikalische Reise durch das Berlin der „goldenen Zwanziger“. Bernauer Originale in zeitgemäßen Kostümen laden um 13.30 Uhr und 15.30 Uhr zu kostenlosen einstündigen Führungen durch die Innenstadt ein. Auch wer wissen möchte, wie das mit Zickenschulze und seiner vierten Frau war, wird es erfahren …
Höhepunkt des Geburtstagsprogramms ist am Abend eine moderierte Erlebnisrundfahrt vom Nordbahnhof nach Bernau und weiter über den S-Bahn-Ring, mit anschließendem Kinobesuch am Savignyplatz. Mit dem Kultfilm „Berliner Stadtbahnbilder“ porträtierte Alfred Behrens zu Beginn der achtziger Jahre auf sehr eindrucksvolle Weise den Zustand und Niedergang der S-Bahn im Westteil Berlins. Das einzigartige Zeitdokument hat bis heute nichts an Intensität und Authentizität verloren. Der Regisseur wird persönlich anwesend sein.
Sondertickets für die Erlebnistour „Berliner Stadtbahnbilder“ sind ab 31. Juli nur im Vorverkauf und solange der Vorrat reicht zum Preis von 12,- Euro (inkl. Kinobesuch) an allen S-Bahn-Fahrkartenausgaben und in den S-Bahn-Kundenzentren erhältlich.
Abfahrt ist um 17.29 Uhr am Nordbahnhof. Die Veranstaltung endet nach Filmende gegen 21.30 Uhr am Savignyplatz.
Weitere Informationen zum S-Bahn-Jubiläum, zur Geschichte und den Veranstaltungen, gibt es im Internet unter http://www.s-bahn-berlin.de/90jahre.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
http://www.lok-report.de/ Der Berliner Senat hat im Amtsblatt der EU angekündigt, für die Übergangszeit von 2017 bis 2023 bis also die neuen Fahrzeuge der laufenden #Ausschreibung zur Verfügung stehen, eine Direktvergabe des #S-Bahn-Verkehrs an die Deutsche Bahn vornehmen zu wollen.
„Diese #Direktvergabe ist rechtswidrig“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von #mofair, des Verbandes der wettbewerblichen #Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße heute in Berlin. „Der Senat hat den Zeitdruck, unter dem er steht und auf den er sich jetzt beruft, um die Direktvergabe zu begründen, nämlich selbst verursacht.“ Der BGH hat am 8.2.2011 entschieden, dass Verkehrsverträge auszuschreiben sind. Bis Ende 2017 läuft der Vertrag mit der S-Bahn-Berlin GmbH. Damals waren es fast noch sieben volle Jahre um die Ausschreibung durchzuführen, die Fahrzeuge zu beschaffen und den Betrieb aufzunehmen. Für die Ausschreibung selbst hätte man 1 Jahr gebraucht, für die Herstellung der Fahrzeuge 4 Jahre und für die Betriebsaufnahme ein weiteres Jahr, also Zeit genug. Diese Zeit hat der Senat weitgehend vertrödelt. Im Herbst 2011 begann die damalige Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, die Ausschreibung eines Teilnetzes vorzubereiten und wurde vom Senat und der Berliner SPD gestoppt. Im Juni 2012 beschloss der Senat dann doch das Teilnetz gegen den Widerstand der SPD auszuschreiben. Um das Fahrzeugrisiko für das Land Berlin gering zu halten, sollte das Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge nicht nur für ein Periode von 15 Jahren sondern für die Lebensdauer von 30 Jahren bereithalten. Dagegen hat die Deutsche Bahn geklagt. Der Senat änderte daraufhin sein Konzept und startete die Ausschreibung neu. Inzwischen sind drei der ursprünglichen Bewerber wegen der Komplexität der Ausschreibung wieder abgesprungen. Nur noch die Deutsche Bahn und National Express sind im Bewerbungsverfahren, das mit der unvermittelten öffentlichen Ankündigung einer Direktvergabe an die Deutsche Bahn vielleicht torpediert werden könnte. „Die Lösung für die Übergangszeit hätte in den Bietergesprächen gesucht werden müssen. So wie der Senat jetzt agiert, hat man das Gefühl, als wolle man auch National Express vergraulen.“ Würde sich National Express zurückziehen, wäre nur noch die Deutsche Bahn im Spiel. Das dürfte den Berliner Senat teuer zu stehen kommen. „Die Deutsche Bahn könnte als einziger Bieter fordern, was sie möchte. Der Senat wäre den Forderungen schutzlos ausgesetzt, “ so Wolfgang Meyer. Um das zu verhindern, muss das Land Berlin seine Strategie ändern. Weder verfügen die Deutsche Bahn noch die irgendein anderer Bewerber ab 2017 über geeignete Fahrzeuge. Die derzeit von der S-Bahn genutzten Fahrzeuge sind ab 2017 bei unveränderter Technik und Ausstattung nicht mehr nutzbar und haben keine Zulassung vom Eisenbahnbundesamt mehr. Deshalb muss der Senat Geld zur Verfügung stellen, um diese Fahrzeuge für eine Übergangszeit aufzurüsten. Das macht aber aus rechtlichen und faktischen Gründen nur Sinn, wenn er die Fahrzeuge übernimmt. Der Hinweis des Senates, er wolle keine Verantwortung für die Fahrzeuge übernehmen geht fehl. Wenn er sie nicht übernimmt, begibt er sich einerseits erneut in die Hand der Deutschen Bahn. Was das bedeutet, daran sollte er sich eigentlich noch erinnern können. Andererseits zwingt ihn das Vergaberecht zu einer fairen Ausschreibung. Und eine faire Ausschreibung ist jetzt nur noch in dieser Form möglich. Die Situation, in der sich der Senat befindet, hat er sich selbst zuzuschreiben. Dass eine faire Gestaltung des Interimsverkehrs möglich ist, zeigt das Land Baden-Württemberg, das sich in einer ähnlichen Lage befindet und die Interimsverkehre rechtskonform ausgeschrieben hat (Pressemeldung Mofair, 29.07.14).
http://www.lok-report.de/ Weil die #Teilausschreibung für den Verkehr der Berliner #S-Bahn vor allem vom Berliner Senat jahrelang verschleppt wurde, tritt nun das ein, was der Berliner Fahrgastverband IGEB seit 2010 wiederholt befürchtet hatte: Nach dem Auslaufen des geltenden Vertrages, auf dessen Grundlage die DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH die #Verkehrsleistungen erbringt, wird die S-Bahn GmbH noch für Jahre per Direktvergabe weiterfahren, bevor das im #Wettbewerbsverfahren gefundene Unternehmen den Verkehr übernehmen kann. Diese Übergangszeit der Direktvergabe wird die Länder Berlin und Brandenburg viel zusätzliches Geld kosten, nicht zuletzt durch die teure Aufarbeitung der alten S-Bahn-Fahrzeuge (Baureihen 480 und 485), die die S-Bahn GmbH zum Ende des laufenden Verkehrsvertrages ab Dezember 2017 eigentlich ausmustern wollte.
Bestimmt wird die Dauer der Direktvergabe durch die Verfügbarkeit neuer S-Bahn-Fahrzeuge. Erst wenn der Gewinner im Wettbewerbsverfahren über neue Fahrzeuge verfügt, kann er den Verkehr aufnehmen. Durch die formelle Bekanntmachung der Absicht zur Direktvergabe vom 24. Juli 2014 wird nun deutlich, wie groß der Übergangszeitraum sein wird. Im Abschnitt Kurze Beschreibung des Auftrags wird ausgeführt: Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 SpindlersfeldTempelhof/Südkreuz(Bundesplatz); • 06.05.2022 S46 Königs WusterhausenHauptbahnhof; • 19.08.2022 S8 (Zeuthen)GrünauHohen Neuendorf; • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 SüdkreuzSüdkreuz; • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 SüdkreuzSüdkreuz. Doch selbst diese Termine sind noch nicht sicher. Deshalb wird in der Bekanntmachung ergänzt: Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. Diese Bekanntmachung der Länder Berlin und Brandenburg ist ein Offenbarungseid und verdeutlicht auf drastische Weise das Versagen der beiden Länder, insbesondere des federführenden Berliner Senats (Pressemeldung IGEB, 28.07.14).
http://www.lok-report.de/ Das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH haben im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation zum #Übergangsvertrag#Verkehrsleistungen auf dem #Teilnetz#Ring an die Berliner #S-Bahn GmbH gegeben (2014/S 142-253832).
Direkt vergeben werden Verkehrsleistungen im SPNV auf den Linien S41, S42, S46, S47, und S8 der Berliner S-Bahn (Teilnetz Ring) und damit zusammenhängende Dienstleistungen für die Zeit vom 17.12.2017 bis zur Betriebsaufnahme durch den im derzeit durchgeführten wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber dieser Verkehrsleistungen. Die Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber ist derzeit wie folgt vorgesehen: • 06.11.2020 S47 (Spindlersfeld – Tempelhof/Südkreuz (-Bundesplatz)); • 06.05.2022 S46 (Königs Wusterhausen – Hauptbahnhof); • 19.08.2022 S8 ((Zeuthen -) Grünau – Hohen Neuendorf); • 17.02.2023 Stammzuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz); • 18.08.2023 Tageszuggruppen der S41 und S42 (Südkreuz – Südkreuz). Die Direktvereinbarung wird eine Verlängerungsoption für den Fall der Verzögerung einer Betriebsaufnahme durch den im wettbewerblichen Vergabeverfahren gefundenen Betreiber enthalten. (Quelle EU-Amtsblatt, 28.07.14).
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/nachnutzung-der-siemensbahn-in-berlin-die-city-west-hat-plaene-fuer-siemensstadt,10809148,27948222.html In #Siemensstadt#verrottet seit 34 Jahren die #Siemensbahn. Jetzt haben Architekturstudenten originelle Ideen zur Nachnutzung vorgelegt. Sie reichen vom Hochhaus über ein Schwimmbad bis hin zur Kanustrecke.
Im Lied „Bolle reiste jüngst zu Pfingsten“ will Bolle am Ende sterben: „Er hat sich’s überlegt: Er hat sich uff die Schienen der Kleinbahn druffjelegt. Die Kleinbahn hat Verspätung und vierzehn Tage druff, da fand man unsern Bolle als Dörrjemüse uff.“ In einer zeitgenössischen Version des Kinderliedklassikers von 1900 würde man den sich trotz aller Missgeschicke stets köstlich amüsierenden Bolle vielleicht auf die Siemensbahn legen. Da könnten aus 14 Tagen locker 34 Jahre werden. So lange schon ist auf der Strecke zwischen Jungfernheide und Gartenfeld kein Zug mehr gefahren. Und ob dort je wieder etwas fahren wird, ist sehr die Frage. Nun haben sich angehende Architekten der fast vergessenen #Trasse durch Siemensstadt angenommen und Entwürfe vorgelegt. Ob auch nur ein einziger davon Aussicht auf Realisierung hat, kann heute noch niemand sagen. Zumindest originell sind manche Vorschläge. So könnte in einem stillgelegten Bahnhof ein …