(Berlin, 31. Juli 2014) Auf der #Stadtbahn werden die #S-Bahn-Schienen erneuert. Nach erfolgreichem Abschluss der ersten #Bauphase vom 14. Juli bis 4. August zwischen #Friedrichstraße und #Zoologischer Garten beginnen nun die Arbeiten auf dem zweiten Abschnitt: Zwischen #Ostbahnhof und #Friedrichstraße werden bis Ende der Sommerferien vom 4. bis 25. August die Schienen und Schallabsorber der S-Bahn-Gleise getauscht.
Im betroffenen Abschnitt muss der S-Bahn-Verkehr vollständig eingestellt werden. Wegen geringer Gleisabstände und der beengten Platzverhältnisse ist ein sicheres Arbeiten nur während einer Totalsperrung möglich. Alle Gleisarbeiten werden manuell und nur mit kleinen Maschinen durchgeführt.
Im S-Bahnhof Friedrichstraße werden an den Wochenenden zusätzlich die Bahnsteiggleise wechselseitig erneuert, weshalb an diesen Tagen nur ein 10-Minutentakt bis Friedrichstraße angeboten werden kann.
Die beiden S-Bahn-Gleise auf dem Stadtbahnviadukt sind täglich starken Belastungen ausgesetzt. Die Abnutzung der Schienen aufgrund der hohen Streckenauslastung und der engen Bögen der Stadtbahn ist enorm. Um die S-Bahn-Strecke weiterhin auf einem technisch hohen Standard zu halten, werden während des gesamten Bauprojekts 32 Kilometer Schienen erneuert, 35.000 Dübel ausgetauscht, sowie 2.500 Tonnen Schallabsorber entsorgt und neuverlegt. Die Kosten für die Erneuerung betragen rund 17 Millionen Euro.
Die Bauarbeiten können mit den Linien RE1, RE2, RE7, RB14 sowie zwei zusätzlichen Regionalzügen pro Stunde, mit der Ringbahn S41/S42 oder der U-Bahn umfahren werden. Außerdem ist für die Reisenden ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen zwischen Ostbahnhof und Friedrichstraße eingerichtet. Eine weitere Ausweichmöglichkeit bietet Call a Bike in Kooperation mit der S-Bahn Berlin: Für die Kunden sind die ersten 30 Minuten jeder Fahrt mit den Mieträdern kostenfrei.
Weitere Informationen stehen unter http://www.s-bahn-berlin.de zur Verfügung.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
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Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie gestaltet sich die #Kostenschätzung für die von der Senatsverwaltung ins Feld geführte #S-Bahn- Verlängerung vom Bahnhof #Spandau ins #Falkenhagener Feld? Antwort zu 1: Die Untersuchung für eine SBahnverlängerung über Spandau hinaus ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Eine Kostenschätzung kann daher derzeit noch nicht abgegeben werden. Frage 2: Mit welchen Kosten wird für die Verlängerung der Gleisanlagen gerechnet? Frage 3: In welcher Länge müssten Gleisanlagen errichtet werden (Ein- bzw. Zweigleisigkeit bitte gesondert ausweisen)? Antwort zu 2 und 3: Die konkrete Länge der notwendigen Gleisanlagen sowie eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Erst danach ist es möglich, Kosten anzugeben. Frage 4: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines Kilometers S-Bahn-Gleisanlage in der Vergangenheit im Durchschnitt? Frage 6: Wie teuer ist der Bau/ die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes in vergleichbarer Größe und potentieller Beschaffenheit im Durchschnitt (bitte neue SBahnhöfe der letzten 12 Jahre im Land Berlin zugrunde legen)? Antwort zu 4 und 6: Dem Senat liegen derartige Durchschnittswerte nicht vor. Der Bau bzw. die Errichtung von infrastrukturellen Anlagen für den Eisenbahnverkehr wie beispielsweise Gleisanlagen oder Bahnhöfe sind in ihrer Beschaffenheit stark abhängig von örtlichen Gegebenheiten und planerischen Anforderungen. Eine durchschnittliche Kostenangabe ist demzufolge auch nicht aussagekräftig. Frage 5: Mit welchen Kosten wird für die Errichtung eines neuen Bahnhofes gerechnet, wie viele und welche neuen Bahnhöfe stehen bei einer etwaigen Verlängerung in der Überlegung? Antwort zu 5: Welche und wie viele neue Bahnhöfe für eine S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus realisiert werden sollen, ist abhängig von der aus der Untersuchung resultierenden wirtschaftlichsten Streckenführungsvariante. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Wer wäre auf welcher Basis Besteller dieser Erweiterung? Antwort zu 7: Besteller für die Realisierung einer SBahnstrecke ist das Land Berlin. Frage 8: Wer wird die Kosten des Gleisanlagenbaus/ Gleisoberbaus, der Signale und der Gleichstromversorgung tragen? Frage 9: Welche Kosten kämen auf das Land Berlin für den Bau der Gleisanlagen sowie der Bahnhöfe zu? Frage 10: In welcher Höhe müsste sich das Land Berlin direkt oder indirekt an den Kosten beteiligen? Frage 11: Ist es zutreffend, dass das Land Berlin gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 40 Prozent der Kosten übernehmen müsste? Antwort zu 8 bis 11: Der Bund hat zugesagt, das Vorhaben nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (u.a. Nachweis der Wirtschaftlichkeit, zeitnahe Realisierung) aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren. Der Bund würde Mittel in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bewilligen. 40% der zuwendungsfähigen Kosten und die nicht zuwendungsfähigen Kosten müssten vom Land Berlin als Komplementärfinanzierung bereitgestellt werden. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinternen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer #S-Bahn nach #Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Aktualisierung der #Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee“ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmöglichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falkensee nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Streckenführung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Weiterführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständigkeiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maßnahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung anschließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswegeplan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen Antwor-ten auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurde.
Frage 1: Welche Einnahmen erzielte die #BVG AöR durch #Werbung auf bzw. in #Verkehrsmitteln in den Jahren 2011, 2012 und 2013 (bitte aufgeschlüsselt nach Ver-kehrsmittelart und möglichst auch nach Außen- und In-nenflächen)? Antwort zu 1: „Eine Aufteilung nach Innen- und Au-ßenwerbung ist nicht möglich. Die BVG AöR erzielte durch Werbung auf bzw. in Verkehrsmitteln folgende Erträge (netto) in Tsd. EUR: Verkehrsmittel – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Omnibus – 2.455 – 2.031 – 2.119 Straßenbahn – 450 – 404 – 449 U-Bahn – 771 – 840 – 785 Summe – 3.676 – 3.275 – 3.353“ Frage 2: Erzielt die BVG AöR (in 2011-2013) auch Einnahmen – und wenn ja, in welcher Höhe – durch Wer-bevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind? Bitte ggf. diese Werbevorrichtungen erläutern. Antwort zu 2: „Die BVG AöR erzielte folgende Ein-nahmen (netto) in Tsd. EUR durch Werbevorrichtungen, die nicht auf oder in Verkehrsmitteln angebracht sind: Einnahmen durch Werbung (ohne Verkehrsmittel) – 2011 – 2012 – 2013 – Tsd. EUR – Tsd. EUR – Tsd. EUR Inserate und Anzeigen – 55,6 – 56,2 – 21,5 Werbung Chipkarten Call a bike – 2,5 – 2,5 – 2,5 Summe – 58,1 – 58,7 – 24 Frage 3: Wie hoch sind die Mehreinnahmen (in 2011-2013) durch Werbemaßnahmen, die Fahrzeuge an der Außenseite über die Fensterscheiben hinweg abdecken gegenüber Werbung nur auf Teilflächen dieser Fahrzeuge ohne Auswirkungen auf die Fensterscheiben? Antwort zu 3: „Für die Beantwortung erforderliche Detaildaten liegen nach aktuellem Erkenntnisstand nicht vor. Die konkrete Vermarktung erfolgt durch die Firma Wall.“ Frage 4: Teilt der Senat die Auffassung, dass die groß-flächige Bemalung von Bussen und Waggons der BVG mehr ein notwendiges Übel zur Einnahmesteigerung, denn ein Beitrag zur Stadtverschönerung ist? Frage 5: Ist der Senat bereit, bei der BVG darauf hin zu wirken, dass die zunehmende Ausdehnung dieser Be-malung auch auf die Fensterflächen so bald als möglich eingestellt wird, da diese bei vielen Fahrgästen ein Gefühl des „Eingeschlossenseins“ erzeugt? Antwort zu 4 und 5: Bei Abschluss des aktuellen Ver-kehrsvertrages zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR im Jahr 2007 wurde als Kompromiss vereinbart, den Status Quo der werblichen Nutzung von Außenflächen auf niedrigem Niveau fest zu schreiben. Dementspre-chend enthält der Vertrag die Vorgabe, dass maximal 25% der Fensterfläche mit transparenten Werbefolien (Lochfolien) beklebt werden dürfen. Für Flächen, die keine Fensterflächen sind, gibt es keine Vorgaben. Der Vertrag gilt bis zum Jahr 2020. Nachverhandlungen zu diesem Regelungsgegenstand sind derzeit nicht vorgese-hen. Da die BVG aber auf Basis eines Nettovertrages finanziert wird und sie damit im Einnahme- und Erlösrisi-ko steht, ist es dem Unternehmen unbenommen, im eige-nen unternehmerischen Interesse die Erkennbarkeit ihres Fuhrparks sowie den positiven Fahrteindruck und die Orientierungsmöglichkeit der Fahrgäste durch eine Redu-zierung der Werbung an den Fahrzeugaußenseiten und insbesondere auf den Fenstern zu stärken. Frage 6: Hält die BVG AöR auch bei neu anzuschaf-fenden Fahrzeugen an einer durchgehend gelben Farbge-bung der Fahrzeuge – mit einem weißen Dach bei Bussen – fest? Antwort zu 6: „Eine Abkehr vom aktuell gültigen Farbkonzept einer durchgängig gelben Lackierung von ÖPNV-Fahrzeugen im Linienbetrieb – mit weißen Da-chelementen bei Bussen und Straßenbahnen sowie teil-weise grauen Stoßkanten – ist nicht geplant. Lediglich bei der Beschaffung von ausschließlich im Schienenersatzverkehr eingesetzten gebrauchten Bussen kann hiervon abgewichen werden.“ Frage 7: Werden für bestimmte Organisationen bzw. Initiativen (ausgenommen der BVG AöR selbst) Werbe-flächen auf oder in Verkehrsmitteln kostenfrei zur Verfü-gung gestellt? Antwort zu 7: „Die BVG AöR stellt keine Werbeflä-chen kostenlos zur Verfügung. Die Werbeleistungen wer-den entweder berechnet oder bei Gegengeschäften mit Gegenleistungen verrechnet.“ Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)
http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2014/084_stadtbahnsperrung.htm Fahrtalternativen / Umfahrung In den Fahrplanauskunftssystemen sind alle Änderungen inkl. der Ersatzverkehre und Verstärkerzüge enthalten. Damit Sie die optimalste Verbindung fahren, empfehlen Ihnen vorab die Fahrplanauskunft zu nutzen.
S-Bahn Zwischen Ostkreuz – Westkreuz mit der Ringbahn S41/S42 (die Reiszeitverlängerung beträgt maximal 3 Minuten zzgl. Umsteigezeit) U-Bahn U5: Zwischen Lichtenberg – Frankfurter Allee – Alexanderplatz. Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 10.6. bis 8.8. zwischen Wuhletal und Tierpark. U2: Zwischen Alexanderplatz – Potsdamer Platz – Wittenbergplatz – Zoologischer Garten. (Die U2 fährt auch in den Sommerschulferien während der Hauptverkehrszeiten im 4-Minutentakt). Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 20.8. bis 25.8. zwischen Wittenbergplatz und Bismarckstraße U1: Zwischen Warschauer Straße – Wittenbergplatz – Kurfürstendamm – Uhlandstraße. Regionalverkehr Zwischen Ostbahnhof – Alexanderplatz – Friedrichstraße – Berlin Hbf – Zoologischer Garten mit den Regionalzügen der Linien RE1, RE2, RE7, RB14 sowie 2 zusätzlichen Regionalzügen pro Stunde (insgesamt stehen damit 7 Fahrmöglichkeiten pro Stunde und Richtung zur Auswahl). Ersatzverkehr mit Bussen im 3-Minutentakt Phase 1 … Phase 2 (5.8. bis 25.8.): : Busersatzverkehr zwischen Ostbahnhof – Jannowitzbrücke – Alexanderplatz – Spandauer Straße/Marienkirche (Halt für Hackescher Markt) – Friedrichstraße
In den Fahrplanauskunftssystemen sind alle Änderungen inkl. der Ersatzverkehre und Verstärkerzüge enthalten. Damit Sie die optimalste Verbindung fahren, empfehlen Ihnen vorab die Fahrplanauskunft zu nutzen.
S-Bahn
Zwischen Ostkreuz – Westkreuz mit der Ringbahn S41/S42 (die Reiszeitverlängerung beträgt maximal 3 Minuten zzgl. Umsteigezeit)
U-Bahn
U5: Zwischen Lichtenberg – Frankfurter Allee – Alexanderplatz.
Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 10.6. bis 8.8. zwischen Wuhletal und Tierpark.
U2: Zwischen Alexanderplatz – Potsdamer Platz – Wittenbergplatz – Zoologischer Garten. (Die U2 fährt auch in den Sommerschulferien während der Hauptverkehrszeiten im 4-Minutentakt).
Bitte beachten Sie den Ersatzverkehr vom 20.8. bis 25.8. zwischen Wittenbergplatz und Bismarckstraße
U1: Zwischen Warschauer Straße – Wittenbergplatz – Kurfürstendamm – Uhlandstraße.
Regionalverkehr
Zwischen Ostbahnhof – Alexanderplatz – Friedrichstraße – Berlin Hbf – Zoologischer Garten mit den Regionalzügen der Linien RE1, RE2, RE7, RB14 sowie 2 zusätzlichen Regionalzügen pro Stunde (insgesamt stehen damit 7 Fahrmöglichkeiten pro Stunde und Richtung zur Auswahl).
Ersatzverkehr mit Bussen im 3-Minutentakt
Phase 1 …
Phase 2 (5.8. bis 25.8.): :
Busersatzverkehr zwischen Ostbahnhof – Jannowitzbrücke – Alexanderplatz – Spandauer Straße/Marienkirche (Halt für Hackescher Markt) – Friedrichstraße
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung bei einer etwaigen #S-Bahnverlängerung bis ins #Falkenhagener Feld die Notwendigkeit, die wichtige Staakener Verkehrsader #Seegefelder Weg kreuzen zu müssen? Frage 2: Sollen hier die #Gleisanlagen eingleisig oder zweigleisig gebaut und genutzt werden? Frage 3: Welche Auswirkungen hat dies für die Frequenz der Verschränkung des Seegefelder Weges mit der Folge des Stopps des Individual-, des Wirtschafts- und des sonstigen #ÖPNV-Verkehrs? Frage 4: Sind #Tunnel- oder #Brückenlösungen in der Diskussion? Antwort zu 1 bis 4: Die konkrete Ausgestaltung zur notwendigen Länge von Gleisanlagen, eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird ebenso wie die konkrete Ausgestaltung von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Für eine Kreuzung mit der Seegefelder Straße wird derzeit eine niveaufreie Lösung angestrebt. Frage 5: Wie werden die Fahrgäste nach Meinung der Senatsverwaltung zu möglichen neuen Bahnhöfen (standortgenau) einer etwaigen S-Bahnverlängerung von Spandau ins Falkenhagener Feld gelangen (bitte aufteilen in fußläufig, per ÖPNV, per Auto)? Frage 6: Wie sieht das Zubringerkonzept über den ÖPNV aus, welche Bus-Linien werden aus welchen Bereichen die Fahrgäste zu welchen Bahnhöfen führen? Antwort zu 5 und 6: Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) als verkehrspolitische Strategie des Berliner Senats hat das Ziel gesetzt, eine zukunftsfähige Mobilität für alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins zu gewährleisten. Zur Schaffung eines effizienten und attraktiven ÖPNV-Angebotes muss sich der Senat u. a. an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes halten. Er legt verbindliche Standards und Anforderungen hinsichtlich Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit), Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) sowie Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) fest. Sobald ein politischer Beschluss des Senats für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus und damit eine Entscheidung für eine Streckenführungsvariante inkl. Bahnhöfe vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten und damit auch eine Konkretisierung von Zubringerkonzepten und Zuwegungen zu den neuen S-Bahnhöfen. Frage 7: Sind Park & Ride-Parkplätze entlang der etwaigen Strecke realisierbar? Antwort zu 7: Es wird eingeschätzt, dass Park&Ride (P&R) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse aufgrund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen (möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Straßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet und wirtschaftlich tragfähig erscheint. Berlin und Brandenburg orientieren deshalb auf ein für den Berufsverkehr attraktives Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohnstandorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahrradnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstre- cke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. D.h. Schnittstellen zwischen PKW und ÖPNV sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind. Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investitionsprogramms mit BVG und S-Bahn gefördert. Im StEP Verkehr ist darüber hinaus vorgesehen, zusammen mit Brandenburg das Thema P&R konzeptionell zu überprüfen. Frage 8: Wie wird die Senatsverwaltung den zu erwartenden Parkplatzsuchverkehr in den Wohngebieten rund um die Bahnhöfe verhindern? Antwort zu 8: Es wird auf die Antwort zu 5 und 6 verwiesen. Frage 9: Hält die Senatsverwaltung die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung/Parkraummanagement für ein sinnvolles Mittel? Antwort zu 9: Der StEP Verkehr empfiehlt die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete. Potenzielle Erweiterungsgebiete sind vor allem die hoch verdichteteten und nutzungsgemischten Stadtteile und Quartiere. Die Erfahrungen in Berlin haben gezeigt, dass die Parkraumbewirtschaftung deutlich zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnsituation beitragen kann: – Bewohnerinnen und Bewohner finden leichter einen Parkplatz, – bessere Zugänglichkeit für Kundinnen und Kunden und Besucherinnen und Besucher, – weniger Parksuchverkehr, – Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs von Beschäftigten, weniger Dauerparker. Die Bezirke treffen die Entscheidung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf der Grundlage von detaillierten Untersuchungen zur Parkraumsituation und zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Frage 10: Welche Auswirkungen auf die Relevanz, zum Beispiel Qualität und Quantität der Regionalbahnhalte, der Bahnhöfe Albrechtshof und Staaken wird durch die mögliche Verlängerung der S-Bahn im Einzugsbereich gesehen? Antwort zu 10: Regionalverkehr und S-Bahnverkehr bedienen überwiegend ein unterschiedliches Kundenpotential. Die Regionalbahnstrecke im Zuge der Hamburger Bahn aus dem Land Brandenburg führt bis zum Bahnhof Spandau und dann weiter zur Berliner Innenstadt. Der Berliner Regionalverkehr ist durch weitere Reiselängen (gegenüber der S-Bahn) und eine sehr hohe Auslastung durch die Brandenburger Pendler geprägt. Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus in Richtung Westen dient der Beseitigung der bestehenden Anbindungsdefizite im westlichen Spandau und bietet eine weitere direkte Verbindung für die Spandauer Einwohnerinnen und Einwohner bis in die Berliner Innenstadt. Frage 11: Wie begegnet der Senat der vielfach geäußerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs verringert werden könnte? Antwort zu 11: Der Netzbetreiber muss die Bestellungen von Zugleistungen entsprechend den Regelungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur- Benutzungsverordnung (EIBV) annehmen und bearbeiten. Dies betrifft auch den Eisenbahnregionalverkehr. Bei absehbaren Engpässen müssen die Bestimmungen des AEG und der EIBV berücksichtigt werden. Der Senat nutzt dabei alle sich bietenden Möglichkeiten, damit die von ihm gemeinsam mit dem Land Brandenburg bestellten Leistungen des Eisenbahnregionalverkehrs in gewünschter zeitlicher Lage, Umfang und Qualität gefahren werden können. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)
http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1306605/ #Hennigsdorf/Berlin (MZV) Nostalgiker wird’s freuen: Die zwischen 1987 und 1992 in Hennigsdorf gebauten #S-Bahnen der Baureihe #485 – im Volksmund gern #Coladose genannt – werden noch eine Gnadenfrist auf Berliner Schienen bekommen.
Dasselbe gilt für die von 1986 bis 1991 in Westberlin produzierten Wagen der Reihe #480. Dass diese Züge nun noch bis 2023 über den Berliner Ring und drei weitere Strecken rollen sollen, ist natürlich kein Service für jene, die sich von historischen Zügen begeistern lassen. Der weitere Einsatz dieser S-Bahnen resultiert aus einer Kapitulation: Die Politik muss handeln, damit das S-Bahn-Netz ab Dezember 2017 überhaupt noch in vollem Umfang betrieben werden kann. Vor diesem Hintergrund haben der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und der in punkto S-Bahn federführende Berliner Senat im Amtsblatt der EU mitteilen lassen, dass die fünf ausgeschriebenen S-Bahn-Strecken nach 2017 mit einem Interimsvertrag betrieben werden. Der Gewinner der eigentlichen Ausschreibung wird erst ab 2020 nach und nach zum Zuge kommen. Natürlich können sich für den Interimsvertrag auch andere Interessenten als die …
#Hennigsdorf/Berlin (MZV) Nostalgiker wird’s freuen: Die zwischen 1987 und 1992 in Hennigsdorf gebauten #S-Bahnen der Baureihe #485 – im Volksmund gern #Coladose genannt – werden noch eine Gnadenfrist auf Berliner Schienen bekommen.
Dasselbe gilt für die von 1986 bis 1991 in Westberlin produzierten Wagen der Reihe #480. Dass diese Züge nun noch bis 2023 über den Berliner Ring und drei weitere Strecken rollen sollen, ist natürlich kein Service für jene, die sich von historischen Zügen begeistern lassen. Der weitere Einsatz dieser S-Bahnen resultiert aus einer Kapitulation: Die Politik muss handeln, damit das S-Bahn-Netz ab Dezember 2017 überhaupt noch in vollem Umfang betrieben werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und der in punkto S-Bahn federführende Berliner Senat im Amtsblatt der EU mitteilen lassen, dass die fünf ausgeschriebenen S-Bahn-Strecken nach 2017 mit einem Interimsvertrag betrieben werden. Der Gewinner der eigentlichen Ausschreibung wird erst ab 2020 nach und nach zum Zuge kommen. Natürlich können sich für den Interimsvertrag auch andere Interessenten als die …
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article130678782/Land-zahlt-Millionen-fuer-bessere-S-Bahn-Verbindung-nach-Strausberg.html Potsdam/Strausberg – #Strausberg (Märkisch-Oderland) soll künftig im #20-Minuten-Takt per #S-Bahn erreichbar sein. Dafür #investiert das Land zehn Millionen Euro, teilte am Dienstag das Infrastrukturministerium in Potsdam mit. Das Land ermöglicht so den #Ausbau der Strecke zwischen Strausberg und #Hegermühle, was die Deutsche Bahn bislang abgelehnt hat. «Strausberg braucht den 20-Minuten-Takt, und wir wollen nicht jahrelang auf eine Finanzierung durch die Bahn warten», erklärte Minister Jörg Vogelsänger (SPD).
Bislang wird die 26 000-Einwohner Stadt östlich von Berlin nur alle 40 Minuten angefahren, weil das Schienennetz keinen dichteren Takt erlaubt. Die Arbeiten sollen noch in diesem Jahr beginnen und 2016 beendet werden. Für die Vorplanung hat das Land laut Ministerium rund 390 000 Euro ausgegeben. Auf einer Länge von rund 2,2 Kilometer soll nun die Strecke zweigleisig …