www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Berliner Senat den kurzfris-tigen Entschluss der Deutschen Bahn AG, auf ursprüng-lich geplante #abwärtsführende#Rolltreppen bei der Sanie-rung des #Bahnhofs#Ostkreuz zu verzichten, was zu einer deutlichen Verschlechterung für die Fahrgäste beim Um-steigen führen wird? Frage 2: Sieht der Senat Möglichkeiten darauf hin zu wirken, dass der Einbau dieser Rolltreppen dennoch er-folgt?
Frage 3: Wie bewertet der Senat den Entschluss der Deutschen Bahn AG, auf das Dach des unteren Regional-bahnsteiges zu verzichten und somit wieder einmal die eigenen Fahrgäste im Regen stehen zu lassen? Frage 4: Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um die Deutsche Bahn AG zum Bau des Daches zu motivieren ohne wie beim oberen Bahnsteig die Finanzierung selbst zu übernehmen? Antwort zu 1 – 4: Dem Senat sind keine Pläne der Deutschen Bahn bekannt, auf abwärts führende Fahrtrep-pen bzw. auf das Dach des unteren Regionalbahnsteigs zu verzichten. Der Umbau des Bahnhofs Ostkreuz ist mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 30.10.2006 planfestgestellt. Abweichungen von diesem Planfeststellungsbeschluss muss die Deutsche Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt abstimmen. Der Senat wird in den regelmäßig stattfindenden Ge-sprächen mit der Deutschen Bahn diese Fragestellungen ansprechen und erforderlichenfalls auf eine Lösung, die die Belange der Fahrgäste angemessen berücksichtigt, hinwirken. Frage 5: Wie konnte es zu den Mängeln am Boden des oberen Regionalbahnsteiges kommen, wird es Schadener-satz geben? Frage 6: Wie sehen diese konkret aus, wie hoch wer-den die Kosten für die Sanierung sein und warum gab es kein Controlling, das frühzeitig diese Mängel entdecken konnte? Antwort zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Wie erfolgt die Information der Bahnkunden zum aktuellen Baugeschehen am Bahnhof Ostkreuz? Antwort zu 7: Nach Informationen der Deutschen Bahn erfolgt die Information zum aktuellen Baugesche-hen neben den üblichen Informationsmitteln (u.a. Aus-hänge vor Ort, Flyer, Informationen im Internet, Presse-mitteilungen) auch über regelmäßige Informationsangebo-te und Veranstaltungen im Info-Container am Ausgang Hauptstraße. Frage 8: Wie bewertet der Senat die derzeit eheblichen Einschränkungen für behinderte Menschen, die die S3 benutzen und am Bahnhof Ostkreuz umsteigen müssen? Antwort zu 8: Der Senat bedauert die mit den Bauar-beiten am Bahnhof Ostkreuz für alle Fahrgäste, aber ins-besondere auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste verbundenen Einschränkungen und Belastungen. Der Senat hat sich schon im Rahmen der Planung für den Umbau des Bahnhofs Ostkreuz für die Berücksichtigung der Belange der betroffenen Fahrgäste eingesetzt und intensiv mit der Deutschen Bahn nach fahrgastfreundli-chen Lösungen gesucht. Aufgrund der notwendigen um-fangreichen Umbaumaßnahmen waren Einschränkungen aber nicht zu vermeiden. Durch intensive Bemühungen aller Beteiligten ist eine weitest gehende Aufrechterhal-tung des Verkehrsangebotes durch provisorische Nutzung der neu errichteten zukünftigen Regionalverkehrsbahn-steige ermöglicht worden. Nach der Fertigstellung des derzeit in Bau befindlichen Bahnsteigs D im Herbst 2014 und Nutzung durch die in Richtung Lichtenberg verkeh-renden S-Bahnzüge wird sich die Umsteigesituation für alle möbilitätseingeschränkten Fahrgäste durch die dann vollständige barrierefreie Erreichbarkeit aller Bahnsteige deutlich verbessern. Berlin, den 25. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2014)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/werbung-auf-verkehrsmitteln-in-berlin-auf-dem-100er-bus-ist-reklame-am-teuersten/10247916.html Die #S-Bahn fährt bald wieder #Werbung spazieren, die #BVG macht das schon lange. Innerstädtische #Buslinien sind am teuersten. Die Unternehmen verraten aber nicht, wie viel sie damit verdienen.
Für einen Heiratsantrag wäre vermutlich ein Großplakat das Mittel der Wahl. So ein Riesenposter im U-Bahnhof kostet pro Tag ab 16,20 Euro; die Angebetete nimmt dann erst die U-Bahn und dann den Antrag an. Könnte ja sein! Allerdings müsste das Plakat elf Tage hängen bleiben – Mindestmietzeit. Mit der Entscheidung der S-Bahn, auf ihren Zügen künftig auch wieder Außenwerbung zuzulassen, sind jetzt noch weitere mögliche Flächen dazugekommen, auf denen geworben werden kann – eher für etwas als um jemanden, ist zu vermuten. Wie groß der Markt ist und welche Einnahmen sich die Bahn von dieser Entscheidung verspricht, konnte S-Bahn- Sprecher Burkhard Ahlert …
http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1304606/ Hennigsdorf (MZV) Knapp zwei Jahre nach dem #Tegeler #S-Bahn-Unglück sind die #Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft noch immer nicht beendet. Begründet wird dies mit dem noch fehlenden Bericht der #Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes. Im Internet jedoch ist dieses Papier seit acht Monaten jedem zugänglich.
Dem 27 Seiten starken Bericht ist zu entnehmen, dass nicht technisches, sondern menschliches Versagen zu dem Unglück auf der S-Bahn-Linie 25 am 21. August 2012 in Tegel geführt hat. Dabei wurden sechs Menschen, die in Richtung Hennigsdorf unterwegs waren, leicht verletzt. Wie aber kann es angehen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht abschließen kann, weil ihr der jedem zugängliche Bericht nicht vorliegt? „Das muss förmlich abgearbeitet werden“, argumentiert Thomas Fels, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Förmlich heißt in diesem Fall: Die den Fall bearbeitende Staatsanwältin kann einen solchen Bericht nicht einfach aus dem Internet ausdrucken. Es gelte, den Dienstweg einzuhalten. Dafür ist laut Fels in diesem Fall folgendes Prozedere vorgesehen: „Der Bericht muss von der …
http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1304540/ #Bernau (MOZ) Der 8. August #1924 ging in die Geschichte ein: An diesem Tag wurde zwischen dem #Stettiner Bahnhof (heute #Nordbahnhof) und #Bernau der #planmäßige#elektrische #S-Bahn-Betrieb aufgenommen. Dieses Ereignis soll nun am 8. August gebührend gefeiert werden, so die Stadtverwaltung Bernau in einer Mitteilung.
Die amtierende Bürgermeisterin Michaela Waigand und S-Bahn-Chef Peter Buchner freuen sich an diesem Tag um 11 Uhr auf viele Gäste bei der Taufzeremonie am Bahnsteig. Auf dem Bahnhofsplatz lädt dann bis 17 Uhr ein Zwanziger-Jahre-Café zum Verweilen ein. Manuel von Eden und sein Ensemble nehmen die Besucher mit auf eine musikalische Reise durch das Berlin der „goldenen Zwanziger“. Bernauer Originale in zeitgemäßen Kostümen sind in Plau-derlaune und bieten kostenlose Stadtführungen an. Auch wer wissen möchte, wie das mit Zickenschulze und seiner vierten Frau war, wird …
http://www.morgenpost.de/berlin/article130465031/Die-Berliner-S-Bahnen-werden-wieder-zu-rollenden-Werbetafeln.html Vor gut 20 Jahren fuhr eine froschgrüne #S-Bahn durch Berlin. Der ehemalige Radiosender „Hundert,6“, zu seiner Zeit einer der ersten Privatsender Berlins, buhlte auf den Zügen um Hörer. In recht ungewohnter #Farbgebung außen; im Inneren war sogar das Programm zu hören.
Genau so wird es jetzt wieder kommen: Statt des bekannten Rubinrot und Ockergelb prangen auf den #S-Bahnwagen bald die Farben von #werbewilligen Unternehmen. „Bis die #Werbung auf die Züge kommt, ist es nur noch eine Frage der Zeit“, sagt Marc Sausen, Sprecher der Ströer Media AG, die sich um die Vermarktung kümmert. Gebucht werden können jeweils ein oder mehrere Viertelzüge, die Laufzeit muss mindestens drei Monate betragen. Werbeverbot seit 2002 Es ist ein plötzlicher Kurswechsel. Ende 2001 entschied die Deutsche Bahn, Mutterkonzern der Berliner S-Bahn, keine Außenwerbung mehr auf …
Im Berliner Norden wird zurzeit ziemlich viel gebaut. Die S-Bahn-Linie 1 ist zwischen Waidmannslust und Hohen Neuendorf gesperrt; auch um den Bahnhof Wollankstraße werden Gleise erneuert, was auf der S25 zu Einschränkungen führt. Fahrgäste, die in Richtung Tegel wollen, müssen an der Station Bornholmer Straße umsteigen. Das verlängert die Reisezeit um rund fünf Minuten. Die S-Bahn hat ihren Fahrgästen empfohlen, die Strecke von Friedrichstraße bis Tegel mit der U-Bahn-Linie 6 bis Alt-Tegel zu umfahren – die Verlängerung bei der S-Bahn wäre in etwa kompensiert, rechnet man den Fußweg zwischen S-Bahnhof Tegel und U-Bahnhof Alt-Tegel nicht hinzu. Doch seit Montag ist die U6 keine gute Option mehr. Denn die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bauen nun selbst, an den Bahnhöfen Otisstraße und Scharnweberstraße. Wegen des Pendelverkehrs sitzt man für die Strecke zwischen Friedrichstraße und Alt-Tegel nun 39 statt wie zuvor 20 Minuten im Zug. Die Kritik folgt prompt. „Im Norden ist alles dicht“, beschwert sich ein Fahrgast – und er ist …
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In der Koalitionsvereinbarung befürwortet der Senat nun wörtlich wieder „grundsätzlich […] die #Wiederherstellung aller #S-Bahn-#Strecken, die am 12. August #1961 bestanden“. Auf welchem Stand befinden sich die #Planung und die #Umsetzung des #Wiederaufbaus und der #Verlängerung folgender S-Bahn-Strecken? ● Blankenfelde – Dahlewitz – Rangsdorf ● Spandau – Nauener Straße – Hackbuschstraße – Albrechtshof – Seegefeld – Falkensee (– Falkensee Parkstadt – Finkenkrug) ● Wannsee – Dreilinden – Stahnsdorf [Friedhofsbahn] ● Jungfernheide – Wernerwerk – Siemensstadt – Gartenfeld (– Haselhorst – Daumstraße – Hakenfelde) [Siemensbahn] ● Zehlendorf – Zehlendorf Süd – Düppel- Kleinmachnow (– Kleinmachnow Schleusenweg – Dreilinden Europarc) [Stammbahn] ● Hennigsdorf – Hennigsdorf Marwitzer Straße – Hennigsdorf Nord – Hohenschöpping – Velten ● 2. Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Süd. Antwort zu 1.: Der Senat hält grundsätzlich den Anspruch aufrecht, die Einhaltung der im Zuge der deutschen Einheit 1990 gemachten Zusagen zur Wiederherstellung des S-Bahnnetzes von 1961 zu fordern. Dies bedeutet aber nicht, dass hier für alle stillgelegten Trassen konkrete Planungen zur Wiederinbetriebnahme bestehen. Grundlage für die Leitlinien der Verkehrspolitik des Berliner Senats sind der am 29.03.2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) und der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (Amtsblatt [ABl.] S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019 f.). In Berlin werden gemäß FNP folgende S-Bahn- Trassen freigehalten: ● Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof (– Falkensee) ● Siemensbahn: Jungfernheide – Gartenfeld (und weiter bis zur Wasserstadt) ● Stammbahn: Zehlendorf – Düppel/Kleinmachnow ● Östlicher Berliner Außenring: Karower Kreuz – Sellheimbrücke – Wartenberg und Springpfuhl – Biesdorfer Kreuz – Wuhlheider Kreuz – Grünauer Kreuz (als Nahverkehrstrasse, d.h. S- oder Regionalbahn) ● S 21: Hauptbahnhof – Potsdamer Platz – Yorckstraße sowie „Cheruskerkurve“ (Julius-Leber- Brücke – Südkreuz). Zu einer möglichen Verlängerung der S-Bahn-Strecke über Spandau hinaus zum Falkenhagener Feld (bei Freihaltung der Strecke nach Falkensee) hat sich der Senat kürzlich in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/13 651 geäußert. Nach Ausschöpfung des sog. Altlastenfonds 2009 wurde zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) mittels einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auch die Finanzierung der Grundsanierung der Berliner S-Bahn umgestellt. In dieses LuFVProgramm müsste auch das fehlende zweite Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Ost aufgenommen werden. Da die anderen in den vergangenen Jahren vorbereiteten oder umgesetzten Maßnahmen vom Land Berlin und der DB AG als verkehrlich wichtiger eingestuft wurden, wurde diese Anmeldung bisher nicht vorgenommen. Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zuständig. Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen, soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen führen und finanzierbar sind. In dem Fall würde das Land Brandenburg unterstützt werden, indem Berlin sich an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von geplanten S-Bahnverlängerungen beteiligt und alle Voraussetzungen für die Verlängerung der S-Bahnstrecken von Berliner Seite her klärt. Im fortgeschriebenen Landesnahverkehrsplan (LNVP) des Landes Brandenburg für die Jahre 2013 bis 2017 ist jedoch der Wiederaufbau ehemaliger S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen sind unter egebenen Finanzperspektiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr, der allerdings aufgrund größerer Bahnhofsabstände eine geringere Erschließungsqualität aufweist. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur teileweise aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten, die in den folgenden Antworten wiedergegeben werden. Frage 1: Wie entwickeln sich die Kosten durch Vandalismus bei der Berliner S-Bahn in den letzten 5 Jahren und gibt es Zahlen für das laufende Jahr? Antwort zu 1: Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Beseitigung von Vandalismus- und Graffitischäden bei der Berliner S-Bahn kostet jährlich rund 6 Millionen Euro. Frage 2: Wie entwickeln sich die Kosten durch Vandalismus bei der Berliner BVG in den letzten 5 Jahren und gibt es Zahlen für das laufende Jahr? Antwort zu 2: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Vandalismuskosten sind von 9,7 Mio. Euro in 2008 kontinuierlich auf 4,0 Mio. Euro in 2013 gesunken. Per April 2014 liegen die vandalismusbezogenen Kosten bei rd. 1,4 Mio. Euro und damit auf dem Niveau des vergleichbaren Zeitraumes des Vorjahres. Frage 3: Wie viele Strafanzeigen gab es wegen Vandalismus, wie viele Ermittlungsverfahren und wie viele Verurteilungen im Zusammenhang mit Vandalismus in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 3: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Im Zeitraum 01.06.2009 bis 01.06.2014 wurden im UBahnbereich 9934 Anzeigen/Strafanträge bei der Polizei Berlin wegen Vandalismus gestellt (auch gegen unbekannt). In 4408 Vorgängen liegt der BVG noch kein Verfahrensausgang der Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft vor. In 315 Vorgängen wurden die Täterinnen und Täter verurteilt bzw. es wurden Auflagen erteilt. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Strafanzeigen wurden in den Jahren 2010 – 2013 wie folgt gestellt (aus dem Jahr 2009 liegen der S-Bahn Berlin GmbH keine belastbaren Daten vor): 2010: 2.050 2011: 2.031 2012: 1.869 2013: 1.614 Im laufenden Jahr 2014 ist die Anzahl der Strafanzeigen gestiegen. In den Monaten Januar bis Mai 2014 haben sich die Strafanzeigen gegenüber Vorjahr von 645 auf 839 Fälle erhöht. Alle Strafanzeigen waren auch mit einem Ermittlungsverfahren verbunden. Der S-Bahn Berlin GmbH sind 34 Urteile im Jahr 2011, 27 Urteile im Jahr 2012 und 5 Urteile im Jahr 2013 bekannt. In den Statistiken der Landespolizei wird der Begriff „Vandalismus“ als solcher nicht erfasst. „Vandalismus“ ist kein eigenständiger Straftatbestand, so dass sich die Zuordnung entsprechender Vorfälle auch je nach Unternehmen unterschiedlich darstellen kann. Um die Anzahl von Ermittlungsverfahren bei Vandalismusdelikten im Bereich der BVG und der S-Bahn/Regionalbahn gesamthaft zu veranschaulichen, wurde für die nachfolgende Tabelle aus den polizeilichen Lagebildern ÖPNV der Jahre 2009 – 2013 das Delikt Sachbeschädigung entnommen und dargestellt: Sachbeschädigungsdelikte 2009 – 2013
Im März/April 2012 wurden die Eingabemodi im polizeilichen Erfassungssystem verändert. Dies hat zur Folge, dass ein valider Vergleich zwischen den Werten der Jahre 2009 – 2011 sowie 2012 – 2013 nicht hergestellt werden kann. Ein sinkender Trend der Anzahl von Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung im ÖPNV ist im 5-Jahres-Vergleich dennoch zu erkennen. Im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin werden Verfahren, die Vandalismus im ÖPNV zum Gegenstand haben, ebenfalls nicht gesondert ausgewiesen. Jedoch werden in der Verfahrensklasse „GRAF“ solche Taten erfasst, die die bildliche oder schriftliche Darstellung (durch Sprühen, Schreiben, Malen, Ritzen oder Ätzen) auf Gegenständen betreffen. Dabei werden allerdings auch Taten erfasst, die nicht im Zusammenhang mit Tatorten im Bereich des ÖPNV stehen. Zu beachten ist zudem, dass die Notierung des Verfahrensmerkmals händisch verfügt werden muss, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Verfahrenszahlen etwas höher liegen, aber in einigen Fällen die Notierung des Verfahrensmerkmals versehentlich unterblieben ist. Für das Verfahrensmerkmal „GRAF“ können für den Berichtszeitraum folgende Ermittlungsverfahren gegen bekannte (Js-Verfahren) und unbekannte Täterinnen und Täter (UJs-Verfahren) festgestellt werden, wobei eine Unterscheidung, ob die Strafanzeigen von Amts wegen oder auf Strafanzeigen von natürlichen oder juristischen Privatpersonen eingeleitet worden sind, nicht erfolgen kann.
Die wesentlichen Arten der Abschlüsse der angeführten Ermittlungsverfahren bei der Staats- und Amtsanwaltschaft Berlin können wie folgt zusammengefasst werden: Da es sich in einer Vielzahl der Verfahren um solche mit jugendlichen oder heranwachsenden Täterinnen und Täter handelt, sind auch die Erledigungen nach dem JGG mit erfasst worden. Sofern die Verfahren bei Gericht anhängig wurden und es nicht zu gerichtlichen Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip gekommen ist, ergeben sich folgende Verfahrensabschlüsse:
Frage 4: Was waren die schlimmsten Vorfälle von Vandalismus im Jahr 2013 bei der BVG und bei der Berliner S-Bahn? Antwort zu 4: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Bezogen auf die auswertbaren Kosten waren die „schlimmsten“ Vandalismus- und Graffitivorfälle im Bereich der U-Bahn-Fahrzeuge und der U-Bahnhöfe zu verzeichnen. In diesem Bereich entstanden in 2013 über 50 % der Gesamtkosten (s. Frage 2). Das Thema Graffitibeseitigung an anderen Gebäuden bzw. Infrastruktureinrichtungen hat verkehrsträgerübergreifend einen Anteil von rund 28 % an den Gesamtkosten in 2013. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Herausragende Vorfälle bei der S-Bahn Berlin im Jahr 2013 waren zum einen eine Hindernisbereitung im April 2013. Hier verklemmte sich ein Einkaufswagen unter einem Drehgestell. Der Schaden beläuft sich auf rd. 20.000,- €. Zum anderen wurden im gleichen Monat 75 Scheiben eines Viertelzugs mutwillig zerstört, auch hier beträgt der Schaden rd. 20.000,-€. Frage 5: Gibt es Schwerpunkte (Linien, Orte) an denen verstärkt Vandalismus im ÖPNV auftritt? Antwort zu 5: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Gemäß statistischer Quartalsmeldung der Berliner Landespolizei sind in 2013 rund 32 % aller Sachbeschädigungen im ÖPNV dem Bereich U-Bahn zuzuordnen. Dabei betrachtet die Polizei Berlin eine vom Kalenderjahr abweichende Periode vom April bis Dezember. Vandalismus tritt verstärkt zentrumsnah an stark frequentierten U-Bahnhöfen auf und betrifft alle Tageszeiten. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Graffitistraftaten werden vorwiegend in den Zugbildungsanlagen im gesamten S-Bahnnetz, sowohl innerhalb als auch außerhalb des S-Bahnrings verübt. Alle anderen Sachbeschädigungen werden vorwiegend auf den Außenästen und zu Zeiten mit geringen Fahrgastaufkommen verübt. Frage 6: Wie hoch waren die durchschnittlichen Ausfallzeiten von Fahrzeugen, die durch Vandalismus beschädigt wurden? Antwort zu 6: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: Nicht jede Sachbeschädigung führt zwangsläufig zu einer sofortigen Ausfallzeit. Grundsätzlich ist es aber so, dass das subjektive Sicherheitsempfinden bzw. der „Wohlfühlfaktor“ der Kundinnen und Kunden durch Vandalismusfälle auch ohne Ausfallzeiten des Fahrzeuges negativ beeinträchtigt wird und die BVG deshalb bemüht ist, Vandalismusschäden oder Graffiti schnellstmöglich ohne Beeinträchtigungen des Linienbetriebs zu beseitigen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat dazu Folgendes mitgeteilt: Die Ausfallzeit von Fahrzeugen, die durch Vandalismus beschädigt wurden, ist abhängig vom Schadenszustand und kann alleine durch die Werkstattzuführung und Wiederinstandsetzung 4 bis 8 Stunden, im Falle von besonders schwerem Vandalismus -wie der am 1.06.2014 zwischen Mahlow und Lichtenrade demolierte Viertelzug 481 312 -auch mehrere Wochen betragen (eine Kennziffer „durchschnittliche Ausfallzeit“ liegt nicht vor). Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)
http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-steglitz-zehlendorf/lankwitz/artikel/46630-verordnete-setzten-sich-fuer-halt-am-kamenzer-damm-ein/ Lankwitz. Der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld wirkt sich auch auf die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr aus. Den geplanten neuen #S-Bahnhof Tempelhofer Freiheit wird es erst einmal nicht geben. Die veränderte Lage nutzt die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Sie fordert den Bau eines #S-Bahnhofes #Kamenzer Damm.
Im Mai haben die Berliner entschieden: Auf dem stillgelegten Flughafen Tempelhof darf die Stadt nicht bauen. Neue Sportplätze sollten hier entstehen, ein Bus- und S-Bahnhof und vieles mehr. Daraus wird nun nichts. Weil an der Ringbahn kein neuer S-Bahnhof Tempelhofer Freiheit entsteht, könnten die dafür vorgesehenen Mittel für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm sinnvoll eingesetzt werden. So begründen die Verordneten aller Fraktionen ihren Beschluss, den sie auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause gefasst haben. Der S-Bahnhof Kamenzer Damm soll an der S 2 zwischen Attilastraße und Marienfelde entstehen. In der Begründung heißt es, dass der neue Bahnhof einen attraktiven Verknüpfungspunkt im Netz des …
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Hat der Senat geprüft, ob es in Hinblick auf die Kontrolle der erbrachten #Verkehrsleistungen und der #Tariftreue, die Steuerung von #Investitionen, die Gewährleistung der #Betriebssicherheit, die Kosten der #Vertragskontrolle und die #Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region vorteilhaft ist, dass das Land selbst den Betrieb der #S-Bahn übernimmt? Was ist das Ergebnis der Prüfung? Frage 5: Hat der Senat eine #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, ob eine Beschaffung des #Wagenmaterials durch die öffentliche Hand für das Land Berlin gegenüber einer Ausschreibung zur Beschaffung vorteilhaft ist? Was sind die Ergebnisse? Antwort zu 1 und 5: Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich wegen der damit verbundenen Risiken dagegen entschieden, die Leistungen von einem landeseigenen Unternehmen erbringen zu lassen bzw. das Wagenmaterial selbst zu beschaffen. Eine Fahrzeugbeschaffung durch die Länder hätte erfordert, dass sie bereits weit vor Betriebsaufnahme – parallel zu den Zahlungspflichten aus dem dann noch laufenden S-Bahn-Vertrag – die Finanzierung der Fahrzeuge hätten übernehmen müssen. Zudem erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen – hier zudem von Spezialfahrzeugen – große Erfahrung bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen. Diese liegen weder bei den Ländern noch z.B. bei der BVG als landeseigenem Unternehmen vor. Aufgrund der Pflicht des Landes Berlin bzw. eines landeseigenen Unternehmens, eine Fahrzeugbeschaffung zwingend europaweit auszuschreiben, ließe sich zudem die „Wertschöpfung im Land Berlin und in der Region“ genau so wenig absichern, wie bei dem jetzt umgesetzten Vergabekonzept. Schließlich gilt, dass auch die Vergabe von Leistungen an ein landeseigenes Unternehmen den Vorgaben des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts entsprechen müsste. Dies setzt – vergleichbar dem Abschluss des Verkehrsvertrages mit der BVG im Jahr 2007 – die Verhandlung eines umfassenden Verkehrsvertrages mit entsprechenden externen Beratungsleistungen auf beiden Seiten und – wie bisher – ein sorgfältiges Vertragscontrolling durch die Länder bzw. durch die VBB GmbH während der gesamten Vertragslaufzeit voraus. Frage 2: Wie stellt sich aus heutiger Sicht der Zeitplan zur Vergabe des Betriebs der Teilstrecken der S-Bahn dar? Antwort zu 2: Die Vergabe des Teilnetzes „Ring“ wird derzeit durchgeführt. Die Vergabe der anderen beiden Teilnetze wird im Anschluss erfolgen und so ausgestaltet werden, dass der Betrieb unmittelbar nach Auslaufen des Altvertrages aufgenommen werden kann. Dabei sollen in diesen Teilnetzen die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481 zum Einsatz kommen, die derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet werden. Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt wird nach Planung des Senats die Beschaffung des zum ausgeschriebenen Teilbetrieb erforderlichen Wagenmaterials abgeschlossen sein? Antwort zu 3: Der Senat beschafft kein Wagenmaterial, so dass es auch keinen diesbezüglichen Zeitplan des Senats gibt. Vielmehr ist die Bereitstellung von Fahrzeugen Teil der Leistungen, die der künftige Betreiber des SBahn- Teilnetzes „Ring“ erbringen muss, um den Verkehrsvertrag zu erfüllen. Ob der künftige Betreiber Fahrzeuge extern beschaffen muss, welchen Zeitplan er dabei zu Grunde legt oder ob er ggf. selbst Fahrzeuge herstellt ist seine unternehmerische Entscheidung. Vorgabe der Länder ist es, dass der Betreiber zugelassene Fahrzeuge zum Einsatz bringt, die die Anforderungen des Verkehrsvertrages erfüllen und die zu den vertraglich vorgegebenen Zeitpunkten der gestuften Betriebsaufnahme zur Verfügung stehen. Frage 4: a. Wie viele der momentan eingesetzten Wagen sollen umgerüstet bzw. nachgerüstet werden, um nach 2018 weiter eingesetzt werden zu können? b. Wie ist der Zeitplan der Umrüstung? Wird der Zeitplan voraussichtlich einzuhalten sein? c. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt? d. Welche Einschränkungen des S-Bahn-Betriebs sind während der Umrüstung zu erwarten aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Wagen? Antwort zu 4: Zu 4a): Aus Sicht des Senates sollen möglichst alle dafür geeigneten Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 für einen Weiterbetrieb nach 2018 ertüchtigt werden. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 150 Zwei-Wagen-Züge. Zudem werden die Fahrzeuge der Baureihe 481, insgesamt 500 Zwei-Wagen- Züge, derzeit mit dem neuen Zugsicherungssystem ZBS ausgerüstet, um auch zukünftig auf den damit ausgestatteten Strecken des Berliner S-Bahnnetzes eingesetzt werden zu können. Zu 4b), 4c) und 4d): Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, sie plane derzeit das Fahrzeugertüchtigungsprogramm für die Fahrzeuge der beiden Baureihen 480 bzw. 485 und wird die Länder Berlin und Brandenburg voraussichtlich Ende Juni 2014 über die Rahmenbedingungen der Ertüchtigungsmaßnahmen informieren. Anschließend werden die weiteren für die Ertüchtigung notwendigen Schritte festgelegt und der Zeitplan vereinbart. Aktuell liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse über den Zeitplan der Umrüstung, den Stand des Zulassungsverfahrens und eventuelle Einschränkungen des S-Bahn- Betriebs während der Umrüstung aufgrund Nichtverfügbarkeit von Wagen vor. Soweit die auch von der Expertenkommission 2013 beschriebenen Maßnahmen ausreichen und zügig umgesetzt wurden, ist keine Einschränkung des S-Bahn-Betriebs absehbar. Das Ausrüstungsprogramm ZBS (Zugbeeinflussungssystem) für die Fahrzeuge der Baureihe 481 läuft planmäßig bis Mitte 2016. Aktuell sind etwa 300 Zwei-Wagen-Züge mit ZBS ausgerüstet. Die Ausrüstung erfolgt im Rahmen der bahnamtlichen Untersuchungen, eine Einschränkung des SBahnbetriebes aus diesem Grund liegt nicht vor. Frage 6: a. Welche Struktur ist für die Koordination der Verkehre und Fahrpläne geplant für den Fall, dass zukünftig mehrere Betreiber für die Berliner S-Bahn verantwortlich sind? b. Mit welchen organisatorischen Veränderungen bei der Berliner S-Bahn ist in diesem Zusammenhang zu rechnen? Antwort zu 6: Zu 6a): Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanabstimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderverkehre ab. Im Rahmen der operativen Verkehrsabwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordination hingegen den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 6b): Eventuelle organisatorische Veränderungen bei der S-Bahn Berlin GmbH in Zusammenhang mit einer möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz wären ausschließlich unternehmensinterne Entscheidungen der S-Bahn Berlin GmbH. Dem Senat sind derartige Planungen oder Entscheidungen nicht bekannt. Frage 7: a. Welche Kosten sind dem Land Berlin entstanden bzw. werden entstehen durch die Ausschreibung und Vergabe von Teilstrecken der S-Bahn Berlin? b. Mit welchen Kosten für das Land Berlin ist zu rechnen für Vertrags-Controlling zur Teil-Vergabe der S-Bahn Berlin, falls der S-Bahn-Betrieb durch mehrere Betreiber erfolgt? Antwort zu 7: Zu 7a): Bei einem vom Land Berlin zu tragenden voraussichtlichen Zuschuss von ca. 3,1 Mrd. Euro ist mit Transaktionskosten von rund 0,3 % zu rechnen. Welche Kosten mit der Vergabe der beiden weiteren Teilnetze verbunden sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Länder sind rechtlich verpflichtet, die Vergaben entsprechend den anspruchsvollen rechtlichen Vorgaben des nationalen und europäischen Rechts durchzuführen – das gilt sowohl für die Vergabe von Verkehrsleistungen, bei denen der künftige Betreiber die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, als auch für Vergabe von Aufträgen an Fahrzeughersteller, wie sie von den Ländern durchzuführen wäre, wenn die in Frage 1 und 5 zu Grunde gelegten Modelle umgesetzt worden wären. Zu 7b): Aus der möglichen Konstellation mehrerer Betreiber im Berliner S-Bahnnetz resultiert bei strukturell im Wesentlichen gleichartigen Verkehrsverträgen keine signifikante Kostenerhöhung für das Vertragscontrolling. Kostenerhöhungen folgen allerdings aus der im Vergleich zum aktuellen Verkehrsvertrag neuen Vertragsstruktur mit höherer Regelungstiefe und –detaillierung, um das Risiko eventueller zukünftiger S-Bahnkrisen zu reduzieren bzw. deren Folgen möglichst gering zu halten. Berlin, den 02. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2014)