Tarife + S-Bahn + BVG: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn im 1. Halbjahr 2014, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (#BVG) und die S-Bahn Berlin GmbH (#S-Bahn) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014? Antwort zu 1a): Die BVG teilt dazu mit: „Im ersten Halbjahr 2014 hatte die BVG rd. 494 Mio. #unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (#UBF).“ Antwort zu 1b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die SBahn Berlin GmbH realisierte im 1. Halbjahr 2014 201,4 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein- Kontrolleure standen jeweils im 1. Halbjahr 2014 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2a): Die BVG teilt dazu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene #Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 85 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, die bis zum Ende des Jahres auf 100 Mitarbeiter aufgestockt werden.“ Antwort zu 2b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich 72 bis 80 Kontrolleure im Einsatz. Derzeit ist keine weitere Steigerung vorgesehen.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR setzt weiterhin sowohl Fahrausweisprüfer in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3b): Die S-Bahn teilt dazu mit : „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine offizielle Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im 1. Halbjahr 2014 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgast- zahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4a): Die BVG teilt dazu mit: „Im 1. Halbjahr 2014 wurden 171.183 Feststellungen von „Erhöhtem Beförderungsentgelt“ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 7%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst. Gegen über den Vorjahren, die geprägt waren durch den Wechsel des externen Dienstleisters und einer Hochlaufphase im Jahr 2013, ist jetzt durch die verstärkten Fahrausweiskontrollen ein Anstieg bei den Feststellungen deutlich wahrnehmbar.“ Antwort zu 4b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Dem Aufgabenträger wird quartalsweise Bericht über die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erstattet. Im ersten Halbjahr 2014 betrug die Quote 4,12 %.“ Frage 5: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im 1. Halbjahr 2014 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5a): Die BVG teilt dazu mit: „Zum besseren Verständnis, möchten wir zunächst die von der BVG angewandte Verfahrensweise erläutern. Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Hier gilt die Regel, dass der älteste Fall nicht älter als zwei Jahre und der jüngste nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung seien darf. Im Jahre 2012 kam es in Folge eines längerfristigen Vergabeverfahrens bei der Sicherheit- und Kontrollleistung, zu einem drastischen Rückgang der EBEFeststellungen. Dieses hatte auch Auswirkungen auf die gestellten Strafanträge. Bei einer Kontrolltätigkeit im üblichen Maß liegen die Strafanträge im Halbjahr bei rd. 3.000.“ Antwort zu 5b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: Im 1. Halbjahr des Jahres 2014 sind rund 9.000 Vorgänge angezeigt worden.“ Frage 6.: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6a): Die BVG teilt dazu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Antwort zu 6b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen im 1. Halbjahr 2014 bei ca. 7 Mio. Euro.“ Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im 1. Halbjahr 2014 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7a): Die BVG teilt dazu mit: „Beigebrachtes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 1.HJ. 2014 4.075,7 Tsd. EUR.“ Frage 8: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 8a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG AöR hat den Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR bis zum 31.12.2015 verlängert, somit ist weiterhin sichergestellt, dass täglich bis zu 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR eingesetzt werden können. Weiterhin setzt die BVG AöR den Einsatz der 40 eigenen Fahrausweisprüfer fort. Die bisherige Praxis, die Sicherheits- und Servicekräfte zu anlassbezogenen Fahrausweiskontrollen einzusetzen, wird fort-geführt.“ Antwort zu 8b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 9a): Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG weist seit 2011 an ihren Fahrausweisautomaten und in den Kundenpublikationen mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nicht autorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden bei Fahrausweiskontrollen Manipulationen oder Fälschungen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Zusätzlich finden kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter zur Identifikation von Fälschungen und Manipulationen statt.“ Antwort zu 9b): Die S-Bahn teilt dazu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können.“ Frage 10: Wann wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöht, dessen Erhöhung auch der Senat in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 mitbeschlossen hat, wird der Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um gegenüber der Bundesregierung auf die schnellstmögliche Umsetzung des VMK-Beschlusses hinzuwirken? Antwort zu 10): Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat im April 2013 u.a. folgendes beschlossen: 1. Die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 2. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 2 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarz-fahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden: • unverständliche Tarifbestimmungen, • unzureichender Vertrieb, • schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. Der Berliner Senat verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung möglichst einfacher Tarif- und Vertriebssysteme und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 2 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 2. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Der Senat wird dennoch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat unterstützen, mit dem der Beschluss der VMK vom April 2013 umgesetzt werden soll. Letztlich kann die Erhöhung des EBE aber nur durch den Bund als Verordnungsgeber realisiert werden. Die Länder haben zuletzt in der Sonder-VMK am 11.07.2014 den Bund aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Parallel dazu wird das Land Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund kann der Senat keine Angaben zum zeitlichen Ablauf der Verordnungsänderungen und damit zur Erhöhung des EBE machen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)