Radverkehr: Fahrradstationen in Berlin, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die steigende Nut-zung von #Fahrrädern in Berlin? Antwort zu 1: Die steigende Nutzung von Fahrrädern ist auch ein Erfolg der #Radverkehrsstrategie des Senats, die seit 2004 schrittweise umgesetzt wird. Die kontinuier-liche Förderung der Verkehre des Umweltverbundes, insbesondere des #Radverkehrs, ist eine prioritäre Zielstel-lung der Berliner Verkehrspolitik. Mehr Fahrräder in Berlin zeugen davon, dass immer mehr Berlinerinnen und Berlinern bewusst wird, dass Fahrradfahren zur Lösung der Umweltprobleme in der Stadt beiträgt, gesundheits-fördernd und auch kostengünstig ist. Den steigenden Nutzungstrend von Rädern bewertet der Senat positiv. Nur so ist die Zielstellung, den täglichen Radverkehrsan-teil von 1,5 Mio. Wege mit dem Rad um weitere 0,9 Mio. Wege bis 2025 zu erhöhen, umsetzbar. Frage 2: Wie wird die steigende Nachfrage unterstützt bzw. welche Maßnahmen werden unternommen, um den neuen Erfordernissen entsprechen zu können. Antwort zu 2: Die Radverkehrsstrategie enthält Leitli-nien, Maßnahmen und Modellprojekte zur Förderung des Radverkehrs. Auf unterschiedlichen Handlungsfeldern – wie zum Beispiel Erweiterung und Sanierung des vorhanden #Radwegenetzes; Fertigstellung eines 350 km langen #Radrouten-Hauptnetzes bis 2017 und Ergänzung durch ein be-zirkliches #Nebenroutennetz; Herstellung fahrradfreundli-cher und –sicherer Lichtsignalanlagen; Schaffung ausrei-chender #Fahrradabstellanlagen; verstärkte #Verknüpfung zwischen Öffentlichen Verkehr (ÖV) und Rad; Integrati-on innovativer Modelle wie zum Beispiel öffentliche #Leihfahrräder, #Elektro-Bikes, #Pedelecs – sollen Verbesse-rungen erfolgen und neue Impulse gesetzt werden. Auch Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Verkehrssi-cherheit sind wichtig. Mit der Förderung des Radverkehrs gewinnt das The-ma Fahrradparken zunehmend an Bedeutung. Zur Bewäl-tigung der wachsenden Nachfrage, Räder sicher und at-traktiv im öffentlichen Raum abstellen zu können, plant der Senat die Entwicklung neuer Strategien zum Fahrrad-parken. In einem Handlungskonzept sollen die Grundla-gen zum Fahrradparken zusammen gestellt werden, Emp-fehlungen für die notwendige Vergrößerung und Diffe-renzierung des Angebots entwickelt sowie Finanzierungs-ansätze und Modellprojekte vorgeschlagen werden. Frage 3: Wie definiert der Senat eine moderne Fahr-radstation in Berlin? Antwort zu 3: Für den Senat müssen moderne Fahr-radstationen möglichst folgende Kriterien erfüllen, damit eine gute Akzeptanz gewährleistet ist:  attraktive und optimale Vernetzung mit dem Rad-wegenetz  kurze übersichtliche Wege (ÖV-Zugang)  einfache Park- und Abholvorgänge sowie unmiss-verständliche Handhabung  hohe Sicherheit und Schutz für das Rad  flächeneffizient und platzsparend  stadtverträgliches bzw. stadtbildgerechtes Design in Form und Farbe  preiswert  möglichst lange Öffnungszeiten bzw. Parkmög-lichkeit unabhängig von Öffnungszeiten  wartungsarm und vandalismussicher  Ergänzung durch Serviceangebote Fahrradstationen unterliegen schwierigen Rahmenbe-dingungen, deren Tragfähigkeit in Berlin zu prüfen gilt. Vor allem die geeignete Standortfindung erweist sich in Berlin als schwierig, insbesondere dann, wenn es um Flächen der DB AG geht. Die DB AG hat bereits ein verstärktes Interesse bekundet, sich künftig für die Erhö-hung des Abstellangebots an ihren Anlagen zu engagie-ren. Frage 4: Wie viele Fahrradstationen gibt es bereits und wie sieht die Entwicklung in den letzten Jahren aus? Frage 5: An welchen Standorten sind Fahrradstationen entstanden bzw. wo sind welche geplant? Antwort zu 4 und 5: Berlin besitzt derzeit keine öf-fentliche „Fahrradstation“ im Sinne der unter Frage 3 genannten Eigenschaften. Der Senat fördert jedoch seit Jahren Bauprogramme der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Berliner S- und U-Bahnhöfen sowie an Haltestellen der Straßenbahn und Stationen des Linienbusses im Sinne von Bike + Ride. Ein paar Zahlen zur Schaffung neuer, teilweise über-dachter Bike+Ride-Anlagen:  1999 – 2013 ca. 8.200 Stellplätze an Berliner S-Bahnhöfen  2006 – 2013 ca. 3.400 Stellplätze an den An lagen der BVG  Für 2014 sind ca. 1000 neue Anlagen geplant. Insgesamt gibt es mittlerweile ca. 28.000 Abstellmög-lichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen, Stationen und Haltestellen. Außerdem installiert und betreibt die DB AG an ihren Regional- und Fernbahnhöfen in unterschiedli-chem Umfang Fahrradabstellanlagen. Der Senat plant zur Bewältigung der Abstellproblema-tik in der Stadt die Erarbeitung neuer Strategien zum Fahrradparken. Es soll ein Handlungskonzept mit Maß-nahmen zur Anpassung des Fahrradabstellangebots an den in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedarf erstellt werden. Die Errichtung von Fahrradparkhäusern bzw. -stationen wird dabei ein wesentlicher Schwerpunkt sein. Hierzu sollen Modellprojekte hinsichtlich ihrer Funktio-nalität, städtebaulichen Wirkung und wirtschaftlich trag-fähigen Betreiber- und Finanzierungsmodelle geprüft werden. Modellprojekte sind vor allem für große Bedarfs-brennpunkte (ÖPVN-Stationen und Bahnhöfe sowie Schwerpunkte des Einkaufens, Arbeitens, der sozialen oder kulturellen Einrichtungen) zu entwickeln. An den Bahnhöfen Ostkreuz und Warschauer Straße besteht aku-ter Handlungsbedarf, wofür entsprechende Gespräche mit der DB AG bereits vorbereitet werden. Frage 6: Welche Unterstützung wird Interessenten für die Schaffung von professionellen Fahrradstationen (Ver-leih, Wartung, Park & Ride) gewährt? Antwort zu 6: Die Einbeziehung von privaten Herstel-lern und Betreibern von Fahrradstationen wird bei der Prüfung von Modellprojekten eine große Rolle spielen. Mit Unterstützung aus dem privaten Bereich sind wirt-schaftlich tragfähige Betreiber- und Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Stationen auf-grund der hohen Erstellungs- und Bewirtschaftungskosten selbst beim Angebot zusätzlicher Dienstleistungen nur schwer erreichbar sein wird. Kostendeckende Nutzungsta-rife würden für solche Anlagen keine Akzeptanz finden. Dies deckt sich mit den Erfahrungen ähnlicher Einrich-tungen in anderen Städten. Es ist also eine öffentliche Mitfinanzierung des Betriebs einzukalkulieren (ggf. auch über Arbeitsmarktmaßnahmen). Frage 7: Welche Rolle spielt das Thema Mobilitäts-management für den Senat und inwieweit lässt sich diese Thematik mit der Schaffung von Fahrradstationen ver-knüpfen? Antwort zu 7: Das Mobilitätsmanagement ist eine wichtige Teilstrategie des Stadtentwicklungsplanes Ver-kehr zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl in Rich-tung einer stärkeren Nutzung des Umweltverbunds. Der Senat plant die Entwicklung eines Leitfadens zum Mobili-tätsmanagement. Ziel ist es dabei, die Nutzung von Bus und Bahn, Fahrrad und Fußverkehr weiter zu stärken und zu intensivieren. Die Kooperation und der enge Austausch mit verschiedensten Mobilitätsanbietern, öffentlichen und privaten Verkehrsanbietern sowie Unternehmen, Kam-mern und Verbänden sind dabei eine wichtige Vorausset-zung. z.B. bietet der im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr eingerichtete „Runde Tisch Mobilität“ als Beratungsgremium mit allen wichtigen Bereichen aus Mobilität/Verkehr die Grundla-ge für eine umfassende Kommunikation und Kooperation. Die Schaffung von Fahrradstationen setzt die Zusam-menarbeit und Kooperation aller radfahraffinen und –fördernden Institutionen und öffentlichen und privaten Bereiche voraus. Mobilitätsmanagement zur Aktivierung neuer Akteure und Netzwerke ist dabei von großem Inte-resse. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)

Radverkehr: Zu den Marzahner Brücken / Landsberger Allee, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat angesichts der lücken-haften Neugestaltung der #Radwege entlang der #Landsberger Allee die #Gefährdungssituation der Verkehrsteilnehmer ein, die die #Marzahner #Brücken befahren, insbeson-dere bei den Radfahrern? Wie will der Senat die notwen-dige Sicherheit gewährleisten? Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, unab-hängig vom geplanten Neubau der Brücken, eine zeitnahe Lösung für das vorhandene Verkehrsproblem zu finden? Antwort zu 1 und 2: Die bestehende Verkehrslösung entlang der Landsberger Allee bzw. über die Marzahner Brücken entspricht nicht den Anforderungen an die Über-sichtlichkeit und Erkennbarkeit einer Verkehrsanlage, wie sie im Stadtgebiet heute geplant und gefordert werden würde. Es gibt deutliche Defizite im Bereich der Querung der in Seitenlage befindlichen Straßenbahn durch Kraftfahr-zeuge sowie an den Übergangsbereichen der Rampen zur Fahrbahn, insbesondere auch beim Anschluss der innen-liegenden Rampen zum nördlich der Brücken gelegenen Gewerbegebiet. Für Radfahrerinnen und Radfahrer bergen diese Anschlussbereiche hohes Konfliktpotential. Auch die Gestaltung der Fahrbahnen lädt zu einer deutlichen Überschreitung der im Stadtgebiet für Kfz vorgeschriebe-nen 50 km/h ein. Es wird eingeschätzt, dass nur mit einer grundsätzlich neuen Verkehrslösung auch Radfahrerinnen und Radfah-rer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger an diesen Kreuzungspunkten sicher zu führen sind. Hierzu gibt es eine Machbarkeitsstudie, die diesen Nachweis erbringt. Außerhalb der Marzahner Brücken gibt es im Rahmen des Radverkehrsprogrammes des Senates Planungen zur Herstellung von Radverkehrsanlagen, die in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden sollen. Frage 3: Wann ist mit dem Neubau der Marzahner Brücken zu rechnen? Wie ist der Zeitplan? Antwort zu 3: Der Neubau des Verkehrsknotens Landsberger Allee/Märkische Allee mit 3 Straßenbrücken und zugehörigen Rampen- und Verbindungsfahrbahnen sowie Instandsetzung des Fußgängertunnels ist in der Investitionsplanung ab 2017 enthalten. Frage 4: Werden die Fahrradwege entlang der Lands-berger Allee im Zuge des Neubaus der Marzahner Brü-cken durchgängig befahrbar sein? Antwort zu 4: Ja, die bisherigen Planungen für den Neubau der Verkehrslösung „Marzahner Brücken“ sehen separate Radverkehrsanlagen entlang der Landsberger Allee, der Märkischen Allee und zwischen den beiden Straßen vor. Ein Anschluss an die außerhalb der Brücken-rampen geplanten Radverkehrsanlagen wird dabei be-rücksichtigt. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)

Radverkehr: FAHRRADSTADT BERLIN Das Parksystem der Zukunft, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/fahrradstadt-berlin-das-parksystem-der-zukunft,10809298,27750820.html

Immer mehr #Fahrräder, immer weniger Patz: Der Senat sucht nach Möglichkeiten, den #Parkraum für Fahrräder besser auszunutzen. Nun ist er fündig geworden. Auch ein #Masterplan fürs #Fahrradparken ist in der Diskussion. In Berlin gibt es Doppelstockbusse, Doppelstockzüge – und in Zukunft vielleicht auch doppelstöckige Fahrradparkplätze auf öffentlichen Straßen. Weil die Stellflächen vielerorts nicht mehr reichen, suchen Senat und Bezirke nach Möglichkeiten, den Parkraum für Zweiräder besser auszunutzen. „Doppelstocksysteme könnten zur Bewältigung des Problems einen Beitrag leisten“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD), der ein solches System am Dienstag ausprobierte. Einsatzmöglichkeiten sollen nun geprüft werden. Bald beginnen auch die Arbeiten am „Masterplan Fahrradparken“. Das Strategiepapier des Senats soll in einem Jahr fertig sein. Doch alle Parkprobleme werden sich …

Radverkehr: BERLIN-TREND Jeden Tag verschwinden in Berlin 73 Fahrräder, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/berlin-trend-jeden-tag-verschwinden-in-berlin-73-fahrraeder,10808230,27738546.html

Berlin ist die Stadt mit den meisten #Fahrraddiebstählen in Deutschland. 26.500 Räder kamen hier abhanden – das sind im Durchschnitt 73 gestohlene #Fahrräder pro Tag. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist das Problem in anderen Städten aber noch größer. #Fahrrad-Händler mag es wegen der nachfolgenden Neu-Käufe im Stillen freuen, für die Betroffenen ist es Ärgernis ohnegleichen – der Fahrrad-Diebstahl. Berlin ist nach der Zahl der geklauten Räder – mehr als 26.500 im vergangenen Jahr, also 73 pro Tag – einsame Spitze. Gemessen an der Zahl der Fälle pro 100.000 Einwohner ist das Ergebnis für die Hauptstadt laut den Berechnungen des Finanzportals Geld.de nicht ganz so erschreckend. Da liegt Magdeburg vorn. Unter den größeren Städten in Deutschland treiben sich in …

Radverkehr + Regionalverkehr: VBB geht gegen Fahrrad-Chaos in Zügen vor, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/konzept-gegen-frust-in-regionalzuegen-vbb-geht-gegen-fahrrad-chaos-in-zuegen-vor,10809148,27635524.html

Immer wieder sind die #Regionalbahnen mit Fahrgästen und deren #Fahrrädern überfüllt. Mit einem neuen Konzept will der #Verkehrsverbund das #Fahrrad-Chaos im #Regionalzugverkehr mildern. Schönes Wetter, volle Züge – und viele Fahrgäste mit Fahrrädern. Jedes Jahr dasselbe Problem: Weil die Kapazitäten im Berliner Regionalverkehr für den Ansturm der Ausflügler nicht immer ausreichen, gibt es Ärger und Frust. Jetzt sucht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Wegen, das Chaos zu mildern. „Wir arbeiten an einer Fahrrad-Strategie“, teilte die neue Geschäftsführerin Susanne Henckel der Berliner Zeitung mit. Es sind die Zwischentöne, die aufhorchen lassen – und die zeigen, für wie ernst die Planer die Situation in vielen Ausflugszügen halten. „Über Einschränkungen der Fahrradbeförderung denken wir momentan noch nicht nach“, sagt Susanne Henckel. „Momentan“ und „noch nicht“: Diese Formulierung lässt sich so auslegen, dass Einschränkungen künftig nicht mehr ausgeschlossen sind, falls sich die Lage …

Radfahrer dürfen sich vordrängeln, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/auto/regeln-und-verbote-radfahrer-duerfen-sich-vordraengeln,10808684,27596850.html

Viele Menschen steigen um und fahren mit dem #Fahrrad: Keine Spritkosten, keine #Parkplatzsuche und bei #Stau dürfen sie sich sogar an den wartenden Autofahrern vorbei drängeln. Lesen Sie hier, was #Radlern gestattet ist und was nicht. #Radfahrer müssen keinen Helm tragen und haben im Falle eines unverschuldeten Unfalls den vollen Anspruch auf Schadensersatz. So urteile der Bundesgerichtshof am 17.6.2014. Eine Diskussion über die Helmpflicht ist damit erstmal vom Tisch, dennoch haben auch Radfahrer eine Reihe von Pflichten im Straßenverkehr. Rücksichtlose Radler haften Vor allem an Ampel kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen …

Radverkehr: Bahn versteigert an Bahnhöfen vergessene Fahrräder, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-charlottenburg-bahn-versteigert-an-bahnhoefen-vergessene-fahrraeder/10058052.html

Der Konzern #versteigert am Mittwoch am Bahnhof #Zoo rund 40 #Fahrräder – alte und auch fast neue. Sie wurden vergessen oder entfernt, weil sie Fluchtwege versperrten. Eine Brille, vielleicht auch eine Tasche oder gar ein Handy. Kann man schon mal liegen lassen; auch im Bus, in der U-, S- oder Straßenbahn. Und an der Haltestelle. Aber ein Fahrrad? Ja, auch das kann beim Aussteigen vergessen werden und setzt seine Fahrt dann allein fort. Oft ist es weg, wenn der Eigentümer merkt, dass was fehlt. Mit Glück landet es vielleicht aber auch im Fundbüro der Bahn oder der BVG. Wird es nicht abgeholt, kommt es später unter den Hammer. Wie am heutigen Mittwoch: Die Bahn lässt 40 Fahrräder versteigern. Vergessene Räder seien aber die Ausnahme, sagt BVG-Sprecher Markus Falkner. Viel häufiger landen Räder ganz gezielt im Fundbüro – weil sie „beschlagnahmt“ worden sind. BVG und Bahn entfernen angekettete Räder, wenn sie offensichtlich nicht mehr benutzt werden und …

FAHRRADVERKEHR SCHÖNHAUSER ALLEE Das tägliche Chaos auf den Straßen von Berlin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fahrradverkehr-schoenhauser-allee–das-taegliche-chaos-auf-den-strassen-von-berlin,10809148,27469216.html

Der #Fahrradverkehr in Berlin nimmt zu. Es gibt immer mehr #Verkehrsknotenpunkte, an denen Autofahrer und #Fahrradfahrer besonders vorsichtig fahren müssen. Wir haben eine Verkehrsüberwachungsaktion der #Polizei begleitet. Und die hat eine Menge zu tun. Kurz nach 9 Uhr am Donnerstag: „Das ist eine gefährliche Kreuzung“, sagt Claudia Jäger. „Viel Verkehr, sechs Straßen münden hier ein und Radfahrer ohne Ende.“ Sie muss laut sprechen, damit man sie im Lärm versteht. Die Polizeioberkommissarin hat sich mit zwei Kollegen an der Kreuzung am U-Bahnhof Eberwalder Straße in Prenzlauer Berg postiert, vor der Sparkasse, wo die Kastanien- von der Schönhauser Allee abzweigt. Es ist einer von elf Einsatzorten bei der Verkehrsüberwachungsaktion, an der sich in Berlin rund 250 Polizisten beteiligen. Jäger ahnt: Nun kommt eine Menge Arbeit auf das Trio zu. Sie wird recht behalten. 9.12 Uhr: Eine der ersten Frauen, die ihr Kollege Uwe Karck zur Seite winkt, fährt ein …

Radverkehr + Regionalverkehr: DBV fordert mehr Züge für den Ausflugs- und Fahrrad-Tourismus

http://www.lok-report.de/news/news_woche_mittwoch.html

Das zurückliegende Pfingstwochenende hat es wieder gezeigt: Die #Kapazitäten von Berlin in Richtung Norden reichen in der Sommersaison nicht aus. Deshalb fordert der DBV, dass zu Spitzenzeiten #Verstärkerzüge von Berlin nach #Fürstenberg (Havel) und #Prenzlau eingesetzt werden. Einerseits fördern die Länder Berlin und Brandenburg den #Fahrradverkehr. Sowohl innerhalb Berlins als auch bei Ausflügen nach Brandenburg soll statt des eigenen Autos der Zug genutzt werden. Die Folge: seit Jahren steigen die Fahrgastzahlen jedes Jahr weiter an. Nur das Angebot hinkt hinterher. Besonders betroffen von der enormen Nachfrage und dem geringen Platzangebot sind die Züge der Linien #RE3 und #RE5 an die Ostsee. Die Züge sind häufig vollkommen überfüllt und so besteht für Fahrrad- oder Wanderergruppen kaum eine Chance, den Zug zu nutzen. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Fahrradtourismus inzwischen zu einem bedeuten Wirtschaftsfaktor geworden. Der repräsentativen Tourismusstudie 2014 der Stiftung für Zukunftsfragen zufolge lässt jeder Ostsee-Urlauber pro Tag 75 Euro im nördlichen Bundesland. Warum wird dann die Anreise so schwer und unbequem gemacht? Warum ist es üblich, dass Fahrgäste in einem völlig überfüllten und stickigen Wagen drei Stunden auf einer Treppe sitzen oder gar stehen müssen? Die Besteller sieht der DBV in der Pflicht, ein ausreichendes Angebot bei ständiger Überfüllung zu schaffen. Ein Anfang wäre gemacht, wenn die Länder Berlin und Brandenburg Verstärkerzüge bestellen würden, die die Nachfragespitzen innerhalb Berlins und Brandenburgs abfangen. Durch maximal zwei zusätzliche Züge früh von Berlin nach Fürstenberg (Havel) – RE 5 – und Prenzlau – RE 3 – und am späten Nachmittag/frühen Abend zurück könnte der Ausflug nach Brandenburg wesentlich entspannter werden. Überlegenswert ist, ob für diese Züge nicht auch eine Reservierung denkbar wäre. Wenn Mecklenburg-Vorpommern diese Züge nicht auf dem eigenen Territorium bestellt, geben die Touristen ihr Geld komplett in Brandenburg aus! Der DBV-Landesverband begrüßt die vorgesehene Verlängerung der RE 5-Züge um einen Fahrradwagen. Angesichts der großen Nachfrage befürchtet er aber, dass es zu keiner spürbaren Entspannung kommen wird. Das Verweisen darauf, dass für diese Mehrbestellungen kein Geld vorhanden sei, lässt der DBV nicht gelten. Die Steuereinnahmen sprudeln so kräftig wie nie, das BER-Desaster verschlingt ohne Ende Millionen und jeder Tourist trägt zum Wirtschaftswachstum bei. Zu guter Letzt: der Fahrgast trägt weit mehr als 50 Prozent der Kosten über seinen Fahrpreis! Es ist also eine Frage des Wollens – nicht des Könnens (Pressemeldung DBV, 11.06.14).

Bus + Radverkehr + S-Bahn: Karlshorst-Ost und Carlsgarten an den ÖPNV anschließen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Erreichbarkeit der neuen Wohngebiete in #Karlshorst-Ost und Am #Carlsgarten mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV)? Frage 2: Sieht der Senat Handlungsbedarf für eine Neustrukturierung der Buslinie 296, um die neuen Wohngebiete adäquat anzubinden? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Antwort zu 1. und 2.: Die neu entstandenen bzw. entstehenden Wohngebiete „Am Carlsgarten“ sowie am östlichen Rand des Ortsteils Karlshorst werden über den S-Bahnhof Karlshorst (S-Bahn-Linie S3) sowie die Haltestellen der Buslinie 296 im Bereich der Zwieseler Straße und Rheinsteinstraße an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Aufgrund der räumlichen Lage dieser Wohngebiete am Randbereich der Siedlungsflächen und der stellenweise nicht gegebenen Befahrbarkeit der umliegenden Wohngebietsstraßen für den Busverkehr weisen Teile der Wohngebiete größere Luftlinienentfernungen von bis zu rund 700 bzw. 900 m bis zur nächstgelegenen Haltestelle bzw. Bahnhof auf. Die in den aktuellen Eckpunkten des Nahverkehrsplanes des Landes Berlin vorgegebenen Erschließungsstandards sehen u. a. vor, dass eine Luftlinienentfernung von der Siedlungsfläche zur nächstgelegenen Haltestelle von maximal 400 m bei hoher Nutzungsdichte bzw. 500 m bei niedriger Nutzungsdichte für 96 % der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins einzuhalten ist. Dies bedeutet aber auch, dass für einen Teil der Siedlungsflächen in Berlin größere Entfernungen zur nächsten Haltestelle beispielsweise aufgrund der räumlichen Lage (z. B. umliegende Gewässer und Wälder, ungünstige Einbindung in die ÖPNVNetzstruktur), straßenseitiger Einschränkungen aber auch aufgrund einer erwartbar sehr geringen Nachfrage akzeptiert werden können. Die Einhaltung der Erschließungsstandards setzt somit auch entsprechende Siedlungs- und Verkehrsnetzstrukturen voraus. Investoren und Bezirke sind daher aufgefordert, bei der Planung und Realisierung von Gebieten die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine adäquate ÖPNV-Erschließung (u. a. Bauflächen möglichst innerhalb bestehender Einzugsbereiche des ÖPNV oder möglichst gute Integrierbarkeit in bestehende Netzstrukturen, Bereitstellung bustauglicher Straßenverbindungen) zu berücksichtigen. Andernfalls können die Erschließungsstandards im Einzelfall nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Mehrkosten eingehalten werden. In den benannten Wohngebieten kann der Toleranzwert von 500 m nur für einen Teil der Siedlungsfläche eingehalten werden. Das Wohngebiet „Am Carlsgarten“ weist im nordwestlichen Bereich der Anlage eine gute fußläufige Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Karlshorst auf. Im südöstlichen Randbereich der Wohnanlage treten jedoch größere Entfernungen zum S-Bahnhof auf, die Erschließungsvorgaben werden hier verfehlt. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Busverkehr sind hier jedoch nicht vollständig gegeben. Zudem wäre aufgrund der isolierten räumlichen Lage des Wohngebiets zwischen Anlagen der Trabrennbahn, Bahnanlagen sowie Waldflächen für das Wohngebiet keine sinnvolle Integration in die bestehende ÖPNV-Netzstruktur möglich. Eine Stichfahrt des ÖPNV in das Wohngebiet würde beträchtliche Mehrkosten verursachen, jedoch aufgrund der geringen Bebauungsdichte nur sehr gering nachgefragt werden. In Anbetracht der infrastrukturellen Einschränkungen, der räumlichen Lage des Wohngebiets, dem großen Aufwand zur vollständigen Erschließung und der erwartbaren geringen Nachfrage sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt somit für diesen Bereich derzeit keine Möglichkeit eine zusätzliche ÖPNVErschließung einzurichten. Die geplanten Siedlungsflächen im Bereich Karlshorst- Ost werden großteils bereits durch die Buslinie 296 entsprechend der Standards erschlossen. Im Zuge der ab dem 27.4.2014 umgesetzten Mehrleistungen, die mit den vom Abgeordnetenhaus bewilligten zusätzlichen Mitteln bei der BVG bestellt wurden, wurde die Linie 296 von Montag bis Freitag vormittags und nachmittags im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Tierpark und S-Bahnhof Karlshorst auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, um auf die zusätzliche Nachfrage der dort entstehenden neuen Wohnbebauung zu reagieren. Darüber hinaus wurde die Betriebszeit auf diesem Linienabschnitt an allen Wochentagen bis 23:00 Uhr ausgedehnt. Der Bebauungsschwerpunkt dieses Gebiets im Bereich der ehemaligen Kasernengebäude ist daher nach Einschätzung des Senats gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Bei Realisierung von Wohnbauvorhaben im südlichen Bereich des Gebiets bis zur Wiesengrundstraße würden jedoch teilweise größere Luftlinienentfernungen zur nächsten Haltestelle entstehen. Der Aufgabenträger wird daher gemeinsam mit der BVG die zukünftige Entwicklung im Wohngebiet vor dem Hintergrund der geplanten Neubauprojekte weiterhin beobachten. Bei entsprechendem Bedarf werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Für eine Änderung des Linienwegs müssen jedoch die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Busverkehr vorliegen. Derzeit sind diese im umliegenden Straßennetz nicht vollständig gegeben. Frage 3: Ist eine Verlängerung beziehungsweise Verlegung der Buslinien 296 und 396 umlaufneutral möglich, um eine gute Erschließung zu gewährleisten? Wenn nein, wie viel würde der Mehraufwand im Jahr kosten? Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Verlängerung bzw. Verlegung der Linien 296 und 396 ist umlaufneutral nicht möglich. Ein Mehraufwand kann derzeit nicht bestimmt werden, da wesentliche Parameter wie Streckenführung und Betriebszeit nicht bekannt sind.“ Frage 4: Wurde bei der Planung der neuen Wohngebiete und Anlage der Straßen eine spätere Einbindung eines Linienbusses, in Bezug auf Straßenbreite und Haltestellenanlagen, berücksichtigt? Antwort zu 4.: Die Straßen zur Erschließung der neuen Wohngebiete gehören nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin. Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Bezirk Lichtenberg. Zu den Details der Planung und Gestaltung dieser Straßen kann der Senat daher keine Aussage treffen. Frage 5: Werden zusätzliche Fahrradabstellplätze am S-Bahnhof Karlshorst errichtet, um dem zu erwartenden Mehrbedarf gerecht zu werden? Antwort zu 5.: Im Rahmen des Förderprogrammes zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Berliner SBahnhöfen wurden im Jahr 2013 an den östlichen Bahnhofszugängen in der Stolzenfelsstraße und Am Carlsgarten 104 überdachte Fahrradabstellplätze errichtet. Mit der im Jahr 2003 hergestellten überdachten Anlage am westlichen Bahnhofszugang in der Stolzenfelsstraße (172 Fahrradabstellplätze) steht derzeit ein ausreichendes und attraktives Angebot zur Verfügung. Weitere erforderliche Bedarfsanpassungen an die künftigen Entwicklungen sind möglich und prüfbar. Frage 6: Welche Kriterien, die für die Mehrbestellung von Verkehren im Rahmen der wachsenden Stadt für neue Wohngebiete gelten, liegen der Konzeption des Nahverkehrsplans zu Grunde? Antwort zu 6.: Für das ÖPNV-Angebot für neue Wohngebiete gelten die gleichen Standards des Nahverkehrsplanes wie für bestehende Siedlungsflächen im Land Berlin. Im Hinblick auf die Mehrbestellung von Verkehren im Rahmen der wachsenden Stadt sind hierbei insbesondere die geltenden Erschließungs- sowie Kapazitätsstandards von Relevanz. Dies gilt sowohl bei einer merklichen Nachverdichtung im Bestand als auch für die Ausweisung von neuen Baugebieten. Hieraus resultiert zum einen der Bedarf für Taktverdichtungen im bestehenden Netz, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden bzw. zu verringern. Bei neuen Siedlungsflächen außerhalb des Einzugsbereiches des bestehenden ÖPNV-Angebotes entstehen zudem zusätzliche Erschließungsaufgaben, hierfür sind Anpassungen der Linienführung bzw. Betriebszeitenausweitungen bei bisherigen Ergänzungsangeboten zu prüfen. Das Ziel der bereits umgesetzten und künftig geplanten Angebotsmaßnahmen im Rahmen der wachsenden Stadt ist es, die geltenden Erschließungs- und Kapazitätsstandards auch weiterhin stadtweit einzuhalten bzw. eine Verschlechterung bei deren Erfüllung zu vermeiden. Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel gilt hierbei weiterhin der allgemeine Planungsgrundsatz, dass das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage möglichst gut entsprechen sollte, sodass die begrenzten Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass prioritär Maßnahmen umgesetzt werden, von denen eine hohe Zahl an Fahrgästen profitiert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass – wie oben dargestellt – beispielsweise aufgrund fehlender infrastruktureller Voraussetzungen nicht jedes neue Wohnbauvorhaben entsprechend der Standards angebunden werden kann. Aufgrund der begrenzten Mittel- und Fahrzeugverfügbarkeit können zudem nicht alle Linien und Zeiträume, zu denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten besteht, bei den zeitnahen Mehrbestellungen berücksichtigt werden. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014)