Strecke soll Unter den Linden nun im #Schildvortrieb entstehen / Dadurch wird das Projekt teurer und komplizierter
23.12.1996
Lokales – Seite 17
pn
Mehr als drei Jahre Arbeit stecken in der #Planung für die #Verlängerung der #U-Bahn-Linie 5 vom #Alexanderplatz zum #Lehrter Bahnhof. Doch ein Großteil der Mühen war umsonst. #Unter den Linden soll die U 5 nicht mehr teilweise in #Baugruben, sondern komplett im Schildvortrieb entstehen. Dafür sind #Neuplanungen nötig – und die Strecke wird teurer.
Für zehn Millionen Mark wird die Straße Unter den Linden bis 1999 zu einem #Hauptstadt-Boulevard aufgewertet – so beschloß es der Senatsausschuß Berlin 2000. Für die #U5-Verlängerung soll die #Flaniermeile nicht wieder aufgerissen werden. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) setzte sich mit der Forderung durch, die Linie #maulwurfsgleich im Schildvortrieb zu bauen. Bei Experten löste der Beschluß vom August …
Straßenbahn: Trassenfreihaltung und statische Vorsorgemassnahmen im Zentralen Bereich des Potsdamer Platzes
Ereignis
Gemäß einem übergeordneten Senatsbeschluss wird die verkehrliche Führung einer Straßenbahnlinie über den Potsdamer Platz bei der Errichtung aller unterirdischen Verkehrsbauten planerisch und statisch berücksichtigt. Für die favorisierte Ausweichtrasse über den Straßenzug Zimmerstraße–Niederkirchnerstraße–Stresemannstraße werden die neuen Rohbautunnel der U-Bahnlinie 3, des Regionalbahnhofs und des Straßentunnels der B 96 konstruktiv so bemessen, dass eine nachträgliche Überfahrbarkeit durch Straßenbahnfahrzeuge jederzeit problemlos realisiert werden kann.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/740, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 740
Ich frage den Senat:
1. Welche Streckenführung wird derzeit vom Senat
für die Führung einer Straßenbahnlinie vom Alex anderplatz zum Potsdamer Platz favorisiert? Wo
ist die Anlage von Haltestellen vorgesehen?
2. Welcher Planungsstand ist zur Zeit für die Vor zugsvariante erreicht?
3. Wo bestehen Konfliktpunkte mit städtebaulichen
oder verkehrlichen Belangen?
4. Inwieweit ist beim Bau der Verkehrsanlagen im
Zentralen Bereich sichergestellt, daß über den
unterirdischen Verkehrsbauten die Straßenbahn
verkehren kann (bitte einzeln erläutern für Fern bahn, Regionalbahn, U 3-Vorhaltung, Passarelle,
Straßentunnel B 96, Bestand U 2 und S 1/S 2, son stige unterirdische Bauten, z. B. in Zusammen hang mit Ver- und Entsorgung)? Kann eine Option
für eine Straßenbahnlinie im Zuge der Leipziger
Straße offengehalten werden?
5. Ist die vorgesehene U 3-Vorhaltung auch für die
unterirdische Nutzung durch Straßenbahnfahr zeuge ausgelegt?
6. Trifft es zu, daß das nordwestliche Eckgrund stück Friedrichstraße/Zimmerstraße entgegen ur sprünglichen Planungen doch bebaut werden soll?
Inwieweit ist sichergestellt, daß die Option für eine
Straßenbahnlinie in der Friedrichstraße mit Ab biegemöglichkeit in die westliche Zimmerstraße
erhalten bleibt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 740
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die ursprüngliche Planung des Senats sah vor, die
Straßenbahn zwischen dem Alexanderplatz und dem
Potsdamer Platz auf eigenem Bahnkörper durch die
Leipziger Straße zu führen. Ein solcher Ausbau ist
jedoch durch eine Entscheidung des Senats, diesen
Straßenzug im westlichen Teilstück auf die historische
Breite zurückzubauen, auf eigener Trasse nicht mehr
möglich.
Als Ausweichstrecke kam zwischen dem Spittel markt und dem Potsdamer Platz nur eine Führung
durch die Zimmerstraße/Niederkirchnerstraße in
Frage, wodurch sich insgesamt eine Streckenführung
vom Alexanderplatz über die Karl-Liebknecht-Straße
bzw. Rathausstraße, Spandauer Straße, Mühlendamm,
Gertraudenstraße, Spittelmarkt, Axel-Springer-Straße,
Zimmerstraße, Niederkirchnerstraße, Stresemann straße und dann weiter über die Neue Potsdamer
Straße zu einer geplanten Wendeschleife südlich der
Potsdamer Brücke ergab. Dabei sind folgende Halte stellen denkbar:
Alexanderplatz
Molkenmarkt
Gertraudenstraße/Breite Straße
Spittelmarkt
Zimmerstraße/Jerusalemer Straße
Zimmerstraße/Friedrichstraße
Zimmerstraße/Wilhelmstraße
Niederkirchnerstraße/Stresemannstraße
Potsdamer Platz
Neue Potsdamer Straße/Sigismundstraße
Potsdamer Brücke
Potsdamer Straße/Lützowstraße.
Gleichwohl ist es dem Senat bewußt, daß eine
solche Strecke zwischen dem Spittelmarkt und dem
Potsdamer Platz durch die engen Straßen, das Fehlen
eines eigenen Gleiskörpers und durch das Vorhanden sein mehrerer Abbiegefahrten mit engen Radien
gegenüber der geradlinigen Führung Zeit- und Quali tätsverluste und damit auch höhere Betriebskosten
aufweist. Diese Strecke ist auch deshalb in erster Linie
für die Erschließung von neuen Schwerpunkten der
sich an dieser Trasse entwickelnden Dienstleistungs bereiche durch die Straßenbahn vorgesehen.
Zu 2.:
Für die Teilstrecke Alexanderplatz – Potsdamer
Straße und die Endschleife Magdeburger Platz liegen
Machbarkeitsstudien vor; eine Vertiefung der Planung
erfolgte auf Grund des vom Abgeordnetenhaus vorge gebenen Ausbauprogrammes mit anderen Prioritäten
bisher nicht.
Zu 3.:
Probleme ergeben sich durch die noch vorhandene
Bebauung (Leipziger Straße 50), deren Abriß Voraus setzung für die Realisierung der Trasse durch die Axel Springer-Straße, Zimmerstraße, Niederkirchnerstraße
und Stresemannstraße ist.
Zur städtebaulichen Gestaltung und damit auch zur
endgültigen Dimensionierung der Verkehrsanlagen
des Molken- und Spittelmarktes besteht noch Klä rungsbedarf.
Verkehrliche Konflikte bestehen insbesondere auch
im Einmündungsbereich Stresemannstraße/Neue
Potsdamer Straße.
Zusätzliche Probleme können sich bei der weiteren
Bearbeitung ergeben (u. a. bei der Standortfestlegung
von Gleichrichterwerken, unterirdisches Leitungs netz).
Zu 4.:
Gemäß Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1993
wird die Führung einer Straßenbahn über den Potsda mer Platz planerisch berücksichtigt.
Für die Trasse über die Zimmerstraße – Nieder kirchnerstraße – Stresemannstraße – Neue Potsdamer
Straße werden die neu zu errichtenden unterirdi schen Verkehrsanlagen (U-Bahn U 3, Regionalbahn hof, Fernbahn- und Straßentunnel) statisch so bemes sen, daß die Straßenbahn jederzeit realisierbar ist. Die
Überfahrbarkeit der vorhandenen S- und U-Bahntun nel ist ebenfalls gewährleistet.
Auch bei der Gestaltung der Oberfläche des Pots damer Platzes sowie seiner Entwässerung bzw. Versor gung wird die geplante Straßenbahn berücksichtigt.
Eine Option für eine Straßenbahn in der Leipziger
Straße bleibt grundsätzlich durch die Möglichkeit
einer unterirdischen Führung zwischen der Charlot tenstraße und dem Potsdamer Platz bestehen. Es ist
noch zu klären, in welcher Form eine städtebauliche
Integration der Rampen in der Leipziger Straße sowie
im Bereich des Kulturforums möglich ist.
Zu 5.:
Ja, die Nutzung des U-Bahntunnels durch Straßen bahnfahrzeuge wird gewährleistet.
Zu 6.:
Die Bebauung des nord-westlichen Eckgrundstücks
Friedrichstraße/Zimmerstraße (Quartier 105) ist von
Anbeginn fester Bestandteil des städtebaulichen Aus baukonzeptes und hat gerade an diesem Punkt eine
wichtige Torfunktion für die nördliche Friedrichstraße.
Das ursprüngliche Wettbewerbskonzept wird zur Zeit
überarbeitet.
Eine Option für eine Führung der Straßenbahn von
der Friedrichstraße in die westliche Zimmerstraße
bleibt weiterhin bestehen. Dabei wird auch eine Mög lichkeit der Realisierung der Abbiegebeziehung mit
einem kleineren Radius angestrebt.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Zustand der Bausubstanz und planfestgestellte Erneuerungsmassnahmen am Ensemble der Yorckbruecken
Ereignis
Das im Jahr 1883 vom Architekten Franz Schwechten errichtete und denkmalgeschützte Schöneberger Eisenbahnbrückenensemble der Yorckbrücken besitzt aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung einen herausragenden Zeugniswert. Im Zuge des übergeordneten Großprojekts „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich“ wird ein stillgelegter, vom aktuellen Schienenbetrieb nicht mehr genutzter Überbau zurückgebaut und durch zwei zweigleisige, einfeldrige Brücken neubaugleich ersetzt. Die bauliche Maßnahme ist über den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 1995 legitimiert, während die verkehrsrechtliche Baubelastung und Sanierungsverantwortung für das Gesamtensemble bei der Deutsche Bahn AG liegt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1200, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1200
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß in Schöneberg ein ein maliges Eisenbahndenkmal – das Ensemble der
Yorckbrücken, 1883 erbaut von dem Architekten
Franz Schwechten – dem Verfall preisgegeben ist,
weil keinerlei Maßnahmen gegen Rost und andere
Verrottungserscheinungen der schmiedeeisernen
Säulen unternommen werden?
2. Welchen Wert mißt der Senat dem denkmal geschützten Brückenensemble zu?
3. Trifft es zu, daß es keine Sanierungsplänen für die
Brücken gibt?
4. Wer ist für die notwendige Sanierung der Brücken
zuständig?
5. Wird sich der Senat für eine Sanierung der
Brücken einsetzen und wenn ja, welche Maßnah men hat der Senat bisher ergriffen bzw. sind vorge sehen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1200
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Das denkmalgeschützte Brückenensemble besitzt
wegen seiner geschichtlichen und wissenschaftlichen
Bedeutung und wegen seiner Bedeutung für das Stadt bild einen herausragenden Zeugniswert.
Zu 3. und 4.:
Für die Verkehrssicherungspflicht und den Erhalt
der Bausubstanz ist der Eigentümer, die Deutsche
Bahn AG – NRT 2, zuständig. Neben dem Eigentümer
trägt für 3 Behelfsbrücken zur Zeit die baulog Pots damer Platz die Verantwortung. Im Zusammenhang
mit dem Projekt Verkehrsanlagen im Zentralen Be reich wird un vorhandener, vom Bahnbetrieb nicht
genutzter Überbau rückgebaut und zwei zweigleisige
einfeldrige Brücken neu gebaut. Diese Lösung ist
durch den Planfeststellungsbeschluß vom 12. Septem ber 1995 mit Zustimmung der zuständigen Senats verwaltung untersetzt. Ein Sanierungs- und Restau rierungskonzept der denkmalgeschützten Brücken
besteht bei der DB AG derzeit noch nicht.
Zu 5.:
Der Senat wird sich an den Beauftragten der Kon zernleitung der Deutschen Bahn AG für das Land Ber lin wenden, um einen denkmalgerechten Umgang mit
dem Brückenensemble einzuleiten.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Beendigung der Planungen und geplanter Baubeginn zur Oeffnung des Zuganges Unter den Linden
Ereignis
Die Bestandsaufnahme und bauliche Planung zur Wiedereröffnung des denkmalgeschützten, ehemals zubetonierten S-Bahn-Eingangsbauwerkes an der Station „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft ist abgeschlossen und liegt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung vor. Nach der Erteilung der Baugenehmigung sowie erfolgter Ausschreibung und Vergabe ist der offizielle Baubeginn für das erste Quartal 1997 anvisiert, wobei eine Fertigstellung des Zugangs bis zum August 1997 angestrebt wird.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1239, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1239
Ich frage den Senat:
1. In welcher Weise plant der Senat die angekündigte
Gestaltungssatzung für die Straße Unter den Linden hinsichtlich der Oberflächengestaltung und dem Anteil der Fassadenöffnungen von Gebäuden auf die Holzverschalung über dem geschlossenen S-Bahn-Eingang vor der Russischen Botschaft anzuwenden?
2. Oder strebt der Senat zur Vermeidung von Konflikten im Hinblick auf die Fassadengestaltung die Entfernung dieser Bahnhofseingangsüberbauung und die Öffnung des S-Bahn-Eingangs an?
3. Falls ja: Wann wird die Verbretterung entfernt und der S-Bahn-Eingang zugänglich werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1239
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat Ihre Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
„Die Holzeinhausung des ehemaligen Eingangs zur S-Bahnstation „Unter den Linden“ stellt einen vorübergehenden Unfall- und Bestandsschutz des denkmalgeschützten Eingangsbauwerkes dar.
Zu 2.:
Im Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde wurde eine Bestandsaufnahme des ehemals zubetonierten Bauwerks vorgenommen. Dies war notwendig, da es für diesen Ausgang keine Bestandsunterlagen gibt.
Die Planung ist abgeschlossen und liegt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung vor.
Zu 3.:
Nach Erteilung der Baugenehmigung wird nach Ausschreibung und Vergabe der Baubeginn im ersten Quartal 1997 sein. Zielstellung der Fertigstellung ist August 1997.“
Der Senat von Berlin hat u. a. auf Grund der absehbaren Wiedereröffnung des S-Bahnzuganges nicht vor, die von Ihnen unter 1. erwähnte Gestaltungssatzung auf die Holzverschalung anzuwenden.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Verzicht auf die Darstellung des geplanten S-Bahnhofs Werftstrasse beziehungsweise Spreeufer im Flaechennutzungsplan
Ereignis
Der Senat von Berlin hat beschlossen, auf die Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße / Spreeufer im Flächennutzungsplan (FNP) zu verzichten, da einer Realisierung erhebliche Kosten und die laufende Sanierung der Stadtbahn entgegenstehen, wodurch ein Bau frühestens in 20 bis 30 Jahren denkbar wäre. Die verkehrliche Erschließung des Bereiches Moabiter Werder wird stattdessen durch die bestehenden Bahnhöfe Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1135, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß in Teilen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie
erhebliche Bedenken gegen den im gegenwärtigen
Bebauungsplanverfahren für den Bereich Moabiter Werder dargestellten Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer bestehen und welche sind es?
2. Trifft es zu, daß diese Bedenken im Rahmen der
Trägerbeteiligung mitgeteilt wurden? Wenn ja,
warum wurden sie nicht in der Darstellung vom
3. September 1996 (Besprechungsvorlage für den
Bauausschuß am 11. September 1996) an das
Abgeordnetenhaus aufgeführt?
4. Wurden diese Bedenken seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie zwischenzeitlich zurückgenommen,
wenn ja, warum?
5. Welche neuen und inhaltlichen Gründe gibt es,
nunmehr auf den S-Bahnhof Spreeufer zu verzichten, im Vergleich zu den Gründen, die zur Ausweisung dieses Plans im Flächennutzungsplan
geführt haben, vor allem vor dem Hintergrund,
daß das Bezirksamt Tiergarten und auch die Stadtteilinitiativen nach wie vor die Realisierung dieses
S-Bahnhofs fordern?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. , 3. und 4.:
Der Senat hat die Notwendigkeit, Bedeutung sowie
die Realisierungschancen des geplanten S-Bahnhofs
Werftstraße/Spreeufer eingehend geprüft.
Der durch die beabsichtigten Baumaßnahmen im
Umfeld steigenden verkehrlichen Bedeutung des
geplanten S-Bahnhofs stehen erhebliche Kosten für
seine Realisierung und die zur Zeit laufende Sanierung
der Stadtbahn gegenüber.
Vor diesem Hintergrund und wegen der angespanten Finanzlage der Stadt wäre an eine Realisierung des
S-Bahnhofs Werftstraße frühestens in 20 bis 30 Jahren
zu denken.
Die S-Bahn-Erschließung wird durch die Bahnhöfe
Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.
Es soll daher auf die Darstellung des S-Bahnhofs
Werftstraße im FNP verzichtet werden. Der FNP wird
nach Festsetzung des Bebauungsplanes II–145 b im
Teilbereich S-Bahnhof Werftstraße im Bezirk Tiergarten gemäß § 246 Abs. 3 BauGB nach Maßgabe des
§ 8 Abs. 4 BauGB im Wege der Berichtigung angepaßt.
Diese Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung
wird dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.
Zu 2.:
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wurden vom Bezirk Tiergarten, Stadtplanungsamt, Bedenken gegen den Verzicht der Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße im FNP vorgebracht.
In der Vorlage zum Bauausschuß am 11. September
1996 ist auf den Seiten 6 und 7 hierauf ausführlich eingegangen worden. Weitere Erläuterungen wurden von
dem Vertreter der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr im Bauausschuß gegeben.
Hinweis
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Nahverkehr: Finanzielle Bilanzierung und technisches Scheitern des fahrerlosen M-Bahn-Forschungsvorhabens
Ereignis
Das technologische Forschungsziel zur Etablierung einer vollautomatischen, fahrerlosen „M-Bahn“ als kompatibles Ergänzungssystem für das Berliner U-Bahn-Kleinprofilnetz konnte trotz mehrfacher Projektverlängerungen nicht erfolgreich realisiert werden. Die vom Land Berlin anteilig getragenen Gesamtkosten für den baulichen Aufbau, den mehrjährigen Probebetrieb und den anschließenden Rückbau der schienengebundenen Referenzstrecke zwischen Gleisdreieck und Kemperplatz beliefen sich auf insgesamt 38,8 Mio. DM.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1273, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1273
Ich frage den Senat:
1. Erinnert sich der Senat, daß etwa Mitte der 80er
Jahre überlegt wurde, das Berliner Kleinprofil-
U-Bahnnetz durch eine Magnetbahn zu ersetzen?
Warum wurden diese Überlegungen nicht mehr
weiterverfolgt?
2. Wie teuer war für das Land Berlin die Förderung
der M-Bahn, ihre spätere Einlagerung und Ver-
schrottung?
3. Erinnert sich der Senat, daß die Frankfurter Flug-
hafen AG zunächst beabsichtigte, die M-Bahn für
den Frankfurter Flughafen zu beschaffen, später
jedoch wegen der Untauglichkeit dieses Systems
auf einen konventionellen People-Mover zurück-
griff? Warum entwickelte sich die M-Bahn, trotz
der Referenzstrecke Gleisdreieck – Bernburger
Straße – Kemperplatz, nicht zu einem Export-
schlager?
4. Erinnert sich der Senat, daß etwa Mitte der 80er
Jahre überlegt wurde, auf den S-Bahnstrecken
Schönholz – Heiligensee oder Priesterweg – Lich-
terfelde Süd das Spurbussystem einzuführen?
Warum wurden diese Überlegungen nicht mehr
weiterverfolgt? Hält es der Senat nicht für sinn-
voll, eine Referenzstrecke aufzubauen, die doch
nach Aussagen der Industrie die Exportchancen
erheblich erhöhen würde?
5. Glaubt der Senat, daß ein ähnliches Fiasko wie das
der Berliner M-Bahn auch die Magnetschwebe-
bahn Transrapid erleiden kann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1273
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, die Überlegungen des Senats wurden aber nicht
abschließend konkretisiert.
Das ursprüngliche Ziel des Forschungsvorhabens
„M-Bahn“, das heißt die Entwicklung eines vollauto-
matischen fahrerlosen Nahverkehrssystems, das in
bestehende Stadtstrukturen verhältnismäßig leicht
integrierbar und mit dem Berliner U-Bahn-Kleinprofil-
system kompatibel sein sollte, konnte damals trotz
mehrfacher Projektverlängerung leider nicht erreicht
werden.
Zu 2.:
Die vom Land Berlin anteilmäßig getragenen Kosten
der M-Bahn für Aufbau, Probebetrieb und Rückbau
der Anlage beliefen sich auf insgesamt 38,8 Mio. DM.
Die Kosten für die Verwertung der M-Bahnteile (ein-
schl. des Fahrweges) übernahm der Bahnhersteller in
voller Höhe.
Zu 3.:
Ja. Die Frankfurter Flughafen AG hatte sich letz-
tendlich für ein ausgereiftes, konventionelles Ver-
kehrssystem entschlossen, weil ihr das Risiko mit einer
neuen Bahntechnik offensichtlich zu groß war.
Zu 4.:
Ja. Die Einführung des Spurbussystems auf S-Bahn-
strecken widersprach angesichts der notwendigen
Investitionen schon damals langfristigen Planungen,
die S-Bahn auf den genannten Strecken wieder zu
reaktivieren.
Der Senat hat im Rahmen seiner ÖPNV-Planung
nicht die Absicht, zusätzlich zu dem bestehenden Stra-
ßenbahnsystem in Berlin ein Spurbussystem einzufüh-
ren. Für private Investoren bzw. für die Industrie
besteht jedoch die Möglichkeit, eine geeignete Referenzstrecke
zu konzipieren, aufzubauen und anschlie-
ßend zu betreiben.
Zu 5.:
Nein. Der Magnetschwebebahn Transrapid wurde
im Jahr 1991 die „Technische Einsatzreife“ durch das
Bundesbahnzentralamt München bescheinigt. Des
weiteren erfolgt eine praktische Erprobung (u. a. Per-
sonenbeförderung) des Transrapid auf der TRANS-
RAPID-Versuchsanlage Emsland (TVE) seit 1983,
wobei nennenswerte Probleme nicht aufgetreten sind.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
Luftverkehr: Windwirbelschleppenturbulenzen und beschleunigter Abschluss der Startbahnsanierung in Tempelhof
Ereignis
Während der baulichen Sanierungsphase der südlichen Hauptstartbahn des Flughafens Tempelhof kam es am 14. und 16. September 1996 infolge von Windwirbelschleppenturbulenzen fliegender Flugzeuge zu Teilabdeckungen eines Ziegeldaches am Tempelhofer Damm. Da der gesamte Anflugbetrieb bei Ostwind temporär über die nördliche Bahn direkt über die betroffene Wohnbebauung geleitet werden musste, veranlasste die Senatsverwaltung eine Beschleunigung der Bauarbeiten. Die Sanierungsmaßnahmen an der Südbahn konnten hierdurch vorzeitig am 25. September 1996 vollständig abgeschlossen und die Gefahrenbereiche städtebaulich entlastet werden.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1150, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1150
Ich frage den Senat:
1. Kann der Senat bestätigen, daß es beim Lande anflug auf den Flughafen Tempelhof am 14. Sep tember 1996 und 16. September 1996 zu gefähr lichen Situationen kam?
2. Welche Gründe waren dafür ursächlich, daß teil weise Dächer abgedeckt wurden?
3. Was wurde veranlaßt, um derartige Gefährdungen
beim Landeanflug auf den Flughafen Tempelhof
künftig zu vermeiden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1150
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Am 14. September 1996 und 16. September 1996
wurden bei Landeanflügen auf den Flughafen Tempel hof das Dach eines Wohnhauses am Tempelhofer
Damm teilweise abgedeckt. Die herunterfallenden
Dachziegel fielen zum Teil in den Innenhof und zum
Teil auf den Bürgersteig vor dem Haus. Menschen
wurden zum Glück nicht verletzt.
Zu 2.:
Während der Sanierungsphase der südlichen Start und Landebahn mußte ausschließlich die nördliche
Bahn beflogen werden. Der Anflug zur nördlichen
Start- und Landebahn führt bei Ostwind direkt über
das westlich des Flughafens Tempelhof gelegene Haus
hinweg. Die Häuser am Tempelhofer Damm haben
mit Ziegeln belegte Spitzdächer, während die Häuser
im östlichen Bereich des Flughafens ziegellose Flach dächer besitzen.
Die bedauerlichen Vorfälle beruhen offenbar auf
sogenannten Windwirbelschleppenturbulenzen, das
sind Windwirbel, die an Tragflächenenden von Flug zeugen entstehen können, sowie auf der inzwischen
bestätigten fehlenden Verklammerung der Dachziegel
auf dem beschädigten Haus.
Die DFS Deutsche Flugsicherung konnte auf Nach frage nicht mitteilen, welche Luftfahrzeuge bzw. Luft verkehrsgesellschaften die Schäden verursacht haben.
Im Endanflugbereich zur Südbahn werden keine
Häuser überflogen.
Zu 3.:
Die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG)
hatte auf Veranlassung der Senatsverwaltung für
Bauen, Wohnen und Verkehr die Sanierungsmaßnah men für die südliche (Haupt-) Start- und Landebahn so
beschleunigt, daß diese Arbeiten bereits am 25. Sep tember 1996 abgeschlossen werden konnten und nicht
– wie ursprünglich geplant – erst am 2. Oktober 1996.
Die BFG hatte sowohl die angemessene Verklam merung der Dachziegel durch den Grundstückseigen tümer als auch vorübergehende Sicherungsmaßnah men über den Fußgängerweg veranlaßt.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Technische Vorplanung und zeitlicher Rahmen fuer den umfassenden Umbau des S-Bahnhofes Ostkreuz
Ereignis
Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwärtig auf einen Baubeginn 1999 hin, wobei aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt wird.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand der Umbauplanungen für den S-Bahnhof
Ostkreuz? Wann wird voraussichtlich mit dem Umbau
begonnen? Wann soll der Umbau beendet sein?
2. Inwieweit wird der Umbau durch laufende Planungen für die
Verlängerung der A 100 beeinflußt oder in seiner Realisierung in Frage gestellt?
3. Ist dem Senat bekannt, daß zur Zeit erhebliche Umwege zum
Erreichen der Wohn- und Dienstleistungsstandorte nordöstlich des Bahnhofes in Kauf zu nehmen sind? Wie ist dies vor
dem Hintergrund vertretbar, daß für das Dienstleistungszentrum Ostkreuz wegen der guten Anbindung des öffentlichen
Personennahverkehrs auf die Erstellung von Stellplätzen
größtenteils verzichtet wurde? Bestehen Planungen für eine
direkte Anbindung des Bereiches Hirschberger Straße/
Hauptstraße an den Standort der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) durch einen Ausgang zur Kynaststraße?
4. Kann ein solcher Ausgang nicht auch vorläufig mit geringem
Aufwand durch Einbeziehung eines nicht mehr genutzten
Gleises, welches die Trasse der Ringbahn unterquert, realisiert werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 959
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Gegenwärtig wird die technische Vorplanung für den Gesamtkomplex Umbau Bf Ostkreuz (Fernbahn, Regionalbahn, S-Bahnrichtungsbetrieb) mit dem Ziel der Bestätigung Ende 1996 erarbeitet. Die Planungen laufen gegenwertig auf einen Baubeginn
1999 hin, entscheidend sind letztendlich das abgeschlossene Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung angemessener
Forderungen des Denkmalschutzes und die entsprechenden Mittelfreigaben aus den Finanzierungsquellen Bund (für Bahn und
Autobahn) und Land Berlin (für Straßenzuwegungen sowie gegebenenfalls Straßenbahntrassen). Aus technischer und baubetriebstechnologischer Sicht wird nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Mindestbauzeit von 7 Jahren geschätzt.
Zu 2.:
Die Linienbestimmung des BMV sieht für die Bundesautobahn
A 100 eine Kreuzung des Bahnhofes Ostkreuz im Bereich der
denkmalgeschützten Fußgängerbrücke vor.
Die DB-AG-Planungen können technisch so ausgerichtet werden, daß bauliche Vorleistungen für den Tunnelabschnitt im
Bereich des Bahnhofs Ostkreuz berücksichtigt werden. Dazu liegt
jedoch derzeit noch keine Bestellung des Straßenbaulastträgers
vor. Es ist davon auszugehen, daß der Autobahntunnel im Bahnhofsbereich ebenfalls planfeststellungspflichtig ist. Eine dem
Straßenbaulastträger vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem
Jahre 1992 weist erhebliche Vorteile einer gemeinsamen Baudurchführung von Umbau der Bahnanlagen und Tunnelrohbau
für die Bundesautobahn aus.
Zu 3.:
Die derzeitige Bahnplanung sieht für den Bahnhof Ostkreuz
jeweils einen Ausgang in nördlicher und südlicher Richtung vor.
Damit besteht grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit in alle
4 Quadranten.
Der Senat von Berlin geht jedoch davon aus, daß ein direkter
Zugang von den Bahnsteigen auf die Kynaststraße erforderlich
ist. Dieser war bisher in der von anderen Investoren vorgesehenen Überbauung der Bahnanlagen vorgesehen. Da damit auf
absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, wird im Zusammenhang mit
der gegenwärtigen Überarbeitung des Projektes dafür die geeignetste Lösung gesucht.
Zu 4.:
Das von Ihnen zur Herstellung einer vereinfachten Zuwegung
in Betracht gezogene Areal wird gegenwertig durch Bereiche der
Deutschen Bahn AG genutzt. Über die Realisierungsmöglichkeit
des Ausganges kann erst nach Vorliegen von Detailplanungen,
die auch das Erfordernis der vorhabenbedingten Flächenvorhaltungen für Bauzustände u. a. beinhalten, entschieden werden.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
Straßenbahn: Historischer Rueckblick auf netzweite Netzerweiterungsstudien und das Stadtbahnprojekt von 1990
Ereignis
Die seit 1990 durchgeführten gutachterlichen Vorplanungen zur langfristigen Fortentwicklung des Berliner Straßenbahnnetzes umfassen wesentliche Machbarkeitsstudien wie das „Stadtbahn-/Straßenbahnprojekt“ der Gutachterkonsortien IVU, IVB und TransTeC. Das Ausbauprogramm für den Zeitraum von 1996 bis 1999 sieht im Zuge dieser Netzerweiterungen unter anderem den Neubau der Streckenabschnitte vom Mollknoten über den Alexanderplatz zum Hackeschen Markt vor. Zudem wird laut Angaben der BVG auf Basis betrieblicher Linienzählungen auf 94 von insgesamt 157 regulären Buslinien ein hohes werktägliches Fahrgastaufkommen von mehr als 5.000 Personen verzeichnet.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/968, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 968
Ich frage den Senat:
1. Welche Gutachten hat der Senat seit der Maueröffnung zur Straßenbahnplanung in Berlin anfertigen lassen oder selbst angefertigt (vollständige Nennung aller Gutachten mit genauem Gegenstand sowie beauftragtem Gutachter)?
2. Auf welchen Streckenabschnitten wurde von den Gutachtern die Einrichtung von neuen Straßenbahnlinien empfohlen, und wo wurden diese Empfehlungen bisher umgesetzt?
3. Auf welchen der empfohlenen Streckenabschnitte ist vom Senat in absehbarer Zukunft die Einrichtung neuer Straßenbahnlinien geplant, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
4. Auf welchen Buslinien im Stadtgebiet von Berlin verkehren zur Zeit – auch auf Teilabschnitten – 5 000 oder mehr Fahrgäste pro Tag?
5. Plant der Senat, hochbelastete Buslinien zur Senkung der Betriebskosten mittelfristig durch Straßenbahnlinien zu ersetzen? Wenn ja, wo ist dies wann vorgesehen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 968
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Zur Straßenbahnplanung ist seit 1990 eine Vielzahl von Untersuchungen durchgeführt worden. Dabei handelt es sich aber fast ausschließlich um Machbarkeitsstudien und Vorentwurfsarbeiten zu den vom Senat vorgegebenen Erweiterungsstrecken.
Den Charakter von Gutachten haben die Untersuchungen „Einpassung der Stadtbahn in das ÖPNV-System Berlins“ von 1990/91 als Teil des Stadtbahn-/Straßenbahnprojektes im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung für die Region Berlin, an der die Planungs- und Ingenieurbüros IVU-Gesellschaft für Informationsverarbeitung, Verkehrsberatung und angewandte Unternehmensforschung mbH Berlin, IVB-Ingenieurgesellschaft Verkehr Berlin mbH, Trans TeC-Transport- und Technologie Consult Hannover mbH, BLIC-Beratungsgesellschaft für Leit-, Informations- und Computertechnik mbH Berlin, Intraplan Consult GmbH München und Röhr-Verkehrsplanungen Krefeld beteiligt waren, sowie die „Erarbeitung eines Entscheidungsvorschlages für den Einsatz von Ein- bzw. Zweirichtungsfahrzeugen im Straßenbahnnetz von Berlin“ von 1992, bearbeitet von IVB-Ingenieurgesellschaft Verkehr Berlin mbH, Institut für Bahntechnik GmbH Berlin und TransTeC-Transportund Technologie Consult Hannover mbH.
Zu 2.:
Das in der Antwort zur Frage 1 genannte Gutachten „Stadtbahn-/ Straßenbahnprojekt“ empfiehlt die Herausbildung eines Stadtbahnnetzes, wobei die Hauptstrecken des vorhandenen Straßenbahnnetzes durch Ausbau und Modernisierung eine größere Leistungsfähigkeit, Qualität und Attraktivität erhalten sollen. Weiterhin sollten wieder Strecken stufenweise in das Stadtzentrum hineingeführt und in den Westteil der Stadt verlängert werden. Die einzelnen Vorschläge tragen wegen der im Jahre 1990 noch nicht vorliegenden Vorgaben zur Strukturentwicklung Berlins den Charakter einer von die Nachfragesituation unabhängigen Abgebotsplanung.
Der Aussagewert dieses Gutachtens von 1990/91 ist jedoch wegen der seitdem erfolgten Entwicklungen und Planungen in Berlin zu relativieren.
Das betrifft vor allem die generellen Aufgaben, die das künftige Straßenbahnnetz im Kontext zu den Stadtschnellbahnnetzen der S- und U-Bahn zu übernehmen hat. Danach ist es weder sinnvoll noch notwendig, einen aufwendigen stadtbahnmäßigen Ausbau zu betreiben, der eine weitergehende Trennung der Straßenbahn von anderen Verkehren im Straßenraum – bis hin zu niveaufreien Lösungen – sowie den Einsatz von 2,65 m breiten Wagen voraussetzt.
Bezüglich der Vorschläge zur Netzerweiterung sind die Empfehlungen der Gutachter in das Straßenbahnkonzept eingeflossen, dessen Umsetzung der Senat im April 1993 beschlossen hat (Drucksache 12/3042 des Abgeordnetenhauses von Berlin).
Die Umsetzung der Straßenbahnplanung erfolgt – ausgehend von den finanziellen Möglichkeiten – unter den Gesichtspunkten der Stadtentwicklung, verkehrspolitischer Orientierungen und planerischer Aspekte.
Realisiert wurde bisher bekanntlich die Streckenverlängerung von der Björnsonstraße über die Bornholmer und Osloer Straße zum Louise-Schroeder-Platz. Die Verlängerung bis zum Eckernförder Platz sowie die Strecke in der Friedrichstraße zwischen Weidendammer Brücke und Dorotheenstraße sind im Bau.
Zu 3.:
Das Programm des Straßenbahnneubaus für den Zeitraum 1996 – 1999 beinhaltet hinsichtlich der empfohlenen Netzerweiterungen, außer den unter 2. genannten im Bau befindlichen beiden Maßnahmen, folgende Strecken:
− Mollstraße/Otto-Braun-Straße – Alexanderplatz – Hackescher Markt
− Müggelheimer Straße in Köpenick als Ersatz für den Streckenabschnitt in der Grünstraße
Für diese Vorhaben sind Inbetriebnahmedaten 1997, 1998 und 1999 vorgesehen.
Weitere Maßnahmen werden im Hinblick auf einen möglichen Baubeginn im Jahre 1999 vorbereitet:
− Invaliden-/Chausseestraße – Lehrter Bahnhof
− Eberswalder Straße – Nordbahnhof
− Prenzlauer Tor – Karl-Liebknecht-Straße
Zu 4.:
Der Senat verfügt über keine eigenen aktuellen Zähldaten von Buslinien.
Auf Anfrage haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mitgeteilt, daß von den 157 im Tagesverkehr eingesetzten Buslinien nach Zählungen von 1994/95 auf 94 Linien im Werktagsdurchschnitt mehr als 5000 Fahrgäste bebefördert werden.
Zu 5.:
Nein. Die Straßenbahnplanung des Senats orientiert sich vorrangig an der verkehrspolitischen Zielsetzung, wonach das in den östlichen Bezirken vorhandene Netz saniert und modernisiert sowie in das alte Berliner Zentrum, in Richtung westliche Innenstadtbezirke und zu den neuen Wohn- und Gewerbegebieten ausgebaut werden soll.
Der Ersatz hochbelasteter Buslinien ordnet sich in dieses Programm ein, steht aber nicht im Vordergrund.
Der Neubau von Straßenbahnstrecken im Zeitraum bis 1999 erfolgt in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 23. Mai 1996 (Drucksachen Nrn. 13/131 und 13/445).
Über den weiteren Ausbau des Netzes nach 1999 wird bis zum Ende dieses Jahres berichtet.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“