Straßenverkehr: Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen?, aus Senat

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Frage 1:
Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 #Mobilitätsgesetz (#MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des
Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten
Sicherung des Vorrangs für den #Umweltverbund?
Antwort zu 1:
Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von
Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische
Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in
§ 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz
mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der
#Leistungsfähigkeit des #Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der
Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG
gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität.
Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle
Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur
den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch
die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine
große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen
Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der
Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr.
Frage 2:
Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die
Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und
Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)?
2
Antwort zu 2:
Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden
Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt.
Behörde Anzahl
Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582
Straßenverkehrsbehörde Mitte 508
Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621
Straßenverkehrsbehörde Pankow 301
Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253
Straßenverkehrsbehörde Spandau 225
Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283
Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405
Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216
Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457
Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224
Frage 3:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1
MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher
Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Frage 4:
Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen §
39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Antwort zu 3 und zu 4:
Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem
Zusammenhang wird nicht geführt.
Berlin, den 31.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Beginn des Planfeststellungsverfahrens und Bau der TVO aus Senat

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Frage 1:
Welchen Zeitplan hat der Senat für die Erarbeitung der #Planungsunterlagen, die Durchführung des
#Planfeststellungsverfahrens und den Bau der #TVO?
Frage 2:
Wann, bitte Monat und Jahr angeben, beginnt das Planfeststellungsverfahren? Wann, bitte Monat und Jahr
angeben, ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Hierzu wird auf die regelmäßige Berichterstattung an den Hauptausschuss, zuletzt der
Bericht vom 20.07.2018 rote Nummer 0434 D, verwiesen (Berichtsauftrag Drucksache
18/0700).
Frage 3:
Welche persönlichen Gespräche wurden wann durch Mitarbeiter und die politische Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn AG zum Abschluss einer #Kreuzungsvereinbarung geführt (bitte
Datum angeben)?
Antwort zu 3:
Es wurden keine persönlichen Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer
Kreuzungsvereinbarung geführt.
Frage 4:
Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zu rechnen?
2
Antwort zu 4:
Es wurden etliche Gespräche geführt, in deren Ergebnis die Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung für die Planung von 4 #Brückenbauwerken
(#Eisenbahnüberführungen) der DB Netz AG am 28.06.2018 erfolgte.
Frage 5:
Welche Kosten würden durch Grünbrücken, für den gesamten Teil im Bereich des sog. Biesenhorster
Sands, entstehen, die Tiere zur Überquerung nutzen könnten?
Frage 6:
Ist die Variante des Baus von Grünbrücken bisher geprüft worden, oder wird dies noch geprüft werden?
Antwort zu 5 und zu 6:
Da die Varianten der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) in enger Bündelung mit der
Bahntrasse im Bereich des Biesenhorster Sandes verlaufen, sind Grünbrücken, die der
Verbindung von Freiflächen dienen, im Biesenhorster Sand nicht zielführend.
Die Linienführung der Trasse im Biesenhorster Sand löst keine Konflikte in Folge einer
Zerschneidung von Freiflächen aus, sondern die Konflikte bestehen in der Zerstörung von
Lebensräumen. Diese können durch Grünbrücken nicht kompensiert oder beseitigt
werden.
Berlin, den 02.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn: Anstehen für die U5: Pendlerstress durch Sperrung der S-Bahn Die S-Bahnen aus Berlins Osten zum Alexanderplatz sind gesperrt, Fahrgäste mussten am Montag lange warten. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-anstehen-fuer-die-u5-pendlerstress-durch-sperrung-der-s-bahn/23357764.html

Das war Ärger mit Ansage: Nachdem die #S-Bahnsperrung im östlichen Zentrum am Wochenende keine außergewöhnliches Probleme verursacht hatte, kam es im Berufsverkehr am Montag dicke. Besonders auf der #U-Bahnlinie 5, die von den S-Bahn-Verantwortlichen zur Umfahrung der gesperrten Strecke zwischen #Alexanderplatz und #Lichtenberg empfohlen wurde, gab es teils chaotische Zustände. Die Züge waren so überfüllt, dass Fahrgäste auf den Bahnsteigen zurückbleiben mussten. Manche warteten bis zu einer halben Stunde, ehe sie einsteigen konnten.

Wie berichtet, laufen derzeit die restlichen Arbeiten für den #Bahnhof #Ostkreuz. Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember werden zwei weitere Gleise zwischen der wichtigen Umsteigestation und dem #Ostbahnhof in Betrieb genommen werden. Die S-Bahnen rollen dann auf vier Gleisen. Dadurch können die Züge aus Richtung Osten häufiger fahren, und der Betrieb wird weniger anfällig gegen Störungen – hofft die S-Bahn.
Erstmal wird alles schlechter

Bevor sich also also alles verbessert auf der wichtigen Verbindung, wurde es zunächst einmal alles schlechter. Seit Freitagfrüh waren die #S5, #S7 und #S75 unterbrochen. Auf den gesperrten Abschnitten – die #S3 fuhr zudem erst ab #Karlshorst und die #S9 ab Treptower Park – rollten Busse im #Ersatzverkehr. Besonders an zwei Bahnhöfen offenbarten sich die Probleme. Im Frühberufsverkehr war das Gedränge im U-Bahnhof Lichtenberg so groß, dass die Züge besonders langsam in die Station …

Straßenverkehr: Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen aus Senat

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Frage 1:

Wie viele Beanstandungen von Baustellen im Straßenland wurden durch die Straßenverkehrsbehörden Berlins seit dem 1.1.2017 ausgesprochen wegen (bitte einzeln mit Datum unter Angabe der beanstandenden Gliederung der Verwaltung aufführen):

  • gegen § 11 Absatz 11 BerlStrG,
  • der Anordnung bei Einrichtung der Baustelle,
  • der Baustelle nach Einrichtung?

Antwort zu 1:

  • Straßenverkehrsbehörden sind für Anordnungen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständig. § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) fordert vom Erlaubnisnehmer der Straßenlandsondernutzung eine deutliche Kennzeichnung an der Baustelle. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften des BerlStrG liegt bei den Straßenbau- und nicht bei den Straßenverkehrsbehörden. Beanstandungen werden nach Auskunft der bezirklichen Straßenbauämter statistisch nicht gesondert erfasst.
  • und Inbetriebnahmen finden im Rahmen der Bestimmungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) statt. Statistiken über dabei getroffene Beanstandungen von Baustellenabsicherungen oder Verstößen gegen die

verkehrsrechtliche Anordnung werden bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den meisten bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nicht geführt. Nur die Straßenverkehrsbehörde Neukölln hat 70 Fälle gemeldet.

 

Der Polizeipräsident in Berlin erfasst jedoch in Zusammenhang mit der Nichteinholung bzw. Nichteinhaltung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen durchgeführte Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Die von dort übermittelten Daten sind dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entnommen und nach den entsprechenden Tatbeständen des Bußgeldkatalogs gegliedert aufgeführt (s. anliegende Tabelle).

  • tätig, wenn die originär zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die Anzahl solcher Einsätze ist durch die Polizei Berlin nicht automatisiert recherchierbar.

Bei der VLB und in den meisten Bezirksämtern von Berlin werden entsprechende Erhebungen nicht geführt; lediglich die Straßenverkehrsbehörde Neukölln Berlin hat 20 veränderte Baustellen gemeldet.

Frage 2:

Wie wurde jeweils die Beseitigung des beanstandeten Sachverhalts überprüft (bitte einzeln analog zu 1. aufführen)?

Antwort zu 2:

Nachkontrollen von beanstandeten Baustellenabsicherungen finden in Abwägung von der Schwere des Verstoßes gegen die verkehrsrechtliche Anordnung statt. Eine Statistik über stattgefundene Nachkontrollen wird bei den Straßenverkehrsbehörden nicht geführt.

Auch diesbezügliche Einsätze durch die Polizei Berlin sind nicht detailliert recherchierbar.

 

 

Frage 3:

 

Wie viele Bußgelder wurden seit dem 1.1.2017 durch wen und in welcher Höhe gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 verhängt (bitte tabellarisch aufführen)?

 

Antwort zu 3:

 

Bezirksamt

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2017

Verhängte Bußgelder (Verstöße gegen § 11 BerlStrG)

 

2018

Charlottenburg-Wilmersdorf

Keine Angaben

Keine Angaben

Friedrichshain-Kreuzberg

Keine Angaben

Keine Angaben

Lichtenberg

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Marzahn-Hellersdorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

 

Mitte

Keine Angaben

Keine Angaben

Neukölln

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Pankow

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

Reinickendorf

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Spandau

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Steglitz-Zehlendorf

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Keine im Zusammenhang mit Baustellen

Tempelhof-Schöneberg

a) § 28 Abs. 1 Nr. 2:

 

8 Bußgeldbescheide seit

1.1.2017

(150 €, 200 €, 300 €,

200 €, 150 €, 80 €,

500 €, 250 €);

b) § 28 Abs. 1 Nr. 3 oder 4:

Fehlanzeige

Treptow-Köpenick

Es wird keine Statistik geführt.

Es wird keine Statistik geführt.

 

 

Frage 4:

 

Welche Baustellen sind dem Senat bekannt, bei denen seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes der nach

§ 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG vorgeschriebene barrierefreie Aushang des Verkehrszeichenplans vorgenommen wurde (bitte nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde auflisten)?

 

Antwort zu 4:

 

Die Straßenverkehrsbehörden haben bislang keine entsprechenden Meldungen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet.

 

 

Frage 5:

 

Wie werden die Bauherren oder beauftragten Unternehmer seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes über ihre Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1 MobiG informiert?

 

Antwort zu 5:

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Neukölln von Berlin aktualisiert die Nebenbestimmungen der Anordnung für die Baustelleneinrichtung nach § 45 StVO. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin beabsichtigt, für eigene Baumaßnahmen, die der Fachbereich „Straßen“ veranlasst, in zukünftigen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen aufzunehmen.

Von den übrigen Bezirksämtern erfolgt keine gesonderte Information an die Bauherren. Es wird auf die fachliche und sachliche Informationspflicht des Unternehmers

 

hingewiesen. Bei Bedarf werden auf Nachfrage entsprechende Informationen vom Bezirksamt Spandau von Berlin zur Verfügung gestellt.

 

 

Frage 6:

 

Wie überprüfen die Straßenverkehrsbehörden die Erfüllung der Verpflichtung aus § 39 Abs. 2 Satz 1? Wie viele Beanstandungen wurden durch wen ausgesprochen? Wie wurde die Beseitigung des Mangels jeweils überprüft?

 

Antwort zu 6:

 

Die Kontrolle und Überwachung dieser Vorschrift ist bislang nicht einheitlich geregelt.

 

 

Frage 7:

 

Wo finden sich die Informationen über Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 im Internet?

 

Antwort zu 7:

 

Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, dass Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und GB infraVelo) auf einer Website nutzerorientiert gebündelt werden sollen.

 

Die Verkehrsinformationszentrale meldet Mitteilungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden über größere Baumaßnahmen. Auf den Internetseiten  https://viz.berlin.de/ und https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/4289917-4289888-  baustellen-sperrungen.html sind Baustellen mit umfangreicheren Verkehrsbeeinträchtigungen aufgeführt.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg informiert über selbst beauftragte Bauvorhaben im eigenen Internetauftritt und führt eine entsprechende Liste.

Beginn und Ende von Baumaßnahmen mit Auswirkung auf das öffentliche Straßenland werden durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme eine Presse- und Anliegerinformation.

 

 

Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung

 

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Schriftliche Anfrage Nr. 18/16738 vom 16. Oktober 2018

über Umsetzung des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes bei der Anordnung von Baustellen

 

Anlage zu Frage 1 b:

 

Nachfolgend werden die im POLIKS erfassten Zahlen von Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1. Januar 2017 dargestellt:

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

Datum

Anzahl

Datum

Anzahl

03.01.2017

1

09.01.2017

3

09.01.2017

1

10.01.2017

1

10.01.2017

1

13.01.2017

2

11.01.2017

1

14.01.2017

1

25.01.2017

1

17.01.2017

1

26.01.2017

1

21.01.2017

1

31.01.2017

1

23.01.2017

1

06.02.2017

1

26.01.2017

1

12.02.2017

1

01.02.2017

1

17.02.2017

1

02.02.2017

1

20.02.2017

1

06.02.2017

2

22.02.2017

1

09.02.2017

1

24.02.2017

2

10.02.2017

1

06.03.2017

2

20.02.2017

1

07.03.2017

4

21.02.2017

1

08.03.2017

5

27.02.2017

4

12.03.2017

1

28.02.2017

1

13.03.2017

3

01.03.2017

1

14.03.2017

2

02.03.2017

4

15.03.2017

1

08.03.2017

1

16.03.2017

2

09.03.2017

1

21.03.2017

1

13.03.2017

1

22.03.2017

1

16.03.2017

1

23.03.2017

3

20.03.2017

2

27.03.2017

1

21.03.2017

2

28.03.2017

1

27.03.2017

6

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.03.2017

1

31.03.2017

1

01.04.2017

1

03.04.2017

1

03.04.2017

1

10.04.2017

1

06.04.2017

1

11.04.2017

1

07.04.2017

1

20.04.2017

1

12.04.2017

1

24.04.2017

1

13.04.2017

2

26.04.2017

1

16.04.2017

1

28.04.2017

1

19.04.2017

1

01.05.2017

1

21.04.2017

1

05.05.2017

1

25.04.2017

2

10.05.2017

1

26.04.2017

1

16.05.2017

2

04.05.2017

1

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1

05.05.2017

2

31.05.2017

1

10.05.2017

1

09.06.2017

1

11.05.2017

1

10.06.2017

1

12.05.2017

3

13.06.2017

1

16.05.2017

1

14.06.2017

5

26.05.2017

1

23.06.2017

1

30.05.2017

1

26.06.2017

1

31.05.2017

3

30.06.2017

1

01.06.2017

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2

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1

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1

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3

15.07.2017

1

19.06.2017

1

17.07.2017

1

21.06.2017

1

18.07.2017

1

26.06.2017

2

19.07.2017

1

27.06.2017

2

24.07.2017

2

02.07.2017

1

31.07.2017

3

05.07.2017

2

02.08.2017

1

11.07.2017

2

03.08.2017

2

14.07.2017

1

07.08.2017

2

17.07.2017

1

09.08.2017

1

18.07.2017

3

10.08.2017

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

31.07.2017

2

22.08.2017

1

01.08.2017

1

25.08.2017

1

03.08.2017

1

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1

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1

07.09.2017

1

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3

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1

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2

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1

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1

04.10.2017

3

25.08.2017

1

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1

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1

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1

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2

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13.10.2017

2

09.09.2017

1

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3

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1

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3

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1

24.10.2017

1

17.01.2018

2

01.11.2017

1

25.01.2018

1

13.11.2017

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1

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2

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1

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1

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2

23.11.2017

2

12.03.2018

1

 

 

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

 

 

 

 

145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

28.11.2017

1

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1

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1

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

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145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

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Tatbestand Nr.

Tatbestand Text

Tatbestand Nr.

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145606

Sie unterließen es als Verantwortliche            bzw. Verantwortlicher,  vor Beginn   von            Arbeiten eine            Anordnung  bei der                      zuständigen Behörde    hinsichtlich der <Beschilderung/ Regelung>            des Verkehrs einzuholen.

 

 

 

 

145612

Sie befolgten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher  nicht die Anordnung der zuständigen Behörde hinsichtlich                   der

<Beschilderung/Regelun g> des Verkehrs.

12.07.2018

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(Stand: 19. Oktober 2018)

Bahnhöfe + S-Bahn: S-Bahn-Chaos am Ostkreuz „Ersatzverkehr gehört halt irgendwie zu Berlin“, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/s-bahn-chaos-am-ostkreuz–ersatzverkehr-gehoert-halt-irgendwie-zu-berlin–31532688?dmcid=nl_20181103_31532688

Es soll das letzte Mal sein, bevor der #Komplettumbau des Bahnhofs #Ostkreuz nach zwölf Jahren abgeschlossen sein soll. Doch für die mehr als 350.000 #S-Bahn-Nutzer, die täglich das Ostkreuz passieren, ist wohl gerade das große Finale noch einmal besonders nervend. Denn seit Freitagmorgen ist einer der am meisten frequentierten Bahnhöfe in Deutschland ausgerechnet auf seiner Kern-Ader in Ost-West-Richtung gesperrt. Zwischen Ostkreuz und #Ostbahnhof werden ein drittes und viertes Gleis ans Netz gebracht.
Betroffen sind daher die Linien #S3, #S5, #S7, #S9 und #S75. Zwischen #Karlshorst und #Alexanderplatz sowie zwischen #Lichtenberg und Ostkreuz fahren bis in die Nacht zum kommenden Dienstag #Ersatzbusse. Sie sollen laut Auskunft der S-Bahn im Drei- bis Fünf-Minuten-Takt unterwegs sein. Wie viele Busse dafür im Einsatz sind, war am Freitag bei der S-Bahn nicht in Erfahrung zu bringen.

Genervte Berliner, überforderte Touristen
#Ersatzverkehr gehört halt irgendwie zu Berlin“, sagt einer der Wartenden hier am Ostkreuz. „Besser, die S-Bahn erledigt ihre Arbeiten, als wenn monatelang die Gleise kaputt sind. Doch nicht alle Berliner nehmen es so gelassen. Christina Kretschmer aus Köpenick kommt von einem Arzttermin, will wieder nach Hause. „Ich habe erst Leute ansprechen müssen, um zu erfahren, wie ich jetzt mit dem Bus weiterfahren soll“, sagt sie. Und auch viele der Touristen, die hier um- oder einsteigen wollen, sind mit der Situation überfordert. Ein englischer Familienvater zum Beispiel, der sichtlich nervös und ratsuchend mit Frau und Tochter auf das Servicepersonal …

S-Bahn: Reaktivierung der Siemensbahn ist mit vielen Problemen verbunden Die Siemensbahn wiederaufbauen? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-spandau-reaktivierung-der-siemensbahn-ist-mit-vielen-problemen-verbunden/23257374.html

Die #Siemensbahn wiederaufbauen? Das sei alles andere als einfach, legt jetzt der Berliner Bahnchef dar.
Siemensstadt soll „Stadtteil der Zukunft“ werden, 600 Millionen Euro will der Weltkonzern dort investieren, in Forschungsanlagen und Wohnungen. #Siemens und der Senat wollen deshalb den #Wiederaufbau der Siemensbahn. Diese ist 1980 stillgelegt worden, verfällt seitdem. Die #Reaktivierung stellt die Planer allerdings vor Probleme: große Probleme, viele Probleme. Derzeit ist nach Angaben des Berliner Bahnchefs Alexander #Kaczmarek nicht einmal die „Hierarchie der Probleme“ klar.
Kaczmarek nannte am Donnerstag die wichtigsten: Die seit Jahrzehnten stillgelegte Siemensbahn steht unter #Denkmalschutz.  Eine Wiederinbetriebnahme wäre mit einem Neubau zu vergleichen. Ein solcher nach historischem Vorbild wäre immens teuer. Wie berichtet, hat der Regierende Bürgermeister Michael Müller dem Konzern zugesichert, dass der Denkmalschutz dem 600-Millionen-Projekt nicht im Wege stehen soll. Unklar ist, ob diese Zusicherung auch für die Eisenbahnstrecke gilt. „Wenn Siemens hier Zugeständnisse erreicht hat, wäre das gut“, sagte Kaczmarek.

Immerhin ist diese Strecke nach der Stilllegung 1980 nicht als Eisenbahnanlage entwidmet worden, sagte der Berliner Bahnchef, ob sie aber tatsächlich „reaktiviert“ werden könne, sei rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Für die Anbindung der Stichstrecke an den Nordring ist auf jeden Fall ein – zeitraubendes – Planfeststellungsverfahren …

Straßenbahn: Auf die Gleise, fertig, los… aus BVG

https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2910

Pressemitteilung, 02. Oktober 2018. Die Berliner Verkehrsbetriebe werden auch zum Jahresende nicht müde und so beginnen in den frühen Morgenstunden am kommenden Montag, den 05. November 2018 schon um 4:30 Uhr die Arbeiten in der #Regattastraße. Hier werden die #Gleise und #Weichen erneuert, damit auch weiterhin der #Straßenbahnverkehr in Grünau zuverlässig rollen kann. Die Arbeiten werden voraussichtlich am Montag, den 3. Dezember 2018, zirka 4:30 Uhr beendet.

Für die Erneuerung muss die Regattastraße und #Wassersportallee gesperrt werden, wodurch die Straßenbahnlinie #68 nicht fahren kann. Hierfür kommen #Ersatzbusse in Einsatz, die vom #S-Bahnhof Köpenick nach #Alt Schmöckwitz fahren. Zusätzlich wird noch ein Shuttlebus vom S-Bahnhof Grünau zum Strandbad Grünau zum Einsatz kommen. Die Nachtbuslinien 62 und 68 werden ebenfalls während der Sperrung umgeleitet und bei der Nachtbuslinie 68 entfällt in Richtung Schmöckwitz der Haustürservice.

Straßenbahn: Der Betriebsbahnhof Nordend könnte in Zukunft reaktiviert werden Welche Zukunft hat der Straßenbahnbetriebshof Nordend?, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/niederschoenhausen/c-verkehr/der-betriebsbahnhof-nordend-koennte-in-zukunft-reaktiviert-werden_a186593

Welche Zukunft hat der #Straßenbahnbetriebshof #Nordend? Seit einigen Jahren ist er offenbar nicht mehr richtig in Betrieb. Nur hin und wieder sind dort ein paar Straßenbahnzüge abgestellt. Ansonsten sind die Tore zugesperrt.

Man sieht auf dem Hof keine BVG-Mitarbeiter. Eigentlich schade, dass diese Fläche brach liegt. Was hat die #BVG damit vor? Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, bestätigt auf Anfrage der Berliner Woche, dass der #Betriebshof zurzeit nicht genutzt wird. Allerdings wird er von Straßenbahnen immer wieder mal angefahren, wenn dies wegen Bauarbeiten im Pankower Streckennetz nötig ist. „Über die weitere Nutzung wird im Zusammenhang mit dem Streckenausbau der Straßenbahn im Norden der Stadt entschieden“, so Falkner weiter. „Die Nutzung als Bahnanlage wird aus heutiger Sicht nicht infrage gestellt.“

Den Betriebshof in der Dietzgenstraße 100 gibt es seit mehr als hundert Jahren. Errichtet 1901, wurde er 1924 auf seine heutige Größe erweitert. Seit 25 Jahren steht alles unter Denkmalschutz. Aber seit etwa 20 Jahren setzen Straßenbahnzüge nicht mehr regelmäßig in Nordend ein oder aus. Zwischenzeitlich nutzte der Denkmalpflegeverein Nahverkehr Berlin die Hallen als Depot für historische Straßenbahnen und Busse. Dieser zog allerdings 2015 nach Köpenick um. Vor drei Jahren fragte die BVG beim Deutschen Technikmuseum an, ob man Interesse habe, dort eine Ausstellung zur Straßenbahngeschichte in Berlin einzurichten. Die denkmalgeschützten Hallen würden sicher den passenden Rahmen bieten. Aber an einer abgelegenen Außenstelle im Norden Berlins ist das Museum …

S-Bahn + Bahnhöfe: Bauarbeiten am Ostkreuz Massive Einschränkungen im S-Bahn Betrieb Seit Freitagfrüh sind die S3, S5, S9, S7 und S75 unterbrochen. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/bauarbeiten-am-ostkreuz-massive-einschraenkungen-im-s-bahn-betrieb/23255230.html

Trotz umfangreicher Sperrungen im #S-Bahn-Betrieb, ist das befürchtete Verkehrschaos bislang ausgeblieben. Die meisten Fahrgäste hatten sich mehr Zeit eingeplant, weil sie von den Sperrungen wussten.

Seit dem frühen Freitagmorgen ist der Verkehr im Osten Berlins erheblich eingeschränkt. Grund dafür ist der Abschluss der #Bauarbeiten am #Ostkreuz, wo zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember zwei weitere Gleise zwischen Ostkreuz und #Ostbahnhof in Betrieb genommen werden. Die Stadtbahn wird dort dann vier Gleise haben, mehr Züge und ein stabilerer Betrieb sind dann möglich. Die östliche #Stadtbahn gehört zu den am stärksten befahrenen Strecken in Berlin. Ostkreuz ist mit 550.000 Zughalten pro Jahr bundesweit an der Spitze.
Vorher gibt es diverse, massive #Einschränkungen des Betriebs, zehntausende Fahrgäste müssen deutlich längere Fahrzeiten einkalkulieren.

Zwischen #Karlshorst und Alexanderplatz (#S3) und zwischen #Lichtenberg und Alex (#S5) fahren von Freitag früh 4 Uhr durchgehend bis Dienstag früh, 1.30 Uhr, gar keine Züge. Es gibt #Ersatzverkehr mit Bussen. Zwischen Erkner und Ostkreuz bzw. Ostbahnhof kann mit dem normalen VBB-Ticket auch der Regional-Express #RE1 genutzt werden, der alle halbe Stunde fährt. Auch die #S9 fährt nicht zwischen #Treptower Park und …

Straßenbahn: Sie ist eine der Lebensadern Pankows: die Tramlinie M1, aus Der Tagesspiegel

Pankow 1-11-2018

Sie verbindet die beiden Bäche aus #Rosenthal und #Niederschönhausen, nimmt in ihrem Hauptstrom Anwohner und Gäste aus #Pankow und #Prenzlauer Berg mit nach #Mitte zur Spree. In Zukunft soll der Fluss geteilt werden. Der nördliche Bereich bis zum Bahnhof Pankow soll verdichtet, der südliche in der Innenstadt ausgedünnt werden.

Aktuell fährt die #M1 alle 7,5 Minuten auf der Hauptlinie zwischen Kupfergraben und #Pastor-Niemöller-Platz. Dort biegt sie wechselweise nach #Rosenthal Nord oder zur #Schillerstraße ab, auf diesen Abschnitten fährt also alle 15 Minuten eine Tram. Diese Taktverdichtung wurde erst im Dezember 2017 eingeführt, vorher fuhren die M1-Bahnen alle zehn bzw. 20 Minuten.

Künftig soll auf den beiden nördlichen Ästen alle zehn Minuten gefahren werden. Also gute Nachrichten für Rosenthal und Niederschönhausen. Der laut BVG besonders nachfragestarke Abschnitt zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Bahnhof Pankow soll dadurch sogar einen 5-Minuten-Takt erhalten. So sollen Pendler aus dem Norden besser zum Bahnhof Pankow kommen, wo sie in S- oder U-Bahn umsteigen können.

Zwischen Bahnhof Pankow und Kupfergraben müssen sich die Anrainer dagegen offenbar wieder auf eine Verschlechterung einrichten. Laut der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin an die Pankower BVV soll die M1 nicht im Fünf-Minuten-Takt zum Kupfergraben weiterfahren, „sondern der Bau einer Kehranlage in Höhe der Haltestelle Masurenstraße sieht …