Schon im Frühling 2021 startet die BVG eine neue #Express-Linie: vom #U-Bahnhof bis in die boomende Nachbarstadt Berlins.
Berlins neuer Schnellbus #X37: #Ruhleben, Ikea, #Rathaus, #Falkensee. „Hold on tight during the ride!“, knarzt es im BVG-Bus. Und hier kommt auch schon Berlins neuer Schnellbus X37 herangebraust. Allerdings nicht erst zum #Fahrplanwechsel im Dezember 2021.
Die neue Linie ist schon ab 11. April im Einsatz, „also direkt nach den Osterferien“. Das teilte ein BVG-Konzernsprecher jetzt dem Tagesspiegel-Newsletter für Spandau mit.
Der neue #Expressbus fährt vom U-Bahnhof Ruhleben in Westend über Rathaus Spandau raus bis zum Bahnhof Falkensee, in die boomende Vorstadt von Berlin.
Nach wie vielen Jahren welcher #Kilometerleistung werden die #BVG-Busse regulär (also nicht unfallbedingt) außer Dienst gestellt?
Wird hier nach Bustypen (#Gelenkbus, #Dopppeldecker ) unterschiedlich verfahren?
Zu 1. und 2.: Die geplante #Nutzungsdauer beträgt für die genannten Bustypen ge- mäß Mitteilung der BVG:
Wie hoch ist der durchschnittliche #Treibstoffverbrauch der unterschiedlichen Bustypen im Berliner Verkehr auf 100km?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass der #Kraftstoffverbrauch bei den konventionell betriebe- nen Omnibussen im Betrachtungszeitraum 2020 bei den Doppeldeckern
54,5 l/100km, bei den Eindeckern 38,4 l/100km und bei den Gelenkbussen 52,7 l/100km beträgt.
Wie hoch ist der Gesamttreibstoffverbrauch der Berliner Busflotte pro Monat oder Jahr?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass der Gesamttreibstoffverbrauch der gesamten Busflotte im Jahr 2020 46,8 Mio. Liter betragen hat.
In welchem zeitlichen Turnus finden BVG-intern regelmäßige Überprüfungen der Verkehrssicher- heit der Fahrzeuge statt?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass durch das Fahrpersonal im Rahmen der täglichen Ab- fahrtkontrolle die Verkehrssicherheit überprüft wird. Weiterhin wird bei jedem Fahr- zeug während des Abendablaufes eine Motorraumkontrolle durchgeführt. Alle drei Monate findet eine gesetzliche Untersuchung statt (3 x Sicherheitsprüfungen, eine Hauptuntersuchung).
Welches sind die Hauptmängel der unterschiedlichen Bustypen und auch der unterschiedlichen Fabrikate auf die Gesamtnutzungsdauer betrachtet?
Woraus resultieren diese Mängel?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass im Betrachtungszeitraum 2011-2020 hauptsächlich fol- gende Mängel aufgetreten sind:
Doppeldecker: Fahrerarbeitsplatz, Kühler, Steuergerät Motor
Eine Auswertung über die gesamte Nutzungsdauer sowie Hersteller ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.
Zu 6. a.: Die BVG teilt mit, dass in den meisten Fällen normaler Verschleiß aufgrund der Nutzung die Ursache für die Mängel ist.
Welche Hauptmängel sind bislang bei den E-Bussen festgestellt worden?
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass sich bezogen auf hochvoltrelevante Komponenten die Mängel relativ homogen auf die Antriebsachse, Batteriekomponenten und die Hei- zungsanlage verteilen.
Wie viele Busse (alle Arten, Hersteller und Antriebsarten) bestehen nicht auf Anhieb die turnus- mäßige „TÜV-Untersuchung“? (Bitte möglichst detailliert listen)
Sind dabei produkt- und/oder typenspezifische Auffälligkeiten erkennbar?
Zu 8.: Die BVG teilt mit, dass detaillierte Daten nur für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Bei einem Fahrzeugbestand von insgesamt 1554 Fahrzeugen (per 31.12.2020) wurden insgesamt 2029 Prüfungen durchgeführt. Pro Fahrzeugtyp ergibt sich folgende Aufteilung:
Fahrzeugtyp
§ 41 Nachprüfung gem. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Doppeldecker
135
Eindecker
221
Gelenkbusse
466
Zu 8. a.: Die BVG teilt mit, dass pro Fahrzeugtyp hauptsächlich folgende Fehlermel- dung (gemäß der Bezeichnung durch die TÜV-Software) bei einer Hauptuntersu- chung angezeigt wird:
Doppeldecker: „Fahrgestell/Rahmen/Aufbau“
Eindecker: „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung“
Gelenkbusse: „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung“.
Die Bezeichnung „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerbli- chen Personenbeförderung“ besagt, dass bei den einzelnen Bustypen Mängel an einem Teil ausgemacht wurden, welche bei einem Omnibus die Berechtigung zur gewerblichen Nutzung der Fahrgastbeförderung ausmachen. Das können z.B. defek- te Halteschlaufen oder Sitzpolster sein.
Berlin, den 24. Februar 2021 In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die Berliner Verkehrsbetriebe bereiten ein großes #Pilotprojekt für #kontaktlose #Zahlung vor – nicht nur eine Reaktion auf Corona. Der Senat sieht das kritisch.
Das Ziel steht fest: Sobald es die Verhältnisse zulassen, sollen in den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wieder #Fahrscheine verkauft werden. Doch ebenso klar ist: Anders als früher werden die Fahrgäste für Münzen und Geldscheine keine Tickets mehr bekommen, sondern nur noch mit Karte oder Handy. „Aktuell ist geplant, ein Pilotprojekt mit bargeld- und dadurch kontaktloser Zahlung in den Bussen zu starten“, sagte Jannes Schwentu, Sprecher des Landesunternehmens, der Berliner Zeitung. „So wird in Corona-Zeiten das Hantieren mit Bargeld vermieden.“ Zwar sei „nicht auf Dauer ausgeschlossen“, dass nach dem Ende des Projekts Münzen und Banknoten wieder akzeptiert werden – wie bis Mitte März 2020. Insider gehen aber davon aus, dass es dazu nicht mehr kommen wird: „Die Bargeldzahlung im Bus wird abgeschafft.“ Doch in der Senatsverwaltung sieht man den Plan kritisch, wie am Mittwoch zu erfahren war.
„Die Vorbereitungen für den bargeld- und kontaktlosen Betrieb im Bus laufen“, sagte Jannes Schwentu. In den vergangenen Monaten sei die Technik ausgiebig getestet worden, wurde intern bestätigt. Auf den Linien 296, 309, 310 und 396 wurden Busse mit #NFC-Lesegeräten ausgestattet, BVG-Mitarbeiter fungierten als Testpersonen. Ob mit EC-Karte, Kreditkarte oder …
Die Zahl der Fahrgäste ist im Corona-Jahr 2020 eingebrochen in Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe beförderten nur noch 729 Millionen Menschen, ein Drittel weniger als 2019. Da waren es noch mehr als 1,1 Milliarden. Besonders dramatisch ist der #Rückgang im 2. Quartal, also im ersten Lockdown mit 122 Millionen Fahrgästen.
Im ersten Quartal – das überwiegend vor Corona war, fuhren noch 248 Millionen Menschen mit der BVG. Dies teilte die Verkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) mit. Damit ist das Minus deutlich größer, als zuletzt erwartet. Die neue BVG-Chefin Eva Kreienkamp hatte Mitte Dezember dem Tagesspiegel gesagt, dass es „mit Glück noch 800 Millionen“ werden können. Dann kam der zweite Lockdowwn, die Hoffnung zerstob.
Es ist ein #Sommer-Angebot: #Abonnenten der #BVG und #S-Bahn sollen kostenlos ihre Fahrräder mit in die Bahn nehmen können. Für die Erweiterung des Abonnements setzt sich die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel, ein.
Demnach solle die Kombination von #ÖPNV und #Fahrrad gestärkt werden. Das Angebot solle zunächst nur saisonal in den Sommermonaten gelten. In dieser Zeit sei es „eine gute Lösung“. Die endgültige Entscheidung über die Abo-Erweiterung müsse allerdings noch gefällt werden. Derzeit würden noch Gespräche über mögliche Kapazitätsprobleme mit den Verkehrsunternehmen geführt.
Im Berliner #Nahverkehr wurden über eine halbe Million Menschen ohne Ticket erwischt, bei der #S-Bahn mehr als zuvor.
Corona hat Busse und Bahnen in Berlin geleert. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr bei der S-Bahn mehr #Schwarzfahrer erwischt als im Jahr zuvor. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) wiederum ist der Anteil der Menschen, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. „Der gestiegene Anteil von Menschen ohne Fahrschein trotz insgesamt gesunkener Fahrgastzahlen besorgt mich“, sagte der Rechtspolitiker zu der Entwicklung bei der BVG.
Die Fahrkarten, bitte! Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen im Berliner Nahverkehr insgesamt fast 550.000 Menschen ohne Ticket angetroffen, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in seiner Antwort. Das sind nicht viel weniger als im Jahr davor, als 623.000 Schwarzfahrer ertappt wurden. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen, weil Berufstätige im Homeoffice arbeiten und vieler Menschen Bahnen und Busse meiden – aus Angst vor Ansteckung. Wurde die BVG 2019 noch für 1,126 Milliarden Fahrten genutzt, waren es 2020 nur noch 728,5 Millionen.
Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S-Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2020 bis zum Stichtag 31.12.2020?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF).“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“
Frage 2:
Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In 2020 wurden durch die BVG AöR rund 6.917.000 Fahrausweiskontrollen realisiert.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 wurden ca. 9,8 Mio. Fahrscheinkontrollen durchgeführt.“
Frage 3:
Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin bis zum Stichtag 31.10.2020 angetroffen? Wie hat sich diese Quote in Berlin gegenüber dem Vorjahr bis zum Stichtag 31.12.2020 bei BVG und S-Bahn entwickelt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei der BVG AöR wurden 2020 249.120 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt, dies waren 94.131 (–27 %) weniger gegenüber 2019 (343.251).“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
Bis zum genannten Stichtag 31.10.2020 wurden ca. 246 Tausend Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, zum Stichtag 31.12.2020 waren es ca. 300 Tausend Fahrgäste.
Die Quote ist im Vergleich zum Jahr 2019 (3,0 %) mit 3,06 % nahezu unverändert.
Frage 4:
Von wie vielen sog. „Schwarzfahrer/innen“ wurde bis zum Stichtag 31.12.2020 das erhöhte Beförderungs- entgelt a) verlangt, b) bezahlt/ nicht bezahlt und wie hoch waren die kumulierten Einnahmen daraus?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zu a) Es wurde von 249.120 Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis das erhöhte Beförde- rungsentgelt (EBE) verlangt.
zu b) Die EBE-Erträge (abzüglich abgeschriebenen Forderungen) betrugen 2020 ca.
6,1 Mio. Euro. Eine genaue Abgrenzung der bezahlten/nicht bezahlten Forderungen ist nicht möglich, da sich Verfahren z.T. über einen längeren Zeitraum erstrecken.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Zu a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wird von allen durch die S-Bahn Berlin GmbH kontrollierten Personen ohne gültigen Fahrschein eingefordert.
Zu b) Mit Stand 31.12.2020 wurden für das Jahr 2020 ca. 38 % der offenen Forderungen beglichen.“
Frage 5:
Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 wegen sog.
„Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge (Strafanzeigen) nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäterinnen und -täter) haben.
2019 wurden 10.871 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt, 2020 waren es 6.385.
Die BVG AöR erhält nicht in jedem Fall eine Information über den Verfahrensausgang, sodass hier keine ganzheitliche Auskunft gegeben werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Verfahrensausgänge nicht zeitlich abgegrenzt zu betrachten sind, da die Dauer (auch mehrjährige Verfahren) der Strafverfahren unterschiedlich ist.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin GmbH hat mit Stand 31.12.2019 11.650 Strafanzeigen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) gestellt.“
Frage 6:
Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 1.1.2020 aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet und zu wie vielen Verurteilungen ist es gekommen (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort zu 6:
Eine statistische Erfassung erfolgt im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften lediglich nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Das Delikt § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – wird allerdings ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zwecks dienenden Telekommunikationsnetzes und des Zutritts zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung.
Wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.448 erhobene Anklagen bzw. gestellte Anträge auf Erlass eines Strafbefehls im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften erfasst, im Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) waren es bisher 97.
Wegen einer Straftat ausschließlich nach § 265a StGB sind für das Jahr 2020 insgesamt 2.763 Verurteilungen im Aktenverwaltungssystem der Staatsanwaltschaften verzeichnet, für das Jahr 2021 (Stand 02.02.2021) bisher noch keine.
Frage 7:
Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche durchschnittlichen Tageshaftkosten sind dadurch in 2020 entstanden?
Antwort zu 7:
Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden, werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage in den Justizvollzugsanstalten zum 02.02.2021 anhand des IT-Fachverfahrens BASIS-Web hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 12 Gefangene, in der JVA Plötzensee 38 Gefangene, in der JVA für Frauen 13 Gefangene, in der JVA Heidering 35 Gefangene, in der JVA Tegel 31 Gefangene, in der JVA des Offenen Vollzuges Berlin 23 Gefangene sowie in der Jugendstrafanstalt Berlin 4 Gefangene unter anderem eine Ersatzfreiheits- strafe wegen Erschleichens von Leistungen verbüßten. Zu beachten ist jedoch, dass der
Tatbestand des § 265a StGB neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestands- varianten enthält (vgl. Antwort zu Frage 6).
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haus- haltsjahr 1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaft- kosten bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr. Eine Differen- zierung der Haftkosten nach Haftarten oder nach den der Verurteilung zugrundeliegenden Delikten ist nicht möglich, da Haushaltstitel die Berechnungsgrundlage bilden.
Die Tageshaftkosten für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. Hilfsweise werden die Tagessätze für das Land Berlin im Haushaltsjahr 2019 berichtet:
2019
nachBelegungsfähigkeit
nach
tatsächlichenHafttagen
Tageshaftkosten
140,86 €
175,86 €
Bau-Investitionskostensatz
0,67 €
0,84 €
Sach-Investitionskostensatz
1,92 €
2,40 €
Gesamt-Tageshaftkosten
143,45 €
179,10 €
Frage 8:
Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senats oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen zu reduzieren und wie viele Hafttage konnten dadurch eingespart werden?
Antwort zu 8:
Spezielle Arbeitsangebote für sog. „Schwarzfahrer/Schwarzfahrerinnen““ gibt es nicht, da die Vermittlung sich weniger am Delikt, sondern stets an den persönlichen Voraussetzungen (Wohnbezirk, Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, usw.) orientiert.
Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafen-Vollstreckung im Berliner Vollzug zu reduzieren, richten sich mithin auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von Geld- strafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsverein- barungen) werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dasselbe gilt auch für „day-by-day“-Maßnahmen, wonach im Land Berlin für Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben, die Möglichkeit besteht, ihren Gefäng- nisaufenthalt durch Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen. Die Ver- kürzung von Ersatzfreiheitsstrafen und damit eine deutliche Entlastung des Vollzuges – gerade auch im Bereich der Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen – wird von der neuen Tilgungsverordnung (TilgV) erwartet, die Ende Januar 2021 vom Senat verabschiedet wurde und deren zentrale Neuerung in der Absenkung der Regelarbeitszeit von sechs auf vier Stunden besteht, mithin in einer anderen Umrechnung zwischen Tagessätzen und Arbeitsstunden. Es wurde zudem der Aufgabenbereich der Regiestelle
gemeinnützige Arbeit (RGA) konkret geregelt, um einen Teil der Maßnahmen im Bereich der gemeinnützigen Arbeit noch besser koordinieren zu können.
Bezüglich der eingesparten Hafttage liegen dem Senat bislang keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2020 vor. Es wird jedoch insoweit darauf hingewiesen, dass in den Tilgungs- statistiken der freien Träger keine Differenzierung nach Delikten vorgenommen wird.
Auf die weiteren Ausführungen in Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 18/22178 vom 17.01.2020 wird verwiesen.
Frage 9:
Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs bzw. der im Koalitionsvertrag auf Seite 46 (Version https://www.berlin.de/rbmskzl/_assets/rbm/161116-koalitionsvertrag-final.pdf) vereinbarten Machbarkeits- studie, in der die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht werden sollten, dar?
Antwort zu 9:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik sowie nach Diskussion in der „Arbeitsgruppe Tarife“ in öffentlicher Ausschreibung am 27.08.2019 eine Machbarkeitsstudie zum Thema
„Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ vergeben.
Gegenwärtig ruht die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin auf zwei Säulen: Fahrgelderlösen und Zahlungen der öffentlichen Hand. Ziel der Studie war es, weitere ergänzende Finanzierungsinstrumente zu untersuchen. Dabei sollte deren Ausgestaltung skizziert werden, ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie die zu erwartenden verkehrlichen, sozialen und insbesondere finanziellen Auswirkungen dargestellt werden. Dies berücksichtigt auch die Vorgaben aus § 26 Abs. 3 Satz 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG), wonach alternative Formen der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere über Bürgertickets oder die Heranziehung der Nutznießenden des ÖPNV als Ersatz oder Ergänzung zu den herkömmlichen Formen der ÖPNV-Finanzierung zu prüfen sind. Zu den in der Machbarkeitsstudie untersuchten Instrumenten zählt ein solidarisches Ticket („Bürgerticket“), ein obligatorisches Gästeticket für Besucherinnen und Besucher der Stadt sowie verschiedene Formen, die auch die Nutznießenden des ÖPNV an dessen Kosten beteiligen (z.B. Unternehmen, Grundstückseigentümer). Außerdem wurde eine City-Maut und eine einheitliche Parkraumbewirtschaftung untersucht.
Die Studie wurde am 23. November 2020 veröffentlicht und kann auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz heruntergeladen werden: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/finanzierung/
Die durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegte Studie gibt dabei keine Empfehlung, stellt aber in ihrem Fazit mit Blick auf das zentralen Ziel der Weiterentwicklung und Ergänzung der Finanzierung des Berliner ÖPNV die drei Instrumente mit der höchsten finanziellen Ergiebigkeit heraus. Die mit der Studie dargelegten Erkenntnisse sind ein wichtiger Beitrag zur Diskussion und Entscheidungsfindung in Bezug auf die o.g. ergänzenden Finanzierungsinstrumente. Es
handelt sich dabei um eine Thematik, der sich aktuell viele Städte und Regionen stellen, die eine klimafreundliche Mobilität voranbringen und entsprechend die Finanzierung des ÖPNV auf eine nachhaltige Basis stellen wollen. Eine Festlegung auf einzelne Instrumente für Berlin ist noch nicht erfolgt. Zur Umsetzung eines Instrumentes oder des genannten, fahrscheinlosen ÖPNV wäre in einem nächsten Schritt eine vertiefende Untersuchung zu konkreten Ausgestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten Voraussetzung.
Frage 10:
Wie viele Kontrollen pandemiebedingter Anordnungen, wie z.B. der Pflicht zum Tragen eines MNS an Haltestellen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wurden in Berlin von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt?
Antwort zu 10:
Die Verkehrsunternehmen kontrollieren täglich mit ihrem Sicherheits- und Servicepersonal die Einhaltung der Maskenpflicht. Diese Kontrollen finden auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden statt (u.a. Polizei Berlin, Bundespolizei). Lediglich Letztere sind auf Grundlage der Corona-Verordnungen befugt, ein Bußgeld zu verhängen. Die BVG hat darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske in die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei einem Verstoß gegen die BVG-Nutzungsordnung kann das BVG-Sicherheitspersonal eigenständig eine Vertragsstrafe von 50 Euro aussprechen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kontrollen zur Einhaltung des Tragens von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen und Hygienevorschriften in den Bahnhöfen, an den Haltestellen und in den Fahrzeugen werden täglich rund um die Uhr von ca. 225 Sicherheitskräften der BVG kontrolliert.
Weiterhin fanden wöchentlich Schwerpunktkontrollen von BVG-Sicherheitskräften gemein- sam mit den Fahrscheinkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Polizei auf ausgewählten Schwerpunktbahnhöfen statt.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Eine strukturierte Erfassung der Anzahl der Ansprachen erfolgt dabei nicht. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: Mund-Nase-Bedeckung, MNB) angetroffen, findet eine direkte Ansprache statt verbunden mit der Aufforderung, die medizinische Maske (vor dem 24.01.2021: MNB) zu tragen und bei Zuwiderhandlung bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen kann.“
Frage 11:
Wie viele Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen wurden bei Kontrollen jeglicher Art von BVG und S-Bahn bis zum Stichtag 31.12.2020 festgestellt?
Antwort zu 11:
Die BVG hat bis Ende 2020 insgesamt 6.100 Vertragsstrafen in einer Höhe von 50 Euro aufgrund des Verstoßes gegen die BVG-Nutzungsordnung durch ihre Sicherheitsmitar- beiterinnen und -mitarbeiter aufgenommen und rund 150.000 Hinweise zur Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einer medizinischen Maske ausgesprochen. Die
S Bahn Berlin GmbH hat keinen entsprechenden Passus in ihren Beförderungsbedingun- gen, hier werden daher lediglich Hinweise durch das Personal ausgesprochen, siehe auch Frage 10.
Frage 12:
In wie vielen Fällen wurden für Verstöße gegen Corona-Verordnungen im ÖPNV bis zum Stichtag 31.12.2020 Bußgelder verhängt und wie hoch waren die kulminierten Summen (bitte nach Kalender-Wochen und Verkehrsunternehmen sowie kassenwirksam und ausstehend aufschlüsseln)?
Antwort zu 12:
Die Bußgeldsachbearbeitung für die von Polizeidienstkräften festgestellten Ordnungswid- rigkeiten nach der Infektionsschutzverordnung, die das Nichttragen des Mund-Nasen- Schutzes (MNS) im ÖPNV betreffen, erfolgt durch die bezirklichen Ordnungsämter. Daher wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten.
Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln und Pankow können keine detaillierten Angaben zu den Fallzahlen der von ihren Ordnungs- ämtern verhängten Bußgelder nach einzelnen Tatbeständen, wie sie die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht im ÖPNV darstellt, leisten, da das zur Vorgangsbearbeitung genutzte IT-Fachverfahren keine entsprechende Statistikfunktion enthält. Eine gezielte (händische) Erfassung derartiger Tatbestände ist den Bezirken unter Verweis auf ihre sehr begrenzten personellen Ressourcen derzeit nicht möglich, daher erfolgt teilweise nur eine kumulierte Angabe der Fallzahlen.
In den bezirklichen Ordnungsämtern werden im Rahmen der Bußgeldsachbearbeitung von nicht-verkehrlichen Ordnungswidrigkeiten sowohl die von Polizeidienstkräften als auch die vom Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) erfassten Verstöße gegen die Corona-Eindäm- mungsmaßnahmen erfasst.
Aufgrund der zum Teil sehr hohen Anzeigenzahlen kann es in einigen Bezirken zu Verzögerungen bei der systemseitigen Erfassung der Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, so dass die nachfolgenden Angaben nur den aktuellen Erfassungs- und Bearbeitungsstand wiedergeben.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 182 Ver- stöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV festgestellt und jeweils die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt. Es wurden bislang 117 Verwarnungsgeldbescheide und 65 Bußgeldbescheide mit einem Gesamt- volumen von 9.160 Euro erlassen, wovon bereits mit Stand vom 3.2.2021 4.970 Euro gezahlt wurden.
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden bis zum 31.12.2020 insgesamt 21 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- bedeckung im ÖPNV erfasst. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren ein- geleitet. Bisher erfolgte in diesen Verfahren der Erlass von acht Verwarn- und vier Bußgeldbescheiden.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im Zeitraum von Juni bis Dezember 2020 ins- gesamt 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Sachverhalt zwischen 50 und 250 Euro pro Ordnungswidrigkeit.
Im Bezirk Neukölln wurden seit Beginn der Pandemie bisher insgesamt 2.919 Ordnungs- widrigkeitenanzeigen gegen die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bearbeitet, die mit- unter gegen mehrere Betroffene gerichtet sind, so dass die Anzahl von möglichen Verfah- ren schätzungsweise bei >3.500 Verfahren liegt. Bisher wurden im Bezirk rd. 2.055 Verfahren eingeleitet, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Infektionsschutzverordnungen betreffen: In 132 Fällen wurden Verwarnungsgelder verhängt (ca. 6.000 Euro). In 1.453 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet (Status Anhörungen) – hieraus ergingen 347 Bußgeldbescheide (festgesetzte Bußgelder von insgesamt rund 94.600 Euro). Trotz priorisierter Sachbearbeitung der Verstöße besteht im Ordnungsamt Neukölln ein deutlicher Rückstau bei der Erfassung der Anzeigen. Eine separate Ausweisung des Tatbestands zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV gibt es nicht.
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden in insgesamt acht Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt 1.100 Euro verhängt, zu denen jeweils noch Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro hinzukommen. Weitere 23 Fälle aus dem Jahr 2020 sind noch in der Bußgeldbearbeitung, so dass noch keine Angaben zu der Bußgeldhöhe möglich sind.
Aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf liegen detaillierte Angaben zu den festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im ÖPVN vor, die sich auf die Verstöße gegen die zum Infektionsschutz erlassenen Verordnungen beziehen:
Bezirk
BVG
S-Bahn-Berlin
Mitte
verhängteBuß- undVerwarngelderCorona-Verstöße
verhängteBuß-undVerwarngelderCorona-Verstöße
KWin 2020
Anzahl
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0
27
28
1.408,50 €
0
28
48
2.060,00 €
0
29
18
872,50 €
0
30
43
1.792,50 €
0
31
35
1.555,00 €
0
32
23
1.052,50 €
0
33
40
1.807,50 €
0
34
20
1.055,00 €
0
35
92
4.492,50 €
3
300,00 €
36
115
5.815,00 €
2
110,00 €
37
53
2.840,00 €
0
38
26
1.580,00 €
0
39
28
1.525,00 €
0
40
9
485,00 €
1
100,00 €
41
6
330,00 €
0
42
35
1.970,00 €
2
5.100,00 €
43
44
2.448,50 €
1
55,00 €
44
37
2.095,00 €
12
975,00 €
45
14
770,00 €
5
275,00 €
46
10
520,00 €
0
47
5
275,00 €
6
330,00 €
48
5
185,00 €
0
49
0
0
50
5
275,00 €
0
51
0
0
52
0
0
53
0
0
Bezirk
BVG
S-Bahn-Berlin
Mitte
verhängteBuß- undVerwarngelderCorona-Verstöße
verhängteBuß-undVerwarngelderCorona-Verstöße
KWin 2020
Anzahl
Gesamtsumme
Anzahl
Gesamtsumme
Summe
739
37.209,50 €
32
7.245,00 €
Bezirk
BVG
S-Bahn-Berlin
Reinickendorf
verhängteBußgelderCorona-Verstöße
verhängteBußgelderCorona-Verstöße
KWin 2020
Anzahl
Gesamtsumme
AnzahlGesamtsumme
13
0
0
14
0
0
15
0
0
16
0
0
17
0
0
18
0
0
19
0
0
20
0
0
21
0
0
22
0
0
23
0
0
24
0
0
25
0
0
26
0
0
27
0
0
28
0
0
29
0
0
30
0
0
31
0
0
32
0
0
33
0
0
34
0
0
35
0
0
36
0
0
37
10
500,00 €
0
38
0
0
39
0
0
40
6
285,00 €
0
41
0
0
42
7
335,00 €
0
43
1
50,00 €
0
44
0
0
45
1
100,00 €
0
46
0
0
47
12
600,00 €
0
48
4
200,00 €
0
Bezirk
BVG
S-Bahn-Berlin
Reinickendorf
verhängteBußgelderCorona-Verstöße
verhängteBußgelderCorona-Verstöße
KWin 2020
AnzahlGesamtsumme
AnzahlGesamtsumme
49
50
51
52
53
20 955,00 €
4 200,00 €
10 500,00 €
0
0
0
0
0
0
0
Summe
75
3.725,00 €
0
0,00 €
Zu diesem Sachverhalt wird im Übrigen auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/25035 vom 09.11.2020 verwiesen.
Wer zur Corona-Impfung fährt, kann sich auf die öffentlichen #Verkehrsmittel verlassen. Auch das fünfte Berliner #Impfzentrum, das am Mittwoch, 17. Februar 2021, im #Velodrom an der #Landsberger Allee in Prenzlauer Berg eröffnet, ist mit den Straßenbahnen der BVG (Linien #M5, #M6 und #M8), der Buslinie #156 und mit den Ringbahnlinien der #S-Bahn bestens erreichbar.
Für Menschen, die nicht mit den Bahnen anreisen können und daher auf das eigene Auto angewiesen sind, bietet die BVG ebenfalls einen Service zur Anreise. Weil direkt am Velodrom keine Parkplätze zur Verfügung stehen, fahren Kleinbusse vom Parkhaus im Forum Landsberger Allee zum Impfzentrum und zurück.
Im Parkhaus kostet das Abstellen eines Pkw in der ersten Stunde 50 Cent. Der BVG-Shuttle-Service steht für Menschen mit Impftermin und Beschäftigte des Impfzentrums zunächst täglich von 8:30 bis 13:30 Uhr kostenlos zur Verfügung. Im Einsatz sind zwei Kleinbusse. Die einfache Fahrt dauert rund 6 Minuten.
Ab Montag weiten die Berliner Verkehrsbetriebe ihr Angebot aus, damit die Fahrgäste mehr #Abstand halten können. Vom Senat gibt es dafür fünf Millionen Euro.
Ab Montag weitet die BVG ihr Angebot auf Wunsch des Senats deutlich aus. Fünf Millionen zahlt das Land, damit mehr Busse ganztägig auf acht Linien und morgens auf etwa weiteren 40 Linien im #Schülerverkehr eingesetzt werden können.
So sollen Fahrgäste mehr Abstand während der #Corona-Pandemie halten können. Bisher hieß es immer, es gebe keine Wagen dafür. Nun profitiert die BVG auch von einer ohnehin für Mitte April geplanten #Fahrplanausweitung.
Unabhängig von de Coronakrise wird es nach dem Ende der Osterferien auf zahlreichen Linien deutliche Verbesserungen geben – lange geplant. Viele Busse kommen häufiger oder fahren länger am Tag. Manche #Takte werden verdoppelt, andere Linien werden verlängert. Der #100er bekommt eine neue Endstation „#Memhardstraße“.
Wie viele Busse welchen Typs hatte die BVG zum 31.12.2020 in ihrem Bestand? Frage 2:
Welche Antriebsarten haben diese und wie hoch ist das Durchschnittsalter je Bus Typ?
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG hat hierzu folgende Übersicht übermittelt:
Fahrzeugbestand 12 2020
DIES
EL
ELEKTRO
Gesamt
Doppel-
decker
Eindecker
Gelenkbus
Summe
Doppel-
Eindecker
decker
Doppel-
Gelenkbus
gelenkbus
Summe
Fahrzeugbestand (Anzahl)
247
364
807
1.418
119
17
136
1.554
Durchschnittsalter Fahrzeuge (Jahre)
12,5
4,2
3,9
5,4
0,7
0,6
0,7
5,0
Darüber hinaus erbringen Subunternehmer im Auftrag der BVG Verkehrsleistungen. Deren Busse sind nicht Teil des oben dargestellten Fahrzeugbestands der BVG.
Frage 3:
Welche Bus Typen sollen in welcher Anzahl und mit welcher Antriebsart in welchen Jahren bis 2030 an die BVG ausgeliefert werden und welche Anschaffungskosten werden für die neuen Diesel- und E-Fahrzeuge anfallen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Für die Jahre 2021 bis 2023 können die geplanten Beschaffungen der folgenden Tabelle entnommen werden.
Planung Fahrzeugbeschaffung
2021- 2023
DIES
EL
ELEKTRO
Gesamt
Doppel-
decker
Eindecker
Gelenkbus
Summe
Doppel- Doppel-
decker Eindecker Gelenkbus gelenkbus
Summe
2021
20
34
232
286
90
90
286
2022
178
178
268
2023
Summe
198
34
232
464
90
90
554
Aufgrund der teilweise noch laufenden Beschaffungsverfahren können aus vergabetaktischen Gründen keine Preise angegeben werden. “
Ab dem Jahr 2023 ist nur noch die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben geplant. Gemäß dem neuen Verkehrsvertrag 2020-2035 erarbeitet die BVG derzeit in Abstimmung mit dem Land Migrationszenarien zur Umstellung des Busverkehrs auf alternative Antriebe. Ziel ist die Verzahnung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur mit der Beschaffung von dekarbonisierten Fahrzeugen bis 2030 unter der Vorgabe einer möglichst hohen Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus. Die Einflottungszeitpunkte weiterer Elektrobusse hängen hierbei auch von der technologischen Entwicklung und der Entwicklung der Fördermöglichkeiten außerhalb des Landeshaushaltes ab.
Frage 4:
Wie viele Linienbusse sollen bis 2030 außer Dienst gestellt werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die BVG entwickelt derzeit gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Beschaffungszeitpunkte von neuen Fahrzeugen werden eng mit der Bereitstellung der Infrastruktur verzahnt. “
Auf Basis der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes soll – bei entsprechender Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – bis zum Ende des Jahres 2030 die Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien umgesetzt werden.
Frage 5:
Mit welcher durchschnittlichen Nutzungsdauer wird jeweils bei Bussen mit Diesel-, Wasserstoff-, Erdgas- und Elektroantrieb kalkuliert?
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zurzeit geht die BVG von folgenden Nutzungsdauern für Busse mit Diesel-, Elektro- und Wasserstoffantrieb aus.
Planung Fahrzeugbeschaffung
2021- 2030
Doppel-
decker
DIESEL
Eindecker• Gelenkbus‘ 1
Doppel-
decker
ELEKTRO
Eindecker Gelenkbus Doppel- 1
gelenkbus
Jahre
12
14
14
12
12
12
12
Wasserstoff(hybrid)-Busse werden zurzeit in Machbarkeitsanalysen betrachtet. Es
Bis Baujahr 2017: 10 Jahre
bestehen jedoch keine konkreten Beschaffungspläne. Eine Beschaffung von Erdgas Bussen ist nicht geplant, da sie für eine vollständige Dekarbonisierung bei lokaler Emissionsfreiheit nicht geeignet sind.“
Mit wachsender Erfahrung mit Bussen mit Elektroantrieb strebt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Erhöhung der Nutzungsdauer dieser Busse auf einen Zielwert von ca. 15 Jahre an. Diese Nutzungsdauer wird bereits derzeit bei elektrischen Trolleybusssystemen erreicht bzw. übertroffen.
Frage 6:
Welche Reichweite haben die bereits beschafften und anzuschaffenden E-Busse und wie groß ist die Abweichung bei der Reichweite im Vergleich zwischen Sommer- und Winterbetrieb? Sollte diese signifikant sein, ergeben sich daraus für den Linienbusbetrieb Folgen bei der Betriebsplanung?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Hierbei ist zu unterscheiden, ob ein E-Bus zur Ladung ausschließlich auf dem Betriebshof (Depotladung) oder auf eine Ladung an den Endstellen (Gelegenheitsladung) ausgelegt
ist.
Die bisher beschafften E-Busse mit Depotladung haben, je nach Baujahr, eine vertraglich zugesicherte Reichweite von mindestens 130 bzw. 150 km, bei allen Verkehrs- und Witterungsbedingungen in Berlin. Für die kommenden Jahre wird von einer kontinuierlichen Verbesserung der Batterietechnik ausgegangen , sodass die Reichweite neu zu beschaffender Depotlader ansteigt.
Bei den Depotladern mit rein elektrischer Heizung liegt der elektrische Energieverbrauch in den Wintermonaten nach bisherigen ersten Erkenntnissen etwa 25 % höher als im Sommer. Auf Innenstadtlinien mit viel Stau und langsamer Fahrgeschwindigkeit fällt der Unterschied höher aus als auf Linien am Stadtrand. Die Einsatzpläne der Fahrzeuge werden in der Regel auf den höchsten Energieverbrauch ausgelegt.
Bei E-Bussen mit Gelegenheitsladung spielt die Reichweite keine Rolle. Durch das regelmäßige Nachladen an den Endstellen können die Busse theoretisch unbegrenzt lange unterwegs sein.“
Frage 7:
Ist gesichert , dass die E-Busse vollständig klimaneutral sind oder wird bspw. das Heizungssystem wie teilweise noch üblich mit Brennstoffen betrieben?
Gemäß Mobilitätsgesetz soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis 2030 auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien umgestellt werden. Die Anforderung bezieht sich explizit auf die antriebsbezogenen Energieaufwendungen. Eine dekarbonisierte Versorgung der Nebenverbraucher ist keine gesetzliche Vorgabe.
Der Verkehrsvertrag 2020-2035 zwischen Land und BVG sieht vor, dass die Nebenverbraucher grundsätzlich strombasiert und damit mit Ökostrom betrieben werden. Der übergangsweise Einsatz von Verbrennungs-Zusatzaggregaten bzw. von Brennstoffzusatzheizungen ist allerdings bei Elektrobus-Depotladern nicht ausgeschlossen, soweit dadurch das technische Einsatzpotenzial und die Wirtschaftlichkeit des E-Bus-Betriebs erheblich verbessert wird (insbesondere durch eine wesentlich bessere garantierte Reichweite der E-Busse). Eine Dekarbonisierung der Versorgung dieser Zusatzaggregate bleibt mit der Verwendung von nicht fossilen Brennstoffen möglich. Da durch den Einsatz der Brennstoffzusatzheizung an kalten Wintertagen eine größere Reichweite der Fahrzeuge sichergestellt werden kann und daher mehr Dieselbusleistungen auf Elektroantriebe über das ganze Jahr umgestellt werden können, dienen solche Zusatzaggregate auch bei einer Versorgung mit konventionellen Kraftstoffen, wenn auch in geringerem Maßae, dem Klimaschutz und der Energieeffizienz ..
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zur Verringerung der Unterschiede zwischen Sommer- und Winterbetrieb können Depotlader mit Brennstoff-Zusatzheizung beschafft werden. Das bedeutet, dass es eine mit Brennstoff betriebene Zusatzheizung geben kann, die bei niedrigen Temperaturen zuschaltet..
Die Heizung bei Übergangstemperaturen sowie die Klimaanlage im Sommer werden vollelektrisch aus der Batterie betrieben. Der Antrieb der E-Busse ist immer lokal emissionsfrei.
Aktuell sind 30 E-Busse (Eindecker, Depotlader) mit Brennstoff-Zusatzheizung ausgestattet, alle anderen (90 Eindecker-Depotlader und 17 Gelegenheitslader Gelenkbusse) mit vollelektrischer Heizung.
Für den Betrieb ihrer Verkehrsmittel bezieht die BVG ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen.“
Frage 8:
Welche Infrastruktur außerhalb der Betriebshöfe soll ggf. für Aufladevorgänge geschaffen werden?
Antwort zu 8:
Der Bedarf an Infrastruktur hängt vom Ladekonzept ab:
Bei einer Depotladung wird grundsätzlich keine zusätzliche Infrastruktur außerhalb der Betriebshöfe benötigt. In Einzelfällen wird die Einrichtung von „Ladehubs“ für Depotlader geprüft, B. um lange Ein- und Aussetzwege zu vermeiden.
Bei einer Endstellenladung (bzw. Gelegenheitsladung) wird eine Infrastruktur an Endstellen Diese besteht aus einem oder mehreren Lademasten für eine konduktive Nachladung mit Pantograph und aus einem Transformatorraum mit Anschluss zum Stromnetz.
Bei einer Streckenladung mit Hybrid-Obussen (bzw. Streckenladern) werden Oberleitungsabschnitte und Unterwerke auf Teilabschnitten des Linienwegs benötigt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG hat im Jahr 2020 je zwei Schnell-Ladestationen (HPC) an den Endstellen Michelangelostraße und Hertzallee errichtet. In den Ausbaustufen bis 2030 wird jeweils anhand der realen Entwicklung der E-Bustechnik entschieden, an welchen Endstellen HPC errichtet werden oder ob ein Betrieb mit E-Bussen als Depotlader wirtschaftlicher ist. Im Bereich Spandau ist zudem ein Pilotprojekt für Streckenladung in Planung. Hierbei sollen auf einem Teil des Linienwegs Oberleitungen errichtet und die Busse während der Fahrt nachgeladen werden.“
Frage 9:
Treffen Berichte zu, wonach aufgrund geringerer Reichweite E-Buslinien verkürzt werden müssen?
Antwort zu 9: Nein.
Frage 10:
Plant die BVG weiterhin den Bau von drei neuen Betriebshöfen in Spandau, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg (Säntisstraße) und wie sieht der Zeitplan zu Baubeginn und Inbetriebnahme aus?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG plant den Bau eines Betriebshofverbundes Südost im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich in den Jahren 2022 bis 2024 stattfinden.
Für den Betriebshof Säntisstraße sollen die Bauarbeiten nach aktuellem Stand in den Jahren 2024 bis 2026 stattfinden.
Ein neuer Betriebshof im Bezirk Spandau befindet sich nicht mehr in Planung.“
Frage 11:
Auf welchen Flächen befindet sich der Standort an der Säntisstraße genau, wie wurde dieser zuvor genutzt und besteht in Zukunft auf benachbarten Flächen evtl. noch Erweiterungspotential?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Grundstück umfasst die Säntisstraße 95, 111, 113, 127, 129 und Schwechtenstraße 8 im Ortsteil Marienfelde.
Der Standort wurde zuvor als Kleingartenanlage genutzt (ursprünglich Bahngelände).
Etwa ein Drittel des Standorts wird auch nach Bau des Betriebshofs als Kleingartenanlage weiter genutzt. Diese Teilfläche besteht langfristig als Erweiterungspotenzial.“
Frage 12:
Mit welchen Gesamtkosten für den Bau der neuen Betriebshöfe wird gerechnet? Frage 13:
Bis wann werden alle bestehenden Betriebshöfe zur Nutzung durch E-Busse umgerüstet und ggf. erweitert worden sein und welche Kosten fallen dafür an?
Antwort zu 12 und 13: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG entwickelt derzeit gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die
Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Beschaffungszeitpunkte von neuen Fahrzeugen werden eng mit der Bereitstellung der Infrastruktur verzahnt. Die benötigte Infrastruktur auf den Betriebshöfen hängt dabei von der zukünftigen Entwicklung ab.“
Ziel des Landes ist ein vollständiger Umbau der Bestandshöfe bis Ende 2030 entsprechend dem Zieljahr des Mobilitätsgesetzes. Kostenprognosen werden derzeit durch die BVG aktualisiert und können daher noch nicht angegeben werden.
Die geplanten neuen Betriebshöfe in Treptow-Köpenick (Betriebshofsverbund Südost) und an der Säntisstraße sind von ihren Dimensionen grundsätzlich vergleichbar mit dem von der Hamburger Hochbahn im Jahr 2019 fertiggestellten E-Bus-Betriebshof Alsterdorf. Für die Errichtung dieses Betriebshofs benennt die Hamburger Hochbahn Gesamtinvestitionen in Höhe von 73 Mio.€.
Frage 14:
Ist die Finanzierung im seinerzeit vorgesehenen Zeitrahmen gesichert, um die Vision Zero bis 2030 tatsächlich zu erreichen, oder müssen Ausgaben teilweise gestreckt werden? Aus welchen Mitteln werden die Investitionen in die Fahrzeugflotte und der Ausbau der Betriebshöfe finanziert?
Antwort zu 14:
Im neu abgeschlossenen Verkehrsvertrag 2020-2035 haben Land und BVG die ersten grundlegenden Umsetzungsschritte bis Mitte der 2020er Jahre zur Erreichung des Dekarbonisierungsziels 2030 vereinbart, deren Finanzierung durch Mittel aus dem Verkehrsvertrag bzw. durch eine in diesem Jahr festzulegende Zusatzvereinbarung abgesichert wird. Diese Maßnahmenpakete decken den Betrieb der bereits beschafften bzw. in Beschaffung befindlichen 227 E-Busse und deren Ladeinfrastruktur (mit Anpassung von drei Bestandsbetriebshöfen zur besseren Verteilung der Fahrzeuge in der Stadt), den Neubau von zwei neuen Betriebshöfen für E-Busse, die Implementierung der Streckenladung auf einer Busachse und die Beschaffung und den Betrieb von ca. 100 bis 170 weiteren Elektro-(Doppel-) Gelenkbussen und deren Ladeinfrastruktur ab. Mittel aus den Förderprogrammen des Bundes sollen in maximal möglicher Höhe beantragt und in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und Risiken bezüglich der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung von Antriebs- und Ladetechnologien sowie deren betrieblichen Auswirkungen wird zudem im Verkehrsvertrag ein Prozess für die
Umsetzung weiterer Schritte definiert , der die Entscheidung weiterer Maßnahmenpakete auf jährlicher Basis vorsieht. Die Finanzierung dieser Pakete ist gemeinsam mit deren Entscheidung festzulegen.