Bus: Nach Wasserhavarie in Wannsee: Linie 114 wieder mit Zwölf-Meter-Bussen unterwegs, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1788

Nach der #Wasserhavarie in Wannsee sind auf der #Buslinie #114 seit dem
heutigen Mittwoch wieder die regulären, zwölf Meter langen BVG-Busse im
Einsatz. Am Dienstag hatten sich die BVG, die Berliner Wasserbetriebe
(BWB), das Tiefbauamt des Bezirks, die Polizei und die zuständige Baufirma
kurzfristig zu einem Vor-Ort-Termin getroffen und die nötigen Maßnahmen
vereinbart. Damit die regulären BVG-Busse die #Umleitungsstrecken befahren
können, müssen dort vorübergehend Halteverbote eingerichtet und Einbahnstraßenregelungen
geändert werden. Dank der guten und unbürokratischen
Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte dies in weniger als 24 Stunden
umgesetzt werden.
Wegen eines schadhaften Abwasserkanals der BWB ist die Straße „#Am
Großen Wannsee“ gesperrt. Auf einer Fläche von fünf Quadratmetern ist die
Straße, über die unter anderem die Ring-Buslinie 114 der BVG führt, um 20
Zentimeter abgesackt. Der Verkehr wird während der Reparaturarbeiten über
Nebenstraßen umgeleitet. Am gestrigen Dienstag waren deshalb Kleinbusse
auf der Linie 114 im Einsatz.

Bus: Nach Wasserhavarie in Wannsee: KleinbusErsatzverkehr auf der Linie 114

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1786 Durch einen #schadhaften #Abwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist die Straße „Am Großen Wannsee“ #gesperrt. Auf einer Fläche von fünf Quadratmetern ist die Straße, über die unter anderem die #Ring-#Buslinie #114 der BVG führt, um 20 Zentimeter abgesackt. Die inzwischen eingerichteten Umleitungsstrecken für den Individualverkehr sind zu schmal für die regulär eingesetzten 12-Meter-Busse. Kurzfristig musste der Verkehr auf der Linie 114 daher eingestellt werden. Um den Fahrgästen der Linie trotzdem eine Anbindung an den ÖPNV zu ermöglichen, hat die BVG an diesem Montag flexibel und unbürokratisch ein Ersatzkonzept für die Zeit der Reparaturarbeiten entwickelt, das schnellstmöglich greifen soll. Die BVG bemüht sich, dass auf der Linie 114 bereits im Laufe des morgigen Dienstags ein Ersatz-#Kleinbusverkehr (Sprinter) anlaufen kann. Wegen des geringeren Platzangebots sollten Reisende aber vorsorglich mehr Zeit einplanen.
Source: BerlinVerkehr

Regionalverkehr + Bus: Einigung zur Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs wird in Brandenburg zu langfristigen Einschnitten führen

Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2015 Es wird also keine Korrekturen geben. Bundesfinanzminister Dr. Schäuble hat sich auf ganzer Linie durchgesetzt. Ausgehend von 2015 werden aus dem Bundeshaushalt 8,0 Milliarden Euro allen Bundesländern zur Verfügung stehen und jährlich um 1,8 Prozent angehoben. Die Bundesländer hatten bisher 8,5 Milliarden als #Sockelbetrag und 2 Prozent #Dynamisierung gefordert. Lediglich die unverbindliche Absichtserklärung „… den #Anstieg der #Stations- und #Trassenpreise im #Schienenpersonennahverkehr […] künftig zu #begrenzen.“ ist neu hinzugekommen. Hierzu gibt es weder einen Terminplan noch die Festlegung konkreter Schritte. Der DBV ist enttäuscht und sieht auf das Bahn- und Busangebot im Land Brandenburg große Probleme zukommen. Denn war bisher die Finanzierung des bestehenden Angebotes immer schon ein Kraftakt, wird es in den kommenden Jahren bis 2030 faktisch fast überhaupt keine nennenswerte Steigerungen beim zur Verfügung stehenden Geld geben. Nach der Lesart der Landespolitik müssen steigende Kosten durch die #Reduzierung des #Angebotes ausgeglichen werden. Der DBV fordert daher das Land Brandenburg auf, alle Gelder, die es vom Bund als #Regionalisierungsmittel erhält, tatsächlich ausschließlich für die Bestellung von #Zugleistungen zu verwenden. Wurde bisher ein Teil dieser Gelder beispielsweise auch für das Sozialticket, den Bau von Parkplätzen, von Bahnsteigen, die vollständige Finanzierung des kommunalen Bus- und Straßenbahnverkehrs und die Neugestaltung von Bahnhofsumfeldern verwendet, müssen sie in Zukunft wieder ausschließlich für ihren ursprünglichen Zweck ausgegeben werden. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Als „Lobby der Bahnkunden“ versteht sich der Deutsche Bahnkunden-Verband. Dabei vertritt der eingetragene und als gemeinnützig anerkannte Verein sowohl die Interessen von Fahrgästen im Nahverkehr, von Reisenden im Fernverkehr und Kunden im Güterverkehr. 1990 in Berlin gegründet, hat der bundesweit tätige Dachverband heute über 7.500 Mitglieder. Sie sind in Landesverbänden organisiert, die sich wiederum in Regionalverbände, Vereine und Initiativen untergliedern. Parteipolitisch neutral und auch ansonsten unabhängig beschäftigen sich die ehrenamtlichen DBV-Mitglieder mit Themen wie Mobilität auf der Schiene, Infrastruktur, Finanzierung und barrierefreies Reisen. Neben der Interessenvertretung von Bahnkunden erarbeitet der DBV auch alternative Verkehrsmodelle, Verbindungen und gesetzliche Regelungen. Eines der Ziele des Verbraucherschutzvereins ist die Verbesserung des Kundenservices bei der Deutschen Bahn AG. Daneben widmen sich die DBV-Landesverbände der „Bewahrung von eisenbahngeschichtlichen Werten“ und zeichnen Personen bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Spenden und Beiträge sind steuerlich absetzbar. Der Bundesverband ist Mitglied im Europäischen Fahrgastverband EPF, der Allianz pro Schiene und des Klima-Bündnisses.
Source: BerlinVerkehr

Bus + Elektromobilität: Neue Technologie im Elektrobussektor, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Die Buslinie 204 ist auf #elektrisch angetrie-bene Fahrzeuge, die #Batterien als Primärstromquelle be-sitzen, umgestellt worden, inwieweit kann der Senat beur-teilen, dass diese Technologie im Gesamtnetz des VBB praktikabel wäre? Insbesondere dabei zu betrachten die sehr aufwändige Umgestaltung der #Ladehaltestellen.
Antwort zu 1: Der Einsatz von vier elektrisch betrie-benen Bussen mit #Li-Ionen-Energiespeichern und #induktiver Ladetechnik auf der Linie 204 hat das Ziel, auch durch die Technische Universität Berlin zahlreiche For-schungsfragen zu beantworten und erste praxisnahe Er-fahrungen mit einer neuen technischen Entwicklung zu sammeln.
Die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten dieser Bus-, Speicher- und Ladetechnik auf anderen, insbesondere längeren Linien des Busnetzes in Berlin stellt sich u.a. erst dann, wenn Speicher mit erheblich höherer Energie-dichte verfügbar sind und eine induktive Ladetechnik und Busse mit deutlich geringeren Investitionskosten am Markt angeboten werden.
Frage 2: Wie viele sogenannte Ladehaltestellen müss-ten errichtet werden, gesetzt den Fall, dass die gesamte BVG Busflotte auf diese Technik umgerüstet wäre?
Antwort zu 2: Der Bedarf an Ladeinfrastruktur hängt entscheidend von den künftig realisierbaren Speicherka-pazitäten, den Linienlängen, dem Energieverbrauch der Busse auf den einzelnen Linien und den Infrastruktur-kosten ab. Ein Zwischenladen der Energiespeicher im Linienverlauf wird dann möglich, wenn die technischen Entwicklungen sehr kurzzeitige Ladevorgänge ermögli-chen, da Verzögerungen und Unterbrechung des Linien-betriebs zum Laden der Energiespeicher ausgeschlossen sind. Über den erforderlichen Entwicklungszeitraum lassen sich heute keine belastbaren Aussagen treffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Ant-worten zu den Fragen 3 bis 8 verwiesen.
Frage 3: Weshalb wird nicht auch ein Feldversuch un-ternommen, in welchem Elektrofahrzeuge mit Brenn-stoffzellen als Primärstromquelle, wie es z.B. TOYOTA mit dem Mirai realisiert hat, in Kombination mit High-Performance Kondensatoren zur Rückgewinnung und Speicherung der Bremsenergie verwendet werden?
Frage 4: Ist der Senat hierzu schon mit TOYOTA oder dessen Marktmitbewerbern in Kontakt getreten oder hat wenigstens Sondierungsgespräche aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5: Gibt es seitens der Nutzfahrzeughersteller Angebote, solche Feldversuche zu unternehmen, insbe-sondere für Elektrofahrzeuge deren Primärstromquelle eine Brennstoffzelle ist? Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
Frage 6.: Teilt der Senat die Ansicht, dass die Versor-gung der zukünftigen Busflotte mit Wasserstoffgas, z.B. die Errichtung von H2 Zapfstellen in den Betriebshöfen, wirtschaftlicher zu gestalten wäre als die Sicherstellung der Stromversorgung für elektrisch angetriebene Fahr-zeuge mit Batterien als Primärstromquelle im öffentlichen Straßenland?
Frage 7: Teilt der Senat die Ansicht das Batterien als Primärstromquellen ein falscher Weg sind insbesondere, wenn man beachtet, dass die Rohstoffe, zu deren Her-stellung seltene Erden notwendig sind, deren Gewinnung auch ethisch und umweltpolitisch sehr fragwürdig sind? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8: Teilt der Senat die Ansicht, dass Batterien als Energiequelle für Antriebe technisch betrachtet eine Sackgasse sind, da weder die Reichweite, Speicherdichte noch die Ladezeiten wirklich befriedigend gelöst werden können? Wenn nein, warum nicht?
Antworten zu 3 – 8: Das in Frage 3 erwähnte Pkw-Modell ist mit einem Antriebskonzept ausgerüstet, dessen Eignung auch für den Einsatz bei Stadtbussen denkbar sein könnte. Entwicklungsarbeiten zum Einsatz dieser Technik in Stadtbussen sind dem Senat nicht bekannt.
Voraussetzungen für den Einsatz von Wasserstoff sind u.a., dass die Erzeugung und der Transport großer Menge an Wasserstoff mit hoher Effizienz, geringeren Umweltef-fekten und eine Bereitstellung zu wettbewerbsfähigen Kosten sichergestellt sind. Wasserstoff, der unter Nutzung des fluktuierenden Angebots an Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt und in das bestehende Erdgasnetz einge-speist wird, stellt derzeit die effizienteste energietechni-sche Strategie zur Herstellung und Verteilung von Was-serstoff dar. Dieses Methan-Wasserstoff-Gasgemisch ist jedoch für die Umwandlung zu elektrischer Energie in Brennstoffzellen nicht geeignet. Weitaus kostengünstiger und in kürzerer Zeit großmaßstäblich realisierbar ist die Verbrennung dieses Gasgemischs in Verbrennungsmoto-ren. Auch diese Strategie ist derzeit kostenseitig nicht wettbewerbsfähig mit dem Einsatz von Mineralölkraft-stoffen.
Berlin, den 15.Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2015)

Bus: BVG teste neue Busmodelle Testbus der BVG darf nicht abfahren, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-teste-neue-busmodelle-testbus-der-bvg-darf-nicht-abfahren/12451898.html Der heute vorgestellte #britische #Testbus braucht eine #Ausnahmegenehmigung. Die Premierenfahrt vor der englischen Botschaft wurde untersagt. Die Poller blieben oben. Auch der britische Botschafter Sir Sebastian Wood schaffte es am Mittwoch nicht, einen #Doppeldeckerbus mit Fahrgästen vor der Botschaft auf der seit 2003 abgesperrten Wilhelmstraße in Mitte abfahren zu lassen. Aber nicht die Sicherheitsanforderungen bremsten den Bus: Es war die deutsche Genehmigungsbehörde für Busfahrten. Das Fahrzeug ist ein für Nordamerika gebautes Modell des britischen Herstellers Alexander Dennis Ltd. (ADL), das die BVG, wie berichtet, in den nächsten Wochen testen will. Und die vorgesehene Premierenfahrt mit geladenen Gästen sei kurzfristig nicht genehmigt worden, bedauerte der Botschafter, der deshalb nur einen stehenden Bus vorstellen konnte. BVG-Bus-Chef Martin Koller ist aber zuversichtlich, dass die Testfahrten kurzfristig genehmigt werden. Wahrscheinlich mit einer Auflage: Der Bus braucht einen Beifahrer. Er soll dem Fahrer signalisieren, wenn das Heck des 12,93 Meter langen Busses bei #Kurvenfahrten so #auszuschwenken droht, dass es …
Source: BerlinVerkehr

Buslinie M41 (III) – Wann werden geplante Verbesserungen durchgesetzt?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wann wird die neu eingerichtete Busspur auf der Sonnenallee durch die Anbringung der Endbeschilde-rung in Betrieb genommen und durch wen wird diese Maßnahme erfolgen?
Antwort zu 1: Die Gültigkeit ist nach Auskunft der BVG ab dem 12.Oktober 2015 geplant. Die Beschilde-rung wird durch eine von der BVG AöR beauftragte Fir-ma auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anord-nung durch die Verkehrslenkung Berlin vorgenommen werden.
Frage 2: Wann und durch wen wurde die zu begrü-ßende Fortführung der Busspur bis zur Elbestraße anstatt – wie ursprünglich geplant – bis zur Fuldastraße beschlos-sen?
Antwort zu 2: Im Zuge der Abstimmungsgespräche zwischen dem von der BVG AöR beauftragten Planer, der Verkehrslenkung Berlin (VLB), dem Straßenbaulastträger und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt zur verkehrstechnischen Planung der Lichtsignalan-lage (LSA) Sonnenallee / Fuldastr. wurde Anfang 2015 für die ohnehin geplante Verlängerung der Busspur der Beginn auf ca. 130 m vor Fuldastr. festgelegt.
Frage 3: Wie schätzt der Senat die Abstimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirksamt Neukölln über die ausgeführte Form der Busspur ein?
Antwort zu 3: Die Abstimmungsgespräche zur ver-kehrstechnischen Planung waren konstruktiv und einver-nehmlich.
Frage 4: Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Busspur in Bezug auf die zu erhöhende Pünktlichkeit der Buslinie M41 sowie auf die Verbesserung der Verkehrssi-cherheit für Radfahrer*innen auf der Sonnenallee ein?
Antwort zu 4: Die genannte Busspur vor der Fulda-straße dient der ungehinderten Einfahrt der Busse in die Haltestelle auch bei einem erwarteten leichten Rückstau an der LSA. Die Wirksamkeit wird – Regeleinhaltungen und Regeldurchsetzung vorausgesetzt – insbesondere für die Stabilität der Linie in diesem Abschnitt als hoch ein-geschätzt. Angesichts des in der Hauptverkehrszeit um 25% verdichteten Angebots auf einen 4-Minuten-Takt ist aus Kundensicht nicht so sehr die Pünktlichkeit relevant als Qualitätsmerkmal, sondern die Vermeidung von Pulk-bildung, was zu einer höheren Regelmäßigkeit und Ver-lässlichkeit führt.
Für den Radverkehr bringt die Busspur Vorteile hin-sichtlich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität, da die Gefahr, dass der Radverkehr vom Kfz-Verkehr zu dicht an die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge gedrängt wird und es in der Folge zu den üblicherweise mit schwe-ren Folgen verbundenen Türöffner-Unfällen kommt, bei freier Busspur nicht mehr gegeben ist. Auch außerhalb der Geltungszeiten bzw. im Falle von Halten oder Parken auf der Busspur wird diese Gefahr durch die Busspur-Markierung deutlich reduziert, da die Busspur überwie-gend 4,50 m breit ist und daher ein ca. 2 m breiter Streifen zwischen ruhendem und fließendem Kfz-Verkehr ver-bleibt. Wenn die Spur nicht gerade von einem Bus, einem Taxi, einem Krankenfahrzeug oder verbotswidrig von einem anderen Kraftfahrzeug befahren wird, kann der Radverkehr zudem an einigen lichtsignalgeregelten Kno-tenpunkten durch die Markierung der Busspur eine vom motorisierten Individualverkehr freie Spur nutzen und so zum motorisierten Individualverkehr einen größeren Ab-stand als bisher einhalten, ohne dass es dabei wie bei vielen herkömmlichen baulichen Radwegen zu Sichtbe-hinderungen kommen kann.
Frage 5: Wie soll die Nutzung der Busspur durch par-kende und fahrende PKW verhindert und so die Wirk-samkeit der Busspur sichergestellt werden?
Antwort zu 5: Für die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen sind das Ordnungsamt und die Polizei zu-ständig. Die BVG wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Organisationen mit den Busspurbetreuern unterstüt-zen.
Die Polizei unterstützt die Maßnahmen des Freima-chens des Bussonderfahrstreifens insbesondere bei kon-kreter Anforderung durch die BVG nach Maßgabe freier Ressourcen und überwacht darüber hinaus den Busson-derfahrstreifen auch in eigener Zuständigkeit.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)

BVG + Bus + Straßenbahn + U-Bahn: Pünktlichkeitsquote bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben.
Frage 1: Wie hoch ist die Pünktlichkeitsquote aller Buslinien, Straßenbahnlinien und U-Bahnlinien? (Insbe-sondere derer Linien die im 20 Minuten Grundtakt tags-über verkehren)?
Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die U-Bahn erreichte 2014 im Jahresdurchschnitt eine Pünkt-lichkeitsquote von 98,9 Prozent, die Straßenbahn 91,7 Prozent und der Bus 87,1 Prozent.“
Nach Einschätzung des Senats unterscheiden sich die Pünktlichkeitsquoten der Linien, die tagsüber im 20-Minuten-Takt verkehren, nicht signifikant von den Linien mit dichterem Takt.
Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der Verfrühungen?
Antwort zu 2: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da stark verspätete Fahrten oft als verfrühte Fahrt des nach-folgenden Busses wahrgenommen werden, wird statis-tisch nicht nach verfrüht und verspätet, sondern lediglich nach pünktlich und unpünktlich unterschieden.“ Aus Sicht des Senats sollte daher bei der Beurteilung von Qualitäts-kriterien wie z.B. Pünktlichkeit und Verfrühungen insbe-sondere die Kundensicht im Vordergrund stehen. Der Kunde nimmt den o.g. stark verspäteten Bus nämlich nur dann als Verfrühung war, wenn bis zur nächsten veröf-fentlichten Abfahrt kein weiterer Bus fährt.
Zur Ergänzung der allein nicht ausreichend aussage-kräftigen Pünktlichkeit wurde deshalb durch den Aufga-benträger die Qualitätskennzahl „Verlässlichkeit“ einge-führt. Ein immerhin verlässlicher Öffentlicher Personen-nahverkehr (ÖPNV) ist demnach gegeben, wenn die Ab-fahrt an der Haltestelle entweder pünktlich beginnt, oder zumindest im Zeitraum bis zur nächsten geplanten Ab-fahrt stattfindet (maximal jedoch 10 Minuten). Alles an-dere ist aus Sicht des Fahrgastes, der sich am öffentlichen Fahrplan orientiert, nicht verlässlich.
2014 fuhren 98,5 Prozent aller geplanten Abfahrten der U-Bahnen verlässlich, 96,5 Prozent der Straßenbah-nen und 93,8 Prozent der Busse.
Frage 3: Wieso ist eine Verfrühung von 90 Sekunden gestattet, wenn das Fahrzeug einfach an der Haltestelle warten kann und pünktlich losfahren kann?
Antwort zu 3: Die verkehrsvertragliche Regelung der Pünktlichkeitsdefinition (zwischen 90 s vor und 210 s nach der veröffentlichten Abfahrt) wurde getroffen, um ein dem Verkehrsgeschehen im öffentlichen Straßenland angepasste, realistische Beurteilung vornehmen zu kön-nen. Gewisse Schwankungen der Fahrzeit auch in Rich-tung Verfrühung lassen sich dabei nicht vermeiden, we-gen der vorhandenen Beeinflussungen von Lichtsignalan-lagen können diese auch nicht an beliebigen Haltestellen ausgeglichen werden. Daher werden bis zu 60 Sekunden verfrühte Abfahrten an den Haltestellen verkehrsvertrag-lich toleriert. Hinzu kommt, dass die Information der Fahrer/innen über die Einhaltung des Fahrplan derzeit noch gewissen Ungenauigkeiten bei der Messung und Übermittlung der exakten Abfahrtszeiten im Abgleich zu den Sollabfahrtszeiten unterliegen. Daraus erklärt sich die zusätzliche Messtoleranz von 30 Sekunden.
Frage 4: Wie geht die BVG mit verfrühten Fahrzeugen um, die am ärgerlichsten für Fahrgäste sind?
Antwort zu 4: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Grund-sätzlich sind Fahrerinnen und Fahrer gehalten, Verfrü-hungen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen. Grö-ßere Verfrühungen werden automatisch in der Leitstelle erkannt, von hier werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Kleinere Verfrühungen sind aufgrund techni-scher Ungenauigkeiten für die Fahrerinnen und Fahrer jedoch nicht immer erkennbar.
Längere Wartezeiten sind aufgrund von möglichen Verkehrsbehinderungen nicht an jeder Haltestelle mög-lich.“
Gleichwohl sind für den Senat deutliche Verfrühungen insbesondere bei größeren Taktabständen, in den Tages-randzeiten und nachts nicht akzeptabel, da dies für Fahr-gäste gleichbedeutend mit einem Ausfall sein kann, der allerdings in diesen Fällen vermeidbar wäre. Der Senat wird diesen Umstand und die Forderung zur Vermeidung von Verfrühungen daher auch weiterhin gegenüber der BVG AöR thematisieren und auf eine stärkere Einhaltung drängen.
Frage 5: Wie hoch sind die Strafzahlungen für Ver-spätungen und Verfrühungen? (bitte separat darstellen)?
Antwort zu 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es fal-len keine Strafzahlungen für Verspätungen und Verfrü-hungen an.“
Strafzahlungen für Verspätungen und Verfrühungen werden zumindest nicht direkt erhoben. Der Verkehrsver-trag zwischen Land Berlin und BVG AöR gibt Mindest-quoten als auch Malus- und Bonusgrenzen u.a. für die Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsmittel vor. Die Be-wertung der Pünktlichkeit und anderer Kriterien findet außerdem über Kundenzufriedenheitsuntersuchungen statt, ebenfalls mit Schranken für Malus- und Bonuswerte. Derzeit ist das Bonus-Malus-System wegen der vertrag-lich vereinbarten Umstellung der Qualitätskriterien auf Kundensicht ausgesetzt, weshalb momentan keine Anga-be des finanziellen Umfangs für Unterschreitungen mög-lich ist.
Frage 6: Wie genau wird die Verfügung und Ver-spätung erfasst? Werden die Daten an jeder Haltestelle gemessen und fließen in das Endergebnis ein oder erst am Endpunkt einer Linie?
Antwort zu 6: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Auswertung erfolgt über alle Haltestellen. An jeder Halte-stelle wird die zeitliche Lage eines Fahrzeugs automatisch erfasst und mit dem Fahrplan abgeglichen. Im Oberflä-chenverkehr geschieht dies durch einen Bordrechner, bei der U-Bahn über die Leittechnik.“
Frage 7: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei allen Buslinien, Straßenbahnlinien und U-Bahnlinien, die die Pünktlichkeitsvorgaben nicht einhalten den Wert zu verbessern?
Soll der Takt verbessert werden?
Werden die Fahrzeiten angepasst?
Werden Ampelsteuerungen verbessert die besonders viel Verspätung verursachen?
Antwort zu 7: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG ist bestrebt, einen schnellen zuverlässigen und pünktlichen Linienverkehr anzubieten.
Werden von der BVG Beschleunigungspotenziale in der Verkehrsorganisation (LSA1-Programme, Busspuren etc.) erkannt, werden diese möglichen Verbesserungen an die VLB2 und an den Aufgabenträger zur Umsetzung weitergegeben.
Darüber hinaus werden die Fahrzeiten in regelmäßi-gen Abständen überprüft und nach den Regularien des Verkehrsvertrages angepasst.
Unbenommen der turnusmäßigen linienbezogenen Bewertungen von Fahrzeiten, werden temporäre Beein-trächtigungen im Linienbetrieb, die sich nachteilig auf die Pünktlichkeit auswirken, einer differenzierten Betrach-tung unterzogen. Im Ergebnis dessen wird insbesondere bei baubedingten Störungen im Betriebsablauf BVG-intern und über die VLB eine Reduzierung der Behinde-rungen angeregt. Im Vorfeld von geplanten Baumaßnah-men werden Möglichkeiten der Linienführung, Umsteige-beziehungen zum SEV3 und der Dienstplangestaltung ausgeschöpft, um den zu erwartenden Qualitätsverlust zu begrenzen.
Taktveränderungen sind in der Regel ungeeignet, Pünktlichkeiten zu verbessern.“
Nach Ansicht des Senats sind Taktverdichtungen unter Umständen durchaus geeignet, die Pünktlichkeit zu ver-bessern. Gerade auf Strecken mit hohem Fahrgastauf-kommen und häufig stark variierenden Fahrgastwechsel-zeiten kann eine Taktverdichtung entzerrend wirken. Im Rahmen der Wachsenden Stadt wird es ohnehin notwen-dig sein, den steigenden Fahrgastzahlen, die sich teils auch in verschlechterten Pünktlichkeitsquoten widerspie-geln, durch Taktanpassungen zu begegnen. Aktuell hat der Aufgabenträger deshalb beispielsweise auf der Linie M41 eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vor-genommen.
Berlin, den 14. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2015)
1 Lichtsignalanlage
2 Verkehrslenkung Berlin
3 Schienenersatzverkehr

allg.: Weitere Daten zum Mobilitätsverhalten in Berlin verfügbar Deutliche Unterschiede zwischen der inneren und der äußeren Stadt, aus Senat

www.berlin.de Deutliche #Unterschiede zwischen der #inneren und der #äußeren #Stadt Immer mehr Berlinerinnen und Berliner nutzen für ihre täglichen Wege das Fahrrad, den öffentlichen Nahverkehr oder gehen zu Fuß. Der Autoverkehr verliert dagegen weiter an Bedeutung. Das sind die Ergebnisse der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2013“ der TU Dresden, die im Sommer dieses Jahres vorgestellt wurden. Mittlerweile liegen auch die Auswertungen zum Mobilitätsverhalten in der inneren und der äußeren Stadt vor. Die Zahlen spiegeln die verschiedenen Ansprüche und Mobilitätskennwerte der Bewohnerinnen und Bewohner wider. . Innere Stadt Äußere Stadt #Wege pro Person und Tag 3,8 3,4 #Fahrräder pro Haushalt 1,4 1,5 Anzahl der Haushalte ohne #Pkw 52,6 % 33,7 % Mittlere Länge eines Weges 4,8 km 6,5 km Üblicher Pkw-#Stellplatz an der Wohnung 72 % im öffentlichen Straßenraum 49 % im öffentlichen Straßenraum 46 % Garage, Carport o.ä. #CarSharing-Nutzer* 13 % Mittleres Alter: 33 Jahre 4 % Mittleres Alter: 35 Jahre #Leihfahrrad-Nutzer* 4 % Mittleres Alter: 40 Jahre 1 % Mittleres Alter: 48 Jahre * Unabhängig von der Häufigkeit Gesamtverkehr, d.h. alle Wege der Bevölkerung des Teilraums (Angaben in %) . Innere Stadt Äußere Stadt Fuß 35,3 29,0 Rad 18,2 9,8 ÖV 1 29,2 25,8 MIV 2 17,3 35,4 #Binnenverkehr, d.h. Wege der jeweiligen Bevölkerung im eigenen Teilraum (Angaben in %) . Innere Stadt Äußere Stadt Fuß 36,7 30,2 Rad 18,9 10,1 ÖV 1 28,1 25,7 MIV 2 16,3 34,0 1 ÖV = Öffentlicher Verkehr 2 MIV = motorisierter Individualverkehr Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christin Gaebler nannte die Werte mit Blick auf die niedrigen Anteile des Autoverkehrs „spektakulär gut“. In dieser Hinsicht brauche Berlin auch den Vergleich mit anderen Städten wie Kopenhagen nicht zu scheuen. „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass wir verkehrspolitisch auf dem richtigen Weg sind. Die Förderung des Umweltverbundes oder die Umsetzung der Fuß- und Radverkehrsstrategie werden fortgesetzt. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen Anforderungen der Wachsenden Stadt gerecht zu werden. Unser Ziel ist eine sichere und nachhaltige Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner“, so Christin Gaebler. Die Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten“ wird alle fünf Jahre von der TU Dresden durchgeführt. Im Jahr 2013 haben sich über 15.000 Berlinerinnen und Berliner an der Haushaltsbefragung beteiligt. Die Daten stellen somit eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung dar. Die Daten stehen seit heute auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung: „Mobilität in Städten – SrV 2013“ – Neue Mobilitätsdaten für Berlin und seine BezirkeBilder: Mobilität in der Stadt; Foto: Tom Kretschmer Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Bus: BVG Neuer Doppeldecker fährt zwischen Zoo und Kladow, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206221563/Neuer-Doppeldecker-faehrt-zwischen-Zoo-und-Kladow.html Die #BVG ist auf der Suche nach der nächsten Generation für ihre „#Große Gelben“. Jetzt ist ein #VDL-Bus aus den Niederlanden im Test. Seit Montag fährt in Berlin ein neuer #Doppeldeckerbus. Die Berliner Verkehrsbetriebe testen den neu entwickelten #Citea #DLF 114 vom niederländischen Hersteller VDL. Der Bus wird ab Dienstag des gesamten Oktober auf der Linie X34 zwischen dem Bahnhof Zoo und Kladow eingesetzt, teilte die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Auf dieser Linie testet die landeseigenen Verkehrsbetriebe bereits seit einigen Wochen den „Citywide LF“ – einen Doppeldecker-Bus von Scania. Ab November sollen dann beide Prototypen auf verschiedenen Linien in Spandau eingesetzt werden. So könne im direkten Vergleich getestet werden, wie sich die beiden Fahrzeugtypen im anspruchsvollen Berliner Nahverkehr schlagen, heißt es in der Mitteilung der BVG. USB-Anschlüsse fürs Handy Hintergrund des Probelaufs sind Überlegungen der BVG, den „Großen Gelben“ durch einen kleineren …
Source: BerlinVerkehr

Bus + Straßenbahn: Vorrangschaltung für den ÖPNV, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (für die Polizei, zu Frage 3) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kenntlich gemacht wurden.
Frage 1: Wie ist der Stand bei der Einführung von Vorrangschaltungen von Lichtsignalanlagen (LSA) für den ÖPNV in Berlin?
Antwort zu 1: Antwort der BVG:
„Die Beschleunigungsmaßnahmen für die Straßen-bahn wurden im Wesentlichen im Jahr 2002 abgeschlos-sen. Im Bereich der City begann die Bearbeitung noch nicht beschleunigter Lichtsignalanlagen (LSA) im März 2002 und wurde Ende 2005 abgeschlossen. Bei Neubau-ten von LSA soll grundsätzlich die Straßenbahn bevor-rechtigt werden. Dabei kommt das bewährte System der Funkanforderung zur Anwendung.
Die Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen für den Omnibus hat im Jahr 2001 begonnen und wird vo-raussichtlich bis 2020/2021 noch fortgeführt.“
Frage 2: An wie vielen Kreuzungen sind diese Schal-tungen aktiv, aufgelistet nach Bezirken?
Antwort zu 2: Antwort der BVG:
„Eine Unterscheidung nach Bezirken wird nicht ge-führt. Insgesamt befinden sich 130 Tram-, 641 Bus- und 174 Kombianlagen in Verkehrsabhängigkeitsbetrieb (VA-Betrieb) (verkehrsabhängig für den Öffentlichen Perso-nennahverkehr [ÖPNV] geschaltet).“
Frage 3: Welche Erfahrungen gibt es mit diesen Schal-tungen, sowohl von der Verkehrslenkung als auch von der Berliner Polizei in Bezug auf Wirksamkeit, Stauanfällig-keit, Unfallhäufigkeit, sonstige Probleme?
Antwort zu 3: Für eine LSA-Steuerung sind viele ver-schiedene Randbedingungen zu beachten, wobei die Ver-kehrssicherheit die oberste Priorität hat. Zudem bedürfen neben der LSA-Beeinflussung durch ÖPNV-Fahrzeuge insbesondere der Fuß- und Radverkehr besonderer Beach-tung. Die Verkehrslenkung hat die Erfahrung gemacht, dass die Steuerungen insbesondere für Anlagen mit meh-reren ÖV1-Linien sehr komplex ausfallen und intensive Planung benötigen sowie im Betrieb Überprüfungen und Nachjustierungen erfordern. Richtig justierte Steuerun-gen, bei denen die Auswirkungen der ÖPNV-Eingriffe gut in den allgemeinen Verkehrsablauf eingepasst werden konnten, zeigen eine gute Wirksamkeit ohne unnötigen Stau zu verursachen. Auf Grund der Komplexität können jedoch kleinere Störungen bereits große Auswirkungen auf die Steuerung und damit auf den Verkehrsablauf ha-ben. Auch sind Abwägungsentscheidungen zu Lasten des Autoverkehrs in Einzelfällen unvermeidbar. Orientie-rungsmaßstab sind hier die verkehrspolitischen Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Verkehr. Da die sicherheits-technischen Parameter über die LSA immer gewährleistet werden, hat eine ÖPNV-Beeinflussung keine Auswirkun-gen auf die Unfallhäufigkeit.
Die Berliner Polizei meldet, dass Behinderungen oder Unfallhäufungen auf ÖPNV-bevorrechtigten Straßen dort statistisch nicht erfasst werden. Eine belastbare Aussage aus Sicht der Polizei ist daher nicht möglich.
Frage 4: Wie hoch ist die Anzahl der in der VLB da-mit beauftragten Mitarbeiter?
Antwort zu 4: Die ÖPNV-Beeinflussung an LSA ge-hört zum Stand der Technik und wird auch außerhalb des ÖPNV-Beschleunigungsprogramms bei LSA-Maßnah-men umgesetzt. Die Belange des ÖPNV in der LSA-Steuerung werden von jedem Verkehrsingenieur der Ver-kehrslenkung Berlin (VLB) projektabhängig und nicht themenabhängig berücksichtigt.
Frage 5: An welchen Standorten wird momentan die Einführung einer Vorrangschaltung für den ÖPNV ge-plant?
Antwort zu 5: Antwort der BVG:
„Grundsätzlich ist das Beschleunigungsprogramm bei der Straßenbahn abgeschlossen, es gibt allerdings noch immer 25 Anlagen die mit Problemen behaftet bzw. nicht in verkehrsabhängiger Steuerung laufen.
Für den Omnibus werden zurzeit die Bereiche auf den Linien
 Li. 136/236 Neuendorfer Straße / Streitstraße / Pi-chelsdorfer Straße und Nonnendammallee / Daum-straße / Am Juliusturm / Ferdinand-Friedensburg-Platz
 Li. M27 S+U Pankow / Florastraße / Wollankstra-ße / Pankstraße / Heidestraße / Perleberger Straße / Turmstraße Beusselstraße
 Li. M41Potsdamer Platz, Hallesches Tor, Zossener Brücke, Sonnenallee (Schwerpunkt zwischen Hermannplatz und S-Bhf. Sonnenallee)
beplant und bereits teilumgesetzt.“
Frage 6: Wie hoch ist die Anzahl der Verspätungen bei Straßenbahn und Bus durch fehlende Vorrangschal-tungen im Jahr 2013 und 2014?
Antwort zu 6: Antwort der BVG:
„Bei der Erfassung von Verspätungen wird pauschal nicht nach Ursachen differenziert. Bei Detailuntersuchun-gen an ausgewählten Anlagen konnten jedoch bei der Straßenbahn mehrfach Verlustzeiten bis zu 120 Sekunden ermittelt werden, beim Omnibus im Zusammenhang mit Rückstau des Individualverkehrs sogar noch darüber hinaus. Insgesamt ist zwischen 2008 und 2014 bei der Straßenbahn die Reisegeschwindigkeit von 21,5 auf 19,3 km/h und beim Bus von 19,8 auf 19,2 km/h zurückgegan-gen.“
Die vorstehend dargestellten Werte sind nach Ansicht des Senats nicht allein auf die LSA-Schaltungen zurück-zuführen. Ursächlich dafür sind auch betriebliche Gründe innerhalb der BVG (z.B. Vordereinstieg) sowie aus ande-ren Gründen erforderliche Maßnahmen im Straßenraum, die im Einzelfall auch Einschätzungen für den ÖPNV mit sich bringen (z.B. Schaffung von Radverkehrsanlagen, Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutz- oder Verkehrssicherheitsgründen). Demzu-folge ist eine konkrete Anzahl entsprechend der Anfrage nicht ermittelbar.
Berlin, den 12. Oktober 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015)