Bahnhöfe + barrierefrei + Regionalverkehr: Einfacher zum Zug im Bahnhof Elstal Verkehrsstation Elstal barrierefrei – 736.000 Euro investiert

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_it/8623814/ubd20141212.html (Berlin, 12. Dezember 2014) Reisende kommen jetzt im Bahnhof #Elstal bequemer zum Zug. Die Deutsche Bahn nahm gestern mit Vertretern des Landes und der Gemeinde #Wustermark zwei neue #Aufzüge in Betrieb, mit denen #Rollstuhlfahrer und Reisende mit #Fahrrädern oder #Kinderwagen den #Bahnsteig über die vorhandene Brücke barrierefrei erreichen können. Die Wege zu den beiden Aufzügen wurden gepflastert. Im Rahmen der Bauarbeiten wurde außerdem das Blinden- und Wegeleitsystem angepasst und die vorhandene Stromanlage erneuert und erweitert. Die 736.00 Euro Gesamtkosten für das Projekt teilen sich das Land Brandenburg (630.000 Euro) und die Gemeinde Wustermark (106.000 Euro). Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

barrierefrei + Mobilität + Bahnhöfe: Verfügbarkeit von Aufzügen und Rolltreppen bei der BVG AöR, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Ziele definiert der #Verkehrsvertrag mit der #BVG AöR hinsichtlich der #Verfügbarkeit von #Aufzügen und #Rolltreppen? Sind diese Ziele 2012 und 2013 erreicht worden? Antwort zu 1.: Die BVG AöR ist gemäß Verkehrsvertrag verpflichtet, die Verfügbarkeitsquoten von Aufzügen und Fahrtreppen auszuweisen. Als Qualitätsziel gilt jeweils mindestens 95,0 % Betriebsfähigkeit als Durchschnitt für das Gesamtjahr. Dafür werden die tatsächlichen Betriebszeiten der Aufzüge und Fahrtreppen den geplanten gegenüber gestellt, indem die für die Entstörung und Instandhaltung benötigten Ausfallzeiten von den geplanten Betriebszeiten abgezogen werden. Die BVG AöR hat quartalsweise über die monatlichen Verfügbarkeitsquoten zu berichten. Einzelne Fahrtreppen dürfen zudem nicht länger als 4 Monate, Aufzüge nicht länger als 2 Monate außer Betrieb sein, wobei unausweichliche Ausfälle über 6 Wochen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustimmen sind. Sollte ein längerer Ausfall unabwendbar sein, muss die BVG AöR selbst darüber informieren. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde das aufgeführte Qualitätsziel des Verkehrsvertrags erreicht. Die Verfügbarkeitsquoten gemäß Verkehrsvertrag lagen für Aufzüge in 2012 bei 98,1 % und in 2013 bei 97,9 %. Bei den Fahrtreppen lag die Verfügbarkeit in 2012 bei 96,8 % und in 2013 bei 97,2 %. Frage 2: Wie viele Tage fielen Aufzüge und Rolltreppen durchschnittlich aus? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Betriebsjahr 2013 betrug die kumulierte Gesamtausfallzeit je Aufzug durchschnittlich 2,1 % des Jahres, je Fahrtreppe durchschnittlich 2,8 %. Darin sind bereits die Ausfallzeiten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, Wartungen und planmäßiger Instandsetzungen von insgesamt 1,1 % bei Fahrtreppen und 0,4 % bei Aufzügen im Jahr enthalten.“ Frage 3: Welche Aufzüge fielen länger als 1 Monat aus? Welche Aufzüge fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Jahr 2013 fielen keine Aufzüge aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat aus.“ Frage 4: Welche Rolltreppen fielen länger als 1 Monat aus? Welche Rolltreppen fielen länger als 2 Monate aus? Aus welchen Gründen dauerten Entstörung und Instandhaltung mehr als 1 Monat beziehungsweise mehr als 2 Monate? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ausfälle von mehr als einem Monat resultieren aus planmäßigen, periodisch durchzuführenden Grundinstandsetzungen. Diese sind sehr arbeitsintensiv und werden an schwer zugänglichen Baugruppen unter komplizierten Bedingungen mit eigenem Personal oder von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Des Weiteren können sehr kostenintensive Ersatzteile aus wirtschaftlichen Gründen weder bei der BVG AöR noch bei den Lieferanten vorgehalten werden. Dies führt insbesondere bei älteren Anlagen zu erheblichen Lieferzeiten für die erst auf Bestellung extra gefertigten Teile. Bei ungeplanten Reparaturen resultieren daraus fallweise unerwünscht lange Ausfallzeiten. Im Berichtsjahr 2013 fielen folgende Fahrtreppen aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen länger als einen Monat, jedoch weniger als zwei Monate aus:  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz  Fahrtreppe 2, U-Bhf. Blissestraße  Fahrtreppen 3 und 13, U-Bhf. Altstadt Spandau  Fahrtreppe 1, U-Bhf. Schloßstraße  Fahrtreppe 3, U-Bhf. Zoologischer Garten  Fahrtreppe 4, U-Bhf. Brandenburger Tor  Fahrtreppe 12, U-Bhf. Prinzenstraße  Fahrtreppe 13, U-Bhf. Wittenau Hinzu kommen folgende Fahrtreppen, die aufgrund notwendiger Instand-haltungsmaßnahmen länger als 2 Monate ausfielen:  Fahrtreppen 2 und 4, U-Bhf. Turmstraße  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Pankow  Fahrtreppe 11, U-Bhf. Osloer Straße“ Frage 5: Sind alle Ausfälle der Rolltreppen und Aufzüge in die Statistik einbezogen worden? Nach welchen Kriterien werden Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen in die Verfügbarkeitsstatistik aufgenommen? Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bis auf folgende Ereignisse und Maßnahmen (Kriterien) sind alle Ausfälle der Fahrtreppen und Aufzüge in der Verfügbarkeitsstatistik berücksichtigt:  Durchführung einer vollständigen Ersatzinvestition (kompletter Abriss mit Verschrottung der alten Anlage und Einbau einer neuen Anlage).  Endgültige Stillsetzung / Außerbetriebnahme einer stark verschlissenen Anlage, die aufgrund baulicher Planungen künftig ersatzlos wegfallen soll und eine Grundinstandsetzung wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.  Durchführung baulicher Maßnahmen, die einen Betrieb der Anlage nicht zulassen (z. B. Sperrung kompletter Ausgänge/ Bahnhöfe aufgrund größerer Instandsetzungsmaßnahmen am Baukörper).“ Frage 6: Sind im Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH ähnliche Berichtspflichten vereinbart? Antwort zu 6.: Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station & Service, das die Aufzüge und Fahrtreppen der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht nicht. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind jedoch die Anforderungen an die Verfügbarkeit von Aufzügen im Verkehrsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH geregelt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der DB Station & Service AG die S-Bahn Berlin GmbH für die Wartung der Anlagen verantwortlich ist. Demzufolge sind Reparaturen defekter Aufzüge spätestens eine Stunde nach Bekanntwerden der Störung einzuleiten und innerhalb von fünf Stunden abzuschließen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht zu erfüllen ist, beispielsweise aufgrund eines größeren Zeitbedarfs für die Beschaffung von Ersatzteilen. Über Anlagen, die länger als drei Tage außer Betrieb sind, sind die Aufgabenträger zu informieren. Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)

Mobilität + barrierefrei: Behindertengerechtes Berlin: Teuer und langwierig Ein neuer Fahrstuhl bei der BVG? Das dauert!, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/behindertengerechtes-berlin-teuer-und-langwierig-ein-neuer-fahrstuhl-bei-der-bvg-das-dauert/11064760.html Im besten Fall ist ein Aufzug der U-Bahn nach vier Jahren fertig. Manchmal dauert es aber bis zu zehn Jahre. Warum, erklärt der BVG-Bauchef – und erzählt die Geschichte eines ganz konkreten Bahnhofs. Wer den Neubau eines Flughafens für kompliziert hält, der sollte sich mal mit Aufzügen befassen. Am besten mit solchen, die nachträglich in einen U-Bahnhof eingebaut werden. Noch immer hat jede dritte Station keinen Lift. Bis 2020 sollen alle nachgerüstet sein, sagt Uwe Kutscher. Als Bauchef der BVG kann er erklären, warum der Bau eines Aufzuges im besten Fall vier Jahre dauert und eine knappe Million Euro kostet. Es können aber auch zehn Jahre und drei Millionen Euro werden. Exemplarisch für diesen Extremfall ist der Bahnhof Jannowitzbrücke. Um 2005 begann die Planung eines barrierefreien Zugangs für die U8, deren Tunnel hier die Spree unterquert und deshalb besonders tief liegt. Entsprechend lang muss der Aufzug werden, was ihn von vornherein etwas aufwändiger und teurer macht. Schwerer wiegt allerdings, dass sich der U-Bahnhof unter der östlichen Fahrbahn der Brückenstraße befindet. Grübe man sich vom Gehweg vor dem S-Bahn-Eingang an der Ecke Holzmarktstraße abwärts, käme man unten nicht auf dem Bahnsteig an, sondern auf dem …

Bahnhöfe: Umbau und Sicherheit am S-Bahnhof Schöneweide, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG sowie die Bundes-polizei um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Diese werden nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. sowie 5. wiedergegeben: Frage 1: Wann ist mit einer Sanierung des S-Bahn-hofes Schöneweide durch die Deutsche Bahn zu rechnen? Frage 2: Wie hoch werden die veranschlagten Kosten sein, welche von wem anteilmäßig getragen werden? Antwort zu 1 und 2: Die Deutsche Bahn AG teilt hier-zu Folgendes mit: „Die Inbetriebnahme der Bahnsteige sowie der Trep-penauf- und -abgänge zum Sterndamm und in die Halle sind nach aktuellem Planungsstand für das 1. Quartal 2019 geplant. Die veranschlagten Kosten für die Grund-erneuerung des Bahnhofs Schönweide betragen rund 11 Mio. Euro. Die Treppenzugänge belaufen sich auf 1,2 Mio. Euro. Die Kosten sind (aus der zwischen Bund und DB AG abgeschlossenen) Leistungs- und Finanzierungs-vereinbarung (LuFV) finanziert. Weiterhin befinden wir uns in der Ausrichtungsprü-fung des als Baudenkmal geschützten Empfangsgebäudes Berlin Schöneweide und des Vermarktungsgebäudes (kein Denkmalschutz). Konkrete Aussagen zur zukünftigen Nutzung sowie der damit in Verbindung stehenden Ertüchtigungskosten sind derzeit nicht möglich.“ Frage 3: Welche baulichen Veränderungen auf und um den Bahnhof wird es im Hinblick auf Kriminalitätsprä-vention geben? Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu Fol-gendes mit: „Mit der Erneuerung der Verkehrsstation und deren Zugängen wird ein helleres Erscheinungsbild entstehen, welches unserer Ansicht nach der Kriminalität und des Vandalismus entgegenwirkt. Grundsätzlich gibt es eine präventive Bestreifung durch Sicherheitskräfte auf den Berliner Bahnhöfen.“ Frage 4: Welche Erwartungen hinsichtlich den Krimi-nalitätsvorfällen und der -rate verbindet Senats mit den Veränderungen? Antwort zu 4: An Bahnhöfen ist die Berücksichtigung kriminalpräventiver Gestaltungsgrundsätze entscheidend für die Sicherheitswahrnehmung sowie die Veränderung von Tatgelegenheitsstrukturen. Städtebaulich-kriminalpräventive Maßnahmen zielen über psychologische Prozesse auf das Verhalten einer unbegrenzten Anzahl stark differenzierter Nutzerinnen und Nutzer. Die Komplexität der Wirkweise und subjek-tive Varietät im Sicherheitsempfinden lassen die Formu-lierung einer quantitativen Zielerwartung jedoch nicht zu. Qualitativ ist darauf hinzuweisen, dass der Bahnhof und das Bahnhofsumfeld sozialräumlich eine Einheit darstellen. Sofern eine Umgestaltung mit der Aufwertung des Nahbereichs und der Neudefinition der dortigen Nut-zung einhergeht und Anliegerinnen und Anlieger partizi-pativ einbezogen sowie bürgerschaftlich aktiviert werden können, ist eine Verbesserung insbesondere in der Sicher-heitswahrnehmung und im Hinblick auf Ordnungsstörun-gen, aber auch bei damit im Zusammenhang stehenden Deliktsfeldern realistisch zu erwarten. Frage 5: Wird die Bundespolizei dort eine Nebenwa-che errichten und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Bundespolizei hat die Anfrage fol-gendermaßen beantwortet: „Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu Angelegen-heiten der Bundespolizei im Zusammenhangmit parla-mentarischen Anfragen eines Landesparlaments keine Antwort übermitteln kann. Die Bundesregierung und damit die Bundespolizei unterliegt ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages.“ Nach Erkenntnissen des Senats wird die Bundespoli-zei im Zuge der Sanierung des S-Bahnhofs Schöneweide keine Nebenwache errichten. Die Gründe sind nicht be-kannt. Berlin, den 21. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Nov. 2014)

barrierefrei + Bahnhöfe: Streit um Eichwalder Bahnhof, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Streit-um-Eichwalder-Bahnhof Auf die Deutsche Bahn ist #Eichwaldes Bürgermeister Bernd Speer (parteilos) gerade nicht sonderlich gut zu sprechen – und zwar nicht wegen des Streiks in der vergangenen Woche. Vielmehr liegt es daran, dass die Deutsche Bahn die Gespräche über den Bau eines #Aufzugs oder die Errichtung einer #Rampe am #Bahnhof #Eichwalde abgebrochen hat.

Eichwalde. „In diesem Jahr gab es noch keinen Kontakt“, sagt der Bürgermeister, der das Verhalten der Bahn nicht verstehen kann. „Die Gespräche über einen Ausbau wurden vor vier Jahren intensiviert“, sagt Speer. Eigentlich, so die Einigung zwischen Bahn und Verwaltung, sollten die Bauarbeiten im kommenden Jahr beginnen und so den müßigen Gang zum Bahnsteig erleichtern. Daraus wird wohl vor-erst nichts. „Ich habe die Bahn als nicht zuverlässig erlebt“, beklagt sich der Bürgermeister über die eingestellten Gespräche. Jedoch hat er die Hoffnung auf eine baldige Lösung nicht aufgegeben. „Wir stehen immer in enger Abstimmung mit dem …

Bus + barrierefrei: Neue Eindecker-Busse bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten kennt-lich gemacht wurden. Frage 1: Wer war/ist für die Beschaffung und Ent-wicklung der neuen Bustypen verantwortlich? Antwort zu 1: Für die Beschaffungen von Bussen und die Festlegung der Beschaffungskriterien ist die BVG verantwortlich. Neben gesetzlichen Vorgaben sind dabei von der BVG auch die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele des Landes für den ÖPNV zu berücksichtigen. Frage 2: Inwieweit bestand bei der Planung eine Kommunikation mit Fahrgästen und Fahrgastverbänden? Antwort zu 2: Die BVG teilte hierzu mit: „Es wurden Erkenntnisse aus Fahrgastbefragungen und aus Ge-sprächsrunden mit dem Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. berücksichtigt sowie Beschwerden der Kunden aus-gewertet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozi-ales und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behin-derung haben darüber hinaus umfangreiche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit formuliert, die von der BVG weitgehend berücksichtigt wurden. Dazu gehört u.a., dass für die Gelenkbusse die Einrichtung eines zweiten Roll-stuhlplatzes gefordert wurde.“ Keine Berücksichtigung dagegen fand die Vorgabe aus dem Nahverkehrsplan zu einer Rampe auch an der ersten Tür. Frage 3: Welche Kriterien/Anforderungen wurden bei der Neuanschaffung von Eindecker-Bussen bezüglich der Innenraumaufteilung angewandt/ gestellt? Antwort zu 3: Die BVG teilte hierzu mit: „Kriterien sind die Barrierefreiheit sowie die einheitlichen techni-schen Vorschriften für Kraftfahrzeuge (ECE 107).“ Verbindliche Anforderungen ergeben sich neben den gesetzlichen Vorschriften auch aus den Vorgaben des Nahverkehrsplans. Frage 4: Warum wurden bei dem 18-Meter-Gelenkbus die Stellplätze für Rollstühle, Kinderwagen, Großgepäck und Rollatoren nicht alle am bewährten Platz gegenüber der zweiten Tür angeordnet? Wurde es bewusst in Kauf genommen, dass die Ein- und Aussteiger auf Rädern die von der Vordertür kommenden Einsteiger blockieren, wodurch sich Haltestellenzeiten, Fahrtzeit und Umläufe verlängern? Wenn ja, warum? Antwort zu 4: Die BVG teilte hierzu mit: „Der Stell-platz befindet sich an der gleichen Stelle wie in den bishe-rigen Bussen. Es ist nur ein Stellplatz direkt an der zwei-ten Tür hinzugekommen (s. Pkt. 2). Diese Aufteilung entspricht exakt der, die man in den 415 Doppeldeckern findet und die zu keinerlei Problemen führt.“ Frage 5: Inwieweit führt die beidseitige Freihaltung von Bewegungsfläche im Bereich der zweiten Tür zum Verlust von Festhaltemöglichkeiten und wie kann dem entgegengewirkt werden? Antwort zu 5: Die BVG teilte hierzu mit: „Die großen Stellflächen sind vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und von den Behindertenverbänden ausdrücklich gewünscht und so bereits im Doppeldecker realisiert. Festhaltemöglichkeiten bestehen an den An-lehnplatten, den horizontalen Haltestangen sowie durch die Halteschlaufen.“ Frage 6: Aus welchen Gründen hat man sich dafür entschieden, in der Mehrzweckzone 6 Klappsitze zu in-stallieren? Inwieweit wurden dabei mögliche Nutzungs-konflikte und Behinderungen durch zugestellte Mittel-gänge berücksichtigt? Antwort zu 6: Die BVG teilte hierzu mit: „Die Klapp-sitze ragen nicht in den Mittelgang. Sie sind ein guter Kompromiss, da so Sitzplätze angeboten werden können, wenn die Stellflächen nicht für Kinderwagen oder Roll-stühle genutzt werden. Außerdem sind sie sichere Sitz-plätze für die wachsende Zahl von Menschen, die mit Rollatoren reisen.“ Frage 7: Warum wurden so wenige feste Sitzplätze – vor allem im Niederflurbereich – eingebaut? Antwort zu 7: Die BVG teilte hierzu mit: „Durch die Einrichtung des zweiten Multifunktionsbereichs an der zweiten Tür entfällt zwangsläufig Raum für feste Sitz-plätze. Um jedoch den Verlust von festen Sitzplätzen aufzufangen, wurde in den neuen Gelenkbussen auf die zusätzliche, kaum genutzte Rampe für Rollstuhlfahrer an Tür 1 verzichtet. Dadurch konnte der Gang zwischen der ersten und zweiten Tür etwas schmaler als bisher gestaltet und insgesamt 4 feste Sitzplätze eingebaut werden. Ohne diese Maßnahme wären es nur noch 2 gewesen. So kön-nen in den neuen Scania-Bussen insgesamt 45 feste Sitz-plätze angeboten werden. Dies entspricht exakt der Zahl der festen Sitzplätze in den bisherigen Solaris-Gelenkbussen.“ Frage 8: Wann wird sich die BVG zum Grundriss des neuen 12-m-Wagens äußern? Antwort zu 8: Die BVG teilte hierzu mit: „Der Bus ist der Öffentlichkeit bereits vorgestellt worden.“ Frage 9: Welche Kosten entstehen bei der Anschaf-fung eines 12-Meter-Solowagens und eines 18-Meter-Gelenkbusses? Antwort zu 9: Die BVG teilte hierzu mit: „12-Meter-Omnibus (EN): rd. 250 Tsd. EUR 18-Meter-Omnibus (GN): rd. 320 Tsd. EUR (Stand: 2014) Die genannten Preise gelten nur für den ersten Abruf der GN- und der EN-Omnibusse.“ Frage 10: Inwieweit können (auch noch nachträglich) Änderungen vorgenommen werden und welche Kosten würden dabei entstehen? Antwort zu 10: Die BVG teilte hierzu mit: „Grund-sätzlich können Änderungen an den Fahrzeugen vor der Fahrzeugauslieferung beauftragt werden. Im Vorfeld ist aber zu prüfen, ob die angedachten Änderungen technisch realisierbar sind. Nachfolgend müssen die Preise für die Änderungen verhandelt werden. Erst danach kann ein Nachtrag zum Hauptauftrag gefertigt werden.“ Berlin, den 14. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2014)

barrierefrei + Bahnhöfe + U-Bahn: Vandalismusschaden behoben: Aufzug am U-Bahnhof Bülowstraße wieder in Betrieb

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=890 Der in der Silvesternacht zerstörte #Aufzug am #U-Bahnhof #Bülowstraße (Linie #U2) ist am heutigen Mittwoch wieder in Betrieb gegangen.

Die BVG musste die durch illegale Feuerwerkskörper bis in die Schachtkonstruktion schwer beschädigte Anlage komplett erneuern. Der Sachschaden belief sich auf ca. 175.000 Euro. Die Bauabteilung der BVG hat mit Hochdruck daran gearbeitet, den Fahrgästen so schnell wie möglich wieder einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig zu ermöglichen. Inklusive aller Vorplanungen, vergaberechtlichen Schritte und Genehmigungsverfahren konnte das Projekt in nur gut zehn Monaten realisiert werden. „Die sinnlose Zerstörung – zumal in diesem Ausmaß – war und ist für uns sehr teuer und mehr als ärgerlich“, sagt Ralf Baumann, Bereichsleiter Infrastruktur bei der BVG. „Die Täter treffen aber nicht nur die BVG. Leidtragende sind vor allem unsere Fahrgäste, Menschen, die im Rollstuhl sitzen, Eltern mit Kinderwagen, Menschen, die viel Gepäck haben oder einfach nicht mehr so gut zu Fuß sind. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unsere Fahrgäste nicht länger als nötig unter den Folgen solch fahrlässiger und gedankenloser Taten leiden müssen.“

BVG+ barrierefrei: Neugestaltung der BVG Website, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nach-folgend wiedergegeben. 1. Aus welchen Gründen wurde die Entscheidung ge-troffen, den Internetauftritt der BVG neu zu gestalten? Wer hat diese Entscheidung getroffen und wer war für die Umsetzung verantwortlich? Zu 1.: Die alte Website BVG.de stammte aus dem Jahre 2005 und wurde zwischenzeitlich nur etwas überar-beitet. Es gab technische Anforderungen, die der alte Internetauftritt nicht gewährleisten konnte. Hierzu zählen zum Beispiel Barrierefreiheit oder das flexible (responsi-ve) Layout. Hinzu kamen Anforderungen des Vertriebs, wie die Einbindung des Online-Shops. Für die Entschei-dung zur Umgestaltung und die Umsetzung hat die BVG AöR verantwortlich gezeichnet. 2. Wurden die Nutzer der Website bzw. die Fahrgäste der BVG in den Umgestaltungsprozess mit einbezogen? Wenn ja, inwieweit ist dies geschehen? Wenn nein, wa-rum nicht? Zu 2.: Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer von BVG.de wurde über die Jahre aufgenommen und eine profunde Analyse der Nutzerbewegung durchgeführt. Entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse wurde die Umgestaltung der Website realisiert. 3. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Neuge-staltung der Website entstanden sind? Wer trägt diese Kosten zu welchen Anteilen? Wer kommt für die Kosten für Nachbesserungen/Mängelbehebungen auf? Zu 3.: Der Webauftritt wurde im Rahmen des Budgets für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Online-Medien der BVG AöR überarbeitet. 4. Welchen Grund hat es, dass aktuelle Störungsmel-dungen nicht mehr auf der Hauptseite des BVG Webauf-trittes angezeigt werden, sondern erst nach Aufruf der Rubrik „Verkehrsmeldungen“ zugänglich sind? Zu 4.: Die Sortierung ist unverändert geblieben. Auf der Startseite werden – wie bis-her – nur kurzfristige und nicht geplante Verkehrsstörungen angezeigt. 5. Warum wurde der Link auf die Verkehrsmeldun-gen so aus dem Sichtbereich der Startseite entfernt, dass man diese erst durch Herunterscrollen oder Suche im Untermenü „Fahrinfo“ finden kann? 6. Wie verträgt sich die Erschwerung des Zugangs zu den Verkehrsmeldungen mit dem angestreb-ten Ziel einer Verbesserung der Fahrgastinformation? Zu 5. und 6.: Die meistgenutzte Funktion auf BVG.de ist die Fahrplanauskunft. Diese wurde prominent platziert und vergrößert, um die Fahrgastinformation weiter zu verbessern. Zwischenzeitlich wurde der Link auf die Verkehrsmeldungen direkt unter der Fahrplanauskunft und damit im Sichtbereich der Startseite platziert. 7. Warum wird den Nutzern der „Fahrplanauskunft“ die Vereinfachung einer Vorauswahl bei der Eingabe von Datumsangaben erst nach erfolgter Anfrage angeboten? Ist es möglich, die Kalenderauswahl auch auf der Startsei-te anzubieten? Wenn ja, ab wann wird diese Funktion wieder angeboten? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Darstellung der Kalenderfunktion ist der-zeit nicht in allen Browsern gegeben. Chrome bietet einen Kalender an – IE, Firefox und Safari nicht. An der Kalen-derfunktion auf der Startseite für andere Browser wird derzeit gearbeitet. Ein Termin für die Umsetzung kann noch nicht genannt werden. Berlin, den 07. November 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n ……………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2014)

barrierefrei + Bahnverkehr: Streik im DB-Personenverkehr: Wer denkt an die mobilitätseingeschränkten Fahrgäste?

(DBV-Bundesverband, 5.11.2014) Mit großer Besorgnis nimmt der DBV-Bundesbeauftragte für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Manfred Kurt Vormelker, den unmittelbar bevorstehenden Streik im DB-Personenverkehr zur Kenntnis: „Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und auf Grund ihrer Behinderung kaum Ausweichmöglichkeiten haben.“ Insbesondere die Daseinsfürsorge für diesen Personenkreis sieht er bei einem viertägigen Streik nicht mehr gewährleistet. Er bekräftigt in diesem Zusammenhang die Forderung des DBV-Bundesvorstandes, dass es im Rahmen von gesetzlichen Notfahrplänen ein Mindestangebot im Nah- und Fernverkehr geben muss. Sonst sind alle behinderten Fahrgäste doppelt aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Pressekontakt: Manfred Kurt Vormelker, DBV-Beauftragter für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Ruf 01 51 / 52 16 76 35 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

barrierefrei + Mobilität: BVG-Fahrgastinformation für Menschen mit Behinderungen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiedergegeben: Frage 1: Welche Vorgaben bzw. Richtlinien sieht der Gesetzgeber für #Fahrgastinformationen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit #Behinderungen vor? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) enthält die Forderung, bis zum 1.1.2022 einen vollständig barriere-frei nutzbaren ÖPNV herzustellen. Bei Umgestaltung, Neubau und Neubeschaffung sowie sukzessivem Ersatz von ÖPNV-Anlagen und Grundsanierung ist daher gene-rell eine barrierefreie Ausgestaltung vorzunehmen. Die Gestaltung und Zugänglichkeit der Fahrgastin-formationen orientiert sich an der VDV-Mitteilung „Kun-denorientierter und behindertenfreundlicher ÖPNV” so-wie der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“. Alle Fahrgastinformationen sind danach grundsätzlich so weit wie möglich im Zwei-Sinne-Prinzip, also optisch und akustisch, bereitzustellen.“ Frage 2: Wie beurteilt die BVG AöR die bestehenden Möglichkeiten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR beurteilt die bestehenden Möglichkei-ten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit beson-derem Blick auf Menschen mit Behinderungen als gut und ist kontinuierlich dabei, diese zu optimieren. Die Warnfunktionen der sich schließenden Türen er-folgen bei allen U-Bahntypen der BVG AöR optisch und akustisch und setzen 2,5 Sekunden vor Bewegungsbeginn der Türen ein. Die Ansage des nächsten Bahnhofs mit Umsteigehinweisen wird bei den Baureihen H und HK durch eine Haltestellenanzeige ergänzt. Die Liniennetz-pläne sind bei den älteren Wagen an den Innendecken und augenfreundlich an der Fahrerraumrückwand angebracht. Bei den Baureihen H und HK konnten zusätzlich die lesegerecht senkrechten Flächen der Übergangsinnenver-kleidungen als Anbringungsort gewählt werden.“ Frage 3: Gibt es konkrete Überlegungen bzw. Planun-gen, das Berliner U- und S-Bahnliniennetz in allen U-Bahnzügen barrierefrei zugänglich zu machen, insbeson-dere für Menschen mit Sehbehinderungen? Frage 4: Ist es möglich, in den U-Bahnzügen das Ber-liner S- und U-Bahnliniennetz an den Fenstern im rechten Winkel zu den Eingangstüren anzubringen und dieses so barrierefrei zugänglich zu machen (ggf. durch den Einbau kleiner Scheiben in den Kleinprofilwagen)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Antwort zu 3. und 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Barrierefrei zugängliche Berliner S- und U-Bahn-liniennetze, die sogenannten Netzspinnen, wird es erst-mals in den neuen U-Bahnen der Baureihe IK geben, von denen zwei Vorserienfahrzeuge im Frühjahr 2015 in Dienst gestellt werden sollen. Hier wurde eine Netzspinne in Abstimmung mit der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ an der Fahrerraumrückwand in einer für kleinwüchsige Menschen wie auch Rollstuhl-fahrerinnen und Rollstuhlfahrer gut lesbaren Höhe ver-klebt. An den Trennwandscheiben im Türraum und auch ne-ben den Fahrgastüren ist in allen U-Bahn-Wagen dafür kein Platz vorhanden. Die BVG AöR wird indessen die Möglichkeit der Anbringung von Netzspinnen an der Rückwand des Fahrerraumes in anderen Wagen der Ber-liner U-Bahn sowie weitere Formen der barrierefreien Anbringung prüfen.“ Frage 5: Welche Planungen verfolgt die BVG AöR zur Gewährleistung der visuellen Fahrgastinformation (insbesondere Haltestellenanzeigen) in U-Bahnwagen der älteren Baureihen? Sind auch integrative Lösungen über das „Berliner Fenster“ denkbar? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR strebt an, alle Fahrgastinformationen in ihren U-Bahnwagen über das Zwei-Sinne-Prinzip aus-zugeben. Deshalb besitzen die durchgängigen Wagen der Baureihen H und HK sowie auch die neue Baureihe IK neben den akustischen Informationen über die Lautspre-cheranlage auch optische Informationen über Zugziel, nächste Haltestelle und Umsteigehinweise auf den einzei-ligen Innenanzeigern. Die Ausrüstung der Wagen der älteren Baureihen (Doppeltriebwagen ohne Übergänge) mit Innenanzeigern ist seit kurzer Zeit technisch möglich, da der dafür not-wendige IBIS-Wagenbus in allen U-Bahn-Wagen nachge-rüstet wurde. Die Entscheidung über die Finanzierung dieser Ausrüstung steht noch aus. Die BVG AöR ist nicht Eigentümer des „Berliner Fensters“, hat aber mit der Betreiberfirma Gespräche aufgenommen, ob eine integrative Lösung über das „Ber-liner Fenster“ möglich ist.“ Berlin, den 29. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)