Bahnhöfe + barrierefrei: U-Bahnsanierung und Barrierefreiheit aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Bei wie vielen und welchen #U-Bahnhöfen werden in den Jahren 2016 und 2017 #Aufzüge errichtet?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Folgende U-Bahnhöfe sollen nach derzeitiger Pla-nung über das #Aufzugsprogramm bis zum Ende dieses Jahres Aufzüge erhalten:
– Jannowitzbrücke
– Yorckstraße
– Hansaplatz
– Neue Grottkauer Straße
– Zitadelle I
Bis Ende 2017 sollen Aufzüge in folgenden U-Bahn-höfen in Betrieb genommen werden:
– Zitadelle II
– Parchimer Allee
– Thielplatz
– Podbielskiallee
– Oskar-Helene-Heim
– Kurt-Schumacher-Platz
– Jakob-Kaiser-Platz
– Afrikanische Straße“
Frage 2: Bei welchen U-Bahnhöfen werden in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge laufender Sanierungen keine Aufzüge errichtet und aus welchen Gründen?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Prinzipiell werden alle Bahnhöfe bei Sanierung (Grundinstandsetzung) mit einer barrierefreier Zuwegung ausgestattet.“
Frage 3: Bei wie vielen und welchen U-Bahnhöfen werden ab dem Jahr 2018 noch keine Aufzugsanlagen vorhanden sein und kann der Senat versichern, dass deren Nachrüstung bis 2020 erfolgt?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In 69 von 173 U-Bahnhöfen werden Anfang 2018 noch keine Aufzüge alle Bahnsteige mit dem Straßenland verbinden.
U1:
Schlesisches Tor
Görlitzer Bahnhof
Prinzenstraße
Möckernbrücke (U1)
Kurfürstenstraße
U2:
Rosa-Luxemburg-Platz
Klosterstraße
Hausvogteiplatz
Mohrenstraße
Ernst-Reuter-Platz
Deutsche Oper
Sophie-Charlotte-Platz
Kaiserdamm
Neu-Westend
U3:
Augsburger Straße
Spichernstraße
Rüdesheimer Platz
U4:
Viktoria-Luise-Platz
Rathaus Schöneberg
U5:
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf Nord
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louis-Lewin-Straße
Hönow
U6:
Borsigwerke
Holzhauser Straße
Seestraße
Hallesches Tor
Platz der Luftbrücke
Alt-Tempelhof
Westphalweg
U7:
Altstadt Spandau
Zitadelle
Paulsternstraße
Rohrdamm
Siemensdamm
Halemweg
Mierendorffplatz
Adenauerplatz
Konstanzer Straße
Blissestraße
Bayerischer Platz
Eisenacher Straße
Möckernbrücke (U7)
Gneisenaustraße
Karl-Marx-Straße
Grenzallee
Parchimer Allee
Zwickauer Damm
U8:
Residenzstraße
Franz-Neumann-Platz
Pankstraße
Weinmeisterstraße
Heinrich-Heine-Straße
Moritzplatz
Schönleinstraße
U9:
Nauener Platz
Birkenstraße
Hansaplatz
Spichernstraße
Güntzelstraße
Friedrich-Wilhelm-Platz
Schloßstraße.
Derzeit werden für alle noch nicht ausgestatten U-Bahnhöfe Bauplanungen erstellt und in die Genehmigung gebracht, so dass planmäßig 2020 alle U-Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestatten sein sollen.“
Frage 4: Welche konkreten denkmalrechtlichen Be-denken verhinderten bislang die Planung von Aufzügen am Ernst-Reuter-Platz?
Frage 5: Wie arbeiten die BVG, der Bezirk und der Senat an der Lösung dieses Problems und wann ist mit einer abgestimmten Planung zu rechnen?
Frage 6: Wie lange dauert der Einbau der Aufzüge am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz und wann soll er abge-schlossen werden?
Frage 7: Welche zeitliche Verzögerung und welche Kostensteigerungen entstehen durch die erforderliche Umplanung?
Antwort zu 4. bis 7.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es bestehen derzeit noch Uneinigkeiten zwischen der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde. Konkret geht es bei den Bedenken um die Einhaltung von Sichtachsen und die Aufstellung von Pflanzkübeln. Die Planung von Aufzügen und die Bestimmung eines geeig-neten Standortes dauern daher noch an.
Protokollierte Abstimmungsgespräche finden seit An-fang 2015 mit der BVG, dem Bezirk und dem Senat statt. Neue Einwände erfordern immer wieder neue Prüfungen und Berechnungen. Da noch keine finale Entscheidung getroffen wurde, kann kein Endtermin der Planung und auch nicht für die Bauzeit bzw. die Fertigstellung genannt werden.
Sind die Vorabstimmungen abgeschlossen, müssen die Planungen von den Genehmigungsbehörden begutachtet und genehmigt werden. Danach kann mit der Auftrags-vergabe und dem Bau begonnen werden. Wie lange dieser Prozess noch dauern wird, kann derzeit nicht abgesehen werden. Ob und in welcher Höhe eine Kostensteigerung entsteht, kann zum jetzigen Planungsstand noch nicht beziffert werden.“
Frage 8: Wie unterstützen Senat und Bezirk die BVG bei der Lösung der technischen Probleme beim Einbau von Aufzügen am Bahnhof Deutsche Oper und wann ist hier mit einer abgestimmten Planung und der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 8: Für den behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof Deutsche Oper liegt noch keine techni-sche Lösung der BVG vor, da dieser U-Bahnhof im Hin-blick auf den Aufzugseinbau einer der schwierigsten Bahnhöfe Berlins ist, denn die zwei Bahnsteige liegen direkt unter den Fahrbahnen der Bismarckstraße.
Grundsätzlich unterstützen Senat und Bezirke die BVG, die jeweils optimalen Lösungen zu finden, schnell abzustimmen und gegebenenfalls planrechtlich zu sichern. So wird es auch bei der Aufzugsplanung und ihrer Um-setzung beim U-Bahnhof Deutsche Oper geschehen.
Da die BVG bei der Aufzugsplanung zurzeit noch mit der Grundlagenermittlung befasst ist, können Termine für das Vorliegen der abgestimmten Planung und die Inbe-triebnahme der Aufzüge an diesem Bahnhof noch nicht genannt werden.
Berlin, den 18. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2016)

Bahnhöfe + barrierefrei: Spandauer U-Bahnhöfe – wie lange noch ohne Aufzüge?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung er-stellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergege-ben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau von #Aufzügen in den #U-Bahnhöfen Rathaus, Altstadt, Zita-delle, Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm, Halem-weg und Jakob-Kaiser-Platz (bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Frage 2: Wann kann mit der #Inbetriebnahme der jeweili-gen Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Bahnhof Rathaus Spandau ist bereits mit Aufzügen ausgestattet.
Bahnhof geplanter Baubeginn geplante Inbetriebnahme
Altstadt Spandau 2017 2018
Zitadelle 2016 2016/2017
Paulsternstraße 2017 2018
Rohrdamm 2017 2018
Siemensdamm 2017 2018
Halemweg 2018 2019
Jakob-Kaiser-Platz 2017 2018/2019.“
Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen beschleu-nigt der Senat die Umsetzung der Prioritätenliste über den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen?
Antwort zu 3: Aufgrund der umfangreichen Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse kann eine Beschleuni-gung seitens der BVG AöR nicht erwirkt werden. Der Senat hat aber für das SIWA1 II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau von prioritären Aufzügen vorgesehen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)

Bahnhöfe + barrierefrei: Wann wird der U-Bahnhof Rudow (wieder) barrierefrei?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen
Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten,
die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den
Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass am #U-Bahnhof
#Rudow der #Fahrstuhl von der Straße zu den Zügen außer
Betrieb ist?
Antwort zu 1.: Es ist bekannt, dass der Aufzug am UBahnhof
Rudow des Öfteren außer Betrieb ist.
Frage 2: Sieht der Senat den U-Bahnhof Rudow momentan
als #barrierefrei zugänglich an?
Antwort zu 2.: Mit funktionsfähigen Aufzug ist der UBahnhof
Rudow barrierefrei zugänglich Das ist derzeit
der Fall.
Frage 3: Wie gewährleistet der Senat gegenwärtig am
U-Bahnhof Rudow, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl
oder sonstige Gehhilfen angewiesen sind, oder mit
einem Kinderwagen unterwegs sind, barrierefreien Zugang
zum U-Bahnhof Rudow und damit zum Berliner UBahnnetz
haben?
Antwort zu 3.: Die Benutzung des Aufzuges am UBahnhof
Rudow ist gegenwärtig möglich, so dass der
barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof gewährleistet ist.
Frage 4: Seit wann ist der Fahrstuhl am U-Bahnhof
Rudow außer Betrieb genommen und wird künftig noch
außer Betrieb sein und wie sieht der Zeitplan für eine
(Wieder-) Inbetriebnahme dieses außer Betrieb genommenen
Fahrstuhls aus?
Frage 5: Aus welchen Gründen wurde dieser am UBahnhof
Rudow einzig vorhandene Fahrstuhl außer Betrieb
genommen?
Antwort zu 4. und 5.: Der Aufzug am U-Bahnhof Rudow
ist grundsätzlich nicht außer Betrieb genommen. Auf
dem U-Bahnhof Rudow werden unter laufendem Betrieb
zurzeit umfangreiche Baumaßnahmen mit zeitweisem
Staub- und Schmutzanfall durchgeführt, die auch einen
negativen Einfluss auf den Betrieb der Aufzugsanlage
haben. In diesem Umfeld sind gehäufte Ausfälle der Anlage
leider nicht immer vermeidbar. Im Schacht des Aufzuges
müssen zwingend einige, terminlich bisher noch
nicht konkret feststehende Baumaßnahmen durchgeführt
werden, die eine Abschaltung der Aufzugsanlage erforderlich
machen. Die zu erwartende Gesamtausfalldauer
wird ca. 1,5 Wochen betragen.
Frage 6: Gibt es Planungen, den U-Bahnhof mit einem
alternativen die Barrierefreiheit gewährleistenden Zugang
zu versehen?
Antwort zu 6.: Im Rahmen der Baumaßnahmen auf
dem U-Bahnhof Rudow werden zwei neue Außenfahrtreppen
eingebaut, die das Verlassen des Bahnhofes
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern werden.
Frage 7: Wie informiert die BVG darüber, dass ein
barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow gegenwärtig
nicht gewährleistet ist?
Antwort zu 7.: Wenn der barrierefreie Zugang am UBahnhof
Rudow nicht gewährleistet ist, erfolgt die Information
über das Internetportal www.bvg.de.
Frage 8: Weisen die vom Flughafen Schönefeld ankommenden
Busse durch Hinweisschilder im Bus oder
durch Ansagen des Busfahrers darauf hin, dass ein barrierefreier
Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum
U-Bahnnetz momentan nicht gewährleistet ist und wenn
nein, warum nicht?
Antwort zu 8.: Derzeit weisen keine Hinweisschilder
im Bus oder Ansagen des Fahrpersonals darauf hin, dass
bei einer Störung bzw. Außerbetriebnahme des Aufzuges
der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof Rudow nicht
gewährleistet ist. Die BVG AöR nimmt diese Anregungen
auf und wird die Umsetzbarkeit prüfen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)

barrierefrei + Bahnhöfe: 130 statt 65 Millionen Euro Fahrstühle in U-Bahnhöfen: Kosten verdoppelt, aus Der Tagesspigel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/130-statt-65-millionen-euro-fahrstuehle-in-u-bahnhoefen-kosten-verdoppelt/12960908.html

Bis 2020 sollen alle #U-Bahnhöfe der BVG umgerüstet sein. Die #Barrierefreiheit hat ihren Preis. Kompliziert und somit teuer wird es in Kreuzberg.

Der Umbau der letzten 63 von 173 U-Bahnhöfen zu #barrierefreien #Stationen wird doppelt so teuer wie bisher angenommen: Statt 65 Millionen Euro hat die BVG nun Kosten in Höhe von 132 Millionen Euro ermittelt. Die 2013 genannte Summe in Höhe von 65 Millionen Euro habe teilweise auf älteren Zahlen und Plänen basiert, teilte die Senatsverkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ole Kreins mit.

Eine Detailplanung habe es bei der Antwort auf eine Anfrage zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. Mittlerweile liege für alle noch umzubauenden Bahnhöfe eine Feinplanung vor, so dass der Investitionsbedarf nun auf 132 Millionen Euro beziffert werden könne. In welcher Reihenfolge der Einbau der Aufzüge erfolge, entscheide die BVG – abhängig von planerischen und baulichen Kriterien, teilte die Verwaltung weiter mit. Das Programm soll Ende 2020 abgeschlossen sein. Abhängig von der Finanzierung sei zu prüfen, ob der Einbau auf einzelnen Bahnhöfen zeitlich vorgezogen werden könne, heißt es in der Antwort weiter.

Billig ist der Einbau am Bahnhof Rathaus Schöneberg

Die Prioritätenliste ist in zwei Blöcke eingeteilt. Die SPD hat im Januar auf ihrer Klausurtagung beschlossen, für den Bau von 25 Aufzugsanlagen insgesamt fünf Millionen Euro bereitzustellen. Am billigsten soll der Einbau in den Stationen Kurfürstenstraße, Rathaus Schöneberg und …

Straßenbahn: Fährt im Land Brandenburg ab 2022 nur noch in Potsdam eine Straßenbahn?, aus DBV

Pressedienst des DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2016

Brandenburger Landesregierung verweigert den Kommunen finanzielle Hilfe bei der Umstellung

Bis zum 1.1.2022 müssen alle öffentlichen #Verkehrsmittel – auch in Brandenburg – vollständig #barrierefrei nutzbar sein. So sieht es § 8 des #Personenbeförderungsgesetzes vor. Dazu müssen #Haltestellen umgerüstet und #Fahrzeuge neu angeschafft werden. Der DBV befürchtet den Todesstoß für fast alle Straßenbahnbetriebe in Brandenburg. Denn das Land Brandenburg will diese Mammutaufgabe nicht finanziell unterstützen.

Im Moment gibt es sieben Straßenbahnbetriebe in Brandenburg: in Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, in Schöneiche-Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf. Wird davon ab 2022 nur noch Potsdam übrig bleiben? Denn fast überall fahren Straßenbahnen, die weit über 25 Jahre alt und nicht behindertengerecht sind. Sie umzubauen oder gar durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, erfordet einen zusätzlichen Millionenaufwand, den die klammen Kommunen nicht leisten können. Und genauso einfach, wie es sich im Moment die Bundesregierung macht (auch sie hat für die bundesweit notwendige Umrüstung kein zusätzliches Geld vorgesehen), macht es sich das Land Brandenburg. Die Kommunen sind auf sich selber bei der Umsetzung gestellt. Den letzten beißen die Hunde! Dabei wäre es doch auch ein gutes regionales Investitionsprogramm, wenn Haltestellen barrierefrei erneuert werden und Fahrzeuge neu angeschafft werden…?

So stehen in Brandenburg mittelfristig alle Straßenbahnen mit Ausnahme von Potsdam zur Disposition – wenn sich an der ablehnenden Haltung der Bundes- und Landesregierung nichts ändert. Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Menschen, Klimaziele, umweltfreundliche Mobilität, Stadtentwicklung, demografischer Wandel? Sie bleiben Sprechblasen, wenn es keine finanzielle Unterstützung gibt.

 

Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Bahnhöfe + barrierefrei: Aufzugsprogramms für U-Bahnhöfe II, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.

Frage 1: Welche #U-Bahnhöfe wurden, über den ge­meldeten Stand aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 (März, 2013) hinaus, im Rahmen des #Aufzugs­programms 2011 bis 2016 #barrierefrei umgebaut bzw. saniert? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvo­lumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen!

Antwort zu 1: Laut Auskunft der BVG AöR wurden über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 folgende U- Bahnhöfe seit 2013 umgebaut:

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus

(BLS = Blindenleitsystem)

Boddinstraße

1,4

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Kurfürstendamm

0,8

1 Aufzug

Senefelderplatz

0,5

Blindenleitsystem, Höhenregulierung

Ullsteinstraße

0,6

Blindenleitsystem, Höhenregulierung

Richard-Wagner-Platz

1,4

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Onkel-Toms-Hütte

1,4

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Haselhorst

1,9

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Im Rahmen von Grundinstandsetzungsmaßnahmen bzw. als Restleistungen aus dem Aufzugsprogramm 2006­2010 wurden im o.g. Zeitraum folgende U-Bahnhöfe barrierefrei umgebaut:

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus

(BLS = Blindenleitsystem)

Magdalenenstraße

2,3

1 Aufzug

Lichtenberg

2,9

2 Aufzüge

Schillingstraße

1,4

1 Aufzug

Leinestraße

2,0

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Blaschkoallee

0,9

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Hallesches Tor

5,9

2 Aufzüge, BLS und Höhenregulierung

Wutzkyallee

2,8

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus (BLS = Blindenleit­system)

Jannowitzbrücke

2,8

1 Aufzug

Yorckstraße

2,3

1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung

Standort

Investitionen in Mio. EUR

Art des Umbaus (BLS = Blindenleit­system)

 

Neue Grott- kauer Straße

0,5

1 Aufzug

 

Frage 2: Welche U-Bahnhöfe werden noch bis zum diesjährigen Ende der Prioritätenliste 2011-2016 des Aufzugsprogramms umgebaut bzw. saniert? Welche U- Bahnhöfe werden für den gleichen Zeitraum durch Grundinstandsetzungen bzw. Restleistungen aus der Prio­ritätenliste 2006-2010 barrierefrei umgebaut? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Um­baus bzw. der Sanierung ausweisen! Aus Grundinstand­setzungsmitteln bzw. Restleistungen sanierte U-Bahnhöfe bitte gesondert aufführen.

Antwort zu 2: Laut Auskunft der BVG AöR werden die folgenden U-Bahnhöfe nach derzeitiger Planung über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 bis zum Ende die­ses Jahres noch umgebaut:

Folgender U-Bahnhof wird ebenfalls umgebaut, ist je­doch nicht Bestandteil des Aufzugsprogramms 2011 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Grundinstandsetzungen:

Frage 3: Wie viele der 173 U-Bahnhöfe sind derzeit barrierefrei nutzbar? Welche Bahnhöfe sind mit Rampen, welche Bahnhöfe mit Fahrstühlen ausgestattet?

Antwort zu 3: Derzeit sind 110 der 173 Berliner U- Bahnhöfe stufenlos erreichbar, davon 101 mit Aufzügen und 9 mit Rampen.

Folgende U-Bahnhöfe sind mit Aufzügen ausgestattet:

  1. Alexanderplatz
  2. Alt-Mariendorf
  3. Alt-Tegel
  4. Amrumer Straße
  5. Berliner Straße
  6. Bernauer Straße
  7. Bismarckstraße
  8. Blaschkoallee
  9. Boddinstraße
  10. Brandenburger Tor
  11. Breitenbachplatz
  12. Britz-Süd
  13. Bülowstraße
  14. Bundesplatz
  15. Bundestag
  16. Dahlem-Dorf
  17. Eberswalder Straße
  18. Fehrbelliner Platz
  19. Frankfurter Allee
  20. Frankfurter Tor
  21. Friedrichsfelde
  22. Friedrichstraße
  23. Gesundbrunnen
  24. Gleisdreieck
  25. Hallesches Tor (nur Bahnsteig U1 zur Straßen­ebene)
  26. Haselhorst
  27. Hauptbahnhof
  28. Heidelberger Platz
  29. Hermannplatz
  30. Hermannstraße
  31. Hohenzollernplatz
  32. Innsbrucker Platz
  33. Johannisthaler Chaussee
  34. Jungfernheide
  35. Kaiserin-Augusta-Straße
  36. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
  37. Kleistpark
  38. Kochstraße
  39. Kottbusser Tor
  40. Krumme Lanke
  41. Kurfürstendamm
  42. Leinestraße
  43. Leopoldplatz
  44. Lichtenberg
  45. Lindauer Allee
  46. Lipschitzallee
  47. Magdalenenstraße
  48. Märkisches Museum
  49. Mehringdamm
  50. Mendelsohn-Bartholdy-Park
  51. Naturkundemuseum
  52. Neukölln
  53. Nollendorfplatz
  54. Olympia-Stadion
  55. Onkel Toms Hütte
  56. Oranienburger Tor
  57. Osloer Straße
  58. Otisstraße
  59. Pankow
  60. Paracelsus-Bad
  61. Paradestraße
  62. Potsdamer Platz
  63. Prinzenstraße (nur 1 Richtung)
  64. Rathaus Neukölln
  65. Rathaus Reinickendorf
  66. Rathaus Spandau
  67. Rathaus Steglitz
  68. Rehberge
  69. Reinickendorfer Straße
  70. Richard-Wagner-Platz
  71. Rosenthaler Platz
  72. Rudow
  73. Ruhleben
  74. Samariterstraße
  75. Scharnweberstraße
  76. Schillingstraße
  77. Schönhauser Allee
  78. Schwartzkopffstraße
  79. Senefelderplatz
  80. Spittelmarkt
  81. Stadtmitte
  82. Strausberger Platz
  83. Südstern
  84. Tempelhof
  85. Theodor-Heuss-Platz
  86. Tierpark
  87. Turmstraße
  88. Uhlandstraße
  89. Ullsteinstraße
  90. Vinetastraße
  91. Voltastraße
  92. Walther-Schreiber-Platz
  93. Warschauer Straße
  94. Weberwiese
  95. Wedding
  96. Westhafen
  97. Wilmersdorfer Straße
  98. Wittenau
  99. Wittenbergplatz (nur 2 Bahnsteige)
  100. Wutzkyallee

101. Zoologischer Garten.

Folgende U-Bahnhöfe sind mit Rampen ausgestattet:

  1. Biesdorf-Süd
  2. Cottbusser Platz
  3. Elsterwerdaer Platz
  4. Hellersdorf
  5. Hönow
  6. Kaulsdorf-Nord
  7. Lewis-Lewin-Straße
  8. Neue Grottkauer Straße
  9. Wuhletal.

Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die vorliegende Prioritätenliste des U-Bahn-Aufzugspro- gramms 2017-2020 insgesamt? Wird der Investitionsbe­darf für die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U- Bahnhöfe weiterhin auf 65 Mio. € beziffert, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 angegeben?

Frage 5: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die einzelnen U-Bahnhöfe aus der Prioritätenliste 2017-2020? Bitte nach U-Bahnhöfen aufschlüsseln.

Antwort zu 4 und 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Investitionsbedarf (Schätzkosten) mit Bearbeitungs­stand 2015 stellt sich wie folgt dar:

Parchimer Allee Karl-Marx-Straße Grenzallee Zwickauer Damm

0,9

  1.  1,8

1.3

U-Bahnhöfe in Friedrichshain-Kreuzberg

5,3

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Platz der Luftbrücke

3,2

Schlesisches Tor

2,6

Gneisenaustraße

1,2

Moritzplatz

2,0

Görlitzer Bhf.

2,6

Schönleinstraße

1,5

Möckernbrücke

6,9

U-Bahnhöfe in Mitte

20,0

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Afrikanische Straße

1,5

Jannowitzbrücke

2,8

Seestraße

2,5

Nauener Platz

2,2

Pankstraße

1,7

Mohrenstraße

2,2

Rosa-Luxemburg-Platz

2,2

Birkenstraße

3,5

Heinrich-Heine-Straße

2,3

Hansaplatz

1,1

Kurfürstenstraße

0,8

Klosterstraße

1,9

Hausvogteiplatz

2,5

Weinmeisterstraße

2,5

U-Bahnhöfe in Tempelhof-Schöneberg

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Yorckstraße

2,3

Friedrich-Wilhelm-Platz

1,6

Bayerischer Platz

2,3

Alt-Tempelhof

2,4

Eisenacher Straße

1,6

Rathaus Schöneberg

0,8

Viktoria-Luise-Platz

0,8

Westphalweg

2,5

 

14,3

U-Bahnhöfe in Charlottenburg-

Wilmersdorf

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Jakob-Kaiser-Platz

2,1

Spichernstraße

4,2

Adenauerplatz

2,1

Blissestraße

2,5

Ernst-Reuter-Platz

2,2

Kaiserdamm

2,6

Mierendorffplatz

1,6

Halemweg

1,8

Sophie-Charlotte-Platz

1,8

Güntzelstraße

2,4

Deutsche Oper

3,6

Neu-Westend

1,7

Augsburger Straße

2,2

Rüdesheimer Platz

1,5

Konstanzer Straße

1,4

U-Bahnhöfe in Steglitz-Zehlendorf

33,7

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Oskar-Helene-Heim

1,3

Schlossstraße

2,4

Thielplatz

1,5

Podbielskiallee

0,9

U-Bahnhöfe in Reinickendorf

6,1

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Kurt-Schumacher-Platz

1,7

Holzhauser Straße

3,1

Residenzstraße

2,9

Franz-Neumann-Platz

1,7

Borsigwerke

1,6

U-Bahnhöfe in Spandau

11,0

Investitionsvolumen in Mio. EUR

Siemensdamm

1,9

Zitadelle

5,1

Rohrdamm

1,4

Altstadt Spandau

1,9

Paulsternstraße

1,6

 

13,8

Gesamtinvestitionen 2016-2020:                             132,0

Der im Jahr 2013 ausgewiesene Investitionsbedarf in Höhe von 65 Mio. Euro basierte teilweise auf älteren Zahlen und Plänen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Detailplanung für die Umrüstung der noch ausstehenden U-Bahnhöfe mit Aufzügen. Mittlerweile gibt es für alle noch umzurüstenden U-Bahnhöfe Detail­planungen, so dass der Investitionsbedarf korrigiert wurde und nun auf 132,0 Mio. Euro beziffert wird.“

Frage 6: Wer bestimmt über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung der Barrierefreiheit innerhalb der beiden Blöcke der Prioritätenliste für 2017-2020 (Block I und II)? Stehen die Zeiträume zur Herstellung der Barriere­freiheit für einzelne U-Bahnhöfe aus Block I (2017-2018) bereits fest? Wenn ja, bitte angeben.

Antwort zu 6: Die Zuordnung zu den Blöcken I und II der Prioritätenliste 2017-2020 für den Einbau von Aufzü­gen in U-Bahnhöfen erfolgte streng nach dem Votum der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um­welt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barriere­frei“ gemeinsamen mit der Senatsverwaltung für Gesund­heit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Lan­desbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG. Die Prioritätenliste 2017-2020 wurde im Juni 2013 beschlossen.

Über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung ent­scheidet die BVG in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien. Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen Bauvorhaben werden ausgenutzt.

Frage 7: Wird 2020 aus Sicht des Senats die vollstän­dige Barrierefreiheit aller Berliner U-Bahnhöfe erreicht sein?

Antwort zu 7: Es ist das Ziel des Landes Berlin und der BVG bis Ende 2020 die vollständige Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe zu erreichen. Die BVG bereitet zurzeit planerisch alle fehlenden Aufzüge vor, um zeitnah die erforderlichen Planrechtsverfahren beantragen zu können. Es ist in Abhängigkeit von der Finanzierung zu prüfen, ob die barrierefreie Ausstattung einzelner U-Bahnhöfe zeit­lich vorgezogen werden kann.

Berlin, den 08. Februar 2016

In Vertretung R. L ü s c h e r

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2016)

barrierefrei + Bahnhöfe: Erneuerung und Austausch der Aufzüge am Bahnhof Fürstenwalde (Spree) in der Zeit vom 10. Februar bis voraussichtlich 15. April Zugang zum Bahnsteig durch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht oder nur bedingt möglich, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/10749174/Erneuerung_und_Austausch_der_Aufzuege_am_Bahnhof_Fuerstenwalde.html

Wegen der #Erneuerung und des #Austauschs der #Aufzüge am Bahnhof #Fürstenwalde (Spree) in der Zeit vom 10. Februar bis voraussichtlich 15. April ist der Zugang zum Bahnsteig durch #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht oder nur bedingt möglich.

Ab 10. Februar werden zunächst parallel der Personenaufzug am P+R Nord und der Personenaufzug zum Bahnsteig Gleis 2/3 erneuert. Im Anschluss erfolgt die Erneuerung des Aufzuges zum Gleis 1.

Reisende mit eingeschränkter Mobilität werden gebeten auf die Nachbarbahnhöfe Hangelsberg und Berkenbrück auszuweichen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine alternative Verbindung zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.

barrierefrei + Bahnhöfe: U- und S-Bahnhöfe Vandalismus führt zu immer mehr defekten Aufzügen in Berlin, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/u–und-s-bahnhoefe-vandalismus-fuehrt-zu-immer-mehr-defekten-aufzuegen-in-berlin,10809148,33675478.html

Immer wieder gibt es #Störungen bei #Aufzügen in #U- und #S-Bahnhöfen. Darauf hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Qualitätsbericht hingewiesen. Meist ist #Vandalismus an Störungen schuld.
Sie sind nicht nur für #Rollstuhlfahrer wichtig. Auch Eltern mit #Kinderwagen, Reisende mit großem #Gepäck und #Senioren nutzen gern Aufzüge in U- und S-Bahnhöfen. Allerdings gibt es immer wieder Störungen – und bei einzelnen Aufzügen sehr lange Ausfallzeiten. Darauf hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in seinem jüngsten Qualitätsbericht hingewiesen. „Im Sinne der Fahrgäste ist eine schnellere Inbetriebnahme anzustreben.“

Von den 228 Aufzügen, die von der DB Station & Service betrieben werden, waren im vergangenen November 218 betriebsbereit. „Die Verfügbarkeit erreichte einen Wert von 95,5 Prozent“, so der Verbund. Im selben Monat des Vorjahres lag er noch bei 96,5 Prozent. In 19 Prozent der Fälle dauerte es mehr als sieben Tage, bis Störungen behoben wurden. In 25 Prozent der Fälle vergingen drei bis sieben, in 34 Prozent bis zu drei Tage. 22 Prozent der Ausfälle wurden am selben Tag beseitigt.
Im Fahrstuhl gefangen

Im Qualitätsbericht nennt der Verbund Aufzüge, die im November unangenehm auffielen. So war die Anlage im S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg erst vier und dann sechs Tage gestört. Zudem gab es kurzzeitige Störungen und Personenbefreiungen. Der „People Mover“, der 2003 montiert wurde, sieht wie ein Portalkran aus. Die Kabine fährt an einem Pfeiler nach oben, schwebt unter einer Brücke über die S 3 hinweg und gleitet an einem zweiten Pfeiler nach unten. Eine Personenbefreiung wurde auch von dem Aufzug gemeldet, der im Bahnhof Gesundbrunnen zum S-Bahnsteig an den Gleisen 1 und 2 fährt.

Meist ist Vandalismus an Störungen schuld. Auf ihren Internetseiten informieren die S-Bahn und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) über Ausfälle. Die Website www.brokenlifts.org fasst die Informationen zusammen. Danach waren am Freitag 14 Aufzüge nicht funktionsfähig.

Am Freitag ging im U-Bahnhof Haselhorst (U 7) ein Aufzug in Betrieb. Er hat 1,9 Millionen Euro gekostet. Bei der BVG sind jetzt 110 U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar.

barrierefrei + Bahnhöfe: Neuer Aufzug am U-Bahnhof Haselhorst, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1900

Seit dem heutigen Freitag, den 29. Januar 2016, verbindet am #U-Bahnhof #Haselhorst ein #Aufzug den Bahnsteig mit dem Straßenland. Damit ist die 1984 eröffnete Station der Linie U7 ab sofort einer von insgesamt 110 #stufenlos erreichbaren BVG-Bahnhöfen.
Im Zuge des #barrierefreien Ausbaus wurde auch ein #Blindenleitsystem einge-baut, die Höhe der Bahnsteigkante angepasst und ein neuer Natursteinbelag verlegt. Die Kosten belaufen sich auf 1,9 Millionen Euro.
Voraussichtlich noch bis ins Frühjahr werden auf dem U-Bahnhof Haselhorst Restarbeiten im Zusammenhang mit dem Aufzugseinbau und der Grundin-standsetzung durchgeführt: Die feste Zugangstreppe neben dem Aufzug er-hält einen neuen Belag. Die Bahnhofsdecke bekommt einen neuen Anstrich, die vorhandenen Deckenelemente werden gereinigt. Und an der Oberfläche wird noch der Weg zum neuen Aufzug gepflastert.
Fahrgäste der U6 hatten bereits Mitte Januar Grund zur Freude: Seitdem ist der Aufzug auf dem U-Bahnhof Oranienburger Tor nach einer Modernisierung wieder in Betrieb.

Barrierefreie Straßen in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie wird der nach § 7 des Berliner Straßen-gesetzes bestehende gesetzliche Auftrag, die Belange von Menschen mit #Behinderungen zu berücksichtigen, im Verwaltungshandeln bei der #Unterhaltung und Anlage von Straßen und Wegen umgesetzt?
Frage 3. Inwieweit greifen die Ausführungsvorschrif-ten zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) auch bei der #Reparatur von Straßen und wie ist der Begriff der „#Herstellung“ laut AV konkret zu verstehen?
Antwort zu 1 und 3: Gemäß § 7 des Berliner Straßen-gesetzes sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Trägers der Straßenbaulast so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. In diesem gesetzlichen Rahmen werden auch die Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des öffentli-chen Straßenlandes umgesetzt. Die bau- und entwurfs-technischen Details der barrierefreien Straßenraumgestal-tung sind in den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Ber-liner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) in der Fassung vom 16. Mai 2013, veröf-fentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 25, S. 1084. Ergän-zende Regelungen finden sich in den Richtlinien, Emp-fehlungen und Hinweisen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die den bundesweit gelten-den Stand der Technik beinhalten. Hier sind insbesondere die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu nennen, die im Land Berlin verbindlich eingeführt wurden. Die vorgenannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dienen bei Geh- und Radwegen, für die Berlin Träger der Baulast ist, als planerische bzw. bauliche Vor-gabe. Somit sind die Belange von Menschen mit Behinde-rungen grundsätzlich bei der Anlage von Straße und We-gen sowie bei deren Unterhaltung immer zu berücksichti-gen.
Der Begriff „Herstellung“ wird in den AV Geh- und Radwege im Zusammenhang mit technischen Bauvor-schriften verwendet, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt für den Straßenbau im Land Berlin eingeführt wur-den. Er beschreibt hier den Neubau und die grundhafte Erneuerung von Befestigungen im Bereich von Geh- und Radwegen. Nicht darunter fallen Leistungen zur Beseiti-gung von kleinflächigen Schadstellen (Reparaturarbeiten), die im Rahmen der Straßenüberwachung festgestellt und zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands ausgeführt werden (laufende Unterhaltung). Diese führen in der Regel nicht zum Umbau oder zur baulichen Ver-änderung eines Geh- oder Radweges.
Frage 2: Wie viele #Straßenkilometer und welcher #Straßenanteil gelten als im Sinne des Berliner Straßenge-setzes #barrierefrei errichtet und umgebaut?
Antwort zu 2: Das Land Berlin führt keine Statistik über den Bestand des öffentlichen Straßenlandes, aus der Aussagen zur Beantwortung dieser Frage abgeleitet wer-den können.
Die detaillierten Festlegungen zur barrierefreien Ge-staltung des öffentlichen Straßenlandes wurden erstmals 1994 unter Beteiligung der Behindertenverbände zur Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter als auch blinder sowie sehbehinderter Menschen vereinbart und als „Berliner Standard“ in die damaligen AV Geh- und Radwege aufgenommen. Somit müssen seit diesem Zeitpunkt die Aspekte der barrierefreien Straßenraumge-staltung bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland beachtet und umgesetzt werden.
Frage 4: Wie wird die im Berliner Straßengesetz for-mulierte Anforderung einer Auftrittshöhe von in der Re-gel 3 Zentimetern für Straßenkreuzungen, Straßenein-mündungen und sonstige für den Fußgängerverkehr be-stimmte Übergangsstellen im bestehenden eingehalten?
Antwort zu 4: Abweichungen von den in den AV Geh- und Radwege genannten Auftrittshöhen sind nur bis zur maximalen Höhentoleranz gemäß der technischen Norm des verwendeten Bordsteins zulässig. Diese betra-gen 5 mm bei Betonborden und bis zu 10 mm bei Natur-steinborden.
Frage 5: Formulieren das Land bzw. die Bezirke in Ausschreibungen darüber hinaus zusätzliche Anforderun-gen an die Barrierefreiheit des Straßenraumes, und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Außer den in den AV Geh- und Radwe-ge formulierten Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes gibt es weitere diesbezüg-liche Standards, die beispielsweise für den Bau und Be-trieb von Lichtsignalanlagen oder bei der Herstellung von Straßenbahnanlagen zu beachten sind. So sind bereits seit Ende der 90er Jahre alle Neu- und Ersatzbauten von Lichtsignalanlagen barrierefrei mit Blindensignalisierung auszustatten.
Frage 6: Wie wird die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bezogen auf barrierefreien Stra-ßenraum in Berlin umgesetzt, wer kontrolliert die Einhal-tung und wie werden Abweichungen begründet?
Antwort zu 6: Die RASt 06 wurde mit dem Rund-schreiben vom 03. Dezember 2007 im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt. Sie behandeln alle wesentlichen Aspekte des Entwurfs und der Gestaltung von innerstädtischen Erschließungs- und Hauptverkehrs-straßen, wobei das Thema Barrierefreiheit nicht gesondert betrachtet wird. Im Einführungserlass ist geregelt, dass ein Abweichen von den Festlegungen der RASt 06 immer dann geboten ist, wenn die aus der Abwägung entwickelte Lösung den konkurrierenden Belangen insgesamt besser gerecht wird. Die konkreten Festlegungen in den AV Geh- und Radwege sind hierbei zu beachten und bedürfen bei Abweichungen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Frage 7: In welcher Form besteht ein berlinweites bzw. bezirkliches Monitoring über den Zustand, den Sa-nierungsbedarf und die Barrierefreiheit des öffentlichen Straßenlandes?
Antwort zu 7: Die Verantwortung für den verkehrssi-cheren Zustand und den Erhalt der Bausubstanz Berliner Straßen ist auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke aufgeteilt. Die regelmäßige Befahrung und Kontrolle der im Zuständigkeitsbereich der Senats-verwaltung liegenden Strecken des Bundesfernstraßennet-zes (Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf Kosten und entsprechend des Regelwerkes des Bundes ausge-führt. Die routinemäßige Überwachung der Berliner Stadtstraßen ist durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Kontrolle des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Stra-ßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 geregelt. Daraus leiten sich Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrs-sicherungspflicht sowie kurz und mittelfristige Sanie-rungs- und Erhaltungsmaßnahmen ab. Zur Erfassung der Barrierefreiheit werden dabei [in der Regel] die akuten Veränderungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. Auf-grabungen, Sondernutzungen) erfasst und sich daraus ergebene notwendige Maßnahmen veranlasst.
Derzeit wird ein berlinweites Erhaltungsmanagement (EMS) für die Stadtstraßen aufgebaut. Für dieses wird gegenwärtig die netzweite Zustandserfassung (Ersterfas-sung) durchgeführt. Jedoch wird dieses Werkzeug erst mit Vorliegen der nächsten Erfassungskampagne voll wirk-sam. Ein Ziel der berlinweiten Erfassung des öffentlichen Straßenlandes ist es, ein Reiseinformations- und Zielfüh-rungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen (m4guide) zu schaffen, das auf den erforderlichen Infor-mationen zur Barrierefreiheit beruhen wird.
Frage 8: In wie vielen Fällen bestehen derzeit Anord-nungen, bis zur Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszu-schließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustands der Straße zu sorgen (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 8: Unter der Annahme, dass sich die Fra-gestellung auf die derzeit in den einzelnen Berliner Bezir-ken bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Tempobeschränkungen oder Hinweisen hinsichtlich der vorhandenen Straßen- und Gehwegschäden bezieht, wur-den die einzelnen Bezirke dazu schriftlich befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sind in der folgenden Auflistung zusammengestellt:
Bezirk Mitte
9 Hinweise auf Straßenschäden
11 Hinweise auf Gehwegschäden
Bezirk Neukölln
10 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbeschrän-kungen
Bezirk Lichtenberg
4 Straßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
40 Straßen[abschnitte] mit Hinweisen auf Geh-wegschäden
Bezirk Spandau
4 Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
2 Straßenabschnitte mit Verkehrsverbot für Lkw
diverse unbefestigte Straßen in West-Staaken mit Ge-schwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h
Frage 9: Welche finanziellen Mittel stehen dem Land und den Bezirken für den barrierefreien Straßenumbau in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, wie hoch wa-ren die Ansätze 2012 bis 2015 und wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2015?
Antwort zu 9: In den Jahren 2016 und 2017 stehen dem Land jährlich 1,75 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung (Kapitel 1270, Titel 521 22). Die Bezirke hatten und haben in den Jahren 2012 bis 2017 keine gesondert ausgewiesenen finanziellen Mittel für den barrierefreien Straßenumbau. Das Land und die Bezirke führen allgemeine Straßenumbaumaßnahmen und Straßeninstandsetzungsarbeiten grundsätzlich barrierefrei aus. Wie hoch der finanzielle Anteil der Barrierefreiheit an den Gesamtkosten von Straßenumbaumaßnahmen ist, wird nicht erfasst.
Speziell für den barrierefreien Straßenumbau standen dem Land in den Jahren 2012 und 2013 jährlich 1 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden 741 T € bzw. 780 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt. 2014 und 2015 standen dem Land jährlich 1,35 Mio. € für den barrierefreien Straßenumbau zur Verfügung. Davon wurden 779 T € bzw. 597 T € für Bordsteinabsenkungen eingesetzt.
Berlin, den 30. Dezember 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2016)