Bahnverkehr + Regionalverkehr: Schienenverkehrsentwicklung – und was unternimmt der Senat in Sachen Schienenverkehrslärm? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft u.a. Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 8. (3., 4., 8. teilweise Deutsche Bahn AG) wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele Güterzüge waren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 auf dem #Innenring unterwegs? Wie viele der #Güterzüge sind dabei in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf der Strecke? Welche weitere Entwicklung erwartet der Senat?
Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Wir haben Zahlen für zwei verschiedene Betriebsstellen auf dem Berliner Innenring erfasst, in Berlin-Moabit auf dem nordwestlichen Innenring und in Berlin-Greifswalder Straße auf dem nordöstlichen Innenring. In Berlin-Moabit waren im Jahr 2013 täglich rund 33 Güterverkehrszüge unterwegs, davon im Schnitt elf Züge in der Zeit zwi-schen 22 und 6 Uhr. 2014 waren es im Schnitt 38 Güter-verkehrszüge, davon 14 zwischen 22 und 6 Uhr. Im ver-gangenen Jahr fuhren auf dem Streckenabschnitt in Mo-abit durchschnittlich 34 Güterverkehrszüge, davon 13 zwischen 22 und 6 Uhr.
Für Berlin-Greifswalder Straße ergibt unsere Auswer-tung für 2013 eine durchschnittliche Zugzahl von zehn Güterverkehrszügen am Tag, davon vier in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für 2014 sind es 13 Güterverkehrszüge am Tag, fünf davon zwischen 22 und 6 Uhr und für das Jahr 2015 durchschnittlich elf Züge im Güterverkehr am Tag, davon vier zwischen 22 und 6 Uhr. Eine Prognose für die nächsten Jahre können wir nicht geben.“
Frage 2: Wie wird sich dadurch das #Lärmaufkommen entwickeln? In welchem Umfang, ggf. wo, ist die An-wendung von Techniken zur #Lärmpegelminderung ge-plant, wie beispielsweise die Nutzung von LL-Bremssohlen, Schienenschmiereinrichtungen, High Speed Grinding oder auch niedrigen Schallschutzwänden in der Höhe von 55-74cm, die laut Lärmaktionsplan spürbare Pegelminderungen erzielen würden? Sind neue Bauvor-haben zum Einbau von Schienenabsorbern geplant?
Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Bei den innovativen Techniken zur Lärmpegelminderung muss zwischen Techniken an Fahrzeugen und an der Infrastruktur unterschieden werden. Die Nutzung von LL-Bremssohlen ist eine Fahrzeugausrüstung und wird im Zuge des Lärmschutzprogramms DB 2020 verfolgt. Ak-tuell gibt es an der Infrastruktur der DB Netz AG in Ber-lin insgesamt 60 Schienenschmierapparate, die alle an S-Bahnstrecken eingebaut sind. An der Infrastruktur auf dem Innenring sind derzeit keine Maßnahmen zur Lärm-pegelminderung wie Schienenschmiereinrichtungen, High Speed Grinding (Schienenschleifen in zusätzlichen BÜG-Abschnitten) oder niedrige Schallschutzwände geplant. Es erfolgte im Jahr 2010 im Rahmen des Konjunkturpro-gramms II der Einbau von Schienenschmiereinrichtungen in Kombination mit Schienenstegdämpfern im Abschnitt zwischen Schönhauser Allee und Prenzlauer Allee. Wei-tere Maßnahmen sind an der Bestandsstrecke nicht vorge-sehen.“
Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand bei der Wiederher-stellung des südlichen Innenrings? Wie wird das Thema Lärm dabei berücksichtigt?
Wie wirkt der Senat auf die Bahn ein, hier nachts kei-ne oder zumindest wenige Güterzüge verkehren zu las-sen?
Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Die seit 1878 existierende Fernbahnstrecke auf dem südlichen Berliner Innenring zwischen Berlin-Halensee und Berlin-Tempelhof ist seit dem Jahr 2001 nicht mehr durchgängig befahrbar. Nun wurde im August 2015 mit den Bauarbei-ten an den Eisenbahnüberführungen Gotenstraße und Blissestraße mit ersten Maßnahmen begonnen, die Vo-raussetzungen für eine Wiederaufnahme des planmäßigen Verkehrs ab Ende 2016 schaffen. In einer ersten Baustufe wird die durchgängige Befahrbarkeit der Strecke wieder hergestellt und dabei keine maßgebliche Änderung an der Strecke durchgeführt. Daher besteht hier auch kein An-spruch auf Lärmvorsorge gemäß geltenden Recht (16. BImSchV).
Zukünftig ist geplant, den gesamten Streckenabschnitt zu #elektrifizieren, womit leisere Elektrolokomotiven auf dem Streckenabschnitt eingesetzt werden können. Mit diesem Schritt ist eine maßgebliche Änderung der Infra-struktur verbunden und ein Anspruch auf #Lärmvorsorge begründet. Erfordernis und Umfang werden im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens durch die zuständigen Behörden ermittelt.
Ein Nachtfahrverbot für Güterzüge wird von der DB Netz AG nicht geplant oder umgesetzt. Die Umsetzung würde erhebliche negative Auswirkungen nach sich zie-hen. Dies würde zu Kapazitätsverlusten führen. Zugtras-sen könnten nicht oder nicht mehr nachfragegerecht an-geboten werden. Dies hätte Folgewirkungen für die Nut-zung des gesamten Schienennetzes. Letztendlich würde dies den Schienengüterverkehr erheblich schwächen. Die Verlagerung der Transporte auf andere Verkehrsträger wäre die Folge. Es ergibt sich lediglich eine Verschiebung der Lärmbelastung in die Tagesstunden und keine Redu-zierung. Hinzu kommen zahlreiche offene rechtliche Fragen hinsichtlich der Einschränkung der Verfügbarkeit von Schienenwegen. Alle Anstrengungen sollten deshalb darauf gerichtet sein, den Lärm zu mindern und gleichzei-tig die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu erhalten.“
Bei den kontinuierlich stattfindenden Treffen zwi-schen Bahn und dem Land Berlin werden regelmäßig Konflikte durch Lärm des Schienengüterverkehrs in der Nacht thematisiert und auf bestehende Konfliktpotenziale hingewiesen. Dies betrifft das gesamte Stadtgebiet, damit auch den Bereich des südlichen Innenrings.
Allerdings besitzt der Berliner Senat keinerlei direkte Einflussmöglichkeit auf die reale Trassenvergabe. Diese Aufgabe obliegt allein und ausschließlich der Bahn. Eine Steuerungsmöglichkeit besteht daher für das Land nicht.
Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Initiativen zur Verringerung des nächtlichen Schienenverkehrslärms von Güterzügen und zur Umrüs-tung von Güterwagen? Wie ist der aktuelle Stand der Maßnahmen des nationalen Lärmsanierungsprogramms, die Berlin zu Gute kommen?
Antwort zu 4: Ein wesentlicher Beitrag zur Verringe-rung des nächtlichen Schienenverkehrslärms von Güter-zügen durch die Umrüstung der Graugussbremsen auf „leise“ Bremsen ist zu erwarten. Laut Antwort der Bun-desregierung auf die Kleine Anfrage 18/6494 vom 28.10.2015 waren am 02.10.2015 im nationalen Fahr-zeugregister ca. 173.000 Güterwaggons gelistet. Im Be-stand sind ca. 21.100 Neuwagen mit Bremssohlen (K-Sohlen), weitere 9.300 Wagen sind auf Verbundstoffsoh-len (LL-Sohlen) umgerüstet.
Zum aktuellen Stand der nationalen und europäischen Initiativen zur Verringerung des nächtlichen Schienen-verkehrslärms von Güterzügen und zur Umrüstung von Güterwagen verweist der Senat auf seine nach wie vor aktuelle Antwort zu Frage 4 Drs. 17/12834 vom 13.12.2013. Dem hinzuzufügen ist, dass die Bundesregie-rung die Mittel für die Lärmsanierung an Schienenwegen seit 2014 von 100 auf 130 Mio. € pro Jahr erhöht hat.
Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm ist ein Programm des Bundes, nicht der Deutschen Bahn. Damit kann Schallschutz an bestehenden Eisenbahnstrecken realisiert werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Lärmsanie-rungsmaßnahme sind in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ geregelt.“
Frage 5: Wird sich der Senat der Forderung der Ver-kehrs- und Umweltministerien der vier Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Rhein-land-Pfalz gegenüber dem Bund anschließen, im Interesse der Anwohnerschaft von stark belasteten Güter-bahnstrecken schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage für Betriebsbeschränkungen zu schaffen, die u.a. Geschwin-digkeits- und Nachtfahrbeschränkungen für überlaute Güterwagons festschreiben soll?
Antwort zu 5: Der Senat unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung im Rahmen ihres Koalitionsvertra-ges, den Schienenlärm bis 2020 deutschlandweit zu hal-bieren. Dazu soll der Umrüstungsstand von Güterwagen auf lärmmindernde Bremsen im Jahr 2016 evaluiert wer-den. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet ist, will die Bundesregierung ordnungsrechtli-che Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken um-setzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen. Diese Evaluierung liegt noch nicht vor. Für den Fall, dass der Umrüstungsgrad nicht in dem beschrie-benen Maße erreicht wird, unterstützt der Senat ordnungs-rechtliche Maßnahmen zu Betriebsbeschränkungen.
Frage 6: Wird sich der Senat mit Blick auf den Lärm-schutz, insbesondere an der Stettiner Bahn, mit dem Nachbarland Brandenburg in Verbindung setzen mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorgehen der beiden betroffenen Länder in dieser Frage abzustimmen?
Antwort zu 6: Im Bereich der Stettiner Bahn ist konk-ret der Abschnitt Berlin-Pankow – Berlin-Blankenburg im Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes ent-halten. Eine Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt voraussichtlich ab 2017. Für den Abschnitt Berlin-Blankenburg bis Berlin-Karow wird derzeit ein Planfest-
stellungsverfahren durchgeführt. Hiermit ist auch die Sicherstellung eines Lärmschutzes gemäß den Vorschrif-ten der 16. Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz verbunden.
Der Abschnitt Berlin-Karow bis Landesgrenze ist im Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten. Dieser Abschnitt hat allerdings eine geringere Priorität, so dass eine Lärmsanierung voraussichtlich erst ab 2024 möglich sein wird. Der Berliner Senat hat die Deutsche Bahn be-reits um ein Vorziehen dieser Maßnahme gebeten. Dies wurde bisher aber mit Verweis auf die bundesweit gelten-de Prioritätenliste abgelehnt.
Seitens des Landes Brandenburg sind keine Initiativen bekannt. Ein gemeinsames Vorgehen mit dem Land Brandenburg wurde bisher nicht vorgenommen, da eine Änderung der Sachlage in diesem Fall nicht erwirkt wer-den würde.
Frage 7: Welches Ergebnis wurde im Rahmen des neuen S-Bahn-Vertrages erzielt in Bezug auf den Erhalt möglichst lärmarmer neuer S-Bahn-Züge?
Antwort zu 7: Im Anhang T „Anforderungen an die Triebzüge“ zum Verkehrsvertrag (veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/download/Anlagen_Verkehrsvertrag_Teil2.zip) sind verschiedene Anforderungen an die Geräuschent-wicklung der neuen S-Bahn-Fahrzeuge festgehalten. Sie beinhalten sowohl konkrete, quantitative Pegelhöchstwer-te als auch Grundsätze, die bei der Konstruktion zu be-rücksichtigen sind.
Die Pegelhöchstwerte für die verschiedenen Betriebs-zustände werden dafür sorgen, dass die neuen Fahrzeuge insgesamt leiser sein werden als nach den europaweit gültigen Grenzwerte der TSI Lärm (siehe ID-Nummer 35 und ID-Nummer 36 im Anhang T) erforderlich.
Die Grundsätze beinhalten z. B. Pflichten zur Be-kämpfung von Lärmquellen, deren Vorkommen und Ur-sachen im Voraus nicht exakt spezifiziert werden konn-ten. Eine solche grundsätzliche Vorgabe gibt es zum Bei-spiel bzgl. der Minimierung des sogenannten Kurven-quietschens, dessen Auftreten von komplexen Wechsel-wirkungen zwischen Fahrzeug und Infrastruktur abhängt, wie mehrere Bahnexperten im Rahmen der Markterkun-dung und Verhandlungstermine unabhängig voneinander ausgeführt hatten. Hierzu ist von der S-Bahn GmbH noch ein Paket mit konkreten Maßnahmen vorzulegen (siehe ID-Nummer 39 im Anhang T).
Ergänzend ist hervorzuheben, dass vertraglich nicht nur Vorgaben für Neufahrzeuge aufgestellt, sondern auch die Geräuschentwicklung alternder Fahrzeuge berücksich-tigt werden. In der Anlage LM „Messung der Lärmemis-sionen“ zum Verkehrsvertrag (veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/download/Anlagen_Verkehrsvertrag_Teil1.zip) sind außerdem die Messverfahren festgelegt, womit die Einhaltung der Vorgaben überprüft werden kann. Eine Nichteinhaltung der Vorgaben führt zu genau definierten Minderungen der Vergütung.
Die ausführlichen Vorgaben sind im Abschnitt „Ge-räuschstandards“ von Anhang T dargestellt (siehe ID-Nummern 35 ff.).
„Konkret müssen die neuen S-Bahn-Fahrzeuge folgende Pegelhöchstwerte einhalten:
Vorgabe
TSI Noise
Standgeräusch
60db(A)*
68 db(A)
Anfahrgeräusch
77 db(A)*
82 db(A)
Vorbeifahrtgeräusch
79 db(A)/81 db(A)**
81 db(A)
* plus Alterungszuschlag von 1 db(A) nach 5 Jahren nach Inbetriebnahme des jeweiligen Fahrzeugs, von 2 db(A) nach 8 Jahren nach Interiebnahme und von 3 db(A) nach 11 Jahren nach Inbetriebnahme
** 79 db(A) für die TSI-Messfahrt/ 81 db(A) für die Überprüfungsmessungen“
Frage 8: Sind im Rahmen der Sanierung der S-Bahn-Züge der Baureihen 480, 481 und 485 für rund 300 Milli-onen EUR Lärmverminderungsmaßnahmen vorgesehen?
Antwort zu 8: Die Deutsche Bahn AG antwortet: „Ei-ne Reihe von Ertüchtigungsmaßnahmen, die Gegenstand der noch abzuschließenden Übergangsverträge sind und auf die sich das Land Berlin und die S-Bahn Berlin GmbH bereits fachlich verständigen konnten, werden durch Erneuerung von Verschleißteilen für die Restle-bensdauer der Bestandsfahrzeuge lärmmindernd wirken. Darunter fallen beispielsweise die Aufarbeitung der Rad-satzgetriebe bei der BR480, die Aufarbeitung der Schrau-benluftpresser bei der BR 480 oder Substitution von Ein-zelkomponenten bei den Luftversorgungsanlagen bei der BR 485.“
Die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 und 485 werden zur Sicherstellung des stabilen Weiterbetriebs über das Jahr 2017 hinaus bis zur vollständigen Verfügbarkeit der Neufahrzeuge ertüchtigt. Die durch die S-Bahn Berlin GmbH konzipierten und mit den Ländern vereinbarten Ertüchtigungsmaßnahmen verfolgen ausschließlich das Ziel der Gewährleistung der technischen Zuverlässigkeit der Fahrzeuge dieser Altbaureihen im befristeten Weiter-betriebszeitraum unter Wahrung des Bestandsschutzes. Hierbei sind keine Maßnahmen explizit zur Lärmminde-rung vorgesehen.
Die Fahrzeuge der Baureihe 481 sollen noch für einen längeren Weiterbetriebszeitraum im S-Bahn-Netz einge-setzt werden. Bei der im Rahmen der Schriftlichen Anfra-ge Nr. 17/17667 angegebenen Aufwandsschätzung der S-Bahn Berlin GmbH zur Langlebigkeitsertüchtigung der Fahrzeuge der Baureihe 481 sind keine Lärmminde-rungsmaßnahmen enthalten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Verhandlungen mit der S-Bahn Berlin GmbH über den Einsatz und die Ertüchtigungsmaßnahmen der Baureihe 481 erst in den nächsten Monaten erfolgen. Hierbei sollen u. a. auch Lärmminderungsmaßnahmen diskutiert werden.
Frage 9: Welche Maßnahmen wurden bei der Vergabe der S-Bahn vertraglich festgelegt zur Lärmvermeidung im Sinne des Lärmaktionsplans 2013-2018? Ist beispielswei-se der Einbau von Radschallabsorbern und der Entdröh-nung des Drehgestellrahmens vorgesehen, die schon im Lärmaktionsplan 2008 empfohlen wurden, aber aus Kos-tengründen seinerzeit von der S-Bahn Berlin abgelehnt worden sind?
Antwort zu 9: Die oben benannten Geräuschstandards in Anhang T wurden als sogenannte funktionale Vorga-ben ausgestaltet. Das bedeutet, dass die zu erreichenden Ziele (hier: maximaler Geräuschpegel für die verschiede-nen Betriebszustände, siehe obige Antwort zu Frage 7) vorgegeben wurden, und nicht einzelne Maßnahmen die zum Erreichen dieser Ziele erforderlich sind.
Berlin, den 24. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)

Bahnverkehr: Bahn präsentiert geplanten Lärmschutz für Pankow Anwohner werden am Dienstag, 8. März, im Rathaus Pankow informiert, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/10828024/Bahn_praesentiert_geplanten_Laermschutz_in_Pankow.html

Die Deutsche #Bahn wird am 8. März die Ergebnisse des #schalltechnischen Gutachtens sowie die #Schallschutzmaßnahmen für #Pankow präsentieren. Anwohner können ihre Fragen unmittelbar an die Ingenieure der Projektleitung richten.

Im Rahmen des Programms „#Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ sorgt die Bahn in Berlin-Pankow für aktiven und passiven Schallschutz. Dabei werden, voraussichtlich ab dem 3. Quartal nächsten Jahres, entlang der Strecken Berlin Gesundbrunnen–Stralsund und Berlin Nordbahnhof–Bernau  mehrere #Lärmschutzwände errichtet oder schalldämmende Bauteile wie #Lärmschutzfenster und besondere #Lüfter in Wohngebäude eingebaut. Diese Maßnahmen sind beidseitig der Bahnlinie ab #Esplanade/#Dolomitenstraße über den Bahnhof Pankow, den Haltepunkt Pankow-Heinersdorf bis zum nördlichen Ende des Bahnhofes #Blankenburg geplant. 

Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn über 1,1 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von knapp 1.500 Kilometer Schienenstrecke und 55.300 Wohneinheiten investiert. Über 610 Kilometer Schallschutzwände wurden errichtet. Auch in diesem Jahr werden weitere rund 100 Kilometer Strecke und über 2.000 Wohnungen Schallschutz erhalten. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken.

Die Informationsveranstaltung für Anwohner und Interessierte findet am Dienstag, 8. März 2016, 17 Uhr, Rathaus Pankow, Großer Ratssaal, Breite Straße 24 A-26, 13187 Berlin statt. 

http://www1.deutschebahn.com/laerm/infrastruktur/laermsanierung.html

 

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Bauen bei der Bahn 2016 Mehr Mittel für die Infrastruktur: Größtes Modernisierungsprogramm der Bahngeschichte geht in die zweite Runde – 2016 fließen rund 5,5 Milliarden Euro ins bestehende Schienennetz, aus DB

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/10724978/ubd20160201.html

Erfreuliche Zwischenbilanz nach erstem Jahr • Mit „Zukunft Bahn“ werden ab sofort auch kleinere Maßnahmen in Baukorridoren gebündelt

(Berlin, 1. Februar 2016) Das #größte #Infrastruktur-#Modernisierungsprogramm in der #Bahngeschichte liegt nach dem ersten von insgesamt fünf Jahren voll im Plan. Grundlage für die umfassende #Verjüngungskur von Gleisen, Schwellen, Weichen und Anlagen ist die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (#LuFV II) zwischen Bahn und Bund. Danach stehen zwischen 2015 und 2019 rund 28 Milliarden Euro für das bestehende Netz zur Verfügung – davon allein 12 Milliarden Euro für den Oberbau. Auch 2016 baut die Bahn wieder für ihre Kunden: Rund 5,5 Milliarden Euro werden für eine höhere Verlässlichkeit und Qualität ganz im Sinne des Unternehmensprogramms „Zukunft Bahn“ in die Infrastruktur investiert. In Spitzenzeiten finden 850 Baustellen am Tag statt.

Dr. Roland Bosch, DB Netz-Vorstand Produktion: „Wir haben das größte Modernisierungsprogramm für die Schiene erfolgreich gestartet. Insgesamt werden wir in 2016 rund 200 Millionen Euro mehr für die Modernisierung unserer Schieneninfrastruktur in die Hand nehmen als im vergangenen Jahr. Unser Ziel ist es, die Verfügbarkeit deutlich zu erhöhen.“

In 2016 plant die Bahn die Erneuerung und Instandhaltung von rund 3.200 Kilometern Schienen, 2.000 Weichen, 2,9 Millionen Eisenbahnschwellen und etwa 4 Millionen Tonnen Schotter sowie rund 150 Brücken. Für diese Vielzahl an Maßnahmen ist ein frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmter Baufahrplan unerlässlich.

Dr. Thomas Schaffer, DB Netz-Vorstand Vertrieb und Fahrplan: „Wir wollen für unsere Reisenden und Güterverkehrskunden natürlich so wenig Einschränkungen wie möglich. Dafür haben wir bereits in der Vergangenheit die größten Baumaßnahmen in Korridoren gebündelt. Mit ‚Zukunft Bahn‘ werden wir nun zusätzlich auch verstärkt die kleineren Maßnahmen in Korridore packen. So können wir die Anzahl und Dauer baubedingter Sperrungen weiter reduzieren – und das bei steigendem Bauvolumen. Darüber hinaus kommen neue digitale Lösungen wie der „Sperrzeitenfinder“ zum Einsatz, mit dem wir kurzfristige Baumaßnahmen flexibler planen und damit zusätzliche Einschränkungen für den Schienenverkehr weiter minimieren können.

Nach über 80 Korridoren mit rund 500 Einzelmaßnahmen in 2015 sind in diesem Jahr bundesweit 76 Korridore (plus Ostern und Pfingsten) mit rund 850 Einzelmaßnahmen geplant.

Um sich rechtzeitig und umfassend über Bauarbeiten und Fahrplanänderungen informieren zu können, erhalten Bahnkunden im Internet unter www.bahn.de/ bauarbeiten, am kostenlosen BahnBau-Telefon (0800 599 66 55) und bei den DB-Verkaufsstellen Auskünfte für ihre Reiseplanung. Ergänzend informiert „Max Maulwurf“, der Baustellenbotschafter der DB, mit Plakaten, Broschüren und Aushängen in den Bahnhöfen. Die aktuellen Baustelleninfos gibt es auch für mobile Geräte unter: bauarbeiten.bahn.de/mobil.

Darüber hinaus zeigt das BauInfoPortal unter deutschebahn.com/bauprojekte oder in der DB Netze App für iOS (App Store) und Android (Google Play Store) aktuelle und geplante Baumaßnahmen der Deutschen Bahn im Überblick.

Hinweis an die Redaktionen:

Grafiken, Filmmaterial und ergänzende Informationen rund um das Thema Bauen gibt es im Medienpaket unter: www.deutschebahn.com/bauen2016

Auswahl wichtiger Baustellen 2016

Berlin – Elsterwerda ( – Dresden)

Auf diesem Korridor stehen Arbeiten an Brücken, Weichen und Gleisen, Oberleitungen sowie an der Leit- und Sicherungstechnik an. Dafür sind unter anderem die Fernbahngleise in Marienfelde seit Mitte Dezember 2015 bis Dezember 2016 voll gesperrt.

Eine weitere Totalsperrung ist ab Anfang August zwischen Wünsdorf-Waldstadt und Hohenleipisch vorgesehen. Während dieser Baumaßnahmen werden über den gesamten Zeitraum 22 Fernverkehrszüge pro Tag mit Fahrtzeitverlängerungen bis zu 20 Minuten umgeleitet. Im Nahverkehr fallen zwischen Berlin Schönefeld Flughafen und Königs-Wusterhausen, Jüterbog und Falkenberg sowie Wünsdorf-Waldstadt und Elsterwerda täglich 75 Züge aus.

Saalfeld – Nürnberg und Neubaustrecke Erfurt – Nürnberg (VDE 8.1)

Die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt – Nürnberg (VDE 8.1) sowie deren Anbindung an die Altstrecke Saalfeld – Nürnberg erfordert eine 34wöchige Totalsperrung zwischen Hallstadt und Bad Staffelstein.

Von Mitte Januar bis Anfang September finden gebündelt umfangreiche Brückenarbeiten sowie Bahnsteig- und Gleiserneuerungen statt. Der Fernverkehr der Linie 28 wird ohne Fahrtzeitverlust großräumig über Nürnberg – Würzburg – Fulda – Erfurt – Schnellfahrstrecke – Halle/Leipzig umgeleitet. Im Nahverkehr ist  im Abschnitt Bamberg – Lichtenfeld ein Schienenersatzverkehr unter anderem mit Schnellbussen vorgesehen.

Durch Bündelung weiterer Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Totalsperrung kommt es zu weiteren Einschränkungen im Nahverkehr (z.B. Schienenersatzverkehr)

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation und Marketing
Oliver Schumacher

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Brücke zwischen Berlin Kreuzberg und Schöneberg ausgehängt Yorckbrücken ohne Liebesschwüre, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bruecke-zwischen-berlin-kreuzberg-und-schoeneberg-ausgehaengt-yorckbruecken-ohne-liebesschwuere,10809148,33682566.html

Fünf der 30 #denkmalgeschützten #Brücken über der #Yorckstraße werden abgehängt und #saniert. Ab September sollen sie #Fußgängern und #Radfahrern als sichere Verbindungen zwischen Kreuzberg und Schöneberg dienen. Manch einen packt die Wehmut – denn geheimnisvolle Schriftzüge werden verschwinden.
Seit 25 Jahren, sagt Christoph Schmidt, kenne er die Brücken über der Yorckstraße. Jene Überführungen, über die früher einmal Züge zum Potsdamer und Anhalter Bahnhof fuhren. Fünf der verrosteten und maroden Konstruktionen werden jetzt saniert. Am Samstag wurden die ersten mit einem Riesenkran abgehängt. Ab September sollen sie Fußgängern und Radfahrern als sanierte, sichere Verbindungen zwischen dem Park am Gleisdreieck in Kreuzberg und dem Flaschenhalspark in Schöneberg dienen.
Christoph Schmidt, der Chef der für die Arbeiten verantwortlichen Grün Berlin GmbH, ist am Samstag etwas wehmütig. Als nämlich die tonnenschwere, mehr als 100 Jahre alte Brücke 15 als erste per Kran auf den Tieflader gehoben wird, zeigt er auf einen verblassten Schriftzug: „Morini, ick liebe dir für sempre“ steht dort. „Ich habe beim Autofahren unter den Brücken oft darüber nachgedacht, wer denn damit gemeint sein könnte und ob er oder sie geantwortet hat“, sagt Schmidt. Der Liebesschwur wird nicht mehr aufzuklären sein, denn zu den Sanierungsarbeiten zählt auch die Entfernung der Graffiti, die im Gegensatz zur Stahlkonstruktion nicht unter Denkmalschutz stehen.

Nord-Süd-Grünzug wird komplettiert

Bislang gibt es für Fußgänger und Radfahrer über der Yorckstraße nur die provisorisch hergerichtete Brücke 10, eine vergleichsweise neue Verbindung aus den …

Bahnverkehr + S-Bahn: Bahntrasse durch Lichtenrade – Bürgerinitiative bereitet Klage gegen „Dresdner Bahn“ vor, aus rbb-online.de

 

Die "#Dresdner Bahn" durch #Lichtenrade soll mal den Hauptbahnhof mit dem Flughafen BER verbinden. Doch seit fast 16 Jahren kämpft eine Bürgerinitiative gegen die geplante #Eisenbahntrasse mitten durch den Ortsteil. Das #Eisenbahn-Bundesamt hatte zwar im November die Pläne genehmigt, doch damit wollen sich die Gegner nicht zufrieden geben. Von Vanessa Witzki

Im November letzten Jahres billigte das Eisenbahn-Bundesamt die geplante Bahntrasse durch Berlin-Lichtenrade zum Flughafen BER. Jetzt bereitet die "Bürgerinitiative Lichtenrade Dresdner-Bahn" – wie damals angekündigt – eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Behörde vor, wie der Vorsitzende Manfred Beck rbb online am Mittwoch bestätigte.

Das Eisenbahn-Bundesamt billigte damals die Vorzugsvariante der Deutschen Bahn, die vorsieht, dass zwei Fernbahngleise der sogenannten Dresdner Bahn #oberirdisch durch Lichtenrade geführt werden. Die Bürgerinitiative kämpft seit fast 16 Jahren dafür, die Strecke durch einen #Tunnel zu führen.

Unterlagen werden öffentlich ausgelegt

Gegen das Bauvorhaben "Dresdner Bahn" wollen drei Anwohner aus Lichtenrade klagen, die Bürgerinitiative werde als Nebenkläger auftreten, sagte Manfred Beck.

Doch bevor Klage eingereicht werden kann, müssen zunächst die Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses öffentlich ausgelegt werden. Vom 15. bis 29. Januar sind diese im Rathaus Schöneberg einsehbar, wie eine Mitarbeiterin der Behörde bestätigte. Nach Auslegung, also ab Ende Januar, habe man …

Bahnverkehr + S-Bahn: Interview mit DB-Manager Alexander Kaczmarek „Ich finde uns Berliner liebenswürdig“, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/interview-mit-db-manager-alexander-kaczmarek–ich-finde-uns-berliner-liebenswuerdig-,10809148,33057250.html

Wo sollen in Berlin neue #Bahnstrecken entstehen? Was ist „Stalins Rache“? Was sagt die Bahn #lärmgeplagten Anwohnern? Alexander #Kaczmarek, der neue Konzernbevollmächtigte der #DB für Berlin, im Interview der Berliner Zeitung.
Eine Dose mit Wittenberger „Lutherbrodt“ erinnert daran, dass Alexander Kaczmarek einige Jahre lang in #Sachsen-Anhalt gearbeitet hat. Doch jetzt ist er wieder hier, als Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB) für Berlin. Von seinem Büro hoch oben im 17. Stock des Bahn-Towers am Potsdamer Platz hat der 52-Jährige einen prächtigen Blick auf die Stadt, aus der er stammt – und in der er das nicht immer beliebte Bundesunternehmen DB gegenüber Politikern, Bürgern und Behörden vertritt.

Die DB hat ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. Ihr Tochterunternehmen S-Bahn Berlin GmbH hat die Ausschreibung gewonnen und wird auch in Zukunft den Ring betreiben. Freut Sie das?

Ja! Das freut mich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn. Es freut mich natürlich auch für Berlin und Brandenburg. Wir brauchen dringend Investitionen in neue Züge, und die sind erst nach erfolgtem Zuschlag möglich.

Wäre Konkurrenz für Berlin und auch die DB nicht besser?

Konkurrenz ist immer gut, damit kennt sich die Deutsche Bahn gut aus. Allerdings: Es wäre eine große organisatorische Herausforderung, ein besonderes technisches System wie die S-Bahn unter verschiedenen …

Bahnhöfe + Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Stand Nordkreuz und Turmbahnhof Karower Kreuz, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Vor-haben #Nordkreuz – Karow, 2. #Baustufe? Wann wird mit dem Bau begonnen, wie ist der weitere zeitliche Ablauf und wann wird das Vorhaben voraussichtlich fertig ge-stellt sein? Wie hoch sind die in der Planung bezifferten Kosten für das Vorhaben?
Antwort zu 1: Die DB erläutert:
„Das Bauvorhaben Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustu-fe befindet sich in der Leistungsphase Genehmigungspla-nung. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin wird in 2016 erwartet. Nach dem Vorliegen des Beschlusses soll umgehend mit der Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen be-gonnen werden. Der Baubeginn für die Bauhauptleistun-gen ist in 2017 geplant. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Arbeiten im Bereich Berlin-Blankenburg betreffen. Die Arbeiten nördlich des Karower #Kreuzes sind für 2018-2020 vorgesehen. Der Abschluss aller Ar-beiten ist gemäß der aktuellen Terminplanung für 2021 vorgesehen.“
Frage 2: Gibt es eine Ausführungsplanung für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe?
Antwort zu 2: Die DB teilt mit:
„Mit der Ausführungsplanung soll im 3. Quartal 2016 begonnen werden.“
Frage 3: Ist die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB AG, die Herstellung des Turmbahn-hofs in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzunehmen, umgesetzt worden (Vgl. Drs. 17/10807, Frage 2)? Wenn ja, für wann ist demgemäß die Herstellung des Turmbahnhofs vorge-sehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die Herstellung des Turmbahnhofs Karower Kreuz ist Bestandteil der Länderprogrammliste für das Land Berlin gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB. Sie ist in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bauvor-habens Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe und dem Er-halt des Baurechts für den Turmbahnhof für die LuFV-Periode ab 2020 vorgesehen.
Frage 4: Wie ist der Stand des Planfeststellungsver-fahrens für den #Turmbahnhof Karower Kreuz? Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wann wird mit dem Bau des Turmbahn-hofs Karow begonnen und wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turm-bahnhofs?
Antwort zu 4: Die DB führt aus:
„Für den Turmbahnhof Karower Kreuz wird das Plan-rechtsverfahren nach derzeitigem Stand vsl. 2017 einge-leitet. Nach Erhalt des Baurechts beginnen die Arbeiten. Derzeit geht die DB AG von einer Bauzeit von 3 Jahren aus.“
Frage 5: Welche Einschränkungen sind bei den aus-führenden Bauarbeiten zu erwarten?
Antwort zu 5: Dazu können beim gegenwärtigen Pla-nungsstand noch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 6: Durch welche Straßen wird die #Umgebung an den Bahnhof angeschlossen? Wie viele #Fahrradstellplätze entstehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt mit:
„Die straßenseitige Anbindung des Bahnhofs wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht.“
Frage 7: Wird eine #Verlängerung der #S75 berücksich-tigt um im weiteren zeitlichen Verlauf Kosten und Stre-ckensperrungen zu minimieren? Wenn ja, wie?
Antwort zu 7: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Verlängerung der S75 durch die Freihaltung der dafür benötigten Flächen berücksichtigt.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)

Bahnverkehr: Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahnge-setz durch das #Eisenbahnbundesamt (EBA) von der #Bahnnutzung #freigestellten #Flächen hat das Land Berlin im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung #widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit wel-cher #Begründung?
Antwort zu 1:
 Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße – Els-terwerda, km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom 26.08.2010)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistel-lung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nut-zungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn nicht freizustellen, wurde entsprochen.
 Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom 08.04.2013)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da sich auf diesen Widerlager und Stützwände der Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren Antrag geändert.
 Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde die Einwendung zurückgenommen.
 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Be-schluss vom 13.01.2010)
SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangen-heit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21-Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert.
 Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin – An-germünde – Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 (Teilbescheid 2))
SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesau-tobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entspre-chende Grundbucheintragungen konnten die Beden-ken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie bean-tragt freigestellt werden.
 Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011)
SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Beden-ken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistel-lungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten.
1 Hauptbahnhof

Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf2 – Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss vom 23.07.2012)
SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Tei-le des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fern-bahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt wer-den. Dem wurde entsprochen.
 Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 – Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Be-schluss vom 16.09.2011)
SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme da-rauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für ei-ne öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Ein-wand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt.
 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Stre-cke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011)
SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung ge-äußert, da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Ob-gleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStad-tUm freigestellt.
2 Bahnhof
3 Güterbahnhof

Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014)
SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Tei-len der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bau-werksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hoch-straße durchführen zu können. Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen.
Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeich-nung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen.
Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsan-trag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ableh-nung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfrei-stellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehr-stangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Frei-stellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Lan-des Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Wider-spruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nah-verkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen.
Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung der Gemeinde zufallen?
Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwe-cken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Bauge-setzbuches.
Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des An-kaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwick-lungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus.
Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufs-recht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis?
Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln auffüh-ren)?
Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor.
Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ih-re stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Betei-ligten und mit welchen Konsequenzen?
Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspoliti-scher Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3).
Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähn-ten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar?
Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mittei-lung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbe-triebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt einge-bunden.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Bahnverkehr + U-Bahn: Marode Tunnel in Berlin In dieses Loch muss der Senat 600.000 Euro stopfen, aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/in-dieses-loch-muss-der-senat-600-000-euro-stopfen

Immer mehr #Tunnel aus der #Kaiserzeit sind altersschwach. Werden sie nicht mehr gebraucht, muss der Senat sie mit Flüssigerde vollstopfen lassen. Und das kostet.

Noch toben sich auf der langen Rampe am Eingang Graffitisprayer aus. Der Bahntunnel dahinter ist für sie tabu – und bald ist er auch gar nicht mehr da.

Der Senat muss das dunkle Loch am Fuße der Elsenbrücke stopfen, damit die wichtige Friedrichshainer Kreuzung Stralauer Allee und Markgrafendamm auch wieder für schwere Fahrzeuge sicher ist.

In diesem Tunnel rollte bis vor zehn Jahren die #Hafenbahn: Ostkreuz – #Osthafen und zurück. In den letzten Jahren wurden nur noch Baustoffe für ein Zementwerk transportiert. Inzwischen ist das 102 Jahre alte Bauwerk für die Bahn, die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft (Behala) und die Stadt nur noch ein Klotz am Bein.

Die Gleise sind raus, das eine Ende ist bereits zugemauert. Und jetzt kommt die unsichere Statik dazu! Für Schwerlastverkehr ist die wichtige Einfahrtstrecke in die City-Ost schon gesperrt.

Deshalb sieht der Senat nur eine Lösung: Mit Betonpumpen soll Flüssigboden in den 145 Meter langen Tunnel unter der Kreuzung verfüllt werden. Nur zahlen wollte das Land Berlin nicht und stritt mit der landeseigenen Behala vor dem Verwaltungsgericht – und verlor. Im Bereich des öffentlichen Straßenlandes muss das Land zahlen, eingeplant sind jetzt im Haushalt 600.000 Euro.

Das Verwaltungsgericht befand, dass sich die Behala am Ende der Hafenbahn nur mit einem Drittel der Kosten beteiligen muss. „Aber die #Behala sollte die Rampen auf ihrem Grundstück zuschütten, denn sie sind gefährliche Stolperfallen. Schließlich sollen in der Nachbarschaft …

Bahnverkehr: Neue schnelle Eisenbahnstrecke zwischen Erfurt und Leipzig/Halle eröffnet Parallelfahrt zweier Sonderzüge  Kürzere Fahrzeiten zwischen Erfurt und Leipzig/Halle ab Sonntag  Wichtige Etappe auf dem Weg zur Fertigstellung der Schnellverbindung Berlin–München

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/10496894/h20151209.html

(Leipzig, 9. Dezember 2015) Mit der #Parallelfahrt zweier Sonderzüge und Veranstaltungen in #Halle (Saale), #Erfurt und #Leipzig wurde heute die 123 Kilometer lange Eisenbahn-#Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle eröffnet. An der Eröffnungsfeier in Leipzig nahmen Bundeskanzlerin Angela #Merkel, Bundesverkehrsminister Alexander# Dobrindt, die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG teil. Der DB-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube würdigte die neue Strecke als Meilenstein auf dem Wege zur Fertigstellung der Schnellbahnverbindung Berlin-München im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8. In zwei Jahren wird mit der Eröffnung des letzten Neubauabschnitts die Fahrzeit Berlin–München auf weniger als vier Stunden verkürzt.

Bereits ab Sonntag halbieren sich die #Fahrzeiten zwischen Erfurt und Halle/Leipzig. Die ICE sind rund 40 Minuten schneller in Halle und rund 30 Minuten schneller in Leipzig. Damit bietet die Bahn auch schnellere Verbindungen zwischen Dresden und Frankfurt (Main) sowie Berlin und Frankfurt (Main) an.

Die 123 Kilometer lange Eisenbahnneubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8. Für rund zehn Milliarden Euro werden etwa 500 Kilometer Bahnstrecken zwischen Berlin, Halle/Leipzig, Erfurt und Nürnberg ausgebaut. Die Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle ist die innovativste Strecke im Netz der Deutschen Bahn. Die neuartigen Brückenkonstruktionen haben zwei Brückenbaupreise gewonnen. Und erstmals wird ein europäisch einheitliches Zugsteuerungssystem eingesetzt, das ohne Signale an der Strecke auskommt. Nach umfangreichen Testfahrten und Genehmigungsverfahren wurde die Strecke in den vergangenen Monaten geprüft und in Betrieb genommen. Mit der #Betriebsgenehmigung des #Eisenbahnbundesamtes konnte dieser Prozess der Inbetriebnahme gestern (Dienstag, 8.12.2015) erfolgreich abgeschlossen werden.

Hinweis an die Redaktionen:
Umfangreiche Informationen zum Projekt und Fahrplan auf www.vde8.de und www.deutschebahn.com/vde8.2
Bilder und Filmmaterial vom Eröffnungstag ab 9.12.2015, 16 Uhr in der DB-Mediathek

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation und Marketing Oliver Schumacher