Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss über die Umsetzung des #Toilettenkonzeptes beschlossen.
Im November 2017 startete das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen. Die #Ausschreibung ist auf reges Interesse gestoßen, die Angebote werden derzeit ausgewertet. Das Verfahren soll im Laufe des ersten Halbjahrs 2018 abgeschlossen werden.
Senatorin Regine Günther: „Öffentliche Toiletten gehören zur Daseinsvorsorge in einer lebenswerten Stadt. Wir wollen in Berlin ein breites Angebot an qualitativ hochwertigen und barrierefreien öffentlichen Toiletten schaffen und dabei die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.“
Die im Toilettenkonzept genannte Zahl von 257 Standorten der #Grundversorgung wurde in nochmaliger Abstimmung mit den Bezirken um 24 Standorte ausgeweitet, insbesondere in den Außenbezirken. Somit wird es bereits in der Grundversorgung 281 öffentliche Toilettenanlagen geben
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat sich zudem inzwischen mit der #Wall GmbH darüber verständigt, dass die City-Toiletten der Firma Wall ab dem 1. Januar 2019 übergangsweise bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen weiterbetrieben werden. Am 22. Januar 2018 wurde eine entsprechende Übergangsvereinbarung mit der Firma Wall unterzeichnet. Der #Abbau der alten Anlagen erfolgt nach Vorgaben des Landes Berlin und in Abstimmung mit dem künftigen neuen Toilettenbetreiber. Im Gegenzug wird der Wall GmbH gestattet, während der zweijährigen #Übergangsfrist ihre bisherigen Werbeanlagen bis zu deren Austausch gegen neue Werbeanlagen weiter zu nutzen. Der mit der Wall GmbH abgeschlossene neue Werberechtsvertrag bleibt von dieser Übergangsvereinbarung unberührt.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
Die 39 #Verkehrsunternehmen im #VBB haben im vergangenen Jahr rund 1,5 Milliarden Menschen (2017: 1,47 Mrd.) mit Bus und Bahn an ihr Ziel gebracht. Damit waren täglich mehr als vier Millionen Menschen jeden Tag mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unterwegs. Die Zahl der #Verbund-Fahrgäste stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent – die #BVG beförderte dabei mehr als die Hälfte der Fahrgäste.
Mit einem Anstieg von 1,9 Prozent verzeichneten die Verkehrsunternehmen im VBB nach dem #Rekordplus im Jahr 2016 (3,7 Prozent) eine moderate Steigerung der #Fahrgastzahlen auf hohem Gesamtniveau. Bundesweit liegt der Fahrgastzuwachs der Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für das vergangene Jahr bei 1,4 Prozent. Auch im Eisenbahn-Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg wurde ein deutliches Plus von 4,7 Prozent zum Vorjahr ermittelt. Die Zahl der Fahrgäste in den schnellen Regionalzügen stieg von 81 auf 85 Millionen.
Die rund 1,5 Milliarden Fahrgäste im VBB leisten ihren sauberen Beitrag zur Luft- und Lebensqualität in der Metropolregion Berlin-Brandenburg: Mit U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, O-Bussen und einem Großteil der Regionalbahnen sind schon jetzt rund 70 Prozent der Fahrgäste im Verbundgebiet elektrisch und damit emissionsarm unterwegs.
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: “Wieder haben sich mehr Menschen für Bus und Bahn entschieden. Das freut uns sehr, denn trotz der Erschwernisse durch Baustellen und teilweise voller Fahrzeuge erbringen die Verkehrsunternehmen sehr gute Leistungen. Das Angebot wird ausgebaut und auch die Infrastruktur wird entsprechend mitwachsen. Die Verkehrsunternehmen, die Länder Berlin und Brandenburg und der VBB ziehen gemeinsam an einem Strang, um auch zukünftige Fahrgastzuwächse bewältigen zu können. Die Erfolgsgeschichte unseres abgestimmten Nahverkehrssystems in beiden Ländern ist für uns auch eine Verpflichtung für einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven Nahverkehr zu sorgen.“
Klar, es gibt die neuen öffentlichen Toiletten, vollautomatisch, auf dem höchsten Stand der selbstreinigenden Toilettentechnik. 252 Stück davon betreibt die Firma Wall. Wie lange die noch stehen bleiben, liegt in den Händen des Senats, auf jeden Fall erst einmal bis Ende 2018. Doch es gibt noch die alten grünen Urinieranstalten. In Schöneberg steht eine, auch in Neukölln und in Friedrichshain.
Sie sehen aus wie ein riesiges #Achteck, darum auch Café Achteck genannt, die Außenwände sind gusseisern verziert, drinnen können bis zu sieben Männer pinkeln. 1920 boten 142 von ihnen den männlichen Berlinern die Möglichkeit zur Erleichterung, heute sind es nur noch 30. Einige von ihnen wurden für 125 000 Euro denkmalgerecht saniert und mit zwei getrennten Bereichen für Männer und Frauen ausgestattet.
Sie quietschen, rasseln und röcheln wie ein Raucher beim Joggen. Auf und ab, auf und ab – und wenn man Glück hat, kommt ein Strahl Wasser auf den Bürgersteig geschossen. Sie sind legendär, sie sind Geschichte und bleiben
Berlin. Berlin wächst weiter, aber nicht mehr so stark wie zuletzt. Das zeigen die neuesten Zahlen des Amts für #Statistik. Demnach lebten an Silvester 2017 gut 41 300 Menschen mehr in der Stadt als ein Jahr zuvor, ein Plus von 1,1 Prozent. Die #Einwohnerzahl erreichte 3,712 Millionen, wie das Amt am Donnerstag mitteilte. Wachstumstreiber sind demnach weiterhin Ausländer, die es nach Berlin zieht. Im Bezirk Mitte ist inzwischen gut jeder Zweite Ausländer oder Deutscher mit ausländischen Wurzeln. dpa
Anfahrende Autos, Straßenbahnen, Flugzeuge am Himmel: Berlin ist #laut, das ist kein Geheimnis. Es gibt jedoch große Unterschiede. Wie laut es in Ihrer Wohnung genau ist, und ob die #Lärmbelastung schon #gesundheitsschädigend ist, kann jetzt jeder Berliner in der interaktiven Karte der Berliner Morgenpost herausfiltern. Wer in der Online-Grafik seine Adresse im Suchfeld eingibt, erfährt mit einem Klick, wie viel Dezibel dort im Durchschnitt täglich gemessen werden. Die Anwendung verrät aber auch, welche Faktor die größten #Lärmverursacher sind. Unterschieden wird zwischen Auto-, Bahn- und Luftverkehr.
Jede Fassade ist eingefärbt: dunkel lila bedeutet, dass die Lärmbelastung sehr hoch ist, ein helles blau dagegen lässt auf ein sehr ruhiges Umfeld schließen. Vor allem für Menschen, die vorhaben, die Wohnung zu wechseln oder eine Immobile zu kaufen, dürfte ein Blick in die interaktive Karte interessant sein. Schließlich gehört Lärm neben der Luftbelastung zu den bedeutendsten Umweltbelastungen in deutschen Städten. Bei Menschen, die dauerhaft Lärm von 60 Dezibel oder mehr ausgesetzt sind, besteht ein erhöhtes Risiko von Herz- oder Kreislauferkrankungen.
Nächtlicher Lärm ist besonders schädlich
Auf der interaktiven Berlinkarte sticht zunächst ein orangeroter breiter Streifen ins Auge, der sich über den gesamten Norden von Blankenfelde über Pankow bis Spandau zieht. Das überrascht nicht: Im Minutentakt fliegen hier die Flugzeuge auf der Einflugschneise Richtung Tegel über die Wohnhäuser. Hinzu kommt der Güterverkehr auf der Trasse der Stettiner Bahn von Pankow in Richtung Karow und Buch.
Berlin. Man kann natürlich auch die schönen Seiten sehen: die Ruhe morgens im Auto, wahlweise Nachrichten oder Musik aus dem Radio. Oder die freie Zeit in der Bahn, um die Zeitung zu lesen. Doch für die meisten Menschen bedeutet #Pendeln schlicht und ergreifend: #Stress. Auf den #Autofahrer warten verstopfte Straßen, auf #Bahnfahrer volle Züge, auf deren Pünktlichkeit kein Verlass ist. Kopf-, Rücken- und Magenschmerzen, Übergewicht durch das viele Sitzen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlafstörungen – nicht umsonst warnen Mediziner, dass Pendeln krank machen kann.
Und trotzdem muten es sich immer mehr Berliner und Brandenburger zu. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Pendler in beiden Ländern um drei Prozent auf fast 300.000 am Tag. Vor 20 Jahren war die Zahl der Bewohner in der Region in etwa gleich, doch es pendelten gerade mal 180.000 Menschen. Hauptgrund sind die steigenden Mieten in der Hauptstadt und die parallel steigende Attraktivität des Berliner Umlands. Doch Staus und überfüllte Bahnen bleiben ein Problem.
Drei Menschen berichten von ihren Erfahrungen.
Der #Anwohner: "Risse vom Durchgangsverkehr"
Welche Zielsetzung(en) verfolgt die #Verkehrslenkung Berlin konkret? Wo sind diese Ziele definiert? Wann sind diese zuletzt geändert worden?
Antwort zu 1.:
Die Verkehrslenkung Berlin (#VLB) verfolgt als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Ziel, das sichere Miteinander und eine flüssige Mobilität für alle am Verkehr Teilnehmenden insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins (einschließlich der Autobahnen) sicherzustellen. Weitere Ziele sind die Stärkung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. durch Bevorrechtigung von Bussen und Straßenbahnen sowie eine gezielte und schnelle Information der Verkehrsteilnehmer durch Verkehrsinformationssysteme.
Die Kriterien zur Erreichung dieser Ziele ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt ist, welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten etc. getroffen werden bzw. erteilt werden können. Die konkreten Ziele werden mit Blick auf die sich stetig verändernden Anforderungen des komplexer werdenden Berliner Verkehrs und die nachhaltige Gewährleistung einer sicheren, zügigen und umweltgerechten Mobilität angepasst.
Frage 2:
Wie viele Genehmigungen von "#Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 2.:
Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird Folgendes allgemein vorangestellt:
Die VLB betreibt seit Mai 2010 ein EDV-Programmsystem, das die Auswertung der angefragten Daten teilweise ermöglicht. Auswertungen zu den Vorjahren sind dagegen nicht (mehr) zu ermitteln. Eine tagesgenaue Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage mit Sperrungen in Bezug auf die erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen in der Zuständigkeit der VLB mit teilweisen bzw. vollständigen Sperrungen ist entweder nicht erfasst oder für den Zeitraum ab 2010 nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln.
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen reichen von einfachen Fahrstreifensperrungen z.B. für Kranaufstellungen bis zu komplexen Bauvorhaben mit vielen Bauherren und Bauunternehmen und zahlreichen Bauphasen und Bauabschnitten teilweise über mehrere Jahre hinweg.
Jahr
Zahl der Anordnungen
ab Mai 2010
2.702
2011
3.120
2012
2.501
2013
2.536
2014
1.997
2015
1.906
2016
2.222
2017
2.670 bisher
Frage 3.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen durch #Veranstaltungen" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen " sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 3.:
Verkehrseinschränkungen durch Veranstaltungen reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches über die teilweise Sperrung einer Straße oder eines Straßenabschnitts bis hin zu einer vollständigen Straßensperrung.
Jahr
ab Mai 2010
Erlaubnisse
178
2011
324
2012
284
2013
281
2014
288
2015
303
2016
312
2017
272 bisher
Frage 4.:
Wie viele Genehmigungen "zum Aufstellen von #Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 4.:
In Rede stehen hier Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 b StVO mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen im Land Berlin zu parken. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten jeweils für einen bis neunzehn Bauwagen, je nachdem für wie viele Fahrzeuge gleichzeitig eine Beantragung erfolgte. Über die Zahl der tatsächlichen Standtage im öffentlichen Straßenland kann keine Aussage getroffen werden, da neben der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von dem jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt – Tiefbauamt – eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenlandes erforderlich ist und die Ausnahmegenehmigung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bauwagen in Verbindung mit einer Einsatzstelle (Baueinrichtungsfläche) geparkt wird.
Jahr
erteilteAusnahmegenehmigungen
ab Mai 2010
11
2011
20
2012
18
2013
22
2014
12
2015
12
2016
20
2017
9 bisher
Frage 5.:
Wie viele Genehmigungen von "Verkehrseinschränkungen aufgrund von #Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich durch die VLB erteilt worden? Wie viele Tage (Gesamtzahl aller genehmigten Kalendertage Sperrungen) "Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten" sind seit dem Jahr 2006 jährlich in Berlin genehmigt worden?
Antwort zu 5.:
Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten reichen von der temporären Einrichtung eines Haltverbotsbereiches bis zu kurzzeitigen Straßen- und/oder Gehweg- bzw. Radwegsperrungen.
Das große Zittern geht weiter. Im Frühjahr befasst sich das Verwaltungsgericht mit einem heiklen Thema: Muss die Innenstadt für #Dieselfahrzeuge mit schlechten #Abgaswerten gesperrt werden? Rund 300.000 Dieselfahrzeuge sind in Berlin zugelassen, und ihre Besitzer blicken auf #Verkehrssenatorin Regine #Günther. Im Interview erklärt sie, wie ihr Plan aussieht. Die von den Grünen nominierte aber parteilose Politikerin setzt sich auch mit Kritik auseinander. Zum Beispiel, dass von einer Verkehrswende noch nichts zu spüren sei, was Radaktivisten wie auch die die Grünen-Basis bemängeln.
Sie sind jetzt ein Jahr im Amt. Haben Sie gefeiert?
Für eine Feier hatte ich keine Zeit. Aber das Datum war natürlich ein Einschnitt.
Haben Sie am Anfang nicht gedacht, dass Sie so lange aushalten?
Doch, davon bin ich natürlich ausgegangen. Aber es war wichtig für mich, Rückschau zu halten: Was hat gut geklappt? Wo muss nachgesteuert werden?
Was hat Sie positiv überrascht?
Mittlerweile ist es ja Mode geworden, mit Häme auf die Berliner Verwaltung zu blicken. Das finde ich nicht richtig. Ich habe in meiner Verwaltung unglaublich engagierte und sehr kompetente Menschen kennengelernt, die mit sehr viel Herzblut ihre Arbeit leisten. Richtig ist aber auch, dass wir für viele Aufgaben zu wenig Personal haben. Das werden wir jetzt verändern, das dauert aber seine Zeit. Wenn dieses Tal durchschritten ist, wird Berlin wieder eine funktionierende Verwaltung haben. #Radlobbyisten und andere bemängeln, dass in Ihrem ersten Jahr wenig passiert ist. Nervt sie die Kritik?
Ich kann die Ungeduld verstehen. Doch ich finde, dass sehr viel passiert ist in diesem Jahr. Es entstehen neue Strukturen, vollkommen neue Programme wurden aufgesetzt, und die Finanzierung ist durch den neuen Doppelhaushalt gesichert. Nicht zuletzt haben wir das #Mobilitätsgesetz erarbeitet, das Mitte Dezember im Senat war. Das Gesetz entstand in Rekordzeit innerhalb eines Jahres, mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit. Normalerweise dauert so ein Gesetzgebungsverfahren zwei bis drei Jahre.
Eine der häufigsten Kritikpunkt lautet: Im ersten Jahr von Rot-Rot-Grün wurden kaum neue #Radwege …
Frage 1:
In welchen Bezirken sind wieviel Standorte für #öffentliche #Toiletten nach dem Szenario „#Grundversorgung“
zu welchen Zeitpunkten vorgesehen?
Antwort zu 1:
Insgesamt wird es 281 öffentlichen #Toilettenanlagen im Land Berlin in der ersten
Versorgungsstufe (sog. Grundversorgung) geben. Davon werden 194 neue
Toilettenanlagen vom neuen Toilettenbetreiber errichtet und betrieben. An ca. 30 neuen
Toilettenstandorten sollen die Toilettenanlagen möglichst bereits bis Ende 2018 errichtet
werden. Die für neue Toilettenanlagen vorgesehenen Alt-Standorte, an denen sich derzeit
die von der Firma Wall auf Grundlage des sog. Toilettenvertrages betriebenen City-
Toiletten und City-Pissoirs befinden, können nach Rückbau der Wall-Toiletten genutzt
werden. Nach den Regelungen des Toilettenvertrages hat die Firma Wall für den Rückbau
bis zu zwei Jahre Zeit. Der neue Betreiber wird zudem 24 Bestandstoilettenanlagen, die im
Eigentum des Landes Berlin stehen, ab 2019 betreiben. Darüber hinaus sind noch ca. 50
weitere Toilettenanlagen im Bestand vorhanden, die derzeit auf unterschiedlichster
rechtlicher Grundlage nicht nur von der Firma Wall, sondern auch von anderen
Unternehmen weiter betrieben werden. Die 13 Café Achteck wurden seinerzeit in das
Eigentum der Firma Wall übertragen. Die Beauftragung des neuen Betreibers mit dem
Weiterbetrieb setzt voraus, dass die Café Achteck durch das Land Berlin erworben werden
können.
Die Anzahl der Toilettenanlagen verteilt sich in den einzelnen Bezirken wie folgt:
2
Bezirk
Bisherige Anzahl der
Toilettenanlagen
Anzahl der Toilettenanlagen in
der Grundversorgung
Charlottenburg-Wilmersdorf 41 42
Friedrichshain-Kreuzberg 25 38
Lichtenberg 9 10
Marzahn-Hellersdorf 13 13
Mitte 39 44
Neukölln 18 18
Pankow 22 22
Reinickendorf 15 15
Spandau 18 19
Steglitz-Zehlendorf 19 19
Tempelhof-Schöneberg 26 26
Treptow-Köpenick 15 15
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die regionale Unausgewogenheit der Standortauswahl, an welchen Kriterien
orientiert sich die regionale Schwerpunktsetzung und inwiefern wurde eine Beteiligung Betroffener
insbesondere mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt?
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die Einschätzung von Interessensvertretern und -vertreterinnen, dass bei den
Standortfestlegungen bezirkliche Schieflagen entstehen, unter denen insbesondere Seniorinnen und
Senioren sowie Menschen mit Behinderungen zu leiden haben werden, da die Toilettenstandorte von den
Außen- in die Innenstadtbezirke verlagert werden, während die o.g. Nutzergruppen als auch die Träger/-
innen von Hilfsangeboten in Folge steigender Mieten zunehmend in die Außenbezirke verdrängt werden?
Inwieweit teilt der Berliner Senat den Eindruck vieler Berliner und Berlinerinnen, dass das Toilettenkonzept
eher die Bedürfnisse der Besucher unserer Stadt abdeckt denn die Bedarfe der Einheimischen?
Antwort zu 2 und 3:
Wie aus der in der Antwort zu Frage 1 enthaltenen Übersicht hervorgeht, erfolgt keine
Verlagerung von Standorten zwischen den Bezirken. Es wird somit nicht nur die
bestehende Anzahl der Toilettenanlagen in jedem Bezirk gesichert, sondern es kommt
insgesamt sogar schon in der Grundversorgung zu einem Aufwuchs.
Grundlage für die Festlegung der Toilettenstandorte waren umfangreiche Ermittlungen und
Bewertungsverfahren unter Einbeziehung der Bezirksämter, der Beauftragten für
Menschen mit Behinderung, der Seniorenvertretungen, der Behinderten- und
Tourismusverbände und anderer Interessengruppen. Ziel war es, die unterschiedlichen
Bedürfnisse, Erwartungen, Erfahrungen und Sachkenntnisse der einzelnen
Interessengruppen zu sammeln und zusammenzuführen. Dabei ist der Berücksichtigung
der Belange der Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zugekommen.
Hierzu haben im Rahmen der Erstellung des Toilettenkonzepts für Berlin ab Mai 2017
mehrere Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderung
sowie dem damaligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung stattgefunden.
Auch im Rahmen der im September erfolgten Aufforderung der Bezirke zur konkreten
Festlegung der Toilettenstandorte wurde nochmals auf die erforderliche Beteiligung der
bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Seniorenvertretungen und
Betroffenenverbände hingewiesen.
3
Frage 4:
Inwieweit kann der Berliner Senat zusagen, dass die von Menschen mit Behinderung und ihren
Interessensvertretern und -vertreterinnen definierten Anforderungen der Barrierefreiheit bei allen neuen
Toiletten – ausdrücklich auch bei möglichen Interimstoiletten – vollständig eingehalten werden?
Antwort zu 4:
Die Barrierefreiheit wird – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen in
einer Interimszeit – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit
ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben
wird.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eigene Aussagen, dass erst nach zwei Jahren die Versorgung mit öffentlichen
Toiletten den heutigen Stand erreichen soll? Sollen Menschen in unserer Stadt zwei Jahre warten bis sie
ihrem Bedürfnis in einer öffentlichen Toilette nachgehen können, wenn sie doch auf öffentliche Toiletten z.B.
als behinderte Menschen angewiesen sind?
Antwort zu 5:
Wie bereits in der Antwort zu 1 und 4 dargestellt, wird es keine Reduktion der
Toilettenanlagen in der Grundversorgung geben, vielmehr wird die Anzahl der
Toilettenanlagen erhöht. Da auch etwaige Interimslösungen barrierefrei ausgestaltet
werden, ist eine durchgehende Versorgung mit barrierefreien Toiletten mindestens in dem
bestehenden Umfang jederzeit gewährleistet.
Frage 6:
Wie plant der Senat seine Zusage einer lückenlosen Versorgung mit öffentlichen Toiletten zu erfüllen, wenn
die City-Toiletten abgebaut werden und ein Uno-Actu-Austausch gegen neue Toiletten aus Zeit- und
Platzgründen gar nicht möglich ist?
Antwort zu 6:
Der Aufbau der neuen Toiletten durch den neuen Betreiber wird unmittelbar nach dem
Rückbau der alten Toiletten durch die Firma Wall erfolgen. Dafür wird die Firma Wall nach
den Vorgaben des Landes Berlin einen Abbauplan erstellen, der einen koordinierten Aufund
Rückbau ermöglich wird. Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung
wurden hierzu gebeten, eine Priorisierung der Standorte vorzugeben, um diese
insbesondere an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung auszurichten. Im
Übrigen ist der neue Toilettenbetreiber verpflichtet, sich mit dem bisherigen Betreiber über
die Koordinierung der Abläufe von Rückbau und Neuerrichtung abzustimmen.
4
Frage 7:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an die Bezirke zur Festlegung neuer Toilettenstandorte vom
18.09.2017, die bis zum 02.10.2017 zu beantworten war, mit nur zwei Wochen einen viel zu geringen
Zeitraum für die Beteiligung von Senioren und Seniorinnen, Menschen mit Behinderung und deren
Interessenvertreter/-innen vorgesehen?
Antwort zu 7:
Um Verzögerungen im Ausschreibungszeitplan zu vermeiden und angesichts des Ziels,
die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen im Land Berlin ab dem 01.01.2019 und
den geplanten Aufbau der neuen Toilettenanlagen an den neuen Standorten schon bis
Ende 2018 sicherzustellen, ist eine zeitnahe Zuarbeit der Bezirke erforderlich. Die Frist
wurde zudem mit Schreiben vom 16.11.2017 bis zum 08.12.2017 verlängert und damit
insgesamt ausreichend Zeit für eine Einbindung der Interessenvertretungen eingeräumt.
Frage 8:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an einige Bezirke zur Festlegung neuer Standorte vom 16.11.2017
wieder keine Beteiligung Betroffener vorgesehen?
Antwort zu 8:
Bei der erneuten Abfrage an die Bezirke handelt es sich um eine Ergänzung der ersten
Abfrage vom 18.09.2017, in der ausdrücklich betont worden ist, dass die Festlegung der
Toilettenstandorte sowie der Ausstattung unter Beteiligung der bezirklichen Beauftragten
für Menschen mit Behinderung, Seniorenvertretungen und Betroffenenverbände zu
erfolgen hat.
Frage 9:
Warum hat der Senat bei seiner Abfrage an die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung zur
Priorisierung von bestehenden City-Toiletten mit nur 2 ½ Wochen erneut viel zu wenig Zeit eingeplant, um
eine angemessene Beteiligung der Nutzer-/-innen als Expertinnen und Experten in eigener Sache
durchführen zu können?
Antwort zu 9:
Um einen koordinierten Rückbau der alten City-Toiletten und einen Aufbau der neuen
Berliner Toiletten gewährleisten zu können, muss das Land Berlin der Firma Wall die
Prioritätenliste bis Ende dieses Jahres übergeben. Anders als bei der Bestimmung der
Standorte der künftig zu betreibenden Toiletten wird für die Festlegung der bloßen
Reihenfolge des Austauschs keine umfangreiche Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
für erforderlich gehalten.
Frage 10:
Wie plant der Berliner Senat zukünftig, eine angemessene Beteiligung Betroffener sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Die nächste Möglichkeit für eine aktive Beteiligung Betroffener besteht im Rahmen einer
Teilnahme bei der Begutachtung des Prototyps der Berliner Toilette.
5
Frage 11:
Wie begründet der Senat das angebliche Kopplungsverbot zwischen Werbeflächen und dem Betreiben
öffentlicher Toiletten, wenn doch der Berliner Rechnungshof im Jahr 2008 seine Kritik ausdrücklich nur auf
die Kopplungsgeschäfte zwischen Zierbrunnen und Werbeflächen bezog?
Frage 12:
Wie begründet der Senat das angebliche Kopplungsverbot, wenn zur Zeit die Stadt Leipzig eine
Ausschreibung für ein Kopplungsgeschäft von der Überlassung von Werbeflächen und dem Betreiben
öffentlicher Toiletten durchführt und Städte wie Freiburg und Karlsruhe vergleichbare Modelle praktizieren?
Antwort zu 11 und 12:
Unabhängig von dem vom Berliner Rechnungshof untersuchten Kopplungsverbot nach
§ 56 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes birgt die Kopplung des Toilettenbetriebs
mit dem Recht zur Außenwerbung vergabe-, wettbewerbsrechtliche und beihilferechtliche
Risiken. Für einen Vertrag, mit dem ein Unternehmen verpflichtet werden soll,
Toilettenanlagen zu errichten und zu betreiben, gelten die Anforderungen des
Kartellvergaberechts gemäß §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Die vergaberechtlichen Anforderungen dürfen nicht durch eine Verknüpfung mit
dem Betrieb von Werbeanlagen unterlaufen werden. Danach sind unterschiedliche
Ausschreibungsgegenstände grundsätzlich getrennt auszuschreiben. Eine
Zusammenfassung darf zudem nicht dazu führen, dass eine an sich mögliche getrennte
Vergabe an mehrere Bieter mit dem Ergebnis unterbleibt, dass nur noch ein einziger
Bieter in Betracht kommt. Das wäre bei einer Kopplung des Toilettenbetriebs mit dem
Recht zur Außenwerbung der Fall. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass Berlin mit
Abstand der größte Markt in Deutschland für den Betrieb von Werbeanlagen einerseits
und Toilettenanlagen andererseits darstellt, gibt es derzeit nur einen Anbieter, der
öffentliche Toiletten zusammen mit Außenwerbung betreibt. Eine derartige Kopplung
würde zudem aufgrund der damit verbundenen Marktabschottung gegen das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß § 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das
Missbrauchsverbot gemäß § 19 GWB, Art. 102 AEUV verstoßen mit der Folge der Gefahr
der Nichtigkeit entsprechender Verträge. Die Kopplung des Toilettenbetriebs an die
Vergabe von Werberechten birgt weiterhin auch ein gewisses beihilferechtliches Risiko,
wenn durch das gewählte Vergabeverfahren nicht sichergestellt werden kann, dass der
wirtschaftliche Wert der Werberechte dem Wert des Toilettenbetriebs entspricht.
Abgesehen von dieser rechtlichen Einschätzung zur Kopplung des Toilettenbetriebs mit
der Werbung sprechen auch wirtschaftliche Gründe gegen die Weiterführung der
Kopplung.
Dem Senat ist bekannt, dass die genannten Städte die Vergabe der Werberechte bzw.
eines Teils der Werberechte an den Betrieb von Toilettenanlagen koppeln. Der Senat
orientiert sich bei einem Bestand von über 250 öffentlichen Toilettenanlagen und über
10.000 Werbeanlagen in Berlin jedoch eher an Städten, die mehr als eine Million
Einwohner haben. Hamburg, München und Köln, aber auch viele kleinere deutsche Städte
verzichten darauf, Toilettenanlagen über Außenwerbung zu finanzieren. Eine der Gründe
ist dabei regelmäßig neben der Intransparenz von Koppelungsverträgen auch die
Problematik, die sich regelmäßig nach Ablauf der meist langjährigen, an die
Außenwerbung gekoppelten Verträge für den Bestand, den Betrieb und ggf. die
Neuerrichtung der Toilettenanlagen stellt.
6
Der Senat hat sich auch angesichts der Erfahrungen in diesen Städten und der zuvor
dargestellten rechtlichen Risiken für eine getrennte Vergabe der Werberechte und
Leistungen für die öffentlichen Toiletten entschieden.
Frage 13:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Auffassung, wonach wir den gewohnt zuverlässigen Toilettenbetrieb
nicht zuletzt dem besonderen Betreibermodell mit seiner qualitätssichernden Verbindung von Toiletten mit
Werbung zu verdanken hat?
Antwort zu 13:
Im Rahmen einer vom Senat beaufragten Bestandserhebung wurde zum Stichtag ein
Anteil von 24 Prozent von nicht betriebsbereiten Toiletten ermittelt. Der jetzige
Toilettenbetreiber, die Firma Wall, hat mitgeteilt, dass die vom ihm betriebenen
öffentlichen Toiletten eine Ausfallquote von sechs Prozent seit Beginn des Jahres hätten.
Der Senat hält selbst diese Ausfallquote noch für zu hoch. Mit der Ausschreibung werden
hier höhere Maßstäbe gesetzt. Vorgesehen ist insoweit unter anderem, dass bereits der
Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist.
Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum
baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung
und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge
haben.
Frage 14:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Berlin vor Abschluss des
Vertrags mittels Kopplungsgeschäften?
Antwort zu 14:
Vor über 25 Jahren war die Versorgung mit öffentlichen Toiletten im Land Berlin
entwicklungs- und verbesserungswürdig. Mit der jetzigen Ausschreibung der Leistungen
für die öffentlichen Toiletten wird die derzeit bestehende Toiletteninfrastruktur jedoch
weiter ausgebaut und erhöhte Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Sauberkeit
gestellt.
Frage 15:
In welchem Verhältnis stehen die in den Haushalt 2018 und 2019 eingestellten Mittel für das Betreiben der
öffentlichen Toiletten im Vergleich zu den Mitteln die Anfang der 90ziger Jahre für die öffentlichen Toiletten
ausgegeben wurden?
Antwort zu 15:
Die Verhältnisse Anfang der 90er Jahre sind mit der gegenwärtigen Situation nicht
vergleichbar. Mit dem sukzessiven Aufbau der City-Toiletten durch Wall wurden viele
ehemalige und mit hohem Aufwand zu betreibende konventionelle Toilettenanlagen –
teilweise auch ersatzlos – abgerissen bzw. stillgelegt. Zudem waren die City-Toiletten der
Firma Wall kostengünstiger im Betrieb im Vergleich zu den alten konventionellen Anlagen.
Mittlerweile sind auch in diesem Bereich die technischen Entwicklungen hin zu einem
effizienten Betrieb vorangeschritten. Vor diesem Hintergrund wurde für die Versorgung
des Landes Berlin mit öffentlichen Toiletten eine ausreichende haushalterische Vorsorge
getroffen, und zwar sowohl hinsichtlich der Grundversorgung als auch für die verbesserte
Versorgung der Stadt in einer zweiten Ausbaustufe.
7
Frage 16:
Inwieweit kann der Berliner Senat bei der Kündigung des Vertrags ohne triftige Gründe Regressforderungen
der betreffenden Firma ausschließen, wenn im Vertrag nur Kündigungsgründe wie eine drohende Insolvenz
oder gravierende Vertragsverletzungen vorgesehen sind?
Antwort zu 16:
Die ordentliche Kündigung des Toilettenvertrages ist frist- und vertragsgerecht gemäß
§ 12 Absatz 1 dieses Vertrages zum Ende der 25-jährigen Vertragslaufzeit erfolgt. Etwaige
auf diese Kündigung gestützte Regressforderungen wären insofern unbegründet. Der
neue Vertrag sieht eine Laufzeit von 15 Jahren vor, ohne dass es hierfür einer Kündigung
bedarf.
Berlin, den 07.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“
Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.
Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.
Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.
Allgemeiner Teil
Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.
Teil ÖPNV
Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.
Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.
Teil Radverkehr
Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.
Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090