Bahnhöfe: Weiter geht’s am U-Bahnhof Rudow aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2066

Als einer der #Endbahnhöfe der längsten Berliner -Bahnlinie, der #U7, ist der
U-Bahnhof #Rudow ein wichtiger #Umsteigeknoten zum Busverkehr. Hier fahren
die BVG-Linien X7, 162, 171, 172, 260, 271, 371, 372, 373, 744 und N7. Auch
für die Busanbindung zum Flughafen Schönefeld sowie zum künftigen Hauptstadtflughafen
BER ist der Bahnhof von zentraler Bedeutung. Um den Umstieg
zwischen U-Bahn und Bus künftig noch komfortabler zu gestalten, hat
die BVG im Sommer 2015 mit einer umfangreichen Grundinstandsetzung und
Modernisierung des U-Bahnhofs begonnen. Diese geht nun in eine zweite
Phase.
Wichtiger Bestandteil der Arbeiten ist der Bau zweier neuer Zugänge mit
Fahrtreppen zu beiden Seiten der Verteilerhalle. Wurde zunächst nur auf der
südlichen Seite der Neuköllner Straße gebaut, nimmt die BVG inzwischen
auch die Nordseite in Höhe des Edeka-Supermarkts in Angriff. Hierfür wurden
die Bushaltestelle für die ankommenden Linien 260 und 371 in den Bereich
der Neuköllner Straße vor der Groß-Ziethener-Chaussee verlegt.
Zwischen Ende September und Ende November 2016 erneuert die BVG auf
dem Bahnhof Rudow zudem die Verkleidung der Hintergleiswände. Da dies
nicht bei laufendem U-Bahnbetrieb möglich ist, fahren in dieser Phase barrierefreie
Ersatzbusse auf dem südlichen Ende der U7. Damit es für die Busse
und den Individualverkehr dann genügend Fahrspuren im Baustellenbereich
auf der Neuköllner Straße gibt, wird ab kommenden Dienstag, den 28. Juni
2016, die dortige Mittelinsel zurückgebaut .
Über die genauen Einschränkungen für die Fahrgäste und die weiteren Arbeiten
im Umfeld des U-Bahnhofs Rudow wird die BVG rechtzeitig informieren.

Schiffsverkehr + barrierefrei: Einrichtung und Betrieb einer behindertengerechten Spreefähre im Bereich des Spreetunnels in Friedrichshagen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Aus welchen gesicherten Erkenntnissen leitet
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz
die im Schriftverkehr mit der „Initiative #Spreefähre
#Friedrichshagen“ die Aussage ab, dass ein eher geringer
Bedarf für die Fährverbindung besteht? Gibt es eine #Bedarfserhebung?
Wenn ja, wo ist diese einzusehen?
Frage 2: Von welchem #Finanzierungsvolumen für
welche technischen und betrieblichen Erfordernisse der
Fährverbindung geht die Senatsverwaltung aus?
Frage 3: Warum soll diese gewünschte Fährverbindung
teurer sein als vergleichbare Fährverbindungen?
Frage 4: Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
zu der gewünschten Fähre bzw. mit welchen belastbaren
Werten zu den Investitionen für die erforderliche Infrastruktur
und das Fährschiff sowie zu den Betriebskosten
im Verhältnis zu den erwarteten Einnahmen begründet die
Senatsverwaltung die behauptete Unwirtschaftlichkeit der
Fährverbindung? Welche Wirtschaftlichkeit erreichen die
bestehenden Fähren im Land Berlin?
Frage 5: Ist der Senat bereit, bei der Fortschreibung
des Nahverkehrsplans die Realisierbarkeit der barrierefreien
Fährverbindung, gerade wegen des Aspekts der
steigenden Anzahl von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
die nicht den Spreetunnel nutzen können,
und wegen des wahrscheinlichen Wegfalls der Fähre F11,
nach ÖPNV-Gesetz §2 Abs. 8 erneut ernsthaft zu prüfen?
Antwort zu Frage 1- 5: Die seit längerem engagiert
vorgetragene Forderung nach einer barrierefreien Querungsmöglichkeit
der Spree im Bereich des Fußgängertunnels
in Friedrichshagen ist erst zu einer Forderung
nach einer Fährverbindung im Rahmen des ÖPNV1 ge-
1 Öffentlicher Personennahverkehr
worden, nachdem sich die Ideen für Aufzüge bzw. eine
Brücke aus finanziellen und technischen Gründen als
nicht durchführbar herausgestellt haben. Die dann folgenden,
vielfältigen Vorschläge, wie eine attraktive Ausflugslinie
mit einem Schiff u.a. in Kombination z.B. der F23
über den gesamten Müggelsee und Umgebung gestaltet
werden könnte, zeigten ebenfalls, dass es bei der diskutierten
Frage nicht primär um die Erfüllung der Aufgaben
des ÖPNV geht, sondern um das Finden einer Finanzierungsmöglichkeit,
um damit einen beliebten Ausflugsweg
barrierefrei und damit auch gezielt touristisch attraktiver
zu gestalten.
Es ist jedoch weder gesetzlicher Auftrag des ÖPNV
und des Aufgabenträgers, touristisch attraktive Angebote
zu schaffen oder zu jeder vorhandenen, aber nicht barrierefreien
Wegeverknüpfung (ob Tunnel oder z.B. auch
Brücke mit Stufen) ein parallel verkehrendes, barrierefreies
ÖPNV-Angebot zu bestellen. Dies ergibt sich auch
nicht aus der Aufgabe der Daseinsvorsorge des Landes
Berlin, die sich keineswegs so interpretieren lässt, dass sie
den Aufgabenträger für den ÖPNV automatisch zur Bestellung
jeglicher denkbaren, zusätzlichen Verbindung im
Berliner ÖPNV-Netz verpflichtet.
Unstreitig gehört es zur Sicherung der Daseinsvorsorge
auch, die Verbindung von Wohn- und Erholungsgebieten
sicher zu stellen. Dieses ist im konkreten Fall des
Erholungsgebietes Kämmereiheide aber bereits durch das
vorhandene ÖPNV-Angebot mit 3 Buslinien (165, 269,
X69) gesichert. Die Straßenbahnlinien 27 und 67 enden
ebenfalls in unmittelbarer Nähe des großflächigen Ausflugsgebietes.
Auch die über die Kämmereiheide hinausgehenden
Ausflugsgebiete und Ziele am Südufer des
Müggelsees sind von den Haltestellen der Buslinie X69
für mobilitätseingeschränkte Menschen gut zu erreichen,
meist sogar mit deutlich kürzeren Reisezeiten als sie sich
unter Berücksichtigung des langen Weges vom Südausgang
des Spreetunnels ergeben würden. Die Einrichtung

eines zusätzlichen ÖPNV-Angebots mit einer Fähre in
Friedrichshagen würde mithin keinen Erschließungsmangel
beheben, sondern ein zusätzliches Angebot darstellen.
Unter diesem Aspekt ist die Fragestellung nach der Notwendigkeit
einer zusätzlichen ÖPNV-Fährverbindung zu
beantworten. Wie alle anderen Angebote im ÖPNV auch
muss sich dieser Vorschlag zudem an den Vorgaben aus
dem ÖPNV-Gesetz des Landes Berlin messen lassen, zu
denen neben den Vorgaben zur Barrierefreiheit des
ÖPNV nicht zuletzt auch der Aspekt der Wirtschaftlichkeit
gehört (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG Berlin).
Bei der Abschätzung des potenziellen Fahrgastaufkommens
auf der vorgeschlagenen Spreequerung ist zu
berücksichtigen, dass nicht jede Person, die heute den
Tunnel quert, auch Nutzer des Fährverkehrs wäre. Denn
die Anzahl der Tunnelnutzer ist geprägt durch die jederzeit
gegebenen Querungsmöglichkeit, auch außerhalb der
im Übrigen Fährverkehr üblichen Betriebszeiten. Zudem
würden die heutigen Nutzerinnen und Nutzer des Tunnels
angesichts der üblichen Wartezeiten eines zudem nur
saisonalen Fährbetriebs in ihrer Mehrheit wohl nicht bis
zu 20 Minuten auf eine parallele Fähre warten.
Auf der Kostenseite ist eine Fährverbindung geprägt
von hohen Fixkosten und der extremen Spezialisierung
sowohl der Technik als auch des Personals. Beides ist –
z.B. ganz im Gegensatz zum Busverkehr – besonders
aufwändig und nicht flexibel einsetzbar bzw. austauschbar.
Zudem ist bei der Kalkulation der Personalkosten zu
berücksichtigen, dass diese auch bei einer Saisonfähre
ganzjährig entstehen. Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt bei der Neukonzeption des
Fährverkehrs ab 2014 zudem das Angebot und die Qualität
u.a. durch eine Saisonverlängerung, deutlich höhere
Anforderungen an das Emissionsverhalten und die Barrierefreiheit
erheblich verbessert hat, müssen für den Fährverkehr
seitdem rund 400.000 € pro Jahr mehr aufgebracht
werden. Insofern sind die Kosten des Fährbetriebs
grundsätzlich als hoch einzuschätzen, sowohl absolut als
auch relativ im Verhältnis zum Fahrgastaufkommen.
Die bekannten Kosten des vorhandenen Fährverkehrs
(ca. 800.000 € für die vier Elektrofähren) reichen daher
für den Aufgabenträger aus, um eine plausible Kosteneinschätzung
vornehmen zu können.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Fährverbindung in
Friedrichshagen ist aufgrund der vorhandenen, vielfältigen
und barrierefreien Erschließung der Erholungsgebiete
südlich des Müggelsees weder vordringlich, noch – nach
den für den Aufgabegenträger verbindlichen Vorgaben
des Berliner Nahverkehrsplans – eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Berlin, den 24. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2016)

Straßenverkehr: Reduzierte Höchstgeschwindigkeit auf der A114 von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Autobahndreieck Pankow in Richtung Norden, aus Senat

www.berlin.de

Ab dem 23.06.2016 beträgt die zulässige öchstgeschwindigkeit auf der #A114, Fahrtrichtung Nord von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Autobahndreieck Pankow 40 km/h.

Diese Anordnung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig, da die prognostizierten Lufttemperaturen von über 30 Grad die Wahrscheinlichkeit von #Fahrbahnaufbrüchen stark erhöhen. Die Unfallgefahr durch plötzlich entstehende #Fahrbahnschäden kann durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entschieden verringert bzw. vermieden werden.

Besonders Motorradfahrer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten und sollten die betroffenen Autobahnabschnitte meiden.

Auf der benannten Strecke werden im Auftrag der Autobahnmeisterei zusätzliche Kontrollfahrten durchgeführt, um plötzlich entstandene Fahrbahnschäden zeitnah zu erkennen und schnell die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.
Bilder:
Bundesautobahn A 114

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn + Tarife: Jetzt im freundlich, hellem Ambiente Neues S-Bahn-Kundenzentrum Friedrichstraße ist eröffnet, aus S-Bahn

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2016/085_neues_kundenzentrum_friedrichstrasse.htm

Hell, barrierefrei und mit viel Platz sowie drei Schaltern speziell für S-Bahn-Kunden:

So präsentiert sich das neue -Bahn #Kundenzentrum und DB #Reisezentrum im Bahnhof #Friedrichstraße. „Nachdem die DB zu uns gezogen war, wurde es in den alten Räumlichkeiten eng. Nun befinden sich beide Einrichtungen unter einem großzügigen Dach am Ausgang Georgenstraße“, erklärt Michael Andres, Leiter personalbedienter Verkauf bei der S-Bahn Berlin.

Das gesamte Angebot erhalten Sie auch im neuen Kundenzentrum

Seit 20. Juni stehen den Fahrgästen aller Verkehrsunternehmen – der VBB hat einen, die DB zwei Schalter – das gesamte Sortiment und alle Dienstleistungen zur Verfügung. Ob Ausflugstickets für die Regionalbahn, Einzelfahrschein oder eine Auskunft zum Fahrplan – das Zentrum versteht sich als Anlaufstelle für alle #ÖPNV- Nutzer. „Wer sich für ein Abonnement interessiert, erhält Informationen an den S-Bahn-Schaltern und kann es hier auch gleich abschließen“, empfiehlt Gerd-Peter Willbrandt, Leiter Vertriebsmanagement bei der S-Bahn Berlin.

Geöffnet sind alle Schalter montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, am Wochenende von 9 bis 18.30 Uhr. Im Eingangsbereich sind die Automaten rund um die Uhr zugänglich.

Zur Eröffnung überreichte S-Bahn-Geschäftsführer Peter Buchner Mitarbeiterin Heidi Eichhorn Blumen.

Alle S-Bahn-Kundenzentren der S-Bahn Berlin

Regionalverkehr: Bombenentschärfung in Oranienburg am 30. Juni zwischen 8 Uhr und (vsl.) 15.30 Uhr Einschränkungen im Regional- und S-Bahnverkehr aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/11560910/Zugausfall_Ersatzverkehr_Bombenentschaerfung.html

Wegen der #möglichen #Entschärfung einer #Fliegerbombe in #Oranienburg kommt es am Donnerstag, 30. Juni 2016, ab 8 Uhr bis voraussichtlich 15.30 Uhr, zu Einschränkungen und Ausfällen im #Zugverkehr.

Die Züge der Linie #RE5 (RE 3506, 4355, 4354, 3507, 3508) fahren in der Zeit von 8 Uhr und 10.30 Uhr ohne Halt durch den Bahnhof Oranienburg.

Die Züge RE 4355 (ab 6.34 Uhr, Rostock) und RE 4354 (ab 6.38 Uhr, Elsterwerda) halten zusätzlich in Löwenberg (Mark), wo Anschluss an den Ersatzbus nach Oranienburg besteht.

Von 10.30 Uhr bis voraussichtlich 15.30 Uhr verkehrt die Linie RE 5 nicht zwischen Löwenberg (Mark) und Berlin Gesundbrunnen. Es besteht Ersatzverkehr mit Bussen.

In Dannenwalde halten zusätzlich die Züge RE 3528 (ab 11.45 Uhr, Berlin Hauptbahnhof (tief)), RE 3512 (ab 12.45 Uhr, Wünsdorf-Waldstadt) und

RE 3514 (ab 14.45 Uhr, Wünsdorf-Waldstadt). In Löwenberg hält zusätzlich der RE 4362 (ab 14.38 Uhr, Elsterwerda).

Die Linie #RB20 und die #S1 verkehren zwischen 8 Uhr und 15.30 Uhr nicht zwischen Birkenwerder und Oranienburg. Der letzte Zug der Linie S1 kommt um 7.51 Uhr in Oranienburg an bzw. fährt um 7.35 in Oranienburg ab. Als Ersatz verkehren zwischen Borgsdorf und Birkenwerder bzw. Birkenwerder und Oranienburg Busse.

Hinweis für die Anreise zum #Fusion-Festival:

Die mögliche Bombenentschärfung am 30. Juni führt zur Unterbrechung des Zugverkehres zwischen 10.30 Uhr und voraussichtlich 15.30 Uhr. Alternative Beförderungsmöglichkeiten mit Ersatzbussen können nur in beschränktem Umfang geschaffen werden. Veranstaltungsbesuchern wird empfohlen, möglichst die durchfahrenden Züge vor bzw. nach der Sperrung zu nutzen. Während der Sperrung werden durch den Veranstalter zusätzliche #Busse ab Birkenwerder nach #Lärz angeboten. Empfohlen wird die Nutzung der am 29. und 30. Juni zusätzlich verkehrenden #Sonderzüge zwischen Berlin und Neustrelitz (Abfahrt Berlin Hbf 15.36 Uhr und 18.25 Uhr).

Informationen gibt es im Internet unter www.bahn.de/aktuell, www.s-bahn-berlin.de  sowie beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881 oder -6882.

Regionalverkehr: Kabeldiebstähle legen Bahnstrecke Potsdam Park Sanssouci – Golm – Wustermark lahm Ganztägige Verkehrseinschränkungen für Regionalbahnlinien RB 20, RB 21, RB 22 und RB 23 aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/11560678/Kabeldiebstahl_Golm_Wustermark.html

Der Berliner #Eisenbahn-Außenring ist seit dem frühen Morgen zwischen #Wustermark und #Golm / #Potsdam Park Sanssouci für den Zugverkehr komplett #gesperrt. Umfangreiche #Kabeldiebstähle in den Nachtstunden führten zum Ausfall des für diesen Bereich zuständigen Elektronischen Stellwerks Priort. Die #Bundespolizei hat Ermittlungen aufgenommen.

Die kriminellen Handlungen der Täter haben Ausfälle auf den vier Regionalbahnlinien RB 20, RB 21, RB 22 und RB 23 zur Folge. Ein Teil der Züge wird umgeleitet oder durch Busse ersetzt. Auf Teilabschnitten der Linien müssen Fahrgäste auf die Berliner S-Bahn umsteigen. Die umfangreichen Reparaturarbeiten werden den gesamten Tag über andauern.

RB 20 wird von Potsdam Hauptbahnhof über Berlin Gesundbrunnen nach Hohen Neuendorf West, Birkenwerder und Oranienburg umgeleitet. Alle übrigen Halte entfallen. Zwischen Potsdam Hauptbahnhof und Hennigsdorf bzw. Hennigsdorf und Birkenwerder ist ein Umstieg auf die S-Bahn erforderlich.

RB 21 verkehrt nur zwischen Berlin Zoologischer Garten und Potsdam Hauptbahnhof.  Zwischen Potsdam Hauptbahnhof und Wustermark besteht Ersatzverkehr mit Bussen.

RB 22 fährt nur zwischen Berlin Schönefeld Flughafen und Potsdam Hauptbahnhof, mit zusätzlichem Halt in Ferch-Lienewitz und Potsdam Charlottenhof. Alle übrigen Halte entfallen.

RB 23 verkehrt nur mit einzelnen Zügen. Fahrgäste werden gebeten, sich kurzfristig unter www.bahn.de zu informieren.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882. 

Straßenbahn: Alles gut auf der Bösebrücke aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2062

Fahrgäste der #Straßenbahnlinien #M13 und #50 können sich freuen. Mit Betriebsbeginn
am kommenden Montag, 27. Juni 2016, fahren die Züge wieder
planmäßig. Wegen der #Grundsanierung der ösebrücke durch das Land Berlin
war der Verkehr seit dem 19. März auf dem westlichen Abschnitt unterbrochen.
Die Züge endeten an der Haltestelle #Björnsonstraße. Von dort ging es in
#Ersatzbussen oder nach kurzem Fußweg mit der S-Bahn weiter. Jetzt beginnt
bei der Brückensanierung eine neue Bauphase, in der die Straßenbahn nicht
mehr betroffen ist. Die Linien M13 und 50 haben wieder freie Fahrt bis zur
gewohnten Endhaltestelle Virchow-Klinikum.
Die BVG hat die vergangenen Monate genutzt, um ihre Gleisanlagen auf der
Brücke samt Unterkonstruktion von Grund auf zu erneuern. Und nicht nur das:
Auch auf mehreren Streckenabschnitten entlang der Bornholmer, Osloer und
Seestraße rückten die Bautrupps an. Gleise wurden ausgetauscht, außerdem
an Kreuzungen die Asphaltdecke zwischen den Schienen erneuert, damit Autos
und Zweiräder weiter holperfrei die Gleise queren können.
Mehr als 4000 Meter Schienen wurden seit März neu verlegt, zwei Weichen
vor und hinter der Bösebrücke eingebaut und fast 1500 Quadratmeter sogenannter
Deckenschluss an Kreuzungen erneuert – alles verteilt auf mehrere
Bauphasen und acht einzelne Bauabschnitte. Dank präziser Planung und guter
Koordination passten am Ende alle Puzzleteile zusammen, und der straffe
Zeitplan wurde eingehalten. Pünktlich am frühen Montagmorgen werden die
ersten Züge wieder von Prenzlauer Berg nach Wedding und zurück rollen.

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf durch viele neue Straßen und Lösung für den 10-Minuten-Takt der TRAM?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für
die „#Verkehrslösung #Mahlsdorf“ (u.a. Neuer #Hultschiner
Damm, Straße an der Schule, #Landsberger Straße)?
Antwort zu 1: Die bisher ruhend gestellten Planungen
zur Verkehrslösung Mahlsdorf werden wieder aufgenommen.
Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die #Straßenbau- und #Straßenbahnmaßnahmen
zu schaffen, um das #Verkehrssystem einschließlich der
Führung des Straßenbahn- und #Fahrzeugverkehrs zwischen
dem Bahnhof Mahlsdorf und der Rahnsdorfer Straße
neu zu gestalten und deutlich zu verbessern.
Bezüglich der Planung einer neuen niveaufreien Querung
der Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Straße
über die Bahnanlagen und für die Machbarkeit und die
planungsrechtliche Sicherung ist federführend das Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf zuständig.
Frage 2: Wann wurden die angekündigten Planungen
für das formale Planfeststellungsverfahren für den neuen
Hultschiner Damm sowie die Straße an der Schule und
den damit verbundenen zweigleisigen Ausbau der TRAM
begonnen bzw. wann sollen diese beginnen?
Antwort zu 2: Die Planungen werden sowohl durch
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
für den Straßenbau als auch in Kürze durch die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) für den Straßenbahnbau aufgenommen.
Frage 3: Wann wurden die Planungen für eine neue SBahn-
Querung östlich des S-Bahnhofs Mahlsdorf begonnen
bzw. wann soll diese beginnen und welche Möglichkeiten
ergänzend zur Querung in Höhe der Landsberger
Straße werden dabei geprüft?
Antwort zu 3: Die Planungen wurden noch nicht begonnen,
insofern liegen noch keine Variantenbetrachtungen
vor. Das Bezirksamt möchte hier eine neue den
Bahnübergang Lemkestraße ersetzende niveaufreie Straßenquerung
im Zuge der Landsberger Straße herstellen.
Frage 4: In welcher zeitlichen Abfolge sollen die Straßenbaumaßnahmen
erfolgen und gibt es für die Planungen
Einvernehmen zwischen Senat und Bezirksamt?
Antwort zu 4: Zu den Planungen zur Verkehrslösung
Mahlsdorf und zur Planung einer neuen Querung der
Bahnanlagen im Zuge der Landsberger Allee gibt es Einvernehmen
zwischen Senat und Bezirksamt. Die Verkehrslösung
Mahlsdorf ist jedoch prioritär, für das Vorhaben
Landsberger Straße gibt es derzeit noch keine zeitlichen
Vorgaben.
Frage 5: Mit welchen Be- oder Entlastungen wird für
folgende Straßen gerechnet:
a) Rahnsdorfer Straße (in Mahlsdorf),
b) Pilgramer Straße,
c) Landsberger Straße (in Mahlsdorf),
d) Pestalozzistraße (in Mahlsdorf),
e) Hummelstraße,
f) Donizettistraße,
g) Straße „An der Schule“,
h) Fritz-Reuter-Straße,
i) Wilhelmsmühlenweg,
j) Straße „Am Kornfeld“,
k) Kressenweg und
l) Elsenstraße.

Frage 6: Welche Verkehrsbelastungen (DTV-Werte)
haben bislang die unter Frage 5 genannten Straßen (bitte
einzeln auflisten)?
Antwort zu 5 und 6: Die Ist-Belastungen der genannten
Straßen können nur teilweise und nur für das übergeordnete
Straßennetz angegeben werden. Die folgenden
Verkehrsdaten sind der Karte der Kfz- und Lkw- Verkehrsstärken
für einen durchschnittlichen Werktag aus
2014 entnommen worden, siehe auch
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vl
b/de/erhebungen.shtml.
Die Verkehrsstärken im Einzelnen:
-Rahnsdorfer Straße 5.600 Kfz/24 h werktags
(Verkehrsstärke [DTVw])
-Pilgramer Straße 4.600 Kfz
-Landsberger Straße 8.200 Kfz
-Fritz-Reuter-Straße 4.800 Kfz
-Elsenstraße 5.400 Kfz
Entsprechend bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien
für die Verkehrslösung Mahlsdorf (2007 und 2009)
würden mit der Umsetzung derselben für die Fritz-Reuter-
Straße und die Donizettistraße Entlastungen gegenüber
dem Bestand erwartet. In anderen Bereichen wie dem
westlichen Abschnitt der Pestalozzistraße würde es wegen
der Verlagerung des übergeordneten Kfz-Verkehrs aus
der engen Ortslage Mahlsdorf zusätzliche Belastungen
geben.
Erst mit der Wiederaufnahme des Planungsprozesses
wird es hierzu aktuelle und umfassendere Aussagen geben
können. Hier fließt dann auch die aktuelle städtebauliche
Entwicklung im umgebenden Stadtraum ein (u.a.
neu entstandene Wohn- und Gewerbestandorte sowie
Verbrauchermärkte).
Frage 7: Wird es bis zur Inbetriebnahme der neuen
Straßen und bis Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten
eine Zwischenlösung (bspw. durch eine Begegnungsstelle)
für einen regulären 10-Minuten-Takt der TRAM
bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf geben?
Antwort zu 7: Seit Anfang April 2016 konnte der 10-
Minuten Takt der Straßenbahn zwischen Köpenick und
Rahnsdorfer Straße ausgeweitet werden. Eine Weiterführung
eines stabilen 10-Minuten Taktes zum S-Bahnhof
Mahlsdorf ist mit der derzeit zur Verfügung stehenden
Infrastruktur nicht möglich.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Begegnungsstelle
zur Umsetzung eines 10-Minuten-Taktes bis zum SBahnhof
Mahlsdorf wurde geprüft. Die Untersuchung
kam zum Ergebnis, dass für eine neue Begegnungsstelle
die Hönower Straße erheblich umgestaltet werden müsste.
Allerdings ist die Straße an der Schule eine Voraussetzung,
um die Umgestaltung der Hönower Straße vornehmen
zu können. Ohne eine Entlastung der engeren Ortslage
Mahlsdorf vom übergeordneten Kfz-Verkehr und den
zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in der Hönower
Straße kann kein stabiler 10-Minuten Takt im Straßenbahnverkehr
angeboten werden. Für Details bzgl. der
Prüfung der zusätzlichen Begegnungsstelle verweise ich
auf Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/
15 387.
Berlin, den 23. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016)

U-Bahn: Verlängerung der U-Bahnlinie U8 in das Märkische Viertel, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats
für die von tausenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern
unterstützte Forderung nach der endlich zu realisierenden
#Verlängerung der #U8 in das #Märkische Viertel?
Antwort zu 1: Die Verlängerung der U8 in das Märkische
Viertel würde für einen Teil der Fahrgäste eine umsteigefreie
#Schnellbahnanbindung an die City Ost ermöglichen.
Für das Ziel City West würde die Umstiegshäufigkeit
von zwei auf einen Umsteigevorgang reduziert. Damit
würde für beide Fahrtrelationen die Reisezeit verkürzt.
Viele Fahrgastpotenziale im Bereich des Märkischen
Viertels liegen jedoch außerhalb des direkten Einzugsbereich
einer solchen U-Bahnverlängerung. Daher
wären für die Feinerschließung des Märkischen Viertels
weiterhin Busanbindungen erforderlich, die teilweise
einen Parallelverkehr zwischen Bus und U-Bahn zur Folge
hätten, der den Nutzen einer U-Bahn-Verlängerung
reduziert und damit eine Wirtschaftlichkeit in Frage stellt.
Darüber hinaus spielt bereits jetzt die bestehende S-Bahn-
Anbindung ab dem Bahnhof Wittenau eine wichtige Rolle
für die direkte Anbindung in die City und zahlreiche östliche
Bezirke.
Frage 2: Wie und mit welchem Zeitplan werden der
Regierende Bürgermeister und der für Verkehr zuständige
Senator ihre laut Presseberichterstattung nach der Senatssitzung
vom 05.04.2016 bekundete Unterstützung der
Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel („sinnvolle
Idee“, „bestehende Wohnquartiere besser anzubinden“)
wirksam werden lassen?
Frage 3: Wann wird der Senat beim Bundeministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Förderung
aus Bundesmittel anmelden, die nach Aussage des zuständigen
Staatssekretärs auch in den nächsten Jahren
bereitstehen wird und ist damit gewährleistet, dass bei
einer Baumaßnahme über 50 Mio. Euro Kosten mindestens
die Hälfte vom Bund getragen wird?
Antwort zu 2 und 3: Der Senat wird sich der Frage
nach den Kosten und einer grundsätzlichen Machbarkeit
annehmen, um daraus ableiten zu können, ob diese Maßnahme
im Vergleich zu den anderen derzeit in Überprüfung
oder Entwicklung stehenden Vorhaben anders priorisiert
werden kann, als es derzeit mit dem Stadtentwicklungsplan
(StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 der Fall ist.
Es wurde zugesagt, die Frage der Finanzierung aus Mitteln
des Landeshaushalts zu prüfen. Der Senat weist erneut
darauf hin, dass die Bundesförderung nach derzeit
geltender Regelung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
nur bis 2019 gesichert ist. Die Maßnahmen
müssen bis zu diesem Zeitpunkt komplett realisiert sein,
was für das Vorhaben nicht erreichbar ist. Eine Beantragung
zum jetzigen Zeitpunkt ohne gesicherte Planungsunterlagen
ist nicht möglich und nicht zielführend.
Frage 4: Warum hat der Senat den im Stadtentwicklungsplan
Verkehr 2011 festgestellten „Prüfbedarf“ für
die „Verlängerung der U8 vom U-Bahnhof Wittenau zum
Märkischen Viertel“ angesichts der bekannten Vorlaufzeiten,
dafür bisher nicht in Aktivitäten umgesetzt, obwohl
es aus der Planungszeit der letzten Verlängerung der U8
bis Wittenau Bodenuntersuchungen, Vorplanungen etc.
gibt und sich seit dieser Zeit weder die Bodenverhältnisse
noch die Bebauung im Märkischen Viertel verändert
haben?
Frage 5: Wird der Senat nunmehr unverzüglich und
damit noch in diesem Jahr mit den vorbereitenden Prüfungen
und Planungen von sich aus beginnen oder sieht er
das Erfordernis, trotz des Auftrages im StEP Verkehr
noch einen zusätzlichen parlamentarischen Handlungsauftrag
erhalten zu müssen und wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5: Der im Stadtentwicklungsplan
Verkehr 2011 genannte Prüfbedarf wird „im Hinblick auf
Aufgabe“ der Maßnahme als langfristiges Vorhaben mit
Realisierung nach 2025 gelistet.
Die Priorisierung der Aufgaben lag in den letzten Jahren
auf den Vorhaben des „Mobilitätsprogramms 2016“.
Nach der zugesagten Klärung der finanziellen Möglichkeiten
des Landes werden ggf. weitere Schritte veranlasst.
Berlin, den 23. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2016)

S-Bahn: Region Teltow hält an S-Bahn-Studie fest, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Region-Teltow-haelt-an-eigener-S-Bahn-Studie-fest

Trotz laufender #Untersuchungen des brandenburgischen Verkehrsministeriums zu einer #Erweiterung des -Bahn-Netzes ins Berliner #Umland, bei der auch eine #Verlängerung von #Teltow nach #Stahnsdorf geprüft werden soll, halten die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) an einer eigenen technischen Machbarkeitsstudie fest.

Region Teltow. Trotz laufender Untersuchungen des brandenburgischen Verkehrsministeriums zu einer Erweiterung des S-Bahn-Netzes ins Berliner Umland, bei der auch eine Verlängerung von Teltow nach Stahnsdorf geprüft werden soll, halten die Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS) an einer eigenen technischen Machbarkeitsstudie fest. Der Regionalausschuss lehnte am Montagabend den Antrag des Teltower Bürgermeisters Thomas Schmidt (SPD) ab, auf diese Expertise …