(13.2.2015, DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg) Am 9.2.2015 trafen sich im Brandenburger #Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Wunsch des #DBV-Landesverbandes Berlin-Brandenburg der Landesvorstand mit Ministerin Kathrin #Schneider zu einem ersten Gespräch. Der DBV bedauert, dass es bei Intransparenz und fehlendem Dialog bleiben wird. In den nächsten Jahren wird es immer weniger Geld für den Bahn- und Busverkehr in Brandenburg geben. Da wäre eine breite und frühzeitige #Einbeziehung aller Betroffenen eine Notwendigkeit, um in einem demokratischen Gemeinwesen optimale Kompromisse zu finden. Laut Ministerin Schneider können die Verbände stolz darauf sein, was sie alles erreicht hätten. Sie sieht keine Notwendigkeit, das bisherige Verfahren zu ändern. Der DBV bedauert diesen Standpunkt. Unter anderem kritisiert der DBV neben anderen Verbänden die absolute und strengste Geheimhaltung von der Ideensammlung bis zum Abschluss der Verkehrsverträge. Der Landesvorstand ist sich einig: Wir wollen nicht mit entscheiden, wer den Zuschlag bekommt, sondern mit Abgeordneten und dem Verkehrsministerium darüber sprechen, welche Bedingungen in die Ausschreibungen einfließen. Die Geheimhaltung des Ministeriums ist nicht notwendig, widerspricht demokratischen Gepflogenheiten und verhindert eine breite, öffentliche Diskussion. Schließlich fließen in die Bestellungen von Bahn- und Busverkehren über 400 Millionen Euro pro Jahr und die Öffentlichkeit darf nicht erfahren. Leider verschließt sich die Brandenburger Landesregierung und das Verkehrsministerium ohne verständlichen Gründen einer Diskussion und Mindesttransparenz darum, wofür Steuergeld tatsächlich ausgegeben wird. Pressekontakte: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 oder Michael Hasse, Ruf 01 76 / 62 26 21 49 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Monat: Februar 2015
Bus: Diesmal war es kein Filmdreh Flammenpanik in BVG-Bus, aus Berliner Kurier
http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/diesmal-war-es-kein-filmdreh-flammenpanik-in-bvg-bus,7169126,29838222.html Buch – #Flammen im #Bus, aber diesmal in echt! Was tags zuvor am Gendarmenmarkt nur Filmspektakel war, wurde am Donnerstagvormittag auf der Linie 158 brenzlige Realität. Auf der Karower Chaussee begann ein Bus zu brennen. Vollbesetzt mit Passagieren. Gegen 10.30 Uhr beginnt der Bus [vermutlich 2856] der Linie 158 plötzlich zu qualmen, dringen dicke Rauchschwaden aus dem Motorraum. Die Rauchsäule steigt haushoch in den Himmel. Angst im Bus! Doch die Fahrerin bleibt cool und reagiert sofort – und genau richtig: Sie fährt den Bus auf Höhe der Theodor-Brugsch-Straße an den Straßenrand, öffnet die Türen und lässt die Fahrgäste aussteigen. Alle bleiben unverletzt. Gleichzeitig alarmiert sie BVG-Leitstelle und Feuerwehr. Als diese wenig später eintrifft, brennt das Heck des Busses bereits lichterloh. Wieso es dazu kommen konnte, ist unklar: „Alle unsere Busse haben eine #Brandlöschanlage. Diese hat offenbar nicht ausgelöst“, so BVG-Sprecherin Petra Reetz zum KURIER. Die Busfahrerin kann …
S-Bahn: Baumaßnahmen im Nord-Süd-Tunnel auf Kosten des Einzelhandels?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche #Bahn (DB) AG, die Industrieund #Handelskammer zu Berlin und den #Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche #Mieter des Einzelhandels auf Bahnhofsflächen sind von den #Baumaßnahmen betroffen? 2. Wie hoch sind bisher die jeweiligen Umsatzverluste in % zu beziffern? 3. Welche Kompensationsleistungen (Art, Menge und Zeitdauer) gibt es seitens der Ladenflächenvermieter? Zu 1. bis 3.:´Die DB #Station & Service AG ist sich der sozialen Verantwortung gegenüber den Mieterinnen und Mietern bewusst. Durch #Mieterinformationen wurden alle Mieterinnen und Mieter jeweils über den aktuellen Stand der #Streckensperrung im #Nord-Süd S-Bahntunnel informiert. Einige wenige Mieterinnen und Mieter sind direkt durch die Baumaßnahme betroffen, denen wurde die Mietzahlung abgesenkt bzw. ausgesetzt. Zu den Umsatzverlusten kann aktuell keine Auskunft geben werden, da diese selbst noch nicht vorliegen. 4. Inwieweit kann das Land Berlin Kompensationsleistungen – z. B. durch Verzicht auf Gewerbesteuer anbieten? Zu 4.: Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, d.h. jedes gewerbliche Unternehmen. Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Sofern Gewerbebetriebe Gewinne erzielen, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an. Ein Absehen von der Erhebung der Gewerbesteuer kommt nur in Betracht, wenn persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe vorliegen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen. Als Kompensationsmaßnahme für Baumaßnahmen, die Unternehmen belasten, kommt ein Verzicht auf die Erhebung der Gewerbesteuer regelmäßig nicht in Betracht. 5. An welche Stelle können sich Ladenbetreiber wenden, um vom Land Berlin Unterstützung in dieser Sache zu erhalten? 6. Sind für diese Fälle Gelder im Landes/ Bezirkshaushalt veranschlagt? Wenn ja, bitte Titelgenau aufschlüsseln. 7. Inwieweit hat sich das Land Berlin im Vorfeld der Baumaßnahmen mit den möglicherweise betroffenen Einzelhändlern in Verbindung gesetzt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? 8. Inwieweit hat das Land Berlin mit der S-Bahn Berlin GmbH und/oder der DB AG hierzu im Vorfeld Verhandlungen geführt? Zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen geführt? Wenn keine Verhandlungen geführt wurden, warum nicht? Zu 5. bis 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt mit den Verkehrsunternehmen (BVG, DB), dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie den Fahrgastverbänden regelmäßige Koordinierungsrunden zu ÖPNV-Großbaustellen (ÖPNV: öffentlicher Personennahverkehr) durch, um den Zeitraum und Umfang der dafür notwendigen Sperrungen abzustimmen, um die Auswirkungen für die Fahrgäste zu minimieren. In diesem Zusammenhang fanden im Oktober 2014 auch Abstimmungen mit den DB-Unternehmen DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber der zu sanierenden Strecke sowie S-Bahn Berlin GmbH als mit dem S-Bahn Betrieb beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen zu Zeitraum und Umfang der für die durchzuführenden Sanierungsarbeiten im Nord-Süd-S-Bahntunnel notwendigen Sperrungen statt. Der Umgang mit möglichen Umsatzeinbußen der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Folge der Baumaßnahme ist im Verhältnis zwischen der DB Station & Service AG als Vermieter und den jeweiligen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu führen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2015)
Straßenverkehr: Ab wann stehen die Wohnhäuser Beermannstr. 20 und 22 der BAB 100 wirklich im Weg?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zeitlichen #Verzögerungen sind beim Bau der #Verlängerung der #BAB100 bis jetzt entstanden und welche Auswirkungen hat dies auf die Bautätigkeit im Bereich der Wohngebäude #Beermannstr. 20 und 22? Antwort zu 1: Die Baumaßnahmen der laufenden Bau-lose und die Vergabeverfahren der weiteren Lose entspre-chen im Wesentlichen dem Rahmenterminplan. Aus punktuellen Verzögerungen wie zum Beispiel der fehlen-den Baufreiheit in der Beermannstraße leiten sich Mehr-kostenforderungen und Schadensersatzforderungen der bauausführenden Unternehmen ab. Frage 2: Mit welchen Zeiträumen rechnet der Senat für den Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen mit derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Ge-bäude Beermannstr. 20 und 22 und was veranlasst ihn zu dieser Einschätzung? Antwort zu 2: Es wird im Ergebnis der zurückliegen-den mündlichen Verhandlungen vor der Enteignungsbe-hörde mit einem kurzfristigen Abschluss des laufenden Verfahrens gerechnet. Frage 3: Wie sieht der aktuelle Bauablaufplan des Vorhabens aus und wann werden welche Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Treptow beginnen? Antwort zu 3: Der aktuelle Bauablaufplan sieht die weitere Umsetzung und Fertigstellung aller bauvorberei-tenden Maßnahmen vor. Entsprechend der erteilten Be-auftragungen der verschiedenen Bauaufträge werden derzeit die komplexen Bauleistungen und baubegleiten-den Maßnahmen im Bereich zwischen Autobahndreieck Neukölln und Kiefholzstraße ausgeführt. Im Februar 2015 beginnen die Bauleistungen zur Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung Kiefholzstraße und damit die ersten Baumaßnahmen auf dem Gebiet des Ortsteils Trep-tow. Frage 4: Aus welchen Gründen hält der Senat an sei-ner Auffassung fest, der Abriss der Gebäude Beer-mannstr. 20 und 22 sei kurzfristig erforderlich? Antwort zu 4: Weitere Verzögerungen in der Bauab-laufplanung für den Bereich der Beermannstraße gefähr-den den gesamten Rahmenterminplan und in der weiteren Bauablaufplanung insbesondere die komplizierten und terminlich streng eingetakteten Bauleistungen zu den unmittelbar angrenzenden Ingenieurbaulosen RIN 01(Rahmenbauwerk im Zuge der Bundesautobahn [BAB] 100 unter der Ringbahnstrecke), RIN 02/RIN 03 (Trog-bauwerke im Zuge der BAB A 100 nördlich von RIN 01). Sie würden zudem zu Mehrkosten und Schadensersatz-forderungen führen. Frage 5: Welche bauvorbereitenden und baubegleiten-den Maßnahmen sollen auf dem Areal der jetzigen Wohngebäude Beermannstr. 20 und 22 vor dem Bau der eigentlichen Trasse durchgeführt werden? Antwort zu 5: Vor Beginn der Bauleistungen für die eigentliche Straßenbautrasse müssen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen ausgeführt werden: Beweissiche-rung, Baumfällungen, Abriss/Beräumung Kleingartenla-ge, Herstellung Umfahrung Beermannstraße, Baustoff- und Materialuntersuchungen, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 22, Beräumung/Abriss der Gebäude Beermannstraße 20, Kampfmittelsondierung, Herstellung Grundstücksicherungszaun, Sicherungsarbei-ten am Bestandsgebäuden Beermannstraße 18, Herstel-lung Wendebereich Beermannstraße, Urgeländeauf-maß/Vermessung, Baustelleneinrichtung und Herstellung Baulogistikflächen, Herstellung der Ingenieurbauwerke RIN 01, RIN 02, RIN 03 und die Lärmschutzwände im Bereich Beermannstraße. Frage 7: Warum hat die zuständige Senatsverwaltung die mehrfachen Anfragen zur Nutzung leerstehender Wohnungen in den Gebäuden 20 und 22 als Notunter-künfte für Flüchtlinge abgelehnt, obwohl absehbar war, dass die Gebäude noch länger stehen werden, und eine kurzfristige Freimachung durch die für Flüchtlingsunter-bringung zuständige Stelle garantiert worden ist? Antwort zu 7: Die grundstücksbezogene Dringlichkeit zur Inanspruchnahme dieser Grundstücke ist aufgrund der terminlichen und kostenseitigen Zwangspunkte aus der laufenden Gesamtbaumaßnahme und den damit verbun-denen bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gege-ben. Ungeachtet der baulichen Situation der zum Teil seit mehreren Jahren leerstehenden Wohnungen, die umfang-reiche Instandhaltungen und Sanierungen vor einer erneu-ten Wohnnutzung erforderlich machen würde, bestand unter Berücksichtigung der Projektrandbedingungen und der damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit einer weitergehenden Nutzung von leerstehenden Wohnungen. Berlin, den 12. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)
Flughäfen: Passagierzahlen an Berliner Flughäfen steigen!, aus Berlinonline.de
http://www.berlinonline.de/nachrichten/lichtenberg/passagierzahlen-an-berliner-flughfen-steigen-60391 Das steigende #Passagierwachstum an den Berliner #Flughäfen hält zu Jahresbeginn weiter an. Auch die Zahl der Starts und Landungen stieg in Tegel und Schönefeld im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist ein Zuwachs von 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In #Schönefeld wurden im ersten Monat des Jahres 489.763 Passagiere registriert (+9,7 Prozent), in #Tegel waren es 1.314.719 Fluggäste (+0,3 Prozent). Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Nach dem erfolgreichen Abschluss des vergangenen Jahres, steigen auch zu Jahresbeginn 2015 die Passagierzahlen. Unser Wachstum ist ungebrochen. Besser hätte der Start 2015 nicht sein können.“ Die Zahl der Flugbewegungen stieg im Januar auf insgesamt 18.191 Starts und Landungen, ein Anstieg um …
Straßenbahn + Museum: Was wird aus dem Straßenbahn-Betriebshof in Niederschönhausen (Nordend)?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wer ist Eigentümer des #Straßenbahn-#Betriebshofs #Nordend in der Dietzgenstr. in #Niederschönhausen? Antwort zu 1: Nach Aktenlage ist die BVG Eigentü-mer des Grundstücks Dietzgenstraße 100 (Flur 131, Flur-stück 276). Frage 2: Wie wird der Betriebshof derzeit genutzt? Antwort zu 2: Das unter 1. genannte Grundstück ist gemäß § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Bahnbetriebsanlage einer Straßenbahn planfestgestellt und kann als solches genutzt werden. Ergänzung der BVG: Zurzeit sind dort historische Fahrzeuge (Busse und Straßenbahnfahrzeuge) untergebracht. Frage 3: Inwiefern ist eine Wiederinbetriebnahme des Straßenbahn-Betriebshofs Nordend (als regulär oder bei Engpässen vorübergehend genutzter Betriebshof) durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) realistisch? Antwort zu 3: Die Anlage steht unter Betrieb. Dem Senat ist jedoch bekannt, dass die BVG von ihren Be-triebsrechten derzeit nur teilweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Pankower Netzteil Gebrauch macht. Zur angefragten regulären Nutzung ergänzt die BVG: „Eine betriebliche Nutzung ist mit den vorhandenen Bau-ten und Betriebsmitteln und wegen unverhältnismäßiger Instandsetzungs-/Neubaukosten auf Grundlage der aktuel-len Vorschriften (Brandschutz, ungenügende Torbreiten usw.) nicht mehr möglich und daher nicht realistisch.“ Frage 4: Welche Pläne und Absichten verfolgen Senat und / oder BVG hinsichtlich möglicher zukünftiger Nut-zungen (Nachfolgenutzung) des im Jahr 1999 außer Be-trieb genommenen Straßenbahnhofs, und inwiefern wur-den derartige Überlegungen bereits vorangetrieben? Antwort zu 4: Die Bahnbetriebsanlage ist 1999 nicht außer Betrieb gegangen. Vielmehr nutzt die BVG die Bahnbetriebsanlage seitdem nicht mehr im täglichen Verkehr und dann auch nicht vollumfänglich (siehe auch Antwort zu 3). Nach Ansicht der BVG kann der Betriebs-hof nach Freizug der historischen Fahrzeuge verkauft werden. Für die anstehenden Planungsüberlegungen einer möglichen baulichen Entwicklung der Ortsteile Nordend und Blankenfelde (Elisabeth-Aue) ist die künftige Nut-zung von Gebäuden und Flächen des Betriebshofs noch zu klären. Die Notwendigkeit von untergeordneten, nach-barschaftlichen Grundstücks-Arrondierungen kann erst im Zusammenhang mit konkreten Projektentwicklungen erkannt werden. Frage 5: Wie bewerten Senat und / oder BVG den Vorschlag, den Betriebshof als eine mögliche Außenstelle des Deutschen Technikmuseums Berlin (früher: Berliner Museum für Verkehr und Technik) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dort eine „lebendige Ausstel-lung“ zur Straßenbahngeschichte in Berlin einzurichten und den Menschen die historischen Fahrzeuge zu präsen-tieren? Antwort zu 5: Diese Möglichkeit hat die BVG mit dem Technikmuseum bereits erörtert. Nach Aussage der BVG hatte die Museumsleitung aber kein Interesse an einer derart abgelegenen Dependance. Auch ähnliche Ideen, z.B. nach dem Vorbild des ehemaligen „Meilen-werkes“, scheiterten nach Aussage der BVG an dem im-mensen Investitionsbedarf und den zahlreichen zu erfül-lenden Vorschriften für eine derartige Nutzung. Je nach Art der Weiter- bzw. Nachnutzung des Be-triebshofes müssten zunächst die planrechtlichen Voraus-setzungen geschaffen werden, sofern eine Bahnbetriebs-anlage nicht mehr benötigt wird (siehe auch Antwort zu 2). Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2015)
Straßenbahn-Neubau zwischen Alexanderplatz und Kulturforum, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der #Planungsstand des #Straßenbahn- #Neubaus zwischen Alexanderplatz und #Kulturforum? Welche planerischen und baulichen Vorarbeiten wurden bereits geleistet und welche weiteren Planungsschritte sind nötig? Antwort zu 1: Für die #Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz- Kulturforum/Potsdamer Platz wurden ein Verkehrsmittelvergleich, eine Bewertung von #Trassenalternativen sowie eine standardisierte Bewertung und die Vorplanung für die Vorzugsvariante erarbeitet. Im Zuge des Ausbaus der Leipziger Straße wurden als Vorsorgemaßnahme im Abschnitt Mauerstraße bis Leipziger Platz zweigleisige Straßenbahnschienen verlegt. In den kommenden Monaten müssen u.a. noch Fragen der Brückentragfähigkeit geklärt werden. Anschließend kann der Planungsauftrag an den Vorhabenträger ergehen. Durch diesen werden die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen erarbeitet und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Frage 2: Wie schätzt der Senat die voraussichtliche Dauer der noch nötigen planerischen Vorarbeiten? Wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und wann wird es voraussichtlich abgeschlossen? Antwort zu 2: In 2015 sollen die planerischen Vorarbeiten abgeschlossen werden. Aufgrund der Bauarbeiten zum Lückenschluss U 5 Unter den Linden ist es nicht möglich, vor Abschluss dieser Arbeiten mit Umbauarbeiten in der Leipziger Straße zu beginnen. Daraus ergibt sich das Ziel zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bis 2017. Als voraussichtliche Dauer des Planfeststellungsverfahrens werden zwei Jahre angesetzt. Frage 3: Welche möglichen Linienführungen wurden während der bisherigen Planungen diskutiert und welche dieser Möglichkeiten favorisiert der Senat nach aktuellem Stand? Antwort zu 3: Es wurden auf vier Hauptrelationen insgesamt 11 Trassenvarianten entwickelt: Die nördlichste Relation über die Französische Straße hat vier Untervarianten; die direkte Relation über die Leipziger Straße hat drei Untervarianten; die südlich angrenzende Relation über die Zimmerstraße hat zwei Untervarianten und die südlichste Relation über die Rudi-Dutschke- Straße weist ebenfalls zwei Untervarianten auf. Als Ergebnis der multivariaten Bewertung ist die direkte Trassenführung auf der Oberfläche über die Leipziger Straße als Vorzugsvariante aus der fachlichen Bewertung hervorgegangen. Frage 4: Welches Konzept hat der Senat erarbeitet, um ein Ausweichen des Autoverkehrs von der Leipziger Straße in die umliegenden Nebenstraßen im Bereich zwischen Charlottenstraße und Mauerstraße zu verhindern? Antwort zu 4: Es sind weiterhin zwei durchgängige Kfz-Fahrspuren pro Richtung vorgesehen, so dass ein Ausweichen des Autoverkehrs in die umliegenden Nebenstraßen nicht zu erwarten ist. Die Straßenbahn soll auch Verkehre aufnehmen, die bereits in dieser Relation unterwegs sind, aber mit dem Auto wahrgenommen werden, um so auch Entlastungen vom Kfz-Verkehr zu schaffen. Damit ist für einen zukünftigen Zustand auch von einer anderen Verkehrszusammensetzung auszugehen. Frage 5: Soll die geplante Straßenbahn den Metrobus M48, der gegenwärtig die Strecke zwischen Kulturforum und Alexanderplatz bedient, auf diesem Teilstück ersetzen oder wird dessen Linienführung geändert? Antwort zu 5: Zur Vermeidung von Parallelverkehr ist für die Buslinie M48 ein gekürzter Linienweg zum Potsdamer Platz vorgesehen. Frage 6: Auf welche Art und Weise und mit welchem Ziel sollen Fahrgast-, Verkehrs- und Umweltverbände sowie Anwohner*innen und ggf. weitere Akteur*innen und Bevölkerungsgruppen an der Planung des Straßenbahn- Neubaus beteiligt werden? Antwort zu 6: Gemäß § 25, Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine frühzeitige Beteiligung mindestens durch den Vorhabenträger vorzusehen. Ob und in welchem Umfang bereits früher beispielsweise Informationsveranstaltungen und -bereitstellungen erfolgen können, wird derzeit geprüft. Frage 7: Welche Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit der geplanten Straßenbahnlinie, das zu erwartende Fahrgastaufkommen, die Netzwirkung im öffentlichen Nahverkehr sowie über die zu erwartenden Auswirkungen auf lokale Lärmbelastung und Luftverschmutzung liegen dem Senat vor? Frage 9: Auf welcher Grundlage schätzt der Senat die geplante Straßenbahnverbindung als „fahrgastwirksam“ und „nachfragesteigernd“ ein, wie im aktuellen StEP Verkehr formuliert? Antwort zu 7 und 9: Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indikator deutlich über 1. Für die Maßnahme ist damit der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen. Die Straßenbahn weist im Planungskorridor eine um bis zu 10.000 Personenfahrten/Werktag höhere Nachfrage auf als der Bus. Neben der Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) treten auch positive Effekte für heutige Nutzerinnen und Nutzer von Bus und Bahn auf. Neben der Reduzierung der Reisezeiten und Umsteigevorgänge – insbesondere auf der Relation östliche-südliche Stadtteile – gibt es auch eine Entlastungswirkung für die hochbelastete U2, so dass auf eine Taktverdichtung verzichtet werden kann. Dezidierte Aussagen über lokale Auswirkungen von Lärm- oder Luftverschmutzung werden in Zusammenhang mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Frage 8: Aus welchen Jahren stammen die Bedarfsermittlung und die Kosten-Nutzen-Analyse für den Straßenbahn- Neubau und wann werden diese den aktuellen Gegebenheiten angepasst? Antwort zu 8: Die Untersuchungen wurden im Zeitraum 2011-2014 durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die Basis für die Ermittlungen des Mengengerüstes und der Nutzen-Kosten-Analyse aktuell ist. Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Maßnahme bis 2025 umzusetzen. Frage 10: Welche Kosten sind für konzeptionelle, planerische und bauliche Vorarbeiten bereits entstanden und aus welchen Quellen wurden diese finanziert? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 10: Für die Vorbereitung des Straßenbahnvorhabens sind zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Stellen Mittel verausgabt worden, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem teilweisen Einbau von Gleisen in die Leipziger Straße 2000/01 durch die ehemalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr. Aktuell, d. h. im Zeitraum ab 2010, wurden bisher projektbezogen 263.761,51 € verausgabt, die dem Kapitel 1270 Titel 542 20 „Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ entstammten. Frage 11: Wie setzen sich die voraussichtlichen Kosten des Straßenbahnneubaus zusammen? Welche Landes-, Bundes- und ggf. welche EU-Fördermittel sind hierfür eingeplant? (Bitte nach Mittelverwendung und -herkunft aufschlüsseln.) Antwort zu 11: Die Kosten für das Straßenbahnvorhaben setzen sich primär aus den Kosten für Gleis- und Fahrleitungsbau sowie für die Haltestellen zusammen, dazu kommt ein Anteil für den straßenbahnbedingten Straßenbau (der nicht identisch ist mit den Gesamtkosten für den Straßenbau). Aufgrund des Kostenumfangs für das Straßenbahnvorhaben von unter 50 Mio. € können keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Zudem läuft das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2019 aus. In jedem Falle wird zum Zeitpunkt der anstehenden Realisierung des Straßenbahnvorhabens die Möglichkeit geprüft, ob GVFG-Nachfolgemittel oder Fördermittel aus sonstigen Quellen in Anspruch genommen werden können. Gemäß Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr ist zunächst eine Finanzierung aus Landesmitteln unterstellt. Frage 12: Wie viel wird die Verlegung des „Boulevard der Stars“ am Potsdamer Platz von der voraussichtlichen Straßenbahntrasse auf die seitlichen Gehwege kosten und aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten finanziert? Antwort zu 12: Der im Mittelstreifen der Potsdamer Straße gelegene Teil des „Boulevards der Stars“ wurde als temporäre Zwischennutzung errichtet, um diesen innerstädtischen Ort herausragender Bedeutung bis zum Bau der Straßenbahn nicht brach liegen zu lassen. Die konzeptionellen Überlegungen zu einer Teilverlegung des Boulevards sind noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon, ob und wie eine Verlegung stattfindet, kann davon ausgegangen werden, dass der Straßenbahn keine Mehrkosten entstehen werden. Frage 13: Wie wird die im aktuellen StEP Verkehr als langfristiges Infrastrukturvorhaben angekündigte Verlängerung der Straßenbahnlinie vom Kulturforum zum Rathaus Steglitz in der Planung des aktuellen Vorhabens zwischen Alexanderplatz und Kulturforum berücksichtigt? Antwort zu 13: Die Endstelle wird so gestaltet, dass eine Streckenverlängerung möglich ist. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)
Straßenverkehr + Museum: Was wird aus dem maroden Denkmal AVUS-Tribüne?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.: Ende vergangenen Jahres gab es lt. Presseberichterstattung konkrete Pläne für die Nachnutzung der #Denkmal Geschützen #AVUS Tribüne am Messedamm seitens der Eigentümerin AVUS Tribüne GmbH; diese waren für Januar 2014 angekündigt. Ich frage den Senat, ob ihm derartige Pläne bekannt sind und wenn ja, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist? Antwort zu 1.: Derartige Pläne sind nach Auskunft des Bezirkes nicht bekannt. Ein Kontakt mit der Eigentümerin konnte bisher nicht hergestellt werden. Frage 2.: Stimmt die Presseberichterstattung, dass es Pläne für ein #AVUS-Museum gibt, das in Kooperation mit einem Autokonzern umgesetzt werden soll? Liegt dem Senat ein entsprechender Bauantrag vor? Hat weiter die Messe Berlin den Wunsch geäußert, im Falle des erteilten Nutzungsrechts, die Rückwand der AVUS Tribüne als Marketing- und Werbefläche nutzen zu wollen? Welche juristischen Hürden könnten dem entgegen sprechen? Welche anderen Möglichkeiten sieht der Senat für die Messe Berlin, das nahe dem neuen Kongresszentrum City Cube gelegene Baudenkmal zu nutzen? Antwort zu 2.: Pläne für ein AVUS-Museum sind dem Bezirk nicht bekannt. Zur notwendigen Beschränkung der Werbeflächen liegt ein rechtskräftiges OVG1-Urteil vor. Darüber hinaus ist nicht bekannt, dass die Messe Berlin Nutzungsvorstellungen für das Baudenkmal entwickelt. Frage 3.: Welche Schwierigkeiten sind dem Senat bekannt, die dem Innovationsprozess des historischen Denkmals entgegenstehen? Wie gedenkt der Senat, diese zugunsten der Neugestaltung zu mindern? Wie ließe sich hier ggf. ein „Widerspruch“ Nutzungswunsch vs. Denkmalschutz auflösen? 1 Oberverwaltungsgericht Antwort zu 3.: Ein konkreter Nutzungswunsch ist nicht bekannt. Insofern bestehen keine Schwierigkeiten hinsichtlich eines Innovationsprozesses. Da kein Projekt bekannt ist, liegt auch kein Widerspruch Nutzungswunsch vs. Denkmalschutz vor. Frage 4.: Da bereits Putzbrocken von der sanierungsbedürftigen AVUS Tribüne auf die Straße gefallen sind, die zu einer Beeinträchtigung bzw. Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs führen, frage ich den Senat, ob ihm weitere „bauliche Gefahren“ an der AVUS Tribüne bekannt sind und ihm angezeigt wurden? Antwort zu 4.: Nach Auskunft des Bezirkes wurde im Juli 2014 auf Anordnung des Fachbereiches Bauaufsicht durch die Eigentümerin der AVUS Tribüne eine Gefahrenstellenbeseitigung durchgeführt. Aktuell sind dem Bezirksamt keine weiteren Gefahrenstellen bekannt. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2014)
Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie VI: Baustellen, Einbahnstraßen, Benutzungspflicht, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Meldungen von Behinderungen auf #Radverkehrsanlagen sind seit 2011 bei der Senatsverwal-tung und bei den zuständigen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 1.: Aufzeichnungen bzw. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder bei den betroffe-nen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Umwelt, für Inneres und Sport (einschl. Polizei)) noch bei den Bezirken geführt. Nach den übermittelten Stellungnahmen (Rückmeldung aus 8 Bezirken) ist die Zahl der Be-schwerden aber eher gering (zumeist im einstelligen Be-reich jährlich pro Bezirk bzw. Senatsverwaltung). Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um Behinderungen auf Radverkehrsanlagen wirksam zu verringern und die Nutz-barkeit der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 2.: Soweit möglich und verhältnismäßig wird seitens des Senats im Rahmen der Planung bzw. Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen unter anderem darauf geachtet, durch Schaffung von #Lieferzonen oder (bei baulichen #Radwegen) Aufstellen von Pollern oder durch ähnlich wirkende Maßnahmen neben den Radver-kehrsanlagen Behinderungen durch das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Anlagen so weit wie möglich zu verhindern. Die bezirklichen Ordnungsämter nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und personellen Ressourcen die Aufgaben der Freihaltung öffentlicher Straßenflächen für den fließenden Verkehr wahr. Dazu gehören auch die Radverkehrsanlagen. Die Berliner Polizei ergänzt eigenständig die Überwa-chungsmaßnahmen der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen ihrer Streifentätigkeit, indem sie vorrangig Ver-stöße im ruhenden Verkehr verfolgt, aus denen Verkehrs-behinderungen oder -gefährdungen resultieren. Dazu gehört auch das Freimachen von Radverkehrsanlagen. Seit dem 16.07.2014 ist die neue polizeiliche Fahrradstaf-fel schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich (Ortsteile Mitte und Tiergarten) im Einsatz, die das Verhalten von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ge-genüber Radfahrenden überwacht und in diesem Zusam-menhang auch ein besonderes Augenmerk auf Radver-kehrsanlagen und deren ungehinderte Benutzung richtet. Frage 3: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus den im Oktober 2014 veröffentlichten Ergebnissen der Kampagne „#Radspuren frei!“ des BUND und des ADFC gezogen? Antwort zu 3.: Die Kampagne hat für den Senat kei-nen direkten Handlungsbedarf ergeben, da für die Ahn-dung von Verkehrsverstößen die Ordnungsbehörden (be-zirkliche Ordnungsämter sowie ggf. Polizei) zuständig sind. Er hat die Ergebnisse gleichwohl aufmerksam zur Kenntnis genommen. Frage 4: Wie viele Beschwerden über Baustellen, die den Radverkehr nicht angemessen berücksichtigten, sind seit 2011 bei der Senatsverwaltung und bei den zuständi-gen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4.: Die Beschwerdelage ist so gering, dass eine systematische Erfassung weder bei der Verkehrslen-kung Berlin noch bei den Bezirken angezeigt ist. Eine nachträgliche Auswertung ist nicht möglich. Frage 5: An welchen Stellen und durch welche Maß-nahmen wurden daraufhin angezeigte Mängel und Behin-derungen behoben? Antwort zu 5.: Sämtliche Hinweise und Beschwerden werden, zunächst gemessen an ihrer Sicherheitsrelevanz, unverzüglich und dann nach Maßgabe personeller Kapazi-täten im Zuge der Abarbeitung aller Beschwerden und Anregungen bearbeitet. Bei sicherheitsrelevanten Män-geln oder Behinderungen wird sofort vor Ort geprüft und korrigiert. Zum überwiegenden Teil handelt es sich in diesen Fällen um eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Umsetzung angeordneter Verkehrszeichenpläne durch die Baufirmen. Frage 6: Welche rechtliche und planerische Grundla-gen für eine radverkehrsgerechte Baustellenabsicherung wird seitens der Verkehrslenkung Berlin und der zustän-digen Stellen in den Bezirksämtern angewandt? Antwort zu 6.: In den Ausschreibungen bzw. Aufträ-gen zu Straßenbaumaßnahmen wird die Sicherung von Arbeitsstellen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verein-bart. Weitere zu berücksichtigende Hinweise ergeben sich aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs-anlagen (HBS 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln) sowie diversen Veröffent-lichungen (z.B. „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“, Empfehlung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), die den für entsprechende verkehrliche Anordnungen zustän-digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenver-kehrsbehörde im Zuge von Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Frage 7: Hat der Senat, entsprechend der Ankündi-gung in der Radverkehrsstrategie, ein Merkblatt zur siche-ren Radverkehrsführung an Baustellen ausgearbeitet? Frage 8: Wo ist dieses Merkblatt zu finden und wird es standardmäßig an die jeweiligen Bauträger ausgehän-digt? Antwort zu 7. und 8.: Nein, dies hatte bislang keine Priorität. Im Übrigen stellen die unter 6. genannten Vor-gaben bereits eine gute Grundlage für radverkehrsgerech-te Baustellenabsicherung dar. Frage 9: Ist die Überprüfung benutzungspflichtiger Radwege im Berliner Stadtgebiet, wie in der Radver-kehrsstrategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen worden? a. An welchen Stellen ist eine Benutzungspflicht seit 2011 aufgehoben worden? b. An welchen Stellen wurden neue Benutzungspflich-ten erlassen? c. Wie hat sich der Anteil der benutzungspflichtigen Radwege im Berliner Stadtgebiet gemessen an der Ge-samtzahl der Radwege seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die komplette Erfassung der Radver-kehrsanlagen erfolgte erstmalig 2012/2013. Insofern kann nur eine Angabe zum Ist-Zustand Mai 2013 erfolgen. An 347 Straßen im Land Berlin bestand eine Radwegebenut-zungspflicht. 137 km baulicher Radwege mit Benut-zungspflicht stehen 827 km ohne Benutzungspflicht ge-genüber. Für die Aktualisierung dieser Daten erfolgt eine kontinuierliche Erfassung der laufenden Vorgänge, wel-che in den nächsten Wochen datentechnisch verarbeitet wird. Vor dieser Verarbeitung kann eine Aussage für den entsprechenden Zeitraum nicht getroffen werden. Auf-grund der kontinuierlichen Überprüfungen durch die Verkehrslenkung Berlin kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Zahl der benutzungspflichten Radwege rückläufig ist. Frage 10: Ist die Überprüfung der Öffnung von Ein-bahnstraßen für den Radverkehr, wie in der Radverkehrs-strategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen wor-den? a. Wie viele Einbahnstraßen wurden seit 2011 für den Radverkehr geöffnet? b. Wie viele für den Radverkehr geschlossene Ein-bahnstraßen wurden seit 2011 neu gebaut oder neu aus-gewiesen? c. Wie hat sich der Anteil der für den Radverkehr ge-öffneten Einbahnstraßen an der Gesamtzahl der Einbahn-straßen im Berliner Stadtgebiet seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 10.: Die Prüfung hinsichtlich der Freigabe von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr wird von den 12 Bezirken in eigener Zuständigkeit wahrge-nommen. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)
Flughafen-Projekt BER kommt voran Entrauchungsanlage wird noch einmal gebaut, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-projekt-ber-kommt-voran-entrauchungsanlage-wird-noch-einmal-gebaut/11354494.html Die bestehende Anlage hat nie funktioniert. Jetzt wird das „Monster“ zerlegt. Die Aufträge für die Planung sind vergeben. Auf einen Generalplaner wird aber verzichtet.
Am #BER lassen sich doch Termine halten: Wie vorgesehen hat die #Flughafengesellschaft jetzt die Planungsleistungen für den Umbau der #Entrauchungsanlage im #Hauptterminal sowie für die noch erforderlichen Nachträge zur Baugenehmigung vergeben. Dies teilte der Flughafen am Dienstag mit. Damit könne auch die europaweite Ausschreibung für einen Generalplaner aus formalen Gründen aufgehoben werden. Die europaweite Ausschreibung ist für Planungen ab einem Wert von 400 000 Euro und bei Bauleistungen ab fünf Millionen Euro vorgeschrieben. Sie kann nach Angaben von Experten aber dazu führen, dass Büros sehr hohe Preise verlangen, die nicht runtergehandelt werden können. Deshalb habe der Flughafen die Verhandlungen abgebrochen, was ihm den Vorwurf einbrachte, es finde …