www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekenn-zeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten #Busse und #Bahnen der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH sowie #Regionalzüge der #DB AG im Land Berlin jeweils in den Jahren seit 2010? (Bitte nach Jahr und Verkehrs-mittel aufschlüsseln.) Frage 2: Wie hoch war das jährliche #Verkehrsaufkommen im Berliner öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) in den Jahren seit 2010, gemessen in ÖPNV-Wegen? Antwort zu 1.und 2.: Die BVG teilt hierzu mit (Angaben in Mio.): „ Jahr UBF (Unternehmensbeförderungs¬ fälle) Bus/Fähre Straßenbahn U-Bahn 2010 922,0 386,7 166,5 495,9 2011 936,5 386,0 174,3 505,2 2012 937,4 384,9 174,4 507,3 2013 947,3 392,4 175,4 501,2 2014 977,8 405,0 181,1 517,4“ Die DB teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin beförderte folgende Fahrgäste: 2010: 376 Mio. 2011: 383 Mio. 2012: 395 Mio. 2013: 402 Mio. Die Zahl für 2014 liegt noch nicht vor. Reisende DB Regio Berlin 2010: 19,1 Mio. 2011: 20,3 Mio. 2012: 18,5 Mio. 2013: 19,5 Mio. 2014: Daten werden erst nach der Bilanz Pressekonferenz veröffentlicht “ Frage 3: Wie viele Personenkilometer wurden in Bus-sen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zurückgelegt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsmittel aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „ Jahr Gesamt Bus/Fähre Straßenbahn U-Bahn 2010 4.120.750.468 1.265.685.974 519.333.577 2.335.757.918 2011 4.133.315.118 1.258.317.846 536.888.362 2.338.108.911 2012 4.139.562.246 1.254.759.599 537.216.831 2.347.585.816 2013 4.129.100.513 1.309.492.045 539.707.488 2.279.900.980 2014 4.262.229.951 1.351.712.363 557.108.603 2.353.408.984 “ „Die DB teilt hierzu mit: Bei der S-Bahn Berlin wurden folgende Verkehrsleis-tungen in Pkm erbracht: 2010: 3.558 Mio. 2011: 3.618 Mio. 2012: 4.101 Mio. 2013: 4.142 Mio. Die Zahl für 2014 liegt noch nicht vor.“ Frage 4: Wie hoch war der durchschnittliche Auslas-tungsgrad in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans? Bitte differenzieren nach: a. Jahr und Verkehrsmittel, b. Jahr und Verkehrszeiten (Haupt-, Früh-, Spät- so-wie Wochenendverkehrszeiten), c. Jahr und Tarifgebieten A, B und C. Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „ 2010 2011 2012 2013 2014 U-Bahn 18,4 % 18,1 % 18,5 % 18,5 % 18,7 % Straßenbahn 16,6 % 17,3 % 17,4 % 17,6 % 17,9 % Omnibus 15,9 % 15,6 % 15,7 % 16,4 % 16,5 % Für 4 b) und 4c) liegen der BVG keine Daten vor.“ Die DB teilt hierzu mit: „Bei der S-Bahn Berlin wurden folgende Werte zur Sitzplatzauslastung ermittelt: 2010: 45,0% 2011: 41,7% 2012: 42,2% 2013: 41,0% “ Frage 5: Auf wie vielen Fahrten wurde in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 eine Kapazitätsauslastung von 100 % oder mehr, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans, erreicht? (Bitte nach Jahr und Verkehrsmittel aufschlüs-seln.) Frage 6: Auf welchen Streckenabschnitten wurde in den Jahren seit 2010 regelmäßig eine Kapazitätsauslas-tung von 100 % oder mehr, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans, erreicht? Antwort zu 5. und 6.: Der Nahverkehrsplan enthält keine Vorgaben für linienspezifische Kapazitätsstandards. Vielmehr ist dort für alle Linien und Verkehrsmittel for-muliert, dass im Regelfall keine Fahrgäste an Haltestellen zurückbleiben und Überfüllung auch während der Haupt-verkehrszeit nur vereinzelt vorkommen dürfen. Die BVG teilt hierzu mit: „Es kommt nur in Ausnahmefällen vor, dass in einem Streckabschnitt das Fahrgastaufkommen in einem 20-Minuten-Intervall 100 Prozent der angebotenen Gesamt-kapazität überschreitet.“ Genaue Angaben wurden bereits mit den Antworten auf die Kleine Anfrage 17/12928 und die Schriftliche Anfrage 17/13449 übermittelt. Die DB gibt hierzu keine Informationen. Frage 7: Auf welchen Strecken sind in den kommen-den Jahren Angebotsausweitungen oder Angebotskürzun-gen geplant? Antwort zu 7.: Der Aufgabenträger prüft gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im Rahmen der jährlichen Bestellung der Verkehrsleistungen regelmäßig nachfrage-gerechte Angebotsanpassungen. Hierbei sind neben den Veränderungen der Verkehrs-nachfrage in der wachsenden Stadt Berlin aber auch die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen finanziellen Mittel zur Bestellung von ÖPNV1-Leistungen sowie die Fahr-zeugverfügbarkeit der jeweiligen Verkehrsmittel zu be-rücksichtigen. Der Umfang des Verkehrsangebotes im Schienenper-sonennahverkehr und S-Bahnverkehr (SPNV) wird in den kommenden Jahren maßgeblich von der Entwicklung der Regionalisierungsmittel bestimmt. Die Regionalisie-rungsmittel stellen die finanzielle Grundlage für die Be-stellung von Verkehrsleistungen dar und werden den Ländern durch den Bund zur Verfügung gestellt. Ob und inwieweit aus dieser Entwicklung Angebotskürzungen erforderlich oder Angebotsausweitungen möglich werden, kann derzeit nicht bewertet werden, da die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen sind. 1 Öffentlicher Personennahverkehr Mittelfristig sind auch in Zusammenhang mit Erweiterungen der Infrastruktur Angebotsausweitungen im SBahnverkehr geplant. Dazu zählen insbesondere die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und des Hauptbahnhofes in Nord-Süd-Richtung. Darüber hinaus soll mit dem Streckenausbau der nördlichen S25 ein 10-min-Takt bis Tegel ermöglicht werden. Mit Inbetriebnahme der Streckeninfrastruktur für den Regionalverkehr ist vorgesehen, die Strecke Grünauer Kreuz – Berlin-Schöneweide – Ostkreuz – Berlin- Lichtenberg zusätzlich auch im Regionalverkehr zu bedienen. Einhergehend mit dem Infrastrukturausbau im Bereich Ostkreuz sind auch Verlängerungen von bisher in Berlin-Lichtenberg endenden Regionalbahnlinien vorgesehen. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG stellt sich in den kommenden Jahren auf einen Zuwachs an Fahrgästen ein, bedingt durch die strukturelle Entwicklung der Stadt (Einwohner- und Arbeitsplatzzunahme, Touristen, mehr ÖPNV-Verkehr durch attraktivere Angebote). In 2015 sind folgende Angebotsverdichtungen geplant: – Ausdehnung des 5-Minuten-Taktes auf der U1 freitags bis ca. 23:00 Uhr – Taktverdichtung MetroBus M41 – Straßenbahnstrecke Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8, M10 – Verdichtung der U6 auf 4,3-Minuten-Takt im Dezember 2015 Weitere Angebotsveränderungen in den Jahren 2016 und 2017 (Verdichtung von Takten bei U-Bahn und Straßenbahn bzw. zur Schaffung weiterer neuer Angebote) werden derzeit untersucht und mit dem Aufgabenträger abgestimmt. Weitere Schwerpunkte der Angebotsentwicklung ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan.“ Frage 8: Wie hoch waren die Fahrgeldeinnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 erzielt haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 8.: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Folgenden sind die Fahrgelderträge inkl. Einnahmenaufteilung in Mio. EUR für die Jahre 2010 bis 2014 dargestellt: 2010 2011 2012 2013 2014 529,3 547,9 570,1 603,0 636,3 Die DB teilt hierzu mit: „S-Bahn Berlin Mio. € 2010 2011 2012 2013 2014 Fahrgelderlöse 311,72 € 326,96 € 339,41 € 374,57 € 393,66 € “ Frage 9: Wie hoch war der absolute und relative Anteil der Fahrgeldeinnahmen in den Jahren seit 2010 am jeweiligen Umsatz der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Anteil der vorgenannten Fahrgelderträge an den gesamten Umsatzerlösen beträgt: 2010 2011 2012 2013 2014 80,1 % 81,5 % 82,2 % 82,2 % 80,3 % “ Die DB teilt hierzu mit: „S-Bahn Berlin Mio. € 2010 2011 2012 2013 2014 Umsatzerlöse 511,12 € 541,09 € 568,44 € 638,23 € 651,16 € Fahrgelderlöse 311,72 € 326,96 € 339,41 € 374,57 € 393,66 € relativer Anteil FG am Umsatz 61% 60% 60% 59% 60% “ Frage 10: Wie hoch war der absolute und relative Anteil der Fahrgeldeinnahmen in den Jahren seit 2010 an den ÖPNV-Gesamtkosten im Land Berlin? Antwort zu 10.: Zu dieser Frage können keine Angaben gemacht werden. Die Gesamtkosten der Verkehrsunternehmen sind dem Land Berlin nicht bekannt. Die Eisenbahnunternehmen sind als Privatunternehmen nicht verpflichtet, ihre Kosten dem Land Berlin offen zu legen. Die BVG und die DB gaben hierzu keine Auskünfte. Frage 11: Wie hoch war der Kostendeckungsgrad der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 einschließlich der Bestellerentgelte für erbrachte Verkehrsleistungen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 11.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Kostendeckungsgrad (inkl. Ausgleichszahlungen für Verkehrsleistungen, ohne Berücksichtigung Verkehrsinfrastruktur, Ruhegeld, Finanzergebnis aus Zinseffekten aus BilMoG, neutrales und außerordentliches Ergebnis, Rückstellungen für Personalmaßnahmen, Beteiligungserträge) beträgt: 2010 2011 2012 2013 2014 91,6 % 93,5 % 96,6 % 98,6 % 102,3 % “ Die DB gibt hierzu keine Informationen. Berlin, den 18. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)
Schlagwort: Verkehrsaufkommen
S-Bahn + U-Bahn: Was tun Senat und BVG gegen überfüllte U-Bahnen?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Vorkehrungen hat die #BVG A.ö.R. getroffen, um das gestiegene #Verkehrsaufkommen insbe-sondere in den #U-Bahnlinien 2, 6, 8 und 9 aufzufangen, das durch die #Sperrung der #Nord-Süd-S-Bahn zwischen Gesundbrunnen und Yorckstraße zu erwarten war? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In Vorbereitung der Sperrung des Nord-Süd-Tunnels gab es mehrere Gespräche der BVG mit der #S-Bahn zu den zu erwartenden Verlagerungen der #Fahrgastströme. Im Ergebnis vereinbarte die S-Bahn mit der BVG, auf die Zuglängenreduzierung in den Abend- und Wochen-endzeiten auf der U6 zu verzichten. Eine weitergehende Bestellung zusätzlicher Leistun-gen wurde von der S-Bahn für nicht erforderlich gehalten, da sie davon ausging, dass der Ersatzverkehr mit Bussen sowie die Verdichtung des Angebotes auf der Ringbahn ausreichend Alternativen bietet. Die BVG hat – unabhängig von der Bestellung der S-Bahn – eine Kapazitätserhöhung durch den vermehrten Einsatz von H-Zügen (ca. 15% höhere Kapazität gegen-über den älteren Fahrzeugen der F-Serie) auf der Linie U6 und U8 entsprechend Fahrzeugverfügbarkeit vorgenom-men.“ Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linien in der Hauptverkehrszeit derzeit fahr-zeugseitig nicht realisierbar ist. In der Hauptverkehrszeit sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz und eine kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Fahrzeuge ist nicht möglich. Das Aussetzen der Ferienfahrpläne auf den U-Bahn-Linien U2 und U8 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH bei der BVG AöR angefragt. Diese Anfrage wurde seitens der BVG jedoch abschlägig beantwortet, da in dieser Zeit urlaubsbedingt weniger Personal zur Verfügung stehe und eine Verschiebung des Urlaubs zu Lasten der verkehrs-stärkeren Zeiten gehen würde. Frage 2: Wie bewertet der Senat die von der BVG A.ö.R. getroffenen Maßnahmen? Antwort zu 2.: Der Senat hätte sich ein Aussetzen der Ferienfahrpläne auf den Linien U2 und U8 gewünscht, um auf die höhere Nachfrage während der Sperrung des S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels zu reagieren. Der Senat kann jedoch die von der BVG benannten Gründe der unzu-reichenden Personalverfügbarkeit nachvollziehen. Außerhalb der Ferienzeiträume kann derzeit durch die BVG bei der U-Bahn fahrzeugseitig keine Taktverdich-tung realisiert werden, somit konnte die BVG hier keine weiteren als die unter Antwort zu Frage 1 benannten Maßnahmen umsetzen. Frage 3: Mit maximal wie vielen Wagen können U-Bahnzüge auf den Großprofil- und auf den Kleinprofil-Linien jeweils eingesetzt werden? (Bitte nach U-Bahnlinien aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auf den Linien U1, U2, U3 können U-Bahnzüge mit jeweils maximal 8 Wagen, auf der Linie U4 U-Bahnzüge mit max. 4 Wagen und auf den Linien U5, U6, U7, U8, U9 sowie U55 U-Bahnzüge mit jeweils max. 6 Wagen einge-setzt werden.“ Frage 4: Falls auf einigen U-Bahnlinien weniger als die übliche maximale Anzahl von Wagen eingesetzt wer-den können, worauf ist das zurück zu führen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Wagenpark der Berliner U-Bahn hat ein recht hohes Durchschnittsalter. Es beträgt bei den Zügen im Kleinpro-fil 27 und im Großprofil 25 Jahre. Die ältesten Wagen sind fast 50 Jahre in Betrieb. Trotz intensiver Pflege, Wartung und Wiederaufarbeitung der Wagen sind viele der U-Bahnwagen inzwischen sehr reparaturanfällig und müssen auch außerhalb der normalen Zyklen immer wie-der in die Werkstatt. So kann es vorkommen, dass in Ausnahmen nicht ausreichend Wagen zur Verfügung stehen.“ Ergänzend ist gemäß Informationen der BVG gegen-über dem ÖPNV-Aufgabenträger mitzuteilen, dass auf-grund einer umfangreichen Baumaßnahme die Betriebs-werkstatt Friedrichsfelde seit April 2014 für die Instand-haltung der U-Bahn-Großprofil-Fahrzeuge nicht bzw. nur merkbar eingeschränkt zur Verfügung steht. Der Umfang und der Zeitraum der Baumaßnahme haben sich hierbei nach Angaben der BVG aufgrund zutage getretener un-vorhersehbarer Schäden der Infrastruktur gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verlängert. Dementspre-chend müssen die Großprofil-Fahrzeuge der Linien U5 bis U9 derzeit in der Betriebswerkstatt Britz Süd gewartet und über das Streckennetz überführt werden. Dieser Sachverhalt ist mit einem deutlich erhöhten logistischen Aufwand sowohl im Bereich der Fahrzeugzuführung, aber auch mit großen Herausforderungen an die Werkstattka-pazität der Betriebswerkstatt Britz Süd verbunden. Trotz des von der BVG angepassten Einsatzes des Werkstatt-personals resultiert allein aus den Grenzen des Systems, dass die Stabilität im U-Bahn-Großprofil zurzeit nicht vollständig gegeben ist. Die Baulichkeiten auf der Linie U5 und auf dem Werkstattgelände der Betriebswerkstatt Friedrichsfelde sollen gemäß Mitteilung der BVG voraussichtlich spätes-tens Ende des Jahres 2015 abgeschlossen werden, so dass dann der Werkstattbetrieb wieder planmäßig aufgenom-men werden könne und sich die angespannte Fahrzeugsi-tuation wieder verbessern werde. Frage 5: Auf welchen U-Bahnlinien der Großprofil-Linien werden zu welchem Anteil Züge mit weniger als den maximal möglichen Wagen eingesetzt? (Bitte auf-schlüsseln nach U-Bahnlinie sowie Haupt-, Früh-, Spät- sowie Wochenendverkehrszeiten.) Frage 6: Auf welchen U-Bahnlinien der Kleinprofil-Linien werden zu welchem Anteil Züge mit weniger als den maximal möglichen Wagen eingesetzt? (Bitte auf-schlüsseln nach U-Bahnlinie sowie Haupt-, Früh-, Spät- und Wochenendverkehrszeiten.) Antwort zu 5. und 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe nachfolgende Tabelle: … Frage 7: Auf welchen U-Bahnlinien kommt es seit Beginn der Baumaßnahmen im Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn zu Verzögerungen und ungeplanten Taktzeitverlän-gerungen? (Bitte aufschlüsseln nach U-Bahnlinie und Anzahl der Verspätungen.) Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ob-wohl die BVG durch die S-Bahn-Baumaßnahmen insbe-sondere im Bereich der Linien U2, U6, U8 und U9 deut-lich mehr Fahrgäste hat, kommt es bislang auf den U-Bahnlinien zu keinen Verzögerungen oder Taktzeitver-längerungen.“ Dem Aufgabenträger liegen bislang noch keine Werte für den Januar aus der regelmäßigen Berichterstattung der BVG im Rahmen des verkehrsvertraglichen Controllings vor. Diese sind frühestens Ende Februar zu erwarten. Frage 8: Warum werden insbesondere trotz der aktuell unzureichenden Kapazitäten U-Bahn-Kurzzüge auch in Hauptverkehrszeiten eingesetzt? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Um bei Schäden den Ausfall ganzer Züge zu vermeiden, wer-den von einem Zug nur die zu reparierenden Wagen ab-gekoppelt. So kommt dann außerplanmäßig ein Kurzzug zum Einsatz.“ Frage 9: Was tun der Senat und die BVG A.ö.R., um künftig Kurzzugeinsätze und Taktzeitverzögerungen in Hauptverkehrszeiten zu vermeiden? Antwort zu 9.: Der Senat hat die BVG aufgefordert, alle vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen um fahrzeug-seitige Einschränkungen weitestgehend zu reduzieren und einen stabilen Betriebsablauf zu gewährleisten. Um die Einschränkungen bei der U-Bahn zu bewälti-gen, stellt die BVG AöR u. a. derzeit das Schichtsystem in den Werkstätten auf einen Mehrschichtbetrieb um. Frage 10: Ist eine Anschaffung zusätzlicher Wagen geplant? Wenn ja, wie viele Wagen sollen angeschafft werden, und wann werden diese einsatzbereit sein? Antwort zu 10.: Die aktuell laufende Beschaffung von Zügen der Baureihe IK für das U-Bahn-Kleinprofil ist als Ersatzbeschaffung für die Züge der Baureihe A3L71 vorgesehen. Derzeit werden von der BVG AöR die ersten beiden Vorserienzüge (4-Wagen-Züge) der Baureihe IK getestet. Bewähren sich die Züge, soll ab 2017 die Serien-lieferung von 24 weiteren 4-Wagen-Zügen beginnen. Das Thema künftiger zusätzlicher Schienenfahrzeug-beschaffungen (U-Bahn und Straßenbahn) wird derzeit intensiv zwischen Senat und BVG AöR abgestimmt. Hierbei werden sowohl der Bedarf an Ersatzbeschaffun-gen für altersbedingt ausscheidende Fahrzeuge sowie die Erweiterung des Fahrzeugparks zur Bewältigung von Nachfragewachstum in der wachsenden Stadt einschließ-lich des Finanzierungsbedarfs erörtert. Aufgrund der laufenden Abstimmungen können zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine konkreten Aussagen in Bezug auf Anzahl und Inbetriebnahmezeiträume neuer Fahrzeuge gemacht werden. Der Senat hat sich in seiner Sitzung am 10. Februar 2015 in Bezug auf die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) gemäß Ge-setz über die Errichtung eines Sondervermögens Infra-struktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungG) darauf verständigt, dass bis zu 58 Mio. € der SIWA-Mittel für die Beschaffung neuer U-Bahnfahrzeuge verwendet werden sollen. Mit diesen Mitteln könnte die Beschaffung erster Züge einer neuen Fahrzeugserie im U-Bahn-Großprofil eingeleitet werden (ca. 7 Züge mit je 6 Wa-gen). Es sind jedoch noch Änderungen bei den einzelnen Vorhaben möglich. Die endgültige Entscheidung des Senats soll im Zusammenhang mit der Einbringung des Nachtragshaushaltes 2015 in der Senatssitzung am 3. März 2015 getroffen werden. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Zuge der zu-kunftssicheren kontinuierlichen U-Bahn-Fahrzeugneu-beschaffung sind derzeit neben der Ersatzbeschaffung für auszumusternde Altbaufahrzeuge für das U-Bahn Klein-profil (U1-U4) bis zu 44 Wagen und das U-Bahn Groß-profil (U5-U9) bis zu 170 Wagen zusätzlich für angebots-verbessernde Maßnahmen für den Langfristzeitraum in Planung. Die gesamte U-Bahn-Fahrzeugneubeschaffung wird zurzeit umfassend betrachtet, exakte Angaben zu den Wagenzahlen können jetzt noch nicht festgeschrieben und benannt werden.“ Frage 11: Wann ist damit zu rechnen, dass die BVG A.ö.R. U-Bahnzüge mit ausreichend Wagen und ange-messenen Taktzeiten zur Verfügung stellt, damit keine Fahrgäste aufgrund von Überfüllung auf den Bahnsteigen zurück bleiben? Antwort zu 11.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Auch aufgrund der Bauarbeiten am Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn und der damit zusammenhängenden vermehrten Nutzung der U-Bahn insbesondere auf den Linien U2, U6, U8 und U9 kommt es in diesem Bereich insbesondere im Berufsverkehr zu z.T. sehr vollen Zügen, in die dann Fahrgäste nicht mehr zusteigen möchten. Dabei ist zu beachten, dass in den verkehrsstarken Zeiten die U-Bahn hier in so kurzen Takten fährt, dass die Mitfahrt im fol-genden Zug möglich war.“ Frage 12: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass derzeit Fahrgäste aufgrund von Überfüllung auf den Bahnsteigen zurück bleiben? Antwort zu 12.: Gemäß der mit der BVG AöR ver-kehrsvertraglich vereinbarten Kapazitätsstandards sollen im Regelfall alle an den Haltestellen und Stationen war-tenden Fahrgäste mit den regelmäßig eingesetzten Fahr-zeugen befördert werden können. Zurückbleibende Fahr-gäste auf den Bahnsteigen sollten daher nur in Ausnahme-fällen auftreten. Der Senat bewertet die derzeitigen höheren Auslas-tungen der U-Bahn-Linien, die zur Umfahrung des ge-sperrten S-Bahn-Nord-Süd-Tunnels genutzt werden, als temporäre Qualitätseinschränkung für die Fahrgäste. Die temporär auftretenden Komforteinschränkungen und Reisezeitverlängerungen sind vor dem Hintergrund der für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zwingend erforderlichen Modernisierungs- und Instandhaltungsar-beiten im S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel zu betrachten. Zudem besteht wie in Antwort zu Frage 1 dargestellt derzeit kei-ne Möglichkeit eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linien in der Hauptverkehrszeit zu realisieren. Die derzeitige Einschränkung der U-Bahn-Werkstatt-infrastruktur der BVG AöR, die zu zusätzlichen fahrzeug-seitigen Einschränkungen führt, wird durch den Senat kritisch bewertet. Hier drängt der Senat gegenüber der BVG AöR auf eine möglichst baldige Verbesserung und Stabilisierung. Berlin, den 19. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)
Straßenverkehr: Sperrung von Autobahntunneln in Berlin, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten #beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)
Regionalverkehr: 53 neue Doppelstockwagen für DB Regio Berlin/Brandenburg, aus Punkt 3
http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf
Wer im Ostteil Berlins wohnte und schon früher zur Bahnfahrergemeinde zwischen Berlin und Potsdam zählte, wird sich erinnern: fuhren am Bahnhof #Karlshorst die #Doppelstockwagen des „#Sputnik“ ein, waren die Türen kaum offen, schon stürzten vor allem die Kinder sofort los, um im #Obergeschoss einen Fensterplatz zu ergattern. Damals wurden die Doppelstockwagen im VEB #Waggonbau #Görlitz produziert. Heute heißt der Betrieb anders, gehört zum #Bombardier-Konzern, produziert aber nach wie vor die #Raumwunder des Nahverkehrs – äußerst erfolgreich sogar. Sie fahren inzwischen nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern auch in Niedersachsen, #Dänemark, #Luxemburg und #Israel.
„Regionalverkehr: 53 neue Doppelstockwagen für DB Regio Berlin/Brandenburg, aus Punkt 3“ weiterlesenStraßenbahn: Alle fünf Jahre: Bauarbeiten wegen der Tram Straßenbahngleise müssen immer wieder erneuert werden, aus Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/berlin/alle-fuenf-jahre-bauarbeiten-wegen-der-tram/405246.html
Wer am #Hackeschen Markt wohnt, wird auch in Zukunft Baulärm und #Verkehrseinschränkungen ertragen müssen. Denn die #Straßenbahngleise, die zurzeit ausgebessert werden, „müssen alle drei bis fünf Jahre #saniert werden“, sagt die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Petra Reetz. Das hätten Experten bestätigt. Grund sei das hohe #Verkehrsaufkommen: Ungefäher alle fünfzig Sekunden fährt dort eine Bahn fährt. Besonders groß ist der #Verschleiß in den vielen scharfen #Kurven, zum Beispiel an der #Spandauer Brücke.
„Straßenbahn: Alle fünf Jahre: Bauarbeiten wegen der Tram Straßenbahngleise müssen immer wieder erneuert werden, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesenStraßenbahn: Mit der Straßenbahn zum Fußball. Denn ein Parkhaus ist keine Lösung! Schon immer war die Straßenbahn der Hauptverkehrs-Träger zur Alten Försterei, , aus Signal
https://signalarchiv.de/Meldungen/10002220
Schon immer war die #Straßenbahn der #Hauptverkehrs-Träger zur Alten #Försterei, dem #Stadion in der #Wuhlheide in #Köpenick, Heimstätte des Fußball-Clubs 1. FC Union Berlin. Seit dem Aufstieg des Klubs steigen die #Besucherzahlen und das #Verkehrsaufkommen erhöhte sich.
„Straßenbahn: Mit der Straßenbahn zum Fußball. Denn ein Parkhaus ist keine Lösung! Schon immer war die Straßenbahn der Hauptverkehrs-Träger zur Alten Försterei, , aus Signal“ weiterlesen