Fahrgäste sicher und möglichst pünktlich von A nach B fahren: Das ist der Job von Niko Bandura. Der 21-Jährige hat vor kurzem seine Ausbildung als #U-Bahn-Fahrer bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) abgeschlossen.
Dass er bei der Arbeit kein Tageslicht sieht, macht ihm nichts aus. Im Gegenteil: „Ich konzentriere mich auf die Strecke und überlege mir Ansagen, am liebsten mit Pepp“, sagt Bandura. „Auch die Kunden sind amüsiert und lachen, wenn sie nicht nur die Standardtexte hören.“
Beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs will sich Rot-Rot-Grün in Berlin vor allem auf die Straßenbahn konzentrieren – nun rückt aber auch die #U-Bahn immer stärker in den Fokus. Verkehrssenatorin Regine Günther hat bei der #U7 eine neue Variante ins Spiel gebracht.
Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) will untersuchen lassen, ob eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von der aktuellen Endstation Rathaus Spandau in Südwestlicher Richtung bis zur #Heerstraße mit Stationen in der Seeburger Straße und der #Wilhelmstadt eine sinnvolle Investition ist. Dazu werde der Verkehrssenat in Kürze eine sogenannte #Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, sagte die Politikerin.
In der Studie gehe es unter anderem um die technische Machbarkeit, erste Einschätzungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis und damit um die Frage, wie viele Menschen von einer solchen neuen Anbindung profitieren würden. Alternativ könnte demnach auch eine #Tramlinie in Frage kommen, wobei in Spandau derzeit gar keine #Straßenbahn …
Jeder Berliner steht statistisch 154 Stunden pro Jahr im #Stau. Wer mehr Lebensqualität will, muss Verkehre bündeln. Ein Gastbeitrag der scheidenden BVG-Chefin
Vor fast 100 Jahren vergrößerte sich durch das Inkrafttreten des Groß-Berlin-Gesetzes das Berliner Stadtgebiet von 66 auf 878 Quadratkilometer. Über Nacht war Berlin damit – nach Los Angeles – die flächenmäßig zweitgrößte und mit 3,8 Millionen Bürgern nach London und New York die dritt-einwohnerstärkste Stadt der Welt.
Fast genau neun Jahre später wurde die BVG gegründet. Zuvor hatte es eine Vielzahl an #Straßenbahn-, #Omnibus- und #U-Bahn-Gesellschaften gegeben. Jede hatte einen eigenen Fahrplan, eigene Tarife. Kaum eine Verkehrsverbindung war aufeinander abgestimmt. Keine guten Voraussetzungen für eine aufstrebende Industriemetropole.
Der spätere Regierende Bürgermeister und damalige #Verkehrsstadtrat Ernst #Reuter erkannte die Bedeutung smarter #Mobilität für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Mit Gründung der #BVG verwirklichte er seine Vision, Mobilität aus einer Hand für alle Berlinerinnen und Berliner anzubieten. Unter dem Namen Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft – daher die Abkürzung BVG – wurden die Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen, mit einheitlichem Tarif, abgestimmten Fahrplänen und Haltepunkten.
Heute bringt die BVG mit zehn U-Bahn-, 22 Straßenbahn- und über 150 Buslinien jeden Tag 3,6 Millionen Fahrgäste sicher, zuverlässig und umweltfreundlich ans Ziel. Dazu kommen noch rund 1,4 Millionen Fahrgäste der …
Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
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Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
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Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
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(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
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Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
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Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sie ist ein leises, schnelles und umweltfreundliches #Fortbewegungsmittel. Überall auf der Welt feiert die #Straßenbahn eine Renaissance – denn sie transportiert Großstadtbewohner fast so effektiv wie die #U-Bahn, kostet im Bau weniger und bietet mehr Platz als ein Bus. Trotzdem ist die jetzt vorgestellte Strecke einer Straßenbahn zwischen dem Alexanderplatz und Berlins größtem derzeit geplanten Wohnquartier, dem #Blankenburger Süden mit bis zu 6000 Wohneinheiten, für die heutigen Anwohner ein Inbegriff der Existenzangst.
Denn ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein neuer #Betriebshof für die Trams der Linie #M2 ausgerechnet in einem besiedelten Gebiet gebaut werden sollte. Zugleich erfordert die #Wendeschleife der Tram am S-Bahnhof #Blankenburg Platz, der schon durch Parzellen belegt ist. Konkret geht es um die Erholungsanlage Blankenburg, in der Hunderte Eigentümer und Pächter ganzjährig leben.
Die erweiterte #Straßenbahn-Linie soll durch Moabit und Charlottenburg führen. Laut Plan eröffnet der erste #Streckenabschnitt 2021.
Die Endstation #Turmstraße soll für die Straßenbahn nur ein #Zwischenhalt sein: Während die Verlängerung der Trasse vom #Hauptbahnhof nach Moabit bis 2021 gerade erst vorbereitet wird, will der Senat an diesem Dienstag den Weiterbau der Strecke vom U-Bahnhof Turmstraße zum Bahnhof #Jungfernheide beschließen. Senatskreise bestätigten einen entsprechenden Bericht der „B.Z.“.
Eine Untersuchung mehrerer Trassenoptionen ergab als Vorzugsvariante die Streckenführung von der Turmstraße durch deren westliche Verlängerung, die #Huttenstraße. Durch die #Wiebestraße geht es südwärts zur Kaiserin-Augusta-Allee und via #Mierendorffplatz – mit Anschluss an die U 7 – und Osnabrücker Straße auf den Tegeler Weg, der den S-, U- und Regionalbahnhof Jungfernheide erschließt.
Der Umbau der #Umsteigeanlage im Bereich der bestehenden #Wendeschleife der #Straßenbahn in #Cottbus-Madlow ist nach acht Monaten Bauzeit fertiggestellt, insgesamt wurden etwa 1,9 Millionen Euro investiert. Ab Montag, 16.12.2019 können auch die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs die Anlage befahren. Bestandteil der Umsteigeanlage sind neben der #Buswendeschleife auch #Parkstellflächen und Pkw-Fahrgassen sowie Anlagen für den Fuß- und Radverkehr. Dadurch entstehen für die Fahrgäste attraktive, kurze, bequeme und barrierefreie Umsteigewege in diesem Bereich. Mit der Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den ÖPNV können Beiträge zur Entlastung der Umwelt geleistet werden.
Frische #Stromleitungen für die #M13 : Am Wochenende arbeitet die BVG in der #Holteisstraße an den Fahrdrähten der #Straßenbahn. Von Samstag, den 7. Dezember, ca. 4:30 Uhr, bis Montag, den 9. Dezember, ca. 04:30 Uhr ist die Linie M13 daher nicht auf der gesamten Strecke unterwegs.
Zwischen den Haltestellen Virchow-Klinikum und S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee fährt die M13 ganz normal und von dort weiter zur Scharnweberstraße/Weichselstraße. Die Weiterfahrt zwischen den Haltestellen Scharnweberstraße/Weichselstraße und S-Bahnhof Warschauer Straße übernehmen #barrierefreie#Omnibusse.
Noch eine Woche, dann kommt der #Nikolaus. Und auch dieses Jahr darf sich so manches Berliner Kind über Busse und Bahnen im Stiefel freuen. Möglich macht das die #Öffis-Bande der #BVG.
Bolle, Vicky und Gustav, ihres Zeichens #Bus, #Straßenbahn und #U-Bahn, sind bereits seit einigen Jahren als Spielzeuge in den BVG-Kundenzentren erhältlich und in vielen Kinderzimmern präsent. Sie fahren auf allen gängigen #Holzschienen und sind ab einem Alter von einem Jahr geeignet.
Seit Neuestem gibt es das gelbe Trio nun auch als #Puzzle (ab ca. 4 Jahre) sowie als #Mau-Mau-Spiel (ab ca. 3 Jahre). Noch mehr Spaß für noch mehr kleine (und große) Nahverkehrsfans – und noch mehr Ideen für alle Nikoläuse.
Bolle, Vicky und Gustav kosten je 5,95 Euro, das Mau-Mau-Spiel 3,90 Euro, das Puzzle 5,95 Euro. Erhältlich in den BVG-Kundenzentren Alexanderplatz, Zoologischer Garten, Rathaus Spandau, Marzahn, Köpenick, Hermannplatz sowie Holzmarktstraße.
Ein Tag vor Heiligabend ist das für Fahrgäste der #Straßenbahn entlang der Brücke in der #Falkenberger Chaussee wieder möglich. Die Arbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gehen in die finale Runde. In der letzten Bauphase werden die #Bauweichen ausgebaut und die letzten Gleise eingebaut. Von Donnerstag, den 14. November 2019, zirka 4:30 Uhr bis Montag, den 23. Dezember 2019, zirka 04:30 Uhr muss der #Straßenbahnverkehr der Linien #M4 und #M17 gesperrt werden. Die beiden Linien können währenddessen nicht zwischen Falkenberg und Prerower Platz fahren.
Die Linie M4 fährt in dieser Zeit zwischen Zingster Straße und S Hackescher Markt und die Straßenbahnlinie M17 ist zwischen S Schöneweide und Gehrenseestraße unterwegs. Die Busse als Ersatz fahren für die Linie M4 zwischen Falkenberg und Prerower Platz. Für Die Linie M17 sind die Busse zwischen Falkenberg und Gehrenseestraße im Einsatz.
In den vergangenen Monaten haben die Berliner Verkehrsbetriebe die Dichtung an der Brücke sowie die Gleise erneuert. Des Weiteren konnte der Deckenschluss beendet und die Haltestellen am S Hohenschönhausen barrierefrei ausgebaut werden.