Radverkehr: Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kriterien bzw. Daten aus Verkehrserhebungen liegen der Standortauswahl für die automatischen
#Radzählstellen in Berlin zugrunde und wer hat diese Kriterien erstellt?
Antwort zu 1:
Die Standortauswahl erfolgte durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt vor dem Hintergrund der Rahmenbedingung, dass die Zahl der realisierbaren
Zählstellen aus Aufwandsgründen nicht zu groß werden durfte und die automatischen
Zählungen hauptsächlich zur näheren Bestimmung der Verteilung der #Radverkehrsstärke
über eine längere Zeit hinweg (Jahresganglinien, Vergleich zwischen verschiedenen
Tagen, Monaten und Jahren) dienen sollten. Grund für diese Zielsetzung war, dass für
Aussagen zur Stärke bestimmter Verkehrsströme (z. B. durch Knotenstromzählungen an
Lichtsignalanlagen) manuelle Zählungen nach wie vor wirtschaftlicher sind. Die Standorte
der Zählstellen sollten sich daher auf sämtliche Berliner Bezirke, verschiedene Arten von
Radverkehrsführungen und städtebauliche Rahmenbedingungen verteilen, um eine
möglichst große Flächenabdeckung in der Radverkehrserfassung zu erzielen. Zusätzlich
sollten auch einige besondere Aufkommensschwerpunkte eingeschlossen werden, um für
diese stark frequentierten Zählquerschnitte über konkrete Werte zu verfügen, ohne auf
Hochrechnungen angewiesen zu sein.
Weiterhin war es aus technischen Gründen erforderlich, Querschnitte auszuwählen, wo
ein möglichst großer Teil der Radverkehrsströme in Folge der baulichen und verkehrlichen
Randbedingungen einen eng begrenzten, mit den verfügbaren automatischen
Erhebungstechnologien gut abdeckbaren Zählquerschnitt passieren muss. Zudem
schieden aus technischen Gründen (elektromagnetische Störungen der
Induktionserfassung) einige Straßenbereiche aus.
2
Frage 2:
Gibt es Überlegungen weitere Zählstellen für den #Radverkehr in Berlin einzurichten? Wenn ja, wo sollen
diese installiert werden?
Antwort zu 2:
Ja, entsprechende Abstimmungen, insbesondere zu Fragen der Finanzierung und dem
Betreibermodell, stehen noch aus.
Frage 3:
Warum wurden in Lichtenberg am Paul- und Paula-Ufer sowie in Marzahn-Hellersdorf in der Alberichstraße
automatische Zählstellen für den Radverkehr eingerichtet und nicht an verkehrsreichen Knotenpunkten oder
stärker befahrenen Routen?
Antwort zu 3:
Die Zählstelle am #Paul-und-Paula-Ufer weist für einen Geh- und Radweg abseits der
großen Ausfallstraßen sehr hohe Radverkehrsstärken aus, die den an innerstädtischen
Knotenpunkten mit maximaler Radverkehrsstärke recht nahe kommen. Auch die
#Alberichstraße weist im Verhältnis zu anderen möglichen Zählquerschnitten in Marzahn-
Hellersdorf relativ hohe Radverkehrsstärken auf, zumal sie im Zuge einer mit Wegweisung
versehenen Hauptroute des Radverkehrsnetzes liegt und hier als Fahrradstraße
ausgeschildert ist.
Eine strenge Beschränkung auf die innerstädtischen Knotenpunkte mit maximaler
Radverkehrsstärke hätte dazu geführt, dass die Radverkehrsentwicklung in den
Außenbezirken nicht berücksichtigt wird und damit den Zielen der Erhebungen nicht
entsprochen (s. Antwort zu 1).
Frage 4:
Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die #Datenanalyse und welche Schlussfolgerungen hat die
#Verkehrslenkung Berlin bisher aus den Zählungen gezogen?
Antwort zu 4:
Die Ergebnisse der automatischen Radzählstellen werden unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml veröffentlicht. In
einem dort ebenfalls veröffentlichten Jahresbericht zu den Radzählstellen erfolgt eine
ausführliche Datenanalyse und Beurteilung der Entwicklung des Radverkehrs. Mit den
Dauerzählstellen wird es möglich, anders als bei den bisherigen monatlichen
Pegelzählungen, neben Erkenntnissen zum Tagesgang auch Daten zum Wochen- und
Jahresgang zu erfassen, vor allem aber auch die Entwicklung des Radverkehrs über die
Jahre zu analysieren.
Frage 5:
Wurden aufgrund der Auswertung schon verkehrliche Anpassungen an den Stellen mit Zählstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin vorgenommen, beispielsweise längere Grünphase für Radfahrende?
3
Antwort zu 5:
Konkrete Anpassungen der Signalprogramme von Lichtsignalanlagen (LSA) auf der
Grundlage der an den Dauerzählstellen erhobenen Radverkehrsdaten haben bislang nicht
stattgefunden.
Der Zweck einer Dauerzählstelle besteht allerdings auch nicht darin, derartige
Maßnahmen konkret zu befördern. Vielmehr handelt es sich dabei um eine rein
statistische Erhebung, die zur Dokumentation spezifischen Verkehrsaufkommens,
zugehörigen Prognosen und als Bezugsgröße für generelle Planungsgrößen wie etwa
dem Modal-Split dienen.
Auch Dauerzählstellen des Verkehrs fließen in der Regel nicht direkt in
Planungsmaßnahmen einzelner Knotenpunkt ein, auch, weil hierfür differenziertere
Informationen wie zum Beispiel die Richtungswahl an einem Knotenpunkt benötigt
werden, die eine Querschnittszählung (übliche Erhebungsart bei Dauerzählstellen) nur
sehr bedingt liefern könnte.
Im Vorgriff auf LSA-Planungsvorhaben wird daher auf separate Erhebungen an
Knotenpunkten zurückgegriffen oder Zählungen werden neu durchgeführt, die alle
Fahrzeugklassen und Fahrtrichtungen innerhalb eines Zeitintervalls berücksichtigen und
auch Radverkehre konkret erfassen.
Erst vor dem Hintergrund dieser ortsbezogenen Belastungszahlen aller
Richtungsrelationen erfolgen dann die Freigabezeitverteilungen innerhalb der
Signalprogramme am konkreten Knotenpunkt. Die Verteilungsansprüche an LSA sind
dabei sehr mannigfaltig und Umverteilungen daher in der Regel nur im Rahmen eines
(Um-) Planungsprozesses möglich.
Zur Anpassung tageszeitlich schwankender Belastungen erfolgen
Freigabezeitumverteilungen daher im begrenzten Rahmen nur auf der Grundlage
unterschiedlicher Programme sowie aktueller, umlaufbezogener Erfassungen der (Einzel-)
Anlagen als Resultat einer verkehrsabhängigen Steuerung.
Leider setzt die dazu notwendige, richtungstreue Erfassung auch geordnete Verhältnisse
bei der Einhaltung der vorgesehenen Verkehrsspuren voraus, was die selektive Erfassung
des Radverkehrs erschwert. Forschungsvorhaben zur sicheren Identifikation des
Radverkehrs auf Mischverkehrsflächen laufen derzeit noch.
Berlin, den 26.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verbindungsstraße Karow – B2, Nachfragen zu 18/13783, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Die Straße wird u. a. mit #Fahrzeitverkürzungen für Kfz Richtung stadteinwärts begründet. Welcher Kfz-
Mehrverkehr ist in diesem Zusammenhang auf der weiteren #B2, der #Berliner Allee zwischen
#Rennbahnstraße und #Buschallee zu erwarten durch a) Verlagerung von der #A114#B109, b) Verlagerung
vom #ÖPNV oder #Radverkehr, c) Neuverkehr (induzierter Verkehr)?
Welche Veränderung im Vergleich zu 2015 ist das?
Die bisherige Antwort des Senats „Die Verkehrssituation in diesen weiterführenden Straßen ist nicht
Bestandteil der #Planfeststellung, daher kann in diesem Rahmen keine Aussage getroffen werden.“ ist als
Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht akzeptabel.
Zumal der Senat in seiner Antwort auf Frage 11 zu 18/13783 Auswirkungen der geplanten Straße auf die
Berliner Allee durch großräumigen# Pendlerverkehr prognostiziert: „Die Konzentration von Wohnstandorten
und der im Vergleich geringe Besatz an Arbeitsplätzen im Nord-Ost-Raum führt zu Pendlerströmen, so dass
ein Großteil der Fahrten Arbeitswegen zugeordnet wird.“
Antwort zu 1:
Die teilweise Beantwortung dieser Frage kann der Abbildung 29 der verkehrlichen
Begründung (Beigestellte Unterlage Nr. 21.2 – Auszug siehe Anlage) zur Baumaßnahme
vom 19. April 2012 entnommen werden. Danach verteilt sich der prognostizierte Verkehr
der Verbindungsstraße an der B 2 zu etwa 1/3 in Richtung Norden/A 10 und zu über 2/3
des Verkehrs in Richtung Süden mit Quelle oder Ziel in Weißensee (u.a. südliche
Stadträume) und Hohenschönhausen.
Diese südwärts gerichteten Verkehre auf der B 2 teilen sich in Höhe der Ortslage Malchow
zu etwa 40 % nach Hohenschönhausen und ca. 60 % nach Weißensee und anderen
südlichen Stadträumen auf.
2
An der Darßer Straße südlich Malchow erfolgt eine weitere Aufteilung des Verkehrs. Je
weiter in Richtung Berliner Innenstadt, umso mehr verteilt sich der Verkehr im
Straßennetz.
Aus der Unterlage (verkehrliche Begründung) gehen keine weiteren Angaben hervor. Das
ist auch nicht erforderlich, weil die vorhabenbezogene Belastung der einzelnen Straßen im
Raum Weißensee/Am Weißen See sich mit jeder Kreuzung weiter verringert.
Verlagerung A 114:
Eine Verkehrsverlagerung von der A 114/B 109 auf die neue Trasse ist nicht zu erwarten.
Verlagerung Öffentlicher Verkehr/Radverkehr:
Das Vorhaben ist im Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten und damit auch in das
Verkehrsmodell des Landes Berlin aufgenommen. Dadurch sind die möglichen
Verkehrsverlagerungen durch dieses Vorhaben im Berliner Verkehrsmodell berücksichtigt.
Induzierter Verkehr:
Die Größenordnung wurde nicht extra in den Unterlagen ausgewiesen. Das ist hier auch
nicht von entscheidender Größe und wird auch nur in geringem Maße entstehen.
Der Bezug zum Jahr 2015 kann nicht nachvollzogen werden.
Frage 2:
Wie hoch sind a) für den Prognosenullfall (also ohne Verbindungsstraße) und b) nach Eröffnung der
Verbindungsstraße die prognostizierten Immissionswerte für Lärm (LDEN, LN), Feinstaub und
Stickstoffdioxid auf der Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee?
Welche Veränderungen zu 2015 sind das?
Die bisherige Antwort des Senats „Die Berliner Allee ist kein Bestandteil der Planfeststellung, daher kann in
diesem Rahmen keine Aussage getroffen werden.“ ist als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht
akzeptabel. Zumal die verkehrsbedingte Luftschadstoff- und Lärmsituation im genannten Abschnitt der
Berliner Allee bereits ohne die geplante Straße Gegenstand mehrerer Planwerke und Gerichtsverfahren des
Senats ist.
Antwort zu 2:
Für den Prognosenullfall (ohne Verbindungsstraße) liegen Daten zur Luftschadstoff- und
zur Verkehrslärmbelastung vor. Die Ermittlung der Luftschadstoffdaten erfolgte mittels
eines Ausbreitungsprogramms mit den neuen Emissionsfaktoren auf der Basis des
aktuellen Handbuchs (Version 3.3) des Umweltbundesamtes sowie der korrigierten
Emissionsfaktoren für leichte Nutzfahrzeuge auf Basis der Straßenverkehrszählung 2014.
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde zudem die zukünftige
Luftbelastung für die Jahre 2020 und 2025 unter Berücksichtigung der Entwicklung der
Infrastruktur, der Verkehrsmengen und der Entwicklung der Emissionen der sich stetig
erneuernden Fahrzeugflotte prognostiziert.
Für die Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee werden folgende
Immissionswerte ausgewiesen:
3
Jahresmittelwerte in μg/m³
2015 / 2020 / 2025
Abschnitt Feinstaub
PM10
Feinstaub
PM2.5
Stickstoffdioxid
Bernkasteler
Straße/Rennbahnstraße
bis ca. Caseler Straße
28/27/26 17/16/15 49/34/22
Caseler Straße bis
Falkenberger Straße
25/24/23 16/15/15 35/25/17
Falkenberger Straße bis
Buschallee
25/24/23 16/15/15 36/26/18
Die Belastungsunterschiede sind durch unterschiedliche Bebauungs- und
Verkehrssituationen bedingt.
Eine Überschreitung verbindlicher Grenzwerte wurde für den Jahresmittelgrenzwert für
Stickstoffdioxid von 40 μg/m³ für das Jahr 2015 im beidseitig bebauten Bereich zwischen
Bernkasteler Straße/Rennbahnstraße bis ca. Caseler Straße berechnet. Hier ergab sich
ein Jahresmittelwert von 49 μg/m³. Aufgrund der Flottenerneuerung, z.B. durch die
Nachrüstung und Modernisierung von Linienbussen und die weitere Erhöhung der
Flottenanteile der sehr sauberen Lkw der Abgasnorm Euro VI, sinken die
Fahrzeugemissionen bis 2020 so stark, dass für alle Abschnitte eine Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte prognostiziert wird. Dieser Trend setzt sich in den Folgejahren fort.
Die strategischen Lärmkarten aus dem Jahr 2017 basieren gleichfalls auf den Daten der
Straßenverkehrszählung 2014. Sie weisen für die Berliner Allee zwischen
Rennbahnstraße und Buschallee sehr hohe Verkehrslärmbelastungen aus. An den zur
Straße gelegenen Fassaden werden dabei Pegel von bis zu 76 dB(A) für den
Ganztagesindex LDEN und von bis zu 68 dB(A) für den Nachtzeitraum ausgewiesen,
verursacht durch Kraftfahrzeuge und Straßenbahn.
Da im Rahmen der Planfeststellung keine Verkehrsprognose für den Abschnitt der Berliner
Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee erforderlich war (siehe Antwort zu Frage
1), können die Fragen nach prognostizierten Immissionswerten für den Zeitpunkt nach
Eröffnung der Verbindungsstraße und den Veränderungen zu 2015 nicht beantwortet
werden.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die bestehenden und die prognostizierten Immissionswerte in Bezug auf den
Gesundheitsschutz der Anwohner der Berliner Allee insbesondere zwischen Rennbahnstraße und
Buschallee?
Antwort zu 3:
Die bestehenden verkehrsverursachten Immissionsbelastungen sind hinsichtlich
Stickstoffdioxid als hoch einzustufen, während die Belastung mit Feinstaub geringer ist
und die Grenzwerte eingehalten werden. Die prognostizierten Luftschadstoffbelastungen
für 2020 und 2025 lassen auch für Stickstoffdioxid eine Einhaltung der Grenzwerte
erwarten. Der Senat wird zudem im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung des
4
Luftreinhalteplans für Berlin kurzfristig Maßnahmen ergreifen, mit denen eine Einhaltung
des Luftqualitätsgrenzwertes schnellstmöglich erreicht werden soll.
Mit dem Lärmaktionsplan Berlin, der derzeit fortgeschrieben wird, werden zudem
Strategien zur Minderung der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung entwickelt. Derzeit
ist aber noch keine verbindliche Auskunft möglich, ob und welche Maßnahmen in der
Berliner Allee zwischen Rennbahnstraße und Buschallee zur Lärmminderung in Betracht
kommen.
Berlin, den 16.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Berlins erster gepollerter Radweg ist eröffnet Er ist breiter und durch Poller geschützt: Der Radfahrstreifen in der Holzmarkstraße ist ein Modellversuch. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtverkehr-berlins-erster-gepollerter-radweg-ist-eroeffnet/23597138.html

Er hat #Poller, er ist #grün und er ist #breit. In der #Holzmarktstraße hat die Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Donnerstag den ersten „geschützten #Radfahrstreifen“ Berlins eröffnet – stilecht mit einem ersten Abradeln. Bei dreieinhalb Metern Breite ist problemloses Überholen möglich. Weiß-rote Poller trennen den #Radverkehr vom #Autoverkehr und verhindern, dass illegale Autoparker ihn blockieren.

Nach Angaben Günthers sind die gepollerten Radfahrstreifen ein Modellversuch und werden nun fünf Jahre lang erprobt. Zuvor hatte sie im Verkehrsausschuss gesagt, dass verschiedene Poller auf ihre Haltbarkeit und Wirksamkeit getestet werden sollen. An der Kolonnenstraße war vor ein paar Tagen an der „Todeskreuzung“ von Schöneberg ein anderes Pollermodell aufgestellt worden, allerdings nur auf wenigen Metern. Nachdem Anfang des Jahres an der Einmündung der Kolonnenstraße in die Hauptstraße eine Radfahrerin von einem rechtsabbiegenden Lastwagen überfahren worden war und dabei zu Tode kam, hatten Fahrradaktivisten massiv geschützte Radwege für ganz Berlin gefordert.
In der Vergangenheit waren Radwege nur mit weißer Farbe auf der Fahrbahn markiert worden – was Missbrauch nicht …

Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schönhauser Allee (VIII), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Parklets sollen in der #Schönhauser Allee aufgestellt werden?
Antwort zu 1:
Vier.
Frage 2:
An welchen Standorten werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt? (Bitte Hausnummern
angeben)
Antwort zu 2:
 Schönhauser Allee Arcaden, Schönhauser Allee 80
 Blumencafé, Schönhauser Allee 127 A
 Klax Kreativwerkstatt, Schönhauser Allee 59 (2 Stück)
Frage 3:
Wann werden die Parklets in der Schönhauser Allee aufgestellt?
Antwort zu 3:
Die Aufstellung des ersten Parklets ist für Mitte Oktober geplant. Die anderen werden
sukzessive bis Ende November folgen.
2
Frage 4:
Welche Nutzungen sind in bzw. auf den einzelnen Parklets geplant?
Antwort zu 4:
Da die Parklets teilweise im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über das
Förderprojekt „Klimaschutz im #Radverkehr“ gefördert werden, ist eine Nutzung als
#Fahrradabstellanlage vorgesehen.
Frage 5:
Wer ist für die Aufstellung der Parklets zuständig?
Antwort zu 5:
Die Parklets werden in enger Absprache mit dem Baulastträger (Bezirk Pankow) durch
einen, von der Hauptverwaltung beauftragten, Dienstleister aufgestellt.
Frage 6:
Wer ist für den Unterhalt, die Wartung und Reinigung der Parklets zuständig?
Antwort zu 6:
Hier ist eine Kombination aus Zuständigkeiten durch den #Bezirk (#Grundunterhalt), die #BSR
(#Reinigung) und sogenannte Paten (soziale Kontrolle) vorgesehen.
Frage 7:
Wie lange ist der Verbleib der Parklets in der Schönhauser Allee geplant?
Frage 8:
Wer ist für den Abbau der Parklets in der Schönhauser Alle zuständig?
Antwort zu 7 und zu 8:
Im Rahmen des genannten Förderprojektes (s. Antwort zu 4) darf der
Zuwendungsempfänger, das Land Berlin, über Gegenstände, die zur Erfüllung des
Zuwendungszweckes hergestellt werden (hier: Parklets), erst nach Ablauf der im
Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (hier: 31.12.2019) verfügen.
Solange ist die Aufstellung der Parklets mindestens vorgesehen.
3
Die Verlängerung der Aufstellung in der Schönhauser Allee bzw. die Umsetzung oder der
Abbau der Parklets muss – zum gegebenen Zeitpunkt – zwischen der Hauptverwaltung
und dem Baulastträger, dem Bezirk Pankow besprochen und festgelegt werden.
Frage 9:
Wie und wann beabsichtigt der Senat das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
Mobilitätsgewährleistung“ insbesondere zum Schutz des Fußverkehrs auf der Schönhauser Allee
umzusetzen?
Antwort zu 9:
Derzeit befindet der Abschnitt Vier des Berliner Mobilitätsgesetzes in Erarbeitung. Das
Verfahren befindet sich im Stadium der Erstellung des Referentenentwurfes. Somit ist
frühestens mit einer Einspeisung dieses Entwurfes in den politischen Entscheidungsprozess
im Frühjahr 2019 zu rechnen. Eine Umsetzung, der dann im Gesetzesteil
formulierten Ziele des Fußverkehrs, kann demnach erst nach der politischen
Beschlusslage und des Inkraftsetzung des Gesetzesteils erfolgen.
Frage 10:
Welche Gutachten wurden seit 2011 im Auftrag des Senates zur Schönhauser Allee erstellt, um die
verkehrlichen Gegebenheiten der Schönhauser Allee zu erfassen und zu verändern?
Antwort zu 10:
Im Jahr 2017 wurde das Büro Hoffmann + Leichter mit einer „Machbarkeitsstudie
zum temporären Modellprojekt in der Schönhauser Allee in Berlin-Pankow“ beauftragt. Die
Studie befasst sich speziell mit dem Abschnitt Stargarder bis Wichertstraße. Sie wurde im
Rahmen des genannten Förderprojektes (siehe Antwort zu 4), als Voruntersuchung zu den
darin geplanten Maßnahmen, durchgeführt. Weitere Verkehrsuntersuchungen sind dem
Senat für den genannten Zeitraum nicht bekannt.
Frage 11:
Ist dem Senat der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (Drs. VIII-0577) bereits bekannt,
der konkrete Veränderungen, insbesondere im Bereich zwischen Stargarder und Wichertstraße, beinhaltet?
Frage 12:
Teilt der Senat das Anliegen der BVV Pankow (Frage 11) und wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu
rechnen?
Antwort zu 11 und zu 12:
Dem Senat ist der besagte Beschluss aus der Presse bekannt. Die Initiative des Bezirks
Pankow, sich für die Verbesserung der Nutzbarkeit eines durch hohe Nutzungskonflikte –
zwischen einzelnen Verkehrsträgern – geprägten Verkehrsraumes einzusetzen, wird
grundsätzlich begrüßt. Da der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
jedoch bisher kein förmliches Stellungnahmeersuchen des Bezirksamtes Pankow vorliegt,
4
kann über weitere Details (wie etwa eine Zeitplanung, o. ä.) auch keine Auskunft gegeben
werden.
Berlin, den 28.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Wenige Euro pro Kopf Deutsche Großstädte investieren nur wenig in sicheren Radverkehr, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/panorama/wenige-euro-pro-kopf-deutsche-grossstaedte-investieren-nur-wenig-in-sicheren-radverkehr-31180822

Die sechs größten deutschen Städte investieren aus Sicht des Umweltverbandes #Greenpeace viel zu wenig #Geld in sicheren #Radverkehr. Laut einer Greenpeace-Untersuchung gab keine der Städte im Durchschnitt der vergangenen Jahre mehr als 5 Euro pro Kopf und Jahr für den Radverkehr aus – Städte wie Amsterdam und Kopenhagen dagegen investierten seit Jahrzehnten ein Vielfaches dessen. Dort werde deutlich mehr Rad gefahren, gleichzeitig verunglückten Radfahrende etwa zehnmal seltener. Einige der deutschen Städte widersprachen jedoch und nannten andere Zahlen.

Greenpeace hat für die am Dienstag veröffentlichte Untersuchung die öffentlichen Haushalte der Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart unter die Lupe genommen. Demnach gab im Durchschnitt der vergangenen Jahre Stuttgart 5 Euro pro Kopf und Jahr für den Radverkehr aus, Berlin 4,70 Euro und Frankfurt 4,30 Euro. Danach kommen Hamburg mit 2,90 Euro, Köln mit 2,80 Euro und München mit 2,30 Euro. Zum Vergleich: In Amsterdam sind es laut Greenpeace 11 Euro, in Kopenhagen sogar 35,60 Euro. Für die Berechnungen hat Greenpeace unterschiedliche Zeiträume herangezogen.

Stadt München wehrt sich

Die Stadt München wies die Vorwürfe zurück. Laut einem Sprecher der Stadt stehen pro Jahr 10 Millionen Euro, also weit mehr als 6 Euro pro Kopf, zur Verfügung. Dieses Geld werde komplett investiert. Auf Nachfrage relativierte Greenpeace, dass die für München …

Straßenverkehr: Zur baulichen Verkehrsentwicklung im Bezirk Lichtenberg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche geplanten und bereits terminierten #Straßenbaumaßnahmen für Straßen, die in der Straßenbaulast des Bezirks oder des Landes Berlin stehen (inklusive #Gehwege, #Radverkehrsinfrastruktur, #Sanierungsarbeiten am #Kanalsystem sowie Zeithorizont für die Realisierung) sind dem Senat für den Bezirk Lichtenberg im Zeitraum 2017 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode bekannt (bitte aufschlüsseln nach Ortsteilen Straßenabschnitten, Art der Baumaßnahmen, betroffene Medien, voraussichtlicher Bauzeitraum, Baulastträger sowie voraussichtlich anfallende Kosten)?

Frage 2:

Welche dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkungen bzw. Veränderungen ergeben sich pro Baumaßnahme für voraussichtlich welchen Zeitraum für den fließenden Verkehr, den ruhenden Verkehr, den #Fußgängerverkehr, den #ÖPNV-Verkehr sowie den #Radverkehr, insbesondere

  1. vorübergehender oder dauerhafter Wegfall oder Zunahme von jeweils wie vielen Parkplätzen;
  2. dauerhafter  oder  vorübergehender  Wegfall  oder  Zunahme  von  Fahrstreifen  für  PKW,  ÖPNV  oder Radverkehr;
  3. erforderliche Umleitungen welcher ÖPNV-Linien mit jeweils welchen Auswirkungen auf Haltestellen sowie Fahrpläne und barrierefreien Zugang?

Antwort zu 1 und zu 2:

Zur übersichtlichen Darstellung der Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen wurde eine Tabelle, untergliedert nach Baulastträgern bzw. Auftraggebern, angelegt (s. Anlage). In Abhängigkeit vom Vorbereitungsstand wurden die verfügbaren Informationen aufgenommen. Nicht jede angefragte Auswirkung auf die einzelnen Verkehrsarten konnte dabei dargestellt werden. Diese sind insbesondere hinsichtlich temporärer Auswirkungen häufig erst mit Vorliegen der jeweiligen verkehrsbehördlichen Anordnung vor Bauausführung bekannt.

 

Die Anlage gliedert sich wie folgt:

  1. Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
  2. Vorhaben des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin

    1. Maßnahmen der Straßenunterhaltung
    2. Investive Maßnahmen und Maßnahmen Radverkehr
  3. Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB)
  4. Vorhaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

 

 

Frage 3:

 

Welche Maßnahmen werden an welchen Standorten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen?

 

Antwort zu 3:

 

Die nachstehenden Angaben zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr wurden durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin übermittelt:

Nr.

Örtlichkeit

Projekt

Bauzeit

1

Küstriner Straße/Simon-Bolivar-Str.

Gehwegvorstreckungen

2019/20

2

Waldowallee/Marksburgstr.

Fußgängerüberweg (FGÜ)

2018

3

Sewanstr. /Mellenseestr.

Mittelinsel + Bushaltestelle

2019

4

Siegfriedstraße 137

Mittelinsel

2019

5

Volkrad- /Rummelsburger Str.

2 Mittelinseln

2019

6

Egon-Erwin-Kisch-/Deminer Str.

FGÜ

2018

 

7

Ehrenfelsstr. Richard-Wagner- Grundschule

 

Gehwegvorstreckung, Fahrradbügel

 

2018

8

Zingster Straße / Lindencenter

Mittelinsel

2019

9

Fanninger-/Bürgerheimstr.

Gehwegvorstreckung

2018

10

Fanninger-/Hubertusstr.

FGÜ

2018

11

Rosenfelder-/Meta-/Irenenstr.

Gehwegvorstreckung

2019

12

Rosenfelder-/Egmontstr.

Gehwegvorstreckung

2019

13

Lückstraße/Emanuelstr.

Mittelinsel

2018

14

Alfredstr./Fanningerstr.

Gehwegvorstreckung

2017

15

Siegfriedstr./ Rohrdammweg

Mittelinsel

2017

 

Die Maßnahmen für den Radverkehr sind Bestandteil der Auflistung zu Nr. 2 der Anlage.

 

Frage 4:

 

Welche weiteren Informationen, die im Kontext dieser Anfrage zum Verständnis des Sachverhalts nötig sind, gibt es ggf.?

 

Antwort zu 4:

 

Haben Bauleistungen auf Straßenverkehrsanlagen bei temporären Fahrstreifensperrungen auch Behinderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder den Radverkehr zur Folge, ist dies in Spalte 7 der Anlage (außer der zum Buchstaben K angegebenen Anzahl gesperrter Fahrstreifen Spalte 8) durch zusätzliche Angabe des Buchstabens Ö bzw. R berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin führt Folgendes zu den Maßnahmen der Straßenunterhaltung aus:

„Wegfallende Parkmöglichkeiten für den Individualverkehr wurden und werden nicht statistisch erfasst. Dieses ist auch immer abhängig von der jeweiligen Verkehrssituation, dem technologischen Bauablauf und der verkehrsrechtlichen Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörden. Maßnahmen des Fachbereiches Straßenunterhaltung sind nur jährlich planbar und abhängig von den bereitgestellten Haushaltsmitteln.“

 

Angaben für Maßnahmen der Straßenunterhaltung für 2019 sowie den Zeitraum des nächsten Doppelhaushalts (2020/21) wurden nicht übermittelt.

 

 

 

 

Berlin, den 15.08.2018 In Vertretung

 

 

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 858                                     Baumaßnahmen im Bezirk Lichtenberg von Berlin

 

Maßnahme

Ortsteil

Straße

Abschnitt

Zeit- raum

Verkehrliche Auswirkungen auf

Auswirkungen auf ÖPNV

Kosten

Bemerkungen

Kfz (K) ÖPNV (Ö)

Rad (R)

Anzahl Fahrstreifen

Anzahl Stellplätze

von

bis

Wegfall (w)/ Neu (n)

Wegfall (w) / Neu (n)

(Umleitung; Haltestellen; Barrierefreiheit)

T EUR

temporär

dauerhaft

temporär

dauerhaft

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

1. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Neubau

Rummelsburg

Hauptstraße

Markgrafendamm

Karlshorster Straße

09/15-

09/18

K, Ö, R

 

n 2

keine

5.600

 

Erneuerung

Malchow

Dorfstraße

Blankenburger Pflasterweg

Ortnitstraße

03/19–

04/22

K, Ö, R

w 1

 

Umleitung Buslinien

6.550

 

2. Meldungen Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

2.1 Straßenunterhaltung

Fahrbahnreparaturarbeiten

Karlshorst

Treskowallee

Marksburgstraße

Rheinsteinstraßer

2017

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

123

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Friedrichsfelde

Alt-Friedrichsfelde

Stauraum vor Am Tierpark

 

2017

K

w 1

 

k. A.

 

keine

93

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Lichtenberg

Frankfurter Allee

Schulze-Boysen- Straße

Alfredstraße

2017

K

w 2

 

k. A.

 

keine

117

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Alt- Hohenschönhausen

Indira-Gandhi- Straße

Bezirksgrenze

Chopinstraße

2017

K

w 1

 

k. A.

 

keine

154

 

Deckschichterneuerung

Alt- Hohenschönhausen

Werneuchener Straße

Goeckestraße

Genslerstraße

2017

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

290

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Fennpfuhl

Josef-Orlopp- Straße

Josef-Orlopp-Straße

Herzbergstraße

2017

K

w 1

 

k. A.

 

keine

72

 

Deckschichterneuerung

Alt- Hohenschönhausen

Privatstraße 2

 

 

2017

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

121

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Alt- Hohenschönhausen

Augustastraße

Oberseestraße

Elsastraße

2017

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

58

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Friedrichsfelde

Sewanstraße

Lückstraße

Michiganseestraße

2017

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

55

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Lichtenberg

Frankfurter Allee

Ruschestraße

Rathausstraße

2018

K

w 2

 

k. A.

 

keine

175

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Lichtenberg

Frankfurter Allee

Gürtelstraße

Ruschestraße

2018

K

w 2

 

k. A.

 

keine

175

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Neu- Hohenschönhausen

Seehausener Straße

Pablo-Picasso- Straße

Vincent-van-Gogh- Straße

2018

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

150

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Neu- Hohenschönhausen

Vincent-van- Gogh-Straße

Falkenberger Chaussee

Seehausener Straße

2018

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

70

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Lichtenberg

Siegfriedstraße

Gotlindestraße

Herzbergstraße

2018

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

77

 

Fahrbahnreparaturarbeiten

Friedrichsfelde

Robert-Uhrig- Straße

Zachertstraße

Rummelsburger Straße

2018

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

65

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Fennpfuhl

Storkower Straße

Franz-Jacob-Straße

Thaerstraße

2018

K, R

w 1

 

k. .A.

 

keine

50

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Lichtenberg

Skandinavische Straße

Einbecker Straße

Rosenfelder Straße

2018

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

57

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Friedrichsfelde

Alfred-Kowalke- Straße

Alt-Friedrichsfelde

Zachertstraße

2018

K, R

w 1

 

k. A.

 

keine

60

Voraussichtliche Kosten

Fahrbahnreparaturarbeiten

Falkenberg

Dorfstraße

 

 

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

130

Voraussichtliche Kosten

 

 

 

Maßnahme

Ortsteil

Straße

Abschnitt

Zeit- raum

Verkehrliche Auswirkungen auf

Auswirkungen auf ÖPNV

Kosten

Bemerkungen

Kfz (K) ÖPNV (Ö)

Rad (R)

Anzahl Fahrstreifen

Anzahl Stellplätze

von

bis

Wegfall (w)/ Neu (n)

Wegfall (w) / Neu (n)

(Umleitung; Haltestellen; Barrierefreiheit)

T EUR

temporär

dauerhaft

temporär

dauerhaft

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

Fahrbahnreparaturarbeiten

Alt- Hohenschönhausen

Indira-Gandhi- Straße

Fritz-Lesch-Straße

Hansastraße

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

59

Voraussichtliche Kosten

Deckschichterneuerung

Alt- Hohenschönhausen

Landsberger Allee

IKEA

Rhinstraße

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

150

Voraussichtliche Kosten

Gehwegreparaturarbeiten

Fennpfuhl

Landsberger Allee

Nr. 168

Nr. 160

2017

K

w 1

 

k. A.

 

keine

52

 

Gehwegreparaturarbeiten

Karlshorst

Römerweg

Vor Treskowhöfe

 

2017

keine

kein

 

k. A.

 

keine

42

Gehweg einseitig

Gehwegreparaturarbeiten

Alt- Hohenschönhausen

Roedernstraße

Vor Schule

 

2017

K

w 1

 

k. A.

 

keine

28

 

Gehwegreparaturarbeiten

Karlshorst

Junker-Jörg- Straße

Marksburgstraße

Dorotheastraße

2017

K

w 1

 

k. A.

n8

keine

47

 

Gehwegerneuerung

Lichtenberg

Landsberger Allee

Globus Baumarkt

IKEA

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

80

Voraussichtliche Kosten

Gehwegreparaturarbeiten

Karlshorst

Junker-Jörg- Straße

Marksburgstraße

Hönower Straße

2018

K

w 1

 

k. A.

n24

keine

128

Voraussichtliche Kosten

Gehwegerneuerung

Friedrichsfelde

Sewanstraße Nfb.

Nr. 241

Nr.255

2017/

2018

K

w 1

 

k. A.

n4

Keine

137

 

Gehwegerneuerung

Friedrichsfelde

Zachertstraße

Ribbecker Straße

Nr. 72

2018

K

w 1

 

k. A.

 

Keine

50

Voraussichtliche Kosten

Gehwegerneuerung

Lichtenberg

Münsterlandstraße

Maximilianstraße

Eitelstraße

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

65

Voraussichtliche Kosten

Gehwegerneuerung

Alt- Hohenschönhausen

Werneuchener Straße

Konrad-Wolf-straße

Große-Leege-Straße

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

85

Voraussichtliche Kosten

Gehwegerneuerung

Neu- Hohenschönhausen

Vincent-van- Gogh-Straße

Nr. 36

Nr. 38

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

40

Voraussichtliche Kosten

Gehwegerneuerung

Alt- Hohenschönhausen

Berkenbrücker Steig

Konrad-Wolf-Straße

Mittelstraße

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

90

Voraussichtliche Kosten

Gehwegerneuerung

Neu- Hohenschönhausen

Rostocker Straße

Nr. 39

Nr. 47

2018

K

w 1

 

k. A.

 

keine

35

Voraussichtliche Kosten

2.2 Investive Vorhaben Fahrbahn und Radverkehr

2.2.1 Fahrbahn

Neubau der westlichen Fahrbahn und KP Frankfurter Allee

 

Lichtenberg

 

Möllendorffstr.

Am Containerbahnhof

 

Frankfurter Allee

06/17–

03/18

K, Ö R

w2

n1

 

 

Verbreiterung der Haltestelleninseln der Straßenbahn

 

165

 

 

Neubau der Treskowallee

 

Karlshorst

 

Treskowallee

 

Godesberger Str

 

Wandlitzstr.

7/17-

12/20

K Ö R

w1

n2

 

n2

 

 

Straßenbahnhaltestelle an Bf.-Zugängen, Barrierefreiheit

 

siehe BVG und BWB

Fahrbahnerneuerung

Alt Hohenschönhausen

Küstriner Str.

Sandinostr.

Reichenberger Str.

04/19-

12/21

K

 

 

 

w 45

keine

1350

 

 

 

 

Stadtplatzerneuerung Bf. Karlshorst

 

 

 

 

Karlshorst

Treskowallee, Nebenfahrbahn

 

Anschluss Dönhoffsttr.

 

Anschluss Am Carlsgarten an Treskowallee

Ehrenfelsstr.

Rheinsteinstr.

 

 

 

04/20-

12/21

K K K

 

 

w 1

 

 

w 1

w 1

 

 

n 1

 

 

n 1

 

w 6

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

450

 

Neubau der Erschließungsstraße, des westl. Gehwegs und der Grünfläche

 

Friedrichsfelde

 

Dolgenseestr.

 

Promenade

 

 

04/20-

12/21

 

K

 

 

n 1

 

 

 

keine

 

900

 

 

 

 

Maßnahme

Ortsteil

Straße

Abschnitt

Zeit- raum

Verkehrliche Auswirkungen auf

Auswirkungen auf ÖPNV

Kosten

Bemerkungen

Kfz (K) ÖPNV (Ö)

Rad (R)

Anzahl Fahrstreifen

Anzahl Stellplätze

von

bis

Wegfall (w)/ Neu (n)

Wegfall (w) / Neu (n)

(Umleitung; Haltestellen; Barrierefreiheit)

T EUR

temporär

dauerhaft

temporär

dauerhaft

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

nördl. Fahrbahn grundhafter Ausbau

Fennpfuhl

Landsberger A.

Vulkanstr.

Weißenseer Weg

04/21-

12/22

K

w 1

 

 

 

keine

900

 

2.2.2 Radverkehr

 

Neubau von Radwegen

Fennpfuhl- Lichtenberg

Landsberger Allee,

Nordseite:Oderbruch- str.

Südseite: Vulkanstr.

Rhinstr.

 

Rhinstr.

08/17-

12/18

R

 

R

 

n1

 

n1

 

 

 

keine

 

1600

 

Asphaltierung der Fahrbahn (f. Radverkehr)

Karlshorst

Hegemeisterweg

Rummelsburger Landstraße

Gleyeweg

04/18-

12/18

R

 

 

 

 

keine

600

 

Anlage eines Radweges

Lichtenberg

Möllendorffstr.

 

 

04/20-

12/20

R

 

 

 

 

keine

(150)

geschätzt

 

Markierung einer Fahrradspur Südseite

 

Friedrichsfelde

 

Alt-Friedrichsfelde

 

Robert-Uhrig-Straße

 

Gensinger Straße

in Abstim- mung

K R

 

 

 

w 20

n 5

 

keine

 

k. A.

Vorhaben Infra-Velo

Anlagen von Fahrradspuren

 

Friedrichsfelde

 

Gensinger Str.

 

 

in Abstim- mung

K R

 

 

n2

 

w 135

 

keine

 

k. A.

Vorhaben Infra-Velo

Umbau des SO- Gehwegkopf

Friedrichsfelde

Seddiner Str.

Ecke Rhinstr.

 

2018

 

 

 

 

 

keine

35

Alliander

Anlage eines Radstreifens

Neu- Hohenschönhausen

Falkenberger Ch.

S-Bahnhof HsH

Pablo-Picasso-Straße

2019/20

K R

w 1

 

n1

 

 

keine

150

Alliander

Neubau von Radwegen

Lichtenberg

Karlshorster Straße

Hauptstr.

Marktstr.

voraus. 2019

R

 

 

 

 

keine

270

 

Verbreiterung Radwege

Alt Hohenschönhausen

Rhinstr.

Plauener Straße

Marzahner Straße

2019

R K

 

w 1

 

 

 

keine

600

 

 

Erneuerung von Fahrradspuren

 

Lichtenberg

 

Skandinavische Straße

 

Rosenfelder Straße

 

Irenenstraße

 

2019

R

 

 

 

w 4

(inkl. 3 Nach- rückplätze Taxi)

n 2

 

keine

 

260

 

Radverkehrsanlagen

Lichtenberg

Siegfriedstraße

Bornitzstraße

Rüdigerstraße

2019

K R

 

 

n1

 

w 58

keine

wird ermittelt

 

 

Stellplätze

 

Lichtenberg

 

Rüdigerstraße

 

Siegfriedstraße

 

Hagenstraße

 

2019

 

K

 

 

 

 

n 35

 

keine

 

500

Ausgleich für Stellplatzwegfall in der Siegfriedstraße

3. Meldungen Berliner Wasserbetriebe (BWB)

 

04/17-00604

 

Karlshorst

 

Treskowallee

 

Traberweg

 

Godesberger Straße

10/17-

05/19

K Ö R

w 2

 

w 100

 

Umleitungsstrecke für Bus 396

 

> 5.000

 

 

18/17-00108

 

Lichtenberg

 

Lückstraße

Kreuzung Emanuelstraße

 

09/18-

11/18

K Ö R

 

 

 

 

 

keine

 

< 50

Verkehrskonzept wird noch erstellt

 

16/17-00353

 

Rummelsburg

Alice-und-Hella- Hirsch-Ring

Alice-und-Hella- Hirsch-Ring Nr. 34

 

09/18-

12/18

K

 

 

 

 

 

keine

 

< 100

kein Verkehrskonzept notwendig

 

17/17-00062

 

Friedrichsfelde

 

Sewanstraße

Sewanstraße / Mellenseestraße

 

09/18-

12/18

K Ö R

w 1

 

 

 

eventuell temporäre Haltestellenverlegung BVG Bus

 

< 50

Verkehrskonzept wird noch erstellt

 

16/22-00410

 

Hohenschönhausen

 

Schleizer Straße

 

Arendsweg

 

Grundstück 63

10/18-

12/18

K Ö

w 2

 

w 15

 

 

keine

 

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

15/22-00379

Hohenschönhausen

Malchower Weg/ Tamseler Straße

Privatstraße 6

Am Faulen See

10/18-

06/19

K Ö

w 1

 

w 20

 

eventuell Bus- umleitung erforderlich

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

 

 

 

Maßnahme

Ortsteil

Straße

Abschnitt

Zeit- raum

Verkehrliche Auswirkungen auf

Auswirkungen auf ÖPNV

Kosten

Bemerkungen

Kfz (K) ÖPNV (Ö)

Rad (R)

Anzahl Fahrstreifen

Anzahl Stellplätze

von

bis

Wegfall (w)/ Neu (n)

Wegfall (w) / Neu (n)

(Umleitung; Haltestellen; Barrierefreiheit)

T EUR

temporär

dauerhaft

temporär

dauerhaft

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

17/22-00109

Neu- Hohenschönhausen

Schweriner Ring

Ernst-Barlach-Straße

Ückeritzer Ring

12/18-

04/19

K

w 1

w 0

w 0

w 0

eventuell Haltestellenverlegung

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

17/22-00056

Falkenberg

Wohnen am Gehrensee

Am Dörferweg

Ahrensfelder Chaussee

10/18-

12/20

 

 

 

 

 

keine

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

18/17-00055

Lichtenberg

Stefan-Heym- Platz

Stefan-Heym-Platz / Frankfurter Allee

 

10/18-

01/19

K

w 1

 

w 10

 

keine

< 100

Verkehrskonzept wird noch erstellt

 

07/17-00155

 

Lichtenberg

Huronseestraße / südlich des Grabens

 

Salzmannstraße

 

Huronseestr./Fischerstr.

11/18-

08/19

 

K

 

w 0

 

 

 

 

keine

 

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

 

14/17-00016

 

Lichtenberg

 

Herzbergstraße

Herzbergstraße 40-

59,104-106 (Straße

15)

Siegfriedstraße 52-64 (Josef-Orlopp-Straße)

11/18-

08/19

 

K

 

w 1

 

 

 

eventuell temporäre Haltestellenverlegung BVG Bus

 

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

18/17-00208

Karlshorst

Junker-Jörg- Straße

Marksburgstr

Hönower Str.

12/18-

02/19

K

w 1

 

w 3

 

keine

 

 

17/17-00285

Karlshorst

Am Carlsgarten

Am Carlsgarten Fußgängertunnel

 

12/18-

03/19

K

w 1

 

 

 

keine

 

 

15/17-00377

Lichtenberg

Giselastraße

Münsterlandstraße

Lückstraße

02/19-

09/19

K

w 1

 

w 40

 

keine

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

16/22-00312

Hohenschönhausen

Waldowstraße

Oberseestraße

Scharnweberstraße

02/19-

07/19

K

w 1

 

w 16

 

keine

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

18/22-00130

Hohenschönhausen

Wartenberger Straße

Wartenberger Straße

/ 40

 

03/19-

06/19

 

 

 

 

keine

< 1.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

08/22-00246

Hohenschönhausen

Gehrenseestraße

Hauptstraße

Paul-Koenig-Str.

06/19-

03/20

K

w 1

 

 

 

eventuell Haltestellenverlegung

< 1.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

18/22-00152

Falkenberg

Dorfstraße

Dorfstraße / 35

 

07/19-

12/19

 

 

 

 

keine

wird ermittelt

Verkehrskonzept wird noch erstellt

17/22-00430

Falkenberg

Ahrensfelder Chaussee

Georg-Förster-Allee

Dessauer Str. 3

07/19-

03/20

K

w 1

 

 

 

eventuell Haltestellenverlegung

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

13/22-00093

Malchow

Dorfstraße

Ortnitstraße

Blankenburger Pflasterweg

06/20-

07/22

K

w 2

 

 

 

keine

> 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

15/22-00378

Malchow

Wartenberger Weg

Hagenower Ring

bis Bahn

02/21-

07/21

K

w 1

 

 

 

keine

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

16/17-00375

Karlshorst

Treskowallee

Traberweg

Godesberger Straße

02/19-

12/20

K Ö

w 2

 

w 100

 

Umleitungsstrecke für Bus 396

> 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

07/22-00490

Hohenschönhausen

Birkholzer Weg / nördl. Gebiet

Stadtgrenze

Str. 7

10/16-

08/18

K Ö

 

 

 

 

keine

< 5.000

 

07/22-00491

Hohenschönhausen

Straße 2, Str. 5 bis

8

Stadtgrenze

Str. 7

06/17-

08/18

K

w 1

 

 

 

keine

< 5.000

 

17/17-00404

Lichtenberg

Heringer Straße

Rutnikstraße

Hendrichplatz

03/19-

07/19

K

w 1

 

w 16

 

keine

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

16/17-00258

Lichtenberg

Normannenstraße

Rudolf-Reusch- Straße

Gürtelstraße

03/19-

12/19

K

w 1

 

w 23

 

keine

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

15/17-00393

Lichtenberg

Frankfurter Allee

Weichelstraße

Nr. 142

06/19-

03/20

K

w 1

 

w 12

 

keine

< 1.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

08/17-00045

Lichtenberg

Karlshorster Straße

Türrschmidtstraße

Hauptstraße

07/19-

09/19

K Ö

w 2

 

 

 

Umleitungsstrecke für Bus 194, 240

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

16/17-00305

Lichtenberg

Frankfurter Allee

Frankfurter Allee / 192/Magdalenstr

 

07/19-

11/19

K

w 1

 

 

 

keine

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

17/17-00124

Karlshorst

Köpenicker Allee

Rheinsteinstraße

Wiesengrundstraße

07/19-

07/20

K

w 1

 

 

 

keine

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

 

17/17-00190

 

Lichtenberg

 

Möllendorffstraße

Am Containerbahnhof

 

Parkaue

09/19-

02/20

K Ö

w 1

 

w 5

 

Einschränkungen im Bereich der Straßenbahn

 

< 500

Verkehrskonzept wird noch erstellt

18/17-00239

Lichtenberg

Roedeliusplatz

Magdalenenstraße

Schottstraße

10/19-

03/20

K

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

 

Maßnahme

Ortsteil

Straße

Abschnitt

Zeit- raum

Verkehrliche Auswirkungen auf

Auswirkungen auf ÖPNV

Kosten

Bemerkungen

Kfz (K) ÖPNV (Ö)

Rad (R)

Anzahl Fahrstreifen

Anzahl Stellplätze

von

bis

Wegfall (w)/ Neu (n)

Wegfall (w) / Neu (n)

(Umleitung; Haltestellen; Barrierefreiheit)

T EUR

temporär

dauerhaft

temporär

dauerhaft

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

12/17-00416

Lichtenberg

Saganer Straße

Hauptstraße

PW-Gelände Fischerstr.

10/19-

03/20

 

 

 

 

 

keine

 

 

16/17-00426

Lichtenberg

Frankfurter Allee

Fanningerstraße

Gundrunstraße

06/20-

05/21

K Ö

w 1

 

w 20

 

Umleitung BVG Bus, punktuell BVG Tram

> 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

15/17-00601

Karlshorst

Waldowallee

Trekowallee

Rheinsteinstraße

06/20-

06/21

K

 

 

w 120

 

keine

< 1000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

14/17-00156

Rummelsburg

Hauptstr

Kynaststraße

Karlshorster Straße

09/20-

05/21

K

 

 

 

 

keine

< 5000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

08/17-00234

Karlshorst

Treskowallee

Rheinsteinstr.

Nr. 30

03/21-

10/21

K Ö

w 1

 

w 20

 

eventuell Haltestellenverlegung

< 5.000

Verkehrskonzept wird noch erstellt

4. Meldungen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

 

Straßenbahn-Anlagenbau

 

Lichtenberg

 

Möllendorffstraße

Am Containerbahnhof

 

Frankfurter Allee

09/17-

11/17

 

K, Ö, R

 

w 1

 

 

 

Drei Monate Schienenersatzverkehr mit Bussen

960,-

 

Fertig gestellt

 

Straßenbahn-Anlagenbau

 

Lichtenberg

 

Scheffelstraße

 

Paul-Junius-Straße

 

Möllendorffstraße

04/18-

09/18

 

K, Ö, R

 

w 1

 

 

w 50

 

w 50

Fünf Monate Schienenersatzverkehr mit Bussen

Anteilig von 6.495,-

 

Im Bau

 

Straßenbahn-Anlagenbau

 

Karlshorst

 

Treskowallee

Dorothea-

/Godesberger Straße

 

Traberweg

04/19-

12/20

 

K, Ö, R

 

w 1

 

 

 

Fünf Monate Schienenersatzverkehr mit Bussen

11.068,-

 

Im Bau

 

Straßenbahn-Anlagenbau

 

Alt- Hohenschönhausen

 

Wartenberger Straße

 

Paul-König-Straße

 

Hauptstraße

 

07/19-

11/21

 

K, Ö, R

 

w 2

 

 

 

Vier Monate Schienenersatzverkehr mit Bussen

9.100,-

In Erwartung Planfest- stellungs- beschluss

 

Straßenbahn-Anlagenbau

 

Karlshorst

 

Treskowallee

 

Traberweg

Hegemeisterweg (An der Wuhlheide)

07/20-

11/20

 

K, Ö, R

 

w 1

 

 

 

Drei Monate Schienenersatzverkehr mit Bussen

3.200,-

In Vor- entwurfsplanung

 

Straßenbahn-Anlagenbau

 

Karlshorst

 

Ehrlichstraße

 

Blockdammweg

 

Treskowallee

05/21-

11/21

 

K, Ö, R

 

w 1

 

 

w 150

w 150,

n 10

Fünf Monate Schienenersatzverkehr mit Bussen

5.000,-

In Vor- entwurfsplanung

 

Bus: Wie effizient waren neu eingerichtete Busspuren für die Busbeschleunigung?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
2
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
 Breite 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
 Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
 Breite 4,30 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
 Breite 4,30 m bis 4,35 m
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
 Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
 vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
 Breite zirka 3,00 Meter
 BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
3
der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
4
Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradinfrastruktur 2017 – 2021, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der #Fahrradinfrastruktur sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 1:

 

Die konkrete Umsetzung der geplanten und im Rahmen des #Radverkehrsinfrastrukturprogramms bewilligten Vorhaben obliegt den in aller Regel bezirklichen Straßenbaulastträgern, die darüber im 1. Quartal des Folgejahres im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche zum Jahresanfang mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz berichten. Deshalb können derzeit aktuelle Informationen über den Bau- bzw. Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden.

 

 

Bezüglich der umgesetzten #Fahrradabstellanlagen gibt es allerdings bereits eine vorläufige Statistik, nach der in folgenden Bezirken Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg

 

Insgesamt wurden danach 2.387 #Fahrradstellplätze gebaut, davon 1.583 an Schulen, 156 vor öffentlichen Einrichtungen, 362 an Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr, 176 in und bei Grünanlagen, 10 an Kultureinrichtungen, 18 in Einkaufsstraßen und 82 an sozialen Einrichtungen.

 

Künftig ist geplant, den Baufortschritt aller einschließlich der von den Bezirken ohne Kenntnis der Senatsverwaltung aus eigenen Mitteln durchgeführten Maßnahmen im #Radverkehr zu erfassen und hiermit die Kommunikation über Radverkehrsmaßnahmen in Berlin insgesamt zu verbessern. Dazu sollen der Aufbau der Koordinierungsstelle Radverkehr (ab 2018) und die Verabredungen im Bündnis für Radverkehr dienen.

 

Frage 2:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 2:

 

Auch die konkrete Umsetzung dieser Vorhaben obliegt in aller Regel den bezirklichen Straßenbaulastträgern, weshalb aktuelle Informationen über den Bau- bzw.

Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden können.

 

Frage 3:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und der Verkehrssicherheit sind für das Jahr 2018 bereits geplant?

 

Antwort zu 3:

 

Im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms sind zahlreiche neue Vorhaben für die Jahre 2018-2020 geplant. In der beigefügten Tabelle sind davon die investiven Vorhaben aufgeführt, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit auch relativ zeitnah umgesetzt werden können. Genaue Realisierungszeitpunkte lassen sich aufgrund vielfältiger Abhängigkeiten der Bauausführung von diversen Begleitumständen im Voraus nicht angeben.

 

 

Berlin, den 02.01.2018 In Vertretung

 

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schriftliche Anfrage 18 / 12 992: Vorläufige Projektlisten Radverkehrsinfrastruktur

 

Verbesserung für die Infrastruktur für den Radverkehr

Titel 720 16 :   geplante Neubeginner-Projekte 2018/2019/2020                                                                                                        Stand: 08.12.2017

 

Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

Textfeld: Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

 

Nr

Bezirk

Name des Vorhabens

01

Ch

Radweg/Radfahrstreifen    Dovestraße-Helmholtzstraße

02

Ch

Radfahrstreifen Brandenburgische Straße

03

Ch

Radwegerneuerung Goerdelerdamm

04

Ch

Asphaltierung Roennestraße

05

Ch

Asphaltierung Windscheidstraße

06

Ch

Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße

07

Ch

Zweirichtungsradwege   Prinzregentenstraße

08

Fh

Radfahrstreifen Hasenheide

09

Fh

Radweg Stralauer Allee

10

Fh

Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer

11

Fh

Friedenstraße Querung Landsberger Allee

12

Fh

Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße

13

Fh/Pk

Lückenschluss Radverkehrsanlagen Friedenstr./Am Friedrichshain

14

Lb

Asphaltierung Hegemeisterweg

15

Lb

Radweganbindung Seefelder Straße

16

Lb

Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd

17

Lb

Radfahrstreifen Herzbergstraße Mittelabschnitt

18

Lb

Radfahrstreifen Siegfriedstraße (Bornitzstraße-Rüdigerstraße)

19

Lb

Asphaltierung Wallensteinstraße

20

Lb

Radverkehrsanlagen Ruschestraße (Bornitzstraße-Normannenstraße)

21

Mz

Radweg parallel zur Wuhle (Ostseite nördlich Altentreptower Str.)

22

Mz

Radwegrampen Bitterfelder Straße – Alte Rüsternallee

23

Mz

Radwegebau/Asphaltierung Münsterberger Weg

24

Mz

Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße-Elisabethstraße

25

Mi

Radfahrstreifen Amrumer Straße

26

Mi

Radfahrstreifen Residenzstraße

27

Mi

Rampe Wullenwebersteg

28

Mi

Radwegverbindung Dresdener Straße (Heinrich-Heine-Str.-Roßstr.)

29

Mi

Radverkehrsanlagen Pankstraße

30

Mi

Asphaltierung Gartenstraße-Gerichtstraße

31

Nk

Asphaltierung Pannierstraße (Sonnenallee-Donaustraße)

32

Nk

Asphaltierung Braunschweiger Straße Ost

33

Nk

Radfahrstreifen Gerlinger Straße

34

Pk

Radfahrstreifen Neumannstraße

35

Pk

Radfahrstreifen Pasewalker Str. (Löffelbrücke- Bhf. Heinersdorf)

36

Pk

Asphaltierung Neukirchstraße Ost

37

Pk

Danziger Straße Prenzlauer Allee – Bötzowstraße

38

Pk

Asphaltierung Schönholzer Weg

39

Re

Asphaltierung Jörsstraße

40

Sp

Radweg / Radfahrstreifen Kisselnallee

41

Sp

gem. Rad-und Gehweg Hamburger Straße – Landesgrenze

42

Sp

Radfahrstreifen Seegefelder Straße

43

Sp

Radweg Heerstraße Südseite (50 m vor Pichelsdorfer Str. – Freybrücke)

44

St

Asphaltierung Markelstraße / Mittelinsel Lepsiusstraße

45

St

Asphaltierung Brauerstraße einschl. Anbindung Kranoldplatz

46

St

Asphaltierung Königsweg Brückenbereich-Hohentwielsteig

47

St

Asphaltierung Fischerhüttenweg

48

Te

Radfahrstreifen Marienfelder Allee

49

Te

Radfahrstreifen Boelckestraße

50

Te

Radfahrstreifen Kolonnenstraße

51

Te

Mariendorfer Hafenweg (Teltowkanal – Lankwitzer Straße)

52

Te

Asphaltierung Torgauer Straße einschließlich Radverkehrs-LSA

53

Tp

Radweg Elsenstraße Nordseite

54

Tp

Radweg / Radfahrstreifen Rummelsburger Straße / Landstraße (Nordostseite Treskowallee – Bezirksgrenze)

55

Tp

Radweg Woltersdorfer Weg – Bahnhof Rahnsdorf

56

Tp

Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg

57

Tp

An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)

58

Tp

Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)

59

Tp

Radfahrstreifen Siemensstraße

60

Tp

Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg

 

allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090