Straßenverkehr: Geheimniskrämerei der Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der AdB:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“
Frage 1:
Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an
die #DEGES ursprünglich erteilt hatte?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert:
#Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile
davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder
vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers
einschließlich zugehöriger Aufgaben.“
2
Frage 2:
In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern
des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen
Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen,
Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf
unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische
Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und
Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die
breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene
Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu
projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten
geführt.“
Frage 3:
Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der
DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend
a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und
b) die neue Kompromissvariante?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung
beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen
durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden
Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt
erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem
Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein
wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die
Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen
Abstimmungen einbezogen.“
Frage 4:
Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch
betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)?
Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten
Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik
3
durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte
abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des
AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren
Internetseite eingesehen werden.“
Frage 5:
Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten
Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp
durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden
verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung,
die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die
Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der
Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES
einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm
insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden
Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“
Zwischenbemerkung:
Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu
begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an
dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele:
Frage 6:
Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im
Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die
neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist?
I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und
Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete?
II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des
Wahlkreisabgeordneten um?
III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie
lauten die Entscheidungen?
Antwort zu 6:
Zu I:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den
Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden
Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des
Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den
zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind
wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und
4
verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand
entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten
in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“
Zu II:
Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und
Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung
der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt.
Zu III:
Die AdB teilt dazu mit:
„Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des
Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den
Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll
und konsensfähig sind.“
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Die Siemensbahn kommt ins Rollen Senat und Deutsche Bahn lassen die historische Trasse wiederherstellen. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226319277/Bahn-und-Senat-unterzeichnen-Vereinbarung-ueber-Siemensbahn.html

An einem Schreibtisch auf dem halb zerstörten Bahnsteig reichen sich zwei Herren gegenseitig die Unterlagen. Im nächsten Moment trocknen unter den Verträgen Unterschriften, die das Ende des Bahnhofs #Wernerwerk als illegalen Spielplatz für Street-Art-Künstler und Ruinentouristen bedeuten – und die Wiederbelebung der #Siemensbahn besiegeln.

Mit der Vertragsunterzeichnung durch den Regierenden Bürgermeister Michael #Müller (SPD) und Ronald #Pofalla, Vorstand für Infrastruktur der Deutschen Bahn, steht nun offiziell fest: Eines nicht allzu fernen Tages fährt an diesem Bahnsteig wieder die -Bahn vor. Zwischen herausgebrochenen Dachbalken und graffitibeschmierten Stahlständern haben der Regierende und Pofalla entschieden: Der vor 39 Jahren eingestellten Siemensbahn steht ein Comeback bevor – als Lebensader für den künftigen #Siemens-Campus mit 3000 Wohnungen und einem #High-Tech-Industriepark im kommenden Jahrzehnt. Aber ist die rostige und brüchige #Bausubstanz des Viadukts überhaupt zu retten?

Noch gibt es keinen konkreten Zeitplan
Das wird zu klären sein. Noch fehlen ein konkreter Zeitplan und der Kostenrahmen. Was im jetzt unterzeichneten Vertrag festgehalten ist, sind erst einmal nur die Regelungen zur Finanzierung der #Planung. 2,3 Millionen Euro stellt das Land Berlin bereit, um diese in Gang zu bringen. Alle weiteren Schritte der Finanzierung sollen „gemeinschaftlich“ geleistet werden, wie es heißt. Verankert ist das Großprojekt im Entwicklungsprogramm i2030, mit dem die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Deutsche Bahn gemeinsam die Mobilität für die stark wachsende Region …

Straßenbahnausbau – Erfahrungen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend
wiedergegeben.
Frage 1:
Wann wurde mit der #Planung der #Verlängerung der #Straßenbahntrasse von der Björnsenstr. bis zum
Virchow-Klinikum (heute M13/M50) begonnen und wann wurde die Trasse von der BVG für den
fahrplanmäßigen Personenverkehr in Betrieb genommen?
Antwort zu 1:
Die Planung für die Erweiterung des Straßenbahn-Streckennetzes in den Westteil der
Stadt begann nach der Wiedervereinigung 1990 und Zusammenlegung der damaligen
beiden Verkehrsverwaltungen von Berlin. Die Strecke Björnsonstraße – Virchow-Klinikum
war dementsprechend im Senatskonzept vom April 1993 („Umsetzung des
Straßenbahnkonzepts für Berlin“) enthalten. Am 14.10.1995 wurde der Streckenabschnitt
von der Björnsonstraße bis zum Louise-Schroeder-Platz eröffnet. Die Verlängerung vom
Louise-Schroeder-Platz zum Virchow-Klinikum ging schließlich am 25.10.1997 in Betrieb.
Frage 2:
Welche #Kosten fielen für die Neuerrichtung der Trassenverlängerung (siehe Frage 1) an und wie teilen sich
diese in Planungs- und Genehmigungskosten (incl. Drittbeauftragungen), Aufbau des Gleissystems, 
2
Elektrifizierung, Bau von Haltestellen, mit dem Straßenbahntrassenbau verbundene Kosten z.B. für
Veränderungen an den Fahrbahnen, Lichtsignalanlagen, Kreuzungen, etc. an (bitte tabellarisch
zusammenstellen).
Antwort zu 2:
Für die Straßenbahn-Neubaustrecke Björnsonstraße – Virchow-Klinikum wurden rd. 39,3
Mio. Euro aufgewendet.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten bzw. Teile der Anlage ist nicht möglich.
Frage 3:
Welche #Instandhaltungskosten sind für die o.g. Trassenverlängerung bisher (bis Ende 2016) angefallen und
wie stellen sich die jährlichen Betriebskosten für diesen Streckenabschnitt dar?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Für die Trassenverlängerung von Bösebrücke – Virchow-Klinikum sind bisher (bis Ende
2016) Instandhaltungskosten i. H. v. 2, 2 Mio. EUR angefallen.“
Zu den Betriebskosten wird auf Frage 4 verwiesen.
Frage 4:
Wie viele zusätzliche #Straßenbahnen mit wieviel Wagen wurden beschafft (bzw. werden täglich eingesetzt),
um die verlängerte Strecke kundenorientiert bedienen zu können und mit welchen Kosten ist das verbunden
(pro Fahrzeug bzw. pro Tag incl. Personal, Energie und Wartung/Instandsetzung)?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Im Jahr 2016 sind auf dem neu gebauten Abschnitt 14 Fahrzeuge eingesetzt worden, um
die Leistung zu erbringen. Dadurch sind Betriebskosten für Fahrpersonal,
Fahrzeuginstandhaltung, Energie und Fahrzeugreinigung in Höhe von 2,6 Mio. EUR
aufgewendet worden.“
Frage 5:
Wie hat sich die #Fahrgastauslastung der Streckenverlängerung seit der Inbetriebnahme entwickelt (bitte im
Tages-durchschnitt, im Berufsverkehr, Mo.-Fr. und Samstag/Sonntag/Feiertag angeben)?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Die Nachfrageentwicklung anhand der einsteigenden Fahrgäste ist in der folgenden
Tabelle dargestellt. Die Ergebnisse beinhalten jeweils die Summe aus Richtung und
Gegenrichtung der angegebenen Tageszeit. Die Daten basieren auf der VBB1

Verkehrserhebung der aufgetragenen Jahre.“
Streckenabschnitt Björnsonstr. –
Louise-Schröder-Platz
Louise-Schröder-Platz –
Virchow-Klinikum
Linien M13, 50 M13, 50
Jahr 2005 2010 2013 2016 2005 2010 2013 2016
Mo–Fr, HVZ (06–
09; 14–19 Uhr)
8.917 11.181 11.038 13.021 5.994 6.875 7.460 8.508
Mo–Fr,
Tagesdurchschnitt
15.675 19.987 19.554 23.028 11.126 12.879 13.380 14.510
Sa,
Tagesdurchschnitt
10.900 12.261 12.375 13.939 5.408 8.536 8.925 9.894

1
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
3
So,
Tagesdurchschnitt
7.015 8.570 8.629 9.038 4.520 5.636 4.814 5.569
Frage 6:
Gibt oder gab es Beschwerden oder Klagen gegen den Straßenbahnverkehr auf dieser Strecke (z.B. wg.
Lärm etc.)?
Antwort zu 6:
Klagen gegen die in Frage 1 genannte Straßenbahnstrecke sind nicht erhoben worden.
Beschwerden beantwortet der Senat grundsätzlich zeitnah bzw. trifft gemeinsam mit der
BVG Abhilfe sofern dies geboten ist. Beschwerden werden jedoch nach Bearbeitung nicht
weiter statistisch erfasst bzw. in den Akten geführt. Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sind für die in Rede stehenden Straßenbahnstrecke
keinerlei Beschwerden hinsichtlich der Lärmproblematik erinnerlich.
Ergänzend teilt die BVG AöR hierzu mit:
„Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.05.2017 sind keine Beschwerden über Lärm in diesem
Bereich bei unserem Beschwerdemanagement eingegangen.“
Frage 7:
Welche #Fahrzeit wird für die Trassenverlängerung kalkuliert und wie häufig (prozentual) kommt es zu
verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen (Staus, blockierte Kreuzungen etc.) von 10% oder mehr?
Antwort zu 7:
Die Fahrzeit auf dem Verlängerungsabschnitt beträgt je nach Tageszeit zwischen 14 und
16 Minuten.
Bezüglich der Frage zu verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen teilt die BVG AöR mit,
dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beantwortung der Frage nicht
möglich ist.
Frage 8:
Wie lassen sich die Fragen 1. – 7. für den Neubau der Straßenbahntrasse Nordbahnhof – Hauptbahnhof –
Lüneburger Str. (Wendeschleife) (heute Linien M5, M8, M10) beantworten (bitte im selben Detaillierungsgrad
wie Frage 1. – 7. beantworten)?
Antwort zu 8 (1):
Die Planung für die #Erweiterung des #Straßenbahn-Streckennetzes in den Westteil der
Stadt begann nach der Wiedervereinigung 1990 und Zusammenlegung der damaligen
beiden Verkehrsverwaltungen von Berlin. Die Strecke Nordbahnhof – Hauptbahnhof
(damals Lehrter Bahnhof) war dementsprechend im Senatskonzept vom April 1993
(„Umsetzung des Straßenbahnkonzepts für Berlin“) enthalten. Im Januar 2008 begann das
Planfeststellungsverfahren, nachdem zuvor Variantenuntersuchungen durchgeführt
wurden. Die vollständige Eröffnung der Strecke erfolgte im August 2015.
Antwort zu 8 (2):
Für die Straßenbahn-Neubaustrecke in der Invalidenstraße (Nordbahnhof –
Hauptbahnhof) sind bisher Mittel i.H.v. 23,6 Mio. Euro verausgabt worden. Es liegen
geprüfte Bauplanungsunterlagen mit Gesamtkosten i.H.v. 26,3 Mio. Euro vor.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten bzw. Teile der Anlage war nicht möglich.
4
-Antwort zu 8 (3):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Für die Trassenverlängerung von Nordbahnhof – Hauptbahnhof sind bisher (bis Ende
2016) Instandhaltungskosten i. H. v. 0,04 Mio. EUR angefallen.“
Antwort zu 8 (4):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
„Im Jahr 2016 sind auf dem neugebauten Abschnitt 8 Fahrzeuge eingesetzt worden, um
die Leistung zu erbringen. Dadurch sind Betriebskosten für Fahrpersonal,
Fahrzeuginstandhaltung, Energie und Fahrzeugreinigung in Höhe von 1,3 Mio. EUR
aufgewendet worden.“
Antwort zu 8 (5):
Hierzu teilt die BVG AöR mit:
Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass die Besetzung am stärksten Querschnitt (U-Bhf.
Naturkundemuseum – Invalidenpark) für beide Richtungen zusammengerechnet 20.000
Fahrgäste an einem durchschnittlichen Werktag (Mo-Fr) beträgt. Die Daten basieren auf
der VBB-Verkehrserhebung des Jahres 2016. Aufgrund der Eröffnung der Teilabschnitte
im Dezember 2014 sowie Ende August 2015 sind keine vergleichbaren Daten zur
Nachfrageentwicklung der Straßenbahnstrecke Nordbahnhof – Hauptbahnhof vorhanden.
Zudem konnten wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine weitergehenden
Betrachtungen zu den Fahrgastzahlen erfolgen.
Antwort zu 8 (6):
Klagen gegen die in Frage 8 genannte Straßenbahnstrecke sind nicht erhoben worden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Berlin 2013-2018 erfolgten
zwei Hinweise zum Straßenbahnlärm. Ein Hinweis bezieht sich auf die Haltestelle in der
Caroline-Michaelis-Straße am Nordbahnhof und ein Hinweis bezieht sich auf die
Haltestelle/Wendeschleife Lüneburger Straße.
Dem Senat sind zwei weitere Hinweise zum Straßenbahnlärm bekannt, die bei der BVG
eingegangen sind. Diese betreffen beide die Wendeschleife bzw. Endhaltestelle an der
Lüneburger Straße.
Antwort zu 8 (7):
Die Fahrzeit zwischen S Nordbahnhof und S+U Hauptbahnhof beträgt 7 Minuten.
Bezüglich der Frage zu verkehrsbedingten Fahrzeitverlängerungen teilt die BVG AöR mit,
dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beantwortung der Frage nicht
möglich ist.
Frage 9:
Wie beurteilte der Senat unter Berücksichtigung der Antworten auf die Fragen 1 – 8 die Abwägung zwischen
dem Neubau von Straßenbahntrassen dem Bau von S- oder U-Bahnstrecken und dem Einsatz von
(zukünftig elektrifizierten) Bussen und was sind aus Sicht des Senates die entscheidenden Kriterien für die
Auswahl zwischen diesen Verkehrsträgern?
Antwort zu 9:
Die Beurteilung der Verkehrsmittel erfolgt nicht nur aus der Sichtweise der unmittelbar
betroffenen Akteure, der Fahrgäste und des Betriebs, sie schließt auch die Kommune als
übergeordnete Planungsinstitution und die Allgemeinheit als die von den Wirkungen des
Verkehrs Betroffenen ein. Die Definition der vier zuvor genannten Zielgruppen
gewährleistet die Einbeziehung aller infolge der Straßenbahnmaßnahme auftretenden 
5
Wirkungen in den Verkehrsmittelvergleich. Über die vier Zielgruppen hinweg werden 11
Hauptkriterien betrachtet, die teilweise in Unterkriterien weiter unterteilt sind (siehe
Tabelle). Die Wahl der Straßenbahn als Verkehrsmittel für die beiden oben genannten
Strecken fällt vor diesem Hintergrund gegenüber den anderen Verkehrsmitteln Bus, UBahn
oder S-Bahn eindeutig positiv aus, was die hohe Akzeptanz bei den Fahrgästen
bestätigt. Ein Vergleich mit einem zukünftig möglicherweise elektrifizierten Bussystem ist
zurzeit noch nicht möglich, da noch kein marktreifes System existiert und sowohl in der
Forschung und der Anwendung noch viele Grundsatzfragen zu klären sind. Aus Sicht des
Senats wird die Straßenbahn auch in Zukunft auf bisher stark belasteten BusVerkehrskorridoren
und zur Weiterentwicklung des bestehenden Netzes, z.B. zur
Anbindung neuer Stadtquartiere, Systemvorteile gegenüber Bussen gleich welchen
Antriebs vor allem bezüglich Attraktivität, Komfort, Barrierefreiheit, Kapazität,
Störungsfreiheit, Effektivität, Energieeffizienz, Stadtentwicklung und Urbanität haben.
Frage 10:
Wie sind die aktuellen Erfahrungen des Senats mit dem probeweisen Einsatz elektrifizierter Busse in Berlin
und welche weiteren Schritte sind für die Zukunft geplant?
Antwort zu 10:
SenUVK und BVG erarbeiten derzeit eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung
weiterer elektrischer Busse. Auf Basis der mit den E-Bussen auf der Linie 204 gemachten
Erfahrungen und in Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse zu Fahrzeugtypen und
Reichweiten ist zunächst der Einstieg in die Beschaffung einer begrenzten Anzahl von
Standardbussen mit 12 m Länge vorgesehen. Dabei wird zunächst die Übernacht-Ladung
auf den Betriebshöfen angestrebt, da bei einem Einsatz eines Systems mit
Zwischenladungen an den Endstellen (vergleichbar mit dem auf der Linie 204
Zielgruppe Hauptkriterium Unterkriterium
Fahrgäste Attraktivität
Reisezeit
Umsteigen
Fahrtenfolge
Komfort
Barrierefreiheit
Betrieb Wirtschaftlichkeit
Störungsfreiheit /
Witterungsunabhängigkeit
Flexibilität
Kommune Investitionen
Effektivität
Anteil ÖV am Gesamtverkehr
Flächenbedarf
Stadtentwicklung
Kleinräumige Wirtschafts- und Sozialstruktur
Städtebauliche und verkehrliche Entwicklungspotenziale
Allgemeinheit Verkehrssicherheit
Umweltaspekte
Lärm (ÖPNV und MIV)
Schadstoffausstoß (MIV)
Schadstoffausstoß (ÖPNV)
Erschütterungen
Urbanität
6
eingesetzten Systems) neben den erheblichen Infrastrukturkosten auf vielen Linien auch
längere Wendezeiten erforderlich sein würden. Dies würde zu einem erheblichen
Fahrzeugmehrbedarf führen. Die BVG wird hierzu weitere Analysen durchführen.
Genauere Aussagen wird hierzu der derzeit in der Fortschreibung befindliche
Nahverkehrsplan für 2019-2023 treffen
Frage 11:
Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang einen möglichen Einsatz von Oberleitungsbussen (OBussen)
die in verschiedenen europäischen Städten seit Jahrzehnten im Einsatz sind?
Antwort zu 11:
Der Senat verfolgt die entsprechenden Erfahrungen anderer Städte, insbesondere mit der
bspw. in Zürich erfolgten Einführung eines partiellen O-Bus-Betriebs, bei dem
abschnittsweise Strecken ohne Oberleitung batteriegetrieben zurückgelegt werden.
Der Aufbau eines neuen O-Bussystems wäre mit einem erheblichen Kosten- und
Planungsaufwand verbunden. So wäre unter anderem die benötigte zusätzliche
Infrastruktur nach aktueller Rechtslage nach Bau- und Betriebsordnung Straßenbahn
(BOStrab) über aufwändige Verfahren planfestzustellen.
Weitere Überlegungen zu einem neuen O-Bussystem befinden sich noch am Anfang, eine
Prüfung soll im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) erfolgen. Der
ÖPNV2
-Aufgabenträger hat die BVG gebeten, hierfür mögliche Einsatzbereiche und
Anforderungen zu benennen.
Frage 12:
Wie schätzt der Senat den zusätzlichen Bedarf an ÖPNV-Kapazitäten für Berlin in dieser Legislaturperiode
bzw. bis 2030 unter verschiedenen Szenarien zur sogenannten Verkehrswende (z.B. erhöhte E-Mobilität,
Carsharing, Ausbau der Radinfrastruktur, blaue Plakette, City-Maut etc.) ein und wie wirkt sich der kurzfristig
zu erwartende Mehrbedarf auf die Wahl der Verkehrsträger aus?
Antwort zu 12:
Der Senat geht von einem weiteren Anstieg der ÖPNV-Nachfrage und damit deutlich
steigender Anforderungen an die Kapazitäten bei allen ÖPNV-Angeboten aus. Grundlage
für entsprechende Bedarfsabschätzungen bilden insbesondere der Nachfrageanstieg
durch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2030 als auch Steigerungen des
Modal-Split-Anteils des ÖPNV entsprechend der Zielsetzungen des
Stadtentwicklungsplans Verkehr.
Mit der am 07.01.2016 unterzeichneten Absichtserklärung (LoI) haben sich das Land
Berlin und die BVG daher im Hinblick auf die steigende Verkehrsnachfrage in der
wachsenden Stadt auf schrittweise Erhöhungen des jährlichen Leistungsvolumens bis zum
Jahr 2033 verständigt. Insgesamt ist eine Steigerung um ca. 10,5 Mio. Nutzwagen- bzw.
Nutzzugkilometer gegenüber dem Regelfahrplan vom 31.Dezember 2015 vorgesehen
(davon ca. 7,2 Mio. Nutzwagenkilometer p.a. für den Bus, ca. 1,4 Mio. Nutzzugkilometer
p.a. für die Straßenbahn, ca. 1,8 Mio. Nutzzugkilometer p.a. für die U-Bahn). Dies
entspricht einer relativen Steigerung bis zum Jahr 2033 um rund acht Prozent. Gemäß des
LoI sind zudem umfassende Investitionen in neue Schienenfahrzeuge vorgesehen, bei
denen der U-Bahn- und Straßenbahnfahrzeugbestand über die erforderlichen
Ersatzinvestitionen für altersbedingt ausscheidende Fahrzeuge hinaus so erweitert wird,
dass er auch der steigenden Verkehrsnachfrage in der wachsenden Stadt Rechnung
tragen kann. Im S-Bahn-Verkehr geht der Aufgabenträger ebenfalls von einem
entsprechenden Anstieg der Fahrgastnachfrage aus. Aufgrund der bestehenden

2 Öffentliche Personennahverkehr
7
fahrzeugseitigen Restriktionen können hier nachfragegerechte Angebotsanpassungen
jedoch erst mit dem Zulauf von Neufahrzeugen umgesetzt werden. Im Teilnetz Ring/SüdOst
erfolgt der Zulauf von Neufahrzeugen ab dem Jahr 2021. Der Mehrfahrzeugbedarf für
die übrigen Teilnetze wird derzeit im Rahmen der Untersuchungen und Prüfungen für die
perspektivische Beschaffung von S-Bahn- Neufahrzeugen berücksichtigt.
Der Umfang des künftigen ÖPNV-Leistungsvolumens und der Bedarf an Mehrleistungen
für die wachsende Stadt wird im Rahmen der Vorbereitung des nächsten
Nahverkehrsplanes durch den ÖPNV-Aufgabenträger genauer geprüft und untersucht und
stellt einen wesentlichen thematischen Schwerpunkt dar. Hierbei wird auch der
vorgesehene Leistungsaufwuchs gemäß LoI auf Basis aktuellerer Daten überprüft und bei
Bedarf angepasst.
Darüber hinaus begann im April 2016 die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr (StEP Verkehr). Im Rahmen der Fortschreibung werden auch verschiedene
Szenarien zur Wirkungen bestimmter Maßnahmenbündel abgeschätzt. Ein Entwurf für den
neuen StEP Verkehr 2030 soll in 2018 vorliegen.
Berlin, den 15.06.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Senat denkt über Ausbau der U-Bahn in Pankow nach Der rot-rot-grüne Senat schließt den Ausbau des Berliner U-Bahn-Netzes nicht aus., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-senat-denkt-ueber-ausbau-der-u-bahn-in-pankow-nach/19449190.html

In dieser Legislaturperiode liegt die #Planung neuer -Bahn-Strecken auf #Eis. Langfristig müsse man aber eine Erweiterung des Netzes prüfen, sagte der Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, Matthias Tang am Montag. In den nächsten fünf Jahren werde man sich aber wie in der Koalition verabredet auf den Straßenbahn-Ausbau konzentrieren.

Die #Wunschliste für weitere -Bahn-Strecken ist lang: Sie umfasst bei der U 1 die Verlängerung von der Warschauer Straße bis zum Ostkreuz, bei der U 2 einen Weiterbau bis Pankow, Kirche, bei der U 3 den Lückenschluss zwischen Krumme Lanke und dem S-Bahnhof Mexikoplatz, bei der U 5 einen Weiterbau vom Hauptbahnhof zum U-Bahnhof Turmstraße, bei der U 7 den Anschluss an den BER-Flughafen, bei der U 8 die Verlängerung ins Märkische Viertel und bei der U 9 einen Lückenschluss zwischen dem Bahnhof Osloer Straße und dem Bahnhof Pankow der U 2 im Norden und einen Weiterbau im Süden bis Lankwitz, Kirche. Und dann geistert noch die Idee für eine neue Strecke vom Adenauerplatz bis Weißensee herum.

CDU denkt über Antrag zur Prüfung des U-Bahnausbaus nach

Im langfristig angelegten Stadtentwicklungsplan Verkehr müsse man in der wachsenden Stadt auch über den Bau weiterer U-Bahn-Strecken nachdenken, sagte Tang. Konkrete Planungen werde es aber in der jetzigen Legislaturperiode auf keinen Fall geben.

In der vergangenen Legislatur hatten die damaligen Koalitionäre SPD und CDU den Senat aufgefordert, den Ausbau des Netzes der U-Bahn konkret zu prüfen. Mit der Neuwahl des Abgeordnetenhauses im September war dieser Antrag obsolet geworden. Die CDU denkt nach Angaben ihres verkehrspolitischen Sprechers Oliver Friederici darüber nach, einen neuen Antrag einzubringen.

Vorne steht bei ihr der Anschluss des Märkischen Viertels, wie es auch die örtliche SPD fordert. Und in Neukölln macht sich Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) für die Verlängerung der …

Bahnhöfe: S – Bahnhofzugänge – lange Planungszeiten und extreme Kostensteigerungen?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist
nachfolgend eingeflossen.
Frage 1: Welche #Zugänge und welche #zusätzlichen
#Bahnhöfe sind bestellt?
Antwort zu 1: Folgende Zugänge und zusätzliche
Bahnhöfe wurden durch das Land Berlin bei der DB AG
bestellt und befinden sich in der #Planungsvorbereitung,
der #Planung selbst oder der #Realisierung:
– Regionalbahnhof Köpenick: Neubau eines Regionalbahnsteigs
incl. Ost- und Westzugang sowie eines
Ostzuganges und eines zusätzlichen Westzuganges
(westlich der Bahnhofstraße gelegen) zur
S-Bahn
– Regionalbahnhof Mahlsdorf: Neubau
– Turmbahnhof Karower Kreuz: Neubau
– S-Bf Borsigwalde: Neubau
– S- und Regionalbahnhof Bahnhof Schöneweide:
zusätzlicher Südwestzugang
– S-Bf Friedrichshagen: zusätzlicher Südostzugang
– S-Bf Westkreuz: zusätzlicher Ostzugang
– S-Bf Westend: zusätzlicher Südzugang
– S-Bf Prenzlauer Allee: zusätzlicher Westzugang
– S-Bf Tempelhof: zusätzlicher Ostzugang
– S-Bf Marzahn: zusätzlicher Zugang (incl. Rampe)
zum Wiesenburger Weg
– S-Bf Alt-Reinickendorf: zusätzlicher Nordzugang
– S-Bf Eichborndamm: zusätzlicher Ostzugang
– S-Bf Zehlendorf: zusätzlicher Westzugang
– S-Bf Heiligensee: zusätzlicher Westzugang
Zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt und der DB AG besteht regelmäßiger Austausch
zu den vorstehend gelisteten Maßnahmen, deren
Entwicklungsständen sowie zu weiteren in Aussicht genommenen
Zugängen bzw. Bahnhöfen. Zur Verbesserung
der Maßnahmenumsetzung sowie zur Optimierung des
Abstimmungsprozesses befindet sich derzeit eine Rahmenvereinbarung
zwischen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt und der DB AG in Verhandlung.
Frage 2: Wann wurden die Bestellungen ausgelöst,
und wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
Frage 3: Welchen Umsetzungsstand haben die einzelnen
Bestellungen?
Antwort zu 2 und 3: Die Bestellungen der nachfolgend
genannten Maßnahmen erfolgten zwischen 2002 und
2016.

Regionalbahnhof Köpenick
Ausschreibung der Leistungsphasen (Lph)
3-4 in Vorbereitung
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau des Streckenabschnitts Wuhlheider
Kreuz – Erkner der Fernbahn
Regionalbahnhof Mahlsdorf Lph 4 läuft Vsl. 2017
Bahnhof Schöneweide Lph 3-4 laufen Beginn des Baus nach Bauabschluss der
EÜ Sterndamm
S-Bf Borsigwalde Planung in Vorbereitung (Zusammenhangsmaßnahme)
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau der S25 Schönholz-Tegel
S-Bf Friedrichshagen In Umsetzung Im Bau
S-Bf Westkreuz Lph 3 läuft Vsl. 2018
S-Bf Westend Lph 3 läuft Vsl. 2020
S-Bf Prenzlauer Allee Lph 4 läuft Vsl. 2019
S-Bf Tempelhof Lph 1-2 in Vorbereitung Vsl. 2020
S-Bf Marzahn Lph 5 Vsl. 2019
S-Bf Alt-Reinickendorf Planung in Vorbereitung (Zusammenhangsmaßnahme)
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau der S25 Schönholz-Tegel
S-Bf Eichborndamm Planung in Vorbereitung (Zusammenhangsmaßnahme)
Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit
dem Ausbau der S25 Schönholz-Tegel
S-Bf Zehlendorf Lph 1 und 2 abgeschlossen Vsl. 2022
S-Bf Heiligensee Lph 1 und 2 in Vorbereitung Termine in Abstimmung

Für den Turmbahnhof Karower Kreuz werden im
Rahmen des Ausbaus der Stettiner Bahn – Nordkreuz
(ausschließlich) – Berlin-Karow, der in Kürze beginnt,
Vorleistungen erbracht. Die Vorbereitung der Planung
(incl. Terminplan und Finanzierungssicherung) befindet
sich im Abstimmungsprozess zwischen der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt und der DB AG.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Maßnahmen
Plangenehmigungs- bzw. in der Regel Planfeststellungsverfahren
erforderlich sind. Wann die Umsetzung der
Maßnahme beginnt, ist stark von der Dauer der Planverfahren
abhängig. Diese kann stark variieren und ist heutzutage
i.d.R. jedoch mit mind. zwei Jahren anzugeben
(Abhängigkeit von Abstimmungsprozessen, Einwendungen,
ggf. erforderliche Anpassung der Unterlagen).
Frage 4: Von welchen Kosten wird bei den einzelnen
Projekten ausgegangen? Mit welchen Kostensteigerungen
wird wegen der Planungszeiten gerechnet?
Antwort zu 4: Für die Maßnahmen, die in der Tabelle
zur Antwort der Fragen 2 und 3 nach derzeitigem Sachstand
zu finden sind, ist von geschätzten Gesamtkosten in
Höhe von vsl. 60 Mio. EUR auszugehen.
Frage 5: Wie bewertet der Senat die Forderung, den
aktuell gesperrten, südlichen Bahnhofszugang zum SBahnhof
Grunewald wieder zu öffnen? Angesichts des
intakten Tunnels und einer deutlich verbesserten Anbindungen
des Wohngebietes, der Einkaufs- und Sportmöglichkeiten:
Was ist, außer der Öffnung der verschlossenen
Tür, noch zur Öffnung dieses Zugangs zu veranlassen?
Antwort zu 5: Der frühere Südzugang des S-Bahnhof
Berlin-Grunewald war von der Deutschen Reichsbahn vor
1961 geschlossen worden. Seitdem erfolgten keine
grundhaften Sanierungsmaßnahmen, insbesondere die
Gleisbrücken müssten vor Wiedereröffnung des Zugangs
erneuert werden.
Die Wiederherstellung des Südzugangs würde zwar
eine Attraktivitätssteigerung für den Bahnhof Grunewald
darstellen, sie ist jedoch vom Land Berlin aufgrund der zu
erwartenden geringen Nutzerzahlen bei der Deutschen
Bahn AG nicht bestellt worden. Auch gelegentliche Veranstaltungen
mit höherer Besucheranzahl an der Tennisanlage
des LTTC Rot-Weiß am Hundekehlesee ändern
nichts an dieser verkehrlichen Einschätzung. Hinzu
kommt, dass seitens der Deutschen Bahn AG hohe Sanierungskosten
für den Zugangstunnel, der unter insgesamt
acht Gleisen verläuft, ermittelt wurden, die bei einer Bestellung
der Wiedereröffnung vom Land Berlin zu tragen
wären.
Daher hat das Land Berlin der Deutschen Bahn AG im
Jahr 2002 erklärt, dass im Rahmen der Grunderneuerung
der S-Bahnstrecke Westkreuz – Grunewald – Wannsee
auf die Wiederherstellung dieses Zuganges verzichtet
wird.
An dieser Einschätzung zum Südzugang des SBahnhof
Grunewald, relativ geringer Verkehrswert, hohe
Kosten und Konkurrenz zu anderen wichtigen Projekten,
hat sich auch aktuell unter dem Aspekt der Wachsenden
Stadt nichts geändert, da absehbar im unmittelbaren Umfeld
kein neues Wohngebiet und keine mobilen Flüchtlingsunterkünfte
geplant sind.
Berlin, den 10. Juni 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)

S-Bahn: Wiederaufbau und Verlängerung der 1961, 1980 und 1983 stillgelegten S-Bahn-Strecken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In der Koalitionsvereinbarung befürwortet der Senat nun wörtlich wieder „grundsätzlich […] die #Wiederherstellung aller -Bahn-#Strecken, die am 12. August #1961 bestanden“. Auf welchem Stand befinden sich die #Planung und die #Umsetzung des #Wiederaufbaus und der #Verlängerung folgender S-Bahn-Strecken? ● Blankenfelde – Dahlewitz – Rangsdorf ● Spandau – Nauener Straße – Hackbuschstraße – Albrechtshof – Seegefeld – Falkensee (– Falkensee Parkstadt – Finkenkrug) ● Wannsee – Dreilinden – Stahnsdorf [Friedhofsbahn] ● Jungfernheide – Wernerwerk – Siemensstadt – Gartenfeld (– Haselhorst – Daumstraße – Hakenfelde) [Siemensbahn] ● Zehlendorf – Zehlendorf Süd – Düppel- Kleinmachnow (– Kleinmachnow Schleusenweg – Dreilinden Europarc) [Stammbahn] ● Hennigsdorf – Hennigsdorf Marwitzer Straße – Hennigsdorf Nord – Hohenschöpping – Velten ● 2. Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Süd. Antwort zu 1.: Der Senat hält grundsätzlich den Anspruch aufrecht, die Einhaltung der im Zuge der deutschen Einheit 1990 gemachten Zusagen zur Wiederherstellung des S-Bahnnetzes von 1961 zu fordern. Dies bedeutet aber nicht, dass hier für alle stillgelegten Trassen konkrete Planungen zur Wiederinbetriebnahme bestehen. Grundlage für die Leitlinien der Verkehrspolitik des Berliner Senats sind der am 29.03.2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) und der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (Amtsblatt [ABl.] S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019 f.). In Berlin werden gemäß FNP folgende S-Bahn- Trassen freigehalten: ● Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof (– Falkensee) ● Siemensbahn: Jungfernheide – Gartenfeld (und weiter bis zur Wasserstadt) ● Stammbahn: Zehlendorf – Düppel/Kleinmachnow ● Östlicher Berliner Außenring: Karower Kreuz – Sellheimbrücke – Wartenberg und Springpfuhl – Biesdorfer Kreuz – Wuhlheider Kreuz – Grünauer Kreuz (als Nahverkehrstrasse, d.h. S- oder Regionalbahn) ● S 21: Hauptbahnhof – Potsdamer Platz – Yorckstraße sowie „Cheruskerkurve“ (Julius-Leber- Brücke – Südkreuz). Zu einer möglichen Verlängerung der S-Bahn-Strecke über Spandau hinaus zum Falkenhagener Feld (bei Freihaltung der Strecke nach Falkensee) hat sich der Senat kürzlich in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/13 651 geäußert. Nach Ausschöpfung des sog. Altlastenfonds 2009 wurde zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) mittels einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auch die Finanzierung der Grundsanierung der Berliner S-Bahn umgestellt. In dieses LuFVProgramm müsste auch das fehlende zweite Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Ost aufgenommen werden. Da die anderen in den vergangenen Jahren vorbereiteten oder umgesetzten Maßnahmen vom Land Berlin und der DB AG als verkehrlich wichtiger eingestuft wurden, wurde diese Anmeldung bisher nicht vorgenommen. Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zuständig. Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen, soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen führen und finanzierbar sind. In dem Fall würde das Land Brandenburg unterstützt werden, indem Berlin sich an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von geplanten S-Bahnverlängerungen beteiligt und alle Voraussetzungen für die Verlängerung der S-Bahnstrecken von Berliner Seite her klärt. Im fortgeschriebenen Landesnahverkehrsplan (LNVP) des Landes Brandenburg für die Jahre 2013 bis 2017 ist jedoch der Wiederaufbau ehemaliger S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen sind unter egebenen Finanzperspektiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr, der allerdings aufgrund größerer Bahnhofsabstände eine geringere Erschließungsqualität aufweist. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)

S-Bahn: Bund, Land und Deutsche Bahn AG finanzieren gemeinsam den S-Bahn-Bau, Für den kurzen Weg zur S-Bahn und für mehr Komfort, aus Punkt 3

Attraktive -Bahn-Strecken bringen mehr #Fahrgäste, bringen mehr Euros, bringen mehr #Attraktivität im -Bahn-Verkehr. Dieser runden Logik kann sich niemand verschließen, der mit der #Planung und #Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs in Berlin befasst ist.

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U-Bahn: Jahrelange Planung für die U-Bahn-Linie 5 war umsonst, aus Berliner Zeitung

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/
.bin/dump.fcgi/1996/1223/lokales/0042/index.html

Strecke soll Unter den Linden nun im #Schildvortrieb entstehen / Dadurch wird das Projekt teurer und komplizierter
23.12.1996
Lokales – Seite 17
pn

Mehr als drei Jahre Arbeit stecken in der #Planung für die #Verlängerung der -Bahn-Linie 5 vom #Alexanderplatz zum #Lehrter Bahnhof. Doch ein Großteil der Mühen war umsonst. #Unter den Linden soll die U 5 nicht mehr teilweise in #Baugruben, sondern komplett im Schildvortrieb entstehen. Dafür sind #Neuplanungen nötig – und die Strecke wird teurer.
Für zehn Millionen Mark wird die Straße Unter den Linden bis 1999 zu einem #Hauptstadt-Boulevard aufgewertet – so beschloß es der Senatsausschuß Berlin 2000. Für die #U5-Verlängerung soll die #Flaniermeile nicht wieder aufgerissen werden. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) setzte sich mit der Forderung durch, die Linie #maulwurfsgleich im Schildvortrieb zu bauen.
Bei Experten löste der Beschluß vom August …