Situation der Fahrradpolizei in Berlin, aus Senat

20.08.2024

  1. Wie bewertet der Senat den bisherigen Einsatz der #Fahrradpolizei (#Fahrradstaffel und #Fahrradstreifen) im Hinblick auf die Verbesserung der #Verkehrssicherheit in Berlin?

Zu 1.:

Die zentrale Fahrradstaffel und die dezentralen Fahrradstreifen der Polizei Berlin erfüllen die an sie gestellten Anforderungen in vollem Umfang, sowohl durch ihre tägliche Aufgabenwahrnehmung als auch im Hinblick auf die positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Bei ihren  täglichen Streifenfahrten und gezielten Kontrollen setzen die Dienstkräfte ein klares Signal für mehr Verkehrssicherheit und Bürgernähe und Präsenz der Polizei Berlin, die durchweg positiv zu bewerten ist.

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VBB + Mobilität: Der VBB Begleitservice in Zahlen: Transparenz, Teilhabe und Partnerschaften, aus Senat

28.12.2023

Frage 1: Wie viele #Begleitungen #mobilitätseingeschränkter #Fahrgäste haben seit der Einführung des #VBB Begleitservices stattgefunden? Bitte nach Anzahl und Jahreszahlen aufschlüsseln. a) Gibt es bezirkliche Unterschiede? Bitte zusätzlich nach Bezirken aufschlüsseln. b) Werden Statistiken darüber geführt, welche Art von Einschränkungen die Personen, die den Service nutzen, betreffen? Wenn ja, bitte die erfassten Daten nennen.

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Fahrdienst: Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH, aus Senat

www.berlin.de

  1. Welche prozentuale Differenz liegt zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und dem Angebot
    der #ViaVan GmbH bei der Vergabe des Sonderfahrdienstes?
  2. Entstehen hierdurch begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebotes, was laut
    Angebotsaufklärung der Fall ist, wenn der angebotene Preis mindestens 10% unter den Preisvorstellungen
    des Auftraggebers (Schätzpreis) liegt? Wenn ja, wurde vom Bieter (ViaVan GmbH) eine Aufklärung
    verlangt?
    Zu 1. und 2.: Der Angebotspreis der ViaVan GmbH im Vergabeverfahren
    „#Sonderfahrdienst“ lag über dem Schätzpreis des Auftraggebers. Es bestanden keine
    Zweifel an der #Angebotskalkulation.
    Eine Veröffentlichung der Preisdifferenzen -auch prozentual- ist als Betriebs- und
    Geschäftsgeheimnis nicht zulässig.
  3. Kann für die vollständige #Ausschreibungsdauer von 3 Jahren (+ 2 Jahre Verlängerung als Option) mit
    Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden
    muss?
    Zu 3. Ja, eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann
    grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das
    heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Im Übrigen der
    Hinweis, dass diese Vergütung aus öffentlichen Mitteln erfolgt.
  4. Ist von der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen?
    2
    Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor.
  5. Sind diese ganz oder teilweise mit BVG- oder #Landesmitteln angeschafft worden?
    Zu 5.: Hierzu teilte die BVG auf Anfrage dem Senat mit: Die #BerlKönig-Fahrzeuge sind
    von ViaVan beschafft und es gab keine Zahlungen der BVG an ViaVan, um diese
    Beschaffung zu ermöglichen.
    Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt hierzu aus: Es sind keine Mittel von
    der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an ViaVan geflossen, da es
    sich bei dem BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG handelt und keine
    vom Land Berlin bestellte und bezuschusste #Verkehrsleistung.
  6. Ist der Senat der Auffassung, dass die ViaVan GmbH, die den BerlKönig nicht ansatzweise etatgerecht
    umsetzen konnte, dies nun beim Sonderfahrdienst schaffen wird? Wenn ja
    a) Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH bezüglich eines für den Sonderfahrdienst unbedingt
    erforderlichen CallCenters für die Nutzer vorzuweisen?
    b) Wieviel Personal ist dafür vorgesehen?
    Zu 6.: Auch unter Bezugnahme auf die Antworten zu 1. und 2. scheint die dem Senat
    vorliegende Kalkulation angemessen. Besondere Referenzen für ein #Call-Center wurden
    von den Bietern nicht erbeten. Die #Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben
    zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals.
    Berlin, den 21. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales