Bahnhöfe: In Köpenick halten erst 2027 Regionalzüge – frühestens Dafür ist in Karlshorst vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen, aus der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehrsausschuss-in-berlin-in-koepenick-halten-erst-2027-regionalzuege-fruehestens/19729178.html

Der Senat will sich dafür einsetzen, dass die Regionalbahnen #RE7 und #RB14 weiter am Bahnhof #Karlshorst halten.

Noch ist der letzte Zug nicht abgefahren. Der Senat führe weiter Gespräche mit der Deutschen Bahn, um den Stopp der Züge der Regionalbahnen RE 7 und RB 14 am Bahnhof Karlshorst zu erhalten. Dies teilte Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses mit. Die Bahn will den Halt zum Fahrplanwechsel im Dezember aufgeben, weil die Züge dann – zusammen mit dem RE 1 – am neuen Regionalbahnsteig am #Ostkreuz stoppen.

Karlshorst sei aber seit DDR-Zeiten baulich ein Provisorium geblieben, sagte Kirchner. Und ein Ausbau auf einen modernen Standard sei teuer. Der Senat habe die Bahn aufgefordert, die Kosten zu schätzen. Das Land setze sich dafür ein, die Züge in Karlshorst weiter halten zu lassen, bis der geplante Regionalbahnhof in #Köpenick in Betrieb gehen könne.

Dort müssen die Fahrgäste aber noch jahrelang auf den ersten Zug warten. Frühestens 2027 soll der Bahnsteig nach den Plänen der Bahn fertig sein. Auch damit wolle sich der Senat nicht abfinden, sagte Kirchner. Gemeinsam mit Brandenburg und der Bahn arbeite man an einer „Priorisierungsliste“ …

Straßenverkehr + Straßenbahn + Bahnverkehr: Darf es eine Spur mehr sein?, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2180

Nachdem die #Brückenbauarbeiten der Deutschen #Bahn am -Bahnhof #Karlshorst
weitgehend abgeschlossen sind, richtet die BVG seit dem heutigen
Dienstag eine zunächst provisorische #Fahrspur für den #Individualverkehr ein.
Die #Straßenbahnlinien #M17, #27 und #37 haben dann eine vom restlichen Verkehr
#unabhängige #Trasse. Die #Entflechtung von Straßenbahn- und Autoverkehr
sorgt für Entlastung auf der Treskowallee.
Die Errichtung der eigentlichen Fahrbahn samt Gleisbau und den vorab anstehenden
Leitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe befindet sich noch im
Planfeststellungsverfahren. Der Senat und die BVG haben deshalb vereinbart,
die Entlastung für den Verkehr übergangsweise schon in diesem Jahr durch
die provisorische Fahrspur zu ermöglichen. Die Spur soll später als Baustraße
genutzt werden. Die BVG baut seit heute zunächst einen provisorischen Gehweg
für die Fußgänger. Am kommenden Donnerstag, 15. September, startet
der Bau der Fahrspur. Die Bauarbeiten dauern einschließlich der notwendigen
Leitungsumverlegungen voraussichtlich bis Mitte November 2016. Der Straßenbahnverkehr
ist durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt.

Straßenverkehr + Straßenbahn: Streit um Verkehrsführung in Karlshorst Breitere Brücke gebaut – trotzdem Stau, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-verkehrsfuehrung-in-karlshorst-breitere-bruecke-gebaut-trotzdem-stau/12898924.html

Die #Treskowallee in #Karlshorst ist trotz breiterer Brücke weiter ein #Engpass. Senat, Bezirk und BVG #stritten sich ewig um die #Verkehrsführung. 

Schilda ist ganz nah: Täglich stehen Autofahrer und Straßenbahnen am Bahnhof Karlshorst auf der Treskowallee unter der Bahnbrücke im Stau. Sie müssen sich jeweils eine Fahrspur teilen. Daneben gibt es eine ebenso breite Brachfläche, die ebenfalls von der Brücke überspannt wird. Sie ist für den Verkehr Richtung Schöneweide vorgesehen. Weil sich die BVG, der Bezirk und die Senatsverkehrsverwaltung jahrelang nicht einigen konnten, hat sich hier bisher aber nichts getan. Erst jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache. Die BVG hat das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Straße und der Tramgleise beantragt.

Strittig war, wo in Zukunft die Gleise liegen sollen – wie bisher in der Straßenmitte oder am Straßenrand. Der Bezirk war für die mittige Lage, die BVG wollte an den Rand der Straße rücken, weil Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen dann nicht die Fahrbahn überqueren müssen. Der Antrag sieht jetzt vor, die Gleise für eine neue Haltestelle direkt unter der Brücke an den Fahrbahnrand zu legen. So entstehen für die Tram-Fahrgäste kurze Umsteigewege zur S- und zur Regionalbahn. Zugänge gibt es dort jetzt bereits von beiden Straßenseiten.

Brücke seit einem Jahr fertig

Bisher liegen die Haltestellen mit der Bezeichnung „S Karlshorst“ weitab vom Bahnhof. Zudem soll es eine neue Haltestelle Traberweg etwa 150 Meter südlich der Ehrlichstraße geben, die dann die bisherigen Haltestellen …

S-Bahn: Technologiesprung für S-Bahn-Strecke nach Erkner Neue elektronische Zugsicherung ersetzt Technik aus Großvaters Zeiten • Inbetriebnahme erfordert knapp fünftägige S3-Sperrung zwischen Karlshorst und Erkner

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/10478458/Technologiesprung_Erkner.html?start=0&itemsPerPage=20

Auf der S-Bahn-Linie #S3 beginnt zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember ein neues #technisches #Zeitalter. Mit der Inbetriebnahme eines #Elektronischen Stellwerks (ESTW) und dem neu entwickelten elektronischen Zugsicherungssystem (ZBS) zwischen Wuhlheide und Erkner wird die teilweise über 100 Jahre alte Streckenausrüstung ersetzt. Die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Infrastruktur steigt. Störeinflüsse auf den Zugbetrieb werden minimiert.

Künftig werden Signale und Weichen in diesem Bereich aus der S-Bahn-Betriebszentrale in Halensee gestellt. Die neuen ESTW-Bedienplätze ersetzen die bisherigen Stellwerke mit mechanischer und elektromechanischer Steuerung entlang der Strecke. Es wurden 156 Signale neu aufgestellt, sechs Kabelbrücken errichtet, sieben Signalausleger montiert und acht neue Weichen mit Heizungsanlagen verlegt. Hinzu kommen 35 Kilometer neue Kabel mit den entsprechenden Schächten.

Zeitgleich geht das neue elektronische #Zugsicherungssystem der S-Bahn Berlin in Betrieb. Die Technik ersetzt das bisherige mechanische Verfahren aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, bei der eine Fahrsperre bei unberechtigter Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal eine Zwangsbremsung auslöst. Das neue System verhindert im Vorfeld die ungewollte Überfahrt und überwacht zu jedem Zeitpunkt die Geschwindigkeit der Züge. ZBS wird bis zum Jahr 2025 im gesamten S-Bahn-Netz Standard sein.

Die durch die Deutsche Bahn in das Infrastrukturprojekt investierten Kosten belaufen sich auf gesamt rund 40 Millionen Euro und beinhalten auch einen weiteren Abschnitt zwischen Karlshorst und Rummelsburg, dessen Fertigstellung bis Ende 2016 vorgesehen ist.

Für die technische Inbetriebnahme der neuen Anlagen wird der Betrieb der Linie #S3 auf dem Abschnitt #Karlshorst – #Erkner von Mittwoch, 9. Dezember, 9 Uhr, bis Montag, 14. Dezember, 1.30 Uhr, komplett #eingestellt. #Ersatzweise fahren #Busse auf drei Routen. Detaillierte Informationen sind zusammengestellt unter: http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/192_s3_stellwerk.htm. Die Linie S3 fährt in diesem Zeitraum nur zwischen Ostkreuz und Karlshorst (tagsüber und abends im Zehn-Minuten-Takt).

Die knapp fünftägige #Sperrung ist erforderlich, um die Umstellung von Alt- auf Neutechnik, Abnahmearbeiten, Messfahrten und die Inbetriebnahme der neuen Weichenverbindungen vornehmen zu können.

 

S-Bahn: Neues Stellwerk an geht in Betrieb Mehrere Sperrungen auf der S3 vom 16.11 bis 14.12

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/192_s3_stellwerk.htm

An folgenden Terminen muss der #Zugverkehr durchgehend #unterbrochen werden:

in den Nächten 16./17.11. (Mo/Di) bis 18./19.11. (Mi/Do) jeweils von 22 bis 1.30 Uhr
am Wochenende vom 20.11. (Fr) 22 Uhr bis 23.11. (Mo) 1.30 Uhr
in den Nächten 30.11./01.12. (Mo/Di) und 1./2.12. (Di/Mi) jeweils von 22 bis 1.30 Uhr
vom 09.12. (Mi) 20 Uhr durchgehend bis 14.12. (Mo) 1.30 Uhr (es sind auch zwei Werktage betroffen)

Um ein neues #elektronisches #Stellwerk in Betrieb nehmen zu können, muss der Zugverkehr auf der -Bahn-Linie #3 zwischen den Bahnhöfen #Erkner und #Karlshorst vom 16. November bis 14. Dezember 2015 gesperrt werden. In mehreren sogenannten Sperrpausen sind Abnahmearbeiten, Messfahrten, ein Belastungsstopfgang sowie die Inbetriebnahme der Weichenverbindungen in Rahnsdorf und in Wuhlheide geplant.

Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist auf drei unterschiedlichen Routen eingerichtet. Die Busse fahren im selben Takt wie die S-Bahn. Mit einer Fahrzeitverlängerung von 40 Minuten ist zu rechnen. Alle Linien und Änderungen stehen im Bauflyer, der ab 12. November in den S-Bahn-Kundenzentren und auf www.s-bahn-berlin.de erhältlich ist und am 12. November in den Zügen der S 3 verteilt wird.

Informationen zur Linie S3

S-Bahn: Hubschrauber setzen neue Signale an der S3

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9331356/bbmv20150512.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 12. Mai 2015) Zwischen den S-Bahnhöfen #Karlshorst und #Erkner baut die Bahn im Rahmen des Teilprojekts Elektronisches Stellwerk #S3 Ost neue Gleise, Weichen und Signale. Es wird auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet. Dabei kommen Zweiwegebagger, Stopfmaschinen, Kettenbagger, Kettensägen, Schraubmaschinen, ein Eisenbahndrehkran und ein #Hubschrauber, mit dem die Signale gesetzt werden, zum Einsatz. Für die zum Teil lauten Arbeiten liegt eine Ausnahmegenehmigung der Berliner Senatsverwaltung vor.

Fotografen bieten sich aussagekräftige Bildmotive, wenn die Signale gesetzt werden. So vorzugsweise am 16. Mai, 7 bis 11 Uhr, vom S-Bahnsteig Erkner oder vom Ende der Ladestraße, Richtung Berlin, oder am 17. Mai, 9 bis 12 Uhr, vom S-Bahnsteig #Köpenick.

Der Bauabschnitt Berlin Ostbahnhof – Erkner ist der letzte Teil des Projekts #Ausbaustrecke Berlin–Frankfurt (Oder)–Staatsgrenze und Bestandteil der europäischen Verkehrsachse Paris – Berlin – Warschau. Die 85 km lange Ausbaustrecke wird seit 1997 modernisiert und für Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h ausgebaut. Die Fahrzeit zwischen Berlin Ostbahnhof und Frankfurt (Oder) wird sich auf 36 Minuten verringern.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Straßenbahn + Straßenverkehr: Bauvorhaben Brücke S-Bahnhof Karlshorst, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der #Planverfahren zur #Neuordnung des #Straßenraums unter der Brücke am #Bahnhof #Karlshorst? Antwort zu 1: Zur Verkehrslösung Karlshorst liegt ei-ne abgestimmte Planung vor, auf deren Grundlage derzeit die Unterlagen erstellt werden, die zur Einleitung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich sind. Nach Aussage der BVG können diese Unterlagen voraus-sichtlich Anfang 2015 der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Frage 2: Wann beginnt das Planfeststellungsverfahren, wie lange wird das Verfahren dauern und welche Verfah-rensschritte sind in welchem Zeitraum zu absolvieren? Antwort zu 2: Das Planfeststellungsverfahren wird vo-raussichtlich im Frühjahr 2015 eingeleitet werden. Die Dauer eines solchen Verfahrens ist vor allem abhängig von der Anzahl und der Qualität der im Verfahren erho-benen Einwendungen und fachlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die gegebenenfalls zu Ände-rungen der Planunterlagen führen können. Eine belastbare Zeiteinschätzung ist daher nicht möglich. Bei den Verfah-rensschritten ist zwischen dem Anhörungsverfahren mit der öffentlichen Bekanntmachung, der öffentlichen Aus-legung der Planunterlagen und der Erörterungsveranstal-tung mit den Beteiligten (vgl. § 73 Verwaltungsverfah-rensgesetz [VwVfG]) sowie der sich anschließenden Beschlussbearbeitung durch die Planfeststellungsbehörde zu unterscheiden. Frage 3: Seit 2011 fordert der Bürgerverein Karlshorst die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens. Warum konnten diese Forderungen bis heute nicht umgesetzt werden, welche Hinderungsgründe gibt es? Antwort zu 3: Die Einleitung eines Planfeststellungs-verfahrens setzt das Vorhandensein einer in allen Belan-gen abgestimmten und nachprüfbaren Verkehrslösung voraus, wozu auch die Erstellung von Fachgutachten gehört. Diese Voraussetzungen für die überaus komplexe Verkehrslösung Karlshorst zu schaffen war ein zeitauf-wändiger Prozess, in dem der Planungsgegenstand ständig optimiert worden ist. Diese Vorabeiten sind erforderlich, damit eine Verkehrslösung den hohen Anforderungen eines Planfeststellungsverfahrens genügen kann. Da diese Planungsschritte auf Fachebene ohne Öffentlichkeitsbetei-ligung ablaufen, kann bei nicht unmittelbar an der Pla-nung Beteiligten der Eindruck entstehen, es gäbe keine Fortschritte in der Sache. Frage 4: Gibt es eine Möglichkeit, die Berliner Was-serbetriebe zu einem vorzeitigen Beginn ihrer Planungen zu bewegen und wenn ja, welche? Antwort zu 4: Die Wasserbetriebe vertreten die Auf-fassung, dass sie ihre Planungstätigkeit, die finanziell zu ihren eigenen Lasten geht, nur auf gesicherter Grundlage vornehmen wollen. Diese sichere Grundlage ist erst gege-ben mit Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses, dem Baurecht für die Verkehrsanlage. Ein vorheriger Arbeits-beginn ist mit dem Risiko behaftet, noch einmal umpla-nen zu müssen. Sind andere bereit, den Wasserbetrieben die Kosten einer derartigen – eventuellen – Doppelarbeit zu ersetzen, sind auch die Berliner Wasserbetriebe zu einer früheren Arbeitsaufnahme bereit. Daher hat der Senat den Berliner Wasserbetrieben seine Bereitschaft erklärt, für dieses finanzielle Risiko zu bürgen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, den Bauablauf gegenüber dem Regelablauf wesentlich straffen zu können. Frage 5: Wann soll das Bauvorhaben voraussichtlich abgeschlossen werden? Antwort zu 5: Da eine belastbare Zeiteinschätzung zur Dauer von Planfeststellungsverfahren nicht möglich ist, entbehren zum derzeitigen Zeitpunkt auch verlässlichen Angaben zur Fertigstellung des Bauvorhabens der Grund-lage. Aktuell wird bei störungsfreiem Planungs- und Bau-ablauf mit einer Fertigstellung Mitte 2018 gerechnet. Frage 6: Behindert das Sanierungsprojekt den Fort-schritt von Bauvorhaben in der näheren Umgebung? Antwort zu 6: Entsprechende Hinweise oder Be-schwerden sind dem Senat nicht bekannt. Frage 7: Entsteht durch die Verzögerung des Bauvor-habens ein wirtschaftlicher Schaden für die umliegenden Geschäfte, gibt es dazu Zahlen bzw. Schätzungen? Antwort zu 7: Dem Senat ist bekannt, dass aus umlie-genden Geschäften die Befürchtung geäußert wurde, ihnen könne ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist, weil dann möglich-erweise Laufkundschaft aus dem Kreise der heutigen Umsteigerinnen und Umsteiger wegbleibt. Insofern ist nicht zu vermuten, dass den umliegenden Geschäften ein Schaden entsteht, solange die Bestandssituation im Grundsatz aufrecht erhalten bleibt. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein provisorischer Fuß- und Radweg unter der Brücke für einen längeren Zeitraum bestehen muss? Antwort zu 8: Die Sicherstellung der Belange der von Baumaßnahmen Betroffenen durch Herstellung von Pro-visorien ist eine übliche Begleitmaßnahme im innerstädti-schen Verkehrswegebau. Die Zeitdauer derartiger Provi-sorien wird im Interesse aller Beteiligten stets auf das Mindestmaß beschränkt. Diese Mindestdauer kann sich jedoch – in Abhängigkeit von Art und Umfang der Bau-maßnahme – durchaus auch über längere Zeiträume er-strecken. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat keine Besonderheit bei der Baumaßnahme am S-Bahnhof Karlshorst. Berlin, den 28. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)

Bus + Radverkehr + S-Bahn: Karlshorst-Ost und Carlsgarten an den ÖPNV anschließen, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Erreichbarkeit der neuen Wohngebiete in #Karlshorst-Ost und Am #Carlsgarten mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV)? Frage 2: Sieht der Senat Handlungsbedarf für eine Neustrukturierung der Buslinie 296, um die neuen Wohngebiete adäquat anzubinden? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Antwort zu 1. und 2.: Die neu entstandenen bzw. entstehenden Wohngebiete „Am Carlsgarten“ sowie am östlichen Rand des Ortsteils Karlshorst werden über den S-Bahnhof Karlshorst (S-Bahn-Linie S3) sowie die Haltestellen der Buslinie 296 im Bereich der Zwieseler Straße und Rheinsteinstraße an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Aufgrund der räumlichen Lage dieser Wohngebiete am Randbereich der Siedlungsflächen und der stellenweise nicht gegebenen Befahrbarkeit der umliegenden Wohngebietsstraßen für den Busverkehr weisen Teile der Wohngebiete größere Luftlinienentfernungen von bis zu rund 700 bzw. 900 m bis zur nächstgelegenen Haltestelle bzw. Bahnhof auf. Die in den aktuellen Eckpunkten des Nahverkehrsplanes des Landes Berlin vorgegebenen Erschließungsstandards sehen u. a. vor, dass eine Luftlinienentfernung von der Siedlungsfläche zur nächstgelegenen Haltestelle von maximal 400 m bei hoher Nutzungsdichte bzw. 500 m bei niedriger Nutzungsdichte für 96 % der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins einzuhalten ist. Dies bedeutet aber auch, dass für einen Teil der Siedlungsflächen in Berlin größere Entfernungen zur nächsten Haltestelle beispielsweise aufgrund der räumlichen Lage (z. B. umliegende Gewässer und Wälder, ungünstige Einbindung in die ÖPNVNetzstruktur), straßenseitiger Einschränkungen aber auch aufgrund einer erwartbar sehr geringen Nachfrage akzeptiert werden können. Die Einhaltung der Erschließungsstandards setzt somit auch entsprechende Siedlungs- und Verkehrsnetzstrukturen voraus. Investoren und Bezirke sind daher aufgefordert, bei der Planung und Realisierung von Gebieten die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine adäquate ÖPNV-Erschließung (u. a. Bauflächen möglichst innerhalb bestehender Einzugsbereiche des ÖPNV oder möglichst gute Integrierbarkeit in bestehende Netzstrukturen, Bereitstellung bustauglicher Straßenverbindungen) zu berücksichtigen. Andernfalls können die Erschließungsstandards im Einzelfall nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Mehrkosten eingehalten werden. In den benannten Wohngebieten kann der Toleranzwert von 500 m nur für einen Teil der Siedlungsfläche eingehalten werden. Das Wohngebiet „Am Carlsgarten“ weist im nordwestlichen Bereich der Anlage eine gute fußläufige Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Karlshorst auf. Im südöstlichen Randbereich der Wohnanlage treten jedoch größere Entfernungen zum S-Bahnhof auf, die Erschließungsvorgaben werden hier verfehlt. Die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Busverkehr sind hier jedoch nicht vollständig gegeben. Zudem wäre aufgrund der isolierten räumlichen Lage des Wohngebiets zwischen Anlagen der Trabrennbahn, Bahnanlagen sowie Waldflächen für das Wohngebiet keine sinnvolle Integration in die bestehende ÖPNV-Netzstruktur möglich. Eine Stichfahrt des ÖPNV in das Wohngebiet würde beträchtliche Mehrkosten verursachen, jedoch aufgrund der geringen Bebauungsdichte nur sehr gering nachgefragt werden. In Anbetracht der infrastrukturellen Einschränkungen, der räumlichen Lage des Wohngebiets, dem großen Aufwand zur vollständigen Erschließung und der erwartbaren geringen Nachfrage sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt somit für diesen Bereich derzeit keine Möglichkeit eine zusätzliche ÖPNVErschließung einzurichten. Die geplanten Siedlungsflächen im Bereich Karlshorst- Ost werden großteils bereits durch die Buslinie 296 entsprechend der Standards erschlossen. Im Zuge der ab dem 27.4.2014 umgesetzten Mehrleistungen, die mit den vom Abgeordnetenhaus bewilligten zusätzlichen Mitteln bei der BVG bestellt wurden, wurde die Linie 296 von Montag bis Freitag vormittags und nachmittags im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Tierpark und S-Bahnhof Karlshorst auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, um auf die zusätzliche Nachfrage der dort entstehenden neuen Wohnbebauung zu reagieren. Darüber hinaus wurde die Betriebszeit auf diesem Linienabschnitt an allen Wochentagen bis 23:00 Uhr ausgedehnt. Der Bebauungsschwerpunkt dieses Gebiets im Bereich der ehemaligen Kasernengebäude ist daher nach Einschätzung des Senats gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Bei Realisierung von Wohnbauvorhaben im südlichen Bereich des Gebiets bis zur Wiesengrundstraße würden jedoch teilweise größere Luftlinienentfernungen zur nächsten Haltestelle entstehen. Der Aufgabenträger wird daher gemeinsam mit der BVG die zukünftige Entwicklung im Wohngebiet vor dem Hintergrund der geplanten Neubauprojekte weiterhin beobachten. Bei entsprechendem Bedarf werden mögliche Angebotsanpassungen geprüft. Für eine Änderung des Linienwegs müssen jedoch die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Busverkehr vorliegen. Derzeit sind diese im umliegenden Straßennetz nicht vollständig gegeben. Frage 3: Ist eine Verlängerung beziehungsweise Verlegung der Buslinien 296 und 396 umlaufneutral möglich, um eine gute Erschließung zu gewährleisten? Wenn nein, wie viel würde der Mehraufwand im Jahr kosten? Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Verlängerung bzw. Verlegung der Linien 296 und 396 ist umlaufneutral nicht möglich. Ein Mehraufwand kann derzeit nicht bestimmt werden, da wesentliche Parameter wie Streckenführung und Betriebszeit nicht bekannt sind.“ Frage 4: Wurde bei der Planung der neuen Wohngebiete und Anlage der Straßen eine spätere Einbindung eines Linienbusses, in Bezug auf Straßenbreite und Haltestellenanlagen, berücksichtigt? Antwort zu 4.: Die Straßen zur Erschließung der neuen Wohngebiete gehören nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin. Die Zuständigkeit für diese Straßen liegt beim Bezirk Lichtenberg. Zu den Details der Planung und Gestaltung dieser Straßen kann der Senat daher keine Aussage treffen. Frage 5: Werden zusätzliche Fahrradabstellplätze am S-Bahnhof Karlshorst errichtet, um dem zu erwartenden Mehrbedarf gerecht zu werden? Antwort zu 5.: Im Rahmen des Förderprogrammes zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Berliner SBahnhöfen wurden im Jahr 2013 an den östlichen Bahnhofszugängen in der Stolzenfelsstraße und Am Carlsgarten 104 überdachte Fahrradabstellplätze errichtet. Mit der im Jahr 2003 hergestellten überdachten Anlage am westlichen Bahnhofszugang in der Stolzenfelsstraße (172 Fahrradabstellplätze) steht derzeit ein ausreichendes und attraktives Angebot zur Verfügung. Weitere erforderliche Bedarfsanpassungen an die künftigen Entwicklungen sind möglich und prüfbar. Frage 6: Welche Kriterien, die für die Mehrbestellung von Verkehren im Rahmen der wachsenden Stadt für neue Wohngebiete gelten, liegen der Konzeption des Nahverkehrsplans zu Grunde? Antwort zu 6.: Für das ÖPNV-Angebot für neue Wohngebiete gelten die gleichen Standards des Nahverkehrsplanes wie für bestehende Siedlungsflächen im Land Berlin. Im Hinblick auf die Mehrbestellung von Verkehren im Rahmen der wachsenden Stadt sind hierbei insbesondere die geltenden Erschließungs- sowie Kapazitätsstandards von Relevanz. Dies gilt sowohl bei einer merklichen Nachverdichtung im Bestand als auch für die Ausweisung von neuen Baugebieten. Hieraus resultiert zum einen der Bedarf für Taktverdichtungen im bestehenden Netz, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden bzw. zu verringern. Bei neuen Siedlungsflächen außerhalb des Einzugsbereiches des bestehenden ÖPNV-Angebotes entstehen zudem zusätzliche Erschließungsaufgaben, hierfür sind Anpassungen der Linienführung bzw. Betriebszeitenausweitungen bei bisherigen Ergänzungsangeboten zu prüfen. Das Ziel der bereits umgesetzten und künftig geplanten Angebotsmaßnahmen im Rahmen der wachsenden Stadt ist es, die geltenden Erschließungs- und Kapazitätsstandards auch weiterhin stadtweit einzuhalten bzw. eine Verschlechterung bei deren Erfüllung zu vermeiden. Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel gilt hierbei weiterhin der allgemeine Planungsgrundsatz, dass das ÖPNV-Angebot der vorhandenen Fahrgastnachfrage möglichst gut entsprechen sollte, sodass die begrenzten Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass prioritär Maßnahmen umgesetzt werden, von denen eine hohe Zahl an Fahrgästen profitiert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass – wie oben dargestellt – beispielsweise aufgrund fehlender infrastruktureller Voraussetzungen nicht jedes neue Wohnbauvorhaben entsprechend der Standards angebunden werden kann. Aufgrund der begrenzten Mittel- und Fahrzeugverfügbarkeit können zudem nicht alle Linien und Zeiträume, zu denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten besteht, bei den zeitnahen Mehrbestellungen berücksichtigt werden. Berlin, den 22. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014)

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang Treskowallee ab Freitag, 18 Uhr, wieder offen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6265424/bbmv20140225.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 25. Februar 2014) Der Zugang zum -Bahnsteig in #Karlshorst ist ab Freitag, 28. Februar, 18 Uhr, wieder offen. Auch der #Aufzug wird in Betrieb genommen. Damit ist der S-#Bahnsteig Karlshorst wieder barrierefrei zu erreichen. Im Zuge des Ausbaus und der Modernisierung der Magistrale Berlin–Frankfurt (Oder) wurde eine neue 31 Meter lange Brücke über die Treskowallee errichtet. Unter der Brücke ist Platz für vier Fahrspuren, Gehwege und die Straßenbahn. Darüber hinaus erhält der S-Bahnsteig mit Aufzug und Fußgängersteg über die Treskowallee einen weiteren barrierefreien Zugang. Für das Vorhaben Eisenbahnüberführung Treskowallee werden insgesamt rund 20 Millionen Euro investiert. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Bahnhöfe: Berlin-Karlshorst Die Schrottbrücke liegt immer noch im S-Bahnhof, aus der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-karlshorst-die-schrottbruecke-liegt-immer-noch-im-s-bahnhof/9294718.html Vor drei Monaten starb ein Mann bei #Bauarbeiten in #Karlshorst. Ein #Brückenteil war herabgestürzt. Die Bergung ist offenbar ziemlich schwierig. Und auch die Unfallursache ist noch unklar. In Karlshorst gibt es nichts Neues. Was langsam eine Neuigkeit ist. Denn auch knapp drei Monate nach dem Absturz eines Brückenteils im S-Bahnhof Karlshorst gibt es noch kein Bergungskonzept für das Großteil. Bei dem Unfall am 12. Oktober war ein Arbeiter ums Leben gekommen, ein weiterer schwer verletzt worden. Der Zugang im Unglücksbereich ist noch immer gesperrt, der dortige Aufzug nicht nutzbar. Die Bahn arbeite weiter „mit Hochdruck“ an einem …