Infrastruktur: Chronologische Dokumentation politisch veranlasster Straßen- und Bahnhofsnamensumbenennungen seit 1990

Infrastruktur: Chronologische Dokumentation politisch veranlasster Straßen- und Bahnhofsnamensumbenennungen seit 1990

Ereignis

Die im Zuge der Berliner Wiedervereinigung seit dem 3. Oktober 1990 durchgeführten Straßen- und Bahnhofsumbenennungen wurden in einer umfassenden behördlichen Gesamtübersicht dokumentiert. Während die Tilgung historisch belasteter Straßennamen in den Stadtbezirken (wie die Rückbenennung der Leninallee in Landsberger Allee) weitgehend in die eigenständige kommunale Entscheidungskompetenz der Bezirksämter fiel, wurden verkehrlich bedeutende Achsen und Schnellbahnhofsnamen (wie Mohrenstraße oder Hackescher Markt) im Rahmen der übergeordneten landesseitigen Fachaufsicht modifiziert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1503, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1503
Ich frag den Senat:
1. Welche Straßen wurden seit dem 3. Oktober 1990 in Berlin umbenannt (bitte auflisten nach Bezirken, alten und neuen Straßennamen)?
2. Welche U-Bahnhöfe wurden seit dem 3. Oktober 1990 in Berlin umbenannt (bitte wie zu Frage 1 auflisten)?
3. Welche S-Bahnhöfe wurden seit dem 3. Oktober 1990 in Berlin umbenannt (bitte wie zu Frage 1 auflisten)?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1503
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1., 2. und 3.:
Der Senat bittet, die gewünschten Informationen der als Anlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

Anlage

Zu 1. a): Umbenennungen von Straßen seit dem 3. Oktober 1990, die von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit vorgenommen wurden
• Mitte: Johannes-Dieckmann-Straße → Taubenstraße
• Mitte: Otto-Nuschke-Straße → Jägerstraße
• Mitte: Wilhelm-Külz-Straße → Markgrafenstraße
• Mitte: Reinhold-Huhn-Straße → Schützenstraße
• Mitte: Marx-Engels-Platz (nördlicher Teil) → Lustgarten
• Mitte: Egon-Schulz-Straße → Strelitzer Straße
• Mitte: Fritz-Heckert-Straße → Engeldamm
• Mitte: Platz der Akademie → Gendarmenmarkt
• Mitte: Hermann-Matern-Straße → Luisenstraße
• Mitte: Straße hinter dem Rathaus → Gustav-Böß-Straße
• Mitte: Marx-Engels-Forum → Rathausstraße
• Mitte: Wilhelm-Pieck-Straße → Torstraße
• Friedrichshain: Kotikow-Platz → Petersburger Platz
• Friedrichshain: Babeufstraße → Rüdersdorfer Straße
• Friedrichshain: Timbaudstraße → Fredersdorfer Straße
• Friedrichshain: Bersarinstraße → Petersburger Straße
• Friedrichshain: Leninallee → Landsberger Allee
• Friedrichshain: Leninplatz → Platz der Vereinten Nationen
• Hohenschönhausen: Ho-Chi-Minh-Straße → Weißenseer Weg
• Hohenschönhausen: Leninallee → Landsberger Allee
• Hohenschönhausen: Fritz-Große-Straße → Ernst-Barlach-Straße
• Hohenschönhausen: Erich-Correns-Straße → Vincent-van-Gogh-Straße
• Treptow: Peter-Kast-Straße → Radickestraße
• Treptow: Jenny-Matern-Straße → Johanna-Tesch-Straße
• Treptow: Richard-Günther-Straße → Kleeblattstraße
• Treptow: Straße des NAW → Am Plumpengraben
• Lichtenberg: Jaques-Duclos-Straße → Möllendorffstraße
• Lichtenberg: Werner-Lamberz-Straße → Gensinger Straße
• Lichtenberg: Fritz-Schmenkel-Straße → Rheinsteinstraße
• Lichtenberg: Hermann-Duncker-Straße → Treskowallee
• Lichtenberg: Straße der Befreiung → Alt-Friedrichsfelde
• Lichtenberg: Ho-Chi-Minh-Straße → Weißenseer Weg
• Lichtenberg: Hans-Loch-Straße → Sewanstraße
• Lichtenberg: Leninallee → Landsberger Allee
• Lichtenberg: Siegfried-Widera-Straße → Rheinpfalzallee
• Lichtenberg: Hans-Rodenberg-Platz → Parkaue
• Lichtenberg: Hans-Loch-Straße (Seitenstraße) → Huronseestraße
• Lichtenberg: Hans-Loch-Straße (Seitenstraße) → Michiganseestraße
• Lichtenberg: Hans-Loch-Straße (Seitenstraße) → Erieseering
• Lichtenberg: Hans-Loch-Straße (Seitenstraße) → Ontarioseestraße
• Köpenick: Hermann-Duncker-Straße → Treskowallee
• Marzahn: Albert-Norden-Straße → Cecilienstraße
• Marzahn: Erich-Glückauf-Straße → Havemannstraße
• Marzahn: Heinrich-Rau-Straße → Märkische Allee
• Marzahn: Henneckestraße → Wuhletalstraße
• Marzahn: Karl-Maron-Straße → Poelchaustraße
• Marzahn: Otto-Buchwitz-Straße → Blumberger Damm
• Marzahn: Otto-Winzer-Straße → Mehrower Allee
• Marzahn: Straße der Befreiung → Alt-Friedrichsfelde
• Marzahn: Bruno-Leuschner-Straße → Raoul-Wallenberg-Straße
• Marzahn: Leninallee → Landsberger Allee
• Marzahn: Teilbereich Blumberger Straße → Kemberger Straße
• Prenzlauer Berg: Leninallee → Landsberger Allee
• Prenzlauer Berg: Helmut-Just-Straße → Behmstraße
• Prenzlauer Berg: Willi-Bredel-Straße → Schivelbeiner Straße
• Prenzlauer Berg: Franz-Dahlem-Straße → Ella-Kay-Straße
• Prenzlauer Berg: Wilhelm-Florin-Straße → Lilli-Henoch-Straße
• Prenzlauer Berg: Werneuchener Straße → Margarete-Sommer-Straße
• Hellersdorf: Albert-Norden-Straße → Cecilienstraße
• Hellersdorf: Paul-Verner-Straße → Louis-Lewin-Straße
• Hellersdorf: Erich-Wichert-Straße → Adele-Sandrock-Straße
• Hellersdorf: Alexander-Abusch-Straße → Peter-Huchel-Straße
• Hellersdorf: Wilhelm-Koenen-Straße → Lily-Braun-Straße
• Hellersdorf: Albert-Schreiner-Straße → Ernst-Bloch-Straße
• Hellersdorf: Heinz-Hoffmann-Straße → Neue Grottkauer Straße
• Hellersdorf: Erwin-Kramer-Straße → Carola-Neher-Straße
• Hellersdorf: Gerhart-Eisler-Straße → Nossener Straße
• Hellersdorf: Richard-Staimer-Straße → Mark-Twain-Straße
• Hellersdorf: Waldemar-Schmidt-Straße → Erich-Kästner-Straße
• Hellersdorf: Fritz-Selbmann-Straße → Maxie-Wander-Straße
• Hellersdorf: Hönower Straße in Kaulsdorf → Heinrich-Grüber-Straße
• Hellersdorf: Riesaer Straße (Seitenstraße) → Geithainer Straße
• Hellersdorf: Riesaer Straße (Seitenstraße) → Mittweidaer Straße
• Hellersdorf: Leisniger Straße (Seitenstraße) → Waldheimer Straße
• Hellersdorf: Kastanienallee (ehemaliges Teilstück) → Boulevard Kastanienallee
• Hellersdorf: Zur Parler Straße → Rosa-Valetti-Straße
• Pankow: Kurt-Fischer-Straße → Hermann-Hesse-Straße
• Pankow: Kurt-Fischer-Platz → Pastor-Niemöller-Platz
• Pankow: Johannes-R.-Becher-Straße → Breite Straße
• Pankow: Bahnhofstraße → Am Bürgerpark
• Pankow: Majakowskiweg → Rudolf-Ditzen-Weg
• Weißensee: Klement-Gottwald-Allee → Berliner Allee
• Wedding: Indische Straße zwischen Oudenarder Straße und Seestraße → Oudenarder Straße
• Wedding: Grünfläche zwischen Oudenarder Straße, Indische Straße und Seestraße → Wilhelm-Hasenclever-Platz
• Schöneberg: Nördlinger Straße → Haberlandstraße
• Tiergarten: Lützowufer zwischen Budapester Straße und dem Pumpwerk → Katharina-Heinroth-Ufer
• Tiergarten: Margarethenstraße → Scharounstraße
• Wilmersdorf: Kufsteiner Straße zwischen Durlacher Straße und Wendekehre → Hans-Rosenthal-Platz
Zu 1. b): Umbenennungen von Straßen seit dem 3. Oktober 1990, die von der ehemaligen Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe im Rahmen der Fachaufsicht vorgenommen wurden.
• Mitte: Marx-Engels-Platz (südlicher Teil) → Schloßplatz
• Mitte: Otto-Grotewohl-Straße → Wilhelmstraße
• Mitte: Clara-Zetkin-Straße → Dorotheenstraße
• Mitte: Hans-Beimler-Straße → Otto-Braun-Straße
• Prenzlauer Berg: Dimitroffstraße → Danziger Straße
• Prenzlauer Berg: Artur-Becker-Straße → Kniprodestraße
• Kreuzberg + Mitte: Lindenstraße zwischen Oranien-/Kochstraße und Spittelmarkt → Axel-Springer-Straße
Zu 2.: Umbenennung von U-Bahnhöfen seit dem 3. Oktober 1990
• Mitte: Otto-Grotewohl-Straße → Mohrenstraße
• Mitte: Nordbahnhof → Zinnowitzer Straße
• Mitte: Stadion der Weltjugend → Schwartzkopffstraße
• Prenzlauer Berg: Dimitroffstraße → Eberswalder Straße
• Friedrichshain: Marchlewskistraße → Weberwiese
• Friedrichshain: Frankfurter Tor → Rathaus Friedrichshain, jetzt Petersburger Straße
• Hellersdorf: Albert-Norden-Straße → Kaulsdorf-Nord
• Hellersdorf: Heinz-Hoffmann-Straße → Grottkauer Straße
• Hellersdorf: Paul-Verner-Straße → Louis-Lewin-Straße
• Kreuzberg: Kottbusser Damm → Schönleinstraße
• Wedding: Putlitzstraße → Westhafen
• Reinickendorf: Tegel → Alt-Tegel
• Neukölln: Neukölln → Neukölln Südring
• Charlottenburg: Olympia-Stadion → Olympia-Stadion (Ost)
• Pankow: Pankow (Vinetastraße) → Vinetastraße
• Kreuzberg: Kochstraße → Kochstraße (Checkpoint Charlie)
• Hellersdorf: Grottkauer Straße → Neue Grottkauer Straße
Zu 3.: Umbenennung von S-Bahnhöfen seit dem 3. Oktober 1990
• Prenzlauer Berg: Leninallee → Landsberger Allee
• Marzahn: Karl-Maron-Straße → Poelchaustraße
• Marzahn: Bruno-Leuschner-Straße → Raoul-Wallenberg-Straße
• Marzahn: Otto-Winzer-Straße → Mehrower Allee
• Mitte: Marx-Engels-Platz → Hackescher Markt
• Steglitz: Steglitz → Rathaus Steglitz
• Tempelhof: Mariendorf → Attilastraße
• Tempelhof: Großgörschenstraße → Yorckstraße (Großgörschenstraße)
• Tempelhof: Tempelhof → Tempelhof Südring
• Wilmersdorf: Wilmersdorf → Bundesplatz
• Schöneberg: Schmargendorf → Heidelberger Platz

Hinweis

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BVG: Abschluss der ersten Baustufe zur bauzeitlichen Grunderneuerung des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz

BVG: Abschluss der ersten Baustufe zur bauzeitlichen Grunderneuerung des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz

Ereignis

Die baulichen Maßnahmen des ersten Realisierungsabschnitts zur umfassenden Grunderneuerung des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz wurden durch die BVG erfolgreich abgeschlossen. Die investiven Gesamtkosten für diese erste Baustufe beziffern sich auf rund 4,0 Mio. DM und wurden verursachergerecht über zweckgebundene finanzielle Zuweisungen der Haushaltsjahre 1996 und 1997 abgedeckt. Die nachfolgenden Instandsetzungsarbeiten des zweiten Bauabschnitts werden durch das Schienenunternehmen für das Jahr 1998 projektiert, sofern die haushaltsrechtliche Finanzierung gesichert ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1531, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1531
Ich frage den Senat:
1. Was hat den Senat veranlaßt, die Mündliche Anfrage Nr. 15 des Abgeordneten Cramer am 31. Oktober 1996 (PlPr. 13/17, S. 1212 D und 13/18, S. 1309 A) hinsichtlich der Baustufe 1 in der Vergangenheitsform zu beantworten?
2. Gilt die vom Senat angeführte Summe für die gesamte Baustufe 1 oder sind es nur, wie unter 2. angeführt, die bisher angefallenen Kosten? Wie hoch sind gegebenenfalls die bis zum Ende der Baustufe 1 anfallenden Kosten?
3. Bis wann ist voraussichtlich mit dem Ende der Arbeiten zur Baustufe 1 zu rechnen, und wann soll sich die Baustufe 2 anschließen?
4. Ist die Auftragsvergabe seitens der BVG für die Baustufe 1 mit Fertigstellungsterminen erfolgt oder schlichtweg als zeitlich unbegrenzter Auftrag?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, künftig auf die BVG dahingehend einzuwirken, daß Arbeiten auf Bahnhöfen zügig mit genügend Arbeitskräften durchgeführt werden, um Beeinträchtigungen der PNV-Teilnehmer zu verringern?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1531
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 2. bis 4. sind Aussagen der für die Grunderneuerung des U-Bahnhofes Ernst-Reuter-Platz zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Zu 1.:
Die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 15 vom 31. Oktober 1996 erfolgte in der Vergangenheitsform, da die Baustufe 1 der Grunderneuerung des U-Bahnhofes Ernst-Reuter-Platz zu diesem Zeitpunkt in weiten Teilen bereits durchgeführt war.
Zu 2.:
Die komplette Baustufe 1 kostet ca. 4,0 Mio. DM.
Zu 3.:
Die Arbeiten der Baustufe 1 sind beendet. Der Beginn der Bauarbeiten für die Baustufe 2 ist 1998 vorgesehen, allerdings ist deren Finanzierung zur Zeit noch nicht gesichert.
Zu 4.:
Die Finanzierung der Baustufe 1 erfolgte in zwei Raten 1996 und 1997, wobei Vorleistungen bereits 1995 durchgeführt werden konnten. Für die gesamten Baumaßnahmen wurde ein Ablaufplan unter Beachtung der Randbedingungen (siehe auch Punkt 5) erstellt. Die Gewerke des Bauabschnitts 1 – entsprechend der Rate 1996 – wurden mit Fertigstellungsterminen vergeben. Die Restrate kann – entsprechend Ihrer Finanzierung – erst 1997 erfolgen.
Zu 5.:
Die Länge der Bauzeit hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab. Da sich der U-Bahnhof in Betrieb befindet, sind sowohl die verkehrlichen, als auch die betrieblichen, die technischen und die finanziellen Möglichkeiten der BVG zu beachten. Das Unternehmen selber ist daran interessiert, die Beeinträchtigung der Fahrgäste so gering wie möglich zu halten und die Bauvorhaben schnellstens zu beenden.

Hinweis

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Straßenbahn: Technische Bevorrechtigung und Taktkoordinierung an der neuen Lichtsignalanlage Poelchaustraße

OEPNV: Verbundweite Strukturkonzepte mobiler Fahrgast-Serviceteams und die Zugfahrerselbstabfertigung

OEPNV: Verbundweite Strukturkonzepte mobiler Fahrgast-Serviceteams und die Zugfahrerselbstabfertigung

Ereignis

Zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens und zur Optimierung der fahrgastbezogenen Kundenbetreuung im Berliner Nahverkehr setzen die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH verstärkt auf integrierte, netzweite Strukturkonzepte mobiler Serviceteams. Die kontinuierliche technische Umstellung auf die Zugfahrerselbstabfertigung, die im U-Bahn-Bereich bereits auf den Linien U 1/15, U 4, U 6, U 8 und U 9 zugelassen ist, ermöglicht über den Abbau stationärer Zugabfertiger eine wirtschaftlich notwendige Rationalisierung. Kompensiert wird dies durch den flexiblen Streifeneinsatz von Sicherheitskräften, den Aufbau videouberwachter Notrufsäulen sowie die architektonisch helle Ausleuchtung und gewerbliche Nutzungsmischung modernisierter Bahnhöfe.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1256, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1256
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß in den 80er und zu
Beginn der 90er Jahre der Senat und das Abgeord-
netenhaus von Berlin wiederholt verkündet
haben, daß Berliner U- und S-Bahnhöfe grund-
sätzlich nicht personalfrei gestaltet werden sollen?
2. Wann hat der Senat eine Abkehr davon beschlos-
sen, und warum wurde dabei das Abgeordneten-
haus nicht beteiligt, nicht einmal informiert?
3. Wie viele U-, S- und Regionalbahnstrecken, wie
viele U-, S- und Regionalbahnhöfe sind davon bis-
lang betroffen, auf wie vielen weiteren werden die
Zugabfertiger noch abgezogen werden?
4. Wie bewertet es der Senat, daß auf verschiedenen
personalfreien U-, S- und Regionalbahnhöfen
Züge mit verschiedenen Zielen verkehren, ohne
daß (für Sehbehinderte unabdingbar) Durchsagen
über die Fahrtziele der nächsten Züge gemacht
werden – z. B. S-Bhf Friedrichsfelde-Ost, U-Bahn-
höfe der U8, die die Ziele Osloer Straße und Wit-
tenau anfahren –? Wie ist dies mit den Leitlinien
für den Ausbau für ein behindertengerechtes Ber-
lin vereinbar?
5. Ist dem Senat bekannt und wie bewertet er es, daß
u. a. auf dem U-Bhf Gesundbrunnen Züge in die
Abstellanlage rangiert werden, obwohl der Zug-
zielanzeiger Hermannstraße signalisiert, und ohne
daß warnende Durchsagen getätigt werden, und es
so zu gefährlichen Situationen kommen kann für
Fahrgäste, die in solch einen Zug einsteigen wol-
len? Wie bewertet die Technische Aufsichtsbe-
hörde derartige personen- und betriebsgefähr-
dende Vorfälle?
6. Teilt der Senat meine Auffassung, daß durch den
massiven Abzug von Zugabfertigern auf U- und
S-Bahnhöfen und nur teilweisen Einsatz von Fahr-
gastbetreuern (z. B. auf jedem sechsten Bahnhof)
die Sicherheit für die Fahrgäste gravierend herab-
gesetzt wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,
wie will der Senat dieses gravierende Sicherheitsri-
siko mindern und damit die geringere Qualität des
öffentlichen Personennahverkehrs kompensieren?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1256
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Als wesentliche Bedingung zur Gewährleistung der
Fahrgastsicherheit im öffentlichen Personennahver-
kehr (ÖPNV) sieht der Senat weiterhin einen kunden-
nahen Personaleinsatz an, der sich jedoch nicht nur
auf die Bahnsteige der U- und S-Bahn konzentrieren
soll, sondern auch die Zu- und Abgangsbereiche sowie
die Fahrzeuge einbezieht.
Zu 2.:
Die Bedeutung der Anwesenheit von Personal in
den ÖPNV-Bereichen zur Erhöhung der Fahrgastsi-
cherheit ist weiterhin völlig unstrittig. In den letzten
Jahren sind jedoch neue und effektivere Strategien zur
Kundenbetreuung und Sicherheitsverbesserung ent-
wickelt worden. Danach entspricht mobiles Fahr-
gastbetreuungs- und Sicherheitspersonal, das flexibel,
nicht nur die Bahnsteige, sondern außerdem die Fahr-
zeuge sowie die gesamten Bahnhofsbereiche kontrol-
liert und direkt von Kunden angesprochen werden
kann, den Sicherheitsbedürfnissen der Fahrgäste in
besonders geeigneter Weise.
Entscheidungen über die betrieblichen Abläufe
selbst fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Unter-
nehmen.
Zu 3.:
a) U-Bahn
Derzeit ist bei den Linien U 1/15, U 4, U 6, U 8 und
U 9 die Zugfahrerselbstabfertigung eingeführt.
Dabei erfolgt die bahnhofsbezogene Fahrgast-
betreuung bei den Linien U 4, U 6 und U 9 durch
den Einsatz der mobilen Fahrgast-Serviceteams.
Bei der U 4 gilt diese Maßnahme für vier Bahn-
höfe, bei der U 6 für 28 der 29 und der U 9 für alle
18 Bahnhöfe. Ein Team von zwei Mitarbeitern
betreut die Linie 4 insgesamt und bei den anderen
Linien jeweils maximal sechs Bahnhöfe. Bei der
U 1/15 und U 8 ist derzeit noch jeder Bahnhof mit
stationärem Personal besetzt. Durch die Sicher-
heitskräfte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
und Polizei im gemeinsamen Ordnungsdienst
(Mod) und einen externen Sicherheitsdienst wer-
den außerdem ständig Streifengänge durchge-
führt. Der Unternehmensbereich U-Bahn wird bis
Ende 1999 auf allen Linien die technischen Vor-
aussetzungen für die Einführung der mobilen
Fahrgastbetreuung treffen.
b) S-Bahn- und Regionalverkehr
Die S-Bahn Berlin GmbH bedient in ihrem gesam-
ten Streckennetz 147 Bahnhöfe, von denen nur ein
sehr geringer Teil nicht durch Aufsichten besetzt
ist. Bei Bahnhöfen mit Fernabfertigung erfolgt die
Zugabfertigung visuell über Fernbeobachtungsan-
lagen und akustisch mittels Lautsprechern. Eine
weitere Reduzierung der Aufsichten ist nicht vor-
gesehn. Örtliche Aufsichten und Fahrkartenver-
kaufsstellen werden als wichtige Schnittstellen zu
den Fahrgästen betrachtet, die neben ihren
betrieblichen Funktionen Informations- und
Beratungsfunktionen erfüllen. Demzufolge soll
der Vertriebsbereich der S-Bahn Berlin GmbH
weiter ausgebaut werden. Neben den Kräften des
Bundesgrenzschutzes (BGS) und den Angehöri-
gen der Landespolizeien hat die S-Bahn Berlin
GmbH mehrere Firmen für die Wahrnehmung
von Sicherheitsaufgaben im Netz vertraglich
gebunden. Darüber hinaus wird auch durch den
Einsatz von Fahrgastbetreuern und den Mitarbei-
tern der S-Presso-Teams das Sicherheitsempfin-
den der S-Bahn-Kunden gestärkt.
Im Regionalverkehr wird die durchgängige Beset-
zung der Züge mit Zugbegleitpersonal bzw. – teil-
weise schon heute, zukünftig in allen Zügen – mit
Kundenbetreuern angestrebt. Diese sollen insbe-
sondere die Information und Sicherheit der Fahr-
gäste im und am Zug gewährleisten. Bei nur zeit-
weiser Besetzung mit Begleitpersonal steht den
Fahrgästen jedoch gegebenenfalls der Triebwagen-
führer als Kontakt- und Ansprechpartner zur Ver-
fügung. Auf Berliner Regionalbahnhöfen, die
nicht mit Aufsichten besetzt sind, sind mobile Ser-
vicemitarbeiter bzw. die Aufsichten auf den
S-Bahnsteigen Ansprechpartner für die Reisen-
den. Zukünftig sollen zur Sicherheitserhöhung
speziell auf den Bahnhöfen technische Maßnah-
men intensiviert werden.
Zu 4.:
Wie in den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behin-
dertengerechte Stadt für den U- und S-Bahnverkehr
bereits festgelegt worden ist, hat zur Orientierung für
Blinde und Sehbehinderte jeweils eine Ansage von
Station und Fahrtrichtung (bzw. eine Fahrtzielanzeige
für Gehörlose) zu erfolgen.
Bei S- und Regionalbahn werden Lautsprecheransa-
gen in jedem Fall durchgeführt, wobei die Zugfolge
und die Abfertigung angesagt werden. Zu dem im ein-
zelnen aufgeführten Beispiel ergibt sich, dass sich der
Dienstraum der Aufsicht des S-Bahnhofes Friedrichs-
felde Ost im Bahnhofsgebäude befindet, da die ört-
lichen Bedingungen (Einsehbarkeit des gesamten
Bahnsteigs ist durch die Treppenanlage nicht möglich)
eine andere Lösung nicht zuließen.
Auf der U 8 besteht nicht die Gefahr, in eine falsche
Richtung zu fahren, so dass eine verkürzte Linienfüh-
rung für den Fahrgast keine wesentlichen negativen
Auswirkungen bezüglich des Erreichens seines Fahrt-
zieles hat.
Der Senat wird gleichwohl darauf hinwirken, dass die
Vorgaben der Leitlinien zum Ausbau Berlins als
behindertengerechte Stadt über den Umfang der
Bahnhofsdurchsagen von den Verkehrsunternehmen
insbesondere bei nicht linienreinem Betrieb unabhän-
gig von dem Problem der festen Bahnsteigbesetzun-
gen umgesetzt werden.
Zu 5.:
Auf dem U-Bahnhof Gesundbrunnen werden nur in
Störungsfällen Leerzüge aus dem Gleis Wittenau –
Hermannstraße in die Kehranlage gefahren. In diesen
Fällen wird wie folgt verfahren:
Durch den Zugfahrer erfolgt keine Türfreigabe, das
heißt die Türen lassen sich vom Fahrgast nicht öffnen.
Der Zugfahrer läuft am gesamten Zug entlang, um den
Fahrerstand zu wechseln, hierbei werden auch die
Fahrgäste informiert. Zusätzlich besteht die Möglich-
keit, die Fahrgäste über Wagenaußenlautsprecher zu
warnen. Die Bahnhofsbetreuer des Bahnhofs Gesund-
brunnen sind angewiesen, derartige Kehrfahrten zu
überwachen. Die Technische Aufsichtsbehörde kann
in dem geschilderten Betriebsablauf kein personen-
oder betriebsgefährdendes Geschehen erkennen.
Zu 6.:
Die Umstellung auf eine Abfertigung durch die Zug-
fahrer selbst im U-Bahnbereich ist notwendig auf
Grund des durch den niedrigen Kostendeckungsgrad
im ÖPNV gegebenen Rationalisierungsbedarfs und ist
unter Beachtung bestimmter Auflagen bezüglich der
technischen Ausrüstung der Fahrzeuge und Anlagen
von der Technischen Aufsichtsbehörde zugelassen.
Dies ist im übrigen Stand der Technik, in anderen
Städten werden bereits vollautomatische, das heißt
nicht nur zugabfertigerlose, sondern sogar fahrerlose
U-Bahnsysteme erfolgreich betrieben.
Es ist belegt, dass die negativen Sicherheitsbewertun-
gen gegenüber dem ÖPNV von subjektiven Einschät-
zungen geprägt sind, die durch die Vorfallsstatistiken
der Verkehrsunternehmen nicht bestätigt werden. Wie
auch die Forderungen nach Einführung von Nachtta-
xis in den 70’er und 80’er Jahren belegen, existiert
diese Sicherheitsproblematik hinsichtlich der ÖPNV-
Nutzung seit langem. Dies verdeutlicht, dass für den
ÖPNV ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das vor
allem auf die Stärkung des subjektiven Sicherheits-
empfindens zielt, erforderlich ist. Neben Sicherheits-
kräften kontrollieren Fahrgastbetreuer kontinuierlich
die Bereiche und die Fahrzeuge des ÖPNV. Zusätzlich
stehen den Fahrgästen auf allen U-Bahnhöfen mit
mobiler Fahrgastbetreuung Informations- und Notruf-
säulen zur Verfügung, die von Video-Kameras über-
wacht werden. Bei der Neu- bzw. Umgestaltung von
Bahnhöfen und Haltestellen sowie Fahrzeugen finden
die sicherheitserhöhenden Kriterien Übersichtlichkeit,
Einsehbarkeit, helle Beleuchtung und die Ausstattung
mit Notrufeinrichtungen Berücksichtigung. Durch
Nutzungsmischungen von Bahnhöfen durch Kioske,
Supermärkte o. ä. wird die Belebtheit und soziale Kon-
trolle und damit die Sicherheit erhöht. Die neuen
U-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe H sollen durch
Wagenübergänge mit großzügigen Abmessungen den
freien Durchgang durch den Zug und eine gute Über-
sicht über den gesamten Fahrgastraum bieten. Verhal-
tensempfehlungen für Fahrgäste bei sich anbahnen-
den Konflikten sind erarbeitet und veröffentlicht wor-
den. Schließlich hat die BVG ein Nacht-Service-Ange-
bot entwickelt, bei dem die Möglichkeit besteht, sich
von der BVG ein Taxi zur Weiterfahrt bestellen zu las-
sen.
Für die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wird der
Senat auch künftig bei den Verkehrsunternehmen dar-
auf dringen, dass der Kundenorientierung und dabei
besonders dem Problem des subjektiven Sicherheits-
empfindens tiefgreifende Aufmerksamkeit gewidmet
wird.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

Straßenbahn: Trassenfreihaltung und statische Vorsorgemassnahmen im Zentralen Bereich des Potsdamer Platzes

Straßenbahn: Trassenfreihaltung und statische Vorsorgemassnahmen im Zentralen Bereich des Potsdamer Platzes

Ereignis

Gemäß einem übergeordneten Senatsbeschluss wird die verkehrliche Führung einer Straßenbahnlinie über den Potsdamer Platz bei der Errichtung aller unterirdischen Verkehrsbauten planerisch und statisch berücksichtigt. Für die favorisierte Ausweichtrasse über den Straßenzug Zimmerstraße–Niederkirchnerstraße–Stresemannstraße werden die neuen Rohbautunnel der U-Bahnlinie 3, des Regionalbahnhofs und des Straßentunnels der B 96 konstruktiv so bemessen, dass eine nachträgliche Überfahrbarkeit durch Straßenbahnfahrzeuge jederzeit problemlos realisiert werden kann.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/740, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 740
Ich frage den Senat:
1. Welche Streckenführung wird derzeit vom Senat
für die Führung einer Straßenbahnlinie vom Alex anderplatz zum Potsdamer Platz favorisiert? Wo
ist die Anlage von Haltestellen vorgesehen?
2. Welcher Planungsstand ist zur Zeit für die Vor zugsvariante erreicht?
3. Wo bestehen Konfliktpunkte mit städtebaulichen
oder verkehrlichen Belangen?
4. Inwieweit ist beim Bau der Verkehrsanlagen im
Zentralen Bereich sichergestellt, daß über den
unterirdischen Verkehrsbauten die Straßenbahn
verkehren kann (bitte einzeln erläutern für Fern bahn, Regionalbahn, U 3-Vorhaltung, Passarelle,
Straßentunnel B 96, Bestand U 2 und S 1/S 2, son stige unterirdische Bauten, z. B. in Zusammen hang mit Ver- und Entsorgung)? Kann eine Option
für eine Straßenbahnlinie im Zuge der Leipziger
Straße offengehalten werden?
5. Ist die vorgesehene U 3-Vorhaltung auch für die
unterirdische Nutzung durch Straßenbahnfahr zeuge ausgelegt?
6. Trifft es zu, daß das nordwestliche Eckgrund stück Friedrichstraße/Zimmerstraße entgegen ur sprünglichen Planungen doch bebaut werden soll?
Inwieweit ist sichergestellt, daß die Option für eine
Straßenbahnlinie in der Friedrichstraße mit Ab biegemöglichkeit in die westliche Zimmerstraße
erhalten bleibt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 740
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die ursprüngliche Planung des Senats sah vor, die
Straßenbahn zwischen dem Alexanderplatz und dem
Potsdamer Platz auf eigenem Bahnkörper durch die
Leipziger Straße zu führen. Ein solcher Ausbau ist
jedoch durch eine Entscheidung des Senats, diesen
Straßenzug im westlichen Teilstück auf die historische
Breite zurückzubauen, auf eigener Trasse nicht mehr
möglich.
Als Ausweichstrecke kam zwischen dem Spittel markt und dem Potsdamer Platz nur eine Führung
durch die Zimmerstraße/Niederkirchnerstraße in
Frage, wodurch sich insgesamt eine Streckenführung
vom Alexanderplatz über die Karl-Liebknecht-Straße
bzw. Rathausstraße, Spandauer Straße, Mühlendamm,
Gertraudenstraße, Spittelmarkt, Axel-Springer-Straße,
Zimmerstraße, Niederkirchnerstraße, Stresemann straße und dann weiter über die Neue Potsdamer
Straße zu einer geplanten Wendeschleife südlich der
Potsdamer Brücke ergab. Dabei sind folgende Halte stellen denkbar:
Alexanderplatz
Molkenmarkt
Gertraudenstraße/Breite Straße
Spittelmarkt
Zimmerstraße/Jerusalemer Straße
Zimmerstraße/Friedrichstraße
Zimmerstraße/Wilhelmstraße
Niederkirchnerstraße/Stresemannstraße
Potsdamer Platz
Neue Potsdamer Straße/Sigismundstraße
Potsdamer Brücke
Potsdamer Straße/Lützowstraße.
Gleichwohl ist es dem Senat bewußt, daß eine
solche Strecke zwischen dem Spittelmarkt und dem
Potsdamer Platz durch die engen Straßen, das Fehlen
eines eigenen Gleiskörpers und durch das Vorhanden sein mehrerer Abbiegefahrten mit engen Radien
gegenüber der geradlinigen Führung Zeit- und Quali tätsverluste und damit auch höhere Betriebskosten
aufweist. Diese Strecke ist auch deshalb in erster Linie
für die Erschließung von neuen Schwerpunkten der
sich an dieser Trasse entwickelnden Dienstleistungs bereiche durch die Straßenbahn vorgesehen.
Zu 2.:
Für die Teilstrecke Alexanderplatz – Potsdamer
Straße und die Endschleife Magdeburger Platz liegen
Machbarkeitsstudien vor; eine Vertiefung der Planung
erfolgte auf Grund des vom Abgeordnetenhaus vorge gebenen Ausbauprogrammes mit anderen Prioritäten
bisher nicht.
Zu 3.:
Probleme ergeben sich durch die noch vorhandene
Bebauung (Leipziger Straße 50), deren Abriß Voraus setzung für die Realisierung der Trasse durch die Axel Springer-Straße, Zimmerstraße, Niederkirchnerstraße
und Stresemannstraße ist.
Zur städtebaulichen Gestaltung und damit auch zur
endgültigen Dimensionierung der Verkehrsanlagen
des Molken- und Spittelmarktes besteht noch Klä rungsbedarf.
Verkehrliche Konflikte bestehen insbesondere auch
im Einmündungsbereich Stresemannstraße/Neue
Potsdamer Straße.
Zusätzliche Probleme können sich bei der weiteren
Bearbeitung ergeben (u. a. bei der Standortfestlegung
von Gleichrichterwerken, unterirdisches Leitungs netz).
Zu 4.:
Gemäß Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1993
wird die Führung einer Straßenbahn über den Potsda mer Platz planerisch berücksichtigt.
Für die Trasse über die Zimmerstraße – Nieder kirchnerstraße – Stresemannstraße – Neue Potsdamer
Straße werden die neu zu errichtenden unterirdi schen Verkehrsanlagen (U-Bahn U 3, Regionalbahn hof, Fernbahn- und Straßentunnel) statisch so bemes sen, daß die Straßenbahn jederzeit realisierbar ist. Die
Überfahrbarkeit der vorhandenen S- und U-Bahntun nel ist ebenfalls gewährleistet.
Auch bei der Gestaltung der Oberfläche des Pots damer Platzes sowie seiner Entwässerung bzw. Versor gung wird die geplante Straßenbahn berücksichtigt.
Eine Option für eine Straßenbahn in der Leipziger
Straße bleibt grundsätzlich durch die Möglichkeit
einer unterirdischen Führung zwischen der Charlot tenstraße und dem Potsdamer Platz bestehen. Es ist
noch zu klären, in welcher Form eine städtebauliche
Integration der Rampen in der Leipziger Straße sowie
im Bereich des Kulturforums möglich ist.
Zu 5.:
Ja, die Nutzung des U-Bahntunnels durch Straßen bahnfahrzeuge wird gewährleistet.
Zu 6.:
Die Bebauung des nord-westlichen Eckgrundstücks
Friedrichstraße/Zimmerstraße (Quartier 105) ist von
Anbeginn fester Bestandteil des städtebaulichen Aus baukonzeptes und hat gerade an diesem Punkt eine
wichtige Torfunktion für die nördliche Friedrichstraße.
Das ursprüngliche Wettbewerbskonzept wird zur Zeit
überarbeitet.
Eine Option für eine Führung der Straßenbahn von
der Friedrichstraße in die westliche Zimmerstraße
bleibt weiterhin bestehen. Dabei wird auch eine Mög lichkeit der Realisierung der Abbiegebeziehung mit
einem kleineren Radius angestrebt.

Hinweis

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S-Bahn: Beendigung der Planungen und geplanter Baubeginn zur Oeffnung des Zuganges Unter den Linden

S-Bahn: Beendigung der Planungen und geplanter Baubeginn zur Oeffnung des Zuganges Unter den Linden

Ereignis

Die Bestandsaufnahme und bauliche Planung zur Wiedereröffnung des denkmalgeschützten, ehemals zubetonierten S-Bahn-Eingangsbauwerkes an der Station „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft ist abgeschlossen und liegt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung vor. Nach der Erteilung der Baugenehmigung sowie erfolgter Ausschreibung und Vergabe ist der offizielle Baubeginn für das erste Quartal 1997 anvisiert, wobei eine Fertigstellung des Zugangs bis zum August 1997 angestrebt wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1239, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1239
Ich frage den Senat:
1. In welcher Weise plant der Senat die angekündigte
Gestaltungssatzung für die Straße Unter den Linden hinsichtlich der Oberflächengestaltung und dem Anteil der Fassadenöffnungen von Gebäuden auf die Holzverschalung über dem geschlossenen S-Bahn-Eingang vor der Russischen Botschaft anzuwenden?
2. Oder strebt der Senat zur Vermeidung von Konflikten im Hinblick auf die Fassadengestaltung die Entfernung dieser Bahnhofseingangsüberbauung und die Öffnung des S-Bahn-Eingangs an?
3. Falls ja: Wann wird die Verbretterung entfernt und der S-Bahn-Eingang zugänglich werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1239
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Deutsche Bahn AG hat Ihre Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
„Die Holzeinhausung des ehemaligen Eingangs zur S-Bahnstation „Unter den Linden“ stellt einen vorübergehenden Unfall- und Bestandsschutz des denkmalgeschützten Eingangsbauwerkes dar.
Zu 2.:
Im Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde wurde eine Bestandsaufnahme des ehemals zubetonierten Bauwerks vorgenommen. Dies war notwendig, da es für diesen Ausgang keine Bestandsunterlagen gibt.
Die Planung ist abgeschlossen und liegt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Prüfung vor.
Zu 3.:
Nach Erteilung der Baugenehmigung wird nach Ausschreibung und Vergabe der Baubeginn im ersten Quartal 1997 sein. Zielstellung der Fertigstellung ist August 1997.“
Der Senat von Berlin hat u. a. auf Grund der absehbaren Wiedereröffnung des S-Bahnzuganges nicht vor, die von Ihnen unter 1. erwähnte Gestaltungssatzung auf die Holzverschalung anzuwenden.

Hinweis

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S-Bahn: Verzicht auf die Darstellung des geplanten S-Bahnhofs Werftstrasse beziehungsweise Spreeufer im Flaechennutzungsplan

S-Bahn: Verzicht auf die Darstellung des geplanten S-Bahnhofs Werftstrasse beziehungsweise Spreeufer im Flaechennutzungsplan

Ereignis

Der Senat von Berlin hat beschlossen, auf die Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße / Spreeufer im Flächennutzungsplan (FNP) zu verzichten, da einer Realisierung erhebliche Kosten und die laufende Sanierung der Stadtbahn entgegenstehen, wodurch ein Bau frühestens in 20 bis 30 Jahren denkbar wäre. Die verkehrliche Erschließung des Bereiches Moabiter Werder wird stattdessen durch die bestehenden Bahnhöfe Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1135, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß in Teilen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie
erhebliche Bedenken gegen den im gegenwärtigen
Bebauungsplanverfahren für den Bereich Moabiter Werder dargestellten Verzicht auf den S-Bahnhof Spreeufer bestehen und welche sind es?
2. Trifft es zu, daß diese Bedenken im Rahmen der
Trägerbeteiligung mitgeteilt wurden? Wenn ja,
warum wurden sie nicht in der Darstellung vom
3. September 1996 (Besprechungsvorlage für den
Bauausschuß am 11. September 1996) an das
Abgeordnetenhaus aufgeführt?
4. Wurden diese Bedenken seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und
Technologie zwischenzeitlich zurückgenommen,
wenn ja, warum?
5. Welche neuen und inhaltlichen Gründe gibt es,
nunmehr auf den S-Bahnhof Spreeufer zu verzichten, im Vergleich zu den Gründen, die zur Ausweisung dieses Plans im Flächennutzungsplan
geführt haben, vor allem vor dem Hintergrund,
daß das Bezirksamt Tiergarten und auch die Stadtteilinitiativen nach wie vor die Realisierung dieses
S-Bahnhofs fordern?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1135
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. , 3. und 4.:
Der Senat hat die Notwendigkeit, Bedeutung sowie
die Realisierungschancen des geplanten S-Bahnhofs
Werftstraße/Spreeufer eingehend geprüft.
Der durch die beabsichtigten Baumaßnahmen im
Umfeld steigenden verkehrlichen Bedeutung des
geplanten S-Bahnhofs stehen erhebliche Kosten für
seine Realisierung und die zur Zeit laufende Sanierung
der Stadtbahn gegenüber.
Vor diesem Hintergrund und wegen der angespanten Finanzlage der Stadt wäre an eine Realisierung des
S-Bahnhofs Werftstraße frühestens in 20 bis 30 Jahren
zu denken.
Die S-Bahn-Erschließung wird durch die Bahnhöfe
Bellevue und Lehrter Bahnhof gewährleistet.
Es soll daher auf die Darstellung des S-Bahnhofs
Werftstraße im FNP verzichtet werden. Der FNP wird
nach Festsetzung des Bebauungsplanes II–145 b im
Teilbereich S-Bahnhof Werftstraße im Bezirk Tiergarten gemäß § 246 Abs. 3 BauGB nach Maßgabe des
§ 8 Abs. 4 BauGB im Wege der Berichtigung angepaßt.
Diese Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung
wird dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.
Zu 2.:
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wurden vom Bezirk Tiergarten, Stadtplanungsamt, Bedenken gegen den Verzicht der Darstellung des S-Bahnhofs Werftstraße im FNP vorgebracht.
In der Vorlage zum Bauausschuß am 11. September
1996 ist auf den Seiten 6 und 7 hierauf ausführlich eingegangen worden. Weitere Erläuterungen wurden von
dem Vertreter der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr im Bauausschuß gegeben.

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S-Bahn: Umgang mit Fahrgastbeschwerden und Vereinbarungen zum Qualitaetsstandard im Verkehrsvertrag 1996

S-Bahn: Umgang mit Fahrgastbeschwerden und Vereinbarungen zum Qualitaetsstandard im Verkehrsvertrag 1996

Ereignis

Der Senat von Berlin hat am 21. Mai 1996 mit der S-Bahn Berlin GmbH einen Verkehrsvertrag für die Jahre 1996 und 1997 geschlossen, in dem hohe Qualitätsstandards zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit festgeschrieben wurden. Zudem wurde die baldige Bildung eines Fahrgastbeirates unter Mitwirkung der Senatsverkehrsverwaltung vereinbart, um die S-Bahn Berlin GmbH durch die Vermittlung von Erfahrungen und Alltagssorgen bei der Angebotsverbesserung zu unterstützen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1272, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1272
Ich frage den Senat:
1. Welches waren die 10 wichtigsten Fahrgastbeschwerden in den letzten 12 Monaten?
2. Welche Maßnahmen wurden von der S-Bahn zur
Behebung dieser Mängel eingeleitet?
3. Welche Maßnahmen hat der Senat zur Behebung
dieser Mängel getroffen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1272
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die S-Bahn Berlin GmbH hält es nicht für sachgerecht, eine Classification der Fahrgastbeschwerden bei der S-Bahn in bezug auf ihre Wichtigkeit vorzunehmen. Zudem richteten Fahrgäste der S-Bahn ihre Beschwerden und Petitionen nicht nur an die S-Bahn Berlin GmbH, sondern auch an andere Einrichtungen, wie an die Deutsche Bahn AG oder an verschiedene Senatsverwaltungen. Insofern liegt nach Aussagen der S-Bahn Berlin GmbH keine lückenlose Dokumentation dieser Fahrgastäußerungen vor.
Zu 2.:
Um das Ziel der weiteren Steigerung der Fahrgastzahlen zu erreichen, orientiert sich die S-Bahn Berlin GmbH am Kunden und mißt somit den Fahrgastbeschwerden einen besonderen Stellenwert bei. Nach Auskunft der S-Bahn Berlin GmbH werden Fahrgastbeschwerden zu Verkehrsangeboten bzw. zum Verhalten von Mitarbeitern der S-Bahn Berlin GmbH umgehend den zuständigen Verantwortungsträgern zur Einleitung entsprechender Maßnahmen übergeben.
Zu 3.:
Der Senat hat am 21. Mai 1996 mit der S-Bahn Berlin GmbH einen Verkehrsvertrag für die Jahre 1996 und 1997 geschlossen, in dem hohe Qualitätsstandards zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit der zu erbringenden S-Bahnleistungen festgeschrieben wurden.
Hervorzuheben ist dabei, daß die S-Bahn Berlin GmbH einen Pünktlichkeitsgrad von 94 % garantiert. Zudem ist die Bildung eines Fahrgastbeirates vereinbart worden, der in Kürze durch die S-Bahn Berlin GmbH und unter Mitwirkung der Senatsverkehrsverwaltung eingerichtet werden wird. Darin sollen verschiedene, am S-Bahnverkehr interessierte Institutionen und Vereine durch die Vermittlung von Erfahrungen, Wünschen und Alltagssorgen die S-Bahn Berlin GmbH bei der Verbesserung ihres Angebotes unterstützen.

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Nahverkehr: Finanzielle Bilanzierung und technisches Scheitern des fahrerlosen M-Bahn-Forschungsvorhabens

Nahverkehr: Finanzielle Bilanzierung und technisches Scheitern des fahrerlosen M-Bahn-Forschungsvorhabens

Ereignis

Das technologische Forschungsziel zur Etablierung einer vollautomatischen, fahrerlosen „M-Bahn“ als kompatibles Ergänzungssystem für das Berliner U-Bahn-Kleinprofilnetz konnte trotz mehrfacher Projektverlängerungen nicht erfolgreich realisiert werden. Die vom Land Berlin anteilig getragenen Gesamtkosten für den baulichen Aufbau, den mehrjährigen Probebetrieb und den anschließenden Rückbau der schienengebundenen Referenzstrecke zwischen Gleisdreieck und Kemperplatz beliefen sich auf insgesamt 38,8 Mio. DM.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/1273, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1273
Ich frage den Senat:
1. Erinnert sich der Senat, daß etwa Mitte der 80er
Jahre überlegt wurde, das Berliner Kleinprofil-
U-Bahnnetz durch eine Magnetbahn zu ersetzen?
Warum wurden diese Überlegungen nicht mehr
weiterverfolgt?
2. Wie teuer war für das Land Berlin die Förderung
der M-Bahn, ihre spätere Einlagerung und Ver-
schrottung?
3. Erinnert sich der Senat, daß die Frankfurter Flug-
hafen AG zunächst beabsichtigte, die M-Bahn für
den Frankfurter Flughafen zu beschaffen, später
jedoch wegen der Untauglichkeit dieses Systems
auf einen konventionellen People-Mover zurück-
griff? Warum entwickelte sich die M-Bahn, trotz
der Referenzstrecke Gleisdreieck – Bernburger
Straße – Kemperplatz, nicht zu einem Export-
schlager?
4. Erinnert sich der Senat, daß etwa Mitte der 80er
Jahre überlegt wurde, auf den S-Bahnstrecken
Schönholz – Heiligensee oder Priesterweg – Lich-
terfelde Süd das Spurbussystem einzuführen?
Warum wurden diese Überlegungen nicht mehr
weiterverfolgt? Hält es der Senat nicht für sinn-
voll, eine Referenzstrecke aufzubauen, die doch
nach Aussagen der Industrie die Exportchancen
erheblich erhöhen würde?
5. Glaubt der Senat, daß ein ähnliches Fiasko wie das
der Berliner M-Bahn auch die Magnetschwebe-
bahn Transrapid erleiden kann? Wenn nein,
warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1273
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja, die Überlegungen des Senats wurden aber nicht
abschließend konkretisiert.
Das ursprüngliche Ziel des Forschungsvorhabens
„M-Bahn“, das heißt die Entwicklung eines vollauto-
matischen fahrerlosen Nahverkehrssystems, das in
bestehende Stadtstrukturen verhältnismäßig leicht
integrierbar und mit dem Berliner U-Bahn-Kleinprofil-
system kompatibel sein sollte, konnte damals trotz
mehrfacher Projektverlängerung leider nicht erreicht
werden.
Zu 2.:
Die vom Land Berlin anteilmäßig getragenen Kosten
der M-Bahn für Aufbau, Probebetrieb und Rückbau
der Anlage beliefen sich auf insgesamt 38,8 Mio. DM.
Die Kosten für die Verwertung der M-Bahnteile (ein-
schl. des Fahrweges) übernahm der Bahnhersteller in
voller Höhe.
Zu 3.:
Ja. Die Frankfurter Flughafen AG hatte sich letz-
tendlich für ein ausgereiftes, konventionelles Ver-
kehrssystem entschlossen, weil ihr das Risiko mit einer
neuen Bahntechnik offensichtlich zu groß war.
Zu 4.:
Ja. Die Einführung des Spurbussystems auf S-Bahn-
strecken widersprach angesichts der notwendigen
Investitionen schon damals langfristigen Planungen,
die S-Bahn auf den genannten Strecken wieder zu
reaktivieren.
Der Senat hat im Rahmen seiner ÖPNV-Planung
nicht die Absicht, zusätzlich zu dem bestehenden Stra-
ßenbahnsystem in Berlin ein Spurbussystem einzufüh-
ren. Für private Investoren bzw. für die Industrie
besteht jedoch die Möglichkeit, eine geeignete Referenzstrecke
zu konzipieren, aufzubauen und anschlie-
ßend zu betreiben.
Zu 5.:
Nein. Der Magnetschwebebahn Transrapid wurde
im Jahr 1991 die „Technische Einsatzreife“ durch das
Bundesbahnzentralamt München bescheinigt. Des
weiteren erfolgt eine praktische Erprobung (u. a. Per-
sonenbeförderung) des Transrapid auf der TRANS-
RAPID-Versuchsanlage Emsland (TVE) seit 1983,
wobei nennenswerte Probleme nicht aufgetreten sind.

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Luftverkehr: Windwirbelschleppenturbulenzen und beschleunigter Abschluss der Startbahnsanierung in Tempelhof

Luftverkehr: Windwirbelschleppenturbulenzen und beschleunigter Abschluss der Startbahnsanierung in Tempelhof

Ereignis

Während der baulichen Sanierungsphase der südlichen Hauptstartbahn des Flughafens Tempelhof kam es am 14. und 16. September 1996 infolge von Windwirbelschleppenturbulenzen fliegender Flugzeuge zu Teilabdeckungen eines Ziegeldaches am Tempelhofer Damm. Da der gesamte Anflugbetrieb bei Ostwind temporär über die nördliche Bahn direkt über die betroffene Wohnbebauung geleitet werden musste, veranlasste die Senatsverwaltung eine Beschleunigung der Bauarbeiten. Die Sanierungsmaßnahmen an der Südbahn konnten hierdurch vorzeitig am 25. September 1996 vollständig abgeschlossen und die Gefahrenbereiche städtebaulich entlastet werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1150, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1150
Ich frage den Senat:
1. Kann der Senat bestätigen, daß es beim Lande anflug auf den Flughafen Tempelhof am 14. Sep tember 1996 und 16. September 1996 zu gefähr lichen Situationen kam?
2. Welche Gründe waren dafür ursächlich, daß teil weise Dächer abgedeckt wurden?
3. Was wurde veranlaßt, um derartige Gefährdungen
beim Landeanflug auf den Flughafen Tempelhof
künftig zu vermeiden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1150
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Am 14. September 1996 und 16. September 1996
wurden bei Landeanflügen auf den Flughafen Tempel hof das Dach eines Wohnhauses am Tempelhofer
Damm teilweise abgedeckt. Die herunterfallenden
Dachziegel fielen zum Teil in den Innenhof und zum
Teil auf den Bürgersteig vor dem Haus. Menschen
wurden zum Glück nicht verletzt.
Zu 2.:
Während der Sanierungsphase der südlichen Start und Landebahn mußte ausschließlich die nördliche
Bahn beflogen werden. Der Anflug zur nördlichen
Start- und Landebahn führt bei Ostwind direkt über
das westlich des Flughafens Tempelhof gelegene Haus
hinweg. Die Häuser am Tempelhofer Damm haben
mit Ziegeln belegte Spitzdächer, während die Häuser
im östlichen Bereich des Flughafens ziegellose Flach dächer besitzen.
Die bedauerlichen Vorfälle beruhen offenbar auf
sogenannten Windwirbelschleppenturbulenzen, das
sind Windwirbel, die an Tragflächenenden von Flug zeugen entstehen können, sowie auf der inzwischen
bestätigten fehlenden Verklammerung der Dachziegel
auf dem beschädigten Haus.
Die DFS Deutsche Flugsicherung konnte auf Nach frage nicht mitteilen, welche Luftfahrzeuge bzw. Luft verkehrsgesellschaften die Schäden verursacht haben.
Im Endanflugbereich zur Südbahn werden keine
Häuser überflogen.
Zu 3.:
Die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG)
hatte auf Veranlassung der Senatsverwaltung für
Bauen, Wohnen und Verkehr die Sanierungsmaßnah men für die südliche (Haupt-) Start- und Landebahn so
beschleunigt, daß diese Arbeiten bereits am 25. Sep tember 1996 abgeschlossen werden konnten und nicht
– wie ursprünglich geplant – erst am 2. Oktober 1996.
Die BFG hatte sowohl die angemessene Verklam merung der Dachziegel durch den Grundstückseigen tümer als auch vorübergehende Sicherungsmaßnah men über den Fußgängerweg veranlaßt.

Hinweis

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