Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstrasse ohne Aufzug?

Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstrasse ohne Aufzug?

Ereignis

Der Berliner Senat nahm im Mai 1997 zur Sanierung und barrierefreien Erschließung des U-Bahnhofs Uhlandstraße Stellung. Die dort vorgenommenen Arbeiten wurden lediglich als Schönheitsreparatur und nicht als Grundsanierung eingestuft, weshalb kein Aufzug eingebaut wurde; eine Grundsanierung war aus finanziellen Gründen zunächst nicht vorgesehen und sollte auch vom Ergebnis einer historischen Bestandsaufnahme des denkmalgeschützten Bahnhofs abhängen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 13/2027.

Kleine Anfrage Nr. 13/2027
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)

über Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstraße
ohne Aufzug?

Ich frage den Senat:

  1. Trifft es zu, daß der bisher gültige Grundsatz, nach dem Sanierungen von U- oder S-Bahnhöfen mit dem Einbau eines Aufzuges verbunden sind, wenn bisher keiner vorhanden war, für den Senat und die BVG keine Gültigkeit mehr hat? Wenn ja, warum?

  2. Trifft es zu, daß – in Abweichung von diesem Grundsatz bei den U-Bahnhöfen Karl-Marx-Straße, Ernst-Reuter-Platz, Potsdamer Platz und Gleisdreieck – beim U-Bahnhof Uhlandstraße ebenfalls eine Sanierung vorgenommen wird ohne den Einbau eines Aufzuges? Wenn ja, warum?

  3. Ist beabsichtigt, bei der Sanierung des U-Bahnhofs Uhlandstraße den einstmals vorhandenen südlichen Zugang zur Fasanenstraße wieder zu reaktivieren bzw. ihn für den Einbau eines Aufzuges zu nutzen? Wenn ja, warum, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. April 1997

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2027

Im Namen des Senats von Berlin

beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Der Senat hat bereits mehrfach erklärt und in der Mitteilung
– zur Kenntnisnahme – über Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt – Drucksachen Nrn. 13/166 und 13/419 – deutlich gemacht, daß bei Grundsanierung, Umbau, Rekonstruktion oder Wiederinbetriebnahme vorhandener U-Bahnhöfe die BVG und nicht der Senat zuständig ist.

Zur Sanierung des U-Bahnhofes Uhlandstraße hat die BVG Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

„Zu 1.:

Nein, es trifft nicht zu. Gemäß den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt Punkt 1.1 werden bei Neubau sowie Grundsanierung, Umbau, Rekonstruktion oder Wiederinbetriebnahme von U-Bahnhöfen Aufzüge eingebaut; nicht aber bei Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen.

Nach der Drucksache 13/1208 über die Umsetzung der v. g. Leitlinien ist die Erstellung von Aufzugsanlagen bei vorhandenen U-Bahnhöfen in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden und kann daher nur in kleinen Schritten erfolgen.

Zu 2.:

Beim U-Bahnhof Uhlandstraße ist nur die Decke gestrichen worden, d. h. es ist eine Schönheitsreparatur erfolgt (siehe zu Punkt 1).

Aus finanziellen Gründen können wir leider zur Zeit keine Grundsanierung des Bahnhofes, insbesondere der Wände hinter Gleis, durchführen. Da der Bahnhof unter Denkmalschutz steht, erfolgt derzeit eine historische Bestandsaufnahme. Erst nach Fertigstellung dieser Aufnahme wird, in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten, die weitere Verfahrensweise mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Ergänzend möchten wir erwähnen, daß die Planungen und die Zustimmungen der Technischen Aufsichtsbehörde für die Grundsanierung bzw. Wiederinbetriebnahme der U-Bahnhöfe Karl-Marx-Straße und Ernst-Reuter-Platz sowie Potsdamer Platz und Gleisdreieck vor der Verabschiedung der o. a. Leitlinien erfolgt waren.

Beim U-Bahnhof Potsdamer Platz kam seinerseits hinzu, daß noch keine Höhenangaben über die Gesamtgestaltung des Platzes vorlagen.

Hinsichtlich der Bahnhöfe Ernst-Reuter-Platz und Karl-Marx-Straße verweisen wir auf die Antwort von SenBWV auf die in der 20. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember 1996 nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 4.

Zu 3.:

Es ist nicht beabsichtigt, den südlichen Eingang zur Fasanenstraße zu reaktivieren bzw. ihn für den Einbau eines Aufzuges zu nutzen. Dies ist auch nicht möglich, da sich in diesem Bereich das Stellwerk Uhlandstraße befindet.“

Berlin, den 13. Mai 1997

In Vertretung
Ulrich A r n d t

Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt

BVG: Abschluss der ersten Baustufe zur bauzeitlichen Grunderneuerung des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz

BVG: Abschluss der ersten Baustufe zur bauzeitlichen Grunderneuerung des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz

Ereignis

Die baulichen Maßnahmen des ersten Realisierungsabschnitts zur umfassenden Grunderneuerung des U-Bahnhofs Ernst-Reuter-Platz wurden durch die BVG erfolgreich abgeschlossen. Die investiven Gesamtkosten für diese erste Baustufe beziffern sich auf rund 4,0 Mio. DM und wurden verursachergerecht über zweckgebundene finanzielle Zuweisungen der Haushaltsjahre 1996 und 1997 abgedeckt. Die nachfolgenden Instandsetzungsarbeiten des zweiten Bauabschnitts werden durch das Schienenunternehmen für das Jahr 1998 projektiert, sofern die haushaltsrechtliche Finanzierung gesichert ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1531, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1531
Ich frage den Senat:
1. Was hat den Senat veranlaßt, die Mündliche Anfrage Nr. 15 des Abgeordneten Cramer am 31. Oktober 1996 (PlPr. 13/17, S. 1212 D und 13/18, S. 1309 A) hinsichtlich der Baustufe 1 in der Vergangenheitsform zu beantworten?
2. Gilt die vom Senat angeführte Summe für die gesamte Baustufe 1 oder sind es nur, wie unter 2. angeführt, die bisher angefallenen Kosten? Wie hoch sind gegebenenfalls die bis zum Ende der Baustufe 1 anfallenden Kosten?
3. Bis wann ist voraussichtlich mit dem Ende der Arbeiten zur Baustufe 1 zu rechnen, und wann soll sich die Baustufe 2 anschließen?
4. Ist die Auftragsvergabe seitens der BVG für die Baustufe 1 mit Fertigstellungsterminen erfolgt oder schlichtweg als zeitlich unbegrenzter Auftrag?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, künftig auf die BVG dahingehend einzuwirken, daß Arbeiten auf Bahnhöfen zügig mit genügend Arbeitskräften durchgeführt werden, um Beeinträchtigungen der PNV-Teilnehmer zu verringern?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1531
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 2. bis 4. sind Aussagen der für die Grunderneuerung des U-Bahnhofes Ernst-Reuter-Platz zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Zu 1.:
Die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 15 vom 31. Oktober 1996 erfolgte in der Vergangenheitsform, da die Baustufe 1 der Grunderneuerung des U-Bahnhofes Ernst-Reuter-Platz zu diesem Zeitpunkt in weiten Teilen bereits durchgeführt war.
Zu 2.:
Die komplette Baustufe 1 kostet ca. 4,0 Mio. DM.
Zu 3.:
Die Arbeiten der Baustufe 1 sind beendet. Der Beginn der Bauarbeiten für die Baustufe 2 ist 1998 vorgesehen, allerdings ist deren Finanzierung zur Zeit noch nicht gesichert.
Zu 4.:
Die Finanzierung der Baustufe 1 erfolgte in zwei Raten 1996 und 1997, wobei Vorleistungen bereits 1995 durchgeführt werden konnten. Für die gesamten Baumaßnahmen wurde ein Ablaufplan unter Beachtung der Randbedingungen (siehe auch Punkt 5) erstellt. Die Gewerke des Bauabschnitts 1 – entsprechend der Rate 1996 – wurden mit Fertigstellungsterminen vergeben. Die Restrate kann – entsprechend Ihrer Finanzierung – erst 1997 erfolgen.
Zu 5.:
Die Länge der Bauzeit hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab. Da sich der U-Bahnhof in Betrieb befindet, sind sowohl die verkehrlichen, als auch die betrieblichen, die technischen und die finanziellen Möglichkeiten der BVG zu beachten. Das Unternehmen selber ist daran interessiert, die Beeinträchtigung der Fahrgäste so gering wie möglich zu halten und die Bauvorhaben schnellstens zu beenden.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

BVG: Technische Kriterien zur Flaechenverfliesung und Vandalismusschutz am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz

BVG: Technische Kriterien zur Flaechenverfliesung und Vandalismusschutz am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz

Ereignis

Die vollständige Erneuerung des Wandbelages am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz wurde durch die BVG durchgeführt, da über ein Viertel der alten Verfliesung ungenügende Haftung aufwies und neue Kabelführungen eingestemmt werden mussten. Um den Wänden im Handbereich einen dauerhaften Schutz gegen mechanische Einwirkungen und Farbschmierereien zu bieten, wurde ein neuer Fliesenbelag auf einem drahtgewebeverstärkten Unterbau installiert, welcher das Lösen einzelner Elemente durch betriebsbedingte Erschütterungen unterbindet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/615, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 670
Ich frage den Senat:
1. Warum wurden am U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz alle Flie sen vollständig heruntergerissen und dieser jetzt vollständig
neu verfliest, obwohl hier, um eine funktions- und sicher heitstechnisch einwandfreie Form der Wände zu erhalten,
höchstens einige wenige abgeplatzte Ecken und Kanten zu
erneuern gewesen wären?
2. Wer bezahlt diese aufwendige und verschwenderische Bau maßnahme in Zeiten, in denen den Bezirken äußerste Spar samkeit, selbst bei aus Sicherheitsgründen notwendigen
Reparaturen, auferlegt ist? Die BVG? Die Senatsverwaltung?
3. Warum ist auch in der Unterführung unter den U-Bahn gleisen die gesamte Verfliesung der Wände abgebrochen
worden?
4. Wo waren im einzelnen vor diesen Baumaßnahmen auf dem
U-Bahnhof lose Fliesen vorhanden, die eventuell tatsächlich
entfernt werden mußten? Welche Fliesen sind zu diesem
Zweck in der bei der BVG üblichen Weise durch Ankreuzen
gekennzeichnet worden?
5. Warum wurde für eine in Aussicht genommene Renovierung
überhaupt das aufwendige Verfahren der Neuverfliesung
gewählt, welches stets die Gefahr mit sich bringt, daß in kur zer Zeit erneut, infolge der Schwingungen, die sich aus dem
Gleisbett auf die Wände übertragen, sich einzelne Fliesen
aus den Wänden lösen (besonders an den Ecken und Kan ten), und nicht eine einfache und billige Verputzung in Auf trag gegeben?
6. Warum wurden die beim Abnehmen der Reklameplatten
entdeckten schönen alten Keramikplatten mit der stadtge schichtlich interessanten Aufschrift „Knie“ nicht als bau denkmalwürdig authentische Ausstellungsgegenstände vor
Ort erhalten? Wo befinden sich die Keramikplatten jetzt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 670
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf betriebliche Ange legenheiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Anstalt des
öffentlichen Rechts – und können in eigener Zuständigkeit des
Senats deshalb nicht beantwortet werden. Adressat der Fragen
können nur die Berliner Verkehrsbetriebe sein.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben zu den Fragen fol gendes mitgeteilt:
„Zu 1.:
Die BVG hatte sich entschieden, im Zuge der Grundinstand setzung den gesamten Fliesenbelag zu erneuern,
− weil schon vor längerer Zeit festgestellt wurde, daß über 25 %
des alten Wandbelages nicht mehr die erforderliche Haftung
hatte,
− weil durch die notwendig gewordene Aufhellung des
U-Bahnhofes Schlitze für eine neue Kabelführung in die vor handene Verfliesung eingestemmt werden sollten,
− weil die alte Wandverfliesung durch laufende Umbauten und
Beseitigung von Schäden zu großen Teilen ausgebessert wer den mußte und
− weil weitere Ausbesserungen wegen der desolaten Fliesen befestigung nicht mehr möglich waren.
Zu 2.:
Die Neuverfliesung wird von der BVG bezahlt.
Zu 3.:
Die Wände der Unterführung zeigten Aussinterungsflächen,
die auf Dichtungsschäden schließen lassen. Infolgedessen waren
Fliesen lose und unansehnlich geworden. Aus diesen Gründen
soll hier eine neue Verfliesung mit besonderem Unterbau zur
Ausführung kommen.
Zu 4.:
Der Anteil der losen Fliesen wurde auch auf diesem U-Bahnhof
durch Ankreuzen, aber schon im Jahre 1987, ermittelt. Im Gegen satz zu der heute darauf folgenden fotografischen Dokumenta tion ist damals nur eine prozentuale Erfassung des losen Wandbe lages ohne Fotos geschehen, so daß die losen Bereiche nicht mehr
nachvollziehbar sind.
Zu 5.:
Unsere Erfahrungen zeigen, daß Wände, die sich im Handbe reich befinden, einem immer aggressiver werdenden Vandalis mus, wie laufenden Farbschmierereien und sogar Zerstörungen,
ausgesetzt sind. Nur bei Bauteilen mit einer annähernd vandalen sicheren Oberfläche, dazu gehören Fliesenbeläge, lassen sich
Farbschmierereien fast rückstandslos beseitigen, und sie bieten
durch ihre harte Oberfläche den größtmöglichen Widerstand
gegen mechanische Angriffe. Putzflächen mit Farbanstrich bieten
das nicht. Die Neuverfliesung der Wände erfolgt nach dem Stand
der Technik auf einem aus Drahtgewebe verstärkten Unterbau,
der ein Lösen der Fliesen auch bei Erschütterungen, wie sie hier
auftreten können, ausschließen soll.
Zu 6.:
Die Keramikplatten wurden hinter Werbetafeln, jedoch in
einem desolaten Zustand, vorgefunden. Da sich der U-Bahnhof
heute Ernst-Reuter-Platz nennt, konnten, um Verwechselungen
zu vermeiden, die beiden historischen Keramikplatten nicht an
der Bahnhofswand verbleiben. Die am besten erhaltene wird im
U-Bahnhof Yorckstraße, im Bereich einer historischen BVG Sammlung, aufbewahrt.“

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“