Fahrdienst: Vertrag verlängert: Der Berlkönig fährt weiter durch Berlin , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vertrag-verlaengert-der-berlkoenig-faehrt-weiter-durch-berlin-li.114246

BVG und #ViaVan einigen sich auf Weiterbetrieb bis 2021. So gewinnen sie Zeit, um die Gespräche mit dem Senat über die Zukunft des Fahrdienstes fortzusetzen.

Der #Berlkönig geht erneut drei Monate in die Verlängerung. Der #Fahrdienst, der in der östlichen Berliner Innenstadt rund um die Uhr unterwegs ist, wird mindestens bis zum 31. Januar 2021 weiterfahren. Am Dienstag haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Firma ViaVan, die ihn seit 2018 betreiben, die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken der Berliner Zeitung auf Anfrage.

„Ein Argument war, dass eine solche Ergänzung des Nahverkehrsangebots gerade in Corona-Zeiten wichtig ist“, so Nelken. Ein gewinnbringendes Geschäft ist der Berlkönig dem Vernehmen nach nicht. ViaVan, US-Gemeinschaftsunternehmen von #Daimler und #Via, komme für das Fahrpersonal und die Software auf. Die landeseigene BVG stellt die Betriebshöfe zur Verfügung und finanziert das Marketing sowie die #Bestellplattform, bei der die Fahrgäste per App den Berlkönig ordern können.

Subventionierte Konkurrenz für das #Taxi
#Ridesharing oder #Ridepooling – das sind die Stichworte, unter denen Experten Fahrdienste wie den Berlkönig kennen. Fahrgäste, die ähnliche Ziele …

Fahrdienst: Deutsche Bahn spart CleverShuttle klein, aus Manager Magazin

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/clevershuttle-deutsche-bahn-verkleinert-fahrdienst-a-1307366.html

Die Deutsche Bahn will ihren #Fahrdienst #CleverShuttle deutlich verkleinern. Der Staatskonzern will den taxiähnlichen Service künftig nur noch in Düsseldorf und Leipzig anbieten. Aus Berlin, Dresden, Kiel und München hingegen wird sich das Unternehmen in Kürze #zurückziehen. Das erfuhr das manager magazin aus Unternehmenskreisen.

Hinter dem Schritt stehen offenbar Sparzwänge. Das Start-up CleverShuttle ist von der Corona-Krise stark betroffen. Allerdings soll es schon vor der Pandemie hohe Verluste eingefahren haben. Die Deutsche Bahn als Mehrheitseigner – sie hält 76 Prozent der Anteile – kämpft ebenfalls mit Fahrgastschwund und …

BVG: Mitarbeitersituation der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie lange dauert der #Einstellungsprozess bei der BVG bei den klassischen Berufen #Fahrdienst,
#Werkstatt, #Verwaltung, Innendienst (ggfs. weitere)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Dauer des Einstellungsprozesses nicht pauschal
beantwortet werden kann. Ziel ist es, den Prozess durchschnittlich und über alle Berufsgruppen innerhalb von 75 Tagen von Auftragsklärung bis Vertragsversand zur
Einstellung erfolgreich umzusetzen. Die tatsächlichen Zeiten variieren stark je nach
Berufsgruppe, Marktsituation und genutzten Bausteinen im Auswahlprozess (Testverfahren, Gesprächsformate, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.).
Der Einstellungsprozess wird regelmäßig evaluiert und es werden Optimierungsprojekte für die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Berufs- und
Zielgruppen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise der Prozess für Fahrerinnen und Fahrer Omnibus 2019 neu aufgestellt. So konnte im vergangenen Jahr auch die Zielvorgabe von 500 Busfahrer/-inneneinstellungen realisiert
und darüber hinaus übertroffen werden.
Die Fahrerrecruitingprozesse zeichnen sich durch eine breite Zielgruppe und hohe
Quantität an Kandidatinnen und Kandidaten pro Jahr aus, die einen standardisierten
und verhältnismäßig kurzen Prozess durchlaufen. Demgegenüber besteht bei Recruitingaktivitäten rund um Expertenstellen (z. B. IT, Ingenieurswesen oder strategischer Einkauf) die Herausforderung in einer gezielten und effizienten Suche und
frühzeitigen Bindung an die BVG.
2. Warum wird der effektive Einstellungsprozess von der #BT nicht auf die BVG übertragen?
– 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2019 bei der BVG über 1900 Stellenbesetzungen/Einstellungen realisiert wurden. Effektive und effiziente Einstellungsprozesse
sind neben der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wichtige Erfolgsfaktoren im
Recruiting.
Um die Effektivität der Recruitingprozesse innerhalb der BVG stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, werden regelmäßig Arbeitsmarkterkenntnisse, aktuelle
Trends und auch Best Practice-Beispiele anderer Unternehmen herangezogen und
nach entsprechender Analyse und Bewertung in die BVG-Prozesse übertragen. Auch
mit der BT findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Recruitingprozessen
statt. Wobei sowohl der Vergleich mit anderen Unternehmen im Allgemeinen als
auch mit der BT im Besonderen zeigt, dass zwar eine Übertragung von einzelnen
Prozessbausteinen oder Instrumenten realisiert werden kann, aber eine grundsätzliche Übertragung von Prozessen und Instrumenten von der BT auf die BVG nicht
möglich ist.
Die Unternehmen unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen. Die BVG weist
z. B. durch ihre Größe und mit ihren circa 240 Berufsgruppen eine andere Vielfalt auf
als die BT. Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch auf die Gestaltung von Recruitingprozessen aus und bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich, die in allen Teilprozessen Berücksichtigung finden müssen (Freigabe- und Abstimmungsprozesse, Gestaltung von Stellenbeschreibungen, Personalsuche/-auswahl und Einstellung).
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Personalvertretungsgesetz (BVG) und Betriebsverfassungsgesetz (BT)).
Auch die Struktur der BVG mit entsprechenden Hierarchieebenen sowie neun
Dienststellen und einer damit verbundenen Komplexität an Entscheidungs- und Freigabeprozessen unterscheidet sich von kleineren Unternehmen, was sich beispielsweise auf die Standardisierungsmöglichkeiten von Prozessen auswirkt. Insofern werden Ideen und Best Practice-Beispiele von anderen Unternehmen regelmäßig geprüft und wenn möglich und sinnvoll auch in die BVG-Prozesse implementiert.
3. Welche #Informationstechnologie wurde in den letzten Jahren bei der Berlin Transport entwickelt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die BT keine eigene Informationstechnologie entwickelte. Unter Nutzung gegenwärtig am Markt angebotener Informationstechnologien in
Form von Hard- und Softwareprodukten für den IT-Betrieb sowie für die Haupt- und
Unterstützungsprozesse in Betrieb und Verwaltung werden Prozesse gestaltet und
digital umgesetzt.
4. In wie weit wurde/wird die erfolgreiche entwickelte Informationstechnologie in die BVG übertragen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass sie mit der BT zur Nutzung von Informationstechnologien im Austausch steht. Darüber hinaus entwickelt und erprobt die BVG eigenständig Informationstechnologien und digitale Arbeitsmittel, die dem Personal die Arbeit
erleichtern und Vorgänge vereinfachen sollen. Seit letztem Jahr sind beispielsweise
die Bahnhofsmanager der BVG mit Tablets ausgestattet, über die sie ihre Eingaben
schnell und effizient erledigen können.
5. Wie viele #Verwaltungsbeschäftigte hat die Berlin Transport, dazu: werden Mitarbeiter in der Verwaltung als Fahrpersonal geführt, obwohl diese in der Verwaltung dauerhaft eingesetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der BT die Querschnittsaufgaben Personal, IT, Einkauf und Organisation, Controlling und Kommunikation dem klassischen Verständnis
von „Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen sind (36 Beschäftigte).
– 3 –
Dem „#Fahrbereich“ sind Bus- und U- Bahnfahrerinnen und -fahrer zuzuordnen.
Des Weiteren gibt es im Verkehrsbereich tätige Beschäftigte (47 Beschäftigte). Hierzu gehören die Aufgabengebiete Dienstplanung, Dienstzuteilung, Meister im Fahrbereich, operative Disposition im Fahrdienst, Verkehrssachbearbeitung und betriebliche
Koordination. Bei einigen dieser Positionen (14 Beschäftigte) ist eine trennscharfe
Abgrenzung „Fahrdienst“ und „Verwaltung“ nicht möglich und sinnvoll.
Berlin, den 29. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Fahrdienst: Senat zweifelt an BVG-Projekt Berlkönig könnte schon Ende April eingestellt werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html

Die #BVG will das Angebot des Fahrdienstes zwar ausweiten. Doch SPD und die Verkehrssenatorin sind skeptisch – die Finanzierung nach der Testphase ist unsicher.

Die BVG fürchtet um den „#Berlkönig“. Nach derzeitigem Stand endet der Betrieb vorzeitig Ende April. Eigentlich war der 2018 gestartete Test auf vier Jahre ausgelegt.

Die BVG betreibt den #Fahrdienst mit der US-Firma #ViaVan, seit September 2018 gab es 1,4 Millionen Fahrten. Nach Informationen des Tagesspiegels durfte die BVG dem Partner ViaVan, der die Kosten des Fahrbetriebs trägt, keine Fortführung der Kooperation („Vergabeabsichtsinformation“) zusagen – weil die rot-rot-grüne Koalition dies nicht wollte.

Deshalb lief der Vertrag bereits Ende Januar aus. Die BVG hat bei ViaVan nur noch eine Verlängerung bis Ende April erreichen können.

Ein Hilferuf an die Verkehrssenatorin
Der BVG-Vorstand hat jetzt einen Hilferuf an Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Berliner Abgeordnete geschickt. „Für uns geht es ums …

Fahrdienst: Ridesharing Fahrdienst will Flotte verfünffachen – Taxibranche ist dagegen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ridesharing-fahrdienst-will-flotte-verfuenffachen—taxibranche-ist-dagegen-31662944?dmcid=nl_20181129_31662944

Sich mit anderen Fahrgästen in einem Auto durch die Stadt fahren lassen, preiswerter als im #Taxi: Das ist #Ridesharing. Es ist eine neue Art der Fortbewegung, die auch in Berlin immer mehr Freunde findet. Darum will der erste Anbieter in der Hauptstadt, die Firma #GHT Mobility, seine #Clever-Shuttle-Flotte verfünffachen. „Wir haben einen Antrag eingereicht“, berichtet Marketingchefin Nora #Erdbeer. Doch Leszek #Nadolski von der Innung des #Taxigewerbes fordert: „Wir empfehlen dringend, die Genehmigung zu versagen.“

Die Idee zu dem neuen Fahrdienst kam den drei Freunden vom Walter-Rathenau-Gymnasium, als einer beim Grillen von seinen jüngsten Erfahrungen im Nahverkehr berichtete. Auf der U 6 fuhren keine Züge, es gab #Schienenersatzverkehr.
#Ridepooling mit mehreren Fahrgästen

Der junge Mann nahm aber lieber ein Taxi, um die Lücke zu überbrücken – und stellte fest, dass er nicht der einzige war. Fast jeder hatte ein Taxi für sich allein, alle fuhren in dieselbe Richtung. Eine Frage kam auf: Ließe sich das nicht wirtschaftlicher und billiger für die Nutzer gestalten?

So gründeten Bruno Ginnuth, Jan Hofmann und Slava Tschurilin einen #Fahrdienst, der nach dem Prinzip Ridesharing oder Ridepooling arbeitet. Wer mitfahren will, gibt in einer #App die Strecke ein. Ein Computer koordiniert die Wünsche und sorgt dafür, dass die Autos jeweils von mehreren Fahrgästen gemeinsam genutzt werden – was Kosten senkt und Straßen entlasten soll. Der Name des Unternehmens, GHT Mobility, entstand aus den Nachnamen der …

Taxi: Taxivereinigung und BVG streiten über Berlkönig Schadet der neue Fahrdienst der Berliner Verkehrsbetriebe den Taxiunternehmern?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215638517/Taxivereinigung-und-BVG-streiten-ueber-Berlkoenig.html

Berlin. Seit gut einem Monat haben die Berliner Verkehrsbetriebe einen eigenen #Fahrdienst, den #Berlkönig. Vans und Limousinen von Mercedes-Benz, die per App angefordert werden, fahren Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – freitags und sonnabends jeweils von 17 bis 5 Uhr. 1,50 Euro kostet der Berlkönig pro gefahrenen Kilometer. Der Mindestpreis liegt allerdings bei 4 Euro.

Menschen für Geld im Auto von A nach B bringen – diese Idee hatten vor der BVG schon #Taxifahrer. Und genau die sehen sich durch den Berlkönig nun in ihrer Existenz bedroht. Das zumindest berichtet der Pressesprecher der Berliner #Taxivereinigung, Richard #Leipold. Er sagt: "Der Berlkönig ist schädlich." In den Außenbezirken, wo Busse und Bahnen nachts nur noch selten fahren, würde es Sinn ergeben, den Berlkönig fahren zu lassen, so Leipold. "Aber in der Innenstadt ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel doch ausgezeichnet."

Bei den niedrigen Preisen, mit denen die BVG ihre Fahrgäste in den Berlkönig locken würde, könnten #Taxiunternehmen nicht mithalten. Leipold spricht von einem "Verdrängungswettbewerb" und rechnet vor: "Wenn die BVG fünf bis acht Prozent der Nachtfahrten von uns abgreift, dann wird es bald fünf bis acht Prozent weniger Taxiunternehmen in Berlin geben. Der Berlkönig wird zu Entlassungen und Betriebsschließungen in unserem Gewerbe führen."

Kritik, die die BVG nicht verstehen kann. Rund 50 Berlkönige fahren derzeit durch Berlin. Und Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, sieht den neuen Fahrdienst nicht als Konkurrenz zu Taxis. Der Berlkönig "zielt insbesondere auf das Bündeln von Fahrtwünschen unterschiedlicher Nutzer", so Falkner. "Das Angebot spricht daher eine gänzlich andere Nutzergruppe an als das klassische #Taxi." Er verweist darauf, dass sich Fahrgäste im Berlkönig das Auto …

S-Bahn: S-Bahn-Ansparfonds – ein weiterer Schattenhaushalt? aus Senat

www.berlin.de

1. Wann hat der Senat beschlossen einen sogenannten „#Ansparfonds“ im SIWANA IV für die
Beschaffung von -Bahn-Zügen einzurichten?
Zu 1.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 eine Vorschlagsliste
beschlossen, in welcher der „Ansparfonds -Bahn-Beschaffung“ mit einem Volumen
in Höhe von 113 Mio. € enthalten ist.
2. Wann und in welcher Form wurde und wird das Parlament an der Entscheidung beteiligt? Inwieweit
greift die Einrichtung eines solchen Ansparfonds einer parlamentarischen Debatte über die Frage vor,
wer in Zukunft -Bahnen kaufen und in Schuss halten soll?
Zu 2.: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 dem Vorschlag des
Senats zur Mittelverwendung der vierten Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) gemäß
§ 4a des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds
(SIWANA ErrichtungsG) zugestimmt. Das Treffen einer Vorsorge in Form eines
Ansparfonds steht einer parlamentarischen Debatte nicht entgegen.
Des Weiteren verweise ich auf den Bericht rote Nummer RN 0516 D vom 27.04.2018.
Auf Seite 9 befindet sich die Erläuterung der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
zum SIWANA-IV-Berichtsauftrag vom April zum Thema Ansparfonds.
3. Wird der „Ansparfonds“ eine eigene rechtliche Selbständigkeit haben? Sollen dazu ggf.
Landesunternehmen oder Tochtergesellschaften von Landesunternehmen gegründet werden? Falls ja,
wann wird das Parlament entsprechend beteiligt?
Zu 3.: Nein, der „Ansparfonds“ wird keine rechtliche Selbständigkeit haben.
2/3
4. Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel in dem Ansparfonds?
Zu 4.: Die Federführung liegt bei der für Verkehr zuständigen #Senatsverwaltung. Über
die Verwendung und den Mittelabfluss des SIWANA wird dem Parlament regelmäßig
berichtet. Siehe auch Antwort zu 2.
5. Inwieweit handelt es sich bei der Einrichtung des Ansparfonds um eine Vorfestlegung bezüglich der
Ausschreibung des Betriebs einzelner Teilstrecken des -Bahnnetzes?
Zu 5.: Die Einrichtung des Ansparfonds bedeutet nicht, dass sich der Senat bereits
jetzt auf ein bestimmtes Modell der Ausschreibung festlegt. Er trifft ausschließlich
Vorsorge, welche eine zeitlich verteilte Finanzierung des Kaufpreises ermöglichen soll.
6. Inwieweit sieht der Senat Probleme, wenn ein Teil des Netzes durch ein Unternehmen betrieben
werden würde, dass Eigentümer der eigenen #Fahrzeugflotte ist, während auf einem anderen Teil
#Fahrzeugbetrieb und #Fahrdienst von getrennten Gesellschaften betrieben werden?
Zu 6.: Der Senat kann keine Probleme darin erkennen, dass der Betreiber eines
Teilnetzes seine Leistungen mit eigenen Fahrzeugen erbingt und der Betreiber eines
anderen Teilnetzes seine Leistungen mit im fremden Eigentum stehenden Fahrzeugen
erbringt. Der Senat kann auch keine Probleme darin erkennen, dass in einem Teilnetz
die Fahrzeuge vom Betreiber gewartet werden und in einem anderen Teilnetz die
Wartung der Fahrzeuge ggf. von einer davon getrennten Gesellschaft erfolgt. Sowohl
Einzelgesellschaften als auch Konsortien, die aus mehreren Gesellschaften bestehen,
können im Ergebnis von Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten, wenn sie die
jeweiligen Anforderungen erfüllen.
7. Hat es seitens des Senats bereits Festlegungen zu den Eigentumsverhältnissen am möglichen
neuen Fahrzeugdienstleister bzw. dem #Fahrzeugpool der S-Bahnen gegeben?
8. Schließt der Senat eine Public-Private Partnership für den neuen Fahrzeugdienstleister aus? Wie
begründet der Senat seine Entscheidung?
9. Was sieht das Konzept des Senats hinsichtlich Fremdkapitalaufnahme durch den neuen
Fahrzeugdienstleister vor?
Zu 7. – 9.: Wie der Senat bereits im Abgeordnetenhaus erläutert hat, ist der
Entscheidungsprozess zu den o. g. Fragen noch nicht abgeschlossen. Es wurden in
der Markterkundung fünf verschiedene Modelle mit Fahrzeugherstellern,
Instandhaltern, Eisenbahn Verkehrsunternehmen (EVU) und Finanzierern erörtert, die
sich vor allem in Bezug auf Fahrzeugeigentum, Art der Finanzierung und
Ausgestaltung des Grades kommunaler Beteiligung unterscheiden.
Die derzeitige Auswertung der Interessentengespräche bildet die Basis, um zeitnah
eine fundierte Entscheidung über die für das Land Berlin und die Fahrgäste
vorteilhafteste Vergabekonzeption treffen zu können.
10. Wie verträgt sich eine mögliche Fremdkapitalaufnahme des Fahrzeugdienstleisters mit der
Schuldenbremse, sollte sich um ein kommunales Unternehmen handeln?
3/3
Zu 10.: Ein Fahrzeugdienstleister erzielt seine Umsätze typischerweise durch die
Vermietung der Fahrzeuge an eine Betreibergesellschaft, in diesem Fall das EVU,
welches die Konzession für den Betrieb des betreffenden S-Bahn-Netzes hält. Der
Fahrzeugdienstleister gälte damit als ein Marktproduzent und würde, sollte er sich im
kommunalen Eigentum befinden, in die Kategorie der sog. sonstigen Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEU) eingeordnet. Sonstige FEU
unterliegen nicht der Schuldenbremse.
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen

BVG: Fluktuation und Krankenstand bei der BVG aus Senat

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1. Wie hoch war der #Krankenstand im #Fahrdienst des Betriebsbereiches „#Tram“ in den Kalenderjahren
2014, 2015 und 2016? Bitte nach Jahren einzeln angeben?
Zu 1.: Der Krankenstand im Fahrdienst des Betriebsbereichs Tram stellt sich in den
genannten Kalenderjahren wie folgt dar:
 2014 – 9,3 Prozent
 2015 – 10,6 Prozent
 2016 – 9,8 Prozent.
2. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind in den Kalenderjahren
2014, 2015 und 2016 aus dem Fahrdienst ausgeschieden wegen a) Altersruhestand, b) gesundheitlicher
Gründe, c) Kündigung durch die BVG, z.B. wegen Vertragsverletzung, o.ä., d) Kündigung
durch den Arbeitnehmer, e) anderer Gründe? Bitte nach Jahren und Sachgrund einzeln
angeben.
Zu 2.:
Externe Abgänge Tram 2014 2015 2016
Kündigung Arbeitgeber 0 1 4
Kündigung Arbeitnehmer/in 2 5 3
altersbedingte Austritte 3 5 13
andere Austrittsgründe 3 7 8
3. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind in den Kalenderjahren 2014,
2015 und 2016 ausgebildet und/oder neu eingestellt worden? Bitte nach Jahren einzeln angeben.
Zu 3.:
– 2 –
Abgeschlossene Ausbildungen zur Straßenbahnfahrerin / zum Straßenbahnfahrer:
 2014 – 22
 2015 – 76
 2016 – 118
Abgeschlossene Ausbildungen zur Fachkraft im Fahrbetrieb (IHK):
 2014 – 7
 2015 – 8
 2016 – 9
4. Wie wird die Fahr- und Schichtdiensttauglichkeit der Beschäftigten im Fahrdienst durch die BVG sichergestellt?
Wie wird sie überwacht?
Zu 4.: Eine Untersuchung durch den Betriebsarzt zur Prüfung der Fahrdiensttauglichkeit
ist nach den geltenden Vorschriften für den Betrieb von Straßenbahnen alle 3
Jahre verpflichtend für das Fahrpersonal.
5. Wird bei länger andauernder Krankheit eine Untersuchung durch den Betriebsarzt angeordnet?
Wenn ja, nach welchem Zeitraum und was genau wird untersucht? Wenn nein, warum nicht?
Zu 5.: Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (Langzeiterkrankungen) erfolgt eine Untersuchung
beim Betriebsarzt zur Feststellung der Betriebsdiensttauglichkeit nach den
geltenden Vorschriften für den Betrieb von Straßenbahnen.
6. Wieviel Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches Tram sind aktuell (Stand 15.03.18) wegen
gesundheitlicher Gründe nicht im Dienst? Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben
Zu 6.: Am 15.03.2018 befand sich die Grippewelle auf dem Höhepunkt. Es waren
114 aktive Fahrerinnen und Fahrer arbeitsunfähig gemeldet, davon haben sich 13
aktive Fahrpersonale am 15.03.2018 neu arbeitsunfähig gemeldet. Das entspricht einem
prozentualen Anteil von rund 13 Prozent aller aktiven Fahrpersonale.
7. Wie beurteilt die BVG die Gesamtsituation?
Zu 7.: Die Anforderungen an die Fahrpersonale durch die allgemeine verkehrliche
Entwicklung in einer wachsenden Stadt wie Berlin bleiben hoch. Die Herausforderung
besteht in der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung von Fahr- und
Dienstplänen an die Leistungsanforderungen des Landes Berlin und die individuellen
Bedürfnisse der Fahrerinnen und Fahrer in unterschiedlichen Lebenssituationen.
8. Was plant die BVG konkret, um die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Fahrdienst des Betriebsbereiches
Tram zu verbessern? Falls konkrete Pläne existieren, wann werden sie umgesetzt?
Zu 8.: In den letzten Jahren sind die Arbeitsbedingungen für die Fahrpersonale durch
die modernen Fahrerarbeitsplätze in der neuen Fahrzeuggeneration Flexity nachhaltig
verbessert worden. Im letzten Jahr sind bereits auf verschiedenen Linien Fahrund
Dienstpläne mit dem Ziel der Entlastung der Fahrpersonale angepasst worden.
Zukünftig ist eine Verbesserung der Sozialinfrastruktur für Fahrpersonale geplant.
9. Wie beurteilt der Senat die Gesamtsituation? Was unternimmt der Senat konkret, um eine Verbesserung
der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherstellung des fahrplanmäßigen Regelbetriebes
zu erreichen?
Zu 9.: Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit die Sicherstellung des
– 3 –
fahrplanmäßigen Regelbetriebes insbesondere aufgrund der verkehrlichen Entwicklungen
in der Wachsenden Stadt ist ein unmittelbares Anliegen auch des Senats. Die
Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Fahrpersonals obliegt
in der operativen Umsetzung der BVG, die bereits konkrete Maßnahmen ergriffen
hat – siehe die Antworten zu Frage 8.
Berlin, den 11. April 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Fahrdienst + Taxi: Ungewisse Zukunft „Berlkönig“ soll mit Diesel fahren – und stößt auf Bedenken – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ungewisse-zukunft–berlkoenig–soll-mit-diesel-fahren—und-stoesst-auf-bedenken-29803970

Es soll ein Mittelding zwischen #Taxi und #Bus sein. Vans und Limousinen von Mercedes befördern Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – ohne Fahrplan und feste Linienführungen, nach Bedarf. Doch ob und wann der digitale Rufbus ins Rollen kommt, steht in den Sternen. Bisher haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) keine Genehmigung. Nach Informationen der Berliner Zeitung gibt es in der Verwaltung Bedenken. Auch Detlev Freutel vom #Taxiverband Berlin Brandenburg zeigt sich skeptisch. „Eine dreistellige Zahl von Autos soll die Straßen verstopfen“, sagt er. „Und die meisten sollen mit Diesel fahren“– das passe einfach nicht in die Zeit.

Städte prüfen Fahrverbote, Experten kritisieren Schummeleien bei Abgaswerten, Autohäuser beklagen Absatzprobleme: Der Dieselantrieb hat ein Imageproblem. Trotzdem sollen die geplanten #Sammeltaxis zumindest zunächst größtenteils mit Dieselkraftstoff fahren.
Schlecht für die Luftqualität

„Wir reden von modernen Euro-6-Dieseln“, sagt BVG-Sprecher Markus Falkner. Vorgesehen sind Vitos und die V-Klasse. „Wir planen aber immer mit mindestens 25 Prozent Elektrofahrzeugen.“ Anfangs helfen B-Klassen vom Typ B250e aus. Später im Jahr wird der ebenfalls vollelektrische eVito Tourer auf den Markt kommen. Sein Anteil an der Flotte, die anfangs aus 50 und schließlich aus bis zu 300 Wagen besteht, soll nach und nach steigen. Auch mit Dieselautos sei der #Fahrdienst sinnvoll: „Die Bündelung von Verkehren trägt zu einer Abnahme des Autoverkehrs und zu einer Verbesserung der Luftqualität bei.“

Dass zu einem großen Teil zunächst dieselangetriebene Fahrzeuge eingesetzt werden sollen, kann ich natürlich …

Fahrdienst: Clever Shuttle Fahrdienst will seine Berliner Flotte verdreifachen – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/clever-shuttle-fahrdienst-will-seine-berliner-flotte-verdreifachen-28023770

Berlin –
Bruno Ginnuth kann seinen Ärger nicht verbergen. „Uns wird es sehr schwer gemacht“, sagt der Mitgründer und Geschäftsführer von #Clever #Shuttle aus Berlin. „Es ist absurd, was wir für einen Aufwand treiben müssen, um ein innovatives Konzept auf die Straße zu bringen.“ Das junge Unternehmen will die Zahl der #Elektroautos, mit denen es Fahrgäste in Berlin befördert, von zehn auf 30 verdreifachen. Doch die Genehmigung lässt auf sich warten.
„Günstig, grün, gemeinsam“: Mit diesem Slogan bemüht sich der #Fahrdienst seit dem vergangenen September auch in Berlin um Kunden. Ride Sharing heißt das Konzept, das an Sammeltaxis erinnert. Es bedeutet: Die Fahrgäste müssen damit rechnen, dass sie sich mit anderen ein Fahrzeug teilen müssen. Dafür liegen die Tarife laut Werbung deutlich unter den Taxifahrpreisen – die Rede ist von 40 bis 50 Prozent.
Innerhalb des S-Bahn-Rings ist jeder Startpunkt und jedes Ziel möglich, gefahren wird bis zu 20 Stunden am Tag. Bestellt wird per App. Ein Computer stellt die Touren zusammen, die von professionellen Chauffeuren mit Fahrzeugen vom Typ Nissan Leaf abgefahren werden. Ökostrom treibt die Wagen an.
Taxibranche äußert sich kritisch
„Wir wachsen von Monat zu Monat“, so Ginnuth. Mit den grünweißen Autos von Clever Shuttle, die durch Berlin, Leipzig und München kurven, wurden bereits 115 000 Fahrten absolviert. Dadurch blieben der Umwelt 80 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid erspart, hieß es. Weil die Nachfrage steigt, sind Clever-Shuttle-Fahrgäste öfter gemeinsam unterwegs. Mittlerweile beträgt der Anteil rund 30 Prozent.
„Wir verzeichnen immer weniger freie Plätze“, freute sich der 33-Jährige. Die meisten Kunden finden Gruppenfahrten nicht nervig, sondern gut. „Bei uns geht es weniger anonym zu als sonst im Nahverkehr. Wir hören von vielen guten Gesprächen während der Fahrt.“ Allerdings kommt es nun vor, dass Fahrgäste länger als ihnen lieb ist warten müssen – weil es nicht genug Autos gibt. Darum will das Unternehmen, das mittlerweile rund 120 Arbeitsplätze hat, expandieren. Doch das lässt sich langwieriger an als erwartet.
Vor mehr als fünf Wochen hat die GHT Mobility den Antrag beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eingereicht. Er hat rund 120 Seiten – schließlich betrifft er eine komplizierte Materie, das Personenbeförderungsgesetz. Die Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten, die das Unternehmen in Berlin bereits besitzt und die bis August 2018 gilt, soll erweitert werden. Die Zahl der Elektroautos soll auf 30 steigen. Das Betriebsgebiet soll ebenfalls verdreifacht werden. Es soll vor allem im Südwesten wachsen, etwa in Mariendorf, Tempelhof, Grunewald und Westend.
Mit jeder Clever-Shuttle-Fahrt können bis zu sechs Privatautofahrten ersetzt werden. Damit trage Clever Shuttle dazu bei, dass Stadtbewohner keinen …