http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/baustelle-zwischen-kreuzberg-und-neukoelln-u-bahnhof-schoenleinstrasse-muss-saniert-werden,10809298,30129784.html Viele Monate war der Neuköllner Südabschnitt der #U8 wegen #Bauarbeiten gesperrt. Nun könnte es auch in Kreuzberg eine #Großbaustelle geben – mit Auswirkungen auf den #U-Bahn- und #Straßenverkehr. Auf der U-Bahn-Linie U 8 in Kreuzberg könnte noch in diesem Jahr wieder eine Großbaustelle entstehen. „Der U-Bahnhof #Schönleinstraße macht uns Sorgen“, sagte Uwe #Kutscher, der bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) die Bauabteilung der U-Bahn leitet. In dem Bauwerk unter dem Kottbusser Damm in Kreuzberg, das 1927 in Betrieb genommen wurde, sei der Beton untersucht worden. „Die Ergebnisse lassen uns nicht jubeln“, so Kutscher. So, wie es derzeit aussehe, sei eine Sanierung erforderlich. In welchem Maße sich die Bauarbeiten auf den U-Bahn- und den Straßenverkehr auswirken, sei …
Schlagwort: BVG
Bahnhöfe + U-Bahn: Sanierung bei der BVG in Berlin Diese elf U-Bahnhöfe will die BVG verschönern, aus Berliner Zeitung
http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/sanierung-bei-der-bvg-in-berlin-diese-elf-u-bahnhoefe-will-die-bvg-verschoenern,10809298,30108370.html Asbestplatten kommen weg, auch Kunststoffteile, die bei einem Feuer gefährliche Gase bilden würden, landen auf dem Müll. Die #BVG nimmt auf elf #U-Bahnhöfen große #Sanierungsprojekte in Angriff – so viele wie seit Langem nicht. Jetzt wird aufgeräumt. Egal, ob es sich um Pressspan- und Zementfaserplatten, Blechverkleidungen oder alte Fliesen handelt, die nur noch aus Gewohnheit hängen: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) entrümpeln mehrere #U-Bahnstationen. Andere werden der steigenden Nachfrage und neuen #Sicherheitsregeln angepasst. Selten hat die BVG so viele #Bahnhofsprojekte in einem Jahr in Angriff genommen. Am Donnerstag stellte Bauchef Uwe Kutscher elf Bauvorhaben vor (Power-Point-Präsentation), von denen die meisten 2015 starten sollen. Insgesamt gibt es 173 U-Bahnhöfe. Als der Bauingenieur vor kurzem sein Programm für dieses Jahr aufschrieb, war er überrascht, wie viele Projekte da auf dem Papier standen. „Insgesamt geht es um 70 Millionen Euro, die wir größtenteils aus Eigenmitteln bestreiten“, sagte er. Warum werden jetzt so viele Sanierungen begonnen? Uwe Kutscher: „In den vergangenen Jahren sind einige Projekte zäh …
Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (I), aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele interne und wie viele externe #Fahrscheinkontrolleur*innen standen in den Jahren seit 2010 im Dienst der #BVG A.ö.R. oder der #S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr, interne/externe Fahrscheinkon-trolleur*innen und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.)? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durchschnittlich standen der BVG in: 2010bis zu 70 externe und bis zu 10 BVG #Fahrausweisprüfer, 2011bis zu 80 externe und bis zu 10 BVG Fahraus-weisprüfer, 2012bis zu 80 externe und bis zu 17 BVG Fahraus-weisprüfer, 2013bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer, 2014bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer täglich zur Verfügung. Weiterhin werden anlassbezogene Fahrausweiskon-trollen durch BVG-Sicherheitsmitarbeiter sowie durch externen Sicherheitsmitarbeiter des Dienstleisters durch-geführt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „In 2010 waren bei der S-Bahn täglich bis zu 62 #Kontrolleure im Einsatz und ab 2011 bis zu 70 Kontrolleure. In den darauffolgenden Jahren ist die Anzahl der täglich eingesetzten Kontrolleure auf täglich 72 bis 80 schrittwei-se angehoben worden.“ Frage 2: Welche Kosten sind der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 durch den Einsatz interner Fahrscheinkontrolleur*innen und durch die Beauftragung externer Unternehmen für die Durch-führung von Fahrscheinkontrollen entstanden? (Bitte nach Jahr, Verkehrsunternehmen sowie internen und externen Kontrolleur*innen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beantwortung der Frage 2 ist der BVG in der vorgegebenen Frist nicht möglich. Für die Beantwortung wären noch interne detaillierte Abstimmungen notwen-dig.“ Frage 3: Wie hoch sind die Einnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn-Berlin in den Jahren seit 2010 durch die Erhebung „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG übermittelt hierzu das ´Beigebrachte erhöh-te Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Ab-schreibung auf Forderungen): • 2010 4.628,8 Tsd. EUR • 2011 1.633,9 Tsd. EUR • 2012 2.712,1 Tsd. EUR • 2013 5.250,7 Tsd. EUR • 2014 6.829,4 Tsd. EUR“ Frage 4: Wie hoch sind die Netto-Erträge nach Abzug aller Kosten, die bei der Erhebung der „erhöhten Beförde-rungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat hierzu nach Abzug aller relevanten Kosten folgende Jahresergebnisse ermittelt (Angaben in EUR): 2010 2011 2012 2013 2014 1.513.84 -1.730.614 425.397 1.870.824 1.971.793 Die S-Bahn Berlin hat zu den Fragen 2, 3 und 4 über-mittelt: „Die durch das erhöhte Beförderungsentgelt generier-ten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsaus-fällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschlei-chung.“ Frage 5: Wann werden BVG A.ö.R. und S-Bahn Ber-lin GmbH das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöhen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG wird die Erhöhung umsetzen, sobald die erforderliche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die Anpas-sung des § 9 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB). Zum Zeitpunkt des Ab-schlusses des Verfahrens der Verordnungsänderung kann die BVG keine Aussage treffen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Höhe des EBE [Anmerkung – EBE: Erhöhtes Beförderungsentgelt] ist in § 9 der Beförderungsbedin-gungen des ´Gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunter-nehmen (VBB-Tarif)´ geregelt. Grundlage dafür ist die ´Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedin-gungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen´ (VO-ABB) sowie die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Sobald diese Ver-ordnungen seitens des Verordnungsgebers, des Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), angepasst wurden, kann auch eine Änderung im VBB-Tarif erfolgen. Wann dies der Fall sein wird, wissen wir nicht.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2015)
Tarife + BVG + S-Bahn: Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen im öffentlichen Nahverkehr (II), aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die SBahn Berlin um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme der BVG wurde von ihr in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Die S-Bahn Berlin hat in der für die Bearbeitung vorgegebenen Frist nicht geantwortet. Frage 1: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 jeweils zum Jahresende der Betrag der #offenen #Forderungen (in Euro) der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gegenüber #säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter #Beförderungsentgelte“? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die im Jahresabschluss der BVG ausgewiesenen offenen Forderungen an erhöhtem Beförderungsentgelt betrugen in den Jahren 2010 3.818.619 Mio. EUR 2011 2.459.070 Mio. EUR 2012 2.175.792 Mio. EUR 2013 4.069.012 Mio. EUR 2014 7.570.484 Mio. EUR. In den Beträgen sind jahresübergreifende Forderungen enthalten.“ Frage 2: Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 der Betrag der Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, auf die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH verzichtet haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 3: Aus welchen Gründen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH jeweils auf Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ verzichtet? Antwort zu 2 und 3: Die BVG hat zu 2 und 3 übermittelt: „Ein Verzicht auf Forderungen erfolgt bei der BVG nicht. Bei Forderungen, die gemäß der VBB-Tarif- und VBB-Beförderungsbedingungen die Voraussetzungen zur Ermäßigung des ´Erhöhten Beförderungsentgelts´ erfüllen, erfolgt eine Ermäßigung von 40 auf 7 EUR, der Anteil an den Gesamtforderungen liegt bei ca. 18%. Weiterhin werden Forderungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen aus Kulanz oder wegen Uneinbringbarkeit ausgebucht.“ Frage 4: Mit welchen Inkassounternehmen haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zusammengearbeitet? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG steht mit der ´arvato Infoscore Forderungsmanagement GmbH´ Rheinstraße 99 in 76532 Baden-Baden im Vertrag.“ Frage 5: Wie viele Vorgänge mit offenen Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ haben BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat im Rahmen des Inhalts der vertraglichen Vereinbarungen für die Jahre 2010 312.871 2011 171.480 2012 141.490 2013 213.637 2014 307.900 Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt an das oben erwähnte Inkassounternehmen übergeben.“ Frage 6: Wie hoch war die Summe der offenen Forderungen (in Euro) gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Inkassounternehmen übergeben haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Summe ergibt sich in der Regel aus der lt. VBB-Tarif und VBBBeförderungsbedingungen je Einzelfall geschuldeten Forderung.“ Frage 7: Wie hoch waren die Einnahmen, die Inkassounternehmen in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen offener Forderungen gegenüber säumigen Kund*innen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Anteilig am Gesamtübergabevolumen wurden durch das Inkassounternehmen folgende Realisierungsquoten erreicht: 2010 47% 2011 53% 2012 58% 2013 56% 2014 50%“ Frage 8: Wie viele gerichtliche Mahnverfahren haben BVG und S-Bahn in den Jahren seit 2010 gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund erhöhter Beförderungsentgelte eingeleitet? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Frage 9: Wie hoch waren die Gerichts- und Prozesskosten, die in den Jahren seit 2010 durch das Einziehen von offenen Forderungen der BVG A.ö.R. und der SBahn Berlin GmbH gegenüber säumigen Kund*innen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln). Die BVG hat zu 8 und 9 übermittelt: „Die BVG leitet selber keine gerichtlichen Mahnverfahren ein, diese sind Inhalt der vertraglichen Vereinbarung.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)
BVG + S-Bahn + Tarife: Wie viel kosten Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen?, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrscheinautomaten der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH gibt es aktuell in Berlin? (Bitte nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat derzeit 687 stationäre und 422 mobile #Fahrausweisautomaten (in Straßenbahnen) im Einsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin sind derzeit 478 stationäre Fahrscheinautomaten im Einsatz.“ Frage 2: Welche Kosten entstanden den Verkehrsunternehmen seit 2010 durch #Anschaffung sowie #Wartung und Betrieb von Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren 2010 bis 2014 ergeben sich durchschnittliche Kosten für Anschaffung und Wartung von Fahrscheinautomaten (inkl. Abschreibungen) in Höhe von ca. 5,2 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin entstanden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 5,0 Mio. EUR an Wartungsund Betriebskosten im Bereich Automaten. Die Anschaffungskosten für die letzte Automatengeneration betrugen bei der S-Bahn Berlin über 10 Mio. EUR.“ Frage 3: Wie viele Beschwerden haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten erhalten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren vor 2012 erfolgte durch die BVG keine Differenzierung nach Beschwerden wegen defekter Fahrscheinautomaten. Für die Jahre ab 2012 ergeben sich folgende Werte: 2012: 68 2013: 89 2014: 63“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin erhielt in den vergangenen Jahren folgende Anzahl an Beschwerden: 2013: ca. 2.500 Stück 2014: ca. 4.400 Stück“ Frage 4: In wie vielen Fällen haben die Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 wegen defekter Fahrscheinautomaten oder Fahrkarten-Fehldrucke Erstattungsleistungen erbracht und welche Kosten sind dadurch entstanden? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG ist in den genannten Jahren folgende Anzahl von Störungen aufgetreten. Mit angegeben ist auch die Summe der Erstattungszahlungen aufgrund der Störungen, welche jedoch nicht mit den entstandenen Kosten gleichzusetzen ist. Eine Ermittlung der Kosten für die Erstattung von fehlerhaft gedruckten Fahrausweisen ist leider nicht möglich. BVG: 2010: 5.240 Fälle mit rd. 90 Tsd. EUR 2011: 4.993 Fälle mit rd. 100 Tsd. EUR 2012: 4.484 Fälle mit rd. 91 Tsd. EUR 2013: 5.338 Fälle mit rd. 112 Tsd. EUR 2014: 6.648 Fälle mit rd. 137 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat im Jahr 2014 ca. 55 TEUR bei 5.033 Vorgängen aufgrund von Automatenreklamationen erstattet. Weiter zurückliegende Statistiken können wir aufgrund der systemseitigen Schwärzung abgeschlossener Vorgänge gemäß BDSG leider nicht darstellen.“ Frage 5: Wie viele Fahrscheinautomaten mussten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-Euro- Scheine, und wie viele wegen Problemen bei der Annahme der neuen 10-Euro-Scheine umgerüstet oder ausgetauscht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- und der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche Kosten sind durch diese Umrüstungen entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Bis wann werden die Umrüstungen abgeschlossen sein? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5- sowie der neuen 10-Euro- Scheine.) Welche weiteren Kosten werden durch Umrüstungen oder Austausch von Fahrscheinautomaten wegen Problemen bei der Annahme der neuen 5-, 10- oder auch der neuen 20-Euro-Scheine entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Umrüstungen auf die Annahme der neuen 5-, 10- sowie 20-Euro-Scheine.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Wegen der neuen Euro-Banknoten ist nicht der Austausch ganzer Automaten, sondern lediglich der Banknotenakzeptoren notwendig. Diese wurden im Zuge der Einführung der neuen 5- und 10-Euro Banknoten getauscht. Künftig folgende bzw. neue Banknoten (bspw. 20-Euro) verursachen keine weiteren Kosten an BVGFahrscheinautomaten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Sowohl bei der Umstellung der 5- als auch 10 EURNote kam es bei der S-Bahn Berlin zu keinerlei Umrüstungsproblemen. Die für die Umrüstung erforderlichen Mittel wurden aus dem jährlichen Budget der Wartungskosten beglichen. Darüber hinausgehende Kosten entstanden nicht. Die Umstellung der 5- und 10-EUR-Scheine ist bereits seit einiger Zeit abgeschlossen. Die nächste Umstellung wird mit dem 20-EUR-Schein im November 2015 erfolgen. Über das normale Budget hinausgehende Kosten sind nicht zu erwarten.“ Frage 6: Welche Kosten entstanden in den Jahren seit 2010 durch Anschläge und Vandalismus an Fahrscheinautomaten? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „BVG: 2010: rd. 84 Tsd. EUR 2011: rd. 252 Tsd. EUR 2012: rd. 180 Tsd. EUR 2013: rd. 146 Tsd. EUR 2014: rd. 186 Tsd. EUR“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Folgende Kosten entstanden der S-Bahn Berlin in den vergangenen Jahren infolge von Vandalismus an Fahrscheinautomaten: 2013: 150 TEUR 2014: 350 TEUR“ Frage 7: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abo-Karten sowie der VBB-fahrCards? (Bitte nach Jahr, Fahrscheinart und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die Herstellung von Fahrscheinen, Zeit- und Abokarten sowie VBB-fahrCards entstanden der BVG Kosten in Höhe von durchschnittlich 762 Tsd. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin entstanden in den zurückliegenden Jahren durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 800 TEUR bezüglich der Beschaffung von Fahrausweismaterial.“ Frage 8: Welche Kosten entstanden und entstehen durch die Umrüstung von Zeit- und Abo-Karten auf die VBB-fahrCard sowie durch die Anschaffung, Wartung und den Betrieb entsprechender Lesegeräte in Bussen und für mobile Fahrscheinkontrollen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Budget für die erste Stufe des Projekts EFM beträgt 7,139 Mio. EUR, davon wurden 1,255 Mio. EUR durch den Bund gefördert. Für Wartung und Betrieb fielen bisher Kosten in Höhe von 500 Tsd. EUR p. a. an. Dem gegenüber stehen reduzierte Prozesskosten und erhöhte Einnahmen in Höhe von insgesamt ca. 1,0 Mio. EUR p. a.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die erforderlichen Mittel für die technische Anpassung der Kontrollgeräte, Verkaufssysteme bzw. Hintergrundsysteme werden größtenteils durch Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Für genauere Informationen zur Größenordnung verweisen wir auf die Projektleitung im VBB.“ Frage 9: Aus welchen Mitteln werden diese Umrüstungskoten finanziert? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Umrüstungskosten werden zu 75 % aus BVGMitteln (verkehrsvertragsfinanziert) und zu 25 % aus Bundesmitteln–Projektförderung finanziert.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Förderung erfolgt teilweise aus Bundesmitteln für das Projekt INNOS Start. Die VU [Anmerkung – VU: Verkehrsunternehmen] müssen teilweise jedoch auch auf eigene Investitionsmittel zurückgreifen, so z.B. für Kosten der Chipkartenbeschaffung. Für genauere Auskünfte zur externen Finanzierung verweisen wir auf die Projektleitung des VBB.“ Frage 10: An wie vielen extern betriebenen Vertriebsstellen in und außerhalb von Bahnhöfen werden zu welchen Konditionen Fahrscheine verkauft? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat mit Stand vom 02.02.2015 insgesamt 45 private Verkaufsstellen in der U-Bahn und 230 private Verkaufsstellen im Straßenland. Diese privaten Kooperationspartner erhalten für ihre Tätigkeit eine Staffel- Provision auf den Bruttoumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin hat aktuell 27 private Agenturen (davon 24 Service Stores) auf Bahnhöfen und 26 Kioske im näheren Bahnhofsumfeld vertraglich gebunden. Die Konditionen werden einzeln verhandelt und sind demzufolge vertraulich. Es besteht aber eine Staffelung je nach Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung. Durch den größeren Dienstleistungsumfang der Service Stores (Ausstellung von Kundenkarten, Abo- Antragsberatung) bekommen diese eine etwas höhere Provision als bspw. Kioske im Straßenland.“ Frage 11: Welcher Anteil der Fahrgeldeinnahmen wird durch externe Vertriebsstellen erzielt? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der Umsatzanteil der privaten Verkaufsstellen liegt bei rund 18 % am Gesamtumsatz.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Bei der S-Bahn Berlin werden unter 5 % des Gesamtumsatzes durch externe Vertriebspartner/Agenturen erbracht.“ Frage 12: Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden den Verkehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 durch den Vertrieb von Fahrscheinen insgesamt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Frage 13: Wie hoch war in den Jahren seit 2010 der prozentuale und absolute Anteil der Kosten für Herstellung und Vertrieb von Fahrscheinen an den erzielten Fahrgeldeinnahmen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Die BVG hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann die BVG nicht beantworten.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Keine Angaben“ Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)
BVG: Neues BVG-Kundenzentrum in Alt-Tegel – 60.000. Nutzer des Abo 65plus begrüßt, aus BVG
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1420 Die #BVG hat am heutigen Mittwoch ein neues #Kundenzentrum in #Alt-Tegel eröffnet. An der Berliner Straße 1a, unmittelbar gegenüber der beliebten Fußgängerzone #Gorkistraße, finden BVG-Kunden auf knapp 80 Quadratmetern ab sofort das volle Service-Angebot rund um den Berliner Nahverkehr. An drei Arbeitsplätzen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wochentags von 6.30 bis 20.30 Uhr, sonnabends und sonntags von 10 bis 17.30 Uhr für alle Fragen rund um die BVG zur Verfügung. Das neue Kundenzentrum bietet: · das komplette VBB-Fahrausweissortiment (Berlin und Umland) nebst kompetenter Beratung · Beratung, Antragstellung und Informationen rund um das Abo · Ausstellung und Verlängerung von Kundenkarten · Fahr- und Ausflugtipps · Mobilitätsberatung · Verkauf von Veranstaltungstickets · Souvenirs · Registrierung zur Nutzung von Carsharing bei unseren Partnern Citroen, DriveNow und Greenwheels (zu Sonderkonditionen für unsere Abonnenten) Zusammen mit Reinickendorfs Bezirksbürgermeister Frank Balzer eröffnete die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta heute Mittag die neuen Räumlichkeiten. Damit bietet die BVG ihren Fahrgästen nun an acht Standorten, über die ganze Stadt verteilt, die gesamte Palette vom Einzelfahrschein bis zum Geschenk für Bus- und Bahnfans. Von dem neuen Standort im Nordwesten verspricht sich die BVG ein weiteres Wachstum von Stammkunden in den Bezirken Reinickendorf, Mitte und Pankow. Ein echtes Erfolgsprodukt ist dabei das Abo 65plus, das ab 581,80 Euro im Jahr freie Fahrt im gesamten Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB) bietet. Zur Eröffnung des Kundenzentrums in Alt-Tegel konnte BVG-Chefin Nikutta mit Helmut Walbrecht aus Reinickendorf den 60.000. Nutzer dieses Angebots bei der BVG begrüßen.
BVG + S-Bahn: Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn (Aug ´14 – Jan ´15), aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Minuten (kumuliert) #verspäteten sich die eingesetzten #Züge der #BVG im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.01.2015? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 1.: Eine linienscharfe Erfassung der Verspätungsminuten ist gemäß Verkehrsvertrag nicht vorgesehen. Im Rahmen der Berichterstattung an den Aufgabenträger wird die #Pünktlichkeit der einzelnen Verkehrsträger übermittelt. Als unpünktliche Abfahrten werden hierbei Verfrühungen von mehr als 90 Sekunden und Verspätungen von mehr als 210 Sekunden in Bezug auf die geplante Abfahrtszeit erfasst. Für die Pünktlichkeit bei der #U-Bahn und bei der #Straßenbahn ergaben sich gemäß Bericht der BVG AöR für den Zeitraum August bis Dezember 2014 folgende Anteile an pünktlichen Abfahrten pro Monat und Linie (Angaben in Prozent): Pünktlichkeit U-Bahn und Straßenbahn August 2014 bis Dezember 2014 (Angaben in Prozent) Monat Linie 8/ 2014 9/ 2014 10/ 2014 11/ 2014 12/ 2014 U1 97,4 97,7 96,5 95,4 96,3 U2 96,7 96,2 94,7 95,2 96,6 U3 98,8 98,7 96,3 96,2 97,1 U4 99,7 99,8 99,7 99,4 99,4 U5 98,7 98,6 98,5 98,4 98,7 U6 98,2 98,5 98,1 94,7 95,9 U7 96,8 96,6 96,7 94,4 93,3 U8 98,1 97,8 96,6 95,2 97,8 U9 98,0 95,8 97,0 94,0 95,6 U55 99,9 99,9 99,8 99,7 99,5 ΣU-Bahn 97,7 97,3 96,8 95,3 96,1 M1 91,1 90,8 91,0 88,8 89,8 M2 97,1 97,1 97,0 94,3 95,4 M4 91,3 92,6 90,8 91,7 91,3 M5 88,6 89,4 85,4 86,2 89,7 M6 86,8 84,1 83,4 84,1 86,7 M8 88,0 87,2 88,5 87,5 91,1 M10 94,9 93,1 92,6 91,4 93,1 M13 88,7 85,7 84,4 87,6 83,7 M17 87,6 91,3 87,4 88,7 87,4 12 88,5 87,9 89,1 85,1 88,3 16 94,0 94,1 95,1 94,0 93,8 18 98,1 97,6 97,7 97,0 95,6 21 92,7 90,6 83,9 73,2 74,0 27 86,5 90,5 85,8 86,4 85,7 37 87,9 91,8 91,8 91,8 86,8 50 89,3 87,0 85,9 85,5 87,4 60 93,8 93,4 92,1 92,5 91,1 61 94,1 92,2 92,1 90,7 91,2 62 95,4 94,4 93,4 92,5 91,4 63 90,3 90,0 88,4 86,1 85,8 67 91,1 85,8 92,4 92,4 90,0 68 93,8 94,9 94,7 93,6 93,6 ΣTram 90,7 90,4 89,2 88,6 89,1 Die Werte für Januar 2015 lagen zum Zeitpunkt der Antworterstellung noch nicht vor. Frage 2: Um wie viele Minuten (kumuliert) verspäteten sich die eingesetzten Züge der #S-Bahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 2.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB) übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden #Verspätungsminuten: Monat Verspätungsminuten* August 2014 19.668 September 2014 34.084 Oktober 2014 27.892 November 2014 27.749 Dezember 2014 27.697 Januar 2015 21.527 Summe 158.617 * Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Verspätungsminuten auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Frage 3: Zu wie vielen Zugausfällen kam es bei der SBahn Berlin im besagten Zeitraum? (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 3.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise für die Monate August 2014 bis Januar 2015 kam es insgesamt zu folgenden störungsbedingten Ausfällen: Monat Ausfälle** August 2014 2.349 September 2014 4.469 Oktober 2014 10.600 November 2014 8.797 Dezember 2014 2.286 Januar 2015 1.494 Summe 29.995 ** In die angegebenen Summenwerte geht jede vollständig ausgefallene Zugfahrt mit dem Wert 1 ein. Nur teilweise ausgefallene Zugfahrten werden entsprechend des prozentualen Anteils des ausgefallenen Streckenabschnitts mit einem Wert zwischen 0 und 1 berücksichtigt. Länder Berlin und Brandenburg gesamt. Eine summarische Aufschlüsselung der Ausfälle auf einzelne Linien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Liefernachweise mit der S-Bahn Berlin GmbH. Die im Folgenden dargestellten Werte ausgefallener Zugkilometer (Zugkm) stellen eine Kumulation aus störungsbedingten und baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen dar. Darüber hinaus wurden die für die Hauptverkehrszeit vorgesehene Verstärkerzuggruppe der S1 und die zweite Verstärkerzuggruppe der S5 aufgrund Fahrzeugmangel nicht eingesetzt. Aufgeteilt auf Linien fielen im Land Berlin folgende Zugleistungen aus (Angaben in Zugkm): Linie 1 2 25 3 41 42 45 Monat August 2014 -9.825 -882 -770 -390 -12.090 -10.571 -4.154 September 2014 -32.942 -13.389 -6.791 -17.067 -9.880 -17.935 -4.766 Oktober 2014 -27.277 -18.291 -21.258 -18.341 -22.869 -22.511 -17.162 November 2014 -21.809 -12.270 -19.184 -20.403 -23.652 -23.505 -19.520 Dezember 2014 -11.258 -4346 -3448 -5789 -4.602 -6.784 -3.841 Januar 2015 -41.152 -74.307 -57.324 -102 -2.079 -2.008 52.802 Summe -144.263 -123.485 -108.775 -62.092 -75.172 -83.314 3.359 Linie 46 47 5 7 75 8 85 9 Monat August 2014 -2.925 -2.739 -39.791 -27.973 -67.192 -24.146 -4.239 -5.736 September 2014 -8.875 -3.454 -13.456 -1.257 -8.274 -12.874 -8.987 -10.804 Oktober 2014 -7.834 -4.620 -47.443 -45.309 -41.008 -1.906 -13.303 -19.816 November 2014 -7.526 -4.724 -33.772 -29.044 -30.089 -5.021 -8.140 -13.116 Dezember 2014 -1.407 -567 -6.887 -3.822 -3.857 -1.536 -3.495 -1.098 Januar 2015 -1.922 -574 -6.612 -2.605 1.156 10.186 13.714 24.149 Summe -30.489 -16.678 -147.961 -110.010 -149.264 -35.297 -24.450 -26.421 Frage 4: Wie viele Minuten Verspätungen und Zugausfälle gab es im besagten Zeitraum aufgrund von a) technischen Störungen und b) Witterungseinflüssen wie z. B. Überflutung nach Unwetterereignissen oder umgestürzte Bäume. (Bitte nach Monat und Linie aufschlüsseln) Antwort zu 4.: Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund technischer Störungen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 563 5.882 September 2014 787 6.244 Oktober 2014 529 4.722 November 2014 611 5.545 Dezember 2014 757 7.344 Januar 2015 414 4.764 Summe 3.661 34.501 * und ** siehe oben Antwort zu 4. b): Gemäß der durch die S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise kam es im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Januar 2015 zu folgenden Verspätungen [Minuten] und Zugausfällen aufgrund von Witterungseinflüssen: Monat Ausfälle** Verspätungsminuten* August 2014 0 11 September 2014 0 0 Oktober 2014 0 0 November 2014 0 0 Dezember 2014 0 0 Januar 2015 92 586 Summe 92 597 * und ** siehe oben Frage 5: Wie viele Zugkilometer wurden im besagten Zeitraum insgesamt von der S-Bahn Berlin nicht erbracht und in welcher Höhe bewegt sich der aus diesem Grund nach § 17 Abs. 1 des „Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im SBahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren 2003 bis 2017“ nicht an die S-Bahn Berlin gezahlte finanzielle Betrag? Antwort zu 5.: Gemäß der von der S-Bahn Berlin GmbH an den VBB übergebenen Liefernachweise wurden im Land Berlin im Zeitraum 01.08.2014-31.01.2015 ca. 1,1 Mio. Zugkm nicht erbracht. Der monetäre Wert dieser nicht erbrachten Zugkm beträgt ca. 9,9 Mio. EUR. Entsprechend den Regularien des Verkehrsvertrages erfolgt die endgültige Feststellung des finanziellen Beitrages für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Schlussabrechnungen. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie Leistungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, werden bereits die monatlichen Abschläge angepasst. Für den Zeitraum August 2014 bis Januar 2015 wurde der finanzielle Beitrag durch das Land Berlin insgesamt um 3,7 Mio. EUR gekürzt. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)
Bus + Straßenverkehr: BVG Busse mit Druckluft betriebenen Signalhörnern ausrüsten, aus Senat
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1 – 4 wiedergegeben: Frage 1: Weshalb werden #BVG #Busse nicht mit handelsüblichen #druckluftbetriebenen #Signalhörnern ausgerüstet, die im Nutzfahrzeugsektor angeboten werden? Antwort zu 1: „Alle seit Dezember 2014 beschafften Neufahrzeuge sind bzw. werden zukünftig mit druckluftbetriebenen Signalhörnern ausgestattet.“ Frage 2: Wieviel würde eine Umrüstung der Signalanlage pro Bus in etwa kosten, wenn Druckluft betriebene Signalhörner von Werk aus eingebaut werden? Antwort zu 2: „Eine Umrüstung der Bestandsflotte ist nicht vorgesehen.“ Für neue Fahrzeuge und einen Einbau ab Werk siehe Antwort zu 1. Frage 3: Wäre es möglich eine kleine Serie von BVGBussen umzurüsten, um den Effekt/Wirkungsvorteil der Signalanlage unter Praxisbedingungen zu testen. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: „Siehe Antwort zur Frage 1.“ Frage 4: Teilt der Senat/BVG die Anicht, dass ein druckluftbetriebenes Signalhorn mit dem Tonfrequenzakkord 400/450 Hz und höchstzulässigem Schalldruck gemäß § 55 StVO eher wahrgenommen würde, als die aktuell eingebauten Signalgeber, die schalltechnisch eher einer handelsüblichen PKW-Signalanlage entsprechen? Antwort zu 4: „Es ist nicht vorhersehbar, wie Warnsignale im Straßenverkehr – unter Berücksichtigung der verschiedensten örtlichen situationsbedingten Einflussfaktoren – von den einzelnen Verkehrsteilnehmern aufgenommen werden.“ Frage 5: Teilt der Senat/BVG die Ansicht, dass ein Warnsignal, welches automatisch mit LKW/Bus assoziiert wird, die übrigen Verkehrsteilnehmer eher zu der erwünschten Reaktion bewegen würde? Antwort zu 5: Zulassungsrechtlich wird hinsichtlich der technischen Anforderungen an Einrichtungen für Schallzeichen in Kraftfahrzeugen nicht zwischen Lkw/Bus und Pkw unterschieden. Der Einbau und die bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen für Schallzeichen, auch Hörnern, mit höchstzulässigem Schalldruck gemäß § 55 Abs. 2 Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist auch in Pkw zulässig. Wie akustische Warnsignale von einzelnen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmern in den jeweiligen Verkehrssituationen unter Berücksichtigung der situationsbedingten Einflussfaktoren individuell wahrgenommen werden und welche Reaktion daraufhin erfolgt, ist nicht vorhersehbar. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)
Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: S-Bahn, BVG, Autobahn Kann der Berliner Nahverkehr Olympia?, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/s-bahn-bvg-autobahn-kann-der-berliner-nahverkehr-olympia/11406256.html #Expresszüge und #Extra-Fahrstreifen für die #Olympischen Spiele 2024: Wir haben uns auf die Spur begeben nach dem #Verkehrskonzept. Könnten #BVG und #S-Bahn Olympia? Was bringt der #Autobahn-Bau? Und wo sind die #Stolperfallen? Fanmeile während der Fußball-WM auf der Straße des 17. Juni, Silvesterfeier am Brandenburger Tor, Feuerwerk auf dem Tempelhofer Feld: Berlin hat mehrfach gezeigt, dass Bahnen und Busse bei Großveranstaltungen in der Lage sind, auch Massen von Besuchern an ihre Ziele zu bringen. Anders als 1972 in München muss in Berlin kein S- und U-Bahn-Netz mehr neu gebaut werden. Nach Ansicht des Senats ist die vorhandene Infrastruktur sogar so leistungsfähig, dass sie den Zusatzverkehr „problemlos“ aufnehmen könnte. Allerdings: Ganz so einfach dürfte es nicht werden. AIRPORT-EXPRESS Der BER sollte 2024 in Betrieb sein, auch wenn er dann vielleicht wieder eine Baustelle ist, weil er gerade vergrößert wird. Ob Passagiere mit dem Airport-Express auf schnellstem Weg in die Stadt kommen, ist aber ungewiss. Die kürzeste und schnellste Route führt über die Dresdner Bahn: Noch immer ist allerdings nicht entschieden, ob die zwei Gleise für den Fern- und Regionalverkehr in Lichtenrade ebenerdig gelegt werden, wie es die Bahn plant, oder in einem Tunnel verschwinden, wie es Anwohner und der Senat fordern. Selbst bei einer schnellen Einigung könnten Züge wohl nicht vor 2023 fahren. Olympische Spiele mit einem Bummel-Express seien aber …
U-Bahn: Wagenmangel bei der U-Bahn in Berlin BVG schraubt Trittbretter an, aus Der Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/berlin/wagenmangel-bei-der-u-bahn-in-berlin-bvg-schraubt-trittbretter-an/11386464.html Mit einer ungewöhnlichen Lösung will die #BVG den #Wagenmangel auf den Linien #U5 bis #U9 beseitigen: Die für schmalere Tunnel vorgesehenen Bahnen sollen künstlich verbreitert werden – wie schon in den Zwanzigern. Ein unerwarteter Geldsegen erfordert ungewöhnliche Lösungen. Nachdem Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) der BVG kurzfristig 58 Millionen Euro für den Kauf dringend benötigter U-Bahnen zugesagt hat, will diese nach Tagesspiegel-Informationen auf eine Praxis zurückgreifen, mit denen sich die U-Bahn schon mehrfach aus dem Schlamassel „#Fahrzeugmangel“ befreit hat: Schmale Fahrzeuge werden für den Einsatz im Netz der breiteren Züge umgebaut. Offiziell bestätigte Unternehmenssprecherin Petra Reetz die Pläne nicht. Sie sagte lediglich: „Wir denken in alle Richtungen.“ Das Berliner U-Bahn-Netz besteht aus zwei Teilnetzen. Zu Beginn – die ersten Fahrten fanden heute vor genau 113 Jahren statt – baute Siemens noch 2,30 Meter breite Bahnen. Dafür sind die Tunnel der Linien U 1 bis U 4 ausgelegt, #Kleinprofil genannt. Später ging man dazu über, für ein #Großprofil …
