Fahrdienst: BerlKönig fährt wieder regulär, aus BVG

Ab Montag, 1. Juni 2020, um 16 Uhr, kehrt der #BerlKönig in den regulären Betrieb zurück. Zuvor schließt er mit einer letzten Nachtschicht von Sonntag auf Pfingstmontag einen äußerst erfolgreichen #Corona-Sondereinsatz ab: In kürzester Zeit hatten BVG und #ViaVan ihren gemeinsamen #Ridepooling-Service vor zwei Monaten in einen kostenlosen und exklusiven Shuttle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Gesundheitswesen umgewandelt. Mehr als 3.500 Personen hatten sich für die Sonderfahrten registriert, rund 25.000 Fahrten stießen auf ein durchweg positives Echo.

Mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs kehrt der BerlKönig in sein gewohntes Bediengebiet und den bekannten, barrierefreien 24/7-Service zurück. Weiterhin gelten beim BerlKönig allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen: So sorgt der Algorithmus dafür, dass bei gebündelten Fahrtwünschen zunächst maximal drei Fahrgäste an Bord der Vans sind. Fahrgäste müssen auch im BerlKönig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem fährt der BerlKönig weiterhin mit zusätzlichen Schutzscheiben zwischen den Sitzreihen und der Fahrgastinnenraum wird regelmäßig desinfiziert.

Die Kooperation zwischen BVG und ViaVan beim BerlKönig wird zunächst bis Ende Juli 2020 verlängert, während die Gespräche über die längerfristige Zukunft des BerlKönigs andauern.

Kontakt

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

ViaVan, Caroline Hawkins

E-Mail: caroline@ridewithvia.com

barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
2
Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
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Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
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Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
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eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
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Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Alles neu nach Plan macht der Mai Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fahren ab Montag, den 4. Mai 2020, wieder nach dem Regelfahrplan., aus BVG

Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) fahren ab Montag, den 4. Mai 2020, wieder nach dem #Regelfahrplan. Nach Fahrgastrückgängen um bis zu 75 Prozent hatte die BVG ihr Angebot in den vergangenen Wochen um maximal 13 Prozent angepasst. So konnte trotz der sehr dynamischen und unvorhersehbaren Entwicklungen in der Corona-Krise ein langfristig zuverlässiges und planbares Angebot für die Berlinerinnen und Berliner sichergestellt werden.

Die BVG hatte das #Fahrgastaufkommen genau beobachtet und wo nötig zusätzliche Fahrten angeboten. Insbesondere bei der -Bahn wurden die 10-Minuten-Mindesttakte in den Hauptverkehrszeiten auf vielgenutzten Abschnitten verstärkt. Bereits am Montag, den 20. April, kehrten die ersten U-Bahnlinien dann zu den gewohnten Takten zurück.

Dr. Rolf #Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Hinter uns liegen schwierige Wochen. Zeit, sich zu bedanken: Bei den BVGerinnen und BVGern für ihren unermüdlichen Einsatz. Vor allem aber bei unseren Fahrgästen für ihren besonnenen Umgang mit der Situation. Und wir sind wirklich begeistert, wie selbstverständlich sie in unseren Verkehrsmitteln die nun vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt weiterhin geboten

Auch wenn die BVG jetzt zum Regelfahrplan zurückkehrt: Die Corona-Krise bleibt eine Ausnahmesituation, auch für den öffentlichen Nahverkehr. Trotz #Mund-Nasen-Bedeckung soll in der Öffentlichkeit weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden, eine Herausforderung gerade zu den Hauptverkehrszeiten.

Dr. Rolf Erfurt: „Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt kann jeder dazu beitragen, die Abstände so gut wie möglich einzuhalten. So bitten wir unsere Fahrgäste weiterhin, die volle Länge der Fahrzeuge zu nutzen und auch beim Ein- und Ausstieg auf Abstand zu achten. Wer es anders einrichten kann, sollte zudem Fahrten in den üblichen Hauptverkehrszeiten vermeiden. Und wir bitten auch die Arbeitgeber um ihre Unterstützung, indem sie – wo dies möglich ist ­­– Schichtwechselzeiten entzerren.“

Bus, BerlKönig, U-Bahn – diese Änderungen bleiben bestehen

Während die ersten #BVG-Kundenzentren und das #Fundbüro bereits wieder geöffnet sind, bleiben der Vordereinstieg beim Bus und der Ticketverkauf beim Fahrpersonal ausgesetzt. Die BVG bittet weiterhin darum, Tickets möglichst per App oder am Automaten zu kaufen.

Der #BerlKönig, das gemeinsame Ridepooling-Angebot von BVG und ViaVan, fährt weiterhin kostenlos und exklusiv Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Gesundheitswesens zu und vom Dienst. Die Sonderfahrten sind in der Corona-Krise ein Angebot für ärztliches Personal, Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und Rettungskräfte. Weitere Details unter www.berlkönig.de. Die Planungen dazu, wann der reguläre Fahrgastbetrieb wieder aufgenommen wird, laufen.

Außer Betrieb bleibt die #U55. Auf der normalerweise vor allem touristisch nachgefragten Linie stehen langfristig geplante Maßnahmen zur Anbindung an die U5 an. Einige davon finden bereits ab der kommenden Woche statt, eine Vollsperrung ab Anfang Juni war ohnehin geplant. Der Zugverkehr auf dem kurzen Abschnitt wird mit Eröffnung der verlängerten #U5 Ende des Jahres wieder aufgenommen.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Fahrdienst: BerlKönig fährt weiterhin kostenlos für das Gesundheitswesen, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ViaVan stellen ihren gemeinsamen #Ridepooling-Service #BerlKönig weiter in den Dienst des Berliner #Gesundheitswesens. Auch über den 19. April hinaus und bis einschließlich 3. Mai 2020 fahren die BerlKönige daher exklusiv und kostenlos #ärztliches Personal, #Pflegepersonal, #medizinische Fachangestellte und #Rettungskräfte. Über die Zeit danach informieren BVG und ViaVan rechtzeitig.

Seit Mittwoch, den 25. März, fährt der BerlKönig kostenlos Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens zum oder vom Dienst. In dem extra für diese Sonderfahrten ausgeweiteten Bediengebiet liegen 75 Prozent der Berliner Krankenhausbetten. Über 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen haben sich schon für den Service registriert. Täglich zwischen 21 und 8 Uhr finden jeweils über 400 Fahrten statt.

Alle Details, auch zur Anmeldung, finden sich auf www.berlkönig.de.

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

E-Mail: pressestelle@bvg.de, Tel.: +49 30 256-27901

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E-Mail: caroline@ridewithvia.com

Fahrdienst: BerlKönig-Sonderfahrten für das Gesundheitswesen: Bediengebiet erneut ausgeweitet, Betriebszeiten verlängert, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan weiten ihren #BerlKönig-Sonderservice für die Helden des Berliner Gesundheitswesens aus. Dadurch unterstützen die beiden Unternehmen künftig noch mehr medizinisches Personal beim täglichen Einsatz gegen die Corona-Pandemie in der Hauptstadt.

Seit einer Woche fährt der gemeinsame #Ridepooling-Dienst #BerlKönig exklusiv und kostenlos für ärztliches Personal, Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und Rettungskräfte. Über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen haben sich schon für die Sonderfahrten registriert. Die Anzahl der täglichen Fahrgäste steigt kontinuierlich.

Bereits für die erste Stufe der Sonderfahrten wurde das gewohnte #Bediengebiet des BerlKönigs auf die rund vierfache Größe ausgeweitet. Nach zahlreichen Rückmeldungen und im engen Austausch mit den Verantwortlichen der Berliner Kliniken kommen ab dem morgigen Freitagabend, 3. April 2020, noch einmal gut rund 60 Quadratkilometer Stadtgebiet hinzu. Darunter sind Teile von Steglitz, Lichtenrade, Neukölln, Marzahn, Wittenau und Tegel. Im neuen Einsatzgebiet der BerlKönig-Sonderfahrten liegen damit 75 Prozent der Berliner Krankenhausbetten.

Durch die erneute #Gebietsausweitung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von noch mehr Berliner Krankenhäusern bequem mit dem BerlKönig zum und vom Dienst fahren. So erhalten noch mehr von ihnen eine kleine Erleichterung im stressreichen Krisen-Alltag.

Doch nicht nur das Bediengebiet wird vergrößert: Ab morgen sind die BerlKönige zusätzlich länger unterwegs, jeweils von 21 bis 8 Uhr. So werden insbesondere die morgendlichen Schichtwechsel noch gezielter unterstützt. Auch diese Verbesserung ist ein Ergebnis der vielen Abstimmungen mit den Krankenhäusern, die das BerlKönig-Team in den vergangenen Tagen geführt hat.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Wir freuen uns daher, unsere Servicezeiten und das Bediengebiet auszuweiten und so dem medizinischen Personal für seinen Einsatz Danke zu sagen.“

Chris Snyder, CEO von ViaVan: „Die Beschäftigten im Berliner Gesundheitswesen sind die wahren Helden der aktuellen Coronavirus-Pandemie, und ihre Arbeit ist in dieser kritischen Zeit für alle Berlinerinnen und Berliner von entscheidender Bedeutung. Die Unterstützung ihrer Arbeit mit zuverlässiger und sicherer Mobilität ist daher momentan besonders wichtig. Die hohe Flexibilität unserer Technologie hat es uns erlaubt, das BerlKönig-Angebot in kürzester Zeit anzupassen, und so noch gezielter auf die Bedürfnisse des medizinischen Personals in Berlin einzugehen.“

Alle Details, auch zur Anmeldung, finden sich auf www.berlkönig.de. Das reguläre BerlKönig-Angebot ist bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken

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Fahrdienst + barrierefrei: Bedeutung des BerlKönigs für die Berliner Behinderten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass ein Großteil der Fahrzeuge, die im Rahmen des Modellversuchs #BerlKönig
eingesetzt werden, in der Lage sind, #Rollstühle und andere umfangreichere Hilfsmittel für #Behinderte zu
transportieren?
Antwort zu 1:
Es trifft nicht zu, dass ein Großteil der Fahrzeuge im Erprobungsverkehr des BerlKönig für
den Transport von Rollstühlen geeignet ist. Bis Februar 2020 ermöglichten fünf von 185
BerlKönig-Fahrzeugen einen Zustieg über eine #Rampe an der Heckklappe. Die Deckenhöhe
dieser Fahrzeuge beträgt 1,37 m, was nicht der DIN-Norm für #barrierefreie Fahrzeuge
entspricht, die z.B. für Inklusionstaxen gilt. Um auch Personen im Rollstuhl, die eine höhere
Deckenhöhe benötigen, die Fahrt im BerlKönig zu ermöglichen, haben die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) im Februar 2020 einen ausgebauten Sprinter in die Flotte
aufgenommen. Dieser hat eine Deckenhöhe von über 1,80 m.
Die BVG betreibt den BerlKönig aktuell auf Basis eines eigenwirtschaftlichen Antrags im
Rahmen der sog. „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 7 PBefG –
Personenbeförderungsgesetz). Die BVG hat den Antrag beim zuständigen Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) für die maximal zulässigen vier Jahre
gestellt. Der BerlKönig ist also nicht Teil des vom Land Berlin bestellten und finanzierten
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), so dass die für den ÖPNV geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht erfüllt werden müssen.
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Frage 2:
Inwieweit kann der Berliner Senat bestätigen, dass der Modellversuch BerlKönig insbesondere von
behinderten Menschen gern und oft in Anspruch genommen wird?
Antwort zu 2:
Die Frage der Nutzung des BerlKönig durch Menschen mit Behinderung ist nicht Bestandteil
des Monitorings des Senats. Die durchgeführten Fahrgastumfragen fokussieren darauf,
welche Verkehrsmittel die Fahrgäste ansonsten genutzt hätten. Anlässlich der
parlamentarischen Diskussion im Februar 2020 hatte die BVG auf Nachfrage dem Senat
mitgeteilt, dass die fünf rollstuhlgerechten Fahrzeuge des BerlKönigs rund um die Uhr im
Einsatz seien und im Januar 2020 198 Buchungen von Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrern vorlagen, was 0,3 % der Gesamtbuchungen in diesem Monat entspricht.
Frage 3:
Welche Zahlen liegen dem Berliner Senat zur Inanspruchnahme von ‚Gutscheinen‘ zur Beförderung von
behinderten Menschen durch ‚normale‘ Taxis in Berlin vor und inwieweit kann der Berliner Senat bestätigen,
dass dieses Modell insbesondere wegen mangels geeigneter Transportfahrzeuge nicht wirklich angenommen
wird und welche finanziellen Mittel hat das Land Berlin im Jahr 2019 dafür eingesetzt?
Antwort zu 3:
Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf das sog. „Taxikonto“ nach § 6 Abs. 5
der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes bezieht. In 2019 haben
in Berlin monatlich durchschnittlich 382 Personen das Taxikonto genutzt. 25.482 TaxiFahrten wurden in 2019 gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales über das
Taxikonto abgerechnet (diese Zahl ist nicht zwingend gleichzusetzen mit den in 2019
tatsächlich durchgeführten Taxikonto-Fahrten). Im Rahmen der Erstattung von Ausgaben
für die Inanspruchnahme eines Taxis (Taxikonto) durch das Landesamt für Gesundheit und
Soziales wurden in 2019 648.105,61 € aufgewendet.
Die Inanspruchnahme des Taxikontos durch den anspruchsberechtigten Personenkreis ist
grundsätzlich rückläufig. Auf welche Ursachen das letztlich zurückzuführen ist, kann der
Senat in Anbetracht der bestehenden Datenlage nicht zuverlässig einschätzen.
Frage 4:
Welche Auffassung hat die Landesbehindertenbeauftragte zum Modellversuch BerlKönig aus Sicht der
behinderten Menschen in Berlin?
Antwort zu 4:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (LfB) teilt hierzu mit, dass der
Verkehr on demand als Ergänzung zum ÖPNV für Menschen mit Behinderungen
insbesondere zu Tagesrandzeiten, in Außenbezirken und mit flexiblen Zu- und
Aussteigeorten eine Bereicherung sein kann, da es in der Bundesrepublik keine
Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Taxigewerbe gibt. Allerdings hat eine nicht
repräsentative Auswertung in der AG Bauen und Verkehr barrierefrei mit direkter Testung
eines Fahrzeuges im August 2019 bestätigt, dass der BerlKönig nur eingeschränkt
barrierefrei ist. Dies hatten Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen bereits
mehrfach an die LfB herangetragen.
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Zum einen waren mit Stand 13. August 2019 lediglich fünf von 154 Fahrzeugen Modelle,
die eine Mitnahme im bzw. mit einem Rollstuhl ermöglichten. Zum anderen ergab die
Testung vor Ort, dass eine Mitnahme größerer Rollstühle gänzlich unmöglich war. Weitere
Einschränkungen, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, bestehen durch
fehlende Kontraste im Inneren des Fahrzeuges, bei den Stufen am Einstieg und den
Haltegriffen. Kritisiert wurden außerdem eine nicht barrierefreie Bedienbarkeit der App,
fehlende Bestellmöglichkeiten ohne App und nicht klare Regelungen beim Auffinden des
Fahrzeuges an den virtuellen Haltepunkten.
Einen Service on demand, der nicht voll umfänglich die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt,
lehnt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ab.
Frage 5:
Welche Rolle spielen zahlreiche Hilfeschreie von Behindertenorganisationen zum Beispiel auf dem
Jahresempfang des Spandauer Behindertenbeauftragten, die händeringend eine Ausweitung des
Modellversuchs auch auf die anderen Bezirke wie Spandau fordern, um endlich auch behinderten Menschen
eine angemessene Form der Mobilität in unserer Stadt zu ermöglichen?
Frage 6:
Wann und in welcher Form und unter welcher Einbeziehung des Berliner Abgeordnetenhauses wird es hierzu
eine Entscheidung geben, inwieweit sind 43 Millionen € zu viel an öffentliche Mitteln, um unseren behinderten
Mitbürgern eine sach- und zeitgerechte Form der Mobilität zukommen zu lassen?
Antwort zu 5 und 6:
Das Angebot des BerlKönig ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zu Erreichung der Ziele
des Berliner Mobilitätsgesetzes zu leisten, indem es die Umweltauswirkungen des Verkehrs
minimiert und mehr Mobilität durch weniger Verkehr ermöglicht. Durch die Erprobung sollen
wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie das Pooling in Kombination mit dem Konzept
virtueller Haltestellen wirkt, welche Verkehre durch das neue Angebot ersetzt und welche
Kundengruppen vorrangig gewonnen werden.
Nach rund 18 Monaten Betrieb lassen sich bezüglich der o.g. Zielformulierungen anhand
der aktuellen Eckdaten zum Betrieb des BerlKönigs folgende Einzelpunkte als
Zwischenergebnis festhalten:
• Das Angebot wird von den Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen und
bewertet, die App und das Pooling sind technisch ausgereift, es gibt auch bei ÖPNVAbonnenten für bestimmte Relationen/Anlässe Zahlungsbereitschaften für ein
Premiumangebot, das deutlich teurer ist als der klassische Öffentliche Verkehr (ÖV),
aber deutlich günstiger als ein Taxi.
• Der Besetzungsquotient des BerlKönig liegt unter dem des MIV: d.h. der BerlKönig ist
aktuell (Stand: Januar 2020) mit rund1,13 Fahrgästen pro Fahrzeugkilometer besetzt
und weist somit einen geringeren Besetzungsgrad auf als ein durchschnittlicher Pkw
(1,3-1,5).
• Ein Verkehrsvermeidungseffekt konnte bisher nicht erreicht werden. Bisher wird mehr
zusätzlicher Verkehr erzeugt, als vermieden. Um das Projektziel zu erreichen, müsste
der Anteil der Fahrgäste, die wie sie vom motorisierten Individualverkehr (MIV)
gewonnen werden, und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil
an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet
bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.
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• Neben Besetzungsgrad und dem noch zu hohen Anteil an Leerkilometern ist ein
wichtiger Faktor, dass über die Hälfte der BerlKönig-Fahrgäste aus dem
Umweltverbund kommen: In der zweiten Jahreshälfte entstammten rund 43 % dem
ÖPNV, 9 % vom Fuß- und Radverkehr, rund 18 % der BerlKönig-Fahrgäste aus dem
motorisierten Individualverkehr (inkl. Carsharing) und damit mehr als die Hälfte aus
dem Umweltverbund.
Die Erkenntnisse aus dem Erprobungsverkehr sind dabei auch für die laufende Diskussion
um die Novellierung des Personenbeförderungsrechts relevant. Die BVG hat im Jahr 2017
einen Forschungs- und Entwicklungskooperationsvertrag mit ViaVan geschlossen, der nun
enden könnte, aber nicht muss. Die Entscheidung über eine Fortführung der bis 2022
genehmigten Erprobung liegt somit bei der BVG und ViaVan. Die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird sich gleichwohl an Gesprächen beteiligen.
Für einen flächendeckenden Betrieb des BerlKönig schätzt die BVG derzeit Kosten in Höhe
von 120 Mio. Euro pro Jahr, wobei angenommen wird, dass ein landesseitiger
Zuschussbedarf von rund 43 Mio. Euro pro Jahr von Nöten wäre. Ein berlinweiter Einsatz
wäre laut BVG aus Eigenmitteln nicht wirtschaftlich darstellbar. 43 Mio. Euro
Zuschussbedarf entsprechen aber rund der Hälfte der Ausgaben des Landes Berlin für die
gesamte Verkehrsleistung der BVG (Haushaltsansatz 2019: 91,4 Mio. Euro). Ob dieser
Zuschussbedarf künftig ausreicht, ist offen. In der Finanzplanung des Nahverkehrsplans für
Berlin (NVP) wurden keine Mittel für den BerlKönig veranschlagt, weil dieser nicht
Gegenstand der dortigen Planungen war.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: BerlKönig fährt die Helden des Gesundheitswesens Sondereinsatz für den BerlKönig, aus BVG

Sondereinsatz für den #BerlKönig: Die Berliner Verkehrsbetriebe und #ViaVan haben beschlossen, das gemeinschaftlich betriebene #Ridepooling-Angebot ab Mittwoch, den 25. März, bis zum 19. April 2020 in den Dienst des Berliner Gesundheitswesens zu stellen.

Der reguläre Betrieb des BerlKönigs wird für diese Zeit vorübergehend ausgesetzt. Stattdessen werden die Kapazitäten verwendet, um kostenlos und exklusiv #ärztliches Personal, #Pflegepersonal, #medizinische Fachangestellte und #Rettungskräfte zu oder vom Dienst zu fahren.

Der Fokus liegt auf der Nacht und dem #Schichtwechsel morgens und abends. In der Zeit von 21 bis 5:30 Uhr sind die BerlKönig-Fahrzeuge im Einsatz, um dem Personal vor und nach den Schichten zumindest eine kleine Erleichterung im Krisen-Alltag zu bieten. Bedient wird das Gebiet innerhalb des gesamten S-Bahnrings sowie eine Erweiterung in die Außenbezirke, um zusätzliche Krankenhäuser einzubeziehen.

Über die reguläre #BerlKönig-App können sich Beschäftigte berechtigter Berufsgruppen in Kürze für den Service registrieren. Wie schon in den vergangenen Wochen werden nie mehr als drei Fahrgäste in den geräumigen BerlKönig-Vans befördert, um genügend Abstand zu gewährleisten.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Mit unseren großen Bussen und Bahnen bieten wir allen Berlinerinnen und Berlinern, die auch in dieser schwierigen Situation mobil sein müssen, ein weiterhin zuverlässiges und stabiles Angebot. Höchstleistung bringen aktuell auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen und -pfleger. Dafür sagen wir nun mit unserem BerlKönig-Sonderfahrten Danke!“

Chris Snyder, CEO von ViaVan, fügt hinzu: „Systemrelevante Arbeitskräfte zuverlässig und sicher zur Arbeit zu bringen war noch nie wichtiger als heute. Digital optimierte Verkehrsdienste wie der BerlKönig können eine Schlüsselrolle dabei spielen, dass sich der öffentliche Verkehr in sich schnell ändernden Situationen an die Nachfrage anpassen kann. Wir sind stolz darauf, in diesen herausfordernden Zeiten die Mobilität von systemrelevantem Personal im Berliner Gesundheitswesen zu unterstützen.“

Weitere Informationen zu den BerlKönig-Sonderfahrten werden in Kürze über die BerlKönig-App sowie www.berlkönig.de bekanntgegeben.

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Mit freundlichen Grüßen

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Fahrdienst: BVG bringt mich weiter! Seit August vergangenen Jahres können Schulzendorfer mit dem BerlKönig BC zwischen U-Bahnhof Rudow und …, aus BVG

Seit August vergangenen Jahres können Schulzendorfer mit dem #BerlKönig BC zwischen -Bahnhof #Rudow und #Schulzendorf sowie Teilen Zeuthens pendeln. Nun können sich auch die Waltersdorfer über das Angebot des Zubringerbusses der BVG freuen. Ab dem 16. März 2020 erweitert die BVG das Bediengebiet um die Siedlung #Waltersdorf, das Gewerbezentrum bzw. den #Lilienthal-Park und den Ortskern.

Aber nicht nur das ist neu: Der -Bahnhof #Flughafen Schönefeld wird als zusätzlicher Start- bzw. Endpunkt das #Pendlerangebot vervollständigen. Damit verbindet der BerlKönig BC Schulzendorf, Teile #Zeuthens und neu #Waltersdorf mit dem U-Bahnhof Rudow und jetzt auch mit dem S-Bahnhof Flughafen Schönefeld. Fahrgäste werden in Haustürnähe innerhalb des genannten Bediengebiets abgeholt und können entweder zum U-Bahnhof Rudow oder S-Bahnhof Flughafen Schönefeld fahren. Fahrten zwischen den beiden Bahnhöfen sind aber nicht möglich.

Mit dem neuen erweiterten Angebot geht die BVG auf zahlreiche Kundenwünsche ein und verbindet die Brandenburger mit dem Berliner Nahverkehr. Von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 5:00 Uhr bis 9:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr ist der BerlKönig BC im Einsatz. Buchbar ist der Rufbus über die App „BerlKönig BC“. Eine Fahrt kostet immer 50 Cent, zusätzlich benötigen Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis des Tarifbereichs BC. Fahrausweise sind direkt beim Fahrer oder über die BVG Ticket-App zu erwerben.

Hinweis an die Redaktionen: Bitte beachten Sie, dass der BerlKönig BC und der BerlKönig in der Berliner Innenstadt zwar in gewisser Weise „art-“ und natürlich namensverwandt sind, es sich aber ansonsten um grundsätzlich voneinander unabhängige Angebote handelt. Zu den Entwicklungen beim regulären BerlKönig gibt es aktuell noch keinen neuen Stand.

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Fahrdienst + Bus: Nahverkehr Leegebruch bleibt ohne Bus-Anschluss an U-Bahn 6 Alt-Tegel, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1783194/

Der #Berlkönig BC, der ab 2020 einen direkten Anschluss von #Leegebruch an die #U6-Station Alt-Tegel ermöglichten sollte, kommt nicht. „Unsere Bemühungen sind bei den Verantwortlichen im Landkreis #Oberhavel nicht auf das nötige Interesse gestoßen“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu und sprach von fehlendem Engagement der Oberhavel #Verkehrsgesellschaft. Eine spätere Umsetzung sei nicht realistisch.
Geplant war, den Berlkönig, der als eine Mischung aus #Rufbus und #Sammeltaxi über eine App bestellbar ist, ohne Halt zwischen Alt-Tegel und Leegebruch fahren zu lassen. Im Ort waren mehrere virtuelle, bei Bedarf anzufahrende Haltepunkte geplant.

Der Berlkönig BC ist eine Ausweitung des bestehenden Berlkönigs, der in der östlichen Berliner Innenstadt fährt. Für das Modellprojekt steht für 2020 ein Budget von zwei Millionen Euro bereit, eine Million davon steuert das Bundesverkehrsministerium bei. Als erstes Modellprojekt fährt der Berlkönig BC von der U7-Endstation Rudow in Neukölln nach Schulzendorf (Dahme-Spreewald). Ab Frühjahr soll der Bus von Alt-Tegel nach Heiligensee fahren. Für Leegebruch sei es nun zu spät, sagte Schwentu.

OVG-Chef Andreas Ernst wies die Schuldzuweisung der BVG zurück. Es seien Fragen offen geblieben, unter anderem zu den …

Fahrdienst: Ein Pro und Contra zum BVG-Sammeltaxi Ist der Berlkönig ein wichtiges Signal für die Verkehrswende, oder Geldverschwendung?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/meinung/soll-der-berlkoenig-abgeschafft-werden-ein-pro-und-contra-zum-bvg-sammeltaxi/25511726.html

Ist der #Berlkönig ein wichtiges Signal für die #Verkehrswende, oder #Geldverschwendung? Zwei Autoren, zwei Meinungen

Der Berlkönig – das #Sammeltaxi der BVG – könnte Ende April eingestellt werden. Seit September 2018 fährt testweise in einem Teil der östlichen Innenstadt und in Friedrichshain-Kreuzberg. Doch die rot-rot-grüne Koalition hat wenig Liebe übrig für den Service. Für die Innenstadt sei er ungeeignet, er würde nur mehr Verkehr produzieren. Lediglich CDU und FDP befürworten eine Weiterführung. Auch unsere Autoren sind geteilter Meinung. Ein Pro und Contra zum Berlkönig.

Pro Berlkönig
Der Berlkönig allein bringt nicht die Verkehrswende. So viel ist klar. Doch der Berlkönig kann seinen Teil zur Verkehrswende beitragen. Allerdings nur dann, wenn er auf ganz Berlin ausgeweitet wird, so wie es die BVG vorhat. Denn in der Innenstadt, wo er bisher fährt, wird er zwar durchaus gerne genutzt – aber eigentlich am wenigsten gebraucht. In den Außenbezirken allerdings, in denen es bisher kaum smarte Verkehrsangebote gibt, könnte der schwarz-gelbe Van tatsächlich dazu führen, dass Menschen mit der Bahn in die Innenstadt fahren statt mit dem eigenen Pkw.

Nämlich dann, wenn sich #Stadtrandbewohner mit den #Kleinbussen zum nächsten #Bahnhof fahren lassen. Im besten Fall …